| Typ | Code | Beschreibung |
|---|---|---|
| Warnung | 32 | GAEB.GAEBInfo.Version. Der Wert '3.2' ist nicht definiert in GAEB DA XML http://www.gaeb.de/GAEB_DA_XML/200407. |
| Projekt: | KOB-Bef | Flugplatz Koblenz/Winningen |
| LV: | Erneuerung Befeuerun | Erneuerung Befeuerung - Tiefbau |
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Titel
|
Bezeichnung
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|
1 |
Baubeschreibung |
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1.1 |
Allgemeines |
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1.2 |
Bauausführung |
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1.3 |
Tagarbeit |
|
1.4 |
Baugrund |
|
1.5 |
Transportwege |
|
1.6 |
Leistungen |
|
1.7 |
Zwischenlager |
|
1.8 |
Auflockerungsfaktoren |
|
1.9 |
Zu entsorgende Materialien und Böden |
|
1.10 |
Überfahrten für LKW und PKW |
|
1.11 |
Beanspruchte Gelände- und Flugbetriebsflächen |
|
1.12 |
Arbeitsschutz / Unfallverhütung |
|
1.13 |
Versorgungsleitungen |
|
1.14 |
Baubegleitende Vermessung |
|
1.15 |
Gewässerschutz |
|
1.16 |
Zusätzliche technische Vorbemerkungen |
|
2 |
Leistungsbeschreibung |
|
2.1 |
Baustelleneinrichtung |
|
2.2 |
Rückbauarbeiten |
|
2.3 |
Bodenarbeiten |
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2.4 |
Baugruben und Gräben |
|
2.5 |
Kabelschutzrohre und Zubehör |
|
2.6 |
Kabelschächte und Fundamente |
|
2.7 |
Erdungsanlagen |
|
2.8 |
Markierung |
|
2.9 |
Dokumentation |
|
3 |
Stundenlohnarbeiten |
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3.1 |
Verrechnungssatz für Arbeitskraft |
|
3.2 |
Verrechnungssatz für Baugeräte |
|
3.3 |
Verrechnungssatz für LKW |
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4 |
Mitgeltende Unterlagen |
|
4.1 |
Plananlagen |
| Projekt: | KOB-Bef | Flugplatz Koblenz/Winningen |
| LV: | Erneuerung Befeuerun | Erneuerung Befeuerung - Tiefbau |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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Baubeschreibung |
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Allgemeines |
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Allgemeines Der Flugplatz Koblenz/Winningen verfügt über eine Start- und Landebahn mit einer Länge von 1.175 m mit den Betriebsrichtungen 05/23. Die Landeschwelle 05 ist um 180 m ins Bahninnere versetzt. Westlich schließt eine ca. 35 m lange Fläche bis an die Flugplatzstraße an.
Die Start- und Landebahn verfügt über eine Schwellen, End- und Randbefeuerung. Die Befeuerung ist auf Beton-Plattenfundamenten gegründet und über erdverlegte Kabel angebunden. Die Befeuerung soll gesamthaft erneuert werden. Ergänzend ist für beide Anflugrichtungen eine optische Anflughilfe (PAPI-Anlage) zu installiert. Dazu sind partiell Geländeangleichsmaßnahmen zur Herstellung eines richtlinienkonformen Höhenniveaus notwendig.
Im Rahmen der Maßnahme sind folgende wesentliche Tiefbaumaßnahmen durchzuführen, Dabei erfolgt die Demontage der Bestandsfeuer vor Beginn der Tiefbaumaßnahme durch eine Firma für Elektrotechnikarbeiten und ist nicht Bestandteil der hier angefragten Leistungen.
Während des Rückbaus der Bestands-Fundamentplatten im Boden angetroffene Kabel sind aus dem Baufeld zu entfernen. Nicht unmittelbar angetroffene Kabel verbleiben im Boden. |
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Nebenangebote Für die Positionen
ist die Unterbreitung eines Nebenangebotes zugelassen. |
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Summe 1.1 |
Allgemeines |
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Bauausführung |
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Bauausführung Es wird dem Bieter empfohlen sich vor Angebotsabgabe mit den örtlichen Verhältnissen der Maßnahme einschließlich der Zufahrtssituation zu den einzelnen Baubereichen und der Baustelleneinrichtungsfläche vertraut zu machen und eventuelle Unklarheiten vor einer Angebotsabgabe anzugeben.
Die Zuwegung in das Baufeld erfolgt im Wesentlichen über das Schiebetor am westlichen Bahnende. Weiterhin wird eine Fläche zur Aufstellung von Büro- und Sozialcontainern im Bereich des Parkplatzes am Tower zur Verfügung gestellt.
Die Kosten für die Herrichtung und Räumung (Wiederherstellung des Ursprungszustandes) der BE-Flächen sind in die EP der Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Nicht von der Baumaßnahme betroffene Flugbetriebsflächen dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Flugplatzbetreiber befahren oder betreten werden. Ggf. beanspruchte Flugbetriebsflächen sind nach jeder Beendigung der Arbeiten bzw. vor der nächsten Rollbewegung von Flugzeugen zu reinigen. Dabei ist dringend darauf zu achten, dass keine Teile auf den Flugbetriebsflächen verbleiben. Entsprechende Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Es besteht Rauchverbot auf dem gesamten Flugplatzgelände. |
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Summe 1.2 |
Bauausführung |
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Tagarbeit |
|
Tagarbeit Die Arbeiten finden bei Sperrung des Flugplatzes in Tagarbeit statt. Es erfolgt jedoch Flugverkehr mit Hubschraubern direkt vom Vorfeld. |
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Summe 1.3 |
Tagarbeit |
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Baugrund |
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Baugrund Baugrund
Unmittelbar neben der Start- und Landebahn wurden im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen Rammkernsondierungen bis in eine Tiefe von ca. 1,8 bis 3,0 m durchgeführt und es wurden Homogenbereiche festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass die gleichen Böden im Bereich der geplanten Kabeltrassen und Fundamente anzutreffen sind. Der daraus resultierende Aufwand ist in die Einheitspreise der betreffenden Positionen einzukalkulieren.
|
|
Summe 1.4 |
Baugrund |
|
Transportwege |
|
Transportwege Transportwege die von Mitarbeitern des Flugplatzes oder von der örtlichen Bauüberwachung des AG vorgegeben werden, sind einzuhalten. Der Baustellenverkehr zwischen der BE-Fläche, Lagerflächen und dem Baufeld erfolgt ausschließlich über die vorgegebenen Transportwege.
Der An- und Abtransport aller Materialien, Fahrzeuge, Geräte, Personen etc. erfolgt grundsätzlich über das westliche Schiebetor.
Eine Lagerung von Materialien und das Abstellen von Geräten auf nicht dazu ausgewiesenen Flächen ist nicht gestattet. |
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Summe 1.5 |
Transportwege |
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Leistungen |
|
Leistungen Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung und Montage der dazugehörigen Baustoffe, Bauteile, Bauhilfsstoffe, Verbrauchsstoffe und Zubehör einschließlich Abladen und Zwischenlagern auf der Baustelle, sofern sie nicht ausdrücklich vom Auftraggeber beigestellt werden.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteile, Baustoffe und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben.
Hierbei bedeutet Bauart das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung einschließlich der Lieferung aller zur fertigen Leistung benötigten Materialien und Hilfsmaterialien sowie den Einbau, auch wenn die Lieferung und Einbau (Montagen) nicht ausdrücklich in den Positionstexten erwähnt ist. Für jegliche Abweichungen zu den Vorgaben bezüglich Bauart, Bauteile und deren Abmessungen bedarf es der Zustimmung des AG. Hieraus möglicherweise resultierende Konsequenzen, sowohl in zeitlicher als auch in preislicher Hinsicht, liegen dann im Verantwortungsbereich des AN.
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Summe 1.6 |
Leistungen |
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Zwischenlager |
|
Zwischenlager Eine Zwischenlagerung von Materialien und Baustoffen ist nicht vorgesehen. |
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Summe 1.7 |
Zwischenlager |
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Auflockerungsfaktoren |
|
Auflockerungsfaktoren Auflockerungsfaktoren werden nicht berücksichtigt, abgerechnet werden nur verdichtete Massen, außer es sind in den einzelnen Positionen Auflockerungsfaktoren ausgewiesen. |
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Summe 1.8 |
Auflockerungsfaktoren |
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Zu entsorgende Materialien und Böden |
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Zu entsorgende Materialien und Böden Für alle zu entsorgende Materialien / Böden ist grundsätzlich ein Entsorgungsnachweis zu liefern und dem AG vorzulegen. |
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Summe 1.9 |
Zu entsorgende Materialien und Böden |
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Überfahrten für LKW und PKW |
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Überfahrten für LKW/PKW Die Herstellung von Überfahrten über Leitungen, Rinnen, Schächte und Gräben für den Baustellenverkehr ist in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. |
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Summe 1.10 |
Überfahrten für LKW und PKW |
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Beanspruchte Gelände- und Flugbetriebsflächen |
|
Beanspruchung Gelände- und Flugbetriebsflächen Gelände- und Flugbetriebsflächen, die nicht ausdrücklich für die Verwendung als Transportstrecke oder zum sonstigen Gebrauch genehmigt wurden, dürfen nicht befahren oder betreten oder in Anspruch genommen werden.
Beanspruchte Geländeflächen sind nach Abschluss der Arbeiten in ihrem ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
Die einwandfreie, gründliche Reinigung beanspruchter Flugbetriebsflächen (Verschmutzungen, loses Material etc.) ist eigenverantwortlich durchzuführen und wird nicht gesondert vergütet.
Leicht verwehbare Materialien sind, insbesondere während der Bauausführung, sicher zu verstauen (z. B. geschlossene Container o. ä.) oder umgehend zu entfernen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch diese Materialien kein Sicherheitsrisiko für an- oder abfliegende Helikopter entstehen darf.
Beschädigungen die vom AN verursacht werden sind unmittelbar zu melden und in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung zu beseitigen.
Sämtliche Aufwendungen für o. g. Maßnahmen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. |
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Summe 1.11 |
Beanspruchte Gelände- und Flugbetriebsflächen |
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Arbeitsschutz / Unfallverhütung |
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Arbeitsschutz / Unfallverhütung Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung staatlicher Rechtsvorschriften und der Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger sowie der allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln allein verantwortlich.
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Summe 1.12 |
Arbeitsschutz / Unfallverhütung |
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Versorgungsleitungen |
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Versorgungsleitungen Im gesamten Baubereich ist mit Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom und Entwässerung) für die Infrastruktur des Flugplatzes zu rechnen.
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Summe 1.13 |
Versorgungsleitungen |
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Baubegleitende Vermessung |
|
Baubegleitende Vermessung
Die Vermessungsarbeiten dürfen nur von qualifiziertem und erfahrenem Personal ausgeführt
werden.
Absteckung und Einmessung der Baufelder, Fundamente, Feuerstandorte und Leerrohrtrassen,
sonstige Ver- und Entsorgungsinfrastruktur, Geländeangleiche gem. Planung, jeweils
nach Lage und Höhe,
Dabei ist die Bestandsvermessung mittels GPS und Einwahl in das Funknetz erfolgt.
Es sind keine Festpunkte auf dem Flugplatzgelände vorhanden. Sollten über die GPS-Vermessung
hinaus aus Sicht des AN zusätzliche Festpunkte zur Herstellung der Flugbetriebsflächen
notwendig sein, ist seitens des AN selbstständig ein Festpunktnetz aus dem übergeordneten
Landesnetz zu erstellen. Die Aufwendungen dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen
und werden nicht gesondert vergütet.
Absteckungen und Einmessungen sind grundsätzlich zu protokollieren. Um gegebenenfalls
erforderliche Korrekturen vorzunehmen, sind die jeweiligen Protokolle der örtlichen
Bauüberwachung des AG's unaufgefordert und zeitnah zu übergeben (Ausdruck und ASCII-Datei).
Bei eventuellen Abweichungen der seitens des AG festgelegten bzw. freigegebenen Vorgaben
behält sich der AG vor, die Abnahme zu verweigern.
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Summe 1.14 |
Baubegleitende Vermessung |
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Gewässerschutz |
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Gewässerschutz Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind jegliche Verunreinigungen des Grundwassers oder eine sonstige Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten.
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Summe 1.15 |
Gewässerschutz |
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Zusätzliche technische Vorbemerkungen |
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Zusätzliche technische Vorbemerkungen Es gelten grundsätzlich die gesamten zusätzlichen technischen Vorbemerkungen für die Baumaßnahme. Die folgenden Richtlinien und Vorschriften sind besonders zu beachten. Sie gelten jeweils in der neuesten Fassung:
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Summe 1.16 |
Zusätzliche technische Vorbemerkungen |
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Summe 1 |
Baubeschreibung |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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Leistungsbeschreibung |
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Baustelleneinrichtung |
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2.1.10
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*** Pauschalposition
Einrichten / Räumen der Baustelle
Einrichten der Baustelle für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Leistungen
Alle Anlagen, Einrichtungen, Ausrüstungen, Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel,
die zur vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle
bringen, bereitstellen und - soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergütet wird
- betriebsfertig aufstellen, einschließlich der dafür notwendigen Arbeiten.
Die erforderlichen festen Anlagen herstellen Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lagerschuppen,
Umzäunung der BE sowie von Baugruben und Arbeitsbereichen gem. Vorschriften, Hinweisschilder,
Baustellenwegweiser, soweit erforderlich, antransportieren, aufbauen und einrichten
- einschließlich der dafür notwendigen Arbeiten sowie der für die Aufstellung und
den Betrieb notwendigen Genehmigungen.
Komplette Beleuchtung der BE - Fläche.
Flächen für weitere Zwischenlager etc. beschaffen, sofern die vom AG zur Verfügung
gestellten nicht ausreichen.
Gründliche Sauberhaltung aller Zufahrten, Straßen und befestigten Flächen, die vom
Bauverkehr berührt werden.
Sichern der im Bereich der BE vorhandenen Leitungen und Schächte.
Unverzüglich nach Fertigstellung der Arbeiten das Gelände von allen Geräten, Anlagen,
Einrichtungen und dergleichen räumen.
Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen Zustand ordnungsgemäß rückbauen und herrichten, soweit diese nicht in Rücksprache mit dem AG gelassen werden dürfen. Verunreinigungen beseitigen.
Die Abrechnung Einrichten und Räumen erfolgt über eine Aufteilung 50% : 50%. |
| 1 | psch |
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2.1.20
|
*** Pauschalposition
Vorhalten der Baustelleneinrichtung
Vorhalten der Baustelleneinrichtung mit allen Leistungsgeräten für sämtliche in der
Leistungsbeschreibung aufgeführte Leistungen einschließlich aller baustellenspezifischer
Gemeinkosten für die gesamte Bauzeit. Unterbrechungen im Bauablauf während der Herstellung
der einzelnen Baufelder sind in den EP einzukalkulieren und werden nicht gesondert
vergütet.
Kosten für Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschließlich Mieten, Pacht, Gebühren und dergleichen werden nicht mit dieser Position, sondern mit den Einheitspreisen der betreffenden Teilleistungen vergütet. Sie sind dort entsprechend mit einzukalkulieren. |
| 1 | psch |
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2.1.30
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Stahlplatten für provisorische Abdeckungen Stahlplatten ca. 2 x 6 m, min 20 mm dick
Liefern, auslegen, über die Dauer der Maßnahme vorhalten und wieder aufnehmen. |
| 10 | Stk |
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2.1.40
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Einmessen von Kabeln und Leitungen
Im Baubereich befinden sich Kabel, Leitungen und Einbauten. Der in den Plänen dargestellte
Bestand ist nicht vollständig und z.T. auch nicht lagegenau.
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| 20 | m |
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2.1.50
|
*** Bezugsbeschreibung
Mobiles Sperrkreuz auslegen, entsorgen Mobiles, x-förmiges Sperrkreuz aus Geotextil zur Kenntlichmachung der geschlossenen Start- und Landebahn im Bereich der Landeschwellen auslegen, mit Sandsäcken gegen Lageänderung sichern, über die Dauer der Baumaßnahme unterhalten und nach Beendigung der Baumaßnahme und vor Wiederaufnahme des Flugbetriebs zurückbauen und fachgerecht entsorgen.
Länge x Breite = 36 x 14,5 m, Strichbreite 1,8 m, gem. EASA CS ADR-DSN.R.855
Material Geotextil Robustheitsklasse GRK 3, Farbe Weiß.
Einschließlich Rückbau, seitlicher Lagerung und Wiederherstellung des Sperrkreuzes im Rahmen der Umsetzung der einzelnen Bauabschnitte wie Fräsen, Profilierung Frostschutzschicht, Herstellung einzelner Asphaltschichten, Markierungsarbeiten etc. nach selbstgewähltem Bauablauf des AN. |
| 2 | Stck |
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2.1.60
|
*** Wiederholungsbeschreibung
Mobiles Sperrkreuz umlegen Mobiles Sperrkreuz aus vorheriger Position auf Anweisung des AG aufnehmen, seitlich lagern, wieder auslegen und fixieren. |
| 1 | Stck |
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Summe 2.1 |
Baustelleneinrichtung |
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Rückbauarbeiten |
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2.2.10
|
Abbrechen von Elektrokabeln Im Baufeld vorhandene Kabel (1 bis 4 Kabel je Trasse) im Zuge der Abbrucharbeiten ablängen, aussortieren.
Nicht unmittelbar zu fassende Kabel verbleiben im Boden.
Anfallende Stoffe gehen in das Eigentum des Auftragnehmers
|
| 0,5 | t |
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2.2.20
|
Beton/Stahlbeton abbrechen, transportieren, entsorgen
Bauteile aus Beton/Stahlbeton (Randfeuerfundamente) im Boden abbrechen, laden und
fachgerecht entsorgen, ggf. nach einem durch den AN gewählten Bauablauf zwischenlagern.
Erschwernisse durch vorhandene Altkabel oder Erdungsbänder im Boden werden nicht gesondert vergüget und sind in den Einheitspreis einzurechnen.
Abrechnung nach Aufmaß der Kubatur des zurückgebauten Objektes. |
| 10 | m3 |
|
2.2.30
|
Abbrechen von Bauteilen - Kunststoff
Abbrechen von Kabelabdeckhauben, Kabelschutzrohren etc. aus PVC, PE-HD oder sonstigem
Kunststoff in allen Abmessungen.
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| 50 | m |
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Summe 2.2 |
Rückbauarbeiten |
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Bodenarbeiten |
|
Bodentrennung
Bodentrennung
Die Trennung der Bodenarten bzw. Homogenbereiche hat im Zuge des Aushubs lagenweise zu erfolgen.
Die Aufwendung der Separierung beim Transport zu den unterschiedlichen Einbau- und Lagerbereichen der unterschiedlichen Bodenarten ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. |
|
Bodeneinbau in Kleinflächen Bodeneinbau in Kleinflächen
Mehraufwendungen für (Hand-) Einbau bzw. das Andecken von Boden oder Oberboden in Kleinflächen, schmalen Streifen, Angleichen, Ausrundungen, um Schächte, Fundamente, Einbauten etc. werden, soweit nicht in Positionen aufgeführt, werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreis einzurechnen. |
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2.3.10
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Oberboden lösen, lagern, einbauen Den Oberboden im Bereich der PAPI-Aufstellflächen bzw. der Geländeprofilierung abtragen und im Baufeld zum Wiedereinbau in Mieten seitlich lagern und später wieder einbauen.
Erschwernisse für den Einbau um Fundamente und Schächte oder an Ränder von Flugbetriebsflächen sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Abtragdicke: im Mittel 20 cm bis 30 cm Bewuchs / Nutzung: Wiese |
| 1.500 | m2 |
|
2.3.20
|
Verdichtungsfähigen Boden liefern, einbauen, verdichten Liefern, abladen, höhen- und profilgerecht einbauen und verdichten von geeignetem, unbelastetem und frostbeständigem Bodenmaterial zur Herstellung eines tragfähigen Planums bzw. einer Geländeauffüllung
Das Material muss frei von organischen Bestandteilen, schädlichen Verunreinigungen, Wurzeln, Ton- oder Lehmlinsen, Schnee und Eis sowie ausreichend verdichtungsfähig sein.
Einschließlich aller erforderlichen Geräte, Transporte und Nebenleistungen.
Im Bereich der PAPI-Aufstellflächen einbringen.
Einbau in Schichten von maximal 30 cm, mit geeignetem Gerät lückenlos und setzungsfrei lagenweise verdichten.
Schutz angrenzender Schächte, Fundamente, Leitungen und sonstiger Einrichtungen.
Vor Baubeginn ist dem Auftraggeber eine Eignungsprüfung des vorgesehenen Materials vorzulegen. Aufmaß nach eingebautem Volumen.
Zur Installation der PAPI-Fundamente vorbereiten. |
| 210 | m3 |
|
2.3.30
|
Rasenansaat in Kleinflächen
Ansaatfläche im Gelände nach Oberbodenandeckung mit handgeführten Kleingeräten.
Abrechnung in Horizontalprojektion.
Ergänzung 61 des Bieters
Produkt / Hersteller
'
....................................................' (vom Bieter anzugeben)
|
| 1.500 | m2 |
|
Summe 2.3 |
Bodenarbeiten |
|
Baugruben und Gräben |
|
Anforderungen an Erdbau- und Ausschachtungsarbeiten Anforderungen an Erdbau- und Ausschachtungsarbeiten
Nachfolgend sind alle Erdarbeiten für den Rohrgraben- und Baugrubenaushub, sowie das
Umlagern von überschüssigen Massen für Gräben und Baugruben beschrieben.
Die Abrechnung erfolgt immer mit senkrechten Wänden. Die Rohrgrabenbreite ergibt sich
aus DIN EN 1610, die Baugrubenabmessungen nach DIN 4124. Es wird nur die lichte Graben-
bzw. Grubenbreite vergütet. Mehraushub und zusätzliche Verfüllung für Böschung ist
in den EP einzurechnen.
Erschwernis bei der Herstellung von Gräben und Unterminierung von kreuzenden Bestandsleitungen inkl. der im Rahmen der Baumaßnahme erstellten Trassen aller Art ist in den EP einzurechnen.
|
|
2.4.10
|
Graben für Kabelschutzrohr 1x DN 100 Gräben für Kabelschutzrohre 1x DN 100 ausheben.
Oberboden mit einer Dicke von ca. 15 bis 25 cm, im Mittel 22 cm, auf einer Breite
von 1m aufnehmen und seitlich als Miete lagern. Graben für Kabeltrasse 1x DN 100 herstellen.
Breite: 0,50 m Tiefe: 0,95 m ab Geländeoberkante profilgerecht ausheben.
Nach dem Einbringen des Rohrauflagers, der Kabelschutzrohre und der Umhüllung, Graben
mit zwischengelagertem Aushub lagenweise verfüllen und sorgfältig verdichten gem.
den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen
in Verkehrsflächen (ZTVA- StB), bzw. gem. Anforderungen an Sicherheitsstreifen von
Start- und Landebahnen. Homogenbereiche siehe Baubeschreibung.
Mehraufwendungen für das Verlegen des Banderders und des Kabelwarnbandes sind einzurechnen.
Bereiche mit bereits durch Suchgräben freigelegte Leitungen werden nicht zusätzlich vergütet.
Verdrängten Boden in Abhängigkeit des Bauablaufs Laden, in das Eigentum des AN übernehmen,
fachgerecht entsorgen oder seitlich zur Wiederverfüllung lagern und nach Einbau der
Kabelschutzrohre lagenweise verdichtet einbauen, Dpr >98 %
Bodenverdrängung in den Gräben ca. 60 %.
Abrechnung mit senkrechten Wänden nach Abtragsprofilen. |
| 150 | m |
|
2.4.20
|
Sand zur Einbettung und Verfüllung von Leitungen und Gruben Sand Körnung 0-4 für die Einbettung von Leitungen und Kontrollschächten liefern, im Graben bzw. Baugrube um Rohrleitungen und Schächte lagenweise einbauen und verdichten.
Jede Rohrlage ist gesondert einzubetten. |
| 30 | m3 |
|
2.4.30
|
Sichern von Kabeln und Leitungen Sicherung von querenden Leitungen durch Hochhängen oder Auflegen der Leitung einschl. Joch, Rost o. ä. für unveränderte Leitungslage, in Abstimmung mit der Bauüberwachung des AG.
Abrechnung pro Leitungspaket nach Summe der Leitungslängen jeweils über den abrechenbaren Grabenbreiten. |
| 10 | m |
|
2.4.40
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Suchgräben bis 1,25 m Suchgräben und Suchschlitze in kombinierter Hand-Gerätearbeit bis 1,25 m Tiefe In Bereichen querender Leitungen und Trassen.
In Abhängigkeit des Bauablaufs Aushubmassen wieder verfüllen und verdichten, Verdichtungsgrad Dpr > 98 %, Ev2 min. 60 MN/m2, oder im Bereich der BE auf trapezförmig geformte Mieten setzen. |
| 5 | m |
|
2.4.50
|
Sauberkeitsschicht für Schächte, Fundamente C 8/10, Dicke 10 cm Sauberkeitsschicht für Schächte und Fundamente herstellen aus Beton DIN 1045-2, C 12/15 XO 10 cm dick. Aussparung im Bereich der Sickeröffnung des Schachtes herstellen.
Einschließlich Sohlenplanie mit Verdichtung auf Dpr >= 103 %. |
| 5 | m3 |
|
2.4.60
|
Frostschutzschicht, D = 20 - 45 cm, liefern, einbauen und verdichten - Kleinflächen Frostschutzschicht als Tragschicht ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB liefern, profilgerecht lagenweise in Kleinflächen einbauen und verdichten. Baustoffgemisch 0/32 nach TL SoB-StB.
Der Feinanteil <0,063 mm darf im eingebauten Zustand nicht mehr als 5,0 M.-% betragen.
Erschwernisse für den Einbau in Anschlussbereichen und entlang von Einbauten und im Bereich von Schächten etc. sind einzukalkulieren.
Eignungsnachweis und Eigenüberwachungsprüfungen gemäß ZTV SoB-StB.
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| 20 | m3 |
|
2.4.70
|
Handschachtung Boden gemäß Homogenbereichen im Kapitel "Baugrund" der Baubeschreibung, in Handarbeit auch im Bereich der kreuzenden Ver- und Entsorgungsleitungen, Schächten oder Fundamenten, lösen und ausheben.
Nur nach Angabe der Bauleitung des AG. |
| 5 | m3 |
|
Summe 2.4 |
Baugruben und Gräben |
|
Kabelschutzrohre und Zubehör |
|
2.5.10
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Elektrokabel mit Halbschalen sichern Vorhandenes Elektrokabel, bzw. Kabelbündel erdverlegt, durch Suchgraben freigelegt, säubern, mittels Halbschalen (Halbrohren) 110/3,2 aus PVC-U (hart), Güterichtlinien R 1.1 DIN 8061/62 umschließen und für die Umhüllung mit Sand vorbereiten.
|
| 5 | m |
|
2.5.20
|
*** Bezugsbeschreibung
Kunststoffkabelschutzrohre 110/3,2 (DN 100)
aus PVC-U (hart), Güterichtlinie R 5.1.1 DIN 8061/62
liefern, als Einzelrohr in Gräben und Schlitzen in Einzellängen gem. Plänen verlegen und fixieren.
Inkl. dem Einlegen von Kabelzugseilen.
Freie Rohrenden sind ohne die Zugabe von Gleitmitteln durch Deckel zu verschließen.
Ergänzung 61 des Bieters
Gewähltes Fabrikat:
'
....................................................' (vom Bieter anzugeben)
|
| 120 | m |
|
2.5.30
|
*** Wiederholungsbeschreibung
Formstücke für Kabelschutzrohre 110/3,2 (DN 100) Formstücke DN 100 mit angeformten Steckmuffen wie Y- und T-Abzweige, Bögen, Doppelsteckmuffen, Reduktions-, oder Winkelstücke etc sowie Überschiebmuffen, liefern und einbauen. |
| 20 | m |
|
2.5.40
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Besandete Wanddurchführungsmuffe DN 100 in Schachtwänden aus PVC- hart DN 100 (Steckmuffe mit Profilring) für Kabelleerrohr DN 100 wie vor, liefern und bei der Herstellung der monolithischen Kabelschächte einsetzen. |
| 4 | Stk |
|
2.5.50
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Kabelwarnband aus unverrottbarem gelben Plastikmaterial mit Aufschrift "Vorsicht Kabel" liefern und in max. 40 cm Tiefe unter Oberboden einlegen, bzw. in Oberbau.
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| 140 | m |
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Summe 2.5 |
Kabelschutzrohre und Zubehör |
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Kabelschächte und Fundamente |
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Anforderungen an Kabelschächte und Fundamente Anforderungen an Kabelschächte und Fundamente
Die Betongüte muss geeignet sein für den Einbau in schwach betonangreifendem Grundwasser. Die Betonrezeptur ist vor Bestellung für jeglichen Lieferbeton und jedes Betonfertigteil rechtzeitig vor Einbau oder Herstellung der örtlichen Bauüberwachung vorzulegen. ZTV Beton-StB, Beton C30/37 (LP) DIN EN 206-1, DIN 1045-2, Expositionsklasse XC4, XF4, XD3, XA2, XM1.
Alle Fundamente und Schächte sind als Betonfertigteil auszuführen inkl. Montageverankerungen, Oberflächen glatt, Kanten gefast 45°, Fase ca. 2 cm breit. |
|
Bodenaushub für Schächte und Fundamente Bodenaushub für Schächte und Fundamente
Grundsätzlich sind bei allen Fundamentarbeiten die erforderlichen Erdarbeiten einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Einschließlich Sohlenplanie mit Verdichtung auf Dpr >= 103 %, über den Grabenaushub für Kabeltrassen hinausgehende Oberboden- und Bodenarbeiten, die Zwischenlagerung des Bodens, als auch auf die ordnungsgemäße und lagenweise Verfüllung und Verdichtung der Arbeitsräume gem. ZTVA-StB sowie auf den Abtransport des überschüssigen Aushubmaterials in Auffüllflächen oder die Übernahme in das Eigentum des AN. |
|
2.6.10
|
Fundament für PAPI-Anlage LxBxT 100x75x76 cm Fundament als Betonfertigteil für PAPI-Anlage gem. Abb. / Plan liefern und exakt höhen- und lagegerecht einbauen.
Lieferung und Einbau eines Erdungsanschlusses aus V4A M10 Fabrikat Dehn oder gleichwertig mit Verbindung zur Bewehrung.
Ausführung mit Montageverankerungen, Oberflächen glatt, Kanten gefast 45°, Fase ca. 2 cm breit.
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| 8 | Stk |
|
2.6.20
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Kabelkleinschacht L/B/T = 65x40x46 i.L.
Kabelkleinschacht (Abzweigkasten) aus Stahlbetonfertigteilen Klasse D,
Wanddurchführungsmuffen werden gesondert vergütet.
- Nicht belegte Rohranschlüsse sind mit Blinddeckeln zu verschließen. Inkl. Blinddeckel.
- Schachtdecke mit integrierter Schachtabdeckung, manipulationssicher abschließbar.
Ergänzung 61 des Bieters
Hersteller/Typ
'
....................................................' (vom Bieter anzugeben)
|
| 2 | Stck |
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2.6.30
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Fundament für abgesetztes PV-Feld Fundamente für die Installation der abgesetzten PV-Module der PAPI-Anlagen als Fertigteil liefern und versetzen.
Einbau von 2 Erdungsfestpunkten M12 aus Edelstahl Werkstoff 1.4571 für Anschluss des
Erdungsbandes,
Verbindung der Erdung mit Bewehrung, Anschluss des Erdungsbandes an Fundamente.
Mehraufwand für die Verfüllung der Arbeitsräume gem. ZTVA-StB, und der Abtransport und Übernahme des überschüssigen Bodens in das Eigentum des AN ist einzurechnen.
Für diese Position ist die Unterbreitung eines Nebenangebotes zugelassen, siehe Baubeschreibung. |
| 2 | Stck |
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2.6.40
|
*** Bezugsbeschreibung
Fundament für PV-Feuer 80x80 cm Fundamente für die Installation der PV-Feuer als Betonfertigteil liefern und versetzen.
B/H/T 80/80/8 cm, Oberfläche Glatt, Kanten gefast 2/2 cm auf Sauberkeitsschicht und Sandbett waagerecht versetzen.
Bewehrung wird nicht gesondert vergütet. Einzukalkulieren sind mind. 150 kg Bewehrung pro m3 Beton.
Einschließlich Frostschutzschicht aus Kiestragschicht 0/32 mit
Mehraufwand für die Verfüllung der Arbeitsräume gem. ZTVA-StB, und der Abtransport und Übernahme des überschüssigen Bodens in das Eigentum des AN ist einzurechnen.
Für diese Position ist die Unterbreitung eines Nebenangebotes zugelassen, z. B. eine Ausführung als Kunststoffplatte mit Bodenankern, siehe Baubeschreibung. |
| 59 | Stck |
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2.6.50
|
*** Wiederholungsbeschreibung
Fundament für PV-Feuer 50x50 cm wie vor, jedoch B/H/T 50/50/8 cm
Für diese Position ist die Unterbreitung eines Nebenangebotes zugelassen, z. B. eine Ausführung als Kunststoffplatte mit Bodenankern, siehe Baubeschreibung. |
| 6 | Stck |
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Summe 2.6 |
Kabelschächte und Fundamente |
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Erdungsanlagen |
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Anforderungen an Erdungsanlagen Anforderungen an Erdungsanlagen
Alle Komponenten des Erdungssystems haben den Anforderungen gem. DIN EN IEC 62561-2:2019-12 Blitzschutzsystembauteile (LPSC) - Teil 2: Anforderungen an Leiter und Erder zu entsprechen. Material: Edelstahl Nirosta V4A, Werkstoff-Nr. 1.4571/1.4404.
Verbindungsstücke sind in den EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Inkl.dem Schutz von Verbindungs-, Kreuz und Anschlussstellen mit einer Korrosionsschutzbinde. |
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2.7.10
|
Erdungsband Edelstahl 30x3,5 mm Erdungsband Abmessungen 30 x 3,5 mm liefern und im Graben über Kabelschutzrohre in unbefestigten Flächen verlegen.
Ablängen in Teillängen gem. Plänen und Anschlussarbeiten an Kabelschächten mit Verbindungsstücken sind einzurechnen. Verbindungen sind mit einer Korrosionsschutzbinde zu schützen. |
| 160 | m |
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Summe 2.7 |
Erdungsanlagen |
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Markierung |
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Markierungen auf Rollwegen Nachfolgende Markierungen werden auf Rollwegen ausgeführt |
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Markierungsstoff Markierungsstoff
Die nachfolgenden Markierungen sind auf Asphaltflächen auszuführen. Für alle Positionen kommt folgende Markierungstoff zu Ausführung.
- Markierung Zweikomponenten Markierungsstoff (2-K-High-Solid Farbe) - Markierungssystem: Typ II - Nassfilmdicke 0,3 mm - Tagessichtbarkeit mind. Q4 für Weiß - Tagessichtbarkeit mind. Q2 für Gelb - Nachtsichtbarkeit mind. R4 für Weiß - Nachtsichtbarkeit mind. R4 für Gelb
- Überrollbarkeitsklasse T3 - Verkehrsklasse/Verschleißfestigkeit P5 - Griffigkeit S1 - Nachstreumittel Reflexkörper (High-Index-Perlen), Größe von d <= 0,85 mm
Ergänzung 65 des Bieters
Gewähltes Fabrikat:
'
....................................................'
Ergänzung 66 des Bieters
Prüfnummer der BASt:
'
....................................................'
Ergänzung 67 des Bieters
Reflexkörper:
'
....................................................'
Ergänzung 68 des Bieters
Griffigkeitsmittel:
'
....................................................' (jeweils vom Bieter einzutragen)
|
|
2.8.10
|
Markierung mit Feinfräse von Asphaltflächen entfernen, bis 10 m²
Markierungen auf Asphaltflächen, bis 10 m² mit Feinfräse entfernen
Abgerechnet wird nach abgedeckter Fläche. Bei Pfeilen, Schriftzeichen oder Symbolen
wird das die abgedeckte Fläche
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| 5 | m2 |
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2.8.20
|
Leitlinie Rollverkehr, durchgehend, gelb, 0,15 m Leitlinie Rollverkehr, durchgehend
Strichart: durchgehend Strichbreite 0,15 m Strichlänge/Lücke: 30,0 m / 21 m
Farbe: Verkehrsgelb, RAL 1023, reflektierend
Abrechnung: nach tatsächlich markiertem Strich in Meter |
| 60 | m |
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2.8.30
|
Rollhaltemarkierung Pattern A, Strichkombination Markierung Strichkombination für Rollhaltemarkierung Pattern A, inklusive Abklebearbeiten herstellen.
Strichart 1: unterbrochen 1:1 Strichlänge / Lücke: 0,90 m / 0,90 m Strichart 2: durchgehend Strichabstand: 0,15 m im Lichten Strichbreite: je 0,15 m
Farbe: Verkehrsgelb, RAL 1023, reflektierend
Abrechnung: nach tatsächlich markierter Strichkombination in
|
| 15 | m |
|
Summe 2.8 |
Markierung |
|
Dokumentation |
|
Vermessung
Vermessung
Sämtlichen Abschlagsrechnungen sind prüffähige Massenberechnungen beizufügen. Jede neue Rechnung wird laufend beziffert und muss die bisherige Gesamtleistung enthalten. Aufmaße, Abschlagsrechnungen, Schlussrechnungen und Massenberechnungen sind dreifach einzureichen. Die Leistungen für das Aufstellen der Abrechnungsunterlagen sind in die Einheitspreise der Positionen mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Sämtliche Abrechnungsunterlagen sind dokumentenecht einzureichen.
|
|
2.9.10
|
*** Pauschalposition
BestandsplanTiefbau Lageplan des gesamten Baubereichs mit den neuen Bodenangleichbereichen, Fundamenten, Kabeltrassen und Schächten.
Koordinatensystem WGS84/ETRS89.
Die Dokumentation ist 5 Werktage vor Abnahme der Leistungen dem AG oder dessen Vertreter in 3-facher Ausfertigung in Papierform und auf Datenträger als DWG- und PDF-Dateien zu übergeben. |
| 1 | psch |
|
2.9.20
|
*** Pauschalposition
Baubegleitende Vermessung Baubegleitende Vermessung wie in der Baubeschreibung festgelegt mit Absteckung und Einmessung der neuen Infrastruktur.
Einzurechnen sind auch die lagegenaue und profilgerechte Ermittlung aller für die
einzelnen Baustufen notwendigen Zwischenhöhen zum Setzen von Schächten und Fundamenten
sowie zum Herstellen der Angleichbereiche.
Diese sind entsprechend den Ausführungsplänen sowie den Koordinantlisten durch den AN eigenständig zu ermitteln und abzustecken.
Die Kosten für An- und Abfahrt sowie Vermarkungsmaterial sowie die ggf. notwendige Herstellung eines Festpunktnetzes sind einzurechnen.
Übergabe der Messprotokolle und Feldbücher und als PDF- und als ASCII-Datei. |
| 1 | psch |
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Summe 2.9 |
Dokumentation |
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Summe 2 |
Leistungsbeschreibung |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
|
Stundenlohnarbeiten |
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Vorbemerkungen Vorbemerkungen
Die nachfolgenden Stundenlohnarbeiten sind vorgesehen für zusätzliche Arbeiten auf Anweisung des AG. |
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Verrechnungssatz für Arbeitskraft Verrechnungssätze für Arbeitskräfte
Stundenlöhne und Zuschläge sind übereinstimmend mit den Kalkulationsunterlagen der
Firma anzubieten. Mit den Zuschlägen sind alle Kosten, Sozialleistungen, Sondererstattungen
wie Auslösungen, Zulagen, Nacht-, Feiertags-, Wochenend- und Sonntagsarbeit sowie
Bereitstellen von Werkzeugen, Rüstungen, Unternehmergewinn usw. abgegolten. Angeboten
wird für die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen
einschließlich sämtlicher Zuschläge enthält.
|
|
Verrechnungssatz für Baugeräte, LKW Verrechnungssatz für Baugeräte, LKW
Die eingesetzten Einzelpreise können auch als Unterlage zur Preisbildung für unvorhergesehene Arbeiten mitverwendet werden. Die Einheitspreise gelten jeweils für Tag- und Nachtarbeit. Grundsätzlich sind alle Einheitspreise für Geräte, sämtliche Vorhaltungs- und Reparaturkosten, Kraftstoffe, Schmierstoffe und alle weiteren Kosten, wie Unternehmerzuschlag o. ä. einzurechnen. Die Gerätebedienung ist in die Einheitspreise der Geräte einzurechnen. |
|
Verrechnungssatz für Arbeitskraft |
|
3.1.10
|
*** Bezugsbeschreibung
Verrechnungssatz für Arbeitskraft Poliere,
Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschließlich vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl.), sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden. Poliere, Schachtmeister oder dgl. |
| 3 | h |
|
3.1.20
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*** Wiederholungsbeschreibung
Maschinisten, Kraftfahrer (Lohngruppe 2) wie vor, jedoch (Lohngruppe 2). |
| 3 | h |
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3.1.30
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*** Wiederholungsbeschreibung
Baugeräteführer, Berufskraftfahrer (Lohngruppe 3) wie vor, jedoch (Lohngruppe 3). |
| 3 | h |
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3.1.40
|
*** Wiederholungsbeschreibung
Baumaschinenführer (Lohngruppe 4) wie vor, jedoch (Lohngruppe 4). |
| 3 | h |
|
Summe 3.1 |
Verrechnungssatz für Arbeitskraft |
|
Verrechnungssatz für Baugeräte |
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3.2.10
|
*** Bezugsbeschreibung
Verrechnungssatz für Baugerät - Bagger bis 0,4 m³ Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG ausführen.
Der Verrechnungssatz für das jeweilige Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge einschließlich der Kosten für das Bedienungspersonal.
Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufes einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Baugerät.
Vergütet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Bagger bis 0,4 m³. |
| 3 | h |
|
3.2.20
|
*** Wiederholungsbeschreibung
Verrechnungssatz für Baugerät - Flächenrüttler bis 0,75 t Leistung wie vor, jedoch Flächenrüttler (Rüttelverdichter) bis 0,75 t. |
| 3 | h |
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3.2.30
|
*** Wiederholungsbeschreibung
Frontlader, luftbereift bis 75 kW Leistung wie vor, jedoch Frontlader, luftbereift bis 75 kW. |
| 3 | h |
|
3.2.40
|
*** Wiederholungsbeschreibung
Bohr- oder Abbauhammer bis 20 kg Leistung wie vor, jedoch Bohr- oder Abbauhammer bis 20 kg. |
| 3 | h |
|
Summe 3.2 |
Verrechnungssatz für Baugeräte |
|
Verrechnungssatz für LKW |
|
3.3.10
|
Verrechnungssatz für LKW 7 t Stundenlohnarbeiten durch Lastkraftwagen auf Anordnung des AG ausführen.
Der Verrechnungssatz für den jeweiligen LKW umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz des LKW, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge einschließlich der Kosten für den Fahrer. Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufes einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Fahrzeug.
Vergütet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden nach der tatsächlichen Nutzlast des jeweiligen LKW (ohne Erhöhung der Nutzlaststufe für Sonderfahrzeuge).
LKW, ca. 7 t Nutzlast. |
| 3 | h |
|
Summe 3.3 |
Verrechnungssatz für LKW |
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Summe 3 |
Stundenlohnarbeiten |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
|
Mitgeltende Unterlagen |
|
Plananlagen |
|
Hinweis Plananlagen Hinweis Plananlagen
Die beigefügten Plananlagen dienen ausschließlich der Kalkulation und sind nicht zur Ausführung freigegeben. |
|
Plananlagen Plananlagen
01 Lageplan Bestand, M. 1:1.000
05 Detail Fundament PV-Feld, M. 1:25
06 Ausschnittlageplan PAPI 05/27, Variante 2, M. 1:50
08 Detail Abzweigkasten AzK, M. 1:10
11 Detail Ummantelung Kabeltrassen, M. 1:20
13 Querschnitt PAPI 05, M. 1:500/50 14 Querschnitt PAPI 23, M. 1:500/50 |
|
Sonstige Anlagen - Fotodokumentation |
|
Summe 4.1 |
Plananlagen |
|
Summe 4 |
Mitgeltende Unterlagen |
| Projekt: | KOB-Bef | Flugplatz Koblenz/Winningen |
| LV: | Erneuerung Befeuerun | Erneuerung Befeuerung - Tiefbau |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
1
|
Baubeschreibung |
|
1.1
|
Allgemeines |
|
|
1.2
|
Bauausführung |
|
|
1.3
|
Tagarbeit |
|
|
1.4
|
Baugrund |
|
|
1.5
|
Transportwege |
|
|
1.6
|
Leistungen |
|
|
1.7
|
Zwischenlager |
|
|
1.8
|
Auflockerungsfaktoren |
|
|
1.9
|
Zu entsorgende Materialien und Böden |
|
|
1.10
|
Überfahrten für LKW und PKW |
|
|
1.11
|
Beanspruchte Gelände- und Flugbetriebsflächen |
|
|
1.12
|
Arbeitsschutz / Unfallverhütung |
|
|
1.13
|
Versorgungsleitungen |
|
|
1.14
|
Baubegleitende Vermessung |
|
|
1.15
|
Gewässerschutz |
|
|
1.16
|
Zusätzliche technische Vorbemerkungen |
|
Summe 1 |
Baubeschreibung |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
2
|
Leistungsbeschreibung |
|
2.1
|
Baustelleneinrichtung |
|
|
2.2
|
Rückbauarbeiten |
|
|
2.3
|
Bodenarbeiten |
|
|
2.4
|
Baugruben und Gräben |
|
|
2.5
|
Kabelschutzrohre und Zubehör |
|
|
2.6
|
Kabelschächte und Fundamente |
|
|
2.7
|
Erdungsanlagen |
|
|
2.8
|
Markierung |
|
|
2.9
|
Dokumentation |
|
Summe 2 |
Leistungsbeschreibung |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
3
|
Stundenlohnarbeiten |
|
3.1
|
Verrechnungssatz für Arbeitskraft |
|
|
3.2
|
Verrechnungssatz für Baugeräte |
|
|
3.3
|
Verrechnungssatz für LKW |
|
Summe 3 |
Stundenlohnarbeiten |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
4
|
Mitgeltende Unterlagen |
|
4.1
|
Plananlagen |
|
Summe 4 |
Mitgeltende Unterlagen |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
LV
|
Erneuerung Befeuerun
|
|
1
|
Baubeschreibung |
|
|
2
|
Leistungsbeschreibung |
|
|
3
|
Stundenlohnarbeiten |
|
|
4
|
Mitgeltende Unterlagen |
| LV | Erneuerung Befeuerung - Tiefbau |