| Typ | Code | Beschreibung |
|---|---|---|
| Warnung | 32 | GAEB.GAEBInfo.Version. Der Wert '3.3' ist nicht definiert in GAEB DA XML http://www.gaeb.de/GAEB_DA_XML/200407. |
| Projekt: | 0085845 | Kanalerneuerung Charlottenstraße |
| LV: | 1 | Schmutzwasserkanalisation Fritz-Ludwig-Straße |
|
Titel
|
Bezeichnung
|
|
1 |
Kanalbau |
|
1.1 |
Baustelleneinrichtung und Verkehrsreglung |
|
1.2 |
Kampfmittelsondierung |
|
1.3 |
Herstellung Bereich KS1-KS2 |
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1.4 |
Auf- und Abbrucharbeiten |
|
1.5 |
Erdarbeiten Kanal |
|
1.6 |
Verbauarbeiten |
|
1.7 |
Schächte und Bauwerke Kanal |
|
1.8 |
Rohre und Formstücke |
|
1.9 |
Tragschichten, Deckschichten, Borde und Rinnen |
|
1.10 |
Stundenlohnarbeiten |
|
1.11 |
Nachweise und Überprüfungen |
|
1.12 |
Hausanschlussleitungen |
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
(Stand 27.05.2026)
-------------------------------------------------------------------------------------------
01.00.0200.0
Allgemeines zu den LV-Texten und anzuwendenden Normenwerken und Richtlinien
Die Beschreibung der einzelnen Leistungen sind im allgemeinen dem Mutterleistungsverzeichnis
der Stadtverwaltung Koblenz, Stadtentwässerung-Eigenbetrieb der Stadt Koblenz entnommen.
Alle zitierten ZTV, DIN EN, ATV, und DWA und sonstige Vorschriften werden in der zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung Vertragsbestandteil.
01.00.0200.0.0
Alle Arbeiten an den abwassertechnischen Anlagen finden grundsätzlich unter Betrieb
statt.
Die DWA-A 199-1 bis 3, die DGUV Regel 103-003, dieDGUV Regel 201-052 und die DGUV
Vorschrift 21 werden vertraglich vereinbart.
Der AN hat die Einhaltung der in den Vorschriften genannten Grenzwerte sicherzustellen
und ggf. durch den Einsatz von technischen Einrichtungen die Sicherheit des eingesetzten
Personales zu gewährleisten.
Die Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert
vergütet.
01.00.0200.1
Baustellenverordnung
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung-BaustellV)
in Verbindung mit RAB 30 ist zu beachten.
01.00.0200.2
Vorlage eines Bauzeitenplanes durch den AN vor Baubeginn und desen Fortschreibung
/Anpassung
Der AN reicht vor Baubeginn einen Bauzeitenplan ein, der nach Zustimmung durch den
AG verbindlicher Vertragsbestandteil wird. Der AN hat den Bauzeitenplan während der
Baudurchführung durch Eintragung des Ist-Verlaufs fortzuschreiben und auf Verlangen
des AG diesem ein Exemplar des fortgeschriebenen Plans auszuhändigen.
Aus dem Zeitplan muss die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten und der vom Bieter vorgesehene
Zeitbedarf für die Folge der einzelnen Arbeiten sowie der Personaleinsatz ersichtlich
sein.
01.00.0201.0
Definition "nach besonderer Anordnung des AG"
In der Leistungsbeschreibung bedeutet "nach besonderer Anordnung des AG", dass auch
mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Anordnung zu beginnen ist.
01.00.0201.1
Anzahl der Arbeitstage pro Woche
Der AN verpflichtet sich, dass auf der Baustelle
mind. 5 Arbeitstage pro Woche
gearbeitet wird. In Wochen, in denen Brückentage sind, ist die Arbeitszeit mit dem
AG abzustimmen. Bei wetterbedingtem Arbeitsausfall ist der AG unverzüglich zu informieren.
01.00.0202.0
Informationspflicht des AN über Bestandsanlagen im Baubereich
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen,
Kanälen u. ä. beim AG und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen
Trägern zu unterrichten. Wenn die Verlegung neuer Versorgungsleitungen durch die Versorgungsunternehmen
geplant ist, soll der AN mit diesen in Verhandlung treten mit dem Ziel, die notwendigen
Erdarbeiten ebenfalls mit auszuführen. Auftraggeber für diese Leistungen ist das jeweilige
Versorungsunternehmen.
Die für die ausgeschriebenen Leistungen vereinbarte Bauzeit bleibt unverändert.
01.00.0202.1
Hinweis zum provisorischen Kanalbetrieb
Zum provisorischen Betrieb des Kanalsystems bei der Herstellung von Anschlüssen, bei
Überleitungen oder beim Einrichten von Rohrprovisorien ist der Querschnitt bzw. die
Leistungsfähigkeit (Rohre, Pumpe) genau so groß oder größer als die vorhandene Anlage
zu wählen.
Kleinere Querschnitte (Durchflussleistungen, Pumpenleistung) sind nicht zugelassen!
Sollte es zu Schäden durch zu klein gewählte Provisorien beim Kanalbetrieb kommen,
haftet der AN.
Abweichungen von dieser Regelung können nur mit Genehmigung der Oberbauleitung und
dem verantwortlichen Planungsingenieur vorgenommen werden.
Der Vorgang ist in den Bauakten zu vermerken.
01.00.0202.2
Wasserhaltung:
In Abschnitten,in denen der neue Kanal im Bereich der Trasse des vorh.Kanals liegt,
ist es erforderlich Wasserhaltung für das anfallende Abwasser sowie Regenwasser zu
betreiben.
Dies kann z. B. bei geeigneter Witterung während der täglichen Arbeitszeit durch Absperren und Überpumpen in den bereits fertiggestellten Kanal, oder den Einsatz von Durchgangsblasen incl. der erforderlichen Schlauchverbindungen erfolgen.
Außerhalb der Arbeitszeit, in den Nachtstunden sowie für das Wochenende und sonstigen
arbeitsfreien Zeiten ist eine provisorische Anbindung des alten Kanals an den neu
verlegten Kanal herzustellen.
Die Kosten dieser Leistungen sind in die Einheitspreise der Rohrpositionen einzurechnen
und werden nicht gesondert vergütet.
01.00.0203.0
Umgang mit vorhandenen Versorgungsleitungen und Kabeln
Die Hinweise der Eigentümer oder Betreiber von Ver- und Entsorgungsanlagen über das
Verhalten beim Antreffen von Anlagen sind zu beachten. Bei Arbeiten in oder an Anlagen
der Ortsentwässerung ist zuvor der städt. Kanalmeister, Telefon Klärwerk 0261/129
4046, zu informieren. Dessen Anweisungen sind zu beachten.
01.00.0203.1
Umgang mit Kampfmittelfunden
Bei Antreffen militärischer Funde / Kampfmittel ist der AG und der Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz, Leit- u. Koordinierungsstelle, unverzüglich zu verständigen. Ansprechperson bei Munitionsfunden ist der techn. Leiter des Kampfmittelräumdienstes:
Herr Sven Rasehorn,
Tel: +49 (171) 8249305,
Telefax: +49 (02606) 961235,
E-Mail: kmrd@add.rlp.de
01.00.0203.2
Umgang mit archäologischen Funden
Jeder zu Tage kommende archäologische Fund (Mauern, Erdverfärbungen, Scherben, Münzen,
etc.) ist unverzüglich dem AG und der:
Generaldirektion kulturelles Erbe- Direktion Archäologie
- Außenstelle Koblenz -
Niederberger Höhe 1,
56077 Koblenz,
Tel. 0261/6675-3000
E-Mail: landesarchaeologie@gdke.rlp.de
zu melden.
Die Fundstelle ist soweit als möglich unverändert zu lassen, Fundgegenstände sind gegen Verlust zu sichern.
01.00.0204.0
Zustand von Baustoffen und Bauteilen
Stoffe, Bauteile und Bauelemente der nachfolgenden Positionen müssen ungebraucht sein,
ausgenommen ist die Verwendung von wiederaufbereitetem Ausbauasphalt für bit. Tragschichten,
wenn die "Technischen Lieferbedingungen für die Herstellung von Mischgut für Tragschichten
und Bindeschichten bei Zugabe von ausgebautem Asphalt" beachtet werden.
Unter Würdigung und Berücksichtigung rechtlicher und umwelttechnischer Belange, kann
die Verwendung von güteüberwachten und zertifizierten Recyclingbaustoffen für die
Bodenverbesserung, die Verfüllung im Bereich der Leitungszone, die Hauptverfüllung
bis Planum sowie die Schichten des ungebundenen Oberbaus zugelassen werden; bedarf
jedoch der Zustimmung durch den AG. Gleichzeitig wird eine Preisanpassung erforderlich.
Die Anforderungen der DIN EN 1610 in Kombination mit der DWA-A 139, der VOB/C DIN
18299, der ZTV E-StB 17,ZTV SoB 04/07 oder ZTV Asphalt-StB 07/13 sind zwingend einzuhalten.
01.00.0205.0
Nachweispflicht des AN für Baustoffe und Bauteile
Der AN hat auf Verlangen des AG den Nachweis der Überwachung der zu liefernden Stoffe
und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung
gilt für nichtgenormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein Gütezeichen einer
anerkannten Überwachungs/Gütegemeinschaft vorliegt.
01.00.0206.0
Anschlussmöglichkeiten für Strom und Wasser
Anschlussmöglichkeiten für Strom und Wasser wird vom AG nicht zur Verfügung gestellt.
Die Kosten für das Herstellen des Anschlusses werden nicht gesondert vergütet. Die
Kosten für den Verbrauch trägt der AN. Er hat auch die Anschlußwerte festzustellen.
01.00.0207.0
Lagerflächen und Flächen für die Baustelleneinrichtung
Plätze für die Baustelleneinrichtung können nur im unmittelbaren Baustellenbereich
innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen zur Verfügung gestellt werden.
Gesonderte Flächen für die Baustelleneinrichtung, Firmencontainer sowie Lagerflächen
stehen nicht zur Verfügung. Soweit erforderlich, sind entsprechende Flächen vom AN
in Eigenregie zu beschaffen.
Alle mit der Beschaffung der v.g. zusätzlichen Flächen einhergehenden Kosten sind
in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Die hierfür vorgesehenen Flächen sind daraufhin zu überprüfen, ob der temporären Nutzung
als Baustelleneinrichtung, Lagerplatz o. ä. die vorhandenen Bestände (z. B. Biotope)
oder andere Lasten und Pflichten auf der Fläche (z. B. Kompensationsmaßnahmen) entgegenstehen
oder die Nutzung genehmigungspflichtig ist (z. B. Lage im Schutzgebiet). Für den
Außenbereich ist grundsätzlich eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde
durchzuführen.
Das Ergebnis dieser Prüfung ist in jedem Fall vor Inanspruchnahme der Fläche gegenüber
dem AG zu dokumentieren.
Das gelagerte Material und die Baustoffe dürfen den öffentlichen Verkehr innerhalb
der Fußgängerbereiche und der Fahrbahnen, sowie die ungehinderte Zufahrt für Feuerwehr,
Krankenwagen und Müllabfuhr nicht beeinträchtigen.
Lose Baustoffe sind kontinuierlich zum Baufortschritt, in kleinen, auf den Tagesbedarf
abgestimmten Mengen zu liefern und bis zum Verbrauch innerhalb des Baufeldes zwischen
zu lagern. Feste Baustoffe sind stets auf Paletten bzw. in Aufbewahrungskästen zu
liefern, wobei die gelieferte Materialmenge den wöchentlichen Bedarf nicht übersteigen
darf.
01.00.0208.0
Vom AN zu liefernde/zu erstellende Unterlagen vor Baubeginn
Mindestens 10 Arbeitstage vor dem vertraglich vereinbarten Ausführungsbeginn der Leistungen,
sind vom AN anzufertigen und dem AG vorzulegen:
(Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise der tangierten Positionen einzurechnen
und werden nicht gesondert vergütet.)
-
Verkehrsbehördliche Anordnung und zugehörigen
Verkehrsregelplan
-
Bauzeitenplan incl. Fortschreibung durch Anpassung an den Ist-Verlauf
-
Prüffähiger statischer Nachweis der Rohre sowie des Verbaus
- Baustelleneinrichtungsplan
01.00.0208.1
Abrechnung und Abrechnungsplan
Die Abrechnung der einzelnen Teilleistungen ist mit separaten Aufmaßen und Rechnungen wie folgt aufzubauen und einzureichen:
Hauptkanal: getrennt nach Schmutz- und Regenwasserkanal (entfällt bei Mischwasserkanälen)
Hausanschlussleitungen: separat für jedenHausanschluss (Einzelrechnungen für jeden Anschluss, getrennt nach Schmutz- und Regenwasser)
Straßenentwässerung: separat für jeden Straßenablauf
Leistungen für Dritte (z. B. Versorger): Diese Leistungen sind direkt mit dem jeweiligen Dritten abzurechnen.
Die konkrete Abrechnungsstruktur ist zum Baubeginn zwischen dem AN und dem AG abzustimmen.
Die Kosten hierfür sind in die Baustellengemeinkosten einzurechnen.
Alle wesentlichen Leistungen sind in einem Abrechnungsplan Maßstab 1:250 bzw. 1:500
(nach Angabe des AG) darzustellen, der mind.folgende Angaben enthält:
-
Schacht-Nr. incl. Sohl- und Deckelhöhen bezogen auf NN
-
Haltungslänge und Sohlgefälle
-
Rohrmaterial und Dimension in der Haltung
-
Stationierung und Fließrichtung von Abzweigen bzw. Stutzen sowie die Station und Tiefenlage
am Rohrende
-
Schematische Darstellung der angrenzenden Bebauung
Die Kosten hierfür sind in die Baustellengemeinkosten einzurechnen.
01.00.0209.0
Hinweise zu Erd- und Verbauarbeiten
Verbaubreiten und Verbauhöhen:
Bei Anwendung von Grabenverbauverfahren oder Verbaugeräte werden die Grabenbreiten
nach den beigefügten Tabellen der Stadtentwässerung abgerechnet.
Die Grabentiefe wird von der Geländeoberfläche bzw. der Oberfläche des Baufeldes nach
Abtrag von Oberboden oder nach Herstellen des Planums bis zur Graben-/Baugrubensohle
ermittelt. Für den Verbau sind 10 cm hinzuzurechnen.
Mehraufwendungen für den Stirnwandverbau sind in die Aushubposition einzurechnen und
werden nicht gesondert vergütet.
Mehraushub im Bereich von Fertigteilschächten:
Mehraufwendungen für Aushub, Verbau, sowie Wiederverfüllung an Fertigteilschächten
und sonstigen Einbauten sind einzurechnen. Ergeben sich in einer Haltung nach den
Tabellen der Stadtentwässerung verschiedene Grabenbreiten, wird die Grabenbreite abgerechnet,
die sich aus der gemittelten Breite der Haltung ergibt.
Einsatz von Anbauverdichtern im Bereich der Leitungszone und Hauptverfüllung
Beabsichtigt der Auftragnehmer für die Verdichtung im Bereich der Leitungszone und/oder
der Hauptverfüllung die Verwendung von baggergeführten Anbauverdichtern, sind die
nachfolgend aufgeführte Mindeststandards einzuhalten bzw. nachzuweisen:
Anbauverdichter dürfen nur zum Einsatz kommen, wenn dies die örtliche Arbeits- und
Bauumfeldsituation
ermöglicht und die Erschütterungsnachweise diese Arbeitsweise zulassen.
Darüber hinaus gilt:
Anbauverdichter dürfen nur von für den eingesetzten Gerätetyp- geschultem Personal
bedient werden. Der Nachweis der Schulung ist unaufgefordert, vor dem erstmaligen
Einsatz, vorzulegen.
Die Schulung ist in regelmäßigen Abständen von höchstens 3 Jahren zu wiederholen und
ebenfalls vorzulegen.
Das entsprechende Gerätedatenblatt ist immer vorzuhalten.
Die Leistungsparameter des Baggers in Abhängigkeit zum Anbauverdichtertyp sind korrekt
nach den Herstellerangaben des Anbaugerätehestellers einzustellen und nachzuweisen.
Die Auflast des Baggers auf den Anbauverdichter ist gemäß den Herstellerangaben vorzunehmen.
Um die Emission von Erschütterungen zu minimieren, ist der Anbauverdichter immer in
der Luft ein- und auszuschalten.
Die Gerätschaften, die Schütthöhe, die Zahl der Übergänge sind gemäß Tabelle 5 der
DWA-A 139 für den jeweiligen Verwendungszweck auszuwählen bzw. zu verwenden/auszuführen.
01.00.0210.1
Hinweis zu Baustellenzufahrten
Für die erforderlichen Zufahrten hat der AN selbst auf eigene Rechnung zu sorgen.
Die Zufahrtswege sind zu unterhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder in ordnungsgemäßem
Zustand zu übergeben. Bei Benutzung privater Wege, Grundstücke und Anlagen hat der
AN an ihn gestellte Auflagen und Ansprüche auf seine Kosten zu erfüllen. Die ungehinderte
Zufahrt für Katastrophenfahrzeuge, Ambulanzen, Feuerwehr,
muss gewährleistet sein.
01.00.0210.1.1
Sicherstellung der Abfallentsorgung
Die Fahrbeziehungen innerhalb des Baustellenbereiches sind in Abstimmung mit dem
Kommunalen Servicebetrieb Koblenz auf die Fahrzeuggeometrie eines 3-achs Müllfahrzeuges
abzustimmen. Sollte dies in Teilbereichen während der Leistungserbringung durch den
AN nicht zu gewährleisten sein, sind die Müllgefäße in Abstimmung zwischen dem AN
und dem Kommunalen Servicebetreib Koblenz an festzulegenden temporären Sammelplätzen
zu platzieren und nach der Leerung an die jeweiligen Grundstücke zurück zu bringen
(jeweils durch den AN). Diese Leistung ist in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen
und wird nicht gesondert vergütet.
01.00.0210.2
Hinweis zum Einstieg in Bestandsschächte
Es kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass die für die Durchführung
der Kanalbauarbeiten zu begehenden Einstiegsschächte über Steigeisen bzw. Steigbügel
begehbar sind. Der hieraus resultierende Mehraufwand für die erforderlichen Einstiegshilfesysteme,
einschl. Vorhalten und Einsatz, geht zu Lasten des AN und ist in die Einheitspreise
einzurechnen.
01.00.0210.3
Hinweis zur Straßenreinigung
Werden beim Transport von Aushub oder Baumaterialien Grundstücke oder öffentliche
Verkehrsflächen verschmutzt, so hat der AN für eine sofortige Reinigung mit selbstaufnehmenden
Kehrbesen zu sorgen; eine besondere Vergütung dafür erfolgt nicht. Kommt der AN dieser
Verpflichtung nicht nach, wird der AG nach einer Mahnung mit einer Frist von 24 Stunden
die Ersatzvornahme veranlassen.
01.00.0210.4
Hinweis zu Verkehrssicherung, Unfallverhütung - Haftung
Baustellen an oder in öffentlichen Verkehrsflächen sind entsprechend der ZTV-SA 97
und ASR A 5.2 und RSA abzusichern.
Die Schutzgitter müssen die Baustelle gegenüber dem öffentlichen Verkehr ständig dicht
abschirmen und sind standfest auszuführen bzw. zu verankern, ausreichend zu beleuchten
und bei Bedarf zu reinigen. Baugruben sind durch geeignete Geländer gegen den Absturz
von Personen zu sichern. Die Absperrung von Baugruben nur durch "Flatterband" ist
nicht zugelassen! Alle für den AN tätigen Fahrzeug- und Geräteführer sind zur besonderen
Vorsicht und Rücksicht auf allen Zufahrtswegen und im Randbereich der Baustelle zu
ermahnen.
01.00.0210.5
Hinweis zum Schutz der Landschaft
Der AN verpflichtet sich, bei den Bauarbeiten und Transporten auf die Erhaltung des
Landschaftsbildes zu achten und Rücksicht zu nehmen - insbesondere auf Landschaftsschutzgebiete,
unter Denkmalschutz stehende Einrichtungen.
Alle Eingriffe an Bäumen und Anpflanzungen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung
des AG bzw. des EB/67erfolgen (siehe ZTV Punkt 01.00.0244.0). Erhaltenswerte Bäume
und Pflanzungen sind vor Beschädigungen durch den Baubetrieb zu schützen. Die Kosten
hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern im LV hierfür keine Positionen
vorgesehen sind.
01.00.0210.6
Hinweis zur Flurschadenregelung
Im Bereich der vom AG kostenfrei zur Verfügung gestellten Arbeitsflächen werden auftretende
Flurschäden (Ernteausfall, Wegfall von Bäumen, Stäuchern u.ä.) Wiederinstandsetzung
von Zäunen, Mauern, Masten, Geländern und das Wiederersetzen von Grenzsteinen vom
AG getragen, soweit der Schaden vom AN auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt
und nicht durch unsachgemäße Ausführung verursacht ist; die Entscheidung trifft die
Bauleitung des AG.
Schäden außerhalb der vom AG zur Verfügung gestellten Arbeitsflächen gehen zu Lasten
des AN; ebenso Schäden, die bei der Lagerung, beim Umladen oder dem Transport durch
Fahrzeuge außerhalb der Arbeitsflächen verursacht werden.
Zur Feststellung von Flurschäden wird die Trasse vor Beginn der Arbeiten mit den Eigentümern,
ggf. den Pächtern, einem neutralen Schätzungsbeauftragten, dem AN und dem AG gemeinsam
begangen und der Aufwuchswert festgestellt. Nach Beendigung der Arbeiten ist das Baugelände
mit den oben Genannten zu begehen und die Höhe der Flurschadens zu ermitteln.
01.00.0210.7
Hinweis zum Beweissicherungsverfahren- Bestandsdokumentation durch den AN
Vor Inangriffnahme der Bauarbeiten ist der Zustand der Arbeitsflächen, Zufahrten und
der benachbarten Bausubstanz fotografisch und ggf. schriftlich derart zu dokumentieren,
dass eventuell vorhandene Schäden bei späteren Beweisverfahren eindeutig nachweisbar
sind. Werden zum Zeitpunkt der Abnahme Schäden oder Mängel geltend gemacht, die nicht
durch vorgenannte Maßnahmen als "vorher dagewesen" nachgewiesen werden können, können
diese Schäden oder Mängel dem AN angelastet werden. Die Verantwortung für die Vollständigkeit
der Beweisunterlagen trägt der AN. Die Kosten des Verfahrens sind in die Einheitspreise
einzurechnen, eine besondere Vergütung erfolgt nicht, sofern nicht hierfür eine besondere
Vergütung im LV vorgesehen ist.
01.00.0210.8
Hinweis zu Vermessungsarbeiten
Der AG übergibt dem AN vor Baubeginn einen Höhenfestpunkt.
Alle weiteren, zur Abwicklung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Vermessungs-
und Absteckungsarbeiten sind Nebenleistungen des AN und werden von diesem in eigener
Verantwortung ausgeführt. Der AN haftet allein für die Richtigkeit seiner Absteckungen
und Messungen, vom AG durchgeführte Kontrollmessungen entbinden ihn nicht von seiner
Verantwortung. Vor Beginn der Arbeiten hat der AN die ihm vom AG übergebenen Angaben
zum Übertragenetz und die Höhenfestpunkte örtlich zu überprüfen. Für den dauerhaften
Schutz der ihm übergebenen Messpunkte ist der AN verantwortlich. Der AG ist berechtigt,
alle Absteckberechnungen, Absteckungen und Messungen des AN jederzeit einzusehen und
zu prüfen sowie eigene Kontrollmessungen durchzuführen.
01.00.0210.9
Hinweis zu Versorgungsleitungen, Vermessungszeichen
Der AN wird besonders darauf hingewiesen, dass er sich vor Beginn der Bauarbeiten
rechtzeitig mit den innerhalb des Baubereichs zuständigen Versorgungsträgern in Verbindung
zu setzen hat, um die Lage vorhandener Versorgungsleitungen zu erfahren. Außerdem
hat er sich mit den vorhandenen Bestandsplänen vertraut zu machen.
Den Weisungen der Vertreter der Versorgungsbetriebe, der BL und der Betriebsleitung
ist unbedingt Folge zu leisten. Die Anfragen des AN sind schriftlich - wenigstens
1 Woche vor Beginn der Bauarbeiten - an die Versorgungsträger bzw. die Betriebsunternehmer
zu richten.
Beim Antreffen von Versorgungsleitungen innerhalb der Kanal-bzw. Straßenbaumaßnahme
hat der AN darauf zu achten, dass diese ordnungsgemäß abgesichert und freigelegt werden.
Sämtliche Schieber, Hydrantenkappen und freigelegte Rohrleitungen sind im Zuge der
Baumaßnahme zu sichern, für Schäden haftet der AN. Sofern aus Platzgründen vorhandene
Anlagen überfahren und beschädigt werden, sind diese nach Beendigung der Bauarbeiten
wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Diese Arbeiten sind ebenfalls Nebenleistungen
ohne besondere Vergütung und sind entsprechend einzukalkulieren. Über die Ortsbesichtigung
mit den Versorgungsbetrieben und dem zuständigen Bauleiter hat der AN einen Aktenvermerk
zu fertigen und einen Durchschlag an die örtliche Bauleitung des AG vor Aufnahme der
Bauarbeiten zu senden.
Der AN ist ferner verpflichtet, vorhandene Grenzsteine, soweit diese nicht in den
Einschnitt, die Auffüllung oder ins Bauwerk fallen sorgfältig zu erhalten. Die Entfernung
irgendwelcher Grenzsteine ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der BL gestattet.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass vor Aufnahme von Aufgrabungen
jeglicher Art Schürfgruben bzw. Suchschlitze zum Auffinden von möglichen Ver- und
Entsorgungsleitungen herzustellen sind. Diese Leistungen werden nach der entsprechenden
Position des LV vergütet.
01.00.0211.0
Hinweis zur statischen Berechnung der Rohre in offener Baugrube
Die statischen Berechnungen der Rohre sind nach den Richtlinien des DWA-A 127 zu erstellen.
Die erforderlichen Angaben des AG sind aus den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen
ersichtlich. Die statischen Berechnungen sind in prüffähiger Form dem AG in 1-facher
Ausfertigung 1 Woche vor Baubeginn vorzulegen. Die Vorlage von Regelrohrstatiken wird
grundsätzlich nicht akzeptiert.
Diese Leistung gilt als Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet.
01.00.0212.0
Hinweis zur statischen Berechnung von Vortriebsrohren
Die statischen Berechnungen der Vortriebsrohre sind nach dem DWA - A 161 Statische
Berechnung von Vortriebsrohren zu erstellen. Die erforderlichen Angaben des AG sind
aus den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ersichtlich. Die statischen Berechnungen
sind von einem Prüfingenieur für Baustatik geprüft dem AG in 3facher Ausfertigung
rechtzeitig vorzulegen. Diese Leistung gilt als Nebenleistung und wird nicht gesondert
vergütet.
01.00.0213.0
Hinweis zu Beton- und Stahlbetonarbeiten
Wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist, wird Stahlbeton getrennt
nach Beton (einschl. Schalung) und Bewehrung abgerechnet.
01.00.0215.0
Verwertung von Aushub nach EBV BM-0 bis BM-F3
Überschussmassen mit einer Einstufung nach EBV BM-O bis einschließlich EBV BM-F3 sind
einer Verwertung nach Wahl des AN zuzuführen. Die Verwertung hat entsprechend KrWG
und in Übereinstimmung mit sonstigen abfallrechtlichen Verordnungen des Landes Rheinland-Pfalz
zu erfolgen. Der AG ist über die vom AN gewählten Verwertungswege vor Ausführung
schriftlich zu informieren. Grundsätzlich hat die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung.
Sämtliche anfallenden Kosten für die Verwertung von Überschussmassen mit EBV Einstufung
BM-0 bis einschl. BM-F3 sind in die entsprechenden OZ´s einzukalkulieren. Die Verwertung
ist gem. Definition §3 KrWG bzw. gem. dem Leitfaden Boden des LBM Rheinland-Pfalz
der Oberbegriff für Abfallverwertung und Abfallbeseitigung durchzuführen.
.
Aushub darf nur an den von der SGD Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft,
Bodenschutz Eltzerhofstr. 6 a, 56068 Koblenz an hierfür genehmigten Orten gelagert
werden.
Sämtliche Böden müssen entsprechend ihrer Horizonte und ihrer EBV Einstufungen aufgenommen
(d.h. separiert) werden. Erschwernisse hierdurch sind in die entsprechenden Einheitspreise
der Aushubpositionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Die detaillierten Analyseergebnisse und die abfalltechnischen Einstufungen der Materialien
sind der beigefügten Baugrunderkundung zu entnehmen.
01.00.0216.0
Teer - pechhaltiger Straßenaufbruch (PAK) gem. EBV ausbauen und entsorgen,
Boden "gefährlich" gem. EBV > BM-F3 lösen und entsorgen
Teer - pechhaltiger Straßenaufbruch(PAK) sowie als gefährlich einzustufender Boden
nach EBV > BM-F3 ist zum Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel abzufahren. "Nebenangebote
und Änderungsvorschläge für die Deponierung sind ausgeschlossen."
Sämtliche Böden müssen entsprechend ihrer Horizonte und ihrer EBV Einstufungen aufgenommen
(d.h. separiert) werden. Erschwernisse hierdurch sind in die entsprechenden Einheitspreise
der Aushubpositionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
In Fahrbahnen und Nebenflächen, in Teilleistungen entsprechend dem Baufortschritt,
aufnehmen und laden.
Einzurechnen in die Position sind:
> der Transport zur Zentraldeponie Eiterköpfe
> das Verbringen des Materiales auf der Deponie nach Anweisung des Deponiebetreibers
> die eingeschränkten Öffnungs-/Annahmezeiten
Die anfallenden Deponiegebühren werden direkt zwischen dem Deponiebetreiber und dem
AG abgerechnet.
Die detaillierten Analyseergebnisse und die abfalltechnischen Einstufungen der Materialien
sind der beigefügten Baugrunderkundung zu entnehmen.
Für die Beantragung des elektronischen Entsorgungsnachweises ist für die v.g. Böden
die Vorlage einer vollständigen Deklarationsanalyse je 500 Tonnen Aushubmaterial bei
der Genehmigungsbehörde erforderlich.
Um Beeinträchtigungen und Behinderungen im Bauablauf, auf Grund fehlender Analysenergebnissen, zu vermeiden, sind im Vorgriff auf den Bauablauf Schürfen herzustellen.
Die Abrechnung erfolgt über LV-Positionen.
Die Standorte werden vom AG festgelegt.
Ein vom AG beauftragter Baugrundgutachter entnimmt die Proben und veranlasst die erforderlichen Analysen.
Nach Vorliegen der Probenauswertungen mit dem Ergebnis, dass es sich weiterhin um gefährliche Abfälle
> BM-F3 nach EBV handelt, beantragt der AG die entsprechenden Entsorgungsnachweise.
01.00.0217.0
Ablagerungskriterien
Die Ablagerungskriterien des Abfallzweckverbandes Rhein- Mosel-Eifel - als Entsorgungsanlage
der Stadt Koblenz sind durch den Positivkatalog (Stand 19.09.2011) bestimmt.
Beim Antreffen von Bauschutt und Erdaushub mit schädlichen Verunreinigungen ist der
AG unverzüglich zu informieren. Der AG veranlasst die Untersuchung der Schadstoffgehalte
und bestimmt das weitere Vorgehen. Der AN ist für die ordnungsgemäße Entsorgung des
belasteten Bodens verantwortlich. Bei Einhaltung der Grenzwerte (Anhang A und B zum
Positivkatalog des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel - Anlage 2) ist der gefährliche
Abfall dem Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel anzudienen. Ein Entsorgungsnachweis
ist bei der Geschäftsstelle des:
Abfallzwecksverbandes Rhein-Mosel-Eifel
Deponie Eiterköpfe
An der L 117
56299 Ochtendung
Tel.: 02625-9696-0
einzureichen.
Nach Entsorgungsbestätigung durch die SAM GmbH muss ein Begleitscheinverfahren durchgeführt
werden.
Bei Überschreitung der Grenzwerte (Anhang A und B wie vor) ist die Entsorgung der
Abfälle mit dem AG:
Stadtverwaltung Koblenz
Stadtentwässerung-Eigenbetrieb der Stadt Koblenz
Bahnhofplatz 9
56068 Koblenz
abzustimmen. Die hierfür anfallenden Gebühren (Deponiegebühren evtl. zusätzliche Bodenanalysen,
SAM-Gebühren etc.) werden vom AG übernommen und sind von dem jeweiligen Rechnungssteller
unmittelbar an den AG zu stellen.
01.00.0218.0
Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel an der L 117 56299 Ochtendung
Die Entfernung von Koblenz zur Deponie beträgt ca 25 km.
Die eingeschränkten Öffnungs- und Annahmezeiten der Deponie sind in der Kalkulation
und bei den Bauarbeiten zu brücksichtigen.
01.00.0219.0
Straßenaufbruchmaterial unbelastet.
Die Wiederverwendung hat Vorrang vor sonstiger Beseitigung.
Eine Wiederaufbereitungsanlage befindet sich in Kobl.-Bubenheim. Die Eignung ist vorher
mit dem Betreiber der Anlage zu prüfen.
01.00.0220.0
Hinweis zum Titel Anschlusskanäle
Anschlusskanäle sind Kanäle vom öffentlichen Straßenkanal bis zur Grundstücksgrenze.
Aufmaß und Abrechnung erfolgen getrennt für jeden Anschlusskanal.
Nicht in diesem Titel enthaltene Leistungen werden nach den übrigen Positionen des
Leistungs- verzeichnisses vergütet, sofern diese zutreffen.
01.00.0221.0
Hinweis zum Titel Umbinden von Hausanschlusskanälen
Wenn der öffentliche Straßenkanal erneuert wird, müssen vorh. Anschlusskanäle unter
Aufrechterhaltung des Betriebes umgebunden werden.
Nicht in diesem Titel enthaltene Leistungen werden nach den übrigen Positionen des
Leistungs- verzeichnisses vergütet, sofern diese zutreffen.
01.00.0221.1
Hinweis zum Leistungsverzeichnis
Grundsätzlich ist in den Positionstexten die gebrauchsfertige Leistung beschrieben.
Daraus ergibt sich, dass, soweit in den Texten nicht ausdrücklich anders vermerkt,
die Lieferung der Stoffe eingeschlossen ist und eine fertige Leistung erwartet wird.
Eingeschlossen sind somit auch alle Tätigkeiten wie herstellen, montieren, anschließen,
Funktionsprüfungen usw., die zur restlosen Erfüllung der Leistung gehören, auch wenn
diese nicht ausdrücklich aufgezählt werden.
Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsver-
zeichnisses sind vom Bieter auszufüllen.
Abkürzungen im Leistungsverzeichnis für Abrechnungs-
einheiten (Einh).:
d
=
Tag
h
=
Stunde
Jr
=
Jahr
kg
=
Kilogramm
km
=
Kilometer
km2
=
Quadratkilometer
l
=
Liter
m
=
Meter
m2
=
Quadratmeter
m3
=
Kubikmeter
Mt
=
Monat
psch
=
pauschal
St
=
Stück
t
=
Tonne
Wo
=
Woche
Für kombinierte Abrechnungseinheiten (Einh). und bei Vorhaltung oder Instandhaltung
ist die Abrechnungs- einheit das Produkt aus Mengen- und Zeiteinheit
mMt
=
Meter x Monate
mWo
=
Meter x Wochen
md
=
Meter x Tage
m2Mt
=
Quadratmeter x Monate
m2Wo
=
Quadratmeter x Wochen
m2d
=
Quadratmeter x Tage
m3Mt
=
Kubikmeter x Monate
m3Wo
=
Kubikmeter x Wochen
m3d
=
Kubikmeter x Tage
StMt
=
Stück x Monate
StWo
=
Stück x Wochen
Std
=
Stück x Tage
Sth
=
Stück x Stunden
01.00.0221.2
Hinweis zur Preisgestaltung
Die im LV angebotenen Einheitspreise müssen auskömmlich kalkuliert werden. Ein Bieter,
der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten
Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt,
benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 13 Abs.1 Nr. 3 VOB/A,
sondern "versteckt" die von ihm geforderten Angaben zu den Preisen der ausgeschriebenen
Leistungen in der Gesamtheit seines Angebots.
Ein solches Angebot widerspricht dem in § 13 Abs. 1 VOB/A niedergelegten Grundsatz,
weil es grundsätzlich ungeeignet ist, einer transparenten und alle Bieter gleichbehandelnden
Vergabeentscheidung ohne weiteres zu Grunde gelegt zu werden. Angebote bei denen die
Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in einer Mischkalkulation
anbietet und auf andere Leistungspositionen umlegt, werden von der Wertung ausgeschlossen.
(§ 13 Abs. 1 Nr.3 VOB/A)
01.00.0221.3
Hinweis zur Rohrverlegung und der Eigenüberwachung der Rohrgrabenverdichtung
Bei allen Kanalbauarbeiten wird die DIN EN 1610, das Arbeitsblatt DWA-A139 sowie das
Merkblatt
DWA-M 135-1 Vertragsbestandteil.
Umfang der haltungsbezogenen Verdichtungsnachweise
Besonders wird auf die Ausführung und den Nachweis der
Eigenüberwachungsprüfungen
nach
DIN EN 1610 und DWA-A 139 (Punkt 10.4.3)sowie DWA-M 135-1 hingewiesen. Die Nachweise
sind entsprechend dem Baufortschritt kontinuierlich durchzuführen. Der Bauüberwachung
des Auftraggebers sind die Termine der Überprüfung rechtzeitig bekannt zu geben und
alle Ergebnisse ohne weitere Aufforderung sofort vorzulegen.
Dynamische Plattendruckversuche mit dem leichten Fallgewicht sind, bei entsprechender
Nachweisführung und vergleichenden Kontrollversuchen durch Plattendruckversuche, zulässig.
Neben den geforderten Nachweisen gem. DWA-A 139 (Punkt 10.4.3), hat der AN folgende
Nachweise zu liefern:
Pro Haltung
eine Rammsondierung neben der Rohrleitung bis zur Grabensohle,
bei Haltungen über 25 m sind in Abständen von max. 25 m weitere Prüfungen
vorzusehen.
Pro Haltung
in Höhe des Frostschutzplanums zusätzlich ein Lastplattendruckversuch, sofern die
vorhandene Rohrüberdeckung eine solche Belastung zulässt. Sonst ist ein dynamischer
Plattendruckversuch durchzuführen.
An jedem Schacht
die Verdichtung der Schachtumgebung durch eine Rammsondierung bis zur planmäßigen
Baugrubensohle.
Die geforderten Eigenüberwachungsnachweise sind in den EP einzurechnen.
01.00.0221.4
Hinweis zur Rohrverlegung
Die in der Ausführungsplanung vorgegebenen Sohlhöhen sowie das angegebene Längsgefälle
der Rohrleitung sind bei der Ausführung unbedingt einzuhalten.
Beim Rohreinbau sind die Vorgaben der DIN EN 1610, des DWA-A 139 jeweils Punkt 8.6
sowie des
DWA-M 135-1 Punkt 12 zwingend zu berücksichtigen.
Es dürfen nur Rohrverbindungsgeräte eingesetzt werden, die ein kontrolliertes zentrisches
Zusammenführen der Rohre sicherstellen.
Die Einhaltung der auf den jeweiligen Rohrtyp abgestimmten maximal zulässigen Einschubkraft
ist durch eine Referenzmessung zu Beginn der Rohrverlegearbeiten nachzuweisen.
Das Zusammenschieben der Rohre mit dem Baggerlöffel oder dem Baggerstiel ist nicht
zulässig. Dies gilt ebenso für eventuell notwendige Lagekorrekturen.
Bei der Wahl der Verdichtungsgeräte ist die Tabelle 5 der DWA-A 139 zu berücksichtigen
und anzuwenden.
01.00.0230.1
GRABENBREITEN FÜR EINZELGRÄBEN REGELFALL - VERBAUTER GRABEN MIT BETRETBAREM ARBEITSRAUM
|
Rohr |
DA |
AR |
lichte Grabenbreiten |
Verbau |
Aushub |
|
SB, DN 300 |
0,44m |
0,50m |
0,94m |
0,30m |
1,24m |
|
SB, DN 400 |
0,54m |
0,70m |
1,24m |
0,30m |
1,54m |
|
SB, DN 500 |
0,64m |
0,70m |
1,34m |
0,30m |
1,64m |
|
SB, DN 600 |
0,76m |
0,70m |
1,46m |
0,30m |
1,76m |
|
SB, DN 700 |
0,88m |
0,70m |
1,58m |
0,30m |
1,88m |
|
SB, DN 800 |
1,00m |
0,85m |
1,85m |
0,30m |
2,15m |
|
SB, DN900 |
1,12m |
0,85m |
1,97m |
0,30m |
2,27m |
|
SB, DN 1000 |
1,24m |
0,85m |
2,09m |
0,30m |
2,39m |
|
SB, DN 1200 |
1,48m |
0,85m |
2,33m |
0,30m |
2,63m |
|
SB, DN 1400 |
1,72m |
1,00m |
2,72 m |
0,30m |
3,02m |
|
SB, DN 1600 |
1,92m |
1,00m |
2,92m |
0,30m |
3,22m |
|
SB, DN 1800 |
2,14m |
1,00m |
3,14m |
0,30m |
3,44m |
|
SB, DN 2000 |
2,36m |
1,00m |
3,36m |
0,30m |
3,66m |
Für den Verbau wurde eine gemittelte Stärke von 0,15m angenommen. Bei Einsetzen eines
Gleitschienen- bzw. gestuften Linearverbaus wird die aus dieser Verbauart resultierende
Grabenbreite zugrunde gelegt.
An Zwangspunkten darf die Mindestgrabenbreite unterschritten werden. Abweichungen
vom Regelfall sind nach DIN EN 1610 zu bemessen.
01.00.0230.2
GRABENBREITEN FÜR EINZELGRÄBEN
REGELFALL - VERBAUTER GRABEN MIT BETRETBAREM ARBEITSRAUM
|
Rohre |
DA |
AR |
<1,75m |
1,75-4,00m |
>4,00m |
Verbau |
Aushub |
|
Stz.,DN100 |
0,13m |
0,40m |
0,80m |
0,90m |
1,00m |
0,30m 0,30m 0,30m |
1,10m 1,20m 1,30m |
|
Stz.,DN150 |
0,19m |
0,40m |
0,80m |
0,90m |
1,00m |
0,30m 0,30m 0,30m |
1,10m 1,20m 1,30m |
|
Stz.,DN200 |
0,25m |
0,40m |
0,80m |
0,90m |
1,00m |
0,30m 0,30m 0,30m |
1,10m 1,20m 1,30m |
|
Stz.,DN250 |
0,32m |
0,50m |
0,80m |
0,90m |
1,00m |
0,30m 0,30m 0,30m |
1,12m 1,20m 1,30m |
|
Stz.,DN300 |
0,37m |
0,50m |
0,87m |
0,90m |
1,00m |
0,30m 0,30m 0,30m |
1,17m 1,20m 1,30m |
|
Stz.,DN400 |
0,49m |
0,70m |
<------- |
1,19m |
-------> |
0,30m |
1,49m |
|
Stz.,DN500 |
0,61m |
0,70m |
<------- |
1,31m |
-------> |
0,30m |
1,61m |
Für den Verbau wurde eine gemittelte Stärke von 0,15m angenommen. Bei Einsetzen eines
Gleitschienen- bzw. gestuften Linearverbaus wird die aus dieser Verbauart resultierende
Grabenbreite zugrunde gelegt.
An Zwangspunkten darf die Mindestgrabenbreite unterschritten werden. Abweichungen
vom Regelfall sind nach DIN EN 1610 zu bemessen.
01.00.0230.3
GRABENBREITEN FÜR STUFENGRÄBEN MIT FERTIGTEILSCHÄCHTEN
(TOPFSCHÄCHTEN) DN 1000
1. Breite des tiefen Grabens wie bei Einzelgräben
2. Gesamtbreite im oberen Bereich des Grabens wie folgt :
|
tiefliegend |
hochliegend |
Gesamtbreite |
|
d = 300 STZ |
d = 300 SB |
2,16 m |
|
d = 300 STZ |
d = 400 SB |
2,37 m |
|
d = 300 STZ |
d = 500 SB |
2,50 m |
|
d = 300 STZ |
d= 600 SB |
2,62 m |
mit Fertigteilschächten (Topfschächten) DN 1200
|
d = 300 STZ |
d = 700 SB |
2,84 m |
|
d = 300 STZ |
d = 800 SB |
3,04 m |
mit Fertigteilschächten (Topfschächten) DN 1500
|
d = 300 STZ |
d = 900 SB |
3,30 m |
|
d = 300 STZ |
d = 1000 SB |
3,44 m |
Die Gesamtgrabenbreiten sind wie folgt ermittelt:
AR1/2 + DA1/2 + (S1/2 + 0,10) + DA2 + AR2/2 + V = B
DA = Außendurchmesser der Rohe
AR = Arbeitsraum nach EN
S = Außendurchmesser Topfschacht
V = Verbau gemittelte Stärken 30 cm
01.00.0231.3
Berechnungsformeln für die Wertminderung bei Überschreitung der Toleranzwerte bei
Rohr- und Schachtabnahmen
Rohre
Alle Rohre sind entsprechend DIN EN 1610/ DWA-A 139 - jeweils in der aktuellen Fassung-
genauestens nach Richtung und Höhenlage innerhalb der durch die Planung vorgegebenen
Toleranzen zu verlegen.
Maximal zulässige Toleranzwerte bei Entwässerungsanlagen des Eigenbetriebes Stadtentwässerung
für Stz- und SB- Kanäle:
|
Material |
Rohr DN |
Versatz
|
Versatz
|
Axial-verschiebung |
Unterbogen/ Ausbiegung |
|
mm |
mm |
mm |
mm |
mm |
|
|
Steinzeug |
300 |
18 |
4 |
25 |
17 |
|
Steinzeug |
400 |
23 |
4 |
25 |
20 |
|
Steinzeug |
500 |
28 |
5 |
25 |
25 |
|
Stahlbeton |
300 |
10 |
10 |
15 |
17 |
|
Stahlbeton |
400 |
10 |
10 |
15 |
20 |
|
Stahlbeton |
500 |
15 |
15 |
15 |
25 |
|
Stahlbeton |
600 |
15 |
15 |
15 |
30 |
|
Stahlbeton |
700 |
15 |
15 |
20 |
35 |
|
Stahlbeton |
800 |
20 |
20 |
20 |
40 |
|
Stahlbeton |
900 |
20 |
20 |
20 |
45 |
|
Stahlbeton |
1000 |
20 |
20 |
20 |
50 |
|
Stahlbeton |
1100 |
20 |
20 |
25 |
55 |
|
Stahlbeton |
1200 |
25 |
25 |
25 |
60 |
|
Stahlbeton |
1300 |
25 |
25 |
25 |
65 |
|
Stahlbeton |
1400 |
25 |
25 |
25 |
70 |
|
Stahlbeton |
1500 |
25 |
25 |
25 |
75 |
|
Stahlbeton |
1600 |
30 |
30 |
30 |
80 |
|
Stahlbeton |
1800 |
30 |
30 |
30 |
90 |
|
Stahlbeton |
2000 |
35 |
35 |
33 |
100 |
|
Stahlbeton |
2200 |
35 |
35 |
33 |
110 |
|
Stahlbeton |
2500 |
35 |
35 |
39 |
125 |
Diese Werte werden bei nicht begehbaren Kanälen mittels TV- Inspektion ermittelt.
Mögliche technische Prüffehler durch die eingesetzte Kameratechnik sind eingearbeitet.
Der AG behält sich das Recht vor,
Formeln für Wertminderung:
1.) Axialverschiebung (> Toleranzwert lt. Tabelle)
Abzug A = (EP * i² * fk) / DN
A = Abzug in ?
EP = Einheitspreis (?/m) (Rohre liefern und verlegen)
i = Axialverschiebung (Muffenspalt) (mm)
DN = Durchmesser (mm)
fk = Faktor für Lage
= 0,25 (Scheitel / Kämpfer)
= 0,5 (Sohle)
2.) Unterbogen (> Toleranzwert lt. Tabelle)
Abzug A = EP * L * (t²/DN) * (1/J) * fk
EP
= Einheitspreis (Rohre liefern und verlegen) (?/m)
L
= Länge des Unterbogens (m)
t
= max. Tiefe des Unterbogens (mm)
DN
= Durchmesser (mm)
J
= Gefälle (%)
fk
= Faktor Kanalart
= 0,50 für Mischwasserkanal
= 0,25 für Regenwasserkanal
=1,00 für Schmutzwasserkanal
3.) Versatz (> Toleranzwert lt. Tabelle)
Abzug A = EP * (h²/DN) * fk
EP
= Einheitspreis (Rohre liefern und verlegen) (?/m)
h
= absolute Höhe des Versatzes (mm)
DN
= Durchmesser (mm)
fk
= Faktor für Lage
= 1,5 (Scheitel/ Kämpfer)
= 2,0 (Sohle)
Toleranzen für das Steigmaß an Schächten
Das max. Steigmaß (OK-Deckel bis 1. Steigbügel) beträgt gemäß dem gültigen Normenwerk 50 cm und darf in begründeten Fällen um max. 15 cm überschritten werden. Bei einem Steigmaß > 65 cm wird ein Ablösebetrag für Mehraufwendungen bei der Unterhaltung in Höhe von 1.100 ? festgesetzt.
01.00.0231.4
Anbohren von Rohren:
Erforderliche Anbohrungen sind, entsprechend den einschlägigen Herstellervorgaben,
jeweils im ersten und letzten Drittel des durchgehenden Rohres vorzunehmen. Die Bohrung
muss vom Rohrende mindestens einen Abstand vom 2-fachen Bohrlochdurchmesser bis max.
1/3 der Rohrlänge besitzen. Je Rohr sind max. 2 Anbohrungen zulässig, wobei der Abstand
untereinander mind. 1,00 m betragen muss.
01.00.0231.5
Einbau von Formstücken-Abzweige
Zwischen zwei Abzweigen ist jeweils ein Rohrstück von mind. 1 Meter einzubauen, um
eine Muffendruckprüfung durchführen zu können.
01.00.0231.6
Muffenspalte von Rohren
Zur Vermeidung von Beschädigungen an den Rohrenden durch Zwängungen, muss die Rohrverbindung
nach dem Zusammenfügen die nach DIN EN 1610/DWA- A 139 geforderte Stoßfuge von mindestens
5 mm aufweisen.
Dies kann zum Beispiel durch werkseitig auf-/angebrachte Elastomer-Dichtungselemente,
oder den Einbau von Presspolstern aus Elastomeren in der Muffe erfolgen.
Grundsätzlich ist eine optische Überprüfung des Rohrstoßes vor dem Einschieben des
nächsten Rohres durchzuführen.
Die Funktion der Rohrverbindung darf durch das auf-/angebrachte Dichtungselement bzw.
das nachträglich aufgebrachte Presspolster nicht beeinträchtigt werden.
Die maximal zulässige Stoßfugenbreite ist mit dem Rohrhersteller abzustimmen und dem
Auftraggeber nachzuweisen.
01.00.0232.0
Anforderungen an den Asphalt
Im Straßenoberbau darf nur Asphalt verwendet werden, der einer Güteüberwachung nach
dem TLG-Asphalt-OB-StB unterliegt.
Das Mischwerk ist verpflichtet, die Überwachung auf dem Lieferschein zu kennzeichnen
(TLG-A. Abschnitt 3.5).
01.00.0233.0
Anforderungen an Mineralstoffe
Im Oberbau der Straße dürfen nur Mineralstoffe verwendet werden, die einer Güteüberwachung
nach den technischen Vertragsbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TL Gestein-StB)
und den vom LBM Rheinland-Pfalz herausgegebenen Ergänzungen unterliegen. Die Anforderungen
der TL Gestein-StB einschließlich der dazu eingeführten Ergänzungen müsssen erfüllt
sein.
01.00.0234.0
Einbaurichtlinie Asphaltdecken
Beim Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt wird die ZTV Asphalt-StB Vertragsbestandteil.
01.00.0235.0
Einbaurichtlinie Tragschichten
Beim Einbau von Tragschichten wird die ZTV Beton-StB, TL Beton-StB, ZTV Asphalt-StB
TL Asphalt-StB, die TL Bitumen-StB, die ZTV SoB -StB, die TL SoB-StB,sowie die TL
G SoB-Stb Vertragsbestandteil.
01.00.0236.0
Anforderungen an Bodenverbesserung/Bodenverfestigung
Bei Maßnahmen zur Bodenverfestigung und Bodenverbesserung wird die ZTV E-StB Vertragsbestandteil.
01.00.0237.0
Anforderungen bei Erdarbeiten im Straßenbau
Bei Erdarbeiten im Straßenbau wird die
ZTV E-StB Vertragsbestandteil.
01.00.0239.0
Bau ländlicher Wege
Beim Bau ländlicher Wege wird die ZTV-LW STB Vertragsbestandteil.
01.00.0239.1
Verkehrstechnische Sicherung
Für die verkehrstechnischen Sicherungen von Arbeitsstellen wird die ZTV-SA sowie die
RSA Vertragsbestandteil.
01.00.0239.2
Verkehrsführung
1. Verkehrsführung
1.1.
Verkehrsregelung, -führung und -sicherung obliegen dem Auftragnehmer innerhalb der
vertraglichen Vereinbarungen. Der Auftragnehmer hat die alleinige Verkehrssicherungspflicht
auf der Baustelle und haftet für alle Schäden, die durch Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht
entstehen. Er übernimmt insoweit auch die Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers
und haftet im Verhältnis zum Auftraggeber gegenüber Dritten allein. Der Auftragnehmer
stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
frei, soweit der Auftragnehmer die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verschuldet
oder zu vertreten hat.
Erforderlichenfalls sind Sicherungsposten zu stellen
1.2.
Sämtliche Zufahrten und Einmündungen sind grundsätzlich ständig befahrbar zu halten.
Der Anliegerverkehr sowie die Zuwegung für Ver- und Entsorgungs- und Notfallfahrzeuge
sind während der Bauzeit aufrecht zu erhalten.
Der Auftragnehmer informiert alle von der Baumaßnahme tangierten Anlieger zeitnah
und in geeigneter Art und Weise über Veränderungen und Einschränkungen in Bezug auf
die Nutzung der öffentlichen Verkehrsanlagen, die sich aus der Umsetzung der vertraglich
geschuldeteten Leistung ergeben.
1.3. Für die Bauausführung ist vom Auftraggeber vorgesehen, dass die Arbeiten unter halbseitiger Sperrung durchgeführt werden.
1.4. Die gesamte Baufeldlänge ist entsprechend der RSA und ASR A 5.2 abzusichern.
1.5.
Die Verkehrssicherungseinrichtungen auf der Baustelle obliegen dem Auftragnehmer.
Alle erforderlichen
Maßnahmen sind vom Auftragnehmer zu veranlassen bzw. durchzuführen. Für die Verkehrssicherung
hat der Auftragnehmer gem. ZVB/E-STB einen Verantwortlichen vor Ort zu benennen. Dieser
muss
ständig erreichbar sein.
1.6. Alle für die Baustelle zur Verwendung kommenden Verkehrsschilder müssen voll
retroreflektierend sein und der STVO entsprechen. Die Ausführung der Verkehrszeichen
darf nicht unter den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen liegen.
1.7. Über die Verkehrsführung und Beschilderung der Baustelle sind der zuständigen Straßen- verkehrsbehörde mind. 2 Wochen vor Baubeginn die erforderlichen Beschilderungspläne mit Antrag auf Erteilung der Anordnung zu verkehrsrechtlichen Sicherungen vor Arbeitsstellen an Straßen sowie von Verkehrsregelung/ -beschränkung etc.l (§ 45 Abs. 1,6,7 StVO) mind. in 4-facher Ausfertigung vorzulegen. Zuständige Straßenverkehrsbehörde ist das Sachgebiet 66.10.30/SVB beim Tiefbauamt der Stadtverwaltung Koblenz
1.8. Für die Erteilung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung wird auf Grund der
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der zur Zeit gültigen Fassung eine
Verwaltungsgebühr in entsprechender Höhe erhoben.
Sollten während der Bauabwicklung weitere Anordnungen nach § 45 Abs. 1,6,7 StVO notwendig
werden,
ist hierfür eine erneute Gebühr zu entrichten.
1.9. Die zusätzlichen techn. Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA), die technischen Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA ) und die Richtlinien für die Umleitungsbeschilderungen (RUB) sind maßgebend. Darüber hinaus ist das Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) zu beachten.
2.0. Alle in diesem Abschnitt (?Verkehrstechnische
Sicherung?) angeführten Leistungen, sich aus der RSA und ZTV-SA ergebenden Auflagen,
Kontrollen und Erschwernisse; Erstellung des Verkehrsregelplanes einschl. der Gebühren
für die verkehrsbeschränkenden Anordnungen; sind in die Positionen der mit der ?Verkehrssicherung?
in Zusammenhang stehenden Positionen wie temporäre Verkehrszeichen, Warnleuchten,
Baken, Absperrböcke, Markierungsfolien, transportable Schutzeinrichtungen etc.im Titel
"Baustelleneinrichtung und Verkehr" einzurechnen.
01.00.0240.0
Anforderungen an den Bau von Entwässerungseinrichtungen an Straßen
Beim Bau von Entwässerungseinrichtungen in Straßenwird die ZTV Ew-StB Vertragsbestandteil.
01.00.0241.0
Aufgrabungen in Straßenflächen
Bei Aufgrabungen in Verkehrsflächen von Straßen wird die ZTV A-StB Vertragsbestandteil.
01.00.0242.0
Anforderungen beim Bau von Betonfahrbahnen
Beim Bau von Fahrbahndecken aus Beton wird die ZTV Beton-StB Vertragsbestandteil.
01.00.0243.0
Anforderungen beim Bau von Pflasterdecken
Beim Bau von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen auf Bettungen ohne
Bindemittel wird die ZTV Pflaster - StB Vertragsbestandteil.
01.00.0244.0
Anforderungen an den Baumschutz
Wichtige Normen und Regelwerke z. Schutz von Bäumen i.Bereich v. Baustellen Bei Bauarbeiten,
die Auswirkungen auf bestehende Bäume/Baumreihen haben könnten, werden die nachfolgenden
Regelwerke in der jeweiligen Fassung Vertragsbestandteil:
1. DIN 18915 bis 18920, Vegetationstechnik im Landschaftsbau, insbesondere DIN 18920: Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen.
2.
RAS-LP 4: Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Teil 4:
Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen.
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln.
3.
ZTV-Baumpflege: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege
und Baumsanierung. Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung Landschaftsbau
e.V., Bonn
4.
MA-StB-Merkblatt Alleen. Der Bundesminister für Verkehr, Verkehrsblatt-Verlag, Dortmund,
5.
Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen,.
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln, 15,S. gleichlautend veröffentlicht
in den Technischen Mitteilungen, Hinweis GW 125, des DVGW Deutscher Verein des Gas-
und Wasserfaches e.V., Eschborn.
Sollten im Zuge der Umsetzung der zu erbringenden Leistungen am städt. Entwässerungsnetz Eingriffe an bestehenden Bäumen (Ast- und Wurzelwerk) erforderlich werden, sind diese Maßnahmen mit dem städt. Baummanagement -angesiedelt beim Eigenbetrieb Grünflächen und Bestattungswesen- abzustimmen. Durch das Baummanagement wird die weitere Vorgehensweise vorgegeben und festgelegt.
Die Koordination der Abstimmung obliegt dem Auftragnehmer.
01.00.0245.0
Umgang mit Versorgungsleitungen und Kabeln
Für den Umgang mit Kabeln und Leitungen, die den Kanalbau negativ beeinflussen bzw.
den Bauablauf beeinträchtigen, gilt folgende Vorgehensweise:
Leitungen und Kabel der ENM
Kabel und Leitungen werden gemäß den bestehenden Konzessionsverträgen zwischen dem
Energieversorgungsunternehmen und der Stadt Koblenz im Zuge der Maßnahme auf Veranlassung
und Rechnung des Unternehmens umgelegt, gesichert oder aus dem Baufeld herausgenommen.
Die Koordination dieser Leistungen und deren Abrechnung erfolgt zwischen dem ausführenden
Unternehmen (AN) und dem Versorger.
Entsprechende Leistungsansätze sind im Titel "Versorgungsanlagen" im Leistungsverzeichnis
aufgenommen bzw. können aus dem Titel "Kanalbau" entnommen werden.
Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom
Das ggf. erforderlich werdende Umlegen von vorhandenen querenden und/oder längslaufenden
Telekommunikationskabeln erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes
auf Weisung und Rechnung des Nutzungsberechtigten der Anlage.
Hierzu beabsichtigt das Telekommunikationsunternehmen einen separaten Vertrag mit
dem ausführenden Unternehmen (AN) des Loses Kanalbau abzuschließen und umzusetzen.
Die Koordination dieser Leistungen und deren Abrechnung erfolgt zwischen dem ausführenden
Unternehmen (AN) und der Deutschen Telekom.
Leistungen für Kabelsicherungen und sich daraus ergebende zusätzliche Leistungen im
Zuge der Maßnahmenumsetzung, werden gemäß den im Leistungsverzeichnis aufgeführten
Positionen vergütet.
01.00.0246
Abnahme nach VOB/B
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Der Auftragnehmer zeigt der Stadtentwässerung -Eigenbetrieb der Stadt Koblenz- die vertragsgemäße Herstellung der Leistungen schriftlich an.
Mit der Anzeige der Fertigstellung der vertraglichen Leistungen sind die Dichtheitsprüfungen aller Anlagenteile (Kanäle incl. aller Schachtbauwerke, Grundstücksanschlüsse sowie Ablaufleitungen der Straßenabläufe) gem. DIN EN 1610 und DWA-A 139 sowie die sonstigen Nachweise wie z.B. Eigenüberwachung der Verdichtung vorzulegen. Die Prüfprotokolle sind mit Firmenstempel sowie Unterschrift der verantwortlichen Person zu versehen, welche die Druckprüfungen durchgeführt hat.
Zwischen den Vertragsparteien wird vereinbart, dass im Falle zusätzlich entstehender Aufwendungen beim Auftraggeber, verursacht durch nicht fristgerechte oder mangelhafte Leistungserbringung des Auftragnehmers (bzw. seines/seiner Nachunternehmer/s), die vom Auftraggeber dokumentierten Mehrkosten mit den berechtigten Forderungen des Auftragnehmers aus dem Vertragsverhältnis (Forderungen aus der Schlussrechnung) in Verrechnung gebracht werden.
01.00.0250.0
Baubeschreibung
(Allgemeine Darstellung der Bauaufgabe und Angaben über die Verhältnisse auf der Baustelle).
Baubeschreibung gemäß VOB/C DIN 18299
Punkt O "Hinweise für das Aufstellen der Leistungsverzeichnisse"
| Projekt: | 0085845 | Kanalerneuerung Charlottenstraße |
| LV: | 1 | Schmutzwasserkanalisation Fritz-Ludwig-Straße |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
|
Baubeschreinung 1. Allgemeine Angaben Die Stadt Koblenz, Eigenbetrieb Stadtentwässerung, beabsichtigt die Neuverlegung einer öffentlichen Schmutzwasserkanalisation in der Fritz-Ludwig-Straße im Stadtteil Koblenz-Wallersheim. Die Maßnahme erfolgt in offener Bauweise und umfasst die Herstellung eines Schmutzwasserhauptkanals aus Steinzeugrohren DN 300 mit einer Trassenlänge von ca. 530 m sowie den Neubau von 12 Fertigteilschächten einschließlich des Anschlusses an den bestehenden öffentlichen Schacht Nr. 00840177. Die neue Kanaltrasse verläuft parallel zur bestehenden Regenwasserkanalisation innerhalb der Fritz-Ludwig-Straße. Der vorhandene Regenwasserkanal bleibt bestehen und ist während der Bauausführung ebenso wie sämtliche vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen gegen Beschädigungen zu sichern. Mehraufwendungen beim Aushub, Verbau, Rückbau alter Kanal, etc., sind in die jeweiligen Positionen/Titel einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Im Rahmen der Kanalbauarbeiten müssen auch längs laufende und querende Leitungen der Versorgungsunternehmen (ENM, Deutsche Telekom, Vodafone Kabel Deutschland) gesichert oder umgelegt werden. Eine Erneuerung oder Neuverlegung von Versorgungsleitungen ist nicht vorgesehen. Es wird empfohlen sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten im Bereich der Baumaßnahme zu informieren und sich genaue Kenntnis über den Umfang und den Schwierigkeitsgrad der Arbeiten zu verschaffen. Die Urkalkulation ist so aufzubauen, dass sämtliche Zuschläge bei jeder Position einzeln detailliert ausgewiesen sind. Dies gilt auch für Nachtragskalkulationen. Die Submission der Baumaßnahme erfolgt bei der Stadtverwaltung Koblenz. Nach Prüfung und Wertung erhält das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag. Die Aufteilung der Arbeitskräfte und der Einsatz der Baugeräte obliegt allein dem AN. Gleichzeitig ist er für die Einhaltung aller vertraglichen Fristen und die Umsetzung aller aus der Bau- und Leistungsbeschreibung hervorgehenden Vorgaben und Auflagen des AG verantwortlich. Bei wetterbedingtem Arbeitsausfall ist der AG unverzüglich zu informieren. Bauablaufbedingte Aufbrüche der bereits fertig gestellten Straßenbereiche und Zwischenverfüllungen, wiederholte Aufgrabungen usw., die der Auftragnehmer aufgrund seiner Erfahrungen als für den von ihm vorgesehenen Bauablauf für zweckmäßig erachtet und ausführt, werden nicht gesondert vergütet. Sämtliche hiermit verbundenen Kosten sind in die Einheitspreise der OZ-Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Schachtbauwerke werden, einschl. der Anpassung der Schachtabdeckungen im Asphalteinbau, als fertig hergestellte Bauwerke abgerechnet. Für die Herstellung erforderliche Zwischenausbauzustände (lose aufgelegte Abdeckungen, Stahldeckel, das Ankeilen mit Straßenbaumaterial, vorläufige Angleichungen mittels Ausgleichsringen usw.) werden nicht gesondert vergütet. Grundsätzlich wird die fertige Leistung abgerechnet. Führt der AN Aufträge für Dritte aus (z. B. zusätzliche Leistungen für Versorgungsunternehmen, Abdichtungsarbeiten für Privatpersonen etc.), dürfen hieraus keine Terminverzögerungen für die Gesamtmaßnahme bzw. für die einzelnen Bauabschnitte entstehen. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer seine Arbeiten mit den Trägern der gleichzeitig laufenden Maßnahmen in eigener Verantwortung abzustimmen. Der AG steht hierbei dem AN beratend zur Seite. 2. Ausgeführte Vorarbeiten 2.1 Beweissicherung Der AG hat im Vorfeld der Baumaßnahme den technischen Zustand der an das Baufeld angrenzenden Bausubstanz aufgenommen. Dies entbindet den AN nicht seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen und jegliche festgestellten Schäden und Änderungen in seinem Baueinwirkungsbereich zu dokumentieren. Der AN übernimmt die Haftung für alle Schäden, die während der Bauarbeiten an der Bausubstanz entstehen, es sei denn, es handelt sich dabei um nicht vermeidbare, dem AG rechtzeitig vor der Bauausführung gemeldete Schäden, deren Entstehung nachweislich nicht auf einen unerlaubten oder unsachgemäßen Arbeitseinsatz oder Fahrlässigkeit bei der Bauausführung zurückzuführen ist. 2.2 Militärische Funde / Kampfmittel Die erforderlichen Kampfmittelsondierungen zur Erlangung der ?Kampfmittelfreiheit? sind im Rahmen der Kanalbaumaßnahme durch den AN durchzuführen. (Siehe LV 01.02 ?Kampfmittelsondierung?.) 2.3 Baugrund und Verdichtungsanforderungen Das beigefügte Baugrundgutachten und die beigefügten Messberichte (Nr. -24-036BE1-) der immig · viehmann Geo- und Umwelttechnik vom 09.04.2025 werden Vertragsbestandteil. Unter der vorhandenen Asphaltbefestigung wurden Auffüllungen, Flusssand und Flusskies erkundet. Zum Zeitpunkt der Baugrunderkundung wurde kein Grundwasser angetroffen. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Rhein ist jedoch mit schwankenden Grundwasserständen zu rechnen, die während der Bauausführung zu berücksichtigen sind. Sämtliche Erdbaustoffe sind lagenweise einzubauen und entsprechend den Anforderungen des Baugrundgutachtens auf die erforderlichen Verdichtungs- und Tragfähigkeitswerte zu verdichten. Der Aufwand ist in die Einheitspreise bzw. in die betreffenden Leistungspositionen einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. 3. Angaben zur Baustelle 3.1 Lage der Baustelle Die Baumaßnahme befindet sich in der Fritz-Ludwig-Straße im Stadtteil Koblenz-Wallersheim. Die erforderlichen Arbeiten sind aus den beiliegenden Planunterlagen ersichtlich. Die Planunterlagen dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage und sind somit nur für die Ausschreibung gültig. 3.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege Die Baustelle in der Fritz-Ludwig-Straße ist über die Hans-Böckler-Straße erreichbar. Die Bauausführung erfolgt abschnittsweise gemäß den verkehrsrechtlichen Anordnungen der Stadt Koblenz. Die Ausführung erfolgt über die gesamte Haltungslänge halbseitig. Im ersten Bauabschnitt, von Baubeginn bis KS2, wird der vorhandene Parkstreifen auf der Rheinseite für die Verkehrsführung genutzt. Rettungswege sowie die Erreichbarkeit der angrenzenden Grundstücke sind während der gesamten Bauzeit soweit wie möglich aufrechtzuerhalten. Erforderliche Verkehrsführungen, Absperrungen und Sicherungsmaßnahmen sind durch den Auftragnehmer herzustellen und zu unterhalten. 3.3 Zugänge und Zufahrten Grundstückszufahrten sowie Zugänge zu Gebäuden sind während der Bauzeit möglichst aufrechtzuerhalten. Sind Einschränkungen unvermeidbar, sind diese rechtzeitig mit der Bauüberwachung und den betroffenen Anliegern abzustimmen. Die Befahrung und widerrechtliche Nutzung der an die Baumaßnahme angrenzenden Privatgrundstücke ohne Erlaubnis des Grundstückseigentümers ist strikt untersagt. Die Abschnittslängen für den offenen Kanalbau sind auf maximal 50 m zu beschränken, um die Auswirkungen auf die Erreichbarkeit der Häuser, Geschäfte etc., für die Feuerwehr und für die Anwohner auf ein Minimum zu reduzieren. Darüber hinaus ist zwingend darauf zu achten, dass keine Baumaterialien (Erdaushub, Rohre, etc.) im Bereich von ?kritischen Feuerwehr-Zufahrten? während der Bauausführung gelagert werden dürfen, die im Brandfall einen Einsatz der Feuerwehr behindern würden. Erforderliche Behelfsüberfahrten, Fußgängerbrücken oder Stahlplatten sind bereitzustellen. Verschmutzungen öffentlicher oder privater Flächen sind unverzüglich zu beseitigen. 3.4 Baustelleneinrichtung/Lagerflächen siehe ZTV 01.00.0207.0 Die Einrichtung der Baustelle sowie die Auswahl von Lager- und Arbeitsflächen erfolgen durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den zuständigen Behörden. Öffentliche Flächen dürfen nur im genehmigten Umfang genutzt werden. 3.5 Vorfluter, Entwässerungseinrichtungen Der AN hat für die schadlose Ableitung des Oberflächen-, Sicker- und Schichtenwassers im gesamten Baubereich und dessen Einflussbereich während der Bauzeit allein verantwortlich Sorge zu tragen. Kosten für die Herstellung von provisorischen Abflussmöglichkeiten oder deren Unterhaltung sind in die EP der OZ "Baustelleneinrichtung" einzurechnen, sofern hierfür keine speziellen LV-Positionen vorhanden sind. Alle Haftungsansprüche wegen Überschwemmungsschäden oder dadurch bedingte Folgeschäden, die auf unsachgemäße Arbeiten zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des AN. 3.6 Kampfmittelsondierungen Zur Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit ist vorgesehen, den Kanalgraben weitestgehend mittels Bohrlochsondierungen zu überprüfen. Im Bereich der Haltung KS1-KS2, der Leitungskreuzung mit der bestehenden Regenwasserleitung DN 900 ist eine baubegleitende Kampfmittelsondierung vorgesehen. 3.7 Baugrundverhältnisse 3.7.1 Baugrundgutachten Im Vorfeld der Baumaßnahme wurden seitens des AG Baugrunduntersuchungen veranlasst, deren Ergebnisse im nachfolgend aufgeführten Baugrundgutachten detailliert ersichtlich sind: Gutachten Nr.: 22-036BE1 vom 09.04.2025, Baugrunderkundung, geo- und umwelttechnische Beratung. Das Gutachten wurde vom Ingenieurbüro Immig-Viehmann Geo- und Umwelttechnik, Pastor-Klein-Str. 17, 56073 Koblenz, erstellt. Das Baugrundgutachten ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt und wird samt Anlagen verbindlicher Vertragsbestandteil. Die Verfüllung der Gräben und Baugruben ist mit geeignetem zu liefernden Austauschmaterial vorgesehen. Eine Wiederverfüllung mit Aushubmaterial bzw. dessen Aufbereitung ist nicht vorgesehen. Die anfallenden Aushubböden sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Vor Beginn der Aushubarbeiten hat der Auftragnehmer der Bauleitung die vorgesehene Deponie sowie die erforderlichen Annahme- bzw. Genehmigungsnachweise vorzulegen. 3.7.2 Umwelttechnische Bewertung der Aushubböden nach EBV, TR-Boden Im Bereich des Baufeldes wurden Auffüllungen (Tragschicht ohne Bindemittel, Auffüllungen aus Flusssedimenten sowie Kanalgrabenverfüllungen) sowie natürliche Flusssande und Flusskiese erkundet. Die umwelttechnische Bewertung der Aushubböden erfolgte entsprechend den Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Ergänzend wurde eine Einstufung nach den Technischen Regeln der LAGA TR Boden vorgenommen, da diese für einzelne Verwertungswege weiterhin erforderlich sein kann. Die Tragschicht ohne Bindemittel (Schicht 1a) wurde aufgrund geringfügiger Überschreitungen einzelner Parameter der Materialklasse BM-0* zugeordnet. Die Auffüllungen aus Flusssedimenten (Schicht 1b), die Kanalgrabenverfüllungen (Schicht 1c) sowie die natürlichen Flusskiese und Flusssande (Schichten 2 und 3) wurden entsprechend den Untersuchungsergebnissen nach EBV- Materialklasse BM-F1 bewertet. Für diese Materialien sind die jeweiligen Einbau- und Verwertungsmöglichkeiten gemäß Ersatzbaustoffverordnung zu beachten. Die anfallenden Aushubböden sind entsprechend ihrer bodenmechanischen Eigenschaften, ihrer Materialklassen nach EBV sowie ihrer Einstufung nach LAGA TR Boden getrennt aufzunehmen, zwischenzulagern und einer ordnungsgemäßen Wiederverwertung bzw. Entsorgung zuzuführen. Erschwernisse infolge der getrennten Aufnahme, Lagerung und Verladung sind in die Einheitspreise der entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Sofern sich während der Bauausführung Abweichungen von den im Baugrundgutachten dargestellten Bodenverhältnissen ergeben oder zusätzliche Deklarationsanalysen durch die jeweilige Entsorgungsanlage gefordert werden, sind ergänzende Untersuchungen durchzuführen. Insbesondere sind auffällige Bodenbereiche sowie Kanalgrabenverfüllungen bei Bedarf getrennt auszubauen und gesondert zu deklarieren. Die Einstufung und Entsorgung der anfallenden Bodenmassen hat entsprechend den Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), der LAGA TR Boden, der Deponieverordnung (DepV) sowie der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) in der jeweils gültigen Fassung zu erfolgen. Weitere Details zur Entsorgung von Bodenmassen sind in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen festgelegt und zu beachten. 3.7.3 Umwelttechnische Bewertung des Oberbaus / Schwarzdecke Die vorhandene Schwarzdecke weist Schichtdicken von ca. 27 bis 33 cm auf. Im Rahmen der chemischen Untersuchungen wurden keine teer- bzw. pechtypischen Bestandteile (PAK) oberhalb der maßgebenden Zuordnungswerte festgestellt. Die vorhandene Schwarzdecke ist daher als Ausbauasphalt einzustufen und der Verwertungsklasse A zuzuordnen. Eine Wiederverwertung im Heißmischverfahren ist grundsätzlich möglich. Alternativ kann eine Verwertung in Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln oder in Asphaltfundationsschichten erfolgen. Die Schwarzdecke ist gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) als Bitumengemisch mit Ausnahme derjenigen, die unter den Abfallschlüssel 17 03 01* fallen (AVV 17 03 02) einzustufen und entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. 3.7.4 Allgemeine Hinweise Kanalbau 3.7.4.1 Wiederverwertung von Aushubböden Eine Wiederverwertung der im Zuge der Baumaßnahme anfallenden Auffüllungen und Aushubböden ist nicht vorgesehen. Die anfallenden Bodenmassen sind entsprechend ihrer umwelttechnischen Einstufung einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen. 3.7.4.2 Grund - und Schichtwasser In der Baugrunderkundung wurde zum Zeitpunkt der Erkundung kein Grund-, Schicht- oder Kluftwasser angetroffen. Die während der Erkundung festgestellten Wasserverhältnisse stellen jedoch lediglich eine Momentaufnahme dar und lassen keine Rückschlüsse auf langfristige oder witterungsabhängige Grundwasserstände zu. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Rhein ist mit einem schwankenden Grundwasserstand zu rechnen. Insbesondere bei erhöhten Rheinwasserständen sowie nach längeren Niederschlagsereignissen kann ein Anstieg des Grundwasserspiegels nicht ausgeschlossen werden. Während der Bauausführung sind die tatsächlichen Wasserverhältnisse fortlaufend zu beobachten und bei der Ausführung entsprechend zu berücksichtigen. Sofern während der Bauausführung Grundwasserzutritte auftreten, sind die erforderlichen Maßnahmen zur Wasserhaltung durch den Auftragnehmer entsprechend den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten vorzusehen. Die Notwendigkeit und der Umfang einer Wasserhaltung sind anhand der während der Bauausführung angetroffenen Wasserverhältnisse zu beurteilen. 3.7.4.3 Grabenverbau Die Kanalgräben sind bis zu einer planmäßigen Tiefe von ? 5,00 m mit Verbauplatten bzw. Verbautafeln im Absenkverfahren zu sichern. Die Kanalgräben im Bereich des Schachtbauwerks KS1 bzw. des Anschlusses an den Bestandskanal sowie im Bereich der Haltung KS1KS2 (Unterquerung des Stahlbetonkanals DN 900) sind z. B. mit Gleitschienenverbau, mehrstufigem Linearverbau oder Kammerdielenverbau zu sichern. Art und Umfang des Verbaus richten sich nach der Grabentiefe, den Bodenverhältnissen sowie den angrenzenden Verkehrsflächen und Leitungen. Die DIN 4124:2012 sowie die Empfehlungen des Arbeitskreises ?Baugruben? (EAB) sind in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. 3.8 Ablagerungsstellen (siehe auch ZTV 01.00.0207.0) Ablagerungsstellen / Lagerflächen für Bodenmassen oder Bodenverbesserungsmaterial stehen im Baubereich und außerhalb des Baustellenbereichs nicht zur Verfügung. Sie sind vom AN bei Bedarf auf seine Kosten zu beschaffen. Die Kosten sind in die OZ-Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. 3.9 Schutzbereiche und -objekte Bei der Baustelleneinrichtung sowie während des Baubetriebes sind die einschlägigen Bestimmungen über den Umgang mit wassergefährdeten Stoffen zu beachten. Die für die Baumaßnahme eingesetzten Baugeräte müssen den gültigen Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG - neueste Fassung) entsprechen. Es sind alle gesetzlich geregelten Grenzwerte für Baulärm, gestaffelt nach Tageszeiten, zwingend einzuhalten. Es sind Geräte mit Schalldämmung einzusetzen, die die Grenzwerte nicht überschreiten dürfen. Die Aufwendungen für die Einhaltung der Auflagen sind in die EP der OZ-Baustelleneinrichtung einzurechnen. Bei den eingesetzten Verdichtungsgeräten dürfen die zulässigen Anhaltswerte der DIN 4150-3 nicht überschritten werden. Die Werte sind beim erstmaligen Einsatz jedes auf der Baustelle eingesetzten Verdichtungsgerätes messtechnisch vor Ort zu bestimmen. Die Ergebnisse sind dem AG unaufgefordert vorzulegen. Die Kosten sind in die EP der OZ-Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Auf die Beachtung der Bestimmungen des Denkmalschutz- und Pflegegesetzes vom 23. März 1978 (GVBL 1978, Seite 159 ff), geändert durch das Gesetz vom 27.10.1986, zuletzt geändert durch das Landesgesetz zur Reform und Neuorganisation der Landesverwaltung vom 12. Oktober 1999 (GVBl. Seite 325) sowie die dafür ergangenen Verordnungen in ihrer jeweils neusten Fassung wird hingewiesen. Zu den zu schützenden Bereichen gehören auch die im Bereich der Baustelle vorhandenen Vermessungspunkte bzw. amtlichen Festpunkte, Grenzsteine usw. Der AN hat sich vor Baubeginn über die Lage und den Bestand zu erkundigen und die vorhandenen Punkte zu sichern. Vom AN beschädigte oder beseitigte Grenzvermarkungen müssen auf seine Kosten wiederhergestellt werden. 3.10 Ver- und Entsorgungsleitungen Dem Auftraggeber sind zum Zeitpunkt der Ausschreibung folgende Ver- und Entsorgungsleitungen im Bereich der Baumaßnahme bekannt: Strom-, Gas- und Wasserversorgungsleitungen: Energienetze Mittelrhein GmbH & Co.KG Schützenstraße 80-82, 56068 Koblenz Deutsche Telekom, Technischer Service GmbH: Moselweißerstraße 70, 56073 Koblenz Telekommunikationsleitungen: Vodafone Kabel Deutschland GmbH Zurmaienerstraße 175, 54292 Trier Abwasserleitungen: Stadtentwässerung Koblenz Eigenbetrieb der Stadt Koblenz Bahnhofstraße 47, 56068 Koblenz Beleuchtungskabel: Kommunaler Servicebetrieb Koblenz Hans-Böckler-Str. 8, 56070 Koblenz Im Baubereich befinden sich vorhandene Wasser-, Gas-, Strom- und Telekommunikationsleitungen sowie ein bestehender Regenwasserkanal, der überwiegend parallel zur geplanten Kanaltrasse verläuft. Die Gas-, Strom- und Telekommunikationsleitungen verlaufen ebenfalls überwiegend parallel zur Kanaltrasse. Im Bereich der Baumaßnahme sind fünf Wasserleitungsquerungen vorhanden, die während der Bauausführung besonders zu beachten und entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Leitungsträgers zu sichern sind. Nach derzeitigem Planungsstand sind keine Umlegungen der vorhandenen Versorgungsleitungen vorgesehen. Vor Beginn der Bauarbeiten hat der Auftragnehmer aktuelle Leitungsauskünfte bei allen zuständigen Leitungsträgern einzuholen. Die tatsächliche Lage der vorhandenen Leitungen ist vor Beginn der Erdarbeiten erforderlichenfalls durch Suchschachtungen bzw. Handschachtung festzustellen. Werden während der Bauausführung nicht dokumentierte Leitungen angetroffen, sind die Arbeiten im betroffenen Bereich unverzüglich einzustellen. Die Bauüberwachung sowie der zuständige Leitungsträger sind umgehend zu informieren. Die Auflagen der jeweiligen Ver- und Entsorgungsträger sind einzuhalten. Sämtliche Kosten, die durch Beschädigungen vorhandener Leitungen infolge unsachgemäßer Bauausführung entstehen, einschließlich daraus resultierender Folgekosten, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 4. Angaben zur Ausführung 4.1 Bauablauf 4.1.1 Allgemein Die Kanalbaumaßnahme ist in offener Bauweise und abschnittsweise auszuführen. Die Herstellung der Kanaltrasse hat unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse grundsätzlich in möglichst kurzen, bautechnisch erforderlichen Bauabschnitten zu erfolgen. Art und Umfang der Verkehrsraumeinschränkungen richten sich nach der verkehrsrechtlichen Anordnung. Der Fußgänger- und Anliegerverkehr sowie die Erreichbarkeit der Grundstücke sind während der Bauzeit, soweit technisch möglich, aufrechtzuerhalten. Die Zufahrt für Rettungsdienst, Feuerwehr sowie Ver- und Entsorgungsfahrzeuge ist jederzeit sicherzustellen. Unvermeidbare Einschränkungen sind rechtzeitig mit der Bauüberwachung, den zuständigen Behörden sowie den betroffenen Anliegern abzustimmen. Die Bauausführung beginnt am bestehenden Schmutzwasserschacht Nr. 00840177. Von dort aus ist der neue Schmutzwasserkanal über die Schächte KS 1 bis KS 12 entgegen der Fließrichtung herzustellen. Der Anschluss zwischen dem bestehenden Schmutzwasserschacht Nr. 00840177 und KS 1 hat eine Länge von ca. 4,00 m, bei einem Längsgefälle von 3,5 ?. Die Haltung zwischen KS 1 und KS 2 hat eine Länge von ca. 4,50 m und wird mit einem Längsgefälle von 6,7 ? ausgeführt. Die weiteren Haltungen des Schmutzwasserkanals werden entsprechend den Angaben der Ausführungsplanung, überwiegend mit einem Längsgefälle von 3,5 ?, hergestellt. Hinweis zum Rückbau der Oberflächen Die Asphaltbefestigung einschließlich der ungebundenen Tragschichten ist nur im unbedingt erforderlichen Umfang aufzunehmen. Die Ausbaumaterialien sind entsprechend ihrer abfallrechtlichen Einstufung ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu entsorgen. Die Schwarzdecke ist gemäß Baugrundgutachten als Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A (AVV 17 03 02) einzustufen. Hinweis zu der Wiederherstellung der Oberflächen Nach Abschluss der Kanalbauarbeiten sind die Tragschichten und die Asphaltbefestigung entsprechend den Ausführungsunterlagen wiederherzustellen. Straßeneinbauten und Schachtabdeckungen sind an die endgültige Oberfläche anzupassen. 4.1.2 Besonderer Bauablauf im Bereich KS 1 bis KS 2 Der Bereich zwischen KS 1 und KS 2 ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse, der vorhandenen Verkehrsflächen, der angrenzenden Zufahrt sowie der vorhandenen Regenwasserkanalisation als besonderer Bauabschnitt auszuführen. In diesem Bereich unterquert der geplante Schmutzwasserkanal DN 300 STZ den bestehenden Regenwasserkanal DN 900 Sb. Die Kreuzung ist entsprechend der vorliegenden Ausführungsplanung herzustellen. Aufgrund der geringen Abstände zwischen dem bestehenden Regenwasserkanal DN 900 Sb und dem geplanten Schmutzwasserkanal DN 300 STZ sind die Arbeiten in diesem Bereich mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Dies betrifft insbesondere den Aushub, die Herstellung und den Einbau des Verbaus, das Umsetzen und den Rückbau des Verbaus, die Sicherung des bestehenden Regenwasserkanals sowie die Herstellung der Rohrbettung, Rohrverlegung und Grabenverfüllung. Der bestehende Regenwasserkanal ist während der gesamten Bauausführung gegen Beschädigungen sowie gegen Veränderungen seiner Lage und Höhenlage zu schützen. Ein Verschieben, Anheben oder Absenken des bestehenden Regenwasserkanals ist auszuschießen. Erforderliche Sicherungs- und Schutzmaßnahmen sind auszuführen. Aufgrund der beengten Verhältnisse und der besonderen Anforderungen im Bereich KS 1 bis KS 2 sind die Arbeiten in diesem Bereich mit einem geeigneten Greifer im ?Vor-Kopf-Betrieb? auszuführen, soweit dies für die Herstellung der Baugrube und den Schutz der vorhandenen Leitungen erforderlich ist. Die hierfür erforderlichen besonderen Aufwendungen einschließlich des Einsatzes des Greifers sowie der damit verbundenen erschwerten Bauausführung werden über die hierfür vorgesehene Zulage-/Pauschalposition erfasst. Darüber hinaus ist die Haltung zwischen KS 1 und KS 2 in zwei getrennten Bauabschnitten herzustellen, um den Verkehr in der Fritz-Ludwig-Straße jederzeit aufrecht zu erhalten. Im ersten Bauabschnitt ist der Bereich von KS 1 bis etwa zur Mitte der Haltung herzustellen. Dabei ist jeweils nur der für die Herstellung erforderliche Bereich der Fahrbahn zu öffnen. Nach Herstellung der Rohrleitung und der erforderlichen Arbeiten ist der erste Bauabschnitt vollständig zu verfüllen und die beanspruchte Verkehrsfläche entsprechend dem vorgesehenen Straßenaufbau, samt Schwarzdecke wiederherzustellen. Nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts und Wiederherstellung der Verkehrsfläche ist der Verkehr auf den fertiggestellten Bereich zurückzuführen. Anschließend ist der zweite Bauabschnitt von etwa der Mitte der Haltung bis KS 2 auszuführen. Auch in diesem Bauabschnitt ist die geöffnete Fläche auf den bautechnisch erforderlichen Bereich zu beschränken. Nach Herstellung der Rohrleitung und der erforderlichen Arbeiten ist auch dieser Bauabschnitt vollständig zu verfüllen und die beanspruchte Verkehrsfläche entsprechend dem vorgesehenen Straßenaufbau, samt Schwarzdecke wiederherzustellen. Im Bereich der Kreuzung des SW-Kanals DN 300 Stz mit dem RW-Kanal DN 900 Sb sind die Bereiche der Rohrbettung und der Verfüllung, die aufgrund der beengten Verhältnisse nicht konventionell verdichtet werden können, mit Flüssigboden herzustellen. Während beider Bauabschnitte ist sicherzustellen, dass die Durchfahrt auf der Fritz-Ludwig-Straße entsprechend der verkehrsrechtlich angeordneten Verkehrsführung gewährleistet bleibt. Die Baustelleneinrichtung, der Bagger- und LKW-Verkehr sowie die Lagerung von Aushub und Baumaterialien sind so anzuordnen und zu koordinieren, dass die erforderliche Durchfahrt für den öffentlichen Verkehr sowie die notwendigen Zufahrten jederzeit aufrechterhalten werden. Die jeweils geöffnete Baugrube ist auf den unbedingt erforderlichen Arbeitsbereich zu beschränken. Erforderliche Abstimmungen zur Aufrechterhaltung der Zufahrt sind durch den Auftragnehmer rechtzeitig mit der Bauüberwachung und dem betroffenen Anlieger bzw. Grundstücksnutzer vorzunehmen. Die erforderlichen Verkehrsführungen, Absperrungen und Sicherungsmaßnahmen sind entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung herzustellen und während der gesamten Bauzeit aufrechtzuerhalten. Die endgültige Verkehrsführung sowie gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Verkehrssicherungsmaßnahmen sind mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abzustimmen. Die besonderen Aufwendungen aufgrund der abschnittsweisen Herstellung der Haltung KS 1 bis KS 2, insbesondere für die zweimalige Einrichtung und Herstellung der Bauabschnitte, die abschnittsweise Verfüllung, die Zwischen- bzw. Wiederherstellung der Verkehrsfläche, die erforderliche Koordination der Verkehrsführung und der angrenzenden Zufahrt sowie den Einsatz des Greifers und weitere erschwernisbedingte Leistungen, werden über die hierfür vorgesehene Zulage-/Pauschalposition erfasst. Die eigentlichen Kanalbauleistungen werden entsprechend den jeweiligen Leistungspositionen des Leistungsverzeichnisses abgerechnet. 4.1.3 Übrige Kanalabschnitte Auch in den übrigen Bereichen, in denen der bestehende Regenwasserkanal DN 900 Sb bzw. DN 500 Sb vor KS 7 parallel oder in unmittelbarer Nähe zur geplanten Schmutzwasserkanaltrasse verläuft, ist auf eine besonders schonende Bauausführung zu achten. Beim Aushub, beim Einbau, Umsetzen und Rückbau des Verbaus sowie bei der Herstellung und Verfüllung des Rohrgrabens ist sicherzustellen, dass die bestehenden Regenwasserkanäle nicht untergraben, verschoben, angehoben oder abgesenkt werden. Die vorhandene Lage und Höhenlage der Bestandskanäle ist während der Bauausführung sicherzustellen. Die Länge der gleichzeitig geöffneten Rohrgräben ist auf das bautechnisch erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Aushub, Verbau, Rohrverlegung und Verfüllung sind so aufeinander abzustimmen, dass die vorhandenen Regenwasserkanäle jederzeit standsicher und in ihrer ursprünglichen Lage erhalten bleiben. Erforderliche zusätzliche Sicherungs- und Schutzmaßnahmen sind auszuführen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Baugruben sind entsprechend den Vorgaben des Baugrundgutachtens standsicher herzustellen und während der Bauzeit ordnungsgemäß zu sichern. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Rhein sind die örtlichen Grundwasserverhältnisse während der Bauausführung zu beobachten und bei Bedarf geeignete Maßnahmen zur Wasserhaltung vorzusehen. Das Baugrundgutachten weist darauf hin, dass der Grundwasserspiegel mit geringer zeitlicher Verzögerung mit dem Rheinwasserstand korrespondieren kann. Für die Leitungszone ist die Rohrbettung entsprechend den Vorgaben der Ausführungsplanung und DIN EN 1610 herzustellen. Bis zur Oberkante des Steinzeugrohres ist die Leitungszone mit geeignetem, steinfreiem Material herzustellen und fachgerecht zu verdichten. Die darüberliegende Grabenverfüllung ist in den hierfür vorgesehenen Bereichen mit geeignetem Austauschmaterial entsprechend den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses auszuführen. Die Ausführung ist so herzustellen, dass auch in Bereichen mit eingeschränkter Zugänglichkeit eine fachgerechte und hohlraumfreie Verfüllung gewährleistet ist. Vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Leitungsquerungen sind während der Bauausführung zu schützen und erforderlichenfalls in Abstimmung mit den jeweiligen Leitungsträgern zu sichern. Beschädigungen sind zu vermeiden; erforderliche Sicherungsmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nach Fertigstellung und erfolgreicher Dichtheitsprüfung des neuen Hauptkanals sind die vorgesehenen Grundstücksanschlüsse entsprechend der Ausführungsplanung herzustellen. Die beanspruchten Verkehrsflächen sind nach Abschluss der jeweiligen Bauabschnitte bzw. der Kanalbauarbeiten entsprechend dem festgelegten Straßenaufbau wiederherzustellen. Erforderliche Rückschnitte, Zwischenverfüllungen und Zwischenwiederherstellungen sind entsprechend dem Bauablauf auszuführen. Die besonderen Aufwendungen für die zweimalige abschnittsweise Wiederherstellung und Asphaltierung im Bereich KS 1 bis KS 2 werden über die hierfür vorgesehene Zulage-/Pauschalposition erfasst. Sonstige provisorische Oberflächenbefestigungen, Zwischenverfüllungen sowie weitere bauablaufbedingte Zwischenzustände sind in die Einheitspreise der betreffenden Leistungspositionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Vertragliche Ausführungsfristen sowie Zwischentermine ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen und dem Bauzeitenplan. 4.1.4 Herstellung der Anschlußleitungen/Hausanschlüsse Die Hausanschlussleitungen sind im Zuge der Herstellung des Hauptkanals im ersten Abschnitt so weit in Richtung Straßenmitte herzustellen, dass für die Herstellung der eigentlichen Hausanschlussleitungen keine zusätzlichen Verkehrsphasen und Verkehrssicherungseinrichtungen erforderlich werden. Alle hiermit verbundenen Mehraufwendungen sind in den Titel ?Anschlussleitungen? einzurechnen und werden nicht zusätzlich vergütet. 4.2 Folgende terminliche Vorgaben werden Vertragsbestandteil: Baubeginn der Baumaßnahme: 20.01.2027 Bauende der Baumaßnahme: 20.06.2027 4.3 Vorgaben zur Durchführung der Arbeiten an den Versorgungsleitungen: Im Bereich der Kanalerneuerung sind Leitungen der Versorger (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation) zu sichern. Eine Erneuerung oder Neuverlegung von Versorgungsleitungen ist nicht vorgesehen. Sämtliche mit v.g. Auflagen / Festlegungen verbundenen Kosten und Erschwernisse sind in die jeweiligen EP der OZ der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren, soweit hierfür keine separate Position vorhanden sind. 4.4 Umfang der auszuführenden Leistungen Im Wesentlichen kommen folgende Arbeiten zur Ausführung: Rückbau Oberflächenbefestigung: ca. 700 m²? Bit. Fahrbahnbefestigung aufnehmen und beseitigen Alle Auf- und Abbruchmaterialien sind einer geeigneten Wiederverwertung zuzuführen. Der Entsorgungsnachweis ist zu führen. Vor Beginn der Arbeiten ist dem AG eine Annahmeerklärung der Aufbereitungsanlage, die die Aufbruchmaterialien entgegennimmt, vorzulegen. Die Aufwendungen für die Führung der Entsorgungsnachweise sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet Wiederherstellung der Oberflächenbefestigung: ca. 700 m² Asphalttragschicht AC 22 TS, 50/70, 15cm herstellen ca. 700 m² Asphaltbinderschicht AC 16 BS, 25/55-55,8 cm herstellen ca. 700 m² Asphaltdeckschicht AC 11 DS, 25/55-55, 4cm herstellen Der Oberbau ist gemäß den Planunterlagen wie folgt auszuführen: 27 cm Bit. Asphaltschicht 33 cm Frostschutzschicht 60 cm Gesamtaufbaustärke Kanalbau: ca. 2700 m³? Aushub für Hauptkanäle ca. 2150 m³? Austauschboden ca. 550 m³? Füllmaterial für Leitungszone ca. 4200 m²? Verbau für Hauptkanäle bis ca. 5 m Grabentiefe ca. 530 m? Steinzeug-Kanalrohre DN 300 für Schmutzwasser ca. 530 m? Rohrauflager für Steinzeugrohre DN 300 ca. 12 St.? Kontrollschächte DN 1000 ca. 4 St.? Anschluss und Außerbetriebnahme vorhandener Sammelgruben Herstellung der Rohrbettung, der Leitungszone sowie der Hauptverfüllung einschließlich der erforderlichen Verdichtungsarbeiten. 4.4.1 Allgemeine Hinweise zur Bauausführung aus dem Baugrundgutachten Die in der Baufläche anstehenden Böden bestehen überwiegend aus Auffüllungen, Flusssand und Flusskies. Die Aushubsohle ist vor Witterungseinflüssen und Vernässung zu schützen. Unmittelbar nach Herstellung der Grabensohle ist diese durch den Einbau der Rohrbettung bzw. des vorgesehenem Austauschmaterials zu sichern. Tagwasserzuflüsse in den Kanalgraben sind zu verhindern. Beim Rückbau des Verbaus ist sicherzustellen, dass die Kanalgrabenverfüllung dicht an den gewachsenen Boden anschließt und keine Hohlräume verbleiben. 4.4.2 Bodenaustausch, Rohrbettung und Grabenverfüllung
Die Rohrbettung ist gemäß DIN EN 1610 als Bettungstyp 1 herzustellen. Für die Verfüllung
der Kanal- und Leitungsgräben ist ausschließlich geeignetes, vom Auftragnehmer zu
lieferndes Austauschmaterial zu verwenden. Eine Wiederverwendung bzw. Aufbereitung
des anfallenden Aushubmaterials zur Grabenverfüllung ist nicht vorgesehen.
4.4.3 Verfüllung und Verdichtung von Kanal- und Leitungsgräben Die Leitungszone sowie die mit Austauschmaterial hergestellte Grabenverfüllung sind lagenweise fachgerecht zu verdichten. Die Verdichtung der Leitungszone ist mit einem Verdichtungsgrad von mindestens DPr ? 98 % auszuführen. Ab 0,60 m unter dem Erdplanum ist für die Hauptverfüllung ein Verdichtungsgrad von mindestens DPr ? 100 % nachzuweisen. Die erforderlichen Verdichtungsnachweise sind vom Auftragnehmer zu erbringen und der Bauleitung vorzulegen. 4.4.4 (Erhöhte) Genauigkeitsanforderungen Die Rohrleitungen sind entsprechend den Ausführungsunterlagen mit den vorgegebenen Höhenlagen und Gefällen herzustellen. Rohrleitungsabschnitte mit Unterbögen werden nicht zugelassen und sind erforderlichenfalls planmäßig neu herzustellen. Die Lagegenauigkeit kann im Bedarfsfall durch eine Kanal-TV-Untersuchung überprüft werden. 4.4.5 Wasserhaltung Eine zeitweise Wasserhaltung kann während der Bauausführung erforderlich werden. Die Wasserhaltung ist entsprechend den örtlichen Verhältnissen sowie den Vorgaben der Ausführungsunterlagen und des Baugrundgutachtens durchzuführen. Der Anschluss des neuen Kanals an den Schacht Nr. 00840177 ist so auszuführen, dass der laufende Abwasserbetrieb nicht beeinträchtigt wird. Eine erforderliche vorübergehende Abwasserhaltung oder Umleitung ist vor der Ausführung mit der Bauüberwachung abzustimmen. Eingesetzte Stromaggregate sind schallgedämmt auszuführen. (siehe ZTV 01.00.0202.2). 4.4.6 Dichtheitsprüfungen Die Dichtheitsprüfungen der Rohrleitungen und Schachtbauwerke sind gemäß DIN EN 1610 und DWA-A 139 durchzuführen. Der Nachweis der Dichtheit ist Voraussetzung für die VOB-Abnahme. 4.4.7 Kanalfernaugeuntersuchungen (Kanalvideo) Die Kanal-TV-Untersuchung ist ebenfalls Grundlage der VOB-Abnahme. Entsprechende Untersuchungen werden unmittelbar durch den AG veranlasst / ausgeführt. 4.4.8 Vorlagezeitpunkt der vor angeführten Prüfungen Die Verdichtungs- und die Dichtheitsprüfungen der Kanäle sind zeitlich so durchzuführen und die Ergebnisse der Bauleitung frühzeitig vorzulegen, damit eine Prüfung der Ergebnisse vor den Arbeiten am Straßenoberbau möglich ist. Erst nach Freigabe durch die Bauleitung darf mit den Arbeiten am Straßenoberbau begonnen werden. Die vorgenannten Prüfungen sind aufgrund der erforderlichen abschnittsweisen Herstellung der Schwarzdecke ebenfalls abschnittsweise durchzuführen. Mehraufwendungen hieraus sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 4.4.9 Herstellung von Schachtbauwerken / Fertigteilschächten Die Rohrleitungen sind gelenkig und dauerhaft wasserdicht an die Schachtbauwerke anzuschließen. Alle Leitungsanschlüsse sind fachgerecht in die Schächte einzubinden. Bei der Herstellung der Schächte ist vom AN der gemäß Sicherheitsregel GUV geforderte höchstzulässige lotrechte Abstand zwischen oberstem Steigeisen / Steigbügel und Austrittsstelle einzuhalten! Ein Höhenausgleich über 240 mm durch Ausgleichsringe ist nicht zulässig. Bei starken Längsneigungen sind die Fertigteilschacht-Unterteile jeweils mit entsprechendem Gefälle an einbetonierten Anschlussstücken (Gelenkstücke je nach Material) herzustellen. Das mittlere Gefälle zwischen an- und abgehender Haltung ist im Schachtgerinne auszubilden. Die im Lageplan angeführten Schachtsohlhöhen (sofern nur eine Höhe angegeben ist) stellen jeweils Schachtmitte dar. Schachtmauerwerk muss aus Kanalklinker DIN 4051 mit Normalmauermörtel - DIN V 18580 - NM III nach DIN EN 998-2 mit Bindemittel Zement DIN 1164-10 ausgeführt werden. Bei der Herstellung der Schächte sind die geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie die einschlägigen technischen Regelwerke einzuhalten. Provisorische Abdeckungen und Zwischenanpassungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Schachtunterteile sind entsprechend den Ausführungsunterlagen mit den vorgesehenen Rohranschlüssen und Gerinneausbildungen herzustellen. Maßgebend sind die in den Planunterlagen angegebenen Schachtdeckel- und Schachtsohlhöhen. Die Schachtbauwerke sind entsprechend den Ausführungsunterlagen und den Herstellerangaben auszuführen. 4.4.10 Verbauarbeiten Kanal- und Leitungsgräben sowie Schachtbaugruben sind grundsätzlich nach DIN 4124, DIN EN 1610 und DWA-A 139 sowie unter Beachtung der geltenden Arbeitsschutzvorschriften zu verbauen. Aufgrund der eingeschränkten Standfestigkeit der anstehenden Böden sind die Gräben und Baugruben grundsätzlich kraftschlüssig und lückenlos zu verbauen. Die Verlegung des Schmutzwasserkanals DN 300 erfolgt entsprechend der Planung in Tiefenlagen von ca. 2,65 m bis ca. 5 m Grabentiefe. Die grundsätzliche Wahl der ggf. abschnittsweise unterschiedlichen Verbauarten ist entsprechend den beschriebenen Randbedingungen dem AN überlassen. Die Anwendung und Verwendung von Grabenverbaugeräten hat entsprechend den Sicherheitsregeln für Grabenverbaugeräte - BGR 176 zu erfolgen. Es sind verschiedene Verbaugeräte mit der Eignung zum Absenkverfahren vorzuhalten und ggf. innerhalb einer Haltung nach örtlichem Erfordernis und statischer Belastbarkeit anzuwenden und einzubauen. Die Art des anstehenden Baugrundes ist in den Erläuterungen zum Baugrund bzw. den beigefügten Baugrundgutachten beschrieben. Reste früherer Verbauten, natürliche und künstliche Hohlräume, Anker, Injektionskörper im Baugrund, die zu Behinderungen der Verbauarbeiten führen, sind nicht bekannt. Als Grabenverbauverfahren ist grundsätzlich nur das Absenkverfahren anzuwenden. Rückverankerungen sind nicht zulässig. Vor Beginn der Bauarbeiten sind der Bauleitung die vorgesehenen Verbauverfahren sowie die Verbaueinheiten zu benennen. Des Weiteren ist die Verwendungsanleitung des Herstellers, die Bauartprüfung sowie der statische Nachweis der Verwendbarkeit der gewählten Verbaueinheiten (ggf. für unterschiedliche Grabenbreiten, Grabentiefen und Bodenschichtungen) vorzulegen. Der Verbau muss lückenlos sein. Hohlräume zwischen Verbau und Grabenwänden müssen umgehend kraftschlüssig verfüllt werden. Soweit bautechnisch erforderlich, sind auch die Stirnwände der jeweiligen Arbeitsabschnitte zu verbauen. Wandabschnitte, die mit Verbaueinheiten (einschl. systemrelevanter Kurzelemente) nicht gesichert werden können, z. B. bedingt durchkreuzende Leitungen, sind gesondert zu verbauen (gesonderte Leistungspositionen). Der obere Rand von Verbaueinheiten muss die Geländeoberkante um mindestens 10 cm überragen. Leitungsgräben zwischen 1,25 bis 1,75 m sind gemäß DIN 4124 Ziffer 4.2 zu verbauen. Die erforderliche Verbauleistung ist bei der Herstellung von Rohrleitungen in unbefestigten Bereichen nach Bild 1, und in befestigten Straßen und Wegen nach Bild 3 auszuführen und in die jeweilige Aushubposition als Erschwernis einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Die durch den Verbau bedingte erschwerte Ausführung der Erd- und Verdichtungsarbeiten sowie der Verlegung der Rohrleitungen ist in der Rohrposition einzurechnen. Leitungsgräben und Baugruben über 1,75 m Tiefe sind grundsätzlich zu verbauen. Als Mehraushubbreite für einen Grabenverbau nach Wahl des AN (nur bei Grabentiefen größer als 1,75 m) werden grundsätzlich beidseitig jeweils 15 cm anerkannt. Weisen die vom AN benutzten Verbauelemente systembedingt größere Stärken auf, so ist der entsprechende Mehraufwand in die Einheitspreise einzurechnen. Bei Verbau mit Kanaldielen oder Stahlspundbohlen wird als Mehrgrabenbreite beidseitig die halbe Profilbreite zuzüglich der nachgewiesenen statisch erforderlichen Breite der Gurtung (2-mal) anerkannt. Wird kein Nachweis zu der Stärke der Gurtungen geliefert, werden lediglich beidseitig jeweils 15 cm abgerechnet. Bei gefordertem senkrechten oder waagerechten Normverbau wird die statisch erforderliche und nachgewiesene Verbauschale sowie die Gurtung (beidseitig) entsprechend den Richtlinien der DIN 4124 abgerechnet. Erschwernisse bei Rohrgrabenaushub, der Verfüllung und Verdichtung sowie beim Einbau der Rohre unterhalb der Steifen und Gurtungen, in verbauten Leitungsgräben über 1,75 m Tiefe, sind in die Einheitspreise des Verbaus einzurechnen. Sie werden nicht gesondert vergütet. Schäden an der vorhandenen Bausubstanz (auch der verbleibenden Wegeflächen) bzw. übergroße Aushub- und Aufbruchmengen, die auf dem Einsatz von nicht der Situation angepassten Verbauverfahren zurückzuführen sind, sind vom AN zu tragen. 4.4.11 Besondere Anforderungen im Bereich vorhandener Regenwasserkanäle Der bestehende Regenwasserkanal ist im Einflussbereich der geplanten Schmutzwasserkanaltrasse während der gesamten Bauausführung gegen Beschädigungen sowie gegen Veränderungen seiner Lage und Höhenlage zu sichern. Dies gilt insbesondere für den bestehenden Regenwasserkanal DN 900 aus Stahlbeton, der abschnittsweise parallel bzw. in unmittelbarer Nähe zur geplanten Schmutzwasserkanaltrasse verläuft. Beim Aushub sowie beim Einbau, Absenken, Umsetzen und Rückbau des Verbaus ist sicherzustellen, dass der Bestandskanal nicht verschoben, angehoben oder abgesenkt wird. Der Verbau ist entsprechend den örtlichen und statischen Erfordernissen anzupassen. Erforderliche zusätzliche Sicherungsmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 4.4.12 Besondere Anforderungen im Bereich KS 1 bis KS 2 Im Bereich zwischen KS 1 und KS 2 unterquert der geplante Schmutzwasserkanal DN 300 StzH den bestehenden Regenwasserkanal DN 900 Sb. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist der Verbau an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen und abschnittsweise herzustellen. Aushub und Verbau sind hier mit besonderer Vorsicht auszuführen. Der bestehende Regenwasserkanal ist standsicher zu sichern und gegen Verschieben oder Beschädigung zu schützen. Sofern reguläre Verbaueinheiten aufgrund der vorhandenen Leitungsgeometrie nicht eingesetzt werden können, ist ein geeignetes bzw. angepasstes Verbauverfahren unter Berücksichtigung der statischen Erfordernisse einzusetzen und nachzuweisen. 4.4.13 Baubehelfe Baubehelfe Für Baubehelfe gilt die ZTV ING und ERG ZTV-ING, Ausgabe 2003. Alle Baubehelfe müssen in die entsprechende OZ des LV eingerechnet werden. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Der AN muss für alle Baubehelfe Ausführungsunterlagen, wie Ausführungszeichnungen mit Detaildarstellungen und statische Berechnungen anfertigen lassen. Die Ausführungsunterlagen müssen dem AG in 2-facher Ausfertigung zur Genehmigung rechtzeitig vor Baubeginn der jeweiligen Leistung, mind. 14 Tage vorher, vorgelegt werden. Die gesamten sich hieraus ergebenden Kosten trägt der AN. 4.5 Aufrechterhaltung des Verkehrs und Verkehrsführung Die Bauausführung erfolgt abschnittsweise (Haltungslänge max. 50m) gemäß Regelplan BI/5 unter halbseitiger Sperrung der Fritz-Ludwig-Straße. Die Verkehrsführung ist entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung sicherzustellen. Die erforderliche Verkehrsführung, Beschilderung, Absicherung und Unterhaltung der Verkehrssicherungseinrichtungen sind vom Auftragnehmer für die Dauer der Bauzeit vorzuhalten. Im Bereich der Glasrecyclinganlage ist der regelmäßige Anlieferungsverkehr während der Bauausführung zu berücksichtigen. Die Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke und Betriebe ist jederzeit aufrechtzuerhalten. Der vorhandene Parkstreifen kann während der Bauausführung zur Aufrechterhaltung des Verkehrs und des Baustellenbetriebs zum Teil mitgenutzt werden. Fußgänger sind während der gesamten Bauzeit sicher an der Baustelle vorbeizuführen. Nach Abschluss der Arbeiten sind alle Verkehrssicherungseinrichtungen zurückzubauen und die Verkehrsflächen ordnungsgemäß wieder freizugeben. 4.6 Besondere Angaben zur Sicherung gegen Unfallgefahren und Gesundheitsschutz Der Bestandskanal führt Schmutzwasser. Der AN wird aufgefordert, das Personal auf die erforderlichen hygienischen Maßnahmen und die Infektionsgefahr durch Abwasser hinzuweisen. In Baustellenbereichen, die in offener Verbindung mit Abwasser stehen, ist der AN verpflichtet vor dem Einstieg und weiterhin kontinuierliche Messungen mit geeigneten Messgeräten vorzunehmen. Im Übrigen wird auf die strikte Einhaltung der "Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen" hingewiesen . 4.7 Winterbau In allen öffentlich genutzten Bereichen ist die Baustelle in den Wintermonaten (maßgebend ist das meteorologische Mittel der letzten 10 Jahre) als "Winterbaustelle" einzurichten. Das gesamte Baufeld einschl. der provisorisch befestigten Gehwege ist während dieser Zeit ständig eis- und schneefrei zu halten. Bei unzureichendem Tageslicht ist die Baustelle ausreichend auszuleuchten. Die aus den v.g. Forderungen entstehenden Kosten sind in die OZ-Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Es erfolgt keine gesonderte Vergütung aus Witterungseinflüssen (Frost, Regen). Ggf. hieraus resultierende Mehraufwendungen (z.B. Gerätestillstandszeiten, etc.) können nicht geltend gemacht werden. 4.8 Aufmaßverfahren / Abrechnungsvereinbarung Die Rechnungen sind zusammen mit den zugehörigen Aufmaßblättern und Nachweisen vollständig und nachvollziehbar aufzubereiten und dem Auftraggeber in entsprechend beschrifteten Unterlagen vorzulegen. Die Aufteilung erfolgt nach dem Prinzip der räumlichen Trennung einzelner Bauabschnitte (Kanalhaltungen). Der hieraus entstehende Mehraufwand für die Aufmaß- und Rechnungserstellung ist in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die für die Abrechnung erforderlichen Aufmaße sind unmittelbar nach Abschluss der jeweiligen Arbeiten gemeinsam mit dem Auftraggeber durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Termine sind vom Auftragnehmer mindestens 3 Kalendertage im Voraus mit dem Auftraggeber abzustimmen. Unabhängig vom Abrechnungsmodus sind sämtliche Liefer- und Wiegescheine im Original spätestens am Folgetag des Einbaus dem Auftraggeber zu übergeben. Später eingereichte abrechnungsrelevante Liefer- oder Wiegescheine werden nicht anerkannt. Auf Grundlage der Aufmaßblätter sind Abrechnungspläne der ausgeführten Leistungen mit Angaben über Lage, Tiefe, Mengen sowie gegebenenfalls Auf- und Abtragsstärken zu erstellen und gemeinsam mit der Schlussrechnung vorzulegen. Der hierfür entstehende Aufwand ist in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. 4.9 Abrechnung 4.9.1 Festlegungen zur digitalen Abrechnung Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung der Baumaßnahme nach den "Regelungen für die elektronische Bauabrechnung" (REB). Dabei dürfen nur REB- konforme Abrechnungsprogramme angewandt werden. Es gelten folgende Festlegungen für die digitale Rechnungserstellung: Die Grundlage der Massenermittlung zu den Rechnungen ist für die allg. Bauabrechnung die REB-VB 23.003, sowie die entsprechenden Verfahrensbeschreibungen für die spezifischen Massenermittlungen. Alle Massenermittlungen der allg. Bauabrechnung sind dem AG als Datenart 11 auf Datenträger bzw. per E-Mail (nicht für die Schlussrechnung) mit jeder Rechnung zu übergeben. Bei allen anderen Datensätzen der verschiedenen Verfahrensbeschreibungen sind die zur Prüfung erforderlichen Prüfparameter DA 57, DA 58, DA 59, DA 67, DA 68, etc. zwingend erforderlich. Fehlen Datenarten, sind sie unverzüglich als vollständiger Datensatz nachzureichen. Hierdurch entstehende Verzögerungen und Nachteile hat der AN zu vertreten und stellen gleichzeitig eine Verlängerung der Bearbeitungsfristen dar. Grundsätzlich ist die Massenermittlung des AN auch als Ausdruck vorzulegen. Eine evtl. korrigierte Massenermittlung des AG ist vom AN in der korrigierten Version zu übernehmen. Diese Massenermittlung ist dann die Basis für die Massenberechnung der nächsten Rechnung. Die korrigierten Daten werden als DA 11 zur Verfügung gestellt. 4.9.2 Abschlagsrechnungen Alle Rechnungen sind dem AG in 2-facher Ausfertigung in Papierform und in digitaler Form einschließlich der zugehörigen Nachweise zu übergeben. Die Abschlagsrechnungen sind schlussrechnungsreif zu erstellen, d.h. es wird vom AN verlangt, dass alle bisher ausgeführten Leistungen, auf die ein Zahlungsanspruch des AN besteht, ausschließlich in der Endabrechnungsform einschließlich aller prüfbaren Aufmaße, Lieferscheine und sonstige Nachweise. 4.9.3 Schlussrechnung und Bestandsunterlagen Zur Schlussrechnung müssen die vollständigen Abrechnungsunterlagen einschließlich der zugehörigen Aufmaße, Massennachweise, Leitungsbestandspläne, Lieferscheine, Entsorgungsnachweise sowie aller weiteren für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen dem Auftraggeber vorliegen. Unvollständige Unterlagen gelten als nicht prüffähig und werden zurückgewiesen. Alle wesentlichen Leistungen sind ergänzend zu den Aufmaßen und sonstigen abrechnungstechnischen Unterlagen in Abrechnungsplänen (Maßstab 1:250) darzustellen. Hierfür stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Vermessungsgrundlagenplan sowie den Ausführungslageplan im DXF- und PDF-Format zur Verfügung. Für die Kanalbauarbeiten ist ein Abrechnungsplan mit den Schachtnummern, Bestands- und Endhöhen der Schachtdeckel und Sohlen (bezogen auf NHN), Haltungslängen, Sohlgefällen, Rohrmaterialien und Rohrdimensionen sowie der Lage und Stationierung der Anschlussleitungen und sonstiger Einbauten vorzulegen. Die Unterlagen sind der Schlussrechnung einmal in Papierform sowie zusätzlich im DXF- und PDF-Format beizufügen. Die Erstellung der vorgenannten Abrechnungsunterlagen ist Bestandteil der vertraglichen Leistungen und wird nicht gesondert vergütet. 4.9.4 Kontrolle der eingebauten Materialien Die Kontrolle der Abrechnung aller eingebauten und angelieferten Materialien erfolgt zusätzlich anhand der Lieferscheine. Für Schüttgüter (z. B. Erdbaustoffe, Beton und bituminöse Baustoffe) sind Wiegescheine bzw. Wiegekarten von amtlich zugelassenen und geeichten Waagen vorzulegen. Die Lieferscheine und Wiegescheine sind spätestens mit der Schlussrechnung vollständig einzureichen. Sie sind nach Lieferschein- bzw. Wiegescheinnummer und Datum sowie getrennt nach den jeweiligen Leistungspositionen zu ordnen und vorzulegen. Die Nachweise müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
4.9.5 Weitere Hinweise zu Rechnungsunterlagen Die Rechnungen einschließlich der zugehörigen Aufmaße, Massenermittlungen und sonstigen Nachweise sind entsprechend den einzelnen Leistungsbereichen übersichtlich und nachvollziehbar zu gliedern. Leistungen zur Herstellung des Schmutzwasserkanals einschließlich der Schächte sowie der Umbindung der vorhandenen Sammelgruben sind getrennt auszuweisen, soweit dies für die Prüfung der Abrechnung erforderlich ist. Der durch die Gliederung und Aufbereitung der Rechnungsunterlagen entstehende Aufwand ist in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. 5. Ausführungsunterlagen 5.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen Die Ausführungsunterlagen werden dem AN 10 Tage vor Baubeginn übergeben. Der AG liefert alle Pläne, Absteckungsdaten und Höhenfestpunkte, die zur Durchführung der Bauarbeiten erforderlich sind. 5.2 Vom AN zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen Der Auftragnehmer hat alle für Bauausführung, Prüfung, Abrechnung und Dokumentation erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu erstellen bzw. zu beschaffen und in prüffähiger Form vorzulegen. 5.2.1 Bauzeitenplan siehe ZTV 01.00.0200.2 5.2.2 Bautagesberichte Der AN hat Bautagesberichte zu führen und dem AG mindestens im wöchentlichen Abstand zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen alle wesentlichen Angaben enthalten, die für die Ausführung und die Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sind. |
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Kanalbau |
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Baustelleneinrichtung und Verkehrsreglung |
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Hinweis Die nachfolgenden Titel 1 bis 11 beziehen sich ausschließlich auf die Herstellung des Hauptkanals DN 300 StzH.
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Hinweis zur Verkehrsregelung Hinweis zur Verkehrsregelung ----------------------------------------- Die erforderlichen Verkehrsregelungspläne sind gemäß den nachfolgenden Positionen auszuarbeiten. Nach den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen" hat der AN ohne besondere Vergütung der Kosten die verkehrsrechtliche Genehmigung bei der Verkehrsbehörde zu beantragen. |
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Hinweis zur Vorhaltung von Stahlplatten Hinweis zur Vorhaltung von Stahlplatten ---------------------------------------------------- Um jederzeit die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zu den Häusern zu gewährleisten sind Stahlplatten vorzuhalten, die auf Feuerwehrfahrzeuge >= 26 to Gewicht ausgelegt sein müssen. Im Katastrophenfall sind die Stahlplatten umgehend zur Abdeckung von Gräben und Baugruben einzusetzen. Die Aufwendungen hierfür sind in die Kosten der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. (Siehe u.a. auch ZTV Ziffer 01.00.0210.1) |
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Hinweis zur Kalkulation Hinweis zur Kalkulation -------------------------------
Die Absperrung der Baustelle erfolgt gemäß Regelplan B I / 5 für innerörtliche Straßen
bei einer Baufeldlänge von 50 m.
Die Aufwendungen für die Absicherung gemäß Regelplan B I/5 sind in die Einheitspreise dieses Titels einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Die in diesem Titel aufgeführten Positionen mit dem Hinweis
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1.1.10
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*** Pauschalposition
Einrichten der Baustelle Einrichten der Baustelle für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen. Abrechnung und Vergütung nach Baufortschritt. |
| 1 | psch |
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1.1.20
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Baustelleneinrichtung vorhalten
Vorhalten der Baustelleneinrichtung für die Dauer der Umsetzung der vertraglichen
vereinbarten Leistungen.
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| 6 | Mo |
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1.1.30
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*** Pauschalposition
Baustelle räumen Räumen der Baustelle. |
| 1 | psch |
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1.1.40
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Einstellen, Räumung und Wiederinbetriebnahme der Baustelle Für Unterbrechungen des Baubetriebes die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wie z.B. Kampfmittelfunde, oder sonstige Einflüsse durch Dritte. Witterungsbedingte Unterbrechungen des Baubetriebes während der Ausführungszeit, mit denen bei Abgabe des Angebotes normalerweise gerechnet werden musste, und planmäßige Unterbrechungen entsprechend dem vorgegebenen Bauablauf (siehe allg. Vorbemerkungen / Bauablauf), gelten nicht als Behinderung. Mit dieser Position sind alle Aufwendungen und Erschwernisse aus der Einstellung, der Räumung und der Wiederaufnahme der Arbeiten auf der Baustelle abgegolten wie z.B.: - Einstellung der Kanalarbeiten - Sicherung der Baugruben, Kanalrohre und Bauteile - Sicherung von Baustelleneinrichtung und lagerndem Material - Kosten des Baustellenstillstands der Mitarbeiter, sämtlicher Maschinen und Geräte sowie LKW - Räumen und Wiedereinrichtung der Baustelle Hinweis und Abrechnungsbasis: mehr als vier Stunden gelten als Tag |
| 4 | h |
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1.1.50
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Einstellung, Räumung und Wiederinbetriebnahme der Baustelle Für Unterbrechungen des Baubetriebes die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wie z.B. Kampfmittelfunde, oder sonstige Einflüsse durch Dritte. Witterungsbedingte Unterbrechungen des Baubetriebes während der Ausführungszeit, mit denen bei Abgabe des Angebotes normalerweise gerechnet werden musste, und planmäßige Unterbrechungen entsprechend dem vorgegebenen Bauablauf (siehe allg. Vorbemerkungen / Bauablauf), gelten nicht als Behinderung. Mit dieser Position sind alle Aufwendungen und Erschwernisse aus der Einstellung, der Räumung und der Wiederaufnahme der Arbeiten auf der Baustelle abgegolten wie z.B.: - Einstellung der Kanalarbeiten - Sicherung der Baugruben, Kanalrohre und Bauteile - Sicherung von Baustelleneinrichtung und lagerndem Material - Kosten des Baustellenstillstands der Mitarbeiter, sämtlicher Maschinen und Geräte sowie LKW - Räumen und Wiedereinrichtung der Baustelle Hinweis und Abrechnungsbasis: mehr als drei Tage gelten als Woche |
| 3 | Tag |
|
1.1.60
|
Einstellung, Räumung und Wiederinbetriebnahme der Baustelle Für Unterbrechungen des Baubetriebes die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wie z.B. Kampfmittelfunde, oder sonstige Einflüsse durch Dritte. Witterungsbedingte Unterbrechungen des Baubetriebes während der Ausführungszeit, mit denen bei Abgabe des Angebotes normalerweise gerechnet werden musste, und planmäßige Unterbrechungen entsprechend dem vorgegebenen Bauablauf (siehe allg. Vorbemerkungen / Bauablauf), gelten nicht als Behinderung. Mit dieser Position sind alle Aufwendungen und Erschwernisse aus der Einstellung, der Räumung und der Wiederaufnahme der Arbeiten auf der Baustelle abgegolten wie z.B.: - Einstellung der Kanalarbeiten - Sicherung der Baugruben, Kanalrohre und Bauteile - Sicherung von Baustelleneinrichtung und lagerndem Material - Kosten des Baustellenstillstands der Mitarbeiter, sämtlicher Maschinen und Geräte sowie LKW - Räumen und Wiedereinrichtung der Baustelle |
| 1 | Wo |
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1.1.70
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Schutzzaun aufstellen H=1,00m Schutzzaun aufstellen, für die Dauer der vertraglichen Ausführung vorhalten und beseitigen. Schutzzaun nach Wahl des AN. Nach Baufortschritt umsetzen zur Absicherung von Fussgängerüberwegen, Zugängen, Zufahrten, etc. Die Zaunelemente sind untereinander zu verbinden. Zaunoberkante über dem Boden ca. 1,00 m. |
| 80 | m |
|
1.1.80
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Schutzzaun aufstellen H= 2,00 m Schutzzaun aufstellen, für die Dauer der vertraglichen Ausführung vorhalten und beseitigen. Ausführung nach Wahl des AN. Nach Baufortschritt umsetzen, zur Absicherung der Baugrube.
Die Elemente sind untereinander zu verschrauben.
m. |
| 60 | m |
|
1.1.90
|
Verkehrszeichen aufstellen
Verkehrszeichen aufstellen, aller Art, für die Dauer der vertraglichen Ausführung
vorhalten, erforderlichenfalls nach Baufortschritt umsetzen und beseitigen zur Regelung
des öffentl. und Anliegerverkehrs nach Angabe der Verkehrsbehörde
Ausführung nur auf besondere Anordnung der Verkehrsbehörde bzw. des AG, zusätzlich zu den Regelplänen erforderliches/angeordnetes Verkehrsschild und -zeichen. |
| 5 | St |
|
1.1.100
|
Verkehrszeichen aufstellen
Verkehrszeichen aufstellen, aller Art, für die Dauer der vertraglichen Ausführung
vorhalten, erforderlichenfalls nach Baufortschritt umsetzen und beseitigen zur Regelung
des öffentl. und Anliegerverkehrs nach Angabe der Verkehrsbehörde
Ausführung nur auf besondere Anordnung der Verkehrsbehörde bzw. des AG, zusätzlich zu den Regelplänen erforderliches/angeordnetes Verkehrsschild und -zeichen. |
| 5 | St |
|
1.1.110
|
Warnleuchten aufstellen Warnleuchten aufstellen für die Dauer der vertraglichen Ausführung vorhalten, unterhalten u. beseitigen. Zur Regelung des öffentl. und Anliegerverkehrs nach Angabe der Verkehrsbehörde. Art:WL 2- rot/Dauerlicht Ausführung nur auf besondere Anordnung der Verkehrsbehörde bzw. des AG, zusätzlich zu den Regelplänen erforderliche/angeordnete Warnleuchten. |
| 10 | St |
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1.1.120
|
Warnleuchten aufstellen Warnleuchten aufstellen für die Dauer der vertraglichen Ausführung vorhalten, unterhalten u. beseitigen. Zur Regelung des öffentl. und Anliegerverkehrs nach Angabe der Verkehrsbehörde. Art:WL 2- gelb/Dauerlicht Ausführung nur auf besondere Anordnung der Verkehrsbehörde bzw. des AG, zusätzlich zu den Regelplänen erforderliche/angeordnete Warnleuchten. |
| 10 | St |
|
1.1.130
|
Baken liefern und aufstellen
Baken aufstellen für die Dauer der vertraglichen Ausführung vorhalten und beseitigen
zur Regelung des öffentl. und Anlieger-
Ausführung nur auf besondere Anordnung der Verkehrsbehörde bzw. des AG, zusätzlich zu den Regelplänen erforderliche/angeordnete Baken. |
| 10 | St |
|
1.1.140
|
Warnleuchten aufstellen für Leitbacken Warnleuchten aufstellen für die Dauer der vertraglichen Ausführung vorhalten, unterhalten u. beseitigen. Zur Regelung des öffentl. und Anliegerverkehrs nach Angabe der Verkehrsbehörde. Art:WL 2- gelb/Dauerlicht Anzahl: Über jeder Leitbacke |
| 10 | St |
|
1.1.150
|
Absperrbock aufstellen; innerhalb der Baustelle
Absperrbock, Verkehrszeichen 600, aufstellen und für die Dauer der vertaglichen Ausführung
vorhalten, erforderlichenfalls nach Baufortschritt umsetzen und beseitigen zur Regelung
des öffentl. und Anliegerverkehrs nach Angabe der Verkehrsbehörde
NNERHALB DER BAUSTELLE.
Ausführung nur auf besondere Anordnung der Verkehrsbehörde bzw. des AG, zusätzlich zu den Regelplänen erforderliches/angeordneter Absperrbock. |
| 5 | St |
|
1.1.160
|
Absperrbock aufstellen; ausserhalb der Baustelle
Absperrbock, Verkehrszeichen 600, aufstellen und für die Dauer der vertaglichen Ausführung
vorhalten, erforderlichenfalls nach Baufortschritt umsetzen und beseitigen zur Regelung
des öffentl. und Anliegerverkehrs nach Angabe der Verkehrsbehörde
AUSSERHALB DER BAUSTELLE.
Ausführung nur auf besondere Anordnung der Verkehrsbehörde bzw. des AG, zusätzlich zu den Regelplänen erforderliches/angeordneter Absperrbock. |
| 5 | St |
|
Summe 1.1 |
Baustelleneinrichtung und Verkehrsreglung |
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Kampfmittelsondierung |
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Allgemeine Baubeschreibung der Kanalbaumaßnahme Allgemeine Baubeschreibung der Kanalbaumaßnahme
----------------------------------------------------------------------------
|
|
Hinweis zur Kampfmittelsondierung Umfang der ausgeschriebenen Leistungen - Kampfmittelsondierung
---------------------------------------------------------------------------
|
|
1.2.10
|
Baustelle einrichten
Baustelle einrichten
|
| 3 | Stck |
|
1.2.20
|
Baustelle räumen
Baustelle räumen
|
| 3 | Stck |
|
1.2.30
|
Tagessatz Nachuntersuchung der Verdachtspunkte
Tagessatz Nachuntersuchung der Verdachtspunkte
|
| 3 | Tag |
|
1.2.40
|
Stundensatz Nachuntersuchung der Verdachtspunkte
Stundensatz Nachuntersuchung der Verdachtspunkte
Hinweis und Abrechnungsbasis:
|
| 4 | Std |
|
1.2.50
|
An- und Abfahrt splitterfluggeschützter Bagger
An- und Abfahrt splitterfluggeschützter Bagger
|
| 3 | St |
|
1.2.60
|
Tagessatz splitterfluggeschützter Bagger
Tagessatz splitterfluggeschützter Bagger
|
| 3 | Tag |
|
1.2.70
|
Stundensatz splitterfluggeschützter Bagger
Stundensatz splitterfluggeschützter Bagger
Hinweis und Abrechnungsbasis:
|
| 4 | Std |
|
1.2.80
|
Tagessatz baubegleitende Überwachung
Tagessatz baubegleitende Überwachung
|
| 4 | Tag |
|
1.2.90
|
Stundensatz baubegleitende Überwachung
Stundensatz baubegleitende Überwachung
Hinweis und Abrechnungsbasis:
|
| 4 | Std |
|
1.2.100
|
Technische Bearbeitung
Technische Bearbeitung Kampfmittelsondierungen
|
| 1 | St |
|
1.2.110
|
StL-Nr. (StLK) 2112620614109000
Bohrlochsondierung durchführen
Bohrlochsondierung nach Unterlagen des AG innerhalb der
Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Bohrgut
'im Baufeld lagern '
|
| 2.100 | m |
|
1.2.120
|
Zulage zu den Bohrungen für Durchbohren der vorhandenen Asphaltschichten/Bituminöse Oberflächenbefestigung Zulage zu den Bohrungen für Durchbohren der vorhandenen Asphaltschichten/Bituminöse Oberflächenbefestigung aus Asphalt bis 33 cm Dicke. |
| 425 | St |
|
1.2.130
|
Zulage Durchbohrung von Hindernissen Zulage zu den Bohrungen für Durchbohren von Hindernissen aus Beton/Stahlbeton bis 25 cm Dicke. |
| 10 | St |
|
1.2.140
|
Zulage Durchbohrung von Hindernissen Zulage zu den Bohrungen für Durchbohren von Hindernissen aus Beton/Stahlbeton bis 50 cm Dicke. |
| 5 | St |
|
1.2.150
|
Zulage Durchbohrung von Hindernissen Zulage zu den Bohrungen für Durchbohren von Hindernissen aus Mauerwerk bis 25 cm Dicke. |
| 10 | St |
|
1.2.160
|
Zulage Durchbohrung von Hindernissen Zulage zu den Bohrungen für Durchbohren von Hindernissen aus Mauerwerk bis 50 cm Dicke. |
| 5 | St |
|
Summe 1.2 |
Kampfmittelsondierung |
|
Herstellung Bereich KS1-KS2 |
|
Hinweis zu den Erschwernissen in der Haltung KS1-KS2 Hinweis zu den Erschwernissen in der Haltung KS1-KS2 --------------------------------------------------------------------------
Nachfolgend sind alle Erschwernisse und zusätzlichen Leistungen zu berücksichtigen,
die über die jeweiligen Grundleistungen hinaus für die vollständige Herstellung der
Haltung KS1?KS2 erforderlich sind.
|
|
1.3.10
|
*** Pauschalposition
Zulage für Erschwernisse in der Haltung KS1?KS2 Zulage für Erschwernisse in der Haltung KS1?KS2, z. B: -------------------------------------------------------------------------- Die nachfolgende Auflistung ist beispielhaft und nicht abschließend.
|
| 1 | psch |
|
Summe 1.3 |
Herstellung Bereich KS1-KS2 |
|
Auf- und Abbrucharbeiten |
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1.4.10
|
Bit. Oberbau trennen, anschneiden
StL-Nr. 23.113/038.31.05
|
| 1.100 | m |
|
1.4.20
|
Bit. Befestigung aufbrechen Bit. Befestigung aufbrechen in Fahrbahnbereichen, in Teilleistungen entsprechend dem Baufortschritt, Dicke der bit. Befestigung bis. Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'35'
Unterlage Ergänzung 62 des Ausschreibenden
' Sand / Kies'
Aufbruch ist entsprechend den einschlägigen Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen. Als Zulage zum Aushub. |
| 700 | m2 |
|
1.4.30
|
Schieber- und Hydrantenkappen ausbauen
Schieber- und Hydrantenkappen ausbauen in Straßen und
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| 3 | St |
|
1.4.40
|
Borde aufbrechen Borde aufbrechen und aufnehmen einschl. Unterbeton und Rückenstütze. Aufbruchgut ist entsprechend den einschlägigen Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen.
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'B bis18 cm; H bis 30 cm '
Material: Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'Beton '
Steinlänge: 1,00 m Als Zulage zum Aushub. |
| 10 | m |
|
1.4.50
|
Borde aufbrechen Borde aufbrechen und aufnehmen einschl. Unterbeton und Rückenstütze. Zur Wiederverwendung säubern und seitlich lagern. Nicht mehr verwendbare Stoffe sind entsprechend den einschlägigen Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen.
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'B bis 18 cm; H bis 30 cm '
Material: Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'Beton '
Steinlänge: 1,00 m Als Zulage zum Aushub. |
| 10 | m |
|
1.4.60
|
Rinnenpflaster aufbrechen Rinnenpflaster aufbrechen und aufnehmen einschl. Unterbeton. Zur Wiederverwendung säubern und seitlich lagern. Nicht mehr verwendbare Stoffe sind entsprechend den einschlägigen Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen.
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'Rechteckrinnenpflaster 16x24x bis 14 cm '
Anzahl der Pflasterzeilen : Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'1 '
Als Zulage zum Aushub. |
| 10 | m |
|
1.4.70
|
Rinnenpflaster aufbrechen
Rinnenpflaster aufbrechen und aufnehmen einschl. Unterbeton.
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'Rechteckrinnenpflaster 16x24x bis 14 cm '
Anzahl der Pflasterzeilen : Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'1 '
Als Zulage zum Aushub. |
| 10 | m |
|
Summe 1.4 |
Auf- und Abbrucharbeiten |
|
Erdarbeiten Kanal |
|
Hinweis zu den Erdarbeiten (siehe einl. Hinweise LV)
Hinweis zu den Erdarbeiten (siehe auch einleitende Hinweise zum LV)
Der AG veranlasst, wenn erforderlich, die Entnahme und Analyse von Bodenproben und übernimmt auch die hieraus resultierenden Kosten, wenn sich im Zuge der Erdarbeiten Abweichungen zu den Erkenntnissen des vorliegenden Baugrundgutachtens ergeben. Die Verwendung von Recyclingbaustoffen wird im Bereich der Wasserschutzzonen I und II nicht zugelassen. In der Wasserschutzzone III A kann der Verwendung von güteüberwachten Recyclingbaustoffen zugestimmt werden, wenn die Materialien die Zuordnungswerte Z 1.1 der LAGA nicht übersteigen und darüberhinaus die Einbaukriterien der LAGA sowie der TR Boden eingehalten sind. Hinweise zum Zulassungsverfahren und vertraglichen Auswirkungen bei der Verwendung von RCL-Materialien siehe ZTV ?Zustand von Baustoffen und Bauteilen? Weiterer Hinweis zu den Verdichtungsarbeiten (siehe auch einleitende Hinweise zum LV): Bei sämtlichen Verdichtungsarbeiten, die im Rahmen der Maßnahme anfallen, ist auf den Einsatz von geeigneten Verdichtungsgeräten zu achten, so dass die Grenzwerte gemäß DIN 4150 zum Schutz von angrenzenden baulichen Anlagen eingehalten sind. Entsprechende Kontrollmessungen sind nach Anweisung der städt. Bauüberwachung zu veranlassen und werden gesondert vergütet. Bei entsprechenden Überschreitungen der Grenzwerte ist die Ausführung der Verdichtung abzuändern und den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. |
|
1.5.10
|
Boden ausheben für Gräben BM-O bis BM-F1 Gräben für Kanäle, Schächte und Bauwerke profilgerecht ab Oberkante Schwarzdecke ausheben, laden und verwerten.
Der verdrängte Boden - gem. Analytik der beigefügten Baugrunderkundung des Büro Ergänzung 61 des Ausschreibenden
' Immig & Viehmann'
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
' 09.04.2025'
Der Auftragnehmer hat den geplanten Verwertungsweg vor Baubeginn aufzuzeigen. Die Gebühren der Abfallentsorgung sind gem. der ZTV des AG in den EP einzurechnen. Anmerkung: Sollte die vom AN vorgesehene Annahmestelle die vom AG zur Verfügung gestellten Analysen auf Grund des Erstellungsdatums nicht anerkennen, sind zusätzliche Analysen durch den AN zu veranlassen. Die damit einhergehenden Kosten sind in die Aushubposition einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Abgerechnet wird nach den entsprechenden Abtragsprofilen. Die Verwertung ist über Lieferscheine der Annahmestelle nachzuweisen. Abfallschlüsselnummer 17 05 04 Zuordnungswert nach EBV: Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'BM-O* und BM-F1'
Zuordnungswert nach EBV BM-O* Anteil ca. Ergänzung 65 des Ausschreibenden
'15'
Zuordnungswert nach EBV BM-F1 Anteil ca. Ergänzung 67 des Ausschreibenden
'85'
Art des Bodens: Ergänzung 70 des Ausschreibenden
'GW, GI, GU, SW, SI, SE, SU, GE und GU'
Schichten: Ergänzung 71 des Ausschreibenden
'1a, 1b, 1c, 2 und 3'
Homogenbereich: Ergänzung 72 des Ausschreibenden
'LB1 und LB2'
Aushubtiefe von ca. Ergänzung 73 des Ausschreibenden
'0,30 m '
Ergänzung 74 des Ausschreibenden
'4,60 m'
Aushubbreite bis Ergänzung 75 des Ausschreibenden
'1,3 m '
|
| 2.500 | m3 |
|
1.5.20
|
Grabenaushub unter Grabensohle Nicht tragfähiger Boden in allen Tiefen unterhalb der Grabensohle ausbauen. Der verdrängte Boden - gem. Analytik der beigefügten Baugrunderkundung des Büro Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'Immig & Viehmann'
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'09.04.2025'
Der Auftragnehmer hat den geplanten Entsorgungsweg vor Baubeginn aufzuzeigen. Die Gebühren der Abfallentsorgung sind gem. der ZTV des AG in den EP einzurechnen. Anmerkung: Sollte die vom AN vorgesehene Annahmestelle die vom AG zur Verfügung gestellten Analysen auf Grund des Erstellungsdatums nicht anerkennen, sind zusätzliche Analysen durch den AN zu veranlassen. Die damit einhergehenden Kosten sind in die Aushubposition einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Abgerechnet wird nach den entsprechenden Abtragsprofilen. Die Entsorgung ist über Lieferscheine der Annahmestelle nachzuweisen. Abfallschlüsselnummer 17 05 04 Zuordnungswert nach EBV: Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'BM-F1'
Art des Bodens: Ergänzung 70 des Ausschreibenden
'GW, GI, GE und GU'
Schichten: Ergänzung 71 des Ausschreibenden
'3'
Homogenbereich: Ergänzung 72 des Ausschreibenden
'LB1'
Stärke des zusätzlichen Aushubes Ergänzung 74 des Ausschreibenden
'30 '
Aushubbreite bis Ergänzung 75 des Ausschreibenden
'1,3 m '
|
| 50 | m3 |
|
1.5.30
|
Grabensohle verdichten Grabensohle des Kanals nach Aushub verdichten. |
| 700 | m2 |
|
1.5.40
|
Körnung liefern und einbauen
Geeigneten Boden nach besonderer Anordnung des AG und den Forderungen der DIN EN 1610
liefern und unter Grabensohle zur Stabilisierung der Aushubsohle einbauen und verdichten.
|
| 30 | to |
|
1.5.50
|
Austauschboden Grabensohle liefern und einbauen Geeigneten Boden nach besonderer Anordnung des AG und den Forderungen der DIN EN 1610 und DWA-A 139 liefern, in Leitungsgraben (Austauschboden unter Grabensohle) einbauen und verdichten.
Bodenaushub und Entsorgung der Verdrängungsmassen wird über die Aushubposition vergütet.
|
| 50 | m3 |
|
1.5.60
|
Verdichtungsfähiges Füllmaterial Leitungszone
Verdichtungsfähiges Füllmaterial nach DIN EN 1610 zur Verfüllung der Leitungszone
liefern und einbauen.
Korngröße gem. DIN EN 1610 Punkt 5.2.1 Die Lieferung ist durch Wiegescheine zu belegen.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofil, abzüglich eingebauter Leitung und eventueller
Teilfüllung.
|
| 500 | m3 |
|
1.5.70
|
Austauschboden Hauptverfüllung liefern und einbauen Geeigneten Boden nach besonderer Anordnung des AG und den Forderungen der DIN EN 1610 und DWA-A 139 liefern, in Leitungsgraben oberhalb der Leitungszone einbauen und verdichten. Hauptgrabenverfüllung oberhalb der Leitungszone.
Bodenaushub und Entsorgung wird über die Aushubposition vergütet.
|
| 2.000 | m3 |
|
1.5.80
|
Umgang mit Telekomleitungen Mehraufwendungen im Bereich von querenden Kabeln und Kabelpaketen der Telekommunikationsunternehmen im Grabenbereich Hinweis:
Es sind alle im Nachfolgenden näher bezeichneten Erschwernisse, sowie ggf. erforderliche
Handschachtung einzurechnen. Eine Handschachtung wird deshalb in der Position Suchgräben
nicht gesondert abgerechnet oder vergütet.
Die maximal zu berücksichtigende Abweichung von der Kanalachse beträgt 45°.
Grabenbreite bis: 1,3 m Grabentiefe bis: 5,0 m |
| 2 | St |
|
1.5.90
|
Umgang mit ENM Leitungen Mehraufwendungen im Bereich von querenden Versorgungsleitungen bzw. Kabeln der ENM im Grabenbereich Hinweis:
Es sind alle im Nachfolgenden näher bezeichneten Erschwernisse, sowie ggf. erforderliche
Handschachtung einzurechnen. Eine Handschachtung wird deshalb in der Position Suchgräben
nicht gesondert abgerechnet oder vergütet.
Die maximal zu berücksichtigende Abweichung von der Kanalachse beträgt 45°.
Grabenbreite bis: 1,3 m Grabentiefe bis: 5,0 m |
| 5 | St |
|
Summe 1.5 |
Erdarbeiten Kanal |
|
Verbauarbeiten |
|
Hinweis zu Verbauarbeiten
Hinweis zu Verbauarbeiten
Eventuelles Umrüsten von Geräten auf ein anderes Verbausystem während der Verbauarbeiten
ist einzurechnen. Wird z.B. bei Einsatz eines Elektrorüttlers mit Haltebagger und
Erschwernisse beim Einbau der Rohre unterhalb der Steifen und Gurtungen, besonders in vorgenannten Verbaubereich, sind einzurechnen. Die statische Berechnung sowie die zugehörigen Konstruktionspläne sind vor Baubeginn der Verbauarbeiten in prüffähiger Form vorzulegen. Alle Ausgangswerte für die statische Berechnung sind den "Bodenmechanischen Untersuchungen" zu entnehmen. Schleppverbau wird nicht zugelassen. |
|
1.6.10
|
Verbau
Verbau nach DIN 4124 in Kombination mit DIN 18303, lückenloser und kraftschlüssiger
Verbau für Baugruben und Leitungsgraben im Absenkverfahren mittels randgestützten
Verbauboxen nach DIN EN 13331.
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'1,30'
Tiefe: bis Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'5,00'
|
| 4.200 | m2 |
|
1.6.20
|
Zulage zum Verbau
Zulage zum Verbau für alle Erschwernisse und Anpassungen des Verbaumaterials in Folge
von Hindernissen (z.B. Verbau aus Einzeldielen oder Berliner Verbau; incl. Aussteifungen),
die nicht durch Versorgungsleitungen entstehen.
|
| 200 | m2 |
|
1.6.30
|
Kammerdielenverbau
Verbau nach DIN 4124 in Kombination mit DIN 18303, lückenloser und kraftschlüssiger
Verbau für Baugruben und Leitungsgräben entspr. statischen und konstruktiven Erfordernissen.
Verbau ausführen und nach Herstellung der Einbauten mit dem Zufüllen fortschreitend
zurückbauen.
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'bis 1,30 '
Grabentiefe: bis Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'5,00'
|
| 150 | m2 |
|
Summe 1.6 |
Verbauarbeiten |
|
Schächte und Bauwerke Kanal |
|
Höhenmäßiges Anpassen von Schachtabdeckungen Höhenmäßiges Anpassen von Schachtabdeckungen ---------------------------------------------------------------------- Das höhenmäßige Anpassen der Schachtabdeckung incl. Auflagering an die Straßenoberfläche ist gem. DIN 19573 "Mörtel für Neubau und Sanierung von Entwässerungsanlagen außerhalb von Gebäuden" auszuführen. Die verwendeten Schachtkopfmörtel müssen mind. die in Tabelle 13 der DIN 19573 genannten Mindestanforderungen erfüllen. . |
|
1.7.10
|
Sauberkeitsschicht aus Beton C 8/10
Sauberkeitsschicht aus Ortbeton C 8/10 unbewehrt,
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'XO'
Dicke Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'10'
|
| 35 | m2 |
|
1.7.20
|
Schachtunterteil SU-M 1000 - KS1-KS11 Schachtunterteil DIN EN 1917, DIN 4034-1, Typ Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'2'
SU-M 1000 - mit angeformten Muffen für Anschlüsse bis DN 600, mit im Zuge der Bauausführung separat aufzulegendem Lastübertragungselement aus Elastomer, einschl. Steigbügel DIN 19555, Form B, Steigmaß: 250mm.
Ausführung: Edelstahlvollkern mit Kunststoffummantelung.
Zulauf aus : Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300 StzH'
Ablauf aus : Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300 StzH'
|
| 11 | St |
|
1.7.30
|
Schachtunterteil SU-M 1000 - Endschacht - KS12 Schachtunterteil DIN EN 1917, DIN 4034-1, Typ Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'2'
SU-M 1000 - mit angeformten Muffen für Anschlüsse bis DN 600, mit im Zuge der Bauausführung separat aufzulegendem Lastübertragungselement aus Elastomer, einschl. Steigbügel DIN 19555, Form B, Steigmaß: 250mm.
Ausführung: Edelstahlvollkern mit Kunststoffummantelung.
Ablauf aus : Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300 StzH'
|
| 1 | St |
|
1.7.40
|
Zulage für Abwinklung Zulage für Abwinklung im Schacht. |
| 2 | St |
|
1.7.50
|
Schachtring mit Muffe SR-M 1000 x 500 Schachtring mit Muffe DIN EN 1917 DIN 4034-1 Typ: Ergänzung 61 des Ausschreibenden
' 2'
SR-M 1000 x 500 mit werkseitig integrierter Dichtung aus Elastomeren nach DIN EN 681-1 und DIN 4060 als Kompressionsdichtung zur Bauteilverbindung und im Zuge der Bauausführung separat aufzulegendem Lastübertragungselement aus Elastomer, einschl. Steigbügel DIN 19555, Form B, Steigmaß: 250 mm. Ausführung: Edelstahlvollkern mit Kunststoffummantelung. |
| 5 | St |
|
1.7.60
|
Schachtring mit Muffe SR-M 1000 x 750 Schachtring mit Muffe DIN EN 1917 DIN 4034-1 Typ: Ergänzung 61 des Ausschreibenden
' 2'
SR-M 1000 x 750 mit werkseitig integrierter Dichtung aus Elastomeren nach DIN EN 681-1 und DIN 4060 als Kompressionsdichtung zur Bauteilverbindung und im Zuge der Bauausführung separat aufzulegendem Lastübertragungselement aus Elastomer, einschl. Steigbügel DIN 19555, Form B, Steigmaß: 250 mm. Ausführung: Edelstahlvollkern mit Kunststoffummantelung. |
| 10 | St |
|
1.7.70
|
Schachtring mit Muffe SR-M 1000 x 1000 Schachtring mit Muffe DIN EN 1917 DIN 4034-1 Typ: Ergänzung 61 des Ausschreibenden
' 2'
SR-M 1000 x 1000 mit werkseitig integrierter Dichtung aus Elastomeren nach DIN EN 681-1 und DIN 4060 als Kompressionsdichtung zur Bauteilverbindung und im Zuge der Bauausführung separat aufzulegendem Lastübertragungselement aus Elastomer, einschl. Steigbügel DIN 19555, Form B, Steigmaß: 250 mm. Ausführung: Edelstahlvollkern mit Kunststoffummantelung. |
| 8 | St |
|
1.7.80
|
Schachthals mit Muffe SH-M 1000/625 x 600 Schachthals mit Muffe DIN EN 1917, DIN 4034-1 Typ: Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'2 '
SH-M 1000/625 x 600 mit werkseitig integrierter Dichtung aus Elastomeren nach DIN EN 681-1 und DIN 4060 als Kompressionsdichtung zur Bauteilverbindung einschl. Steigbügel DIN 19555, Form B, Steigmaß: 250 mm. Ausführung: Edelstahlvollkern mit Kunststoffummantelung.
|
| 6 | St |
|
1.7.90
|
Schachthals mit Muffe SH-M 1000/625 x 850 Schachthals mit Muffe DIN EN 1917, DIN 4034-1 Typ: Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'2 '
SH-M 1000/625 x 850 mit werkseitig integrierter Dichtung aus Elastomeren nach DIN EN 681-1 und DIN 4060 als Kompressionsdichtung zur Bauteilverbindung einschl. Steigbügel DIN 19555, Form B, Steigmaß: 250 mm. Ausführung: Edelstahlvollkern mit Kunststoffummantelung.
|
| 6 | St |
|
1.7.100
|
Auflagering AR-V 625 x 60/80/100 Auflagering DIN EN 1917, DIN 4034-1, Typ: Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'2 '
AR-V 625 x 60/80/100. |
| 26 | St |
|
1.7.110
|
Selbstnivellierende Schachtabdeckung mit Be-Gu-Deckel Einwalzbare selbstnivellierende Schachtabdeckung Klasse D 400 Form C (mit dämpfender Einlage im Rahmen und Deckel) nach DIN 19584-1mit Lüftungsöffnungen incl. integrierter Aufnahmebuchse für eine Haltestange zum oberflächenbündigen Einbau in bituminöse Fahrbahnbeläge. Lichte Weite mind. 600 mm, Einbauhöhe von140 mm bis max. 230 mm. Rahmen aus Gusseisen, hochziehbar, rund mit vier innenliegenden Taschen zum Einhängen eines Schmutzfängers nach DIN 1221, kompatibel zum Deckel DIN 19584, mit Adapterring aus Gusseisen oder Stahl, passend zu Schächten DIN 4034-1. Deckel aus Gusseisen mit Beton, Gewicht ca. 90 kg. |
| 13 | St |
|
1.7.120
|
Schmutzfänger DN 625 Schmutzfänger DIN 1221 für Schachtabdeckungen.DN 625 |
| 13 | St |
|
1.7.130
|
Anschluss an best. Schacht Nr. 00840177 herstellen
Bestehenden Schacht Nr. 000840177 im Anschlussbereich freilegen und die Schachtwand
für den Anschluss fachgerecht anbohren.
Einschlislich sämtliche Anpassungen am Gerinne etc..
|
| 1 | St |
|
Summe 1.7 |
Schächte und Bauwerke Kanal |
|
Rohre und Formstücke |
|
Steinzeugrohre DIN EN 295 Hochlast Verbindungssystem C Steinzeugrohre DIN EN 295 Hochlast Verbindungssystem C |
|
1.8.10
|
Steinzeugrohre liefern und verlegen DN 300
Steinzeugrohre nach DIN EN 295
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'300'
- Tragfähigkeitsklasse Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'240 '
- innen und außen glasiert - Verbindungssystem C Verlegung/ Einbau nach DIN EN 1610/ DWA-A 139 auf vorh. Auflager in verbauten Gräben. |
| 530 | m |
|
1.8.20
|
Zulage zum Steinzeugrohr für Abzweig 90 Grad
Zulage zum Steinzeugrohr DIN EN 295 innen und außen glasiert
|
| 4 | St |
|
1.8.30
|
Zulage zum Steinzeugrohr für Gelenkstück GZ Zulage zum Stzg.-Rohr DIN EN 295 innen und außen glasiert Tragfähigkeitsklasse: Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'240 '
Verbindungs-System: Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'C'
Formstück: Gelenkstück für Zulauf GZ. DN Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'
|
| 12 | St |
|
1.8.40
|
Zulage zum Steinzeugrohr für Gelenkstück GA Zulage zum Stzg.-Rohr DIN EN 295 innen und außen glasiert Tragfähigkeitsklasse: Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'240'
Verbindungs-System: Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'C'
Formstück: Gelenkstück für Ablauf GA DN Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'
|
| 11 | St |
|
1.8.50
|
Passring für Steinzeugrohre DN 300
Paßring (P-Ring) für Steinzeugrohre als Dichtelement für das Spitzende von abgeschnittenen
Rohren, Verbindungssystem C, Steckmuffe K oder S
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'300 '
|
| 12 | St |
|
1.8.60
|
Rohrauflager DIN EN 1610
Rohrauflager DIN EN 1610 Bettung Typ 1, Bild 3, >10 cm /DWA- A 139, Bettung Typ 1,Bild
13 (a=10 cm + 1/10 DN) als Sand- oder Kies-Sandauflager herstellen.
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'300'
Auflagerwinkel: Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'120'
|
| 530 | m |
|
1.8.70
|
Rohrschnitte herstellen innerhalb des Grabens DN 300
Rohrschnitte herstellen innerhalb des Grabens.
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'StzH'
DN Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300'
|
| 12 | St |
|
1.8.80
|
Steinzeugverschlussteller Steinzeugverschlußteller einbauen DN Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'150 '
|
| 4 | St |
|
Summe 1.8 |
Rohre und Formstücke |
|
Tragschichten, Deckschichten, Borde und Rinnen |
|
Hinweis zu Schwarzdeckenpositionen/Asphaltarbeiten Hinweis für die Asphaltarbeiten: ----------------------------------------- Nach dem Einbau der ungebundenen Tragschichten sind die vorhandenen Asphaltschichten um das Maß der Auflockerung der Randzonen gem. ZTV A-StB 12 zurückzunehmen. Die Einbauten (Schächte, Abläufe) sind vor Verschmutzungen zu schützen. Einbauten sind fachgerecht abzudecken und nach Asphalteinbau freizulegen, so dass ein Verschmutzen vermieden wird. Versprünge in den Längsnähten, die eine einwandfreie Verdichtung verhindern, sind zu beseitigen. Vor Beginn der Asphaltarbeiten hat der AN das Mischgut durch Eignungsprüfung nachzuweisen und vom AG genehmigen zu lassen. Evtl. vom AG im Rahmen der technischen Vorschriften geforderte Änderung im Mischungsverhältnis berechtigen nicht zu Mehrforderungen. Für die Lieferung und Einbau sind die einschlägigen Regelwerke in Ihrer zur Zeit gültigen Fassung bindend. Für die Verklebung bit. Schichten dürfen nur unstabile kationische Bitumenemulsionen und lösungsmittelhaltige Bitumenemulsionen in Mengen zwischen 0,3 und 0,4 kg/m² verwendet werden. Als Zuschlagsstoffe sind nur die Mineralien Basalt, Melphyr, Gabbro, Granit, Kalkstein, Quarzit und Diabas zugelassen. Das bit. Mischgut muss auch im Sommer auf dem LKW abgedeckt transportiert werden damit Wärmeverluste oder Oxidation so gering wie möglich gehalten werden. Die Einbautemperatur des Mischgutes muss bei der Asphalttragschicht und der Asphaltbinderschicht mindestens 120 C° betragen, bei der Asphaltbetondeckschicht mindestens 130 C°. Bei allen Schichten sollte die Temperatur 180 C° nicht überschreiten. Werden diese Temperaturen unter- oder überschritten darf dieses Mischgut nicht eingebaut werden. Dies berechtigt nicht zu Mehrforderungen. Die Mindestlufttemperatur für den Einbau von bit. Schichten muss eingehalten werden. Diese beträgt bei der Asphalttragschicht -3 C°, bei der Asphaltbinderschicht 0 C° und bei der Asphaltbetondeckschicht >= 3 cm, +5 C°. Bei Unterschreitung dieser Temperaturen wird ein Einbau der Schichten untersagt. Bei maschinellen Einbau des bit. Mischgutes ist für die Aufweitungen und Einengungen Handeinbau in den jeweiligen Einheitspreis abgegolten. |
|
1.9.10
|
Schottertragschicht herstellen
Schottertragschicht als Frostschutzschicht aus gebrochenen Mineralstoffen (Brechsand-Splitt-Schottergemisch),
güteüberwacht nach TL Gestein - StB 04 und gem. den Anforderungen der ZTV Beton-StB
07, TL Beton-StB 07, ZTV Asphalt-StB 07, TL Asphalt-StB 07 sowie ZTV SoB-StB 04.
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'33'
Die Lieferung ist durch Wiegescheine zu belegen. |
| 240 | m3 |
|
1.9.20
|
Feinplanum herstellen Feinplanum nach ZTV E-StB 17 profilgerecht
herstellen einschl. verdichten des
Planum für Unterbau Tragdeckschicht Toleranz zur profilgerechten Lage: +/- 2 cm |
| 700 | m2 |
|
1.9.30
|
Naht in Asphaltschichten herstellen
StL-Nr. 23.113/907.93.01.99
|
| 1.100 | m |
|
1.9.40
|
Asphaltdeckschicht aus AC 11 DS herstellen Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton für Asphaltdeckschichten AC 11 D S entsprechend den ZTV Asphalt-StB 07/13 herstellen. In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'32'
Einbaudicke = 4 cm. Bindemittel = 25/55-55. Aufhellungsgestein = 20% Quarzit in der Groben Gesteinskörnung. Fremdfüller = Kalksteinfüller Kategorie CC 90. Grobe Gesteinskörnung = Kategorie PSV 53 |
| 700 | m2 |
|
1.9.50
|
Asphaltbinderschicht AC 16 BS herstellen
Asphaltbinder ZTV Asphalt-StB 07/13 in Schadenstellen, zur Profilregulierung und zum
Angleichen bei Anschlüssen und Übergängen.
Einbaudicke = 8 cm. Bindemittel: 25/55-55. |
| 700 | m2 |
|
1.9.60
|
Asphalttragdeckschicht aus AC 16 TS herstellen Asphalttragdeckschicht aus Asphalttragdeckschichtmischgut AC 22 TS entsprechend den ZTV Asphalt-StB 07 herstellen. Z ur Profilregulierung und zum Angleichen bei Anschlüssen, Schadenstellen und Übergängen aus gebrochenen Mineralstoffen Einbaudicke = 15 cm. Bindemittel = 50/70. Aufhellungsgestein = 20% Quarzit in der Groben Gesteinskörnung. Grobe Gesteinskörnung = Kategorie C 90/1, Feine Gesteinskörnung = Fließkoeffizient Kategorie E CS 35 Mindestanteil 35 M.-v.H. Fremdfüller = Kalksteinfüller Kategorie CC 90. |
| 700 | m2 |
|
1.9.70
|
Abstumpfungsmaßnahme durchführen LFK 1/3*Gestein wie Aufh.
Abstumpfungsmaßnahme zur Erhöhung der Anfangsgriffigkeit durch gleichmäßiges Aufbringen und Einwalzen von Abstreukörnung durchführen. Nicht gebundene Abstreukörnung aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Abstreukörnung = Lieferkörnung 1/3. Aus Gestein wie Aufhellungsgestein in Asphaltdeckschicht. Abstreumenge = 1 kg/m2. |
| 700 | m2 |
|
1.9.80
|
Rinne aus Betonpflastersteinen
Pflasterstreifen als Randeinfassung oder Rinne aus Betonpflastersteinen. DIN 1338.
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'15'
Pflasterfugen mit Mörtel einschlämmen, Flächen reinigen. Einschließlich Dehnungsfugenausbildung gem. DIN 18318 Anschlüsse an Einbauten und Begrenzungen sind einzurechnen. Format : Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'Rechteckrinnenpflaster 24x16x12 cm'
Anzahl der Pflasterzeilen : Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'1 '
Farbe : Ergänzung 64 des Ausschreibenden
'grau'
Steinmuster sind vorzulegen |
| 10 | m |
|
1.9.90
|
Bordsteine aus Beton
Bordsteine aus Beton DIN 483, einschichtig. Zuschlag aus gebrochenem Hartgestein als
Hochbord/Flachbord verlegen einschl. Absenkungen.
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'30*18'
Steinlänge: 1,00 m. einschl. aller erforderlichen Schnitte. |
| 10 | m |
|
Summe 1.9 |
Tragschichten, Deckschichten, Borde und Rinnen |
|
Stundenlohnarbeiten |
|
1.10.10
|
Stundenlohnarbeiten Polier Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG.
Angeboten wird ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält.
|
| 3 | h |
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1.10.20
|
Stundenlohnarbeiten Baufachwerker LG 1
Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG.
|
| 10 | h |
|
1.10.30
|
Stundenlohnarbeiten Bauwerker LG 1
Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG.
|
| 10 | h |
|
1.10.40
|
Stundenlohnarbeiten Bagger über 0,4 bis 1,0 m3
Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG.
|
| 3 | h |
|
1.10.50
|
Stundenlohnarbeiten Bagger über 1,0 m3
Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG.
|
| 3 | h |
|
1.10.60
|
Stundenlohnarbeiten Frontlader luftbereift bis 75 kw
Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG.
|
| 3 | h |
|
1.10.70
|
Stundenlohnarbeiten Kompressor bis 10 m3/min Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG Angeboten wird ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendung zum Stemmen enthält, einschl. der Kosten für das
Bedienungspersonal.
|
| 3 | h |
|
1.10.80
|
Stundenlohnarbeiten Bohr- und Abbruchhammer bis 20 kg Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG
Angeboten wird ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen für den Einsatz enthält,
einschl. der Kosten für das Bedienungspersonal.
|
| 3 | h |
|
1.10.90
|
Stundenlohnarbeiten LKW über 5 bis 12 t
Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG.
|
| 3 | h |
|
1.10.100
|
Stundenlohnarbeiten LKW über 12 t
Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG.
|
| 3 | h |
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1.10.110
|
Stundenlohnarbeiten Kleintransporter
Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG.
|
| 3 | h |
|
Summe 1.10 |
Stundenlohnarbeiten |
|
Nachweise und Überprüfungen |
|
Hinweis zu den Positionen "Nachweise und Überprüfungen" Leistungen aus diesem Titel "Nachweise und Überprüfungen" sind nicht im Formblatt 233 "Nachunternehmerleistungen" aufzuführen. |
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1.11.10
|
Dichtheitsprüfungen-Schacht KS1 Schacht-Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA-A 139 aus Beton, DN Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'1000'
mit Zu- und Ablauf und ggf. seitlichem Zulauf. Einschl. aller erforderlichen Geräte (Absperrelemente incl. Sicherungen) Wasserhaltung auf-/abbauen und betreiben Verfahren W, Wasser liefern und schadlos beseitigen. Zulauf: DN Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300'
Ablauf: DN Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'
Tiefe: bis Ergänzung 65 des Ausschreibenden
'4,37'
Es handelt sich um den Schacht mit der Nummer Ergänzung 66 des Ausschreibenden
'KS1'
|
| 1 | St |
|
1.11.20
|
Dichtheitsprüfungen-Schacht KS2 Schacht-Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA-A 139 aus Beton, DN Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'1000'
mit Zu- und Ablauf und ggf. seitlichem Zulauf. Einschl. aller erforderlichen Geräte (Absperrelemente incl. Sicherungen) Wasserhaltung auf-/abbauen und betreiben Verfahren W, Wasser liefern und schadlos beseitigen. Zulauf: DN Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300'
Ablauf: DN Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'
Tiefe: bis Ergänzung 65 des Ausschreibenden
'4,34'
Es handelt sich um den Schacht mit der Nummer Ergänzung 66 des Ausschreibenden
'KS2'
|
| 1 | St |
|
1.11.30
|
Dichtheitsprüfungen-Schacht KS3 Schacht-Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA-A 139 aus Beton, DN Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'1000'
mit Zu- und Ablauf und ggf. seitlichem Zulauf. Einschl. aller erforderlichen Geräte (Absperrelemente incl. Sicherungen) Wasserhaltung auf-/abbauen und betreiben Verfahren W, Wasser liefern und schadlos beseitigen. Zulauf: DN Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300'
Ablauf: DN Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'
Tiefe: bis Ergänzung 65 des Ausschreibenden
'4,17'
Es handelt sich um den Schacht mit der Nummer Ergänzung 66 des Ausschreibenden
'KS3'
|
| 1 | St |
|
1.11.40
|
Dichtheitsprüfungen-Schacht KS4 Schacht-Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA-A 139 aus Beton, DN Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'1000'
mit Zu- und Ablauf und ggf. seitlichem Zulauf. Einschl. aller erforderlichen Geräte (Absperrelemente incl. Sicherungen) Wasserhaltung auf-/abbauen und betreiben Verfahren W, Wasser liefern und schadlos beseitigen. Zulauf: DN Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300'
Ablauf: DN Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'
Tiefe: bis Ergänzung 65 des Ausschreibenden
'4'
Es handelt sich um den Schacht mit der Nummer Ergänzung 66 des Ausschreibenden
'KS4'
|
| 1 | St |
|
1.11.50
|
Dichtheitsprüfungen-Schacht KS5 Schacht-Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA-A 139 aus Beton, DN Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'1000'
mit Zu- und Ablauf und ggf. seitlichem Zulauf. Einschl. aller erforderlichen Geräte (Absperrelemente incl. Sicherungen) Wasserhaltung auf-/abbauen und betreiben Verfahren W, Wasser liefern und schadlos beseitigen. Zulauf: DN Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300'
Ablauf: DN Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'
Tiefe: bis Ergänzung 65 des Ausschreibenden
'3,84'
Es handelt sich um den Schacht mit der Nummer Ergänzung 66 des Ausschreibenden
'KS5'
|
| 1 | St |
|
1.11.60
|
Dichtheitsprüfungen-Schacht KS6 Schacht-Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA-A 139 aus Beton, DN Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'1000'
mit Zu- und Ablauf und ggf. seitlichem Zulauf. Einschl. aller erforderlichen Geräte (Absperrelemente incl. Sicherungen) Wasserhaltung auf-/abbauen und betreiben Verfahren W, Wasser liefern und schadlos beseitigen. Zulauf: DN Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300'
Ablauf: DN Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'
Tiefe: bis Ergänzung 65 des Ausschreibenden
'3,63'
Es handelt sich um den Schacht mit der Nummer Ergänzung 66 des Ausschreibenden
'KS6'
|
| 1 | St |
|
1.11.70
|
Dichtheitsprüfungen-Schacht KS7 Schacht-Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA-A 139 aus Beton, DN Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'1000'
mit Zu- und Ablauf und ggf. seitlichem Zulauf. Einschl. aller erforderlichen Geräte (Absperrelemente incl. Sicherungen) Wasserhaltung auf-/abbauen und betreiben Verfahren W, Wasser liefern und schadlos beseitigen. Zulauf: DN Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300'
Ablauf: DN Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'
Tiefe: bis Ergänzung 65 des Ausschreibenden
'3,42'
Es handelt sich um den Schacht mit der Nummer Ergänzung 66 des Ausschreibenden
'KS7'
|
| 1 | St |
|
1.11.80
|
Dichtheitsprüfungen-Schacht KS8 Schacht-Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA-A 139 aus Beton, DN Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'1000'
mit Zu- und Ablauf und ggf. seitlichem Zulauf. Einschl. aller erforderlichen Geräte (Absperrelemente incl. Sicherungen) Wasserhaltung auf-/abbauen und betreiben Verfahren W, Wasser liefern und schadlos beseitigen. Zulauf: DN Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300'
Ablauf: DN Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'
Tiefe: bis Ergänzung 65 des Ausschreibenden
'3,3'
Es handelt sich um den Schacht mit der Nummer Ergänzung 66 des Ausschreibenden
'KS8'
|
| 1 | St |
|
1.11.90
|
Dichtheitsprüfungen-Schacht KS9 Schacht-Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA-A 139 aus Beton, DN Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'1000'
mit Zu- und Ablauf und ggf. seitlichem Zulauf. Einschl. aller erforderlichen Geräte (Absperrelemente incl. Sicherungen) Wasserhaltung auf-/abbauen und betreiben Verfahren W, Wasser liefern und schadlos beseitigen. Zulauf: DN Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300'
Ablauf: DN Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'
Tiefe: bis Ergänzung 65 des Ausschreibenden
' 3,16'
Es handelt sich um den Schacht mit der Nummer Ergänzung 66 des Ausschreibenden
'KS9'
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| 1 | St |
|
1.11.100
|
Dichtheitsprüfungen-Schacht KS10 Schacht-Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA-A 139 aus Beton, DN Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'1000'
mit Zu- und Ablauf und ggf. seitlichem Zulauf. Einschl. aller erforderlichen Geräte (Absperrelemente incl. Sicherungen) Wasserhaltung auf-/abbauen und betreiben Verfahren W, Wasser liefern und schadlos beseitigen. Zulauf: DN Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300'
Ablauf: DN Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'
Tiefe: bis Ergänzung 65 des Ausschreibenden
'2,98'
Es handelt sich um den Schacht mit der Nummer Ergänzung 66 des Ausschreibenden
'KS10'
|
| 1 | St |
|
1.11.110
|
Dichtheitsprüfungen-Schacht KS11 Schacht-Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA-A 139 aus Beton, DN Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'1000'
mit Zu- und Ablauf und ggf. seitlichem Zulauf. Einschl. aller erforderlichen Geräte (Absperrelemente incl. Sicherungen) Wasserhaltung auf-/abbauen und betreiben Verfahren W, Wasser liefern und schadlos beseitigen. Zulauf: DN Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300'
Ablauf: DN Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'
Tiefe: bis Ergänzung 65 des Ausschreibenden
'2,79'
Es handelt sich um den Schacht mit der Nummer Ergänzung 66 des Ausschreibenden
'KS11'
|
| 1 | St |
|
1.11.120
|
Dichtheitsprüfungen-Schacht KS12 Schacht-Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA-A 139 aus Beton, DN Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'1000'
mit Zu- und Ablauf und ggf. seitlichem Zulauf. Einschl. aller erforderlichen Geräte (Absperrelemente incl. Sicherungen) Wasserhaltung auf-/abbauen und betreiben Verfahren W, Wasser liefern und schadlos beseitigen. Zulauf: DN Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'Kein Zulauf'
Ablauf: DN Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'
Tiefe: bis Ergänzung 65 des Ausschreibenden
'2,58'
Es handelt sich um den Schacht mit der Nummer Ergänzung 66 des Ausschreibenden
'KS12'
|
| 1 | St |
|
1.11.130
|
Muffendruckprüfungen-Rohre Prüfung aller Verbindungen (Muffenprüfung) auf Dichtheit nach DIN EN 1610 Absatz 13.2 in Verbindung mit DWA-A 139 mit Luftüberdruck. Verfahren LD bis DN 900 Verfahren LC ab DN 1000 Rohrwerkstoff: DN: 300 STZH Anforderungen:
|
| 530 | m |
|
Summe 1.11 |
Nachweise und Überprüfungen |
|
Hausanschlussleitungen |
|
Hinweis zu den Anschlussleitungen-------------------------------- Hinweis zu den Anschlussleitungen
Die Hausanschlussleitungen sind im Zuge der Herstellung des Hauptkanals im ersten Abschnitt so weit in Richtung Straßenmitte herzustellen, dass für die Herstellung der eigentlichen Hausanschlussleitungen keine zusätzlichen Verkehrsphasen und Verkehrssicherungseinrichtungen erforderlich werden. Alle hiermit verbundenen Mehraufwendungen sind in den Titel "Hausanschlussleitungen" einzurechnen und werden nicht zusätzlich vergütet.
Jeder Anschluss ist separat abzurechnen. Zur Dokumentation zu den Aufmaßen je Anschluss
2 Bilder beizufügen aus denen die verwendeten Rohre, Formstücke und Verbindungselemente
Bei einer Trennkanalisation ist für den Schmutzwasseranschluss die Farbe Braun , für den Regenwasseranschluss die Farbe Blau für die Anschlussleitungen zu wählen. Bei einer Mischwasserkanalisation ist die Farbe Braun für den Hauptanschluss zu wählen. Wenn Regenfallrohre bei einem solchen Kanalsystem einen eigenen Anschluss im Hauptkanal erhalten, ist die Farbe der Anschlussleitung in der Farbe Blau auszuführen, um diesen bei einer Kamerabefahrung eindeutig zuordnen zu können. Fehlende Positionen die zur Ausführung benötigt werden sind im Gesamtleistungsverzeichniss enthalten und werden über dieses abgerechnet. Die BE wird anteilig über die Anzahl der Hausanschlüsse abgerechnet. |
|
1.12.10
|
*** Pauschalposition
Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle für sämtliche zusätzlich zum Hauptkanal-LV in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen. |
| 1 | psch |
|
1.12.20
|
Hausanschluss einmessen und dokumentieren Abzweig/Anbohrung, Bögen und Rohrende/Umbindung nach Lage & Tiefe auf Grenzpunkte oder neue Schächte einmessen. Es sind den Aufmaßen je Anschluss 2 Bilder beizufügen aus denen die verwendeten Rohre, Formstücke und Verbindungselemente zu erkennen sind. |
| 4 | St |
|
1.12.30
|
Grabenabsturzsicherung Grabena bsturzsicherung (Baken, Schutzzaun, Warnleuchten) für die Absicherung der Kanalhausanschlussgräben und der Baugruben gegen Abstürzen von Personen aufstellen, vorhalten, warten, umsetzen entsprechend Baufortschritt und beseitigen. Länge der Hausanschlüsse: 4,00m - 6,00m |
| 4 | St |
|
1.12.40
|
Fußgängerhilfsbrücke über Hausanschlussgraben
Graben im Bereich eines Fußweges mit behelfsmäßigem Fußweg als Fußgängerhilfsbrücke
für die uneingeschränkte Nutzbarkeit des Fußweges abdecken,
Fußgängerhilfsbrücken bleiben im Eigentum des AN. |
| 4 | St |
|
1.12.50
|
Straßenhilfsbrücke über Hausanschlussgraben Straßenhilfsbrücke aus Stahlverlegeplatten für öffentlichen Verkehr in Fahrbahnhöhe aufstellen, vorhalten, warten, und zurückbauen entsprechend Baufortschritt.
Ausführung nach Wahl des AN mit
Verlegeplatten bleiben im Eigentum des AN. |
| 4 | St |
|
Hinweis zur Kampfmittelsondierung Umfang der ausgeschriebenen Leistungen - Kampfmittelsondierung
---------------------------------------------------------------------------
|
|
1.12.60
|
Baustelle einrichten
Baustelle einrichten
|
| 1 | Stck |
|
1.12.70
|
Baustelle räumen
Baustelle räumen
|
| 1 | Stck |
|
1.12.80
|
Tagessatz Nachuntersuchung der Verdachtspunkte
Tagessatz Nachuntersuchung der Verdachtspunkte
|
| 1 | Tag |
|
1.12.90
|
Stundensatz Nachuntersuchung der Verdachtspunkte
Stundensatz Nachuntersuchung der Verdachtspunkte
Hinweis und Abrechnungsbasis:
|
| 4 | Std |
|
1.12.100
|
An- und Abfahrt splitterfluggeschützter Bagger
An- und Abfahrt splitterfluggeschützter Bagger
|
| 1 | St |
|
1.12.110
|
Tagessatz splitterfluggeschützter Bagger
Tagessatz splitterfluggeschützter Bagger
|
| 1 | Tag |
|
1.12.120
|
Stundensatz splitterfluggeschützter Bagger
Stundensatz splitterfluggeschützter Bagger
Hinweis und Abrechnungsbasis:
|
| 4 | Std |
|
1.12.130
|
Technische Bearbeitung
Technische Bearbeitung Kampfmittelsondierungen
|
| 1 | St |
|
1.12.140
|
Bohrlochsondierung durchführen
Bohrlochsondierung nach Unterlagen des AG innerhalb der
Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Bohrgut
'im Baufeld lagern '
|
| 100 | m |
|
1.12.150
|
Zulage zu den Bohrungen für Durchbohren der vorhandenen Asphaltschichten/Bituminöse Oberflächenbefestigung Zulage zu den Bohrungen für Durchbohren der vorhandenen Asphaltschichten/Bituminöse Oberflächenbefestigung aus Asphalt bis 33 cm Dicke. |
| 25 | St |
|
1.12.160
|
Zulage Durchbohrung von Hindernissen Zulage zu den Bohrungen für Durchbohren von Hindernissen aus Beton/Stahlbeton bis 25 cm Dicke. |
| 1 | St |
|
1.12.170
|
Zulage Durchbohrung von Hindernissen Zulage zu den Bohrungen für Durchbohren von Hindernissen aus Beton/Stahlbeton bis 50 cm Dicke. |
| 1 | St |
|
1.12.180
|
Zulage Durchbohrung von Hindernissen Zulage zu den Bohrungen für Durchbohren von Hindernissen aus Mauerwerk bis 25 cm Dicke. |
| 1 | St |
|
1.12.190
|
Zulage Durchbohrung von Hindernissen Zulage zu den Bohrungen für Durchbohren von Hindernissen aus Mauerwerk bis 50 cm Dicke. |
| 1 | St |
|
Erdarbeiten------------------------------------------------------------ |
|
Hinweis zu den Erdarbeiten
Hinweis zu den Erdarbeiten
Der AG veranlasst, wenn erforderlich, die Entnahme und Analyse von Bodenproben und übernimmt auch die hieraus resultierenden Kosten, wenn sich im Zuge der Erdarbeiten Abweichungen zu den Erkenntnissen des vorliegenden Baugrundgutachtens ergeben. Die Verwendung von Recyclingbaustoffen wird im Bereich der Wasserschutzzonen I und II nicht zugelassen. In der Wasserschutzzone III A kann der Verwendung von güteüberwachten Recyclingbaustoffen zugestimmt werden, wenn die Materialien die Zuordnungswerte Z 1.1 der LAGA nicht übersteigen und darüberhinaus die Einbaukriterien der LAGA sowie der TR Boden eingehalten sind. Hinweise zum Zulassungsverfahren und vertraglichen Auswirkungen bei der Verwendung von RCL-Materialien siehe ZTV ?Zustand von Baustoffen und Bauteilen?
Technische Vorbemerkungen zur mechanischen Bodenverbesserung:
Die mechanische Bodenverbesserung sieht die Aufwertung der im Kanalgraben anstehenden Böden zu einem tragfähigen, gut verdichteten Erdbaustoff vor. Die Aufwertung erfolgt durch das gezielte und dosierte Zumischen von Stützkorn aus geeigneten Materialien. Die bodenmechanische Aufbereitung des gem. LAGA als Z0 und >Z2 eingestuften Materials ist von einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW/AbtG durchzuführen. Der Erdbaustoff ist güteüberwacht herzustellen. Ein Konzept zur Durchführung der mechanischen Aufbereitung ist dem AG mind. 10 Arbeitstage vor Baubeginn zur Prüfung und Zustimmung vorzulegen.
Bodenmechanische Anforderungen: Verformungsmodul Ev2>45 MN/m2, Ev2/Ev1<2,2, Proctordichte
Dpr>97 %, Wasserdurchlässigkeitsbeiwert kf<1x10E-6 m/s bei Dpr>97 %
Hinweis zu den Verdichtungsarbeiten: Bei sämtlichen Verdichtungsarbeiten, die im Rahmen der Maßnahme anfallen, ist auf den Einsatz von geeigneten Verdichtungsgeräten zu achten, so dass die Grenzwerte gemäß DIN 4150 zum Schutz von angrenzenden baulichen Anlagen eingehalten sind. Entsprechende Kontrollmessungen sind nach Anweisung der städt. Bauüberwachung zu veranlassen und werden gesondert vergütet. Bei entsprechenden Überschreitungen der Grenzwerte ist die Ausführung der Verdichtung abzuändern und den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Hierfür erfolgt keine gesonderte Vergütung. |
|
Hinweis zu Verbauarbeiten
Hinweis zu Verbauarbeiten
Schleppverbau wird nicht zugelassen. |
|
1.12.200
|
Bit. Oberbau anschneiden, bis 35cm Bit. Oberbau anschneiden bzw. nachschneiden (Rückschnitt) mit Fugenschneidgerät. Restdicke trennen nach Wahl des AN. Gesamtdicke bis Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'35'
|
| 40 | m |
|
1.12.210
|
Bit. Befestigung aufnehmen, bis 35cm Bit. Befestigung aufbrechen, aufnehmen und abtransportieren. Dicke der Asphaltbefestigung bis 35cm. Aufbruch ist entsprechend den einschlägigen Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen. Abrechnung als Zulage zum Aushub. |
| 24 | m2 |
|
1.12.220
|
Boden ausheben für Gräben BM-O bis BM-F1 Gräben für Kanäle, Schächte und Bauwerke profilgerecht ab Geländeoberfläche/Schwarzdecke ausheben, laden und verwerten.
Der verdrängte Boden - gem. Analytik der beigefügten Baugrunderkundung des Büro Ergänzung 61 des Ausschreibenden
' Immig & Viehmann'
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
' 09.04.2025'
Der Auftragnehmer hat den geplanten Verwertungsweg vor Baubeginn aufzuzeigen. Die Gebühren der Abfallentsorgung sind gem. der ZTV des AG in den EP einzurechnen. Anmerkung: Sollte die vom AN vorgesehene Annahmestelle die vom AG zur Verfügung gestellten Analysen auf Grund des Erstellungsdatums nicht anerkennen, sind zusätzliche Analysen durch den AN zu veranlassen. Die damit einhergehenden Kosten sind in die Aushubposition einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Abgerechnet wird nach den entsprechenden Abtragsprofilen. Die Verwertung ist über Lieferscheine der Annahmestelle nachzuweisen. Abfallschlüsselnummer 17 05 04 Zuordnungswert nach EBV: Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'BM-O* und BM-F1'
Zuordnungswert nach EBV BM-O* Anteil ca. Ergänzung 65 des Ausschreibenden
'15'
Zuordnungswert nach EBV BM-F1 Anteil ca. Ergänzung 67 des Ausschreibenden
'85'
Art des Bodens: Ergänzung 70 des Ausschreibenden
'GW, GI, GU, SW, SI, SE, SU, GE und GU'
Schichten: Ergänzung 71 des Ausschreibenden
'1a, 1b, 1c, 2 und 3'
Homogenbereich: Ergänzung 72 des Ausschreibenden
'LB1 und LB2'
Aushubtiefe von ca. Ergänzung 73 des Ausschreibenden
'0,30 m '
Ergänzung 74 des Ausschreibenden
'4,60 m'
Aushubbreite bis Ergänzung 75 des Ausschreibenden
'1,2 m '
|
| 90 | m3 |
|
1.12.230
|
Verbau nach DIN 4124 Verbau nach DIN 4124 in Kombination mit DIN 18303, lückenloser und kraftschlüssiger Verbau für Baugruben und Leitungsgraben im Absenkverfahren mittels randgestützten Verbauboxen nach DIN EN 13331. Verbau ausführen und nach Herstellung der Einbauten mit dem Zufüllen fortschreitend zurückbauen. Lichte Breite des Grabens/ der Baugrube: 1,20m Tiefe: von 2,50m bis 3,50m |
| 150 | m2 |
|
1.12.240
|
Boden ausheben für Suchgräben Boden ausheben für Suchgräben. Aushub seitlich lagern, wiedereinbauen, verfüllen und verdichten. |
| 5 | m3 |
|
1.12.250
|
Boden ausheben unter Grabensohle Nicht tragfähiger Boden in allen Tiefen unterhalb der Grabensohle ausbauen. Der verdrängte Boden - gem. Analytik der beigefügten Baugrunderkundung des Büro Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'Immig & Viehmann'
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'09.04.2025'
Der Auftragnehmer hat den geplanten Entsorgungsweg vor Baubeginn aufzuzeigen. Die Gebühren der Abfallentsorgung sind gem. der ZTV des AG in den EP einzurechnen. Anmerkung: Sollte die vom AN vorgesehene Annahmestelle die vom AG zur Verfügung gestellten Analysen auf Grund des Erstellungsdatums nicht anerkennen, sind zusätzliche Analysen durch den AN zu veranlassen. Die damit einhergehenden Kosten sind in die Aushubposition einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Abgerechnet wird nach den entsprechenden Abtragsprofilen. Die Entsorgung ist über Lieferscheine der Annahmestelle nachzuweisen. Abfallschlüsselnummer 17 05 04 Zuordnungswert nach EBV: Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'BM-F1'
Art des Bodens: Ergänzung 70 des Ausschreibenden
'GW, GI, GE und GU'
Schichten: Ergänzung 71 des Ausschreibenden
'3'
Homogenbereich: Ergänzung 72 des Ausschreibenden
'LB1'
Stärke des zusätzlichen Aushubes Ergänzung 74 des Ausschreibenden
'30 '
Aushubbreite bis Ergänzung 75 des Ausschreibenden
'1,2 m '
|
| 10 | m3 |
|
1.12.260
|
Zulage zum Aushub, für Hindernis
Zulage zum Aushub für Hindernis aus Mauerwerk,
|
| 10 | m3 |
|
1.12.270
|
Zulage zum Aushub, Abbruch Kanal Zulage zum Aushub für Abbruch eines Entwässerungskanals aus Rohren DN 150 - 200 |
| 1 | m |
|
1.12.280
|
Umgang mit Telekomleitungen - quer Mehraufwendungen im Bereich von querenden Kabeln und Kabelpaketen der Telekommunikationsunternehmen im Grabenbereich Hinweis:
Es sind alle im Nachfolgenden näher bezeichneten Erschwernisse, sowie ggf. erforderliche
Handschachtung einzurechnen. Eine Handschachtung wird deshalb in der Position Suchgräben
nicht gesondert abgerechnet oder vergütet.
Die maximal zu berücksichtigende Abweichung von der Kanalachse beträgt 45°.
Grabenbreite bis: 1,2 m Grabentiefe bis: 3,5 m |
| 4 | St |
|
1.12.290
|
Umgang mit ENM Leitungen - quer Mehraufwendungen im Bereich von querenden Versorgungsleitungen bzw. Kabeln der ENM im Grabenbereich Hinweis:
Es sind alle im Nachfolgenden näher bezeichneten Erschwernisse, sowie ggf. erforderliche
Handschachtung einzurechnen. Eine Handschachtung wird deshalb in der Position Suchgräben
nicht gesondert abgerechnet oder vergütet.
Die maximal zu berücksichtigende Abweichung von der Kanalachse beträgt 45°.
Grabenbreite bis: 1,2 m Grabentiefe bis: 3,5 m |
| 4 | St |
|
1.12.300
|
Umgang mit Telekomleitungen - längs Mehraufwendungen im Bereich von längsverlaufenden Kabeln und Kabelpaketen der Telekommunikationsunternehmen im Grabenbereich Hinweis:
Es sind alle im Nachfolgenden näher bezeichneten Erschwernisse, sowie ggf. erforderliche
Handschachtung einzurechnen. Eine Handschachtung wird deshalb in der Position Suchgräben
nicht gesondert abgerechnet oder vergütet.
Die maximal zu berücksichtigende Abweichung von der Kanalachse beträgt zwischen 45° und 90°.
Grabenbreite bis: 1,2 m Grabentiefe bis: 3,5 m |
| 5 | m |
|
1.12.310
|
Umgang mit ENM Leitungen - längs Mehraufwendungen im Bereich von längsverlaufenden Versorgungsleitungen bzw. Kabeln der ENM im Grabenbereich Hinweis:
Es sind alle im Nachfolgenden näher bezeichneten Erschwernisse, sowie ggf. erforderliche
Handschachtung einzurechnen. Eine Handschachtung wird deshalb in der Position Suchgräben
nicht gesondert abgerechnet oder vergütet.
Die maximal zu berücksichtigende Abweichung von der Kanalachse beträgt zwischen 45° und 90°.
Grabenbreite bis: 1,2 m Grabentiefe bis: 3,5 m |
| 5 | m |
|
1.12.320
|
Trassenband auslegen Trassenband bauseits beigestellt über Versorgungs- leitungen/Kabel auslegen. |
| 25 | m |
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1.12.330
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Rohrleitung zur Weiterverlegung freilegen
Rohrleitungen zur Weiterverlegung freilegen. Zulage zu den Aushubpositionen, wenn
Hausanschluss- und Straßenablauf-
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| 4 | St |
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1.12.340
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Untergrabung herstellen
Hausanschlussleitungen bis DN 250 unter bestehendem kreuzendem Hauptkanal, Fundamenten,
Der angebotene Einheitspreis enthält alle Erschwernisse
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| 8 | St |
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Rohrleitung------------------------------------------------------------ |
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1.12.350
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Anschlussleitungen aus PVC-U SN 10 DN 160
Anschlussleitung verlegen, Hochlast-Kanalrohr, wandverstärkt aus PVC-U SN 10 vollwandig,
nicht kerngeschäumt,
Einschl. aller Rohrschnitte. |
| 28 | m |
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1.12.360
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Zulage zum PVC-U-Rohr für KGUSM Steinzeugmuffe DN 160 Zulage zum PVC-U-Rohr für KGUSM Steinzeugmuffe DN 160 Zulage für Formstücke zu Anschlussleitung verlegen.
KGUSM für Übergang von Steinzeug-Abzweig auf PVC-U-Rohr, wandverstärkt.
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'10 '
DN: Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'160 '
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| 4 | St |
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1.12.370
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Zulage zum PVC-U-Rohr für Bögen DN 160, braun
Zulage für Formstücke zu Anschlussleitung verlegen.
Farbe: braun
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| 12 | St |
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1.12.380
|
Zulage Überschiebemuffe DN 160, braun
Zulage für Formstücke zu Anschlussleitung verlegen.
Farbe: braun SN: Ergänzung 61 des Ausschreibenden
' 10'
DN Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'160 '
|
| 8 | St |
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1.12.390
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Rohrauflager für Rohr PVC
Rohrauflager DIN EN 1610 Bettung Typ 1,
Auflagerwinkel: 90 Grad |
| 28 | m |
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1.12.400
|
Nachträgliches anbohren eines Stzg-Rohres Nachträgliches Anbohren eines Stzg.-Rohres und Einbau
eines Anschlussstutzens für Stzg.-Rohre.
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
' 300'
DN des Stutzens Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'160 '
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| 1 | St |
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1.12.410
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Sicherungsbeton C 12/15
Beton C12/15; X0 zu Sicherung
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| 1 | m3 |
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Verfüllung-------------------------------------------------------------- |
|
1.12.420
|
Verdichtungsfähiges Füllmaterial liefern und einbauen
Verdichtungsfähiges Füllmaterial nach DIN EN 1610 zur Verfüllung der Leitungszone
liefern und einbauen.
Korngröße gem. DIN EN 1610 Punkt 5.2.1 Die Lieferung ist durch Wiegescheine zu belegen.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofil, abzüglich eingebauter Leitung und eventueller
Teilfüllung.
|
| 13 | m3 |
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1.12.430
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Austauschboden liefern und einbauen Geeigneten Boden nach besonderer Anordnung des AG und den Forderungen der DIN EN 1610 und DWA-A 139 liefern, in Leitungsgraben oberhalb der Leitungszone einbauen und verdichten. Hauptgrabenverfüllung oberhalb der Leitungszone.
Bodenaushub und Entsorgung wird über die Aushubposition vergütet.
|
| 60 | m3 |
|
1.12.440
|
Bodenaustausch unter Grabensohle Bodenaustausch unter Grabensohle Geeigneten Boden nach DIN EN 1610 liefern und unter Auflagersohle einbauen und verdichten. Schichtstärke nach der Verdichtung 30 cm. Material: Körnung der Größe 0 bis 64 mm. Die Abrechnung erfolgt nach anerkannten Lieferscheinen. |
| 10 | m3 |
|
1.12.450
|
Schottertragschicht für Zwischeneinbau Bereich bit. Oberbau
Schottertragschicht für den zwischenzeitlichen Einbau bis OK Fahrbahn zur Aufrechterhaltung
des Anliegerverkehrs.
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| 30 | m2 |
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1.12.460
|
Schottertragschicht herstellen
Schottertragschicht als Frostschutzschicht aus gebrochenen Mineralstoffen (Brechsand-Splitt-Schottergemisch),
güteüberwacht nach TL Gestein - StB 04 und gem. den Anforderungen der ZTV Beton-StB
07, TL Beton-StB 07, ZTV Asphalt-StB 07, TL Asphalt-StB 07 sowie ZTV SoB-StB 04.
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'33'
Die Lieferung ist durch Wiegescheine zu belegen. |
| 10 | m3 |
|
1.12.470
|
Planum herstellen Planum nach ZTVE - StB 09 profilgerecht herstellen einschl. verdichten auf der Frostschutzschicht bzw. der Schottertragschicht. Die Standfestigkeit ist im Rahmen der Eigenüberwachung nachzuweisen. Geforderter Tragfähigkeitswert im LP- Versuch: 120 MPa/m² |
| 30 | m2 |
|
1.12.480
|
Asphaltdeckschicht aus AC 11 DS herstellen Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton für Asphaltdeckschichten AC 11 D S entsprechend den ZTV Asphalt-StB 07/13 herstellen. In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'32'
Einbaudicke = 4 cm. Bindemittel = 25/55-55. Aufhellungsgestein = 20% Quarzit in der Groben Gesteinskörnung. Fremdfüller = Kalksteinfüller Kategorie CC 90. Grobe Gesteinskörnung = Kategorie PSV 53 |
| 24 | m2 |
|
1.12.490
|
Asphaltbinderschicht AC 16 BS herstellen
Asphaltbinder ZTV Asphalt-StB 07/13 in Schadenstellen, zur Profilregulierung und zum
Angleichen bei Anschlüssen und Übergängen.
Einbaudicke = 8 cm. Bindemittel: 25/55-55. |
| 24 | m2 |
|
1.12.500
|
Asphalttragdeckschicht aus AC 16 TS herstellen Asphalttragdeckschicht aus Asphalttragdeckschichtmischgut AC 22 TS entsprechend den ZTV Asphalt-StB 07 herstellen. Z ur Profilregulierung und zum Angleichen bei Anschlüssen, Schadenstellen und Übergängen aus gebrochenen Mineralstoffen Einbaudicke = 15 cm. Bindemittel = 50/70. Aufhellungsgestein = 20% Quarzit in der Groben Gesteinskörnung. Grobe Gesteinskörnung = Kategorie C 90/1, Feine Gesteinskörnung = Fließkoeffizient Kategorie E CS 35 Mindestanteil 35 M.-v.H. Fremdfüller = Kalksteinfüller Kategorie CC 90. |
| 24 | m2 |
|
1.12.510
|
Abstumpfungsmaßnahme durchführen LFK 1/3*Gestein wie Aufh.
Abstumpfungsmaßnahme zur Erhöhung der Anfangsgriffigkeit durch gleichmäßiges Aufbringen und Einwalzen von Abstreukörnung durchführen. Nicht gebundene Abstreukörnung aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Abstreukörnung = Lieferkörnung 1/3. Aus Gestein wie Aufhellungsgestein in Asphaltdeckschicht. Abstreumenge = 1 kg/m2. |
| 24 | m2 |
|
1.12.520
|
Bordsteine aufbrechen Bordsteine aufbrechen und aufnehmen einschl. Unterbeton und
Rückenstütze. Zur Wiederverwendung säubern und seitlich lagern. Nicht mehr verwendbare
Stoffe werden Eigentum des AN und sind zu beseitigen.
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'8*20 '
Steinlänge: 1,00 m |
| 8 | m |
|
1.12.530
|
Bordsteine aufbrechen Bordsteine aufbrechen und aufnehmen einschl. Unterbeton und
Rückenstütze. Zur Wiederverwendung säubern und seitlich lagern. Nicht mehr verwendbare
Stoffe werden Eigentum des AN und sind zu beseitigen.
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'12/15*25 '
Steinlänge: 1,00 m |
| 8 | m |
|
1.12.540
|
Bordsteine aufbrechen Bordsteine aufbrechen und aufnehmen einschl. Unterbeton und
Rückenstütze. Zur Wiederverwendung säubern und seitlich lagern. Nicht mehr verwendbare
Stoffe werden Eigentum des AN und sind zu beseitigen.
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'15*22 '
Steinlänge: 1,00 m |
| 2 | m |
|
1.12.550
|
Bordsteine auf der Baustelle lagernd einbauen Borde auf der Baustelle lagernd als Tiefborde verlegen. Betonbettung C 16/20, X0 Mit Rückenstütze.
Fugenausbildung gem. DIN 18318
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'8*20 '
Steinlänge: 1,00 m einschl. aller erforderlichen Schnitte. |
| 8 | m |
|
1.12.560
|
Bordsteine auf der Baustelle lagernd einbauen Borde auf der Baustelle lagernd als Hochborde verlegen. Betonbettung C 16/20, X0 Mit Rückenstütze.
Fugenausbildung gem. DIN 18318
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'12/15*25 '
Steinlänge: 1,00 m einschl. aller erforderlichen Schnitte. |
| 8 | m |
|
1.12.570
|
Bordsteine auf der Baustelle lagernd einbauen Borde auf der Baustelle lagernd als Rundborde verlegen. Betonbettung C 16/20, X0 Mit Rückenstütze.
Fugenausbildung gem. DIN 18318
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'15*22 '
Steinlänge: 1,00 m einschl. aller erforderlichen Schnitte. |
| 2 | m |
|
1.12.580
|
Bordsteine aus Beton
Bordsteine aus Beton DIN 483, einschichtig. Zuschlag aus
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'8*20 '
Steinlänge: 1,00 m einschl. aller erforderlichen Schnitte. |
| 2 | m |
|
1.12.590
|
Bordsteine aus Beton
Bordsteine aus Beton DIN 483, einschichtig. Zuschlag aus
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'12/15*25 '
Steinlänge: 1,00 m einschl. aller erforderlichen Schnitte. |
| 2 | m |
|
1.12.600
|
Pflaster aufnehmen Pflaster aufnehmen Pflaster aufnehmen, in Sand verlegt. Zur Wiederverwendung säubern und seitlich lagern. Nicht verwendbare Stoffe werden Eigentum des AN und sind zu beseitien. Art des Pflaster: SF-Verbundsteinpflaster Pflasterstärke: '10' cm |
| 5 | m2 |
|
1.12.610
|
Pflaster auf der Baustelle lagernd einbauen Seitlich gelagertes Pflaster aufnehmen und entsprechend der ursprünglichen Ausführung wiedereinbauen. Pflasterbett mit Basaltsand einschlämmen. Art des Pflasters: SF-Verbundsteinpflaster Pflasterstärke: 10cm |
| 5 | m2 |
|
1.12.620
|
Rinnenplatten aufbrechen und aufnehmen Rinnenplatten aufbrechen und aufnehmen einschl. Unterbeton. Zur Wiederverwendung säubern und seitlich lagern. Nicht mehr verwendbare Stoffe werden Eigentum des AN und sind zu beseitigen. Rinnenplatten: 15 * 25 cm Anzahl der Plattenzeilen: 1 |
| 4,8 | m |
|
1.12.630
|
Rinnenplatten auf der Baustelle lagernd einbauen Seitlich gelagerte Rinnenplatten aufnehmen und entsprechend der ursprünglichen Ausführung wiedereinbauen. Pflasterbett aus Beton C 16/20 X0. Fugen mit Mörtel einschlämmen, Flächen reinigen. Dehnungsfugenausbildung gem. DIN 18318 Anschlüsse an Einbauten und Begrenzungen sind einzurechnen. Art der Rinnenplatten: 15 * 25 cm Anzahl der Plattenzeilen: 1 |
| 4,8 | m |
|
1.12.640
|
Dichtheitsprüfung Anschlussleitungen vom Hauptkanal Dichtheitsprüfung Anschlussleitungen vom Hauptkanal Dichtheitsprüfung einer Anschlussleitung nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA A 139 mit Luft (Verfahren LC oder LD) oder mit Wasser. Während der Prüfung ist ein Druckschreiber anzuschließen. Der Prüfvorgang sowie die Ergebnisse sind zu protokollieren und dem AG vom Prüfer unterschrieben zu übergeben. Die Prüfung erfolgt vom Hauptkanal aus. Dimension Hauptkanal: DN 300 bis DN 400, Haltungslänge bis 60,00 m. Dimension Anschlussleitung: DN 150 bis DN 200, mit Einzellängen bis zu 12,00 m In die Position sind die Ab- und Abfahrten, das Bedienpersonal, alle Umrüst- und Umsetzarbeiten, sowie sämtliche Nebenarbeiten, Geräte und Betriebsstoffe einzurechnen. |
| 4 | St |
|
Stundenlohnarbeiten |
|
1.12.650
|
Stundenlohnarbeiten Kompressor bis 10 m3/min Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG Angeboten wird ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendung zum Stemmen enthält, einschl. der Kosten für das
Bedienungspersonal.
geleisteten Arbeitsstunden.
|
| 1 | h |
|
1.12.660
|
Stundenlohnarbeiten Bohr- und Abbruchhammer bis 20 kg Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG Angeboten wird ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen für den Einsatz enthält, einschl. der Kosten für das
Bedienungspersonal.
geleisteten Arbeitsstunden.
|
| 1 | h |
|
1.12.670
|
Stundenlohnarbeiten Handschiebekamera Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG. Angeboten wird ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen für den Einsatz enthält, einschl. der Kosten für das Bedienpersonal und Helfer sowie das Vorhalten der Kamera auf der Baustelle während der gesamten Bauzeit. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Handschiebekamera |
| 1 | h |
|
Summe 1.12 |
Hausanschlussleitungen |
|
Summe 1 |
Kanalbau |
| Projekt: | 0085845 | Kanalerneuerung Charlottenstraße |
| LV: | 1 | Schmutzwasserkanalisation Fritz-Ludwig-Straße |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
1
|
Kanalbau |
|
1.1
|
Baustelleneinrichtung und Verkehrsreglung |
|
|
1.2
|
Kampfmittelsondierung |
|
|
1.3
|
Herstellung Bereich KS1-KS2 |
|
|
1.4
|
Auf- und Abbrucharbeiten |
|
|
1.5
|
Erdarbeiten Kanal |
|
|
1.6
|
Verbauarbeiten |
|
|
1.7
|
Schächte und Bauwerke Kanal |
|
|
1.8
|
Rohre und Formstücke |
|
|
1.9
|
Tragschichten, Deckschichten, Borde und Rinnen |
|
|
1.10
|
Stundenlohnarbeiten |
|
|
1.11
|
Nachweise und Überprüfungen |
|
|
1.12
|
Hausanschlussleitungen |
|
Summe 1 |
Kanalbau |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
LV
|
1
|
|
1
|
Kanalbau |
| LV | Schmutzwasserkanalisation Fritz-Ludwig-Straße |