| VO: | UVgO | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Mitteilung erhalten Sie zusätzliche Angaben zum Leistungsverzeichnis:
Aufgrund eingegangener Nachrichten, deren Beantwortung nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann und voraussichtlich auch eine Änderung der Vergabeunterlagen erfordert, verschieben wir die Submission nochmals.
Im System haben wir weiterhin einen Platzhaltertermin eingetragen.
Sie erhalten mit gesonderter Nachricht die aktuellen Unterlagen sowie den korrekten Submissionstermin.
Die Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen.
Diese Mitteilung wird Vertragsbestandteil und ist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.
Bereits eingegangene/versendete Angebote werden durch die ZVS gesammelt. Über deren Verbleib entscheidet der Bieter.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der ZVS Koblenz
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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| Es sind keine Dateien hochgeladen worden. | ||||
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Mitteilung erhalten Sie zusätzliche Angaben zum Leistungsverzeichnis:
Aufgrund eingegangener Nachrichten, deren Beantwortung nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann und möglicherweise auch eine Änderung der Vergabeunterlagen erfordert, verschieben wir die Submission.
Im System haben wir zunächst einen Platzhaltertermin eingetragen.
Sie erhalten mit gesonderter Nachricht die aktuellen Unterlagen sowie den korrekten Submissionstermin.
Die Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen.
Diese Mitteilung wird Vertragsbestandteil und ist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.
Bereits eingegangene/versendete Angebote werden durch die ZVS gesammelt. Über deren Verbleib entscheidet der Bieter.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der ZVS Koblenz
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Mitteilung erhalten Sie zusätzliche Angaben zum Leistungsverzeichnis:
1.
Fage: Wie soll die Anlieferung zum Aufstellort erfolgen? Wir bitte um eine Angabe, wie breit das Durchfahrtstor zum Schulhof ist. Das Tor muss mindestens 3,50 m breit sein, damit eine Anlieferung auf den Schulhof erfolgen kann.
Antwort: Die Einfahrt ist genau 3,49m breit. Je nach Breite des Sattelschleppers muss der AN sich selbst ein Bild vor Ort machen. Bild im Anhang.
2. Frage: Soll der E-Anschluss und Verkabelung der Container untereinander durch den Auftragnehmer angeboten werden? Stellt der Auftraggeber einen Verteilerschrank?
Antwort: E-Anschluss bis Verteiler AN. Ab Verteiler bauseits
Diese Mitteilung wird Vertragsbestandteil und ist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.
Bereits eingegangene/versendete Angebote werden durch die ZVS gesammelt. Über deren Verbleib entscheidet der Bieter.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der ZVS Koblenz
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| Screenshot 2025-09-19 090323.jpg | 19.09.2025 | 885,7 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Mitteilung erhalten Sie zusätzliche Angaben zum Leistungsverzeichnis:
1.
Frage: Bezugnehmend auf die Bieterantwort bzgl. der Containerlänge würden wir gerne nochmals nachfragen, ob das Standardmaß von 6050mm auch angeboten werden darf?
Antwort: Geringere Maße können nicht zugelassen werden. Durch die zusätzliche Länge von 0,5 m ergibt sich z. B.eine deutliche Vergrößerung der nutzbaren Grundfläche pro Container (z. B. 6,5 m × 9 m = 58,5 m² statt 54,0 m²).
Diese Mehrfläche ermöglicht die Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestflächen pro Schüler (z. B. 1,5-2 m²/Schüler). Die Schule fordert Klassenzimmer mit bis zu 30 Schülern. Somit ist die Mehrfläche notwendig, um eine den Vorschriften entsprechende Raumgröße zu erreichen.
2.
Frage: Ebenso möchten wir darauf hinweisen, dass die Auslegung des GEG im Modulbau Folgendes besagt:
Gebäude mit einer Nutzungsdauer über 2 bis zu 5 Jahren Im § 104 GEG ist geregelt:
"Werden bei einem zu errichtenden kleinen Gebäude die für den Fall des erstmaligen Einbaus anzuwendenden Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile nach § 48 eingehalten, gelten die Anforderungen des § 10 Absatz 2 als erfüllt. Satz 1 ist auf ein Gebäude entsprechend anzuwenden, das für eine Nutzungsdauer von höchstens fünf Jahren bestimmt und aus Raumzellen von jeweils bis zu 50 Quadratmetern Nutzfläche zusammengesetzt ist."
Der §48 verweist letztlich auf die Werte der Anlage 7, die einzuhalten sind.
Die maßgeblichen, einzuhaltenden, maximalen U-Werte aus dieser Anlage sind folgende:
Außenwand: Zeile 1a = 0,24 W/m²K
Fenster/Fenstertüre: Zeile 2a = 1,30 W/m²K Sonst Außentüren: Zeile 4 = 1,80 W/m²K
Dach: Zeile 5c = 0,20 W/m²K
Boden: Zeile 6d = 0,24 W/m²K
Gehen wir richtig in der Annahme, dass dies dem geforderten Wärmeschutz entspricht?
Antwort: Es wird von einer Gesamtzeit von 1,5-2 Jahren ausgegangen.
Demnach ist der obige Text obsolet, da er 2-5 Jahre Laufzeit beschreibt.
Es gelten die von uns ausgeschriebenen Werte.
Diese Mitteilung wird Vertragsbestandteil und ist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.
Bereits eingegangene/versendete Angebote werden durch die ZVS gesammelt. Über deren Verbleib entscheidet der Bieter.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der ZVS Koblenz
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
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Siehe Fragenkatalog_17.09.2025 im Anhang
Diese Mitteilung wird Vertragsbestandteil und ist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.
Bereits eingegangene/versendete Angebote werden durch die ZVS gesammelt. Über deren Verbleib entscheidet der Bieter.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der ZVS Koblenz
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| Fragenkatalog__17.09.2025.pdf | 17.09.2025 | 757,4 KB |