Das Angebot der Mitarbeiterberatung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Koblenz umfasst ein Beratungsangebot in Bezug auf die nachgenannten Beratungsanlässe unter 1.3.1 und die erweiterten Leistungen unter 1.3.2.
1.3.1 Die nachgenannten Leistungen beziehen sich auf folgende Beratungsanlässe:- Konfliktidentifikation- Belastungssituationen (Arbeitsplatz, persönliche)- Psychische und psychosomatische Probleme- Suchtmittelprobleme und Abhängigkeit- Krisenbewältigung nach Extremerfahrungen (z.B. Tod, Suizid, Unfall, gewalttätige Übergriffe im beruflichen Umfeld)- Notfallsituationen, insbesondere bei Gefahr für Leib und Leben- Beratung von Führungskräften des AG im Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die gesundheitlich auffällig geworden sind- Facharztvermittlung und Terminservice
1.3.2. Darüber hinaus bezieht sich die erweiterte Leistung des AN auf:- Mitarbeit im Betrieblichen Gesundheitsmanagement:Die vom AN zu erbringende Leistung umfasst eine aktive Mitarbeit im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements und die damit verbundene Teilnahme an entsprechenden Arbeitsgruppen. Die vertragliche Leistung umfasst die Teilnahme von 4 Stunden pro Kalenderjahr. Darüberhinausgehender vom AG diesbezüglich geforderter Unterstützungsbedarf wird mit einem im Rahmen der Nebenleistung festgelegten Stundensatz vom AN gesondert in Rechnung gestellt.- Erstellung jährlicher Berichte zur Schilderung des Umfangs und Anlässe der Beratungen sowie Empfehlungen für das betriebliche Gesundheitsmanagement und die Dienststellenleitung:Es wird jährlich - jeweils zum 02.01. - vonseiten des AN eine aussagekräftige Dokumentation erstellt und unaufgefordert dem AG vorgelegt. Diese enthält den tatsächlichen Umfang der Inanspruchnahme - insbesondere Anzahl der Kontakte telefonisch und persönlich - sowie anonymisierte Inhalte der Beratungsleistung einschließlich einer Spezifizierung der gesundheitlichen Problemstellungen. Ferner wird eine fachlich fundierte Einschätzung der Auswertung erwartet. Darüber hinaus eine Empfehlung zur Entwicklung von Handlungsstrategien auf der Verhaltens- und Verhältnisebene. Dies wird in einem persönlichen Bilanzierungsgespräch auf der Ebene der Dienststellenleitung mit einem zeitlichen Umfang von 2 Zeitstunden umfassend erläutert.- Unterstützung bei Bekanntmachung der externen Mitarbeiterberatung und Öffentlichkeitsarbeit:Die Beratungsstelle unterstützt aktiv den Prozess der internen Kommunikation zur Mitarbeiterberatung. Hierzu zählt insbesondere die Mitarbeit bei der Entwicklung einer innerbetrieblichen Informationsbroschüre sowie Begleitung von Infoständen/Präsentation bei Veranstaltungen (Gesundheitsaktionen, Personalversammlung o.ä). Ferner wird erwartet, dass der AN Veröffentlichungen (beispielsweise auf der Intranetseite) mit Fachbeiträgen unterstützt.- Unabhängig von der anlassbezogenen Beratung wird eine telefonische Unterstützung hinsichtlich dringend notwendiger Terminvereinbarungen bzw. Vermittlung bei/zu Fachärzten und psychologischen Psychotherapeuten auf Anfrage gewünscht.- Es wird zugesichert, dass im Rahmen der geltenden Öffnungszeiten ein aussagefähiger Drogencheck über Urin und Atemluftkontrolle erfolgen kann. Diese Leistung wird im Einzelfall gesondert beauftragt und gesondert abgerechnet.- Es wird seitens des AG gewünscht, dass die Beantragung einer Reha auf Anfrage oder im Rahmen eines bestehenden Beratungsprozesses im psychosomatischen Kontext geleistet wird. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar mit dem Antragsteller.- Es wird gewünscht, dass im Rahmen der Fallberatung eine notwendige Zusammenarbeit mit dem AG sowie externen Fachstellen (z.B. Therapiepraxen, Kliniken, Fachdiensten, Reha-Einrichtungen) erfolgt.- Kooperationen mit Therapiepraxen, Kliniken, Fachdiensten und Reha-Einrichtungen werden begrüßt. Falls solche Kooperationen bestehen, sind diese nachzuweisen.
Der AG ist berechtigt, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption erfolgt durch schriftliche Erklärung des AG gegenüber dem AN und ist vom AN schriftlich zu bestätigen. Spätestes Vertragsende: 30.06.2031
Der Zuschlag erfolgt unter Zugrundelegung der Wertungsfaktoren Preis und Wertungspunkte nach der einfachen Richtwertmethode.Bei der einfachen Richtwertmethode ist das beste Angebot dasjenige mit der höchsten Kennzahl.Im Leistungsverzeichnis sind vom Bieter Fragen zu der fachlichen/qualitativen Ausstattung zu beantworten. Die Fragen sind unterschieden in K.O.-Kriterien, in Wertungsfragen und in Erläuterungs- bzw. Informationsfragen.Das Nichtbeantworten einer Frage aus dem K.O.-Kriterien-Katalog oder die Beantwortung mit "NEIN" führt zwangsläufig zum Ausschluss.Die Antworten auf den Katalog der Wertungsfragen werden bei der Ermittlung des Angebots berücksichtigt. Die Erläuterungs- bzw. Informationsfragen fließen nicht in die Wertung mit ein. Sie dienen lediglich der Präsentation des Bieters.
Im Leistungsverzeichnis sind vom Bieter Fragen zu der fachlichen/qualitativen Ausstattung zu beantworten. Die Fragen sind unterschieden in K.O.-Kriterien, in Wertungsfragen und in Erläuterungs- bzw. Informationsfragen. Die Antworten auf den Katalog der Wertungsfragen werden bei der Ermittlung des Angebots berücksichtigt. Es können bis zu 40 Punkte erreicht werden. Die Erläuterungs- bzw. Informationsfragen fließen nicht in die Wertung mit ein, wenngleich eine Nichtbeantwortung zum Angebotsausschluss führen kann.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen der Seiten L1 und L2.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 - 4 GWB hin.Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
Elektronische Kommunikation:Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Datenschutzgrundverordnung:Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Stadtverwaltung KoblenzZentrale VergabestelleWilli-Hörter-Platz 156068 Koblenzüberwww.rlp.vergabekommunal.de
Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
Gem. § 56 Abs. 2 VgV wird folgende Regelung angewendet:Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Anworten auf die Fragen, auf die Wertungspunkte entfallen (Seite L5), werden nicht nachgefordert.
Auch für die nachfolgenden Ausschlussgründe richtet sich deren Anwendung nach den Regelungen des GWB, §122 ff., sowie §57 VgV
Mit dem Angebot sind einzureichen:Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen.o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonalo Gewerbeanmeldung o Handelsregisterauszug o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX:Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angeboteines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertungherangezogene Preisa) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H.,b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H.berücksichtigt.Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den diebevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe istder Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben.
Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlichgleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt derAusschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Aus-bildungsplätze bereitstellt oder sich an derberuflichen Erstausbildung beteiligt.Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. EineAnwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einemausländischen Bieter abgegeben wurde.
Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen:Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt.Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einemausländischen Bieter abgegeben wurde.
Mit dem Angebot /Auf VerlangenUnterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind- Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Rechtsform Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die geforderten Nachweisen sind von jedem Bieter der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.- Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen- Eigenerklärung EU_Verordnung- Unterlagen Seite 3 der Aufforderung bzw. Seiten B9/B10 der Beschreibung der Leistung
Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen- Bei beabsichtigter Zuschlagserteilung, ist vor Abschluss des Auftrages zwingend zusätzlich ein schriftlicher Vertrag zur Informationssicherheit und zum Datenschutz zu schließen. Grundsätzlich ist dabei der "Informationssicherheits- und Datenschutzvertag (IS-DS-Vertrag)" der Stadtverwaltung Koblenz zu verwenden.