Koblenz-Bubenheim_Ausbau der Ortskernentlastung
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Koblenz
Willi-Hörter-Platz 1
56068
Koblenz
Deutschland
09 - ZVS
+49 261-1290
+49 261-1291010
angebote.zvs@stadt.koblenz.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHYE8K

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHYE8K/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Folgende Lose sind Bestandteil der Ausschreibung:
Los 1: Straßenbauarbeiten und Kanalbau für die Stadt Koblenz, Tiefbauamt
Los 2: Kanalbauarbeiten für die Stadt Koblenz, Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Los 3: Versorgungsleitungsbau der Energienetze Mittelrhein

Zur Entlastung der Ortslage Koblenz-Bubenheim hat die Stadt Koblenz in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) den Bau einer Ortskernentlastungsstraße vorgesehen. Aufgrund der derzeitigen Verkehrsführung verläuft ein Großteil des Verkehrs zwischen Koblenz und Mülheim-Kärlich durch die Ortslage Bubenheim. Das daraus resultierende Verkehrsaufkommen stellt eine erhebliche Belastung dar und ist langfristig nicht zumutbar.

Die Ortskernentlastungsstraße wird auf einer Länge von ca. 960 m im Vollausbau hergestellt. Sie bindet an den bereits realisierten Kreisverkehr "Globus" an und verläuft über die St. Sebastianer Straße bis zum Brückenbauwerk der A48 im Zuge der L127. Die Fahrbahn wird mit zwei Fahrstreifen von jeweils 3,50 m Breite ausgeführt. Ergänzend werden beidseitig Bankette mit einer Breite von jeweils 1,50 m hergestellt, sodass sich eine Gesamtfahrbahnbreite von 7,00 m ergibt. Parallel zur Ortskernentlastungsstraße wird ein kombinierter Geh- und Radweg bzw. Wirtschaftsweg angeordnet. Dieser wird mit einer Breite von 2,50 m zuzüglich beidseitiger Bankette von jeweils 0,50 m hergestellt. Zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers wird ab dem Kreisverkehr "Globus" bis in den Kreuzungsbereich der St. Sebastianer Straße ein Regenwasserkanal hergestellt. In Teilbereichen erfolgt die Entwässerung über Straßenabläufe mit Einleitung in den Kanal. Andere Streckenabschnitte werden oberflächlich über Mulden bzw. angrenzende Seitenbereiche entwässert.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Ortskernentlastung Bubenheim
St.-Sebastianer-Straße
56070
Koblenz

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

10.09.2026
31.12.2027

Nebenangebote

Ja

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Ja
Fachlose

Angebote sind möglich für

Beschreibung
Straßenbauarbeiten und Kanalbau für die Stadt Koblenz, Tiefbauamt
1

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Ausbau
ca.2500m3 Oberboden seitlich lagern und wieder einbauen
ca. 3700m3 Oberboden abtragen und entsorgen
ca. 1550 m2 Asphalt ausbauen und entsorgen
ca. 90 Stck Rückbau von Wurzelstöcken
ca. 120m Rückbau Wildzaun
Einbau
ca. 13250m2 Bodenverbesserung mittels Mischbinder
ca. 3500m3 Einbau einer Frsotschutzschicht in der Fahrbahn
ca. 1100m3 Einbau einer Frostschutzschicht im Wirtschaftsweg
ca. 3800m2 Herstellung von Banketten
ca. 750m2 Herstellung von Mulden
ca. 2800m3 Boden liefern und einbauen
ca. 500m Einbau von Rinnenanlagen
ca. 1000m Einbau von Bordsteinen
Markierungs und Beschilderungsarbeiten
ca. 340m Entwässerungskanal herstellen
ca. 20 Stck Herstellung Regeneinläufe
ca. 10.000m2 Asphalteinbau in der Fahrbahn
ca. 3.250m2 Asphalteinbau im Wirtschaftsweg/ Geh und Radweg

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Kanalbauarbeiten für die Stadt Koblenz, Eigenbetrieb Stadtentwässerung
2

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Umfang der auszuführenden Leistungen Hauptkanal
ca . 800 m³ Aushub
ca . 160 m³ Füllmaterial für die Leitungszone
ca . 450 m³ Austauschboden für Grabenverfüllung
ca . 100 m SB - Rohr DN 300
ca . 130 m Steinzeug Rohr DN 250 H
ca . 25 m Steinzeug Rohr DN 2 00 H
ca . 100 m SB Rohrauflager
ca . 130 m Steinzeug DN 250 Rohrauflager
ca . 25 m Steinzeug DN 2 00 Rohrauflager
6 St Kontrollschächte
ca . 1000 m² Verbau bis ca . 3,70 m
Umfang der auszuführenden Leistungen Hausanschlüsse :
ca . 37 m³ Aushub
ca . 15 m³ Verdichtungsfähiges Material
ca . 22 m³ Austauschboden für Grabenverfüllung
ca . 28 m Rohrauflager PVC
ca . 28 m SN 10 Rohr DN 160
ca . 11 m SN 10 Rohr DN 200
ca . 24 m² Verbau

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Versorgungsleitungsbau der Energienetze Mittelrhein
3

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG beabsichtigen die Versorgungsleitungen für Strom und
Trinkwasser, sowie einzelne Netzanschlüsse in diesen Sparten im Zuge der Baumaßnahme zu
erneuern.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Bieterangabenverzeichnis LOS1/LOS2
- Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit.
- Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung / Freigabe der Vergabeunterlagen.

- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen.
o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal.
o Gewerbeanmeldung
o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)
o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Bei Bedarf sind vorzulegen:
- Vordruck 233 Nachunternehmerleistung
- Vordruck 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Rechtsform Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
- Vordruck 221 / 222 Angaben zur Preisermittlung
- Urkalkulation

Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX:
Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.
Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung herangezogene Preis
a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H.,
b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H.
berücksichtigt.
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben.

Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Aus-bildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt.
Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt.
Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

Sicherheitsleistung Mängelansprüche § 17 VOB/B
Für Mängelansprüche ist Sicherheit in Höhe von drei Prozent der Abrechnungssumme zu leisten.
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche ist nach Ablauf der Verjährungsfirst für Mängelansprüche.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

07.07.2026 09:30 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

08.08.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

07.07.2026 09:30 Uhr

Stadtverwaltung Koblenz
Zentrale Vergabestelle
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz

Bieter und deren Bevollmächtigte (Ausweispflicht)
Zentrale Vergabestelle Stadt Koblenz.

Wir bitten Sie, freiwillig auf die Teilnahme am Eröffnungstermin gem. § 14 a Abs. 1 VOB/A zu verzichten.
Die Niederschrift entsprechend § 14 a Abs. 4 VOB/A über den Eröffnungstermin erhalten die Bietern zeitnah über den VergabeMarktplatz.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Elektronische Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.

Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.

Einschränkungen hinsichtlich Nebenangebote in LOS 1 siehe Ausführungen in der Baubeschreibung Ziffer 1.6.3, Seite B15

Nach Wertung und Nachrechnung ist beabsichtigt, dem gesamtwirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen. Die Auftragserteilung der einzelnen Lose erfolgt getrennt vom jeweiligen Baulastträger/Energieversorger.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Ref. 45
Willy-Brandt-Platz 3
54290
Trier
Deutschland
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