Das Behelfsbrückenbauwerk wird im Zuge des Neubaus der Hauptbrücke in der Achse der Bun-desstraße B 49 errichtet und dient der vorübergehenden Überführung des Verkehrs über die Main-zer Straße (Neustadt) in Koblenz. Aus Gründen beengter Platzverhältnisse und freizuhaltender Auffahrten zur B 49 ist es vorgesehen, die Behelfsbrücke auf der nördlichen Seite halbseitig ver-setzt über dem vorhandenen Bauwerk zu errichten. Sie stellt eine temporäre Verkehrsführung si-cher, um die B 49 während der Bauphase der neuen Hauptbrücke aufrechtzuerhalten
Die Behelfsbrücke wird mit drei Fahrstreifen ausgeführt und überführt den Durchgangsverkehr der B 49 als Verlagerung der bestehenden 2+1 Wechselverkehrsführungsanlage, welche ebenfalls über die 300 m entfernte Pfaffendorfer Brücke führt. Neben der Behelfsbrücke ist weiterhin eine temporäre separate Geh- und Radverkehrsbehelfsbrücke vorgesehen, um den Fuß- und Radver-kehr zu gewährleisten
Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem 2-fach so hohen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert.
Hinsichtlich der "Vorlaufzeit" erhält das Angebot mit einer Vorlaufzeit von bis zu 10 Monaten 10 Punkte. Ein Angebot mit einer längeren, angegebenen Vorlaufzeit von jedem begonnenen Monat reduziert den Punktwert um 2 Punkte. Angebote mit einer längeren Vorlaufzeit als 14 Monaten werden nicht gewertet
Ein Angebot, das die Verkehrsbeschränkungen auf der Brücke minimiert, weil Kranaufstell-, Lager-, Montage- und Überschwenkflächen kaum benötigt werden, z.B. weil der AN nahezu vollständig Fertigteile liefert, erhält 8-10 Punkte. Ein Angebot, das teilweise oder weitestgehend Fertigteile liefert und in überschaubarem Umfang Verkehrsbeschränkungen auf der Brücke und der Mainzer Straße in Anspruch genommen werden müssen für Kranaufstell-, Lager-, Montage- und Überschwenkflächen, erhält 5-7 Punkte. Ein Angebot, das ein Logistikkonzept vorsieht, erheblich zeitaufwendige Verkehrsbeschränkungen auf der Brücke und der Mainzer Straße, weil Zwischenlagerungen und Kranaufstell-, Lager-, Montage- und Überschwenkflächen benötigt notwendig werden, erhält 0-4 Punkte.
In der ersten Phase - Teilnahmewettbewerb - wird die Eignung der Bieter geprüft. 3-5 der am besten geeigneten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote sollen in einer oder mehreren Runden verhandelt werden. Der Zuschlag auf das Erstangebot bleibt vorbehalten.
optimierung des fließenden Verkehrs
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei folgender Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen:Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 955116 MainzDeutschlandE-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.deTel.: +49 6131 / 165240Fax: +49 6131 / 162113
1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch - nur über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu kann das veröffentlichte vorbereitete Teilnahmeformular genutzt werden. Hinsichtlich der Eigenerklärungen kann der Nachweis vorläufig durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung geführt werden. Maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der Bekanntmachung.2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich.3. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch, der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform.4. Eine Ausnahme von der Nutzung der Vergabeplattform besteht für das Zuschlagsschreiben. Dieses kann vom Auftraggeber direkt an die vom Bieter angegebene E-Mail-Adresse versandt werden.5. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.6. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
- Die Parteien schließen für die Leistungen im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leis-tungen, mit Ausnahme der Positionen 01.01.0003 - Behelfsbrücke Vorhalten-, 01.01.0004. - Behelfsbrücke längeres Vorhalten -, 01.01.0005 - Geh- und Radweg-behelfsbrücke vorhalten -, 01.01.0006 - Geh- und Radwegbehelfsbrücke längeres Vor-halten - und 01.01.0007. - Wartemonate - einen Werkvertrag unter Einbeziehung der VOB/B. Hinsichtlich der Leistungspositionen 01.01.0003 - Behelfsbrücke Vorhalten-, 01.01.0004. - Behelfsbrücke längeres Vorhalten -, 01.01.0005 - Geh- und Radweg-behelfsbrücke vorhalten -, 01.01.0006 - Geh- und Radwegbehelfsbrücke längeres Vor-halten - und 01.01.0007. - Wartemonate - einen Mietvertrag auf den die Regelungen der §§ 535 ff. BGB Anwendung finden, soweit sie nicht aus nachfolgenden Vorschriften Ab-weichendes ergibt.- Hinsichtlich der vom Auftragnehmer bis zum Abschluss der Montagearbeiten der Be-helfsbrücken geschuldeten Leistungen findet eine Abnahme nach Maßgabe des § 12 VOB/B statt. Die Abnahme hat förmlich stattzufinden. Die Behelfsbrücke und die Geh- und Radwegbehelfsbrücke werden jeweils abgenommen. Mit der jeweiligen Abnahme beginnt der Mietvertrag.- Der Mietvertrag der Behelfsbrücke und die Geh- und Radwegbehelfsbrücke endet mit Ablauf der Frist zum Beginn der Demontagearbeiten gemäß vorstehender Z. 1.2.- Der Mietzins ergibt sich aus den Leistungspositionen 01.01.0003 - Behelfsbrücke Vorhal-ten-, 01.01.0004. - Behelfsbrücke längeres Vorhalten -, 01.01.0005 - Geh- und Radweg-behelfsbrücke vorhalten -, 01.01.0006 - Geh- und Radwegbehelfsbrücke längeres Vor-halten - und 01.01.0007. - Wartemonate -. Diesem ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzusetzen. Die Abrechnung des Mietzinses erfolgt gemeinsam mit den Werkleistun-gen. Auf die gemeinsame Abrechnung findet die Regelung des § 16 VOB/B Anwendung. Soweit § 16 das Recht auf Abschlagszahlungen regelt, kann mit diesen der Mietzins zeitanteilig abgerechnet werden.- Grundlage für die Kalkulation der Preise geänderter und zusätzlicher Leistungen im Sinne von § 2 Abs. 5 und § 2 Abs. 6 VOB/B ist die vom AN mit seinem Angebot eingereichte Urkalkulation.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 16a EU VOB/A.
Auch für die nachfolgenden Ausschlussgründe richtet sich deren Anwendung nach den Regelungen des GWB, §122 ff., sowie §57 VgV
Mitteilung der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- 2 Referenzen vergleichbarer Objekte der letzten 5 Geschäftsjahre mit folgenden Angaben: Ansprechpartner, Kurzbeschreibung des Auftrags, Auftragssumme, Ausführungszeitunter Mindestanforderung
- Eigenerklärung zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen (Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022);- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (sofern nicht verfügbar, eine gleichwertige Bescheinigung)
Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden und Sachschäden mindestens 3 Millionen EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht oder durch Exendentenversicherung nachzuweisen. Der Nachweis ist spätestens auf Anfordern der vergebenen Stelle zu führen, verbunden mit der Mitteilung, dass das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt.
Erklärung des Bieters zum Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Kalenderjahren. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Kapazitäten anderer Unternehmer bedienen, hat er entsprechende Angaben auch für das andere Unternehmen zu machen.
Die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" VHB/Bund oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nichtpräqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" weiteren angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen oder setzt er diese als Nachunternehmer ein, hat er entsprechende Angaben auch für das andere Unternehmen zumachen.