Die Stadt Koblenz beabsichtigt im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" für das Programmgebiet "Stadtgrün Koblenz-Lützel" folgende Leistungen zu vergeben:A. Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK)B. Fortführung des Quartiersmanagments "Stadtgrün Koblenz-Lützel"
Planungs- und Dienstleistung zur integrierten Quartiersentwicklung im Fördergebiet "Stadtgrün Koblenz-Lützel": A. Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) B. Fortführung des Quartiersmanagments "Stadtgrün Koblenz-Lützel"
Unterkriterien:A1: Angaben zur MitarbeiterzahlA2: Angaben der Namen und berufliche Qualifikation der/des Leistungserbringers/ProjektteamsA3: Angaben zu den Referenzprojekten
Unterkriterien:B1: Qualität und Plausibilität der strukurellen Herangehensweise (Gesamtprojektaufbau, Zusammenspiel Fortschreibung ISEK/Quartiers-management und Zeitplanung)B2: Qualität des gesamtstrategischen und inhaltlichen Ansatzesin der Erstellung der Fortschreibung des ISEK (Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung und Voreinschätzung der inhaltlichen Schwerpunkte)B3: Qualität des inhaltlichen Bearbeitungs-ansatz im Beteiligungsprozess (Fortschreibung des ISEK)(Berücksichtigung der Leistungs-beschreibung und der Beteiligung im Rahmen der Fortschreibung)B4: Qualität des strukturellen Aufbaus und gesamtstrategischen Ansatzes für das Quartiersmanagement (Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen wesentlichen Aufgabenbereiche)
Unterkriterien:C1: Wirtschaftlichkeit Angebot Teil A: Fortschreibung ISEKC2: Wirtschaftlichkeit Angebot Teil B: Quartiersmanagement
Unterkriterien:D1: Präsenz und Zusammenspiel des Projektteams / Qualität des Vortrags (Kommunikationsfähigkeit)D2: Konkludente Aussagen /Eindrücke im Rahmen der Präsentation im Verhältnis zu den Angebotsunterlagen
Es wird nur zum Bietergespräch eingeladen, wer rechnerisch nach Auswertung der bis dahin wertbaren 85% Punkte auch Aussicht auf Erteilung des Zuschlags hat.
Bearbeitungszeit:Fortschreibung ISEK: Der Bearbeitungszeitraum wird auf max. 1/2 Jahr angesetzt, in dem das Konzept abgestimmt vorliegen soll.Quartiersmanagement: Der Leistungszeitraum wird auf 3 Jahre befristet, 01.01.2026 bis zum 31.12.2028, danach evaluiert und gegebenenfalls die Ausrichtung angepasst. Aufgrund der Förderrichtlinien behält sich der Auftraggeber eine weitergehende Beauftragung nach §14 Abs. 4 Nr. 9 VgV nach einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vor.
Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind, aber nicht nachgefordert werden:- Angabe der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl in den letzten 3 Jahren (2023 -2025)- Angaben der Namen und berufliche Qualifikation der Leistungserbringer bzw. desProjektteams für Fortschreibung des ISEK und Quartiersmanagement(Zusatz für Arbeits- und Bietergemeinschaften: Hier sind im Angebot die Mitgliederder Gemeinschaft und das federführende Büro zu benennen)- Angaben zu ReferenzenIntegrierte Städtebauliche Entwicklungskonzepte im Sinne der Städtebauförderung /Quartiersmanagement im Sinne der Städtebauförderung / Öffentlichkeitsbeteiligung
zu A: Fortschreibung des Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzeptes (ISEK)- Strukturelle Herangehensweise zur Bearbeitung der AufgabeExemplarische Darstellung des Gesamtprojektaufbaus mit Gliederung inProjektphasen und damit verbundenen spezifischen AnforderungenDarstellung eines Gesamtzeitplans mit Angabe von Meilensteinen und Abschluss desEntwurfs (Abschluss bis max. Mitte 2026 geplant)- Konzeptionell-inhaltliche HerangehensweiseGesamtstrategischer Ansatz in der Erstellung des ISEK: Darstellung der inhaltlichenAnnäherung und der Vorgehensweise zur Bearbeitung des ISEK unterBerücksichtigung der vorliegenden Leistungsbeschreibung, des ISEK sowie derinhaltlichen Schwerpunkte.Gesamtstrategischer inhaltlicher Bearbeitungsansatz im Beteiligungsprozess:Darstellung einer geeigneten Beteiligungsstruktur und der Arbeitsweise imBeteiligungsprozess, die in enger Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagementund unter Einbezug der lokalen Akteure und möglicher Problemlagen im Fördergebieterfolgen soll.- HonorarangebotAuflistung der verschiedenen Leistungsbausteine jeweils als Pauschalansatz.Für zusätzliche Termine bzw. nicht erfasste Leistungen sind Stundensätze separatauszuweisen. Nebenkosten sind prozentual anzugeben. Die Mehrwertsteuer ist imAngebot ebenfalls gesondert auszuweisen.Ausschlaggebend für die Bewertung des Honorars ist die Wirtschaftlichkeit desAngebots entsprechend des ausgefüllten Formulars "Preisabfrage".
zu B: Quartiersmanagement- Strukturelle sowie konzeptionelle HerangehensweiseDarstellung des strukturellen Aufbaus sowie des gesamtstrategischen Ansatzes fürdas Quartiersmanagement (u.a. Personalbesetzung, geplante Vorgehensweise).- HonorarangebotDas Honorarangebot ist unter Berücksichtigung der Tätigkeiten hinsichtlich des zuerwartenden Zeitaufwands in Anzahl Stunden pro Jahr sowie dem durchschnittlichenStundensatz (netto) darzulegen. Die Nebenkosten sind prozentual anzugeben. DieMehrwertsteuer ist im Angebot ebenfalls gesondert auszuweisen.Ausschlaggebend für die Bewertung des Honorars ist die Wirtschaftlichkeit des Angebots entsprechend des ausgefüllten Formulars "Preisabfrage".
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 - 4 GWB hin.Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
Elektronische Kommunikation:Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Datenschutzgrundverordnung:Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Stadtverwaltung KoblenzZentrale VergabestelleWilli-Hörter-Platz 156068 Koblenzüberwww.rlp.vergabekommunal.de
Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
Gem. § 56 Abs. 2 VgV wird folgende Regelung angewendet:Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Angebotsunterlagen, die entsprechend den Zuschlagskriterien bewertet werden, werden hiervon abweichend nicht nachgefordert.Dementsprechend alle Nachweise gemäß Auflistung auf den Seiten 3 und 4 der Aufforderung_4165-EO.
Auch für die nachfolgenden Ausschlussgründe richtet sich deren Anwendung nach den Regelungen des GWB, §122 ff., sowie §57 VgV
Mit dem Angebot sind einzureichen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen.o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonalo Gewerbeanmeldung o Handelsregisterauszug o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Angebot sind einzureichen:Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.
Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX:Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angeboteines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertungherangezogene Preisa) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H.,b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H.berücksichtigt.Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den diebevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe istder Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben.
Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlichgleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt derAusschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Aus-bildungsplätze bereitstellt oder sich an derberuflichen Erstausbildung beteiligt.Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. EineAnwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einemausländischen Bieter abgegeben wurde.
Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen:Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlichgleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt derAusschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung derGleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt.Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. EineAnwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einemausländischen Bieter abgegeben wurde.
Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind- Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Rechtsform Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die geforderten Nachweisen sind von jedem Bieter der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.- Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen- Eigenerklärung EU_Verordnung
Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind, aber nicht nachgefordert werden:siehe Seiten 3 und 4 der Aufforderung_4165-EO