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Vergabeinformation Angebotsaufforderung

Projekt-Daten

Projektname:
0085845
 
Projektbezeichnung:
Kanalerneuerung Charlottenstraße
 

Auftraggeber-Daten

Firma:
Stadtverwaltung Koblenz
 
Stadtentwässerung
 
Straße:
Bahnhofplatz 9
 
Ort:
56068 Koblenz
 

LV-Daten

LV-Name:
1
 
LV-Bezeichnung:
Schmutzwasserkanalisation Fritz-Ludwig-Straße
 
Teilschlüsselebenen:
1. Ebene: LV-Ebene, nummerisch (Länge 2 Ziffern)
2. Ebene: LV-Ebene, nummerisch (Länge 2 Ziffern)
3. Ebene: Leistung, nummerisch (Länge 4 Ziffern)
4. Ebene: Index, alphanummerisch (Länge 1 Zeichen)
 
Datum:
27.10.2026
 
 

Inhalt des Leistungsverzeichnisses

Projekt: 0085845 Kanalerneuerung Charlottenstraße
LV: 1 Schmutzwasserkanalisation Fritz-Ludwig-Straße
 
Titel
Bezeichnung
   
1

Kanalbau

1.1

Baustelleneinrichtung und Verkehrsreglung

1.2

Kampfmittelsondierung

1.3

Herstellung Bereich KS1-KS2

1.4

Auf- und Abbrucharbeiten

1.5

Erdarbeiten Kanal

1.6

Verbauarbeiten

1.7

Schächte und Bauwerke Kanal

1.8

Rohre und Formstücke

1.9

Tragschichten, Deckschichten, Borde und Rinnen

1.10

Stundenlohnarbeiten

1.11

Nachweise und Überprüfungen

1.12

Hausanschlussleitungen

   
 


Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (Stand 27.05.2026)
-------------------------------------------------------------------------------------------

01.00.0200.0
Allgemeines zu den LV-Texten und anzuwendenden Normenwerken und Richtlinien

Die Beschreibung der einzelnen Leistungen sind im allgemeinen dem Mutterleistungsverzeichnis der Stadtverwaltung Koblenz, Stadtentwässerung-Eigenbetrieb der Stadt Koblenz entnommen.


Alle zitierten ZTV, DIN EN, ATV, und DWA und sonstige Vorschriften werden in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung Vertragsbestandteil.


01.00.0200.0.0
Alle Arbeiten an den abwassertechnischen Anlagen finden grundsätzlich unter Betrieb statt.


Die DWA-A 199-1 bis 3, die DGUV Regel 103-003, dieDGUV Regel 201-052 und die DGUV Vorschrift 21 werden vertraglich vereinbart.
Der AN hat die Einhaltung der in den Vorschriften genannten Grenzwerte sicherzustellen und ggf. durch den Einsatz von technischen Einrichtungen die Sicherheit des eingesetzten Personales zu gewährleisten.
Die Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.


01.00.0200.1
Baustellenverordnung

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung-BaustellV) in Verbindung mit RAB 30 ist zu beachten.


01.00.0200.2
Vorlage eines Bauzeitenplanes durch den AN vor Baubeginn und desen Fortschreibung /Anpassung

Der AN reicht vor Baubeginn einen Bauzeitenplan ein, der nach Zustimmung durch den AG verbindlicher Vertragsbestandteil wird. Der AN hat den Bauzeitenplan während der Baudurchführung durch Eintragung des Ist-Verlaufs fortzuschreiben und auf Verlangen des AG diesem ein Exemplar des fortgeschriebenen Plans auszuhändigen.
Aus dem Zeitplan muss die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten und der vom Bieter vorgesehene Zeitbedarf für die Folge der einzelnen Arbeiten sowie der Personaleinsatz ersichtlich sein.


01.00.0201.0
Definition "nach besonderer Anordnung des AG"

In der Leistungsbeschreibung bedeutet "nach besonderer Anordnung des AG", dass auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Anordnung zu beginnen ist.


01.00.0201.1
Anzahl der Arbeitstage pro Woche

Der AN verpflichtet sich, dass auf der Baustelle mind. 5 Arbeitstage pro Woche gearbeitet wird. In Wochen, in denen Brückentage sind, ist die Arbeitszeit mit dem AG abzustimmen. Bei wetterbedingtem Arbeitsausfall ist der AG unverzüglich zu informieren.


01.00.0202.0
Informationspflicht des AN über Bestandsanlagen im Baubereich

Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u. ä. beim AG und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten. Wenn die Verlegung neuer Versorgungsleitungen durch die Versorgungsunternehmen geplant ist, soll der AN mit diesen in Verhandlung treten mit dem Ziel, die notwendigen Erdarbeiten ebenfalls mit auszuführen. Auftraggeber für diese Leistungen ist das jeweilige Versorungsunternehmen.
Die für die ausgeschriebenen Leistungen vereinbarte Bauzeit bleibt unverändert.


01.00.0202.1
Hinweis zum provisorischen Kanalbetrieb

Zum provisorischen Betrieb des Kanalsystems bei der Herstellung von Anschlüssen, bei Überleitungen oder beim Einrichten von Rohrprovisorien ist der Querschnitt bzw. die Leistungsfähigkeit (Rohre, Pumpe) genau so groß oder größer als die vorhandene Anlage zu wählen.

Kleinere Querschnitte (Durchflussleistungen, Pumpenleistung) sind nicht zugelassen! Sollte es zu Schäden durch zu klein gewählte Provisorien beim Kanalbetrieb kommen, haftet der AN.

Abweichungen von dieser Regelung können nur mit Genehmigung der Oberbauleitung und dem verantwortlichen Planungsingenieur vorgenommen werden.
Der Vorgang ist in den Bauakten zu vermerken.


01.00.0202.2
Wasserhaltung:

In Abschnitten,in denen der neue Kanal im Bereich der Trasse des vorh.Kanals liegt, ist es erforderlich Wasserhaltung für das anfallende Abwasser sowie Regenwasser zu betreiben.

Dies kann z. B. bei geeigneter Witterung während der täglichen Arbeitszeit durch Absperren und Überpumpen in den bereits fertiggestellten Kanal, oder den Einsatz von Durchgangsblasen incl. der erforderlichen Schlauchverbindungen erfolgen.

Außerhalb der Arbeitszeit, in den Nachtstunden sowie für das Wochenende und sonstigen arbeitsfreien Zeiten ist eine provisorische Anbindung des alten Kanals an den neu verlegten Kanal herzustellen.
Die Kosten dieser Leistungen sind in die Einheitspreise der Rohrpositionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.


01.00.0203.0
Umgang mit vorhandenen Versorgungsleitungen und Kabeln

Die Hinweise der Eigentümer oder Betreiber von Ver- und Entsorgungsanlagen über das Verhalten beim Antreffen von Anlagen sind zu beachten. Bei Arbeiten in oder an Anlagen der Ortsentwässerung ist zuvor der städt. Kanalmeister, Telefon Klärwerk 0261/129 4046, zu informieren. Dessen Anweisungen sind zu beachten.


01.00.0203.1

Umgang mit Kampfmittelfunden

Bei Antreffen militärischer Funde / Kampfmittel ist der AG und der Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz, Leit- u. Koordinierungsstelle, unverzüglich zu verständigen. Ansprechperson bei Munitionsfunden ist der techn. Leiter des Kampfmittelräumdienstes:

                    Herr Sven Rasehorn,

                    Tel: +49 (171) 8249305,

                    Telefax: +49 (02606) 961235,
                    E-Mail: kmrd@add.rlp.de

01.00.0203.2
Umgang mit archäologischen Funden

Jeder zu Tage kommende archäologische Fund (Mauern, Erdverfärbungen, Scherben, Münzen, etc.) ist unverzüglich dem AG und der:

                    Generaldirektion kulturelles Erbe- Direktion Archäologie

                    - Außenstelle Koblenz -

                    Niederberger Höhe 1,

                    56077 Koblenz,

                    Tel. 0261/6675-3000

                    E-Mail: landesarchaeologie@gdke.rlp.de

zu melden.

Die Fundstelle ist soweit als möglich unverändert zu lassen, Fundgegenstände sind gegen Verlust zu sichern.


01.00.0204.0
Zustand von Baustoffen und Bauteilen

Stoffe, Bauteile und Bauelemente der nachfolgenden Positionen müssen ungebraucht sein, ausgenommen ist die Verwendung von wiederaufbereitetem Ausbauasphalt für bit. Tragschichten, wenn die "Technischen Lieferbedingungen für die Herstellung von Mischgut für Tragschichten und Bindeschichten bei Zugabe von ausgebautem Asphalt" beachtet werden.
Unter Würdigung und Berücksichtigung rechtlicher und umwelttechnischer Belange, kann die Verwendung von güteüberwachten und zertifizierten Recyclingbaustoffen für die Bodenverbesserung, die Verfüllung im Bereich der Leitungszone, die Hauptverfüllung bis Planum sowie die Schichten des ungebundenen Oberbaus zugelassen werden; bedarf jedoch der Zustimmung durch den AG. Gleichzeitig wird eine Preisanpassung erforderlich.

Die Anforderungen der DIN EN 1610 in Kombination mit der DWA-A 139, der VOB/C DIN 18299, der ZTV E-StB 17,ZTV SoB 04/07 oder ZTV Asphalt-StB 07/13 sind zwingend einzuhalten.

01.00.0205.0
Nachweispflicht des AN für Baustoffe und Bauteile

Der AN hat auf Verlangen des AG den Nachweis der Überwachung der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nichtgenormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs/Gütegemeinschaft vorliegt.


01.00.0206.0
Anschlussmöglichkeiten für Strom und Wasser

Anschlussmöglichkeiten für Strom und Wasser wird vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Die Kosten für das Herstellen des Anschlusses werden nicht gesondert vergütet. Die Kosten für den Verbrauch trägt der AN. Er hat auch die Anschlußwerte festzustellen.


01.00.0207.0
Lagerflächen und Flächen für die Baustelleneinrichtung
Plätze für die Baustelleneinrichtung können nur im unmittelbaren Baustellenbereich innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen zur Verfügung gestellt werden.
Gesonderte Flächen für die Baustelleneinrichtung, Firmencontainer sowie Lagerflächen stehen nicht zur Verfügung. Soweit erforderlich, sind entsprechende Flächen vom AN in Eigenregie zu beschaffen.

Alle mit der Beschaffung der v.g. zusätzlichen Flächen einhergehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

Die hierfür vorgesehenen Flächen sind daraufhin zu überprüfen, ob der temporären Nutzung als Baustelleneinrichtung, Lagerplatz o. ä. die vorhandenen Bestände (z. B. Biotope) oder andere Lasten und Pflichten auf der Fläche (z. B. Kompensationsmaßnahmen) entgegenstehen oder die Nutzung genehmigungspflichtig ist (z. B. Lage im Schutzgebiet). Für den Außenbereich ist grundsätzlich eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durchzuführen.

Das Ergebnis dieser Prüfung ist in jedem Fall vor Inanspruchnahme der Fläche gegenüber dem AG zu dokumentieren.


Das gelagerte Material und die Baustoffe dürfen den öffentlichen Verkehr innerhalb der Fußgängerbereiche und der Fahrbahnen, sowie die ungehinderte Zufahrt für Feuerwehr, Krankenwagen und Müllabfuhr nicht beeinträchtigen.

Lose Baustoffe sind kontinuierlich zum Baufortschritt, in kleinen, auf den Tagesbedarf abgestimmten Mengen zu liefern und bis zum Verbrauch innerhalb des Baufeldes zwischen zu lagern. Feste Baustoffe sind stets auf Paletten bzw. in Aufbewahrungskästen zu liefern, wobei die gelieferte Materialmenge den wöchentlichen Bedarf nicht übersteigen darf.


01.00.0208.0
Vom AN zu liefernde/zu erstellende Unterlagen vor Baubeginn

Mindestens 10 Arbeitstage vor dem vertraglich vereinbarten Ausführungsbeginn der Leistungen, sind vom AN anzufertigen und dem AG vorzulegen:
(Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise der tangierten Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.)

               -                   Verkehrsbehördliche Anordnung und zugehörigen Verkehrsregelplan
               -                   Bauzeitenplan incl. Fortschreibung durch Anpassung an den Ist-Verlauf
               -                   Prüffähiger statischer Nachweis der Rohre sowie des Verbaus

               - Baustelleneinrichtungsplan

01.00.0208.1
Abrechnung und Abrechnungsplan

Die Abrechnung der einzelnen Teilleistungen ist mit separaten Aufmaßen und Rechnungen wie folgt aufzubauen und einzureichen:

Hauptkanal: getrennt nach Schmutz- und Regenwasserkanal (entfällt bei Mischwasserkanälen)

Hausanschlussleitungen: separat für jedenHausanschluss (Einzelrechnungen für jeden Anschluss, getrennt nach Schmutz- und Regenwasser)

Straßenentwässerung: separat für jeden Straßenablauf

Leistungen für Dritte (z. B. Versorger): Diese Leistungen sind direkt mit dem jeweiligen Dritten abzurechnen.

Die konkrete Abrechnungsstruktur ist zum Baubeginn zwischen dem AN und dem AG abzustimmen.

Die Kosten hierfür sind in die Baustellengemeinkosten einzurechnen.

Alle wesentlichen Leistungen sind in einem Abrechnungsplan Maßstab 1:250 bzw. 1:500 (nach Angabe des AG) darzustellen, der mind.folgende Angaben enthält:

            -                   Schacht-Nr. incl. Sohl- und Deckelhöhen bezogen auf NN
            -                   Haltungslänge und Sohlgefälle
            -                   Rohrmaterial und Dimension in der Haltung
            -                   Stationierung und Fließrichtung von Abzweigen bzw. Stutzen sowie die Station und Tiefenlage am Rohrende
            -                   Schematische Darstellung der angrenzenden Bebauung

Die Kosten hierfür sind in die Baustellengemeinkosten einzurechnen.


01.00.0209.0
Hinweise zu Erd- und Verbauarbeiten

Verbaubreiten und Verbauhöhen:
Bei Anwendung von Grabenverbauverfahren oder Verbaugeräte werden die Grabenbreiten nach den beigefügten Tabellen der Stadtentwässerung abgerechnet.
Die Grabentiefe wird von der Geländeoberfläche bzw. der Oberfläche des Baufeldes nach Abtrag von Oberboden oder nach Herstellen des Planums bis zur Graben-/Baugrubensohle ermittelt. Für den Verbau sind 10 cm hinzuzurechnen.
Mehraufwendungen für den Stirnwandverbau sind in die Aushubposition einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

Mehraushub im Bereich von Fertigteilschächten:
Mehraufwendungen für Aushub, Verbau, sowie Wiederverfüllung an Fertigteilschächten und sonstigen Einbauten sind einzurechnen. Ergeben sich in einer Haltung nach den Tabellen der Stadtentwässerung verschiedene Grabenbreiten, wird die Grabenbreite abgerechnet, die sich aus der gemittelten Breite der Haltung ergibt.

Einsatz von Anbauverdichtern im Bereich der Leitungszone und Hauptverfüllung
Beabsichtigt der Auftragnehmer für die Verdichtung im Bereich der Leitungszone und/oder der Hauptverfüllung die Verwendung von baggergeführten Anbauverdichtern, sind die nachfolgend aufgeführte Mindeststandards einzuhalten bzw. nachzuweisen:

Anbauverdichter dürfen nur zum Einsatz kommen, wenn dies die örtliche Arbeits- und Bauumfeldsituation
ermöglicht und die Erschütterungsnachweise diese Arbeitsweise zulassen.

Darüber hinaus gilt:

Anbauverdichter dürfen nur von für den eingesetzten Gerätetyp- geschultem Personal bedient werden. Der Nachweis der Schulung ist unaufgefordert, vor dem erstmaligen Einsatz, vorzulegen.
Die Schulung ist in regelmäßigen Abständen von höchstens 3 Jahren zu wiederholen und ebenfalls vorzulegen.
Das entsprechende Gerätedatenblatt ist immer vorzuhalten.
Die Leistungsparameter des Baggers in Abhängigkeit zum Anbauverdichtertyp sind korrekt nach den Herstellerangaben des Anbaugerätehestellers einzustellen und nachzuweisen.
Die Auflast des Baggers auf den Anbauverdichter ist gemäß den Herstellerangaben vorzunehmen.
Um die Emission von Erschütterungen zu minimieren, ist der Anbauverdichter immer in der Luft ein- und auszuschalten.
Die Gerätschaften, die Schütthöhe, die Zahl der Übergänge sind gemäß Tabelle 5 der DWA-A 139 für den jeweiligen Verwendungszweck auszuwählen bzw. zu verwenden/auszuführen.


01.00.0210.1
Hinweis zu Baustellenzufahrten

Für die erforderlichen Zufahrten hat der AN selbst auf eigene Rechnung zu sorgen. Die Zufahrtswege sind zu unterhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben. Bei Benutzung privater Wege, Grundstücke und Anlagen hat der AN an ihn gestellte Auflagen und Ansprüche auf seine Kosten zu erfüllen. Die ungehinderte Zufahrt für Katastrophenfahrzeuge, Ambulanzen, Feuerwehr,
muss gewährleistet sein.


01.00.0210.1.1
Sicherstellung der Abfallentsorgung

Die Fahrbeziehungen innerhalb des Baustellenbereiches sind in Abstimmung mit dem Kommunalen Servicebetrieb Koblenz auf die Fahrzeuggeometrie eines 3-achs Müllfahrzeuges abzustimmen. Sollte dies in Teilbereichen während der Leistungserbringung durch den AN nicht zu gewährleisten sein, sind die Müllgefäße in Abstimmung zwischen dem AN und dem Kommunalen Servicebetreib Koblenz an festzulegenden temporären Sammelplätzen zu platzieren und nach der Leerung an die jeweiligen Grundstücke zurück zu bringen (jeweils durch den AN). Diese Leistung ist in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.


01.00.0210.2
Hinweis zum Einstieg in Bestandsschächte

Es kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass die für die Durchführung der Kanalbauarbeiten zu begehenden Einstiegsschächte über Steigeisen bzw. Steigbügel begehbar sind. Der hieraus resultierende Mehraufwand für die erforderlichen Einstiegshilfesysteme, einschl. Vorhalten und Einsatz, geht zu Lasten des AN und ist in die Einheitspreise einzurechnen.


01.00.0210.3
Hinweis zur Straßenreinigung

Werden beim Transport von Aushub oder Baumaterialien Grundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen verschmutzt, so hat der AN für eine sofortige Reinigung mit selbstaufnehmenden Kehrbesen zu sorgen; eine besondere Vergütung dafür erfolgt nicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, wird der AG nach einer Mahnung mit einer Frist von 24 Stunden die Ersatzvornahme veranlassen.


01.00.0210.4
Hinweis zu Verkehrssicherung, Unfallverhütung - Haftung

Baustellen an oder in öffentlichen Verkehrsflächen sind entsprechend der ZTV-SA 97 und ASR A 5.2 und RSA abzusichern.
Die Schutzgitter müssen die Baustelle gegenüber dem öffentlichen Verkehr ständig dicht abschirmen und sind standfest auszuführen bzw. zu verankern, ausreichend zu beleuchten und bei Bedarf zu reinigen. Baugruben sind durch geeignete Geländer gegen den Absturz von Personen zu sichern. Die Absperrung von Baugruben nur durch "Flatterband" ist nicht zugelassen! Alle für den AN tätigen Fahrzeug- und Geräteführer sind zur besonderen Vorsicht und Rücksicht auf allen Zufahrtswegen und im Randbereich der Baustelle zu ermahnen.


01.00.0210.5
Hinweis zum Schutz der Landschaft

Der AN verpflichtet sich, bei den Bauarbeiten und Transporten auf die Erhaltung des Landschaftsbildes zu achten und Rücksicht zu nehmen - insbesondere auf Landschaftsschutzgebiete, unter Denkmalschutz stehende Einrichtungen.
Alle Eingriffe an Bäumen und Anpflanzungen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG bzw. des EB/67erfolgen (siehe ZTV Punkt 01.00.0244.0). Erhaltenswerte Bäume und Pflanzungen sind vor Beschädigungen durch den Baubetrieb zu schützen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern im LV hierfür keine Positionen vorgesehen sind.


01.00.0210.6
Hinweis zur Flurschadenregelung

Im Bereich der vom AG kostenfrei zur Verfügung gestellten Arbeitsflächen werden auftretende Flurschäden (Ernteausfall, Wegfall von Bäumen, Stäuchern u.ä.) Wiederinstandsetzung von Zäunen, Mauern, Masten, Geländern und das Wiederersetzen von Grenzsteinen vom AG getragen, soweit der Schaden vom AN auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt und nicht durch unsachgemäße Ausführung verursacht ist; die Entscheidung trifft die Bauleitung des AG.
Schäden außerhalb der vom AG zur Verfügung gestellten Arbeitsflächen gehen zu Lasten des AN; ebenso Schäden, die bei der Lagerung, beim Umladen oder dem Transport durch Fahrzeuge außerhalb der Arbeitsflächen verursacht werden.
Zur Feststellung von Flurschäden wird die Trasse vor Beginn der Arbeiten mit den Eigentümern, ggf. den Pächtern, einem neutralen Schätzungsbeauftragten, dem AN und dem AG gemeinsam begangen und der Aufwuchswert festgestellt. Nach Beendigung der Arbeiten ist das Baugelände mit den oben Genannten zu begehen und die Höhe der Flurschadens zu ermitteln.


01.00.0210.7
Hinweis zum Beweissicherungsverfahren- Bestandsdokumentation durch den AN

Vor Inangriffnahme der Bauarbeiten ist der Zustand der Arbeitsflächen, Zufahrten und der benachbarten Bausubstanz fotografisch und ggf. schriftlich derart zu dokumentieren, dass eventuell vorhandene Schäden bei späteren Beweisverfahren eindeutig nachweisbar sind. Werden zum Zeitpunkt der Abnahme Schäden oder Mängel geltend gemacht, die nicht durch vorgenannte Maßnahmen als "vorher dagewesen" nachgewiesen werden können, können diese Schäden oder Mängel dem AN angelastet werden. Die Verantwortung für die Vollständigkeit der Beweisunterlagen trägt der AN. Die Kosten des Verfahrens sind in die Einheitspreise einzurechnen, eine besondere Vergütung erfolgt nicht, sofern nicht hierfür eine besondere Vergütung im LV vorgesehen ist.


01.00.0210.8
Hinweis zu Vermessungsarbeiten

Der AG übergibt dem AN vor Baubeginn einen Höhenfestpunkt.
Alle weiteren, zur Abwicklung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Vermessungs- und Absteckungsarbeiten sind Nebenleistungen des AN und werden von diesem in eigener Verantwortung ausgeführt. Der AN haftet allein für die Richtigkeit seiner Absteckungen und Messungen, vom AG durchgeführte Kontrollmessungen entbinden ihn nicht von seiner Verantwortung. Vor Beginn der Arbeiten hat der AN die ihm vom AG übergebenen Angaben zum Übertragenetz und die Höhenfestpunkte örtlich zu überprüfen. Für den dauerhaften Schutz der ihm übergebenen Messpunkte ist der AN verantwortlich. Der AG ist berechtigt, alle Absteckberechnungen, Absteckungen und Messungen des AN jederzeit einzusehen und zu prüfen sowie eigene Kontrollmessungen durchzuführen.


01.00.0210.9
Hinweis zu Versorgungsleitungen, Vermessungszeichen

Der AN wird besonders darauf hingewiesen, dass er sich vor Beginn der Bauarbeiten rechtzeitig mit den innerhalb des Baubereichs zuständigen Versorgungsträgern in Verbindung zu setzen hat, um die Lage vorhandener Versorgungsleitungen zu erfahren. Außerdem hat er sich mit den vorhandenen Bestandsplänen vertraut zu machen.
Den Weisungen der Vertreter der Versorgungsbetriebe, der BL und der Betriebsleitung ist unbedingt Folge zu leisten. Die Anfragen des AN sind schriftlich - wenigstens 1 Woche vor Beginn der Bauarbeiten - an die Versorgungsträger bzw. die Betriebsunternehmer zu richten.
Beim Antreffen von Versorgungsleitungen innerhalb der Kanal-bzw. Straßenbaumaßnahme hat der AN darauf zu achten, dass diese ordnungsgemäß abgesichert und freigelegt werden.
Sämtliche Schieber, Hydrantenkappen und freigelegte Rohrleitungen sind im Zuge der Baumaßnahme zu sichern, für Schäden haftet der AN. Sofern aus Platzgründen vorhandene Anlagen überfahren und beschädigt werden, sind diese nach Beendigung der Bauarbeiten wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Diese Arbeiten sind ebenfalls Nebenleistungen ohne besondere Vergütung und sind entsprechend einzukalkulieren. Über die Ortsbesichtigung mit den Versorgungsbetrieben und dem zuständigen Bauleiter hat der AN einen Aktenvermerk zu fertigen und einen Durchschlag an die örtliche Bauleitung des AG vor Aufnahme der Bauarbeiten zu senden.
Der AN ist ferner verpflichtet, vorhandene Grenzsteine, soweit diese nicht in den Einschnitt, die Auffüllung oder ins Bauwerk fallen sorgfältig zu erhalten. Die Entfernung irgendwelcher Grenzsteine ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der BL gestattet.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass vor Aufnahme von Aufgrabungen jeglicher Art Schürfgruben bzw. Suchschlitze zum Auffinden von möglichen Ver- und Entsorgungsleitungen herzustellen sind. Diese Leistungen werden nach der entsprechenden Position des LV vergütet.

01.00.0211.0
Hinweis zur statischen Berechnung der Rohre in offener Baugrube

Die statischen Berechnungen der Rohre sind nach den Richtlinien des DWA-A 127 zu erstellen. Die erforderlichen Angaben des AG sind aus den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ersichtlich. Die statischen Berechnungen sind in prüffähiger Form dem AG in 1-facher Ausfertigung 1 Woche vor Baubeginn vorzulegen. Die Vorlage von Regelrohrstatiken wird

grundsätzlich nicht akzeptiert.

Diese Leistung gilt als Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet.


01.00.0212.0
Hinweis zur statischen Berechnung von Vortriebsrohren

Die statischen Berechnungen der Vortriebsrohre sind nach dem DWA - A 161 Statische Berechnung von Vortriebsrohren zu erstellen. Die erforderlichen Angaben des AG sind aus den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ersichtlich. Die statischen Berechnungen sind von einem Prüfingenieur für Baustatik geprüft dem AG in 3facher Ausfertigung rechtzeitig vorzulegen. Diese Leistung gilt als Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet.


01.00.0213.0
Hinweis zu Beton- und Stahlbetonarbeiten

Wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist, wird Stahlbeton getrennt nach Beton (einschl. Schalung) und Bewehrung abgerechnet.


01.00.0215.0
Verwertung von Aushub nach EBV BM-0 bis BM-F3

Überschussmassen mit einer Einstufung nach EBV BM-O bis einschließlich EBV BM-F3 sind einer Verwertung nach Wahl des AN zuzuführen. Die Verwertung hat entsprechend KrWG und in Übereinstimmung mit sonstigen abfallrechtlichen Verordnungen des Landes Rheinland-Pfalz zu erfolgen. Der AG ist über die vom AN gewählten Verwertungswege vor Ausführung schriftlich zu informieren. Grundsätzlich hat die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung.
Sämtliche anfallenden Kosten für die Verwertung von Überschussmassen mit EBV Einstufung BM-0 bis einschl. BM-F3 sind in die entsprechenden OZ´s einzukalkulieren. Die Verwertung ist gem. Definition §3 KrWG bzw. gem. dem Leitfaden Boden des LBM Rheinland-Pfalz der Oberbegriff für Abfallverwertung und Abfallbeseitigung durchzuführen.
.
Aushub darf nur an den von der SGD Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Eltzerhofstr. 6 a, 56068 Koblenz an hierfür genehmigten Orten gelagert werden.
Sämtliche Böden müssen entsprechend ihrer Horizonte und ihrer EBV Einstufungen aufgenommen (d.h. separiert) werden. Erschwernisse hierdurch sind in die entsprechenden Einheitspreise der Aushubpositionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Die detaillierten Analyseergebnisse und die abfalltechnischen Einstufungen der Materialien sind der beigefügten Baugrunderkundung zu entnehmen.

01.00.0216.0
Teer - pechhaltiger Straßenaufbruch (PAK) gem. EBV ausbauen und entsorgen,
Boden "gefährlich" gem. EBV > BM-F3 lösen und entsorgen

Teer - pechhaltiger Straßenaufbruch(PAK) sowie als gefährlich einzustufender Boden nach EBV > BM-F3 ist zum Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel abzufahren. "Nebenangebote und Änderungsvorschläge für die Deponierung sind ausgeschlossen."
Sämtliche Böden müssen entsprechend ihrer Horizonte und ihrer EBV Einstufungen aufgenommen (d.h. separiert) werden. Erschwernisse hierdurch sind in die entsprechenden Einheitspreise der Aushubpositionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
In Fahrbahnen und Nebenflächen, in Teilleistungen entsprechend dem Baufortschritt, aufnehmen und laden.

Einzurechnen in die Position sind:


> der Transport zur Zentraldeponie Eiterköpfe
> das Verbringen des Materiales auf der Deponie nach Anweisung des Deponiebetreibers
> die eingeschränkten Öffnungs-/Annahmezeiten

Die anfallenden Deponiegebühren werden direkt zwischen dem Deponiebetreiber und dem AG abgerechnet.

Die detaillierten Analyseergebnisse und die abfalltechnischen Einstufungen der Materialien sind der beigefügten Baugrunderkundung zu entnehmen.


Für die Beantragung des elektronischen Entsorgungsnachweises ist für die v.g. Böden die Vorlage einer vollständigen Deklarationsanalyse je 500 Tonnen Aushubmaterial bei der Genehmigungsbehörde erforderlich.

Um Beeinträchtigungen und Behinderungen im Bauablauf, auf Grund fehlender Analysenergebnissen, zu vermeiden, sind im Vorgriff auf den Bauablauf Schürfen herzustellen.

Die Abrechnung erfolgt über LV-Positionen.

Die Standorte werden vom AG festgelegt.

Ein vom AG beauftragter Baugrundgutachter entnimmt die Proben und veranlasst die erforderlichen Analysen.

Nach Vorliegen der Probenauswertungen mit dem Ergebnis, dass es sich weiterhin um gefährliche Abfälle

> BM-F3 nach EBV handelt, beantragt der AG die entsprechenden Entsorgungsnachweise.



01.00.0217.0

Ablagerungskriterien


Die Ablagerungskriterien des Abfallzweckverbandes Rhein- Mosel-Eifel - als Entsorgungsanlage der Stadt Koblenz sind durch den Positivkatalog (Stand 19.09.2011) bestimmt.
Beim Antreffen von Bauschutt und Erdaushub mit schädlichen Verunreinigungen ist der AG unverzüglich zu informieren. Der AG veranlasst die Untersuchung der Schadstoffgehalte und bestimmt das weitere Vorgehen. Der AN ist für die ordnungsgemäße Entsorgung des belasteten Bodens verantwortlich. Bei Einhaltung der Grenzwerte (Anhang A und B zum Positivkatalog des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel - Anlage 2) ist der gefährliche Abfall dem Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel anzudienen. Ein Entsorgungsnachweis ist bei der Geschäftsstelle des:

                    Abfallzwecksverbandes Rhein-Mosel-Eifel

                    Deponie Eiterköpfe

                    An der L 117

                    56299 Ochtendung

                    Tel.: 02625-9696-0

einzureichen.

Nach Entsorgungsbestätigung durch die SAM GmbH muss ein Begleitscheinverfahren durchgeführt werden.
Bei Überschreitung der Grenzwerte (Anhang A und B wie vor) ist die Entsorgung der Abfälle mit dem AG:

Stadtverwaltung Koblenz

Stadtentwässerung-Eigenbetrieb der Stadt Koblenz

Bahnhofplatz 9

56068 Koblenz

abzustimmen. Die hierfür anfallenden Gebühren (Deponiegebühren evtl. zusätzliche Bodenanalysen, SAM-Gebühren etc.) werden vom AG übernommen und sind von dem jeweiligen Rechnungssteller unmittelbar an den AG zu stellen.


01.00.0218.0
Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel an der L 117 56299 Ochtendung


Die Entfernung von Koblenz zur Deponie beträgt ca 25 km.
Die eingeschränkten Öffnungs- und Annahmezeiten der Deponie sind in der Kalkulation und bei den Bauarbeiten zu brücksichtigen.


01.00.0219.0
Straßenaufbruchmaterial unbelastet.

Die Wiederverwendung hat Vorrang vor sonstiger Beseitigung.
Eine Wiederaufbereitungsanlage befindet sich in Kobl.-Bubenheim. Die Eignung ist vorher mit dem Betreiber der Anlage zu prüfen.


01.00.0220.0
Hinweis zum Titel Anschlusskanäle

Anschlusskanäle sind Kanäle vom öffentlichen Straßenkanal bis zur Grundstücksgrenze.
Aufmaß und Abrechnung erfolgen getrennt für jeden Anschlusskanal.
Nicht in diesem Titel enthaltene Leistungen werden nach den übrigen Positionen des Leistungs- verzeichnisses vergütet, sofern diese zutreffen.


01.00.0221.0
Hinweis zum Titel Umbinden von Hausanschlusskanälen

Wenn der öffentliche Straßenkanal erneuert wird, müssen vorh. Anschlusskanäle unter Aufrechterhaltung des Betriebes umgebunden werden.
Nicht in diesem Titel enthaltene Leistungen werden nach den übrigen Positionen des Leistungs- verzeichnisses vergütet, sofern diese zutreffen.


01.00.0221.1
Hinweis zum Leistungsverzeichnis

Grundsätzlich ist in den Positionstexten die gebrauchsfertige Leistung beschrieben. Daraus ergibt sich, dass, soweit in den Texten nicht ausdrücklich anders vermerkt, die Lieferung der Stoffe eingeschlossen ist und eine fertige Leistung erwartet wird.

Eingeschlossen sind somit auch alle Tätigkeiten wie herstellen, montieren, anschließen, Funktionsprüfungen usw., die zur restlosen Erfüllung der Leistung gehören, auch wenn diese nicht ausdrücklich aufgezählt werden.

Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsver-
zeichnisses sind vom Bieter auszufüllen.

Abkürzungen im Leistungsverzeichnis für Abrechnungs-
einheiten (Einh).:

d      =              Tag
h      =              Stunde
Jr      =             Jahr
kg     =             Kilogramm
km    =             Kilometer
km2 =             Quadratkilometer
l                      =        Liter
m     =              Meter
m2    =             Quadratmeter
m3    =             Kubikmeter
Mt    =              Monat
psch =            pauschal
St     =             Stück
t                     =         Tonne
Wo   =             Woche


Für kombinierte Abrechnungseinheiten (Einh). und bei Vorhaltung oder Instandhaltung ist die Abrechnungs- einheit das Produkt aus Mengen- und Zeiteinheit

mMt               =        Meter x Monate
mWo              =        Meter x Wochen
md                 =        Meter x Tage
m2Mt             =         Quadratmeter x Monate
m2Wo            =        Quadratmeter x Wochen
m2d               =         Quadratmeter x Tage
m3Mt             =         Kubikmeter x Monate
m3Wo            =        Kubikmeter x Wochen
m3d               =         Kubikmeter x Tage
StMt              =         Stück x Monate
StWo             =         Stück x Wochen
Std                =         Stück x Tage
Sth                =         Stück x Stunden


01.00.0221.2
Hinweis zur Preisgestaltung

Die im LV angebotenen Einheitspreise müssen auskömmlich kalkuliert werden. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 13 Abs.1 Nr. 3 VOB/A, sondern "versteckt" die von ihm geforderten Angaben zu den Preisen der ausgeschriebenen Leistungen in der Gesamtheit seines Angebots.

Ein solches Angebot widerspricht dem in § 13 Abs. 1 VOB/A niedergelegten Grundsatz, weil es grundsätzlich ungeeignet ist, einer transparenten und alle Bieter gleichbehandelnden Vergabeentscheidung ohne weiteres zu Grunde gelegt zu werden. Angebote bei denen die Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in einer Mischkalkulation anbietet und auf andere Leistungspositionen umlegt, werden von der Wertung ausgeschlossen.
(§ 13 Abs. 1 Nr.3 VOB/A)


01.00.0221.3
Hinweis zur Rohrverlegung und der Eigenüberwachung der Rohrgrabenverdichtung

Bei allen Kanalbauarbeiten wird die DIN EN 1610, das Arbeitsblatt DWA-A139 sowie das Merkblatt

DWA-M 135-1 Vertragsbestandteil.

Umfang der haltungsbezogenen Verdichtungsnachweise

Besonders wird auf die Ausführung und den Nachweis der Eigenüberwachungsprüfungen nach

DIN EN 1610 und DWA-A 139 (Punkt 10.4.3)sowie DWA-M 135-1 hingewiesen. Die Nachweise sind entsprechend dem Baufortschritt kontinuierlich durchzuführen. Der Bauüberwachung des Auftraggebers sind die Termine der Überprüfung rechtzeitig bekannt zu geben und alle Ergebnisse ohne weitere Aufforderung sofort vorzulegen.

Dynamische Plattendruckversuche mit dem leichten Fallgewicht sind, bei entsprechender Nachweisführung und vergleichenden Kontrollversuchen durch Plattendruckversuche, zulässig.

Neben den geforderten Nachweisen gem. DWA-A 139 (Punkt 10.4.3), hat der AN folgende Nachweise zu liefern:

Pro Haltung eine Rammsondierung neben der Rohrleitung bis zur Grabensohle,
bei Haltungen über 25 m sind in Abständen von max. 25 m weitere Prüfungen
vorzusehen.

Pro Haltung in Höhe des Frostschutzplanums zusätzlich ein Lastplattendruckversuch, sofern die vorhandene Rohrüberdeckung eine solche Belastung zulässt. Sonst ist ein dynamischer Plattendruckversuch durchzuführen.

An jedem Schacht die Verdichtung der Schachtumgebung durch eine Rammsondierung bis zur planmäßigen Baugrubensohle.

Die geforderten Eigenüberwachungsnachweise sind in den EP einzurechnen.


01.00.0221.4
Hinweis zur Rohrverlegung

Die in der Ausführungsplanung vorgegebenen Sohlhöhen sowie das angegebene Längsgefälle der Rohrleitung sind bei der Ausführung unbedingt einzuhalten.

Beim Rohreinbau sind die Vorgaben der DIN EN 1610, des DWA-A 139 jeweils Punkt 8.6 sowie des

DWA-M 135-1 Punkt 12 zwingend zu berücksichtigen.
Es dürfen nur Rohrverbindungsgeräte eingesetzt werden, die ein kontrolliertes zentrisches Zusammenführen der Rohre sicherstellen.
Die Einhaltung der auf den jeweiligen Rohrtyp abgestimmten maximal zulässigen Einschubkraft ist durch eine Referenzmessung zu Beginn der Rohrverlegearbeiten nachzuweisen.
Das Zusammenschieben der Rohre mit dem Baggerlöffel oder dem Baggerstiel ist nicht zulässig. Dies gilt ebenso für eventuell notwendige Lagekorrekturen.
Bei der Wahl der Verdichtungsgeräte ist die Tabelle 5 der DWA-A 139 zu berücksichtigen und anzuwenden.

01.00.0230.1

GRABENBREITEN FÜR EINZELGRÄBEN REGELFALL - VERBAUTER GRABEN MIT BETRETBAREM ARBEITSRAUM

Rohr

DA

AR

lichte Grabenbreiten

Verbau

Aushub

SB, DN 300

0,44m

0,50m

0,94m

0,30m

1,24m

SB, DN 400

0,54m

0,70m

1,24m

0,30m

1,54m

SB, DN 500

0,64m

0,70m

1,34m

0,30m

1,64m

SB, DN 600

0,76m

0,70m

1,46m

0,30m

1,76m

SB, DN 700

0,88m

0,70m

1,58m

0,30m

1,88m

SB, DN 800

1,00m

0,85m

1,85m

0,30m

2,15m

SB, DN900

1,12m

0,85m

1,97m

0,30m

2,27m

SB, DN 1000

1,24m

0,85m

2,09m

0,30m

2,39m

SB, DN 1200

1,48m

0,85m

2,33m

0,30m

2,63m

SB, DN 1400

1,72m

1,00m

2,72 m

0,30m

3,02m

SB, DN 1600

1,92m

1,00m

2,92m

0,30m

3,22m

SB, DN 1800

2,14m

1,00m

3,14m

0,30m

3,44m

SB, DN 2000

2,36m

1,00m

3,36m

0,30m

3,66m


Für den Verbau wurde eine gemittelte Stärke von 0,15m angenommen. Bei Einsetzen eines Gleitschienen- bzw. gestuften Linearverbaus wird die aus dieser Verbauart resultierende Grabenbreite zugrunde gelegt.
An Zwangspunkten darf die Mindestgrabenbreite unterschritten werden. Abweichungen vom Regelfall sind nach DIN EN 1610 zu bemessen.


01.00.0230.2
GRABENBREITEN FÜR EINZELGRÄBEN
REGELFALL - VERBAUTER GRABEN MIT BETRETBAREM ARBEITSRAUM

Rohre

DA

AR

<1,75m

1,75-4,00m

>4,00m

Verbau

Aushub

Stz.,DN100

0,13m

0,40m

0,80m

0,90m

1,00m

0,30m

0,30m

0,30m

1,10m

1,20m

1,30m

Stz.,DN150

0,19m

0,40m

0,80m

0,90m

1,00m

0,30m

0,30m

0,30m

1,10m

1,20m

1,30m

Stz.,DN200

0,25m

0,40m

0,80m

0,90m

1,00m

0,30m

0,30m

0,30m

1,10m

1,20m

1,30m

Stz.,DN250

0,32m

0,50m

0,80m

0,90m

1,00m

0,30m

0,30m

0,30m

1,12m

1,20m

1,30m

Stz.,DN300

0,37m

0,50m

0,87m

0,90m

1,00m

0,30m

0,30m

0,30m

1,17m

1,20m

1,30m

Stz.,DN400

0,49m

0,70m

<-------

1,19m

------->

0,30m

1,49m

Stz.,DN500

0,61m

0,70m

<-------

1,31m

------->

0,30m

1,61m


Für den Verbau wurde eine gemittelte Stärke von 0,15m angenommen. Bei Einsetzen eines Gleitschienen- bzw. gestuften Linearverbaus wird die aus dieser Verbauart resultierende Grabenbreite zugrunde gelegt.
An Zwangspunkten darf die Mindestgrabenbreite unterschritten werden. Abweichungen vom Regelfall sind nach DIN EN 1610 zu bemessen.


01.00.0230.3
GRABENBREITEN FÜR STUFENGRÄBEN MIT FERTIGTEILSCHÄCHTEN
(TOPFSCHÄCHTEN) DN 1000

1. Breite des tiefen Grabens wie bei Einzelgräben

2. Gesamtbreite im oberen Bereich des Grabens wie folgt :

tiefliegend

hochliegend

Gesamtbreite

d = 300 STZ

d = 300 SB

2,16 m

d = 300 STZ

d = 400 SB

2,37 m

d = 300 STZ

d = 500 SB

2,50 m

d = 300 STZ

d= 600 SB

2,62 m


mit Fertigteilschächten (Topfschächten) DN 1200

d = 300 STZ

d = 700 SB

2,84 m

d = 300 STZ

d = 800 SB

3,04 m


mit Fertigteilschächten (Topfschächten) DN 1500

d = 300 STZ

d = 900 SB

3,30 m

d = 300 STZ

d = 1000 SB

3,44 m


Die Gesamtgrabenbreiten sind wie folgt ermittelt:
AR1/2 + DA1/2 + (S1/2 + 0,10) + DA2 + AR2/2 + V = B

DA = Außendurchmesser der Rohe

AR = Arbeitsraum nach EN
S = Außendurchmesser Topfschacht
V = Verbau gemittelte Stärken 30 cm


01.00.0231.3
Berechnungsformeln für die Wertminderung bei Überschreitung der Toleranzwerte bei Rohr- und Schachtabnahmen

Rohre


Alle Rohre sind entsprechend DIN EN 1610/ DWA-A 139 - jeweils in der aktuellen Fassung- genauestens nach Richtung und Höhenlage innerhalb der durch die Planung vorgegebenen Toleranzen zu verlegen.

Maximal zulässige Toleranzwerte bei Entwässerungsanlagen des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für Stz- und SB- Kanäle:

Material

Rohr DN

Versatz
Scheitel/ Kämpfer"

Versatz
Sohle

Axial-verschiebung

Unterbogen/

Ausbiegung

mm

mm

mm

mm

mm

Steinzeug

300

18

4

25

17

Steinzeug

400

23

4

25

20

Steinzeug

500

28

5

25

25

Stahlbeton

300

10

10

15

17

Stahlbeton

400

10

10

15

20

Stahlbeton

500

15

15

15

25

Stahlbeton

600

15

15

15

30

Stahlbeton

700

15

15

20

35

Stahlbeton

800

20

20

20

40

Stahlbeton

900

20

20

20

45

Stahlbeton

1000

20

20

20

50

Stahlbeton

1100

20

20

25

55

Stahlbeton

1200

25

25

25

60

Stahlbeton

1300

25

25

25

65

Stahlbeton

1400

25

25

25

70

Stahlbeton

1500

25

25

25

75

Stahlbeton

1600

30

30

30

80

Stahlbeton

1800

30

30

30

90

Stahlbeton

2000

35

35

33

100

Stahlbeton

2200

35

35

33

110

Stahlbeton

2500

35

35

39

125

Diese Werte werden bei nicht begehbaren Kanälen mittels TV- Inspektion ermittelt. Mögliche technische Prüffehler durch die eingesetzte Kameratechnik sind eingearbeitet.

Der AG behält sich das Recht vor,

  • bei einer Mängelhäufung, welche deutlich über den zulässigen Toleranzwerten liegt, oder bei Mängeln, die erhebliche Einschränkungen des Betriebszustandes des Kanals auf Dauer nach sich ziehen, die Auswechslung der Haltung ggf. auch von Haltungsabschnitten zu verlangen.

  • bei einzelnen Mängeln, die über den zulässigen Toleranzwerten liegen und dadurch zu erhöhten Unterhaltungs- und Inspektionsaufwendungen während der vorgesehenen Nutzungsdauer der Anlage führen, die Minderung der Leistung entsprechend vorzunehmen. Hier ist jedoch die Dichtheit der Rohrverbindungen nachzuweisen.


Formeln für Wertminderung:

1.) Axialverschiebung (> Toleranzwert lt. Tabelle)

Abzug A = (EP * i² * fk) / DN

A = Abzug in ?
EP = Einheitspreis (?/m) (Rohre liefern und verlegen)
i = Axialverschiebung (Muffenspalt) (mm)
DN = Durchmesser (mm)
fk = Faktor für Lage = 0,25 (Scheitel / Kämpfer)
= 0,5 (Sohle)




2.) Unterbogen (> Toleranzwert lt. Tabelle)

Abzug A = EP * L * (t²/DN) * (1/J) * fk


EP       = Einheitspreis (Rohre liefern und verlegen) (?/m)
L          = Länge des Unterbogens (m)
t           = max. Tiefe des Unterbogens (mm)
DN       = Durchmesser (mm)
J          = Gefälle (%)
fk         = Faktor Kanalart
                               = 0,50 für Mischwasserkanal
                          = 0,25 für Regenwasserkanal
=1,00 für Schmutzwasserkanal


3.) Versatz (> Toleranzwert lt. Tabelle)

Abzug A = EP * (h²/DN) * fk


EP       = Einheitspreis (Rohre liefern und verlegen) (?/m)
h          = absolute Höhe des Versatzes (mm)
DN       = Durchmesser (mm)
fk         = Faktor für Lage = 1,5 (Scheitel/ Kämpfer)
= 2,0 (Sohle)

Toleranzen für das Steigmaß an Schächten

Das max. Steigmaß (OK-Deckel bis 1. Steigbügel) beträgt gemäß dem gültigen Normenwerk 50 cm und darf in begründeten Fällen um max. 15 cm überschritten werden. Bei einem Steigmaß > 65 cm wird ein Ablösebetrag für Mehraufwendungen bei der Unterhaltung in Höhe von 1.100 ? festgesetzt.


01.00.0231.4
Anbohren von Rohren:

Erforderliche Anbohrungen sind, entsprechend den einschlägigen Herstellervorgaben, jeweils im ersten und letzten Drittel des durchgehenden Rohres vorzunehmen. Die Bohrung muss vom Rohrende mindestens einen Abstand vom 2-fachen Bohrlochdurchmesser bis max. 1/3 der Rohrlänge besitzen. Je Rohr sind max. 2 Anbohrungen zulässig, wobei der Abstand untereinander mind. 1,00 m betragen muss.

01.00.0231.5
Einbau von Formstücken-Abzweige

Zwischen zwei Abzweigen ist jeweils ein Rohrstück von mind. 1 Meter einzubauen, um eine Muffendruckprüfung durchführen zu können.


01.00.0231.6
Muffenspalte von Rohren

Zur Vermeidung von Beschädigungen an den Rohrenden durch Zwängungen, muss die Rohrverbindung nach dem Zusammenfügen die nach DIN EN 1610/DWA- A 139 geforderte Stoßfuge von mindestens 5 mm aufweisen.
Dies kann zum Beispiel durch werkseitig auf-/angebrachte Elastomer-Dichtungselemente, oder den Einbau von Presspolstern aus Elastomeren in der Muffe erfolgen.
Grundsätzlich ist eine optische Überprüfung des Rohrstoßes vor dem Einschieben des nächsten Rohres durchzuführen.
Die Funktion der Rohrverbindung darf durch das auf-/angebrachte Dichtungselement bzw. das nachträglich aufgebrachte Presspolster nicht beeinträchtigt werden.
Die maximal zulässige Stoßfugenbreite ist mit dem Rohrhersteller abzustimmen und dem Auftraggeber nachzuweisen.


01.00.0232.0
Anforderungen an den Asphalt

Im Straßenoberbau darf nur Asphalt verwendet werden, der einer Güteüberwachung nach dem TLG-Asphalt-OB-StB unterliegt.
Das Mischwerk ist verpflichtet, die Überwachung auf dem Lieferschein zu kennzeichnen (TLG-A. Abschnitt 3.5).


01.00.0233.0
Anforderungen an Mineralstoffe

Im Oberbau der Straße dürfen nur Mineralstoffe verwendet werden, die einer Güteüberwachung nach den technischen Vertragsbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TL Gestein-StB) und den vom LBM Rheinland-Pfalz herausgegebenen Ergänzungen unterliegen. Die Anforderungen der TL Gestein-StB einschließlich der dazu eingeführten Ergänzungen müsssen erfüllt sein.


01.00.0234.0
Einbaurichtlinie Asphaltdecken

Beim Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt wird die ZTV Asphalt-StB Vertragsbestandteil.


01.00.0235.0
Einbaurichtlinie Tragschichten

Beim Einbau von Tragschichten wird die ZTV Beton-StB, TL Beton-StB, ZTV Asphalt-StB TL Asphalt-StB, die TL Bitumen-StB, die ZTV SoB -StB, die TL SoB-StB,sowie die TL G SoB-Stb Vertragsbestandteil.


01.00.0236.0
Anforderungen an Bodenverbesserung/Bodenverfestigung

Bei Maßnahmen zur Bodenverfestigung und Bodenverbesserung wird die ZTV E-StB Vertragsbestandteil.


01.00.0237.0
Anforderungen bei Erdarbeiten im Straßenbau

Bei Erdarbeiten im Straßenbau wird die
ZTV E-StB Vertragsbestandteil.


01.00.0239.0
Bau ländlicher Wege

Beim Bau ländlicher Wege wird die ZTV-LW STB Vertragsbestandteil.

01.00.0239.1
Verkehrstechnische Sicherung

Für die verkehrstechnischen Sicherungen von Arbeitsstellen wird die ZTV-SA sowie die RSA Vertragsbestandteil.


01.00.0239.2

Verkehrsführung

1. Verkehrsführung

1.1.     Verkehrsregelung, -führung und -sicherung obliegen dem Auftragnehmer innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen. Der Auftragnehmer hat die alleinige Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle und haftet für alle Schäden, die durch Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht entstehen. Er übernimmt insoweit auch die Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers und haftet im Verhältnis zum Auftraggeber gegenüber Dritten allein. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht frei, soweit der Auftragnehmer die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verschuldet oder zu vertreten hat.

Erforderlichenfalls sind Sicherungsposten zu stellen

1.2.      Sämtliche Zufahrten und Einmündungen sind grundsätzlich ständig befahrbar zu halten. Der Anliegerverkehr sowie die Zuwegung für Ver- und Entsorgungs- und Notfallfahrzeuge sind während der Bauzeit aufrecht zu erhalten.
Der Auftragnehmer informiert alle von der Baumaßnahme tangierten Anlieger zeitnah und in geeigneter Art und Weise über Veränderungen und Einschränkungen in Bezug auf die Nutzung der öffentlichen Verkehrsanlagen, die sich aus der Umsetzung der vertraglich geschuldeteten Leistung ergeben.

1.3.      Für die Bauausführung ist vom Auftraggeber vorgesehen, dass die Arbeiten unter halbseitiger Sperrung durchgeführt werden.

1.4.      Die gesamte Baufeldlänge ist entsprechend der RSA und ASR A 5.2 abzusichern.

1.5.     Die Verkehrssicherungseinrichtungen auf der Baustelle obliegen dem Auftragnehmer. Alle erforderlichen
Maßnahmen sind vom Auftragnehmer zu veranlassen bzw. durchzuführen. Für die Verkehrssicherung hat der Auftragnehmer gem. ZVB/E-STB einen Verantwortlichen vor Ort zu benennen. Dieser muss
ständig erreichbar sein.

1.6. Alle für die Baustelle zur Verwendung kommenden Verkehrsschilder müssen voll retroreflektierend sein und der STVO entsprechen. Die Ausführung der Verkehrszeichen darf nicht unter den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen liegen.

1.7. Über die Verkehrsführung und Beschilderung der Baustelle sind der zuständigen Straßen- verkehrsbehörde mind. 2 Wochen vor Baubeginn die erforderlichen Beschilderungspläne mit Antrag auf Erteilung der Anordnung zu verkehrsrechtlichen Sicherungen vor Arbeitsstellen an Straßen sowie von Verkehrsregelung/ -beschränkung etc.l (§ 45 Abs. 1,6,7 StVO) mind. in 4-facher Ausfertigung vorzulegen. Zuständige Straßenverkehrsbehörde ist das Sachgebiet 66.10.30/SVB beim Tiefbauamt der Stadtverwaltung Koblenz

1.8. Für die Erteilung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung wird auf Grund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der zur Zeit gültigen Fassung eine Verwaltungsgebühr in entsprechender Höhe erhoben.
Sollten während der Bauabwicklung weitere Anordnungen nach § 45 Abs. 1,6,7 StVO notwendig werden,
ist hierfür eine erneute Gebühr zu entrichten.

1.9.     Die zusätzlichen techn. Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA), die technischen Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA ) und die Richtlinien für die Umleitungsbeschilderungen (RUB) sind maßgebend. Darüber hinaus ist das Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) zu beachten.

2.0. Alle in diesem Abschnitt (?Verkehrstechnische Sicherung?) angeführten Leistungen, sich aus der RSA und ZTV-SA ergebenden Auflagen, Kontrollen und Erschwernisse; Erstellung des Verkehrsregelplanes einschl. der Gebühren für die verkehrsbeschränkenden Anordnungen; sind in die Positionen der mit der ?Verkehrssicherung? in Zusammenhang stehenden Positionen wie temporäre Verkehrszeichen, Warnleuchten, Baken, Absperrböcke, Markierungsfolien, transportable Schutzeinrichtungen etc.im Titel "Baustelleneinrichtung und Verkehr" einzurechnen.

01.00.0240.0
Anforderungen an den Bau von Entwässerungseinrichtungen an Straßen

Beim Bau von Entwässerungseinrichtungen in Straßenwird die ZTV Ew-StB Vertragsbestandteil.

01.00.0241.0
Aufgrabungen in Straßenflächen

Bei Aufgrabungen in Verkehrsflächen von Straßen wird die ZTV A-StB Vertragsbestandteil.


01.00.0242.0
Anforderungen beim Bau von Betonfahrbahnen

Beim Bau von Fahrbahndecken aus Beton wird die ZTV Beton-StB Vertragsbestandteil.


01.00.0243.0
Anforderungen beim Bau von Pflasterdecken

Beim Bau von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen auf Bettungen ohne Bindemittel wird die ZTV Pflaster - StB Vertragsbestandteil.


01.00.0244.0
Anforderungen an den Baumschutz

Wichtige Normen und Regelwerke z. Schutz von Bäumen i.Bereich v. Baustellen Bei Bauarbeiten, die Auswirkungen auf bestehende Bäume/Baumreihen haben könnten, werden die nachfolgenden Regelwerke in der jeweiligen Fassung Vertragsbestandteil:

1.         DIN 18915 bis 18920, Vegetationstechnik im Landschaftsbau, insbesondere DIN 18920: Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen.

2.         RAS-LP 4: Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Teil 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen.
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln.

3.         ZTV-Baumpflege: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege und Baumsanierung. Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Bonn

4.        MA-StB-Merkblatt Alleen. Der Bundesminister für Verkehr, Verkehrsblatt-Verlag, Dortmund,

5.        Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen,.
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln, 15,S. gleichlautend veröffentlicht in den Technischen Mitteilungen, Hinweis GW 125, des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V., Eschborn.

Sollten im Zuge der Umsetzung der zu erbringenden Leistungen am städt. Entwässerungsnetz Eingriffe an bestehenden Bäumen (Ast- und Wurzelwerk) erforderlich werden, sind diese Maßnahmen mit dem städt. Baummanagement -angesiedelt beim Eigenbetrieb Grünflächen und Bestattungswesen- abzustimmen. Durch das Baummanagement wird die weitere Vorgehensweise vorgegeben und festgelegt.

Die Koordination der Abstimmung obliegt dem Auftragnehmer.


01.00.0245.0
Umgang mit Versorgungsleitungen und Kabeln

Für den Umgang mit Kabeln und Leitungen, die den Kanalbau negativ beeinflussen bzw. den Bauablauf beeinträchtigen, gilt folgende Vorgehensweise:

Leitungen und Kabel der ENM

Kabel und Leitungen werden gemäß den bestehenden Konzessionsverträgen zwischen dem Energieversorgungsunternehmen und der Stadt Koblenz im Zuge der Maßnahme auf Veranlassung und Rechnung des Unternehmens umgelegt, gesichert oder aus dem Baufeld herausgenommen.
Die Koordination dieser Leistungen und deren Abrechnung erfolgt zwischen dem ausführenden Unternehmen (AN) und dem Versorger.
Entsprechende Leistungsansätze sind im Titel "Versorgungsanlagen" im Leistungsverzeichnis aufgenommen bzw. können aus dem Titel "Kanalbau" entnommen werden.


Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom

Das ggf. erforderlich werdende Umlegen von vorhandenen querenden und/oder längslaufenden Telekommunikationskabeln erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes auf Weisung und Rechnung des Nutzungsberechtigten der Anlage.
Hierzu beabsichtigt das Telekommunikationsunternehmen einen separaten Vertrag mit dem ausführenden Unternehmen (AN) des Loses Kanalbau abzuschließen und umzusetzen.
Die Koordination dieser Leistungen und deren Abrechnung erfolgt zwischen dem ausführenden Unternehmen (AN) und der Deutschen Telekom.
Leistungen für Kabelsicherungen und sich daraus ergebende zusätzliche Leistungen im Zuge der Maßnahmenumsetzung, werden gemäß den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen vergütet.

01.00.0246

Abnahme nach VOB/B

- -------------------------------

Der Auftragnehmer zeigt der Stadtentwässerung -Eigenbetrieb der Stadt Koblenz- die vertragsgemäße Herstellung der Leistungen schriftlich an.

Mit der Anzeige der Fertigstellung der vertraglichen Leistungen sind die Dichtheitsprüfungen aller Anlagenteile (Kanäle incl. aller Schachtbauwerke, Grundstücksanschlüsse sowie Ablaufleitungen der Straßenabläufe) gem. DIN EN 1610 und DWA-A 139 sowie die sonstigen Nachweise wie z.B. Eigenüberwachung der Verdichtung vorzulegen. Die Prüfprotokolle sind mit Firmenstempel sowie Unterschrift der verantwortlichen Person zu versehen, welche die Druckprüfungen durchgeführt hat.

Zwischen den Vertragsparteien wird vereinbart, dass im Falle zusätzlich entstehender Aufwendungen beim Auftraggeber, verursacht durch nicht fristgerechte oder mangelhafte Leistungserbringung des Auftragnehmers (bzw. seines/seiner Nachunternehmer/s), die vom Auftraggeber dokumentierten Mehrkosten mit den berechtigten Forderungen des Auftragnehmers aus dem Vertragsverhältnis (Forderungen aus der Schlussrechnung) in Verrechnung gebracht werden.

01.00.0250.0
Baubeschreibung

(Allgemeine Darstellung der Bauaufgabe und Angaben über die Verhältnisse auf der Baustelle).

Baubeschreibung gemäß VOB/C DIN 18299
Punkt O "Hinweise für das Aufstellen der Leistungsverzeichnisse"

 

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 0085845 Kanalerneuerung Charlottenstraße
LV: 1 Schmutzwasserkanalisation Fritz-Ludwig-Straße
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
 

Baubeschreinung

1. Allgemeine Angaben

Die Stadt Koblenz, Eigenbetrieb Stadtentwässerung, beabsichtigt die Neuverlegung einer öffentlichen Schmutzwasserkanalisation in der Fritz-Ludwig-Straße im Stadtteil Koblenz-Wallersheim.

Die Maßnahme erfolgt in offener Bauweise und umfasst die Herstellung eines Schmutzwasserhauptkanals aus Steinzeugrohren DN 300 mit einer Trassenlänge von ca. 530 m sowie den Neubau von 12 Fertigteilschächten einschließlich des Anschlusses an den bestehenden öffentlichen Schacht Nr. 00840177.

Die neue Kanaltrasse verläuft parallel zur bestehenden Regenwasserkanalisation innerhalb der Fritz-Ludwig-Straße. Der vorhandene Regenwasserkanal bleibt bestehen und ist während der Bauausführung ebenso wie sämtliche vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen gegen Beschädigungen zu sichern. Mehraufwendungen beim Aushub, Verbau, Rückbau alter Kanal, etc., sind in die jeweiligen Positionen/Titel einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

Im Rahmen der Kanalbauarbeiten müssen auch längs laufende und querende Leitungen der Versorgungsunternehmen (ENM, Deutsche Telekom, Vodafone Kabel Deutschland) gesichert oder umgelegt werden. Eine Erneuerung oder Neuverlegung von Versorgungsleitungen ist nicht vorgesehen.

Es wird empfohlen sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten im Bereich der Baumaßnahme zu informieren und sich genaue Kenntnis über den Umfang und den Schwierigkeitsgrad der Arbeiten zu verschaffen.

Die Urkalkulation ist so aufzubauen, dass sämtliche Zuschläge bei jeder Position einzeln detailliert ausgewiesen sind. Dies gilt auch für Nachtragskalkulationen.

Die Submission der Baumaßnahme erfolgt bei der Stadtverwaltung Koblenz. Nach Prüfung und Wertung erhält das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag.

Die Aufteilung der Arbeitskräfte und der Einsatz der Baugeräte obliegt allein dem AN. Gleichzeitig ist er für die Einhaltung aller vertraglichen Fristen und die Umsetzung aller aus der Bau- und Leistungsbeschreibung hervorgehenden Vorgaben und Auflagen des AG verantwortlich.

Bei wetterbedingtem Arbeitsausfall ist der AG unverzüglich zu informieren. Bauablaufbedingte Aufbrüche der bereits fertig gestellten Straßenbereiche und Zwischenverfüllungen, wiederholte Aufgrabungen usw., die der Auftragnehmer aufgrund seiner Erfahrungen als für den von ihm vorgesehenen Bauablauf für zweckmäßig erachtet und ausführt, werden nicht gesondert vergütet. Sämtliche hiermit verbundenen Kosten sind in die Einheitspreise der OZ-Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.

Schachtbauwerke werden, einschl. der Anpassung der Schachtabdeckungen im Asphalteinbau, als fertig hergestellte Bauwerke abgerechnet. Für die Herstellung erforderliche Zwischenausbauzustände (lose aufgelegte Abdeckungen, Stahldeckel, das Ankeilen mit Straßenbaumaterial, vorläufige Angleichungen mittels Ausgleichsringen usw.) werden nicht gesondert vergütet.

Grundsätzlich wird die fertige Leistung abgerechnet.

Führt der AN Aufträge für Dritte aus (z. B. zusätzliche Leistungen für Versorgungsunternehmen, Abdichtungsarbeiten für Privatpersonen etc.), dürfen hieraus keine Terminverzögerungen für die Gesamtmaßnahme bzw. für die einzelnen Bauabschnitte entstehen.

Darüber hinaus hat der Auftragnehmer seine Arbeiten mit den Trägern der gleichzeitig laufenden Maßnahmen in eigener Verantwortung abzustimmen. Der AG steht hierbei dem AN beratend zur Seite.

2. Ausgeführte Vorarbeiten

2.1 Beweissicherung

Der AG hat im Vorfeld der Baumaßnahme den technischen Zustand der an das Baufeld angrenzenden Bausubstanz aufgenommen. Dies entbindet den AN nicht seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen und jegliche festgestellten Schäden und Änderungen in seinem Baueinwirkungsbereich zu dokumentieren.

Der AN übernimmt die Haftung für alle Schäden, die während der Bauarbeiten an der Bausubstanz entstehen, es sei denn, es handelt sich dabei um nicht vermeidbare, dem AG rechtzeitig vor der Bauausführung gemeldete Schäden, deren Entstehung nachweislich nicht auf einen unerlaubten oder unsachgemäßen Arbeitseinsatz oder Fahrlässigkeit bei der Bauausführung zurückzuführen ist.

2.2 Militärische Funde / Kampfmittel

Die erforderlichen Kampfmittelsondierungen zur Erlangung der ?Kampfmittelfreiheit? sind im Rahmen der Kanalbaumaßnahme durch den AN durchzuführen. (Siehe LV 01.02 ?Kampfmittelsondierung?.)

2.3 Baugrund und Verdichtungsanforderungen

Das beigefügte Baugrundgutachten und die beigefügten Messberichte (Nr. -24-036BE1-) der immig · viehmann Geo- und Umwelttechnik vom 09.04.2025 werden Vertragsbestandteil.

Unter der vorhandenen Asphaltbefestigung wurden Auffüllungen, Flusssand und Flusskies erkundet. Zum Zeitpunkt der Baugrunderkundung wurde kein Grundwasser angetroffen. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Rhein ist jedoch mit schwankenden Grundwasserständen zu rechnen, die während der Bauausführung zu berücksichtigen sind.

Sämtliche Erdbaustoffe sind lagenweise einzubauen und entsprechend den Anforderungen des Baugrundgutachtens auf die erforderlichen Verdichtungs- und Tragfähigkeitswerte zu verdichten.

Der Aufwand ist in die Einheitspreise bzw. in die betreffenden Leistungspositionen einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.

3. Angaben zur Baustelle

3.1 Lage der Baustelle

Die Baumaßnahme befindet sich in der Fritz-Ludwig-Straße im Stadtteil Koblenz-Wallersheim.

Die erforderlichen Arbeiten sind aus den beiliegenden Planunterlagen ersichtlich. Die Planunterlagen dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage und sind somit nur für die Ausschreibung gültig.

3.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege

Die Baustelle in der Fritz-Ludwig-Straße ist über die Hans-Böckler-Straße erreichbar. Die Bauausführung erfolgt abschnittsweise gemäß den verkehrsrechtlichen Anordnungen der Stadt Koblenz. Die Ausführung erfolgt über die gesamte Haltungslänge halbseitig. Im ersten Bauabschnitt, von Baubeginn bis KS2, wird der vorhandene Parkstreifen auf der Rheinseite für die Verkehrsführung genutzt.

Rettungswege sowie die Erreichbarkeit der angrenzenden Grundstücke sind während der gesamten Bauzeit soweit wie möglich aufrechtzuerhalten.

Erforderliche Verkehrsführungen, Absperrungen und Sicherungsmaßnahmen sind durch den Auftragnehmer herzustellen und zu unterhalten.

3.3 Zugänge und Zufahrten

Grundstückszufahrten sowie Zugänge zu Gebäuden sind während der Bauzeit möglichst aufrechtzuerhalten. Sind Einschränkungen unvermeidbar, sind diese rechtzeitig mit der Bauüberwachung und den betroffenen Anliegern abzustimmen.

Die Befahrung und widerrechtliche Nutzung der an die Baumaßnahme angrenzenden Privatgrundstücke ohne Erlaubnis des Grundstückseigentümers ist strikt untersagt.

Die Abschnittslängen für den offenen Kanalbau sind auf maximal 50 m zu beschränken, um die Auswirkungen auf die Erreichbarkeit der Häuser, Geschäfte etc., für die Feuerwehr und für die Anwohner auf ein Minimum zu reduzieren.

Darüber hinaus ist zwingend darauf zu achten, dass keine Baumaterialien (Erdaushub, Rohre, etc.) im Bereich von ?kritischen Feuerwehr-Zufahrten? während der Bauausführung gelagert werden dürfen, die im Brandfall einen Einsatz der Feuerwehr behindern würden.

Erforderliche Behelfsüberfahrten, Fußgängerbrücken oder Stahlplatten sind bereitzustellen. Verschmutzungen öffentlicher oder privater Flächen sind unverzüglich zu beseitigen.

3.4 Baustelleneinrichtung/Lagerflächen

siehe ZTV 01.00.0207.0

Die Einrichtung der Baustelle sowie die Auswahl von Lager- und Arbeitsflächen erfolgen durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den zuständigen Behörden. Öffentliche Flächen dürfen nur im genehmigten Umfang genutzt werden.

3.5 Vorfluter, Entwässerungseinrichtungen

Der AN hat für die schadlose Ableitung des Oberflächen-, Sicker- und Schichtenwassers im gesamten Baubereich und dessen Einflussbereich während der Bauzeit allein verantwortlich Sorge zu tragen. Kosten für die Herstellung von provisorischen Abflussmöglichkeiten oder deren Unterhaltung sind in die EP der OZ "Baustelleneinrichtung" einzurechnen, sofern hierfür keine speziellen LV-Positionen vorhanden sind.

Alle Haftungsansprüche wegen Überschwemmungsschäden oder dadurch bedingte Folgeschäden, die auf unsachgemäße Arbeiten zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des AN.

3.6 Kampfmittelsondierungen

Zur Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit ist vorgesehen, den Kanalgraben weitestgehend mittels Bohrlochsondierungen zu überprüfen. Im Bereich der Haltung KS1-KS2, der Leitungskreuzung mit der bestehenden Regenwasserleitung DN 900 ist eine baubegleitende Kampfmittelsondierung vorgesehen.

3.7 Baugrundverhältnisse

3.7.1 Baugrundgutachten

Im Vorfeld der Baumaßnahme wurden seitens des AG Baugrunduntersuchungen veranlasst, deren Ergebnisse im nachfolgend aufgeführten Baugrundgutachten detailliert ersichtlich sind:

Gutachten Nr.: 22-036BE1 vom 09.04.2025, Baugrunderkundung, geo- und umwelttechnische Beratung.

Das Gutachten wurde vom Ingenieurbüro Immig-Viehmann Geo- und Umwelttechnik, Pastor-Klein-Str. 17, 56073 Koblenz, erstellt.

Das Baugrundgutachten ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt und wird samt Anlagen verbindlicher Vertragsbestandteil.

Die Verfüllung der Gräben und Baugruben ist mit geeignetem zu liefernden Austauschmaterial vorgesehen. Eine Wiederverfüllung mit Aushubmaterial bzw. dessen Aufbereitung ist nicht vorgesehen.

Die anfallenden Aushubböden sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Vor Beginn der Aushubarbeiten hat der Auftragnehmer der Bauleitung die vorgesehene Deponie sowie die erforderlichen Annahme- bzw. Genehmigungsnachweise vorzulegen.

3.7.2 Umwelttechnische Bewertung der Aushubböden nach EBV, TR-Boden

Im Bereich des Baufeldes wurden Auffüllungen (Tragschicht ohne Bindemittel, Auffüllungen aus Flusssedimenten sowie Kanalgrabenverfüllungen) sowie natürliche Flusssande und Flusskiese erkundet. Die umwelttechnische Bewertung der Aushubböden erfolgte entsprechend den Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung (EBV).

Ergänzend wurde eine Einstufung nach den Technischen Regeln der LAGA TR Boden vorgenommen, da diese für einzelne Verwertungswege weiterhin erforderlich sein kann.

Die Tragschicht ohne Bindemittel (Schicht 1a) wurde aufgrund geringfügiger Überschreitungen einzelner Parameter der Materialklasse BM-0* zugeordnet. Die Auffüllungen aus Flusssedimenten (Schicht 1b), die Kanalgrabenverfüllungen (Schicht 1c) sowie die natürlichen Flusskiese und Flusssande (Schichten 2 und 3) wurden entsprechend den Untersuchungsergebnissen nach EBV- Materialklasse BM-F1 bewertet. Für diese Materialien sind die jeweiligen Einbau- und Verwertungsmöglichkeiten gemäß Ersatzbaustoffverordnung zu beachten.

Die anfallenden Aushubböden sind entsprechend ihrer bodenmechanischen Eigenschaften, ihrer Materialklassen nach EBV sowie ihrer Einstufung nach LAGA TR Boden getrennt aufzunehmen, zwischenzulagern und einer ordnungsgemäßen Wiederverwertung bzw. Entsorgung zuzuführen. Erschwernisse infolge der getrennten Aufnahme, Lagerung und Verladung sind in die Einheitspreise der entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Sofern sich während der Bauausführung Abweichungen von den im Baugrundgutachten dargestellten Bodenverhältnissen ergeben oder zusätzliche Deklarationsanalysen durch die jeweilige Entsorgungsanlage gefordert werden, sind ergänzende Untersuchungen durchzuführen. Insbesondere sind auffällige Bodenbereiche sowie Kanalgrabenverfüllungen bei Bedarf getrennt auszubauen und gesondert zu deklarieren.

Die Einstufung und Entsorgung der anfallenden Bodenmassen hat entsprechend den Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), der LAGA TR Boden, der Deponieverordnung (DepV) sowie der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) in der jeweils gültigen Fassung zu erfolgen.

Weitere Details zur Entsorgung von Bodenmassen sind in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen festgelegt und zu beachten.

3.7.3 Umwelttechnische Bewertung des Oberbaus / Schwarzdecke

Die vorhandene Schwarzdecke weist Schichtdicken von ca. 27 bis 33 cm auf. Im Rahmen der chemischen Untersuchungen wurden keine teer- bzw. pechtypischen Bestandteile (PAK) oberhalb der maßgebenden Zuordnungswerte festgestellt. Die vorhandene Schwarzdecke ist daher als Ausbauasphalt einzustufen und der Verwertungsklasse A zuzuordnen. Eine Wiederverwertung im Heißmischverfahren ist grundsätzlich möglich. Alternativ kann eine Verwertung in Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln oder in Asphaltfundationsschichten erfolgen.

Die Schwarzdecke ist gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) als Bitumengemisch mit Ausnahme derjenigen, die unter den Abfallschlüssel 17 03 01* fallen (AVV 17 03 02) einzustufen und entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.

3.7.4 Allgemeine Hinweise Kanalbau

3.7.4.1 Wiederverwertung von Aushubböden

Eine Wiederverwertung der im Zuge der Baumaßnahme anfallenden Auffüllungen und Aushubböden ist nicht vorgesehen. Die anfallenden Bodenmassen sind entsprechend ihrer umwelttechnischen Einstufung einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen.

3.7.4.2 Grund - und Schichtwasser

In der Baugrunderkundung wurde zum Zeitpunkt der Erkundung kein Grund-, Schicht- oder Kluftwasser angetroffen. Die während der Erkundung festgestellten Wasserverhältnisse stellen jedoch lediglich eine Momentaufnahme dar und lassen keine Rückschlüsse auf langfristige oder witterungsabhängige Grundwasserstände zu.

Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Rhein ist mit einem schwankenden Grundwasserstand zu rechnen. Insbesondere bei erhöhten Rheinwasserständen sowie nach längeren Niederschlagsereignissen kann ein Anstieg des Grundwasserspiegels nicht ausgeschlossen werden. Während der Bauausführung sind die tatsächlichen Wasserverhältnisse fortlaufend zu beobachten und bei der Ausführung entsprechend zu berücksichtigen.

Sofern während der Bauausführung Grundwasserzutritte auftreten, sind die erforderlichen Maßnahmen zur Wasserhaltung durch den Auftragnehmer entsprechend den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten vorzusehen. Die Notwendigkeit und der Umfang einer Wasserhaltung sind anhand der während der Bauausführung angetroffenen Wasserverhältnisse zu beurteilen.

3.7.4.3 Grabenverbau

Die Kanalgräben sind bis zu einer planmäßigen Tiefe von ? 5,00 m mit Verbauplatten bzw. Verbautafeln im Absenkverfahren zu sichern.

Die Kanalgräben im Bereich des Schachtbauwerks KS1 bzw. des Anschlusses an den Bestandskanal sowie im Bereich der Haltung KS1KS2 (Unterquerung des Stahlbetonkanals DN 900) sind z. B. mit Gleitschienenverbau, mehrstufigem Linearverbau oder Kammerdielenverbau zu sichern.

Art und Umfang des Verbaus richten sich nach der Grabentiefe, den Bodenverhältnissen sowie den angrenzenden Verkehrsflächen und Leitungen.

Die DIN 4124:2012 sowie die Empfehlungen des Arbeitskreises ?Baugruben? (EAB) sind in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen.

3.8 Ablagerungsstellen (siehe auch ZTV 01.00.0207.0)

Ablagerungsstellen / Lagerflächen für Bodenmassen oder Bodenverbesserungsmaterial stehen im Baubereich und außerhalb des Baustellenbereichs nicht zur Verfügung. Sie sind vom AN bei Bedarf auf seine Kosten zu beschaffen. Die Kosten sind in die OZ-Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.

3.9 Schutzbereiche und -objekte

Bei der Baustelleneinrichtung sowie während des Baubetriebes sind die einschlägigen Bestimmungen über den Umgang mit wassergefährdeten Stoffen zu beachten.

Die für die Baumaßnahme eingesetzten Baugeräte müssen den gültigen Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG - neueste Fassung) entsprechen.

Es sind alle gesetzlich geregelten Grenzwerte für Baulärm, gestaffelt nach Tageszeiten, zwingend einzuhalten. Es sind Geräte mit Schalldämmung einzusetzen, die die Grenzwerte nicht überschreiten dürfen. Die Aufwendungen für die Einhaltung der Auflagen sind in die EP der OZ-Baustelleneinrichtung einzurechnen.

Bei den eingesetzten Verdichtungsgeräten dürfen die zulässigen Anhaltswerte der DIN 4150-3 nicht überschritten werden. Die Werte sind beim erstmaligen Einsatz jedes auf der Baustelle eingesetzten Verdichtungsgerätes messtechnisch vor Ort zu bestimmen. Die Ergebnisse sind dem AG unaufgefordert vorzulegen. Die Kosten sind in die EP der OZ-Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.

Auf die Beachtung der Bestimmungen des Denkmalschutz- und Pflegegesetzes vom 23. März 1978 (GVBL 1978, Seite 159 ff), geändert durch das Gesetz vom 27.10.1986, zuletzt geändert durch das Landesgesetz zur Reform und Neuorganisation der Landesverwaltung vom 12. Oktober 1999 (GVBl. Seite 325) sowie die dafür ergangenen Verordnungen in ihrer jeweils neusten Fassung wird hingewiesen.

Zu den zu schützenden Bereichen gehören auch die im Bereich der Baustelle vorhandenen Vermessungspunkte bzw. amtlichen Festpunkte, Grenzsteine usw. Der AN hat sich vor Baubeginn über die Lage und den Bestand zu erkundigen und die vorhandenen Punkte zu sichern. Vom AN beschädigte oder beseitigte Grenzvermarkungen müssen auf seine Kosten wiederhergestellt werden.

3.10 Ver- und Entsorgungsleitungen

Dem Auftraggeber sind zum Zeitpunkt der Ausschreibung folgende Ver- und Entsorgungsleitungen im Bereich der Baumaßnahme bekannt:

Strom-, Gas- und Wasserversorgungsleitungen:

Energienetze Mittelrhein GmbH & Co.KG

Schützenstraße 80-82, 56068 Koblenz

Deutsche Telekom, Technischer Service GmbH:

Moselweißerstraße 70, 56073 Koblenz

Telekommunikationsleitungen:

Vodafone Kabel Deutschland GmbH

Zurmaienerstraße 175, 54292 Trier

Abwasserleitungen:

Stadtentwässerung Koblenz

Eigenbetrieb der Stadt Koblenz

Bahnhofstraße 47, 56068 Koblenz

Beleuchtungskabel:

Kommunaler Servicebetrieb Koblenz

Hans-Böckler-Str. 8, 56070 Koblenz

Im Baubereich befinden sich vorhandene Wasser-, Gas-, Strom- und Telekommunikationsleitungen sowie ein bestehender Regenwasserkanal, der überwiegend parallel zur geplanten Kanaltrasse verläuft. Die Gas-, Strom- und Telekommunikationsleitungen verlaufen ebenfalls überwiegend parallel zur Kanaltrasse. Im Bereich der Baumaßnahme sind fünf Wasserleitungsquerungen vorhanden, die während der Bauausführung besonders zu beachten und entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Leitungsträgers zu sichern sind.

Nach derzeitigem Planungsstand sind keine Umlegungen der vorhandenen Versorgungsleitungen vorgesehen.

Vor Beginn der Bauarbeiten hat der Auftragnehmer aktuelle Leitungsauskünfte bei allen zuständigen Leitungsträgern einzuholen. Die tatsächliche Lage der vorhandenen Leitungen ist vor Beginn der Erdarbeiten erforderlichenfalls durch Suchschachtungen bzw. Handschachtung festzustellen.

Werden während der Bauausführung nicht dokumentierte Leitungen angetroffen, sind die Arbeiten im betroffenen Bereich unverzüglich einzustellen. Die Bauüberwachung sowie der zuständige Leitungsträger sind umgehend zu informieren.

Die Auflagen der jeweiligen Ver- und Entsorgungsträger sind einzuhalten. Sämtliche Kosten, die durch Beschädigungen vorhandener Leitungen infolge unsachgemäßer Bauausführung entstehen, einschließlich daraus resultierender Folgekosten, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

4. Angaben zur Ausführung

4.1 Bauablauf

4.1.1 Allgemein

Die Kanalbaumaßnahme ist in offener Bauweise und abschnittsweise auszuführen. Die Herstellung der Kanaltrasse hat unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse grundsätzlich in möglichst kurzen, bautechnisch erforderlichen Bauabschnitten zu erfolgen. Art und Umfang der Verkehrsraumeinschränkungen richten sich nach der verkehrsrechtlichen Anordnung. Der Fußgänger- und Anliegerverkehr sowie die Erreichbarkeit der Grundstücke sind während der Bauzeit, soweit technisch möglich, aufrechtzuerhalten. Die Zufahrt für Rettungsdienst, Feuerwehr sowie Ver- und Entsorgungsfahrzeuge ist jederzeit sicherzustellen. Unvermeidbare Einschränkungen sind rechtzeitig mit der Bauüberwachung, den zuständigen Behörden sowie den betroffenen Anliegern abzustimmen.

Die Bauausführung beginnt am bestehenden Schmutzwasserschacht Nr. 00840177. Von dort aus ist der neue Schmutzwasserkanal über die Schächte KS 1 bis KS 12 entgegen der Fließrichtung herzustellen. Der Anschluss zwischen dem bestehenden Schmutzwasserschacht Nr. 00840177 und KS 1 hat eine Länge von ca. 4,00 m, bei einem Längsgefälle von 3,5 ?. Die Haltung zwischen KS 1 und KS 2 hat eine Länge von ca. 4,50 m und wird mit einem Längsgefälle von 6,7 ? ausgeführt. Die weiteren Haltungen des Schmutzwasserkanals werden entsprechend den Angaben der Ausführungsplanung, überwiegend mit einem Längsgefälle von 3,5 ?, hergestellt.

Hinweis zum Rückbau der Oberflächen

Die Asphaltbefestigung einschließlich der ungebundenen Tragschichten ist nur im unbedingt erforderlichen Umfang aufzunehmen. Die Ausbaumaterialien sind entsprechend ihrer abfallrechtlichen Einstufung ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu entsorgen. Die Schwarzdecke ist gemäß Baugrundgutachten als Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A (AVV 17 03 02) einzustufen.

Hinweis zu der Wiederherstellung der Oberflächen

Nach Abschluss der Kanalbauarbeiten sind die Tragschichten und die Asphaltbefestigung entsprechend den Ausführungsunterlagen wiederherzustellen. Straßeneinbauten und Schachtabdeckungen sind an die endgültige Oberfläche anzupassen.

4.1.2 Besonderer Bauablauf im Bereich KS 1 bis KS 2

Der Bereich zwischen KS 1 und KS 2 ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse, der vorhandenen Verkehrsflächen, der angrenzenden Zufahrt sowie der vorhandenen Regenwasserkanalisation als besonderer Bauabschnitt auszuführen. In diesem Bereich unterquert der geplante Schmutzwasserkanal DN 300 STZ den bestehenden Regenwasserkanal DN 900 Sb. Die Kreuzung ist entsprechend der vorliegenden Ausführungsplanung herzustellen.

Aufgrund der geringen Abstände zwischen dem bestehenden Regenwasserkanal DN 900 Sb und dem geplanten Schmutzwasserkanal DN 300 STZ sind die Arbeiten in diesem Bereich mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Dies betrifft insbesondere den Aushub, die Herstellung und den Einbau des Verbaus, das Umsetzen und den Rückbau des Verbaus, die Sicherung des bestehenden Regenwasserkanals sowie die Herstellung der Rohrbettung, Rohrverlegung und Grabenverfüllung. Der bestehende Regenwasserkanal ist während der gesamten Bauausführung gegen Beschädigungen sowie gegen Veränderungen seiner Lage und Höhenlage zu schützen.

Ein Verschieben, Anheben oder Absenken des bestehenden Regenwasserkanals ist auszuschießen. Erforderliche Sicherungs- und Schutzmaßnahmen sind auszuführen.

Aufgrund der beengten Verhältnisse und der besonderen Anforderungen im Bereich KS 1 bis KS 2 sind die Arbeiten in diesem Bereich mit einem geeigneten Greifer im ?Vor-Kopf-Betrieb? auszuführen, soweit dies für die Herstellung der Baugrube und den Schutz der vorhandenen Leitungen erforderlich ist. Die hierfür erforderlichen besonderen Aufwendungen einschließlich des Einsatzes des Greifers sowie der damit verbundenen erschwerten Bauausführung werden über die hierfür vorgesehene Zulage-/Pauschalposition erfasst.

Darüber hinaus ist die Haltung zwischen KS 1 und KS 2 in zwei getrennten Bauabschnitten herzustellen, um den Verkehr in der Fritz-Ludwig-Straße jederzeit aufrecht zu erhalten. Im ersten Bauabschnitt ist der Bereich von KS 1 bis etwa zur Mitte der Haltung herzustellen. Dabei ist jeweils nur der für die Herstellung erforderliche Bereich der Fahrbahn zu öffnen. Nach Herstellung der Rohrleitung und der erforderlichen Arbeiten ist der erste Bauabschnitt vollständig zu verfüllen und die beanspruchte Verkehrsfläche entsprechend dem vorgesehenen Straßenaufbau, samt Schwarzdecke wiederherzustellen.

Nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts und Wiederherstellung der Verkehrsfläche ist der Verkehr auf den fertiggestellten Bereich zurückzuführen. Anschließend ist der zweite Bauabschnitt von etwa der Mitte der Haltung bis KS 2 auszuführen. Auch in diesem Bauabschnitt ist die geöffnete Fläche auf den bautechnisch erforderlichen Bereich zu beschränken. Nach Herstellung der Rohrleitung und der erforderlichen Arbeiten ist auch dieser Bauabschnitt vollständig zu verfüllen und die beanspruchte Verkehrsfläche entsprechend dem vorgesehenen Straßenaufbau, samt Schwarzdecke wiederherzustellen.

Im Bereich der Kreuzung des SW-Kanals DN 300 Stz mit dem RW-Kanal DN 900 Sb sind die Bereiche der Rohrbettung und der Verfüllung, die aufgrund der beengten Verhältnisse nicht konventionell verdichtet werden können, mit Flüssigboden herzustellen.

Während beider Bauabschnitte ist sicherzustellen, dass die Durchfahrt auf der Fritz-Ludwig-Straße entsprechend der verkehrsrechtlich angeordneten Verkehrsführung gewährleistet bleibt. Die Baustelleneinrichtung, der Bagger- und LKW-Verkehr sowie die Lagerung von Aushub und Baumaterialien sind so anzuordnen und zu koordinieren, dass die erforderliche Durchfahrt für den öffentlichen Verkehr sowie die notwendigen Zufahrten jederzeit aufrechterhalten werden. Die jeweils geöffnete Baugrube ist auf den unbedingt erforderlichen Arbeitsbereich zu beschränken.

Erforderliche Abstimmungen zur Aufrechterhaltung der Zufahrt sind durch den Auftragnehmer rechtzeitig mit der Bauüberwachung und dem betroffenen Anlieger bzw. Grundstücksnutzer vorzunehmen.

Die erforderlichen Verkehrsführungen, Absperrungen und Sicherungsmaßnahmen sind entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung herzustellen und während der gesamten Bauzeit aufrechtzuerhalten. Die endgültige Verkehrsführung sowie gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Verkehrssicherungsmaßnahmen sind mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.

Die besonderen Aufwendungen aufgrund der abschnittsweisen Herstellung der Haltung KS 1 bis KS 2, insbesondere für die zweimalige Einrichtung und Herstellung der Bauabschnitte, die abschnittsweise Verfüllung, die Zwischen- bzw. Wiederherstellung der Verkehrsfläche, die erforderliche Koordination der Verkehrsführung und der angrenzenden Zufahrt sowie den Einsatz des Greifers und weitere erschwernisbedingte Leistungen, werden über die hierfür vorgesehene Zulage-/Pauschalposition erfasst. Die eigentlichen Kanalbauleistungen werden entsprechend den jeweiligen Leistungspositionen des Leistungsverzeichnisses abgerechnet.

4.1.3 Übrige Kanalabschnitte

Auch in den übrigen Bereichen, in denen der bestehende Regenwasserkanal DN 900 Sb bzw. DN 500 Sb vor KS 7 parallel oder in unmittelbarer Nähe zur geplanten Schmutzwasserkanaltrasse verläuft, ist auf eine besonders schonende Bauausführung zu achten. Beim Aushub, beim Einbau, Umsetzen und Rückbau des Verbaus sowie bei der Herstellung und Verfüllung des Rohrgrabens ist sicherzustellen, dass die bestehenden Regenwasserkanäle nicht untergraben, verschoben, angehoben oder abgesenkt werden. Die vorhandene Lage und Höhenlage der Bestandskanäle ist während der Bauausführung sicherzustellen.

Die Länge der gleichzeitig geöffneten Rohrgräben ist auf das bautechnisch erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Aushub, Verbau, Rohrverlegung und Verfüllung sind so aufeinander abzustimmen, dass die vorhandenen Regenwasserkanäle jederzeit standsicher und in ihrer ursprünglichen Lage erhalten bleiben. Erforderliche zusätzliche Sicherungs- und Schutzmaßnahmen sind auszuführen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Die Baugruben sind entsprechend den Vorgaben des Baugrundgutachtens standsicher herzustellen und während der Bauzeit ordnungsgemäß zu sichern. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Rhein sind die örtlichen Grundwasserverhältnisse während der Bauausführung zu beobachten und bei Bedarf geeignete Maßnahmen zur Wasserhaltung vorzusehen. Das Baugrundgutachten weist darauf hin, dass der Grundwasserspiegel mit geringer zeitlicher Verzögerung mit dem Rheinwasserstand korrespondieren kann.

Für die Leitungszone ist die Rohrbettung entsprechend den Vorgaben der Ausführungsplanung und DIN EN 1610 herzustellen. Bis zur Oberkante des Steinzeugrohres ist die Leitungszone mit geeignetem, steinfreiem Material herzustellen und fachgerecht zu verdichten. Die darüberliegende Grabenverfüllung ist in den hierfür vorgesehenen Bereichen mit geeignetem Austauschmaterial entsprechend den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses auszuführen. Die Ausführung ist so herzustellen, dass auch in Bereichen mit eingeschränkter Zugänglichkeit eine fachgerechte und hohlraumfreie Verfüllung gewährleistet ist.

Vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Leitungsquerungen sind während der Bauausführung zu schützen und erforderlichenfalls in Abstimmung mit den jeweiligen Leitungsträgern zu sichern. Beschädigungen sind zu vermeiden; erforderliche Sicherungsmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Nach Fertigstellung und erfolgreicher Dichtheitsprüfung des neuen Hauptkanals sind die vorgesehenen Grundstücksanschlüsse entsprechend der Ausführungsplanung herzustellen.

Die beanspruchten Verkehrsflächen sind nach Abschluss der jeweiligen Bauabschnitte bzw. der Kanalbauarbeiten entsprechend dem festgelegten Straßenaufbau wiederherzustellen. Erforderliche Rückschnitte, Zwischenverfüllungen und Zwischenwiederherstellungen sind entsprechend dem Bauablauf auszuführen. Die besonderen Aufwendungen für die zweimalige abschnittsweise Wiederherstellung und Asphaltierung im Bereich KS 1 bis KS 2 werden über die hierfür vorgesehene Zulage-/Pauschalposition erfasst. Sonstige provisorische Oberflächenbefestigungen, Zwischenverfüllungen sowie weitere bauablaufbedingte Zwischenzustände sind in die Einheitspreise der betreffenden Leistungspositionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Vertragliche Ausführungsfristen sowie Zwischentermine ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen und dem Bauzeitenplan.

4.1.4 Herstellung der Anschlußleitungen/Hausanschlüsse

Die Hausanschlussleitungen sind im Zuge der Herstellung des Hauptkanals im ersten Abschnitt so weit in Richtung Straßenmitte herzustellen, dass für die Herstellung der eigentlichen Hausanschlussleitungen keine zusätzlichen Verkehrsphasen und Verkehrssicherungseinrichtungen erforderlich werden. Alle hiermit verbundenen Mehraufwendungen sind in den Titel ?Anschlussleitungen? einzurechnen und werden nicht zusätzlich vergütet.

4.2 Folgende terminliche Vorgaben werden Vertragsbestandteil:

Baubeginn der Baumaßnahme: 20.01.2027

Bauende der Baumaßnahme: 20.06.2027

4.3 Vorgaben zur Durchführung der Arbeiten an den Versorgungsleitungen:

Im Bereich der Kanalerneuerung sind Leitungen der Versorger (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation) zu sichern. Eine Erneuerung oder Neuverlegung von Versorgungsleitungen ist nicht vorgesehen. Sämtliche mit v.g. Auflagen / Festlegungen verbundenen Kosten und Erschwernisse sind in die jeweiligen EP der OZ der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren, soweit hierfür keine separate Position vorhanden sind.

4.4 Umfang der auszuführenden Leistungen

Im Wesentlichen kommen folgende Arbeiten zur Ausführung:

Rückbau Oberflächenbefestigung:

ca. 700 m²? Bit. Fahrbahnbefestigung aufnehmen und beseitigen

Alle Auf- und Abbruchmaterialien sind einer geeigneten Wiederverwertung zuzuführen. Der Entsorgungsnachweis ist zu führen. Vor Beginn der Arbeiten ist dem AG eine Annahmeerklärung der Aufbereitungsanlage, die die Aufbruchmaterialien entgegennimmt, vorzulegen. Die Aufwendungen für die Führung der Entsorgungsnachweise sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet

Wiederherstellung der Oberflächenbefestigung:

ca. 700 m² Asphalttragschicht AC 22 TS, 50/70, 15cm herstellen

ca. 700 m² Asphaltbinderschicht AC 16 BS, 25/55-55,8 cm herstellen

ca. 700 m² Asphaltdeckschicht AC 11 DS, 25/55-55, 4cm herstellen

Der Oberbau ist gemäß den Planunterlagen wie folgt auszuführen:

27 cm Bit. Asphaltschicht

33 cm Frostschutzschicht

60 cm Gesamtaufbaustärke

Kanalbau:

ca. 2700 m³? Aushub für Hauptkanäle

ca. 2150 m³? Austauschboden

ca. 550 m³? Füllmaterial für Leitungszone

ca. 4200 m²? Verbau für Hauptkanäle bis ca. 5 m Grabentiefe

ca. 530 m? Steinzeug-Kanalrohre DN 300 für Schmutzwasser

ca. 530 m? Rohrauflager für Steinzeugrohre DN 300

ca. 12 St.? Kontrollschächte DN 1000

ca. 4 St.? Anschluss und Außerbetriebnahme vorhandener Sammelgruben

Herstellung der Rohrbettung, der Leitungszone sowie der Hauptverfüllung einschließlich der erforderlichen Verdichtungsarbeiten.

4.4.1 Allgemeine Hinweise zur Bauausführung aus dem Baugrundgutachten

Die in der Baufläche anstehenden Böden bestehen überwiegend aus Auffüllungen, Flusssand und Flusskies. Die Aushubsohle ist vor Witterungseinflüssen und Vernässung zu schützen. Unmittelbar nach Herstellung der Grabensohle ist diese durch den Einbau der Rohrbettung bzw. des vorgesehenem Austauschmaterials zu sichern. Tagwasserzuflüsse in den Kanalgraben sind zu verhindern. Beim Rückbau des Verbaus ist sicherzustellen, dass die Kanalgrabenverfüllung dicht an den gewachsenen Boden anschließt und keine Hohlräume verbleiben.

4.4.2 Bodenaustausch, Rohrbettung und Grabenverfüllung

Die Rohrbettung ist gemäß DIN EN 1610 als Bettungstyp 1 herzustellen. Für die Verfüllung der Kanal- und Leitungsgräben ist ausschließlich geeignetes, vom Auftragnehmer zu lieferndes Austauschmaterial zu verwenden. Eine Wiederverwendung bzw. Aufbereitung des anfallenden Aushubmaterials zur Grabenverfüllung ist nicht vorgesehen.
Die Ausbildung der Leitungszone erfolgt gemäß DIN EN 1610, DWA-A 139 sowie den Vorgaben des Baugrundgutachtens und der Ausführungsunterlagen. Für die Leitungszone sind feinteil- und steinfreie, kornabgestufte Erdbaustoffe zu verwenden.

4.4.3 Verfüllung und Verdichtung von Kanal- und Leitungsgräben

Die Leitungszone sowie die mit Austauschmaterial hergestellte Grabenverfüllung sind lagenweise fachgerecht zu verdichten.

Die Verdichtung der Leitungszone ist mit einem Verdichtungsgrad von mindestens DPr ? 98 % auszuführen. Ab 0,60 m unter dem Erdplanum ist für die Hauptverfüllung ein Verdichtungsgrad von mindestens DPr ? 100 % nachzuweisen. Die erforderlichen Verdichtungsnachweise sind vom Auftragnehmer zu erbringen und der Bauleitung vorzulegen.

4.4.4 (Erhöhte) Genauigkeitsanforderungen

Die Rohrleitungen sind entsprechend den Ausführungsunterlagen mit den vorgegebenen Höhenlagen und Gefällen herzustellen. Rohrleitungsabschnitte mit Unterbögen werden nicht zugelassen und sind erforderlichenfalls planmäßig neu herzustellen. Die Lagegenauigkeit kann im Bedarfsfall durch eine Kanal-TV-Untersuchung überprüft werden.

4.4.5 Wasserhaltung

Eine zeitweise Wasserhaltung kann während der Bauausführung erforderlich werden. Die Wasserhaltung ist entsprechend den örtlichen Verhältnissen sowie den Vorgaben der Ausführungsunterlagen und des Baugrundgutachtens durchzuführen.

Der Anschluss des neuen Kanals an den Schacht Nr. 00840177 ist so auszuführen, dass der laufende Abwasserbetrieb nicht beeinträchtigt wird. Eine erforderliche vorübergehende Abwasserhaltung oder Umleitung ist vor der Ausführung mit der Bauüberwachung abzustimmen. Eingesetzte Stromaggregate sind schallgedämmt auszuführen.

(siehe ZTV 01.00.0202.2).

4.4.6 Dichtheitsprüfungen

Die Dichtheitsprüfungen der Rohrleitungen und Schachtbauwerke sind gemäß DIN EN 1610 und DWA-A 139 durchzuführen. Der Nachweis der Dichtheit ist Voraussetzung für die VOB-Abnahme.

4.4.7 Kanalfernaugeuntersuchungen (Kanalvideo)

Die Kanal-TV-Untersuchung ist ebenfalls Grundlage der VOB-Abnahme. Entsprechende Untersuchungen werden unmittelbar durch den AG veranlasst / ausgeführt.

4.4.8 Vorlagezeitpunkt der vor angeführten Prüfungen

Die Verdichtungs- und die Dichtheitsprüfungen der Kanäle sind zeitlich so durchzuführen und die Ergebnisse der Bauleitung frühzeitig vorzulegen, damit eine Prüfung der Ergebnisse vor den Arbeiten am Straßenoberbau möglich ist. Erst nach Freigabe durch die Bauleitung darf mit den Arbeiten am Straßenoberbau begonnen werden.

Die vorgenannten Prüfungen sind aufgrund der erforderlichen abschnittsweisen Herstellung der Schwarzdecke ebenfalls abschnittsweise durchzuführen. Mehraufwendungen hieraus sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

4.4.9 Herstellung von Schachtbauwerken / Fertigteilschächten

Die Rohrleitungen sind gelenkig und dauerhaft wasserdicht an die Schachtbauwerke anzuschließen. Alle Leitungsanschlüsse sind fachgerecht in die Schächte einzubinden.

Bei der Herstellung der Schächte ist vom AN der gemäß Sicherheitsregel GUV geforderte höchstzulässige lotrechte Abstand zwischen oberstem Steigeisen / Steigbügel und Austrittsstelle einzuhalten! Ein Höhenausgleich über 240 mm durch Ausgleichsringe ist nicht zulässig.

Bei starken Längsneigungen sind die Fertigteilschacht-Unterteile jeweils mit entsprechendem Gefälle an einbetonierten Anschlussstücken (Gelenkstücke je nach Material) herzustellen. Das mittlere Gefälle zwischen an- und abgehender Haltung ist im Schachtgerinne auszubilden. Die im Lageplan angeführten Schachtsohlhöhen (sofern nur eine Höhe angegeben ist) stellen jeweils Schachtmitte dar.

Schachtmauerwerk muss aus Kanalklinker DIN 4051 mit Normalmauermörtel - DIN V 18580 - NM III nach DIN EN 998-2 mit Bindemittel Zement DIN 1164-10 ausgeführt werden.

Bei der Herstellung der Schächte sind die geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie die einschlägigen technischen Regelwerke einzuhalten. Provisorische Abdeckungen und Zwischenanpassungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.

Die Schachtunterteile sind entsprechend den Ausführungsunterlagen mit den vorgesehenen Rohranschlüssen und Gerinneausbildungen herzustellen. Maßgebend sind die in den Planunterlagen angegebenen Schachtdeckel- und Schachtsohlhöhen. Die Schachtbauwerke sind entsprechend den Ausführungsunterlagen und den Herstellerangaben auszuführen.

4.4.10 Verbauarbeiten

Kanal- und Leitungsgräben sowie Schachtbaugruben sind grundsätzlich nach DIN 4124, DIN EN 1610 und DWA-A 139 sowie unter Beachtung der geltenden Arbeitsschutzvorschriften zu verbauen. Aufgrund der eingeschränkten Standfestigkeit der anstehenden Böden sind die Gräben und Baugruben grundsätzlich kraftschlüssig und lückenlos zu verbauen.

Die Verlegung des Schmutzwasserkanals DN 300 erfolgt entsprechend der Planung in Tiefenlagen von ca. 2,65 m bis ca. 5 m Grabentiefe.

Die grundsätzliche Wahl der ggf. abschnittsweise unterschiedlichen Verbauarten ist entsprechend den beschriebenen Randbedingungen dem AN überlassen. Die Anwendung und Verwendung von Grabenverbaugeräten hat entsprechend den Sicherheitsregeln für Grabenverbaugeräte - BGR 176 zu erfolgen. Es sind verschiedene Verbaugeräte mit der Eignung zum Absenkverfahren vorzuhalten und ggf. innerhalb einer Haltung nach örtlichem Erfordernis und statischer Belastbarkeit anzuwenden und einzubauen.

Die Art des anstehenden Baugrundes ist in den Erläuterungen zum Baugrund bzw. den beigefügten Baugrundgutachten beschrieben.

Reste früherer Verbauten, natürliche und künstliche Hohlräume, Anker, Injektionskörper im Baugrund, die zu Behinderungen der Verbauarbeiten führen, sind nicht bekannt.

Als Grabenverbauverfahren ist grundsätzlich nur das Absenkverfahren anzuwenden. Rückverankerungen sind nicht zulässig.

Vor Beginn der Bauarbeiten sind der Bauleitung die vorgesehenen Verbauverfahren sowie die Verbaueinheiten zu benennen. Des Weiteren ist die Verwendungsanleitung des Herstellers, die Bauartprüfung sowie der statische Nachweis der Verwendbarkeit der gewählten Verbaueinheiten (ggf. für unterschiedliche Grabenbreiten, Grabentiefen und Bodenschichtungen) vorzulegen. Der Verbau muss lückenlos sein. Hohlräume zwischen Verbau und Grabenwänden müssen umgehend kraftschlüssig verfüllt werden. Soweit bautechnisch erforderlich, sind auch die Stirnwände der jeweiligen Arbeitsabschnitte zu verbauen.

Wandabschnitte, die mit Verbaueinheiten (einschl. systemrelevanter Kurzelemente) nicht gesichert werden können, z. B. bedingt durchkreuzende Leitungen, sind gesondert zu verbauen (gesonderte Leistungspositionen). Der obere Rand von Verbaueinheiten muss die Geländeoberkante um mindestens 10 cm überragen.

Leitungsgräben zwischen 1,25 bis 1,75 m sind gemäß DIN 4124 Ziffer 4.2 zu verbauen. Die erforderliche Verbauleistung ist bei der Herstellung von Rohrleitungen in unbefestigten Bereichen nach Bild 1, und in befestigten Straßen und Wegen nach Bild 3 auszuführen und in die jeweilige Aushubposition als Erschwernis einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Die durch den Verbau bedingte erschwerte Ausführung der Erd- und Verdichtungsarbeiten sowie der Verlegung der Rohrleitungen ist in der Rohrposition einzurechnen.

Leitungsgräben und Baugruben über 1,75 m Tiefe sind grundsätzlich zu verbauen.

Als Mehraushubbreite für einen Grabenverbau nach Wahl des AN (nur bei Grabentiefen größer als 1,75 m) werden grundsätzlich beidseitig jeweils 15 cm anerkannt. Weisen die vom AN benutzten Verbauelemente systembedingt größere Stärken auf, so ist der entsprechende Mehraufwand in die Einheitspreise einzurechnen. Bei Verbau mit Kanaldielen oder Stahlspundbohlen wird als Mehrgrabenbreite beidseitig die halbe Profilbreite zuzüglich der nachgewiesenen statisch erforderlichen Breite der Gurtung (2-mal) anerkannt. Wird kein Nachweis zu der Stärke der Gurtungen geliefert, werden lediglich beidseitig jeweils 15 cm abgerechnet.

Bei gefordertem senkrechten oder waagerechten Normverbau wird die statisch erforderliche und nachgewiesene Verbauschale sowie die Gurtung (beidseitig) entsprechend den Richtlinien der DIN 4124 abgerechnet.

Erschwernisse bei Rohrgrabenaushub, der Verfüllung und Verdichtung sowie beim Einbau der Rohre unterhalb der Steifen und Gurtungen, in verbauten Leitungsgräben über 1,75 m Tiefe, sind in die Einheitspreise des Verbaus einzurechnen. Sie werden nicht gesondert vergütet. Schäden an der vorhandenen Bausubstanz (auch der verbleibenden Wegeflächen) bzw. übergroße Aushub- und Aufbruchmengen, die auf dem Einsatz von nicht der Situation angepassten Verbauverfahren zurückzuführen sind, sind vom AN zu tragen.

4.4.11 Besondere Anforderungen im Bereich vorhandener Regenwasserkanäle

Der bestehende Regenwasserkanal ist im Einflussbereich der geplanten Schmutzwasserkanaltrasse während der gesamten Bauausführung gegen Beschädigungen sowie gegen Veränderungen seiner Lage und Höhenlage zu sichern. Dies gilt insbesondere für den bestehenden Regenwasserkanal DN 900 aus Stahlbeton, der abschnittsweise parallel bzw. in unmittelbarer Nähe zur geplanten Schmutzwasserkanaltrasse verläuft.

Beim Aushub sowie beim Einbau, Absenken, Umsetzen und Rückbau des Verbaus ist sicherzustellen, dass der Bestandskanal nicht verschoben, angehoben oder abgesenkt wird. Der Verbau ist entsprechend den örtlichen und statischen Erfordernissen anzupassen. Erforderliche zusätzliche Sicherungsmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

4.4.12 Besondere Anforderungen im Bereich KS 1 bis KS 2

Im Bereich zwischen KS 1 und KS 2 unterquert der geplante Schmutzwasserkanal DN 300 StzH den bestehenden Regenwasserkanal DN 900 Sb. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist der Verbau an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen und abschnittsweise herzustellen.

Aushub und Verbau sind hier mit besonderer Vorsicht auszuführen. Der bestehende Regenwasserkanal ist standsicher zu sichern und gegen Verschieben oder Beschädigung zu schützen. Sofern reguläre Verbaueinheiten aufgrund der vorhandenen Leitungsgeometrie nicht eingesetzt werden können, ist ein geeignetes bzw. angepasstes Verbauverfahren unter Berücksichtigung der statischen Erfordernisse einzusetzen und nachzuweisen.

4.4.13 Baubehelfe

Baubehelfe Für Baubehelfe gilt die ZTV ING und ERG ZTV-ING, Ausgabe 2003. Alle Baubehelfe müssen in die entsprechende OZ des LV eingerechnet werden. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

Der AN muss für alle Baubehelfe Ausführungsunterlagen, wie Ausführungszeichnungen mit Detaildarstellungen und statische Berechnungen anfertigen lassen.

Die Ausführungsunterlagen müssen dem AG in 2-facher Ausfertigung zur Genehmigung rechtzeitig vor Baubeginn der jeweiligen Leistung, mind. 14 Tage vorher, vorgelegt werden. Die gesamten sich hieraus ergebenden Kosten trägt der AN.

4.5 Aufrechterhaltung des Verkehrs und Verkehrsführung

Die Bauausführung erfolgt abschnittsweise (Haltungslänge max. 50m) gemäß Regelplan BI/5 unter halbseitiger Sperrung der Fritz-Ludwig-Straße. Die Verkehrsführung ist entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung sicherzustellen. Die erforderliche Verkehrsführung, Beschilderung, Absicherung und Unterhaltung der Verkehrssicherungseinrichtungen sind vom Auftragnehmer für die Dauer der Bauzeit vorzuhalten.

Im Bereich der Glasrecyclinganlage ist der regelmäßige Anlieferungsverkehr während der Bauausführung zu berücksichtigen. Die Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke und Betriebe ist jederzeit aufrechtzuerhalten. Der vorhandene Parkstreifen kann während der Bauausführung zur Aufrechterhaltung des Verkehrs und des Baustellenbetriebs zum Teil mitgenutzt werden.

Fußgänger sind während der gesamten Bauzeit sicher an der Baustelle vorbeizuführen. Nach Abschluss der Arbeiten sind alle Verkehrssicherungseinrichtungen zurückzubauen und die Verkehrsflächen ordnungsgemäß wieder freizugeben.

4.6 Besondere Angaben zur Sicherung gegen Unfallgefahren und Gesundheitsschutz

Der Bestandskanal führt Schmutzwasser. Der AN wird aufgefordert, das Personal auf die erforderlichen hygienischen Maßnahmen und die Infektionsgefahr durch Abwasser hinzuweisen. In Baustellenbereichen, die in offener Verbindung mit Abwasser stehen, ist der AN verpflichtet vor dem Einstieg und weiterhin kontinuierliche Messungen mit geeigneten Messgeräten vorzunehmen. Im Übrigen wird auf die strikte Einhaltung der "Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen" hingewiesen .

4.7 Winterbau

In allen öffentlich genutzten Bereichen ist die Baustelle in den Wintermonaten (maßgebend ist das meteorologische Mittel der letzten 10 Jahre) als "Winterbaustelle" einzurichten.

Das gesamte Baufeld einschl. der provisorisch befestigten Gehwege ist während dieser Zeit ständig eis- und schneefrei zu halten. Bei unzureichendem Tageslicht ist die Baustelle ausreichend auszuleuchten. Die aus den v.g. Forderungen entstehenden Kosten sind in die OZ-Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.

Es erfolgt keine gesonderte Vergütung aus Witterungseinflüssen (Frost, Regen). Ggf. hieraus resultierende Mehraufwendungen (z.B. Gerätestillstandszeiten, etc.) können nicht geltend gemacht werden.

4.8 Aufmaßverfahren / Abrechnungsvereinbarung

Die Rechnungen sind zusammen mit den zugehörigen Aufmaßblättern und Nachweisen vollständig und nachvollziehbar aufzubereiten und dem Auftraggeber in entsprechend beschrifteten Unterlagen vorzulegen.

Die Aufteilung erfolgt nach dem Prinzip der räumlichen Trennung einzelner Bauabschnitte (Kanalhaltungen). Der hieraus entstehende Mehraufwand für die Aufmaß- und Rechnungserstellung ist in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.

Die für die Abrechnung erforderlichen Aufmaße sind unmittelbar nach Abschluss der jeweiligen Arbeiten gemeinsam mit dem Auftraggeber durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Termine sind vom Auftragnehmer mindestens 3 Kalendertage im Voraus mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Unabhängig vom Abrechnungsmodus sind sämtliche Liefer- und Wiegescheine im Original spätestens am Folgetag des Einbaus dem Auftraggeber zu übergeben. Später eingereichte abrechnungsrelevante Liefer- oder Wiegescheine werden nicht anerkannt.

Auf Grundlage der Aufmaßblätter sind Abrechnungspläne der ausgeführten Leistungen mit Angaben über Lage, Tiefe, Mengen sowie gegebenenfalls Auf- und Abtragsstärken zu erstellen und gemeinsam mit der Schlussrechnung vorzulegen. Der hierfür entstehende Aufwand ist in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.

4.9 Abrechnung

4.9.1 Festlegungen zur digitalen Abrechnung

Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung der Baumaßnahme nach den "Regelungen für die elektronische Bauabrechnung" (REB). Dabei dürfen nur REB- konforme Abrechnungsprogramme angewandt werden.

Es gelten folgende Festlegungen für die digitale Rechnungserstellung:

Die Grundlage der Massenermittlung zu den Rechnungen ist für die allg. Bauabrechnung die REB-VB 23.003, sowie die entsprechenden Verfahrensbeschreibungen für die spezifischen Massenermittlungen. Alle Massenermittlungen der allg. Bauabrechnung sind dem AG als Datenart 11 auf Datenträger bzw. per E-Mail (nicht für die Schlussrechnung) mit jeder Rechnung zu übergeben. Bei allen anderen Datensätzen der verschiedenen Verfahrensbeschreibungen sind die zur Prüfung erforderlichen Prüfparameter DA 57, DA 58, DA 59, DA 67, DA 68, etc. zwingend erforderlich.

Fehlen Datenarten, sind sie unverzüglich als vollständiger Datensatz nachzureichen. Hierdurch entstehende Verzögerungen und Nachteile hat der AN zu vertreten und stellen gleichzeitig eine Verlängerung der Bearbeitungsfristen dar.

Grundsätzlich ist die Massenermittlung des AN auch als Ausdruck vorzulegen. Eine evtl. korrigierte Massenermittlung des AG ist vom AN in der korrigierten Version zu übernehmen. Diese Massenermittlung ist dann die Basis für die Massenberechnung der nächsten Rechnung. Die korrigierten Daten werden als DA 11 zur Verfügung gestellt.

4.9.2 Abschlagsrechnungen

Alle Rechnungen sind dem AG in 2-facher Ausfertigung in Papierform und in digitaler Form einschließlich der zugehörigen Nachweise zu übergeben.

Die Abschlagsrechnungen sind schlussrechnungsreif zu erstellen, d.h. es wird vom AN verlangt, dass alle bisher ausgeführten Leistungen, auf die ein Zahlungsanspruch des AN besteht, ausschließlich in der Endabrechnungsform einschließlich aller prüfbaren Aufmaße, Lieferscheine und sonstige Nachweise.

4.9.3 Schlussrechnung und Bestandsunterlagen

Zur Schlussrechnung müssen die vollständigen Abrechnungsunterlagen einschließlich der zugehörigen Aufmaße, Massennachweise, Leitungsbestandspläne, Lieferscheine, Entsorgungsnachweise sowie aller weiteren für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen dem Auftraggeber vorliegen. Unvollständige Unterlagen gelten als nicht prüffähig und werden zurückgewiesen.

Alle wesentlichen Leistungen sind ergänzend zu den Aufmaßen und sonstigen abrechnungstechnischen Unterlagen in Abrechnungsplänen (Maßstab 1:250) darzustellen. Hierfür stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Vermessungsgrundlagenplan sowie den Ausführungslageplan im DXF- und PDF-Format zur Verfügung.

Für die Kanalbauarbeiten ist ein Abrechnungsplan mit den Schachtnummern, Bestands- und Endhöhen der Schachtdeckel und Sohlen (bezogen auf NHN), Haltungslängen, Sohlgefällen, Rohrmaterialien und Rohrdimensionen sowie der Lage und Stationierung der Anschlussleitungen und sonstiger Einbauten vorzulegen.

Die Unterlagen sind der Schlussrechnung einmal in Papierform sowie zusätzlich im DXF- und PDF-Format beizufügen.

Die Erstellung der vorgenannten Abrechnungsunterlagen ist Bestandteil der vertraglichen Leistungen und wird nicht gesondert vergütet.

4.9.4 Kontrolle der eingebauten Materialien

Die Kontrolle der Abrechnung aller eingebauten und angelieferten Materialien erfolgt zusätzlich anhand der Lieferscheine. Für Schüttgüter (z. B. Erdbaustoffe, Beton und bituminöse Baustoffe) sind Wiegescheine bzw. Wiegekarten von amtlich zugelassenen und geeichten Waagen vorzulegen.

Die Lieferscheine und Wiegescheine sind spätestens mit der Schlussrechnung vollständig einzureichen. Sie sind nach Lieferschein- bzw. Wiegescheinnummer und Datum sowie getrennt nach den jeweiligen Leistungspositionen zu ordnen und vorzulegen.

Die Nachweise müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Projekt- und Baustellenbezeichnung,
  • Lieferdatum und Uhrzeit,
  • Materialart und Liefermenge,
  • Lieferwerk bzw. Herkunft,
  • Fahrzeugkennzeichen,
  • LV-Position und Einbaubereich.

4.9.5 Weitere Hinweise zu Rechnungsunterlagen

Die Rechnungen einschließlich der zugehörigen Aufmaße, Massenermittlungen und sonstigen Nachweise sind entsprechend den einzelnen Leistungsbereichen übersichtlich und nachvollziehbar zu gliedern.

Leistungen zur Herstellung des Schmutzwasserkanals einschließlich der Schächte sowie der Umbindung der vorhandenen Sammelgruben sind getrennt auszuweisen, soweit dies für die Prüfung der Abrechnung erforderlich ist.

Der durch die Gliederung und Aufbereitung der Rechnungsunterlagen entstehende Aufwand ist in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.

5. Ausführungsunterlagen

5.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen

Die Ausführungsunterlagen werden dem AN 10 Tage vor Baubeginn übergeben. Der AG liefert alle Pläne, Absteckungsdaten und Höhenfestpunkte, die zur Durchführung der Bauarbeiten erforderlich sind.

5.2 Vom AN zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen

Der Auftragnehmer hat alle für Bauausführung, Prüfung, Abrechnung und Dokumentation erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu erstellen bzw. zu beschaffen und in prüffähiger Form vorzulegen.

5.2.1 Bauzeitenplan

siehe ZTV 01.00.0200.2

5.2.2 Bautagesberichte

Der AN hat Bautagesberichte zu führen und dem AG mindestens im wöchentlichen Abstand zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen alle wesentlichen Angaben enthalten, die für die Ausführung und die Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sind.


 
1

Kanalbau

 
1.1

Baustelleneinrichtung und Verkehrsreglung

 
 

Hinweis

Die nachfolgenden Titel 1 bis 11 beziehen sich ausschließlich auf die Herstellung des Hauptkanals DN 300 StzH.


Alle Leistungen für die Herstellung der Hausanschlussleitungen sind im Titel 12 ?Hausannschlussleitungen? erfasst.


 
 

Hinweis zur Verkehrsregelung

Hinweis zur Verkehrsregelung

-----------------------------------------

Die erforderlichen Verkehrsregelungspläne sind gemäß den nachfolgenden Positionen auszuarbeiten.

Nach den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen" hat der AN ohne besondere Vergütung der Kosten die verkehrsrechtliche Genehmigung bei der Verkehrsbehörde zu beantragen.


 
 

Hinweis zur Vorhaltung von Stahlplatten

Hinweis zur Vorhaltung von Stahlplatten

----------------------------------------------------

Um jederzeit die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zu den Häusern zu gewährleisten sind Stahlplatten vorzuhalten, die auf Feuerwehrfahrzeuge >= 26 to Gewicht ausgelegt sein müssen.

Im Katastrophenfall sind die Stahlplatten umgehend zur Abdeckung von Gräben und Baugruben einzusetzen.

Die Aufwendungen hierfür sind in die Kosten der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

(Siehe u.a. auch ZTV Ziffer 01.00.0210.1)


 
 

Hinweis zur Kalkulation

Hinweis zur Kalkulation

-------------------------------

Die Absperrung der Baustelle erfolgt gemäß Regelplan B I / 5 für innerörtliche Straßen bei einer Baufeldlänge von 50 m.

Die Aufwendungen für die Absicherung gemäß Regelplan B I/5 sind in die Einheitspreise dieses Titels einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

Die in diesem Titel aufgeführten Positionen mit dem Hinweis

?Ausführung nur auf besondere Anordnung der Verkehrsbehörde bzw. des AG, zusätzlich zu den Regelplänen erforderliches/angeordneter Absperrbock.?

werden nur vergütet, wenn eine entsprechende Anweisung der SVB bzw. des AG vorliegt, die über den Umfang des vorgenannten, zugrunde liegenden Regelplans übersteigen.


 
 
1.1.10
*** Pauschalposition

Einrichten der Baustelle

Einrichten der Baustelle für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen. Abrechnung und Vergütung nach Baufortschritt.


   
       
    1  psch
 
 
1.1.20

Baustelleneinrichtung vorhalten

Vorhalten der Baustelleneinrichtung für die Dauer der Umsetzung der vertraglichen vereinbarten Leistungen.
Abrechnung und Vergütung nach Baufortschritt.


   
       
    6  Mo
 
 
1.1.30
*** Pauschalposition

Baustelle räumen

Räumen der Baustelle.


   
       
    1  psch
 
 
1.1.40

Einstellen, Räumung und Wiederinbetriebnahme der Baustelle

Für Unterbrechungen des Baubetriebes

die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wie z.B. Kampfmittelfunde, oder sonstige Einflüsse durch Dritte.

Witterungsbedingte Unterbrechungen des Baubetriebes während der Ausführungszeit, mit denen bei Abgabe des Angebotes normalerweise gerechnet werden musste, und planmäßige Unterbrechungen entsprechend dem vorgegebenen Bauablauf (siehe allg. Vorbemerkungen / Bauablauf), gelten nicht als Behinderung.

Mit dieser Position sind alle Aufwendungen und Erschwernisse aus der Einstellung, der Räumung und der Wiederaufnahme der Arbeiten auf der Baustelle abgegolten wie z.B.:

- Einstellung der Kanalarbeiten

- Sicherung der Baugruben, Kanalrohre und Bauteile

- Sicherung von Baustelleneinrichtung und lagerndem Material

- Kosten des Baustellenstillstands der Mitarbeiter, sämtlicher Maschinen und Geräte sowie LKW

- Räumen und Wiedereinrichtung der Baustelle

Hinweis und Abrechnungsbasis:

mehr als vier Stunden gelten als Tag


   
       
    4  h
 
 
1.1.50

Einstellung, Räumung und Wiederinbetriebnahme der Baustelle

Für Unterbrechungen des Baubetriebes

die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wie z.B. Kampfmittelfunde, oder sonstige Einflüsse durch Dritte.

Witterungsbedingte Unterbrechungen des Baubetriebes während der Ausführungszeit, mit denen bei Abgabe des Angebotes normalerweise gerechnet werden musste, und planmäßige Unterbrechungen entsprechend dem vorgegebenen Bauablauf (siehe allg. Vorbemerkungen / Bauablauf), gelten nicht als Behinderung.

Mit dieser Position sind alle Aufwendungen und Erschwernisse aus der Einstellung, der Räumung und der Wiederaufnahme der Arbeiten auf der Baustelle abgegolten wie z.B.:

- Einstellung der Kanalarbeiten

- Sicherung der Baugruben, Kanalrohre und Bauteile

- Sicherung von Baustelleneinrichtung und lagerndem Material

- Kosten des Baustellenstillstands der Mitarbeiter, sämtlicher Maschinen und Geräte sowie LKW

- Räumen und Wiedereinrichtung der Baustelle

Hinweis und Abrechnungsbasis:

mehr als drei Tage gelten als Woche


   
       
    3  Tag
 
 
1.1.60

Einstellung, Räumung und Wiederinbetriebnahme der Baustelle

Für Unterbrechungen des Baubetriebes

die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wie z.B. Kampfmittelfunde, oder sonstige Einflüsse durch Dritte.

Witterungsbedingte Unterbrechungen des Baubetriebes während der Ausführungszeit, mit denen bei Abgabe des Angebotes normalerweise gerechnet werden musste, und planmäßige Unterbrechungen entsprechend dem vorgegebenen Bauablauf (siehe allg. Vorbemerkungen / Bauablauf), gelten nicht als Behinderung.

Mit dieser Position sind alle Aufwendungen und Erschwernisse aus der Einstellung, der Räumung und der Wiederaufnahme der Arbeiten auf der Baustelle abgegolten wie z.B.:

- Einstellung der Kanalarbeiten

- Sicherung der Baugruben, Kanalrohre und Bauteile

- Sicherung von Baustelleneinrichtung und lagerndem Material

- Kosten des Baustellenstillstands der Mitarbeiter, sämtlicher Maschinen und Geräte sowie LKW

- Räumen und Wiedereinrichtung der Baustelle


   
       
    1  Wo
 
 
1.1.70

Schutzzaun aufstellen H=1,00m

Schutzzaun aufstellen, für die Dauer der vertraglichen Ausführung vorhalten und beseitigen. Schutzzaun nach Wahl des AN. Nach Baufortschritt umsetzen zur Absicherung von Fussgängerüberwegen, Zugängen, Zufahrten, etc.

Die Zaunelemente sind untereinander zu verbinden. Zaunoberkante über dem Boden ca. 1,00 m.


   
       
    80  m
 
 
1.1.80

Schutzzaun aufstellen H= 2,00 m

Schutzzaun aufstellen, für die Dauer der vertraglichen Ausführung vorhalten und beseitigen. Ausführung nach Wahl des AN. Nach Baufortschritt umsetzen, zur Absicherung der Baugrube.

Die Elemente sind untereinander zu verschrauben.
Zaunoberkante über dem Boden 2

m.


   
       
    60  m
 
 
1.1.90

Verkehrszeichen aufstellen

Verkehrszeichen aufstellen, aller Art, für die Dauer der vertraglichen Ausführung vorhalten, erforderlichenfalls nach Baufortschritt umsetzen und beseitigen zur Regelung des öffentl. und Anliegerverkehrs nach Angabe der Verkehrsbehörde
AUßERHALB DER BAUSTELLE.
Erforderliche Sicherungsmaßnahmen für die Ausführung sind einzurechnen.

Ausführung nur auf besondere Anordnung der Verkehrsbehörde bzw. des AG, zusätzlich zu den Regelplänen erforderliches/angeordnetes Verkehrsschild und -zeichen.


   
       
    5  St
 
 
1.1.100

Verkehrszeichen aufstellen

Verkehrszeichen aufstellen, aller Art, für die Dauer der vertraglichen Ausführung vorhalten, erforderlichenfalls nach Baufortschritt umsetzen und beseitigen zur Regelung des öffentl. und Anliegerverkehrs nach Angabe der Verkehrsbehörde
INNERHALB DER BAUSTELLE.
Erforderliche Sicherungsmaßnahmen für die Ausführung sind einzurechnen.

Ausführung nur auf besondere Anordnung der Verkehrsbehörde bzw. des AG, zusätzlich zu den Regelplänen erforderliches/angeordnetes Verkehrsschild und -zeichen.


   
       
    5  St
 
 
1.1.110

Warnleuchten aufstellen

Warnleuchten aufstellen für die Dauer der vertraglichen Ausführung vorhalten, unterhalten u. beseitigen. Zur Regelung des öffentl. und Anliegerverkehrs nach Angabe der Verkehrsbehörde.

Art:WL 2- rot/Dauerlicht

Ausführung nur auf besondere Anordnung der Verkehrsbehörde bzw. des AG, zusätzlich zu den Regelplänen erforderliche/angeordnete Warnleuchten.


   
       
    10  St
 
 
1.1.120

Warnleuchten aufstellen

Warnleuchten aufstellen für die Dauer der vertraglichen Ausführung vorhalten, unterhalten u. beseitigen. Zur Regelung des öffentl. und Anliegerverkehrs nach Angabe der Verkehrsbehörde.

Art:WL 2- gelb/Dauerlicht

Ausführung nur auf besondere Anordnung der Verkehrsbehörde bzw. des AG, zusätzlich zu den Regelplänen erforderliche/angeordnete Warnleuchten.


   
       
    10  St
 
 
1.1.130

Baken liefern und aufstellen

Baken aufstellen für die Dauer der vertraglichen Ausführung vorhalten und beseitigen zur Regelung des öffentl. und Anlieger-
verkehrs nach Angabe der Verkehrsbehörde.

Ausführung nur auf besondere Anordnung der Verkehrsbehörde bzw. des AG, zusätzlich zu den Regelplänen erforderliche/angeordnete Baken.


   
       
    10  St
 
 
1.1.140

Warnleuchten aufstellen für Leitbacken

Warnleuchten aufstellen für die Dauer der vertraglichen Ausführung vorhalten, unterhalten u. beseitigen. Zur Regelung des öffentl. und Anliegerverkehrs nach Angabe der Verkehrsbehörde.

Art:WL 2- gelb/Dauerlicht

Anzahl: Über jeder Leitbacke


   
       
    10  St
 
 
1.1.150

Absperrbock aufstellen; innerhalb der Baustelle

Absperrbock, Verkehrszeichen 600, aufstellen und für die Dauer der vertaglichen Ausführung vorhalten, erforderlichenfalls nach Baufortschritt umsetzen und beseitigen zur Regelung des öffentl. und Anliegerverkehrs nach Angabe der Verkehrsbehörde NNERHALB DER BAUSTELLE.
Erforderliche Sicherungsmaßnahmen für die Ausführung sind einzurechnen.

Ausführung nur auf besondere Anordnung der Verkehrsbehörde bzw. des AG, zusätzlich zu den Regelplänen erforderliches/angeordneter Absperrbock.


   
       
    5  St
 
 
1.1.160

Absperrbock aufstellen; ausserhalb der Baustelle

Absperrbock, Verkehrszeichen 600, aufstellen und für die Dauer der vertaglichen Ausführung vorhalten, erforderlichenfalls nach Baufortschritt umsetzen und beseitigen zur Regelung des öffentl. und Anliegerverkehrs nach Angabe der Verkehrsbehörde AUSSERHALB DER BAUSTELLE.
Erforderliche Sicherungsmaßnahmen für die Ausführung sind einzurechnen.

Ausführung nur auf besondere Anordnung der Verkehrsbehörde bzw. des AG, zusätzlich zu den Regelplänen erforderliches/angeordneter Absperrbock.


   
       
    5  St
 
 
Summe 1.1
 

Baustelleneinrichtung und Verkehrsreglung


1.2

Kampfmittelsondierung

 
 

Allgemeine Baubeschreibung der Kanalbaumaßnahme

Allgemeine Baubeschreibung der Kanalbaumaßnahme

----------------------------------------------------------------------------

Die Stadtentwässerung Koblenz beabsichtigt die Herstellung eines neuen Schmutzwasserkanals in der Fritz-Ludwig-Straße im Stadtteil Koblenz-Wallersheim.

Der geplante Schmutzwasserkanal DN 300 StzH beginnt am vorhandenen Schacht 000840177 und wird auf einer Gesamtlänge von ca. 530 m bis zum geplanten Schacht KS12 hergestellt. Insgesamt sind 12 neue Schachtbauwerke KS1 bis KS12 vorgesehen.

Die Bauausführung erfolgt in offener Bauweise und abschnittsweise. Die detaillierten Angaben zur Bauausführung, Verkehrsführung, Baustelleneinrichtung sowie zu den vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen sind der Baubeschreibung und den Planunterlagen zu entnehmen.


 
 

Hinweis zur Kampfmittelsondierung

Umfang der ausgeschriebenen Leistungen - Kampfmittelsondierung

---------------------------------------------------------------------------

Zur Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit ist der Kanalgraben weitestgehend mittels Bohrlochsondierungen zu überprüfen.

Im Bereich der Haltung KS1, der Kreuzung des geplanten Schmutzwasserkanals DN 300 mit dem vorhandenen Regenwasserkanal DN 900 sowie des Anschlussbereichs an den Bestandskanal ist eine baubegleitende Kampfmittelsondierung bzw. -überwachung vorzusehen.

Die Kampfmittelsondierungen sind entsprechend dem Baufortschritt abschnittsweise durchzuführen.

Die erforderlichen Leistungen umfassen die Beantragung der für die Sondierung erforderlichen verkehrsrechtlichen Genehmigungen, die dazugehörigen Sicherungsmaßnahmen, die Einrichtung und Räumung der jeweiligen Arbeitsbereiche, die Durchführung der Bohrlochsondierungen einschließlich der erforderlichen Bohrungen sowie die Dokumentation und Vorlage der Untersuchungsergebnisse.

Die für die Durchführung erforderlichen Geräte und das Personal sind entsprechend dem Baufortschritt vorzuhalten.

Werden Verdachtspunkte festgestellt, sind die erforderlichen Nachuntersuchungen und weiteren Maßnahmen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber und den zuständigen Stellen durchzuführen.

Die Einzelheiten und technischen Anforderungen sind den hierfür vorgesehenen Leistungspositionen des Leistungsverzeichnisses zu entnehmen


 
 
1.2.10

Baustelle einrichten

Baustelle einrichten
Baustelle für die baubegleitende Durchführung einer
abschnittsweisen Kampfmittelsondierung und ggf. dessen
Nachuntersuchungen einrichten.
Alle für die Untersuchungen erforderlichen Geräte,
Werkzeuge und Betriebsmittel zur Baustelle fördern und
für die Dauer der Untersuchungsarbeiten betriebsbereit
vorhalten und unterhalten.
An- u. Abmelden der Arbeiten bei den zuständigen
Behörden in Rheinland-Pfalz gem. §14 Sprengstoffgesetz.


   
       
    3  Stck
 
 
1.2.20

Baustelle räumen

Baustelle räumen
Räumen der Baustelleneinrichtung nach Abschluß der
Kampfmittelsondierung und ggf. dessen
Nachuntersuchungen.
Alle für die Untersuchungen erforderlichen Geräte,
Werkzeuge und Betriebsmittel räumen.
Räumen der Baustelle für Fritz-Ludwig-Straße


   
       
    3  Stck
 
 
1.2.30

Tagessatz Nachuntersuchung der Verdachtspunkte

Tagessatz Nachuntersuchung der Verdachtspunkte
Nachuntersuchung von ferromagnetischen Anomalien im
Anschluss an die ausgewerteten Bohrlochsondierungen.
Nachuntersuchung innerhalb der Bauabschnitte nach
Rückbau des bituminösen Oberbaus.
Erarbeitung und Durchführung von
Sicherheitsvorkehrungen für das Freilegen der
Verdachtspunkte.

Öffnen von Verdachtspunkte mit und ohne Verbau.
Bereits eingemessene Verdachtspunkte von Hand oder mit
Bagger aufgraben, verifizeiren und bereinigen.

Die Beräumung muss durch einen fachkundigen Feuerwerker
nach § 20 SprengG sowie einem Munitionsräumarbeiter als
auch einen in der Kampfmittelräumung erfahrenen
Baggerfahrer durchgeführt werden. Die Kampfmittel
werden ausschließlich durch den KMRD abgeholt.

Unterbau, Boden oder Aufbruchgut der Aufgrabungen
lagenweise wieder einbauen und verdichten.

Die Abrechnung erfolgt unabhängig von der Anzahl der
untersuchten Anomalien/Verdachtspunkte oder Räumung von
Objekten, sondern anhand der tatsächlich benötigten
Arbeitsszeit ohne Arbeitsunterbrechung, für sämtliche
Aufwendungen an Gerät, Betriebsmittel und Personal. Der
Tagessatz entspricht 8,0 Stunden Arbeitszeit. Leistung
inkl. An- u. Abfahrt.


   
       
    3  Tag
 
 
1.2.40

Stundensatz Nachuntersuchung der Verdachtspunkte

Stundensatz Nachuntersuchung der Verdachtspunkte
Nachuntersuchung von ferromagnetischen Anomalien im
Anschluss an die ausgewerteten Bohrlochsondierungen.
Nachuntersuchung innerhalb aller Bauphasen

Erarbeitung und Durchführung von
Sicherheitsvorkehrungen für das Freilegen der
Verdachtspunkte.

Öffnen von Verdachtspunkte mit und ohne Verbau.
Bereits eingemessene Verdachtspunkte von Hand oder mit
Bagger aufgraben, verifizeiren und bereinigen.

Die Beräumung muss durch einen fachkundigen Feuerwerker
nach § 20 SprengG sowie einem Munitionsräumarbeiter als
auch einen in der Kampfmittelräumung erfahrenen
Baggerfahrer durchgeführt werden. Die Kampfmittel
werden ausschließlich durch den KMRD abgeholt.

Unterbau, Boden oder Aufbruchgut der Aufgrabungen
lagenweise wieder einbauen und verdichten.

Die Abrechnung erfolgt unabhängig von der Anzahl der
untersuchten Anomalien/Verdachtspunkte oder Räumung von
Objekten, sondern anhand der tatsächlich benötigten
Arbeitsszeit ohne Arbeitsunterbrechung, für sämtliche
Aufwendungen an Gerät, Betriebsmittel und Personal.
Leistung inkl. An- u. Abfahrt.

Hinweis und Abrechnungsbasis:
Mehr als 4 Stunden gelten als 1 Tag.


   
       
    4  Std
 
 
1.2.50

An- und Abfahrt splitterfluggeschützter Bagger

An- und Abfahrt splitterfluggeschützter Bagger
An- und Abfahrt eines vor Splitterflug geschützten
Bagger für die Nachuntersuchung der ferromagnetischen
Anomalien auf der Baustelle.
Sämtliche Transportkosten inbegriffen.


   
       
    3  St
 
 
1.2.60

Tagessatz splitterfluggeschützter Bagger

Tagessatz splitterfluggeschützter Bagger
Nachuntersuchung von ferromagnetischen Anomalien mit
Hilfe eines vor Splitterflug geschützten Baggers im
Anschluss an die ausgewerteten Bohrlochsondierungen.

Für die Baggerarbeiten wird ein geschulter
Geräteführer, welcher in der Kampfmittelräumung
erfahrenen und fachkundig ist, vorausgesetzt. Der
tageweise Baggereinsatz erfolgt abschnittsweise für
alle Bauphasen.

Die Abrechnung erfolgt unabhängig von der Anzahl der
untersuchten Anomalien/Verdachtspunkte oder Räumung von
Objekten, sondern anhand der tatsächlich benötigten
Arbeitsszeit ohne Arbeitsunterbrechung, für sämtliche
Aufwendungen an Gerät, Betriebsmittel und Personal. Der
Tagessatz entspricht 8,0 Stunden Arbeitszeit.


   
       
    3  Tag
 
 
1.2.70

Stundensatz splitterfluggeschützter Bagger

Stundensatz splitterfluggeschützter Bagger
Nachuntersuchung von ferromagnetischen Anomalien mit
Hilfe eines vor Splitterflug geschützten Baggers im
Anschluss an die ausgewerteten Bohrlochsondierungen.

Für die Baggerarbeiten wird ein geschulter
Geräteführer, welcher in der Kampfmittelräumung
erfahrenen und fachkundig ist, vorausgesetzt. Der
stundenweise Baggereinsatz erfolgt abschnittsweise für
alle Bauphasen.

Die Abrechnung erfolgt unabhängig von der Anzahl der
untersuchten Anomalien/Verdachtspunkte oder Räumung von
Objekten, sondern anhand der tatsächlich benötigten
Arbeitsszeit ohne Arbeitsunterbrechung, für sämtliche
Aufwendungen an Gerät, Betriebsmittel und Personal.

Hinweis und Abrechnungsbasis:
Mehr als 4 Stunden gelten als 1 Tag.


   
       
    4  Std
 
 
1.2.80

Tagessatz baubegleitende Überwachung

Tagessatz baubegleitende Überwachung
Überwachung bei Aufgrabung- / Aushubarbeiten durch eine

Munitionsfachkraft gem. Auflagen des staatlichen
Kampfmittelräumdienstes, während der Durchführung von
Straßenbauarbeiten. Abschnittsweise Überwachung
innerhalb aller Bauphasen. Sondiertechnik vorhalten,
warten und betreiben.

Baubegleitende Überwachung in voruntersuchten
Bereichen, bei denen keine aussagekräftigen Ergebnisse
erzeilt werden konnten, sowie im Bereich der Haltung KS1-KS2. Ausführung nur auf Anordnung des AG.

Die Abrechnung erfolgt unabhängig von der Anzahl der
untersuchten Anomalien/Verdachtspunkte oder Räumung von
Objekten, sondern anhand der tatsächlich benötigten
Arbeitsszeit ohne Arbeitsunterbrechung, für sämtliche
Aufwendungen an Gerät, Betriebsmittel und Personal. Der
Tagessatz entspricht 8,0 Stunden Arbeitszeit. Leistung
inkl. An- u. Abfahrt.


   
       
    4  Tag
 
 
1.2.90

Stundensatz baubegleitende Überwachung

Stundensatz baubegleitende Überwachung
Überwachung bei Aufgrabung- / Aushubarbeiten durch eine

Munitionsfachkraft gem. Auflagen des staatlichen
Kampfmittelräumdienstes, während der Durchführung von
Straßenbauarbeiten. Abschnittsweise Überwachung aller
Bauphasen. Sondiertechnik vorhalten, warten und
betreiben.

Baubegleitende Überwachung in voruntersuchten
Bereichen, bei denen keine aussagekräftigen Ergebnisse
erzeilt werden konnten. Ausführung nur auf Anordnung
des AG.

Die Abrechnung erfolgt unabhängig von der Anzahl der
untersuchten Anomalien/Verdachtspunkte oder Räumung von
Objekten, sondern anhand der tatsächlich benötigten
Arbeitsszeit ohne Arbeitsunterbrechung, für sämtliche
Aufwendungen an Gerät, Betriebsmittel und Personal.
Leistung inkl. An- u. Abfahrt.

Hinweis und Abrechnungsbasis:
Mehr als 4 Stunden gelten als 1 Tag.


   
       
    4  Std
 
 
1.2.100

Technische Bearbeitung

Technische Bearbeitung Kampfmittelsondierungen
Technische Bearbeitung der Bohrlochsondierung

Leistungsumfang
- Koordinierung aller Tiefensondierungen, einschl.
Abruf des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes.
- Abstecken und Markieren aller für die
Tiefensondierungen
erforderlichen Bohrungen in der Örtlichkeit.
- Einholen aller erforderlichen Leitungsauskünfte
- Erstellen der Abschlußdokumentation
- Kampfmittelfreiheit ist zu bestätigen


   
       
    1  St
 
 
1.2.110
StL-Nr. (StLK) 2112620614109000

Bohrlochsondierung durchführen
Elektromagnetik*Baugr.n.Unterl.AG
Tiefe bis 6 m*... Freitext ...

Bohrlochsondierung nach Unterlagen des AG innerhalb der
Räumstelle durchführen. Bohrloch in Etappen herstellen
und verrohren. Verrohrung nach Abschluss der Sondierung
vollständig ziehen und von der Baustelle entfernen.
Sondierung auswerten, bewerten und Ergebnisse dokumen-
tieren. Die Dokumentation ist dem AG zu übergeben.
Umsetzen der Bohreinrichtung von Bohransatzpunkt zu
Bohransatzpunkt innerhalb der Räumstelle wird nicht ge-
sondert vergütet. Abgerechnet wird die Sondiertiefe bis
zum Freigabehorizont am jeweiligen Bohransatzpunkt.
Durchbohren befestigter Oberflächen und von Hindernis-
sen wird gesondert vergütet.
Sondierverfahren = Elektromagnetik.
Baugrund = nach Unterlagen des AG.
Freigabehorizont unter Geländeoberfläche bis 6,00 m.

Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Bohrgut 'im Baufeld lagern '


   
       
    2.100  m
 
 
1.2.120

Zulage zu den Bohrungen für Durchbohren der vorhandenen Asphaltschichten/Bituminöse Oberflächenbefestigung

Zulage zu den Bohrungen für Durchbohren der vorhandenen Asphaltschichten/Bituminöse Oberflächenbefestigung aus Asphalt bis 33 cm Dicke.


   
       
    425  St
 
 
1.2.130

Zulage Durchbohrung von Hindernissen

Zulage zu den Bohrungen für Durchbohren von Hindernissen aus Beton/Stahlbeton bis 25 cm Dicke.


   
       
    10  St
 
 
1.2.140

Zulage Durchbohrung von Hindernissen

Zulage zu den Bohrungen für Durchbohren von Hindernissen aus Beton/Stahlbeton bis 50 cm Dicke.


   
       
    5  St
 
 
1.2.150

Zulage Durchbohrung von Hindernissen

Zulage zu den Bohrungen für Durchbohren von Hindernissen aus Mauerwerk bis 25 cm Dicke.


   
       
    10  St
 
 
1.2.160

Zulage Durchbohrung von Hindernissen

Zulage zu den Bohrungen für Durchbohren von Hindernissen aus Mauerwerk bis 50 cm Dicke.


   
       
    5  St
 
 
Summe 1.2
 

Kampfmittelsondierung


1.3

Herstellung Bereich KS1-KS2

 
 

Hinweis zu den Erschwernissen in der Haltung KS1-KS2

Hinweis zu den Erschwernissen in der Haltung KS1-KS2

--------------------------------------------------------------------------

Nachfolgend sind alle Erschwernisse und zusätzlichen Leistungen zu berücksichtigen, die über die jeweiligen Grundleistungen hinaus für die vollständige Herstellung der Haltung KS1?KS2 erforderlich sind.

Die detaillierten Ausführungsbedingungen sind in der Baubeschreibung, Abschnitt 4.1, beschrieben.

Die Grundleistungen des Kanalbaus, wie z. B. Aufbruch, Verbau, Aushub, Rohrbettung, Rohrverlegung, Verfüllung und Wiederherstellung der Oberflächen, werden über die jeweiligen Positionen abgerechnet.

In die nachfolgende Zulage sind sämtliche Erschwernisse und zusätzlichen Leistungen einzurechnen, die für die vollständige Herstellung der Haltung KS1?KS2 erforderlich sind. In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass diese Haltung in zwei getrennten Bauphasen hergestellt werden muss, um die Durchgängigkeit für den Straßen- und Anliegerverkehr aufrecht zu erhalten.


 
 
1.3.10
*** Pauschalposition

Zulage für Erschwernisse in der Haltung KS1?KS2

Zulage für Erschwernisse in der Haltung KS1?KS2, z. B:

--------------------------------------------------------------------------

Die nachfolgende Auflistung ist beispielhaft und nicht abschließend.

  1. Bodenaushub für die erschwerte Ausführung im Bereich KS 1 bis KS 2 aufgrund der beengten Platzverhältnisse und der unmittelbaren Nähe zum bestehenden Regenwasserkanal DN 900 Sb. Einschließlich Einsatz eines geeigneten Greifers im Vor-Kopf-Verfahren und aller hiermit verbundenen Erschwernisse.
  2. Für das vorsichtige Suchen und Freilegen von Versorgungsleitungen, Kabeln, Kabelkanälen in Betrieb, einschließlich Erschwernisse beim Aushub, Verbau und Wiederverfüllung nach Vorschrift des Versorgungsunternehmens.
  3. Für die erschwerte Herstellung, das Umsetzen und den Rückbau des Verbaus im Bereich KS 1 bis KS 2 aufgrund der beengten Verhältnisse und der unmittelbaren Nähe zum bestehenden Regenwasserkanal DN 900 Sb, einschließlich erforderlicher Sicherungsmaßnahmen.
  4. Verbau nach DIN 4124 in Kombination mit DIN 18303, lückenloser und kraftschlüssiger Verbau für Baugruben und Leitungsgräben entsprechend statischen und konstruktiven Erfordernissen. Verbau ausführen und nach Herstellung der Einbauten mit dem Zufüllen fortschreitend zurückbauen.
    Art des Verbaus: Kammerdielenverbau.
    Lichte Breite des Grabens/der Baugrube: 1,3 m.
    Grabentiefe: bis 2,6 m.
  5. Für die erschwerte abschnittsweise Herstellung und Verfüllung des Kanalgrabens im Bereich KS 1 bis KS 2 einschließlich der aufgrund der Bauabschnitte erforderlichen Zwischenzustände.
  6. Für zweimalige Wiederherstellung der Verkehrsfläche. Zulage für die zweimalige abschnittsweise Wiederherstellung und Asphaltierung der beanspruchten Verkehrsfläche im Bereich KS 1 bis KS 2. Einschließlich erforderlicher Rückschnitte, Zwischenverfüllungen und Wiederherstellung des Straßenaufbaus entsprechend dem vorgesehenen Aufbau.
  7. Für Einsatz eines Greifers. Zulage für den Einsatz eines geeigneten Greifers für den Aushub im Bereich KS 1 bis KS 2 aufgrund der beengten Platzverhältnisse und der unmittelbaren Nähe zum bestehenden Regenwasserkanal DN 900 Sb. Einschließlich Bedienpersonal, Vorhaltung und aller mit dem Einsatz des Greifers verbundenen Aufwendungen und Erschwernisse.
  8. Für das Herstellen der Schottertragschicht. Schottertragschicht als Frostschutzschicht aus gebrochenen Mineralstoffen (Brechsand-Splitt-Schottergemisch).
  9. Für das Herstellen des Feinplanums nach ZTV E-StB 17, profilgerecht herstellen, einschließlich Verdichten des Untergrundes.
    Planum für Unterbau Tragdeckschicht.
    Toleranz zur profilgerechten Lage: ± 2 cm.
  10. Für das Herstellen der Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton für Asphaltdeckschichten AC 11 DS entsprechend den ZTV Asphalt-StB 07/13 herstellen.
  11. Für das Herstellen der Asphaltbinderschicht nach ZTV Asphalt-StB 07/13 in Schadensstellen, zur Profilregulierung und zum Angleichen bei Anschlüssen und Übergängen.
  12. Für das Herstellen der Asphalttragdeckschicht aus Asphalttragdeckschichtmischgut AC 22 TS entsprechend den ZTV Asphalt-StB 07 herstellen. Zur Profilregulierung und zum Angleichen bei Anschlüssen, Schadensstellen und Übergängen aus gebrochenen Mineralstoffen.
  13. Bituminöses Bindemittel aufspritzen auf bituminöse Flächen einschließlich vorheriger Reinigung.
    Bitumen-Emulsion U 60 K.
    Bindemittelmenge 0,3 kg/m².
  14. Abstumpfungsmaßnahme zur Erhöhung der Anfangsgriffigkeit durch gleichmäßiges Aufbringen und Einwalzen von Abstreukörnung durchführen. Nicht gebundene Abstreukörnung aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
  15. Für Handeinbau / Einbau mit Kleingeräten einschließlich der erforderlichen Kleingeräte, insbesondere Asphaltrechen, Rüttelplatte/Handstampfer und kleiner Verdichtungsgeräte sowie aller hiermit verbundenen Mehraufwendungen.

   
       
    1  psch
 
 
Summe 1.3
 

Herstellung Bereich KS1-KS2


1.4

Auf- und Abbrucharbeiten

 
 
1.4.10

Bit. Oberbau trennen, anschneiden

StL-Nr. 23.113/038.31.05

Asphaltbefestigung geradlinig trennen.
In Einzelflächen längs und quer zur Fahrbahnachse.
Trennen durch Schneiden.

Dicke der Asphaltbefestigung: über 27 bis 33 cm.


   
       
    1.100  m
 
 
1.4.20

Bit. Befestigung aufbrechen

Bit. Befestigung aufbrechen in Fahrbahnbereichen, in Teilleistungen entsprechend dem Baufortschritt,

Dicke der bit. Befestigung bis.

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'35'
cm.

Unterlage

Ergänzung 62 des Ausschreibenden
' Sand / Kies'

Aufbruch ist entsprechend den einschlägigen Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen.

Als Zulage zum Aushub.


   
       
    700  m2
 
 
1.4.30

Schieber- und Hydrantenkappen ausbauen

Schieber- und Hydrantenkappen ausbauen in Straßen und
Nebenflächen und zum Wiedereinbau lagern.


   
       
    3  St
 
 
1.4.40

Borde aufbrechen

Borde aufbrechen und aufnehmen einschl. Unterbeton und Rückenstütze. Aufbruchgut ist entsprechend den einschlägigen Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen.


Abmessungen der Borde:

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'B bis18 cm; H bis 30 cm '

Material:
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'Beton '

Steinlänge: 1,00 m

Als Zulage zum Aushub.


   
       
    10  m
 
 
1.4.50

Borde aufbrechen

Borde aufbrechen und aufnehmen einschl. Unterbeton und Rückenstütze. Zur Wiederverwendung säubern und seitlich lagern. Nicht mehr verwendbare Stoffe sind entsprechend den einschlägigen Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen.


Abmessungen der Borde:

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'B bis 18 cm; H bis 30 cm '

Material:
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'Beton '

Steinlänge: 1,00 m

Als Zulage zum Aushub.


   
       
    10  m
 
 
1.4.60

Rinnenpflaster aufbrechen

Rinnenpflaster aufbrechen und aufnehmen einschl. Unterbeton. Zur Wiederverwendung säubern und seitlich lagern. Nicht mehr verwendbare Stoffe sind entsprechend den einschlägigen Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen.


Pflaster:

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'Rechteckrinnenpflaster 16x24x bis 14 cm '

Anzahl der Pflasterzeilen :
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'1 '

Als Zulage zum Aushub.


   
       
    10  m
 
 
1.4.70

Rinnenpflaster aufbrechen

Rinnenpflaster aufbrechen und aufnehmen einschl. Unterbeton.
Aufbruchgut ist entsprechend den einschlägigen Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen.


Pflaster:

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'Rechteckrinnenpflaster 16x24x bis 14 cm '

Anzahl der Pflasterzeilen :
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'1 '

Als Zulage zum Aushub.


   
       
    10  m
 
 
Summe 1.4
 

Auf- und Abbrucharbeiten


1.5

Erdarbeiten Kanal

 
 

Hinweis zu den Erdarbeiten (siehe einl. Hinweise LV)

Hinweis zu den Erdarbeiten (siehe auch einleitende Hinweise zum LV)
-------------------------------------------------------------------------------
Beim Aushub von Böden in Bereichen von belasteten Straßenoberlächen mit belastetem Unterbau ist besonders darauf zu achten, dass bei Nachschachtungsarbeiten keine belasteten Teile mit unbelasteten Material vermischt werden. Verunreinigungen von unbelasteten Böden, die auf unsachge-mäße Behandlung und Durchführung der Erd- und Aushubarbeiten zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des AN und werden n i c h t durch den AG übernommen. Um einen kraftschlüssigen Verbau der Baugruben und Leitungsgräben zu erzielen, ist die vorh. Schwarzdecke entsprechend den vorgegebenen Grabenbreiten der Stadtentwässerung anzuschneiden und aufzunehmen.

Der AG veranlasst, wenn erforderlich, die Entnahme und Analyse von Bodenproben und übernimmt auch die hieraus resultierenden Kosten, wenn sich im Zuge der Erdarbeiten Abweichungen zu den Erkenntnissen des vorliegenden Baugrundgutachtens ergeben. Die Verwendung von Recyclingbaustoffen wird im Bereich der Wasserschutzzonen I und II nicht zugelassen.

In der Wasserschutzzone III A kann der Verwendung von güteüberwachten Recyclingbaustoffen zugestimmt werden, wenn die Materialien die Zuordnungswerte Z 1.1 der LAGA nicht übersteigen und darüberhinaus die Einbaukriterien der LAGA sowie der TR Boden eingehalten sind.

Hinweise zum Zulassungsverfahren und vertraglichen Auswirkungen bei der Verwendung von RCL-Materialien siehe ZTV ?Zustand von Baustoffen und Bauteilen?

Weiterer Hinweis zu den Verdichtungsarbeiten (siehe auch einleitende Hinweise zum LV):

Bei sämtlichen Verdichtungsarbeiten, die im Rahmen der Maßnahme anfallen, ist auf den Einsatz von geeigneten Verdichtungsgeräten zu achten, so dass die Grenzwerte gemäß DIN 4150 zum Schutz von angrenzenden baulichen Anlagen eingehalten sind.

Entsprechende Kontrollmessungen sind nach Anweisung der städt. Bauüberwachung zu veranlassen und werden gesondert vergütet.

Bei entsprechenden Überschreitungen der Grenzwerte ist die Ausführung der Verdichtung abzuändern und den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.


 
 
1.5.10

Boden ausheben für Gräben BM-O bis BM-F1

Gräben für Kanäle, Schächte und Bauwerke profilgerecht ab Oberkante Schwarzdecke ausheben, laden und verwerten.

Der verdrängte Boden - gem. Analytik der beigefügten Baugrunderkundung des Büro

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
' Immig & Viehmann'
vom
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
' 09.04.2025'
ist entsprechend den einschlägigen Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben zu verwerten.

Der Auftragnehmer hat den geplanten Verwertungsweg vor Baubeginn aufzuzeigen.

Die Gebühren der Abfallentsorgung sind gem. der ZTV des AG in den EP einzurechnen.

Anmerkung:

Sollte die vom AN vorgesehene Annahmestelle die vom AG zur Verfügung gestellten Analysen auf Grund des Erstellungsdatums nicht anerkennen, sind zusätzliche Analysen durch den AN zu veranlassen. Die damit einhergehenden Kosten sind in die Aushubposition einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Abgerechnet wird nach den entsprechenden Abtragsprofilen. Die Verwertung ist über Lieferscheine der Annahmestelle nachzuweisen.

Abfallschlüsselnummer 17 05 04

Zuordnungswert nach EBV:

Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'BM-O* und BM-F1'

Zuordnungswert nach EBV BM-O* Anteil ca.

Ergänzung 65 des Ausschreibenden
'15'
%

Zuordnungswert nach EBV BM-F1 Anteil ca.

Ergänzung 67 des Ausschreibenden
'85'
%

                    Art des Bodens:

Ergänzung 70 des Ausschreibenden
'GW, GI, GU, SW, SI, SE, SU, GE und GU'

Schichten:

Ergänzung 71 des Ausschreibenden
'1a, 1b, 1c, 2 und 3'

                    Homogenbereich:

Ergänzung 72 des Ausschreibenden
'LB1 und LB2'

Aushubtiefe von ca.

Ergänzung 73 des Ausschreibenden
'0,30 m '
bis ca.
Ergänzung 74 des Ausschreibenden
'4,60 m'

Aushubbreite bis

Ergänzung 75 des Ausschreibenden
'1,3 m '


   
       
    2.500  m3
 
 
1.5.20

Grabenaushub unter Grabensohle

Nicht tragfähiger Boden in allen Tiefen unterhalb der Grabensohle ausbauen.

Der verdrängte Boden - gem. Analytik der beigefügten Baugrunderkundung des Büro

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'Immig & Viehmann'
vom
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'09.04.2025'
ist entsprechend den einschlägigen Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen.

Der Auftragnehmer hat den geplanten Entsorgungsweg vor Baubeginn aufzuzeigen.

Die Gebühren der Abfallentsorgung sind gem. der ZTV des AG in den EP einzurechnen.

Anmerkung:

Sollte die vom AN vorgesehene Annahmestelle die vom AG zur Verfügung gestellten Analysen auf Grund des Erstellungsdatums nicht anerkennen, sind zusätzliche Analysen durch den AN zu veranlassen. Die damit einhergehenden Kosten sind in die Aushubposition einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Abgerechnet wird nach den entsprechenden Abtragsprofilen. Die Entsorgung ist über Lieferscheine der Annahmestelle nachzuweisen.

Abfallschlüsselnummer 17 05 04

Zuordnungswert nach EBV:

Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'BM-F1'

                    Art des Bodens:

Ergänzung 70 des Ausschreibenden
'GW, GI, GE und GU'

Schichten:

Ergänzung 71 des Ausschreibenden
'3'

                    Homogenbereich:

Ergänzung 72 des Ausschreibenden
'LB1'

Stärke des zusätzlichen Aushubes

Ergänzung 74 des Ausschreibenden
'30 '
cm

Aushubbreite bis

Ergänzung 75 des Ausschreibenden
'1,3 m '


   
       
    50  m3
 
 
1.5.30

Grabensohle verdichten

Grabensohle des Kanals nach Aushub verdichten.


   
       
    700  m2
 
 
1.5.40

Körnung liefern und einbauen

Geeigneten Boden nach besonderer Anordnung des AG und den Forderungen der DIN EN 1610 liefern und unter Grabensohle zur Stabilisierung der Aushubsohle einbauen und verdichten.
Material: Lava oder gebrochenes Basaltmaterial.
Material: Körnung der Größe 63 bis 80 bzw. 80 bis 120 mm. Die Abrechnung erfolgt nach anerkannten Lieferscheinen.


   
       
    30  to
 
 
1.5.50

Austauschboden Grabensohle liefern und einbauen

Geeigneten Boden nach besonderer Anordnung des AG und den Forderungen der DIN EN 1610 und DWA-A 139 liefern, in Leitungsgraben (Austauschboden unter Grabensohle) einbauen und verdichten.

Bodenaushub und Entsorgung der Verdrängungsmassen wird über die Aushubposition vergütet.
Material: Kiessand bzw. Lava oder gebrochenes Basaltmaterial.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofil, abzüglich eventueller Teilfüllung.
Die Lieferung ist durch Wiegescheine zu belegen.


   
       
    50  m3
 
 
1.5.60

Verdichtungsfähiges Füllmaterial Leitungszone

Verdichtungsfähiges Füllmaterial nach DIN EN 1610 zur Verfüllung der Leitungszone liefern und einbauen.
Einbetten der Rohre bis 30 cm über Rohrscheitel.
Material: Kiessand bzw. Lava oder gebrochenes Basaltmaterial.

Korngröße gem. DIN EN 1610 Punkt 5.2.1

Die Lieferung ist durch Wiegescheine zu belegen.

Abgerechnet wird nach Abtragsprofil, abzüglich eingebauter Leitung und eventueller Teilfüllung.


   
       
    500  m3
 
 
1.5.70

Austauschboden Hauptverfüllung liefern und einbauen

Geeigneten Boden nach besonderer Anordnung des AG und den Forderungen der DIN EN 1610 und DWA-A 139 liefern, in Leitungsgraben oberhalb der Leitungszone einbauen und verdichten.

Hauptgrabenverfüllung oberhalb der Leitungszone.

Bodenaushub und Entsorgung wird über die Aushubposition vergütet.
Material: Kiessand bzw. Lava oder gebrochenes Basaltmaterial.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofil, abzüglich eventueller Teilfüllung.
Die Lieferung ist durch Wiegescheine zu belegen.


   
       
    2.000  m3
 
 
1.5.80

Umgang mit Telekomleitungen

Mehraufwendungen im Bereich von querenden Kabeln und Kabelpaketen der Telekommunikationsunternehmen im Grabenbereich

Hinweis:

Es sind alle im Nachfolgenden näher bezeichneten Erschwernisse, sowie ggf. erforderliche Handschachtung einzurechnen. Eine Handschachtung wird deshalb in der Position Suchgräben nicht gesondert abgerechnet oder vergütet.
Versorgungsleitungen die innerhalb einer Querschnittsfläche von max. 50 x 50 cm liegen, gelten als 1 Stück.

Die maximal zu berücksichtigende Abweichung von der Kanalachse beträgt 45°.

  • Kabel/Kabelpakete nach Angaben der Netzbetreiber suchen; vorsichtig freilegen; für die Dauer der Kanalbauarbeiten sichern; im Zuge der Grabenverfüllung mit Sand ummanteln
  • Zulage für den Aushub ab Unterkante Kabel/Kabelpaket bis zur planmäßigen Grabentiefe
  • Zulage für entsprechende Aufwendungen zur Herstellung, Unterhaltung und den Rückbau des Verbaus i. B. der Querung
  • Zulage für die Herstellung des Auflagers im Bereich der Querung
  • Zulage für den Rohreinbau im Bereich der Querung
  • Zulage für die Rohrgrabenverfüllung im Bereich der Querung
  • Trassenband auslegen

Grabenbreite bis: 1,3 m

Grabentiefe bis: 5,0 m


   
       
    2  St
 
 
1.5.90

Umgang mit ENM Leitungen

Mehraufwendungen im Bereich von querenden Versorgungsleitungen bzw. Kabeln der ENM im Grabenbereich

Hinweis:

Es sind alle im Nachfolgenden näher bezeichneten Erschwernisse, sowie ggf. erforderliche Handschachtung einzurechnen. Eine Handschachtung wird deshalb in der Position Suchgräben nicht gesondert abgerechnet oder vergütet.
Versorgungsleitungen die innerhalb einer Querschnittsfläche von max. 50 x 50 cm liegen, gelten als 1 Stück.

Die maximal zu berücksichtigende Abweichung von der Kanalachse beträgt 45°.

  • Versorgungsleitungen/Kabeln der ENM nach Angaben der Netzbetreiber suchen; vorsichtig freilegen; für die Dauer der Kanalbauarbeiten sichern; im Zuge der Grabenverfüllung mit Sand ummanteln
  • Zulage für den Aushub ab Unterkante Kabel/Kabelpaket bis zur planmäßigen Grabentiefe
  • Zulage für entsprechende Aufwendungen zur Herstellung, Unterhaltung und den Rückbau des Verbaus i. B. der Querung
  • Zulage für die Herstellung des Auflagers im Bereich der Querung
  • Zulage für den Rohreinbau im Bereich der Querung
  • Zulage für die Rohrgrabenverfüllung im Bereich der Querung
  • Trassenband auslegen

Grabenbreite bis: 1,3 m

Grabentiefe bis: 5,0 m


   
       
    5  St
 
 
Summe 1.5
 

Erdarbeiten Kanal


1.6

Verbauarbeiten

 
 

Hinweis zu Verbauarbeiten

Hinweis zu Verbauarbeiten
----------------------------------------------------
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörenden Stoffe und Bauteile einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Bei Ausführung der Verbauarbeiten abschnittsweise ist die Zwischenlagerung der mehrfach zu verwendenden Materialien einzurechnen. Durch vorhandene Versorgungsleitungen oder sonstige Einbauten können im Grabenbereich großflächige Verbauelemente nur in Verbindung mit Kammerdielen, Spundbohlen oder klassischem Holzverbau eingesetzt werden. Für den Einbau der tragenden Verbauelemente wird bindend die Verwendung von Geräten vorgeschrieben, die einen geräusch- und erschütterungsarmen Einbau garantieren. Falls sich der AN für Verbauarbeiten mit Rammen entscheidet, sind Explosionsrammen ausgeschlossen. Schäden an Anlagen Dritter im Bereich der Verbauwände wie an Gebäuden, innen wie außen, Zäunen, Gartenmauern, Einfahrten etc., aufgrund vom Rammarbeiten, bzw. der gewählten Verbauart werden vom Auftraggeber nicht anerkannt. Die Kosten zur Beseitigung trägt der Auftragnehmer.

Eventuelles Umrüsten von Geräten auf ein anderes Verbausystem während der Verbauarbeiten ist einzurechnen. Wird z.B. bei Einsatz eines Elektrorüttlers mit Haltebagger und
Aggregat die Grenze dieser Einbauart erreicht, die Bohle bzw. der Träger sind noch nicht voll planmäßig niedergebracht, so ist ein anderes Einbaugerät zu wählen, z.B. ein hydraulisch betrie-
bener Rüttler, oder nur auf Anweisung der Bauleitung, ein kompressorbetriebener Schnellschlaghammer etc. Die Gestellung der Geräte hierzu, sowie deren Vorhaltung, muss für die Baustellenabwicklung ohne Störung erfolgen. Kosten hierzu werden nicht gesondert vergütet. Unterbrechungen und Ausfallstunden der Rammung aufgrund von begründeten Anweisungen der Bauleitung, bei Kreuzungen vorhandener Leitungen oder Antreffen von Rammhindernissen werden nicht gesondert vergütet. Die Baustelleneinrichtung und Räumung für den Verbau ist in den Titel 1 "Baustelleneinrichtung, Verkehrsführung" einzurechnen. Sollten über der Straße hängende Beleuchtungskörper umgehängt werden oder müssen Ausleger von Lichtsignalanlagen entfernt oder in ihrer Lage verändert werden, hat sich der AN direkt an den zuständigen Energieträger bzw. Betreiber der Anlage zu wenden. Alle mit der Umhängung oder Änderung einhergehenden Kosten, werden unmittelbar zwischen dem Betreiber der Anlage und dem AG verrechnet.

Erschwernisse beim Einbau der Rohre unterhalb der Steifen und Gurtungen, besonders in vorgenannten Verbaubereich, sind einzurechnen. Die statische Berechnung sowie die zugehörigen Konstruktionspläne sind vor Baubeginn der Verbauarbeiten in prüffähiger Form vorzulegen. Alle Ausgangswerte für die statische Berechnung sind den "Bodenmechanischen Untersuchungen" zu entnehmen.

Schleppverbau wird nicht zugelassen.


 
 
1.6.10

Verbau

Verbau nach DIN 4124 in Kombination mit DIN 18303, lückenloser und kraftschlüssiger Verbau für Baugruben und Leitungsgraben im Absenkverfahren mittels randgestützten Verbauboxen nach DIN EN 13331.
Verbau ausführen und nach Herstellung der Einbauten mit dem Zufüllen fortschreitend zurückbauen.
Lichte Breite des Grabens/der Baugrube

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'1,30'
m
Tiefe: bis
Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'5,00'
m


   
       
    4.200  m2
 
 
1.6.20

Zulage zum Verbau

Zulage zum Verbau für alle Erschwernisse und Anpassungen des Verbaumaterials in Folge von Hindernissen (z.B. Verbau aus Einzeldielen oder Berliner Verbau; incl. Aussteifungen), die nicht durch Versorgungsleitungen entstehen.
Abgerechnet wird die tatsächliche Breite der Auswechslung ab OK Gelände bis Grabensohle.


   
       
    200  m2
 
 
1.6.30

Kammerdielenverbau

Verbau nach DIN 4124 in Kombination mit DIN 18303, lückenloser und kraftschlüssiger Verbau für Baugruben und Leitungsgräben entspr. statischen und konstruktiven Erfordernissen. Verbau ausführen und nach Herstellung der Einbauten mit dem Zufüllen fortschreitend zurückbauen.
Art des Verbaus: Kammerdielenverbau.
Lichte Breite des Grabens/der Baugrube:

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'bis 1,30 '
m
Grabentiefe: bis
Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'5,00'
m.


   
       
    150  m2
 
 
Summe 1.6
 

Verbauarbeiten


1.7

Schächte und Bauwerke Kanal

 
 

Höhenmäßiges Anpassen von Schachtabdeckungen

Höhenmäßiges Anpassen von Schachtabdeckungen

----------------------------------------------------------------------

Das höhenmäßige Anpassen der Schachtabdeckung incl. Auflagering an die Straßenoberfläche ist gem. DIN 19573 "Mörtel für Neubau und Sanierung von Entwässerungsanlagen außerhalb von Gebäuden" auszuführen.

Die verwendeten Schachtkopfmörtel müssen mind. die in Tabelle 13 der DIN 19573 genannten Mindestanforderungen erfüllen.

.


 
 
1.7.10

Sauberkeitsschicht aus Beton C 8/10

Sauberkeitsschicht aus Ortbeton C 8/10 unbewehrt,
Expositionsklasse:

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'XO'

Dicke
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'10'
cm


   
       
    35  m2
 
 
1.7.20

Schachtunterteil SU-M 1000 - KS1-KS11

Schachtunterteil DIN EN 1917, DIN 4034-1, Typ

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'2'

SU-M 1000
- mit angeformten Muffen für Anschlüsse bis DN 600,

mit im Zuge der Bauausführung separat aufzulegendem Lastübertragungselement aus Elastomer, einschl. Steigbügel DIN 19555, Form B, Steigmaß: 250mm.

Ausführung: Edelstahlvollkern mit Kunststoffummantelung.
Berme und Gerinne geklinkert,

Zulauf aus :

Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300 StzH'

Ablauf aus :
Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300 StzH'


   
       
    11  St
 
 
1.7.30

Schachtunterteil SU-M 1000 - Endschacht - KS12

Schachtunterteil DIN EN 1917, DIN 4034-1, Typ

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'2'

SU-M 1000
- mit angeformten Muffen für Anschlüsse bis DN 600,

mit im Zuge der Bauausführung separat aufzulegendem Lastübertragungselement aus Elastomer, einschl. Steigbügel DIN 19555, Form B, Steigmaß: 250mm.

Ausführung: Edelstahlvollkern mit Kunststoffummantelung.
Berme und Gerinne geklinkert,

Ablauf aus :

Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300 StzH'


   
       
    1  St
 
 
1.7.40

Zulage für Abwinklung

Zulage für Abwinklung im Schacht.


   
       
    2  St
 
 
1.7.50

Schachtring mit Muffe SR-M 1000 x 500

Schachtring mit Muffe DIN EN 1917 DIN 4034-1 Typ:

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
' 2'

SR-M 1000 x 500

mit werkseitig integrierter Dichtung aus Elastomeren nach DIN EN 681-1 und DIN 4060 als Kompressionsdichtung zur Bauteilverbindung und im Zuge der Bauausführung separat aufzulegendem Lastübertragungselement aus Elastomer, einschl. Steigbügel DIN 19555, Form B, Steigmaß: 250 mm.

Ausführung: Edelstahlvollkern mit Kunststoffummantelung.


   
       
    5  St
 
 
1.7.60

Schachtring mit Muffe SR-M 1000 x 750

Schachtring mit Muffe DIN EN 1917 DIN 4034-1 Typ:

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
' 2'

SR-M 1000 x 750

mit werkseitig integrierter Dichtung aus Elastomeren nach DIN EN 681-1 und DIN 4060 als Kompressionsdichtung zur Bauteilverbindung und im Zuge der Bauausführung separat aufzulegendem Lastübertragungselement aus Elastomer, einschl. Steigbügel DIN 19555, Form B, Steigmaß: 250 mm.

Ausführung: Edelstahlvollkern mit Kunststoffummantelung.


   
       
    10  St
 
 
1.7.70

Schachtring mit Muffe SR-M 1000 x 1000

Schachtring mit Muffe DIN EN 1917 DIN 4034-1 Typ:

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
' 2'

SR-M 1000 x 1000

mit werkseitig integrierter Dichtung aus Elastomeren nach DIN EN 681-1 und DIN 4060 als Kompressionsdichtung zur Bauteilverbindung und im Zuge der Bauausführung separat aufzulegendem Lastübertragungselement aus Elastomer, einschl. Steigbügel DIN 19555, Form B, Steigmaß: 250 mm.

Ausführung: Edelstahlvollkern mit Kunststoffummantelung.


   
       
    8  St
 
 
1.7.80

Schachthals mit Muffe SH-M 1000/625 x 600

Schachthals mit Muffe DIN EN 1917, DIN 4034-1 Typ:

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'2 '

SH-M 1000/625 x 600

mit werkseitig integrierter Dichtung aus Elastomeren nach DIN EN 681-1 und DIN 4060 als Kompressionsdichtung zur Bauteilverbindung

einschl. Steigbügel DIN 19555, Form B, Steigmaß: 250 mm. Ausführung: Edelstahlvollkern mit Kunststoffummantelung.



   
       
    6  St
 
 
1.7.90

Schachthals mit Muffe SH-M 1000/625 x 850

Schachthals mit Muffe DIN EN 1917, DIN 4034-1 Typ:

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'2 '

SH-M 1000/625 x 850

mit werkseitig integrierter Dichtung aus Elastomeren nach DIN EN 681-1 und DIN 4060 als Kompressionsdichtung zur Bauteilverbindung

einschl. Steigbügel DIN 19555, Form B, Steigmaß: 250 mm. Ausführung: Edelstahlvollkern mit Kunststoffummantelung.



   
       
    6  St
 
 
1.7.100

Auflagering AR-V 625 x 60/80/100

Auflagering DIN EN 1917, DIN 4034-1, Typ:

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'2 '

AR-V 625 x 60/80/100.


   
       
    26  St
 
 
1.7.110

Selbstnivellierende Schachtabdeckung mit Be-Gu-Deckel

Einwalzbare selbstnivellierende Schachtabdeckung Klasse D 400 Form C (mit dämpfender Einlage im Rahmen und Deckel) nach DIN 19584-1mit Lüftungsöffnungen incl. integrierter Aufnahmebuchse für eine Haltestange zum oberflächenbündigen Einbau in bituminöse Fahrbahnbeläge.

Lichte Weite mind. 600 mm,

Einbauhöhe von140 mm bis max. 230 mm.

Rahmen aus Gusseisen, hochziehbar, rund mit vier innenliegenden Taschen zum Einhängen eines Schmutzfängers nach DIN 1221, kompatibel zum Deckel DIN 19584, mit Adapterring aus Gusseisen oder Stahl, passend zu Schächten DIN 4034-1.

Deckel aus Gusseisen mit Beton, Gewicht ca. 90 kg.


   
       
    13  St
 
 
1.7.120

Schmutzfänger DN 625

Schmutzfänger DIN 1221 für Schachtabdeckungen.DN 625


   
       
    13  St
 
 
1.7.130

Anschluss an best. Schacht Nr. 00840177 herstellen

Bestehenden Schacht Nr. 000840177 im Anschlussbereich freilegen und die Schachtwand für den Anschluss fachgerecht anbohren.
Anschlussöffnung herstellen und anfallendes Bohrgut beseitigen.


Rohr DN 300 StzH fachgerecht in den bestehenden Schacht einbinden und mittels geeigneter Anschlussdichtung dauerhaft wasserdicht anschließen.

Einschlislich sämtliche Anpassungen am Gerinne etc..
Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten und Erschwernisse, insbesondere Freilegen, Anbohren, Herstellen und Abdichten der Anschlussöffnung.


   
       
    1  St
 
 
Summe 1.7
 

Schächte und Bauwerke Kanal


1.8

Rohre und Formstücke

 
 

Steinzeugrohre DIN EN 295 Hochlast Verbindungssystem C

Steinzeugrohre DIN EN 295 Hochlast Verbindungssystem C


 
 
1.8.10

Steinzeugrohre liefern und verlegen DN 300

Steinzeugrohre nach DIN EN 295
Anforderungen:
- DN

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'300'

- Tragfähigkeitsklasse

Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'240 '

- innen und außen glasiert
- Verbindungssystem C
Verlegung/ Einbau nach DIN EN 1610/ DWA-A 139 auf vorh. Auflager in verbauten Gräben.


   
       
    530  m
 
 
1.8.20

Zulage zum Steinzeugrohr für Abzweig 90 Grad

Zulage zum Steinzeugrohr DIN EN 295 innen und außen glasiert
Verbindungs-System C
Formstück: Abzweig 90 Grad


   
       
    4  St
 
 
1.8.30

Zulage zum Steinzeugrohr für Gelenkstück GZ

Zulage zum Stzg.-Rohr DIN EN 295 innen und außen glasiert Tragfähigkeitsklasse:

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'240 '

Verbindungs-System:
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'C'

Formstück: Gelenkstück für Zulauf GZ.
DN
Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'


   
       
    12  St
 
 
1.8.40

Zulage zum Steinzeugrohr für Gelenkstück GA

Zulage zum Stzg.-Rohr DIN EN 295 innen und außen glasiert Tragfähigkeitsklasse:

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'240'

Verbindungs-System:
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'C'

Formstück: Gelenkstück für Ablauf GA
DN
Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'


   
       
    11  St
 
 
1.8.50

Passring für Steinzeugrohre DN 300

Paßring (P-Ring) für Steinzeugrohre als Dichtelement für das Spitzende von abgeschnittenen Rohren, Verbindungssystem C, Steckmuffe K oder S
DN

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'300 '


   
       
    12  St
 
 
1.8.60

Rohrauflager DIN EN 1610

Rohrauflager DIN EN 1610 Bettung Typ 1, Bild 3, >10 cm /DWA- A 139, Bettung Typ 1,Bild 13 (a=10 cm + 1/10 DN) als Sand- oder Kies-Sandauflager herstellen.
Für Rohre DN

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'300'

Auflagerwinkel:
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'120'


   
       
    530  m
 
 
1.8.70

Rohrschnitte herstellen innerhalb des Grabens DN 300

Rohrschnitte herstellen innerhalb des Grabens.
Art der Rohre:

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'StzH'

DN
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300'


   
       
    12  St
 
 
1.8.80

Steinzeugverschlussteller

Steinzeugverschlußteller einbauen DN

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'150 '


   
       
    4  St
 
 
Summe 1.8
 

Rohre und Formstücke


1.9

Tragschichten, Deckschichten, Borde und Rinnen

 
 

Hinweis zu Schwarzdeckenpositionen/Asphaltarbeiten

Hinweis für die Asphaltarbeiten:

-----------------------------------------

Nach dem Einbau der ungebundenen Tragschichten sind die vorhandenen Asphaltschichten um das Maß der Auflockerung der Randzonen gem. ZTV A-StB 12 zurückzunehmen.

Die Einbauten (Schächte, Abläufe) sind vor Verschmutzungen zu schützen.

Einbauten sind fachgerecht abzudecken und nach Asphalteinbau freizulegen, so dass ein Verschmutzen vermieden wird.

Versprünge in den Längsnähten, die eine einwandfreie Verdichtung verhindern, sind zu beseitigen.

Vor Beginn der Asphaltarbeiten hat der AN das Mischgut durch Eignungsprüfung nachzuweisen und vom AG genehmigen zu lassen.

Evtl. vom AG im Rahmen der technischen Vorschriften geforderte Änderung im Mischungsverhältnis berechtigen nicht zu Mehrforderungen.

Für die Lieferung und Einbau sind die einschlägigen Regelwerke in Ihrer zur Zeit gültigen Fassung bindend.

Für die Verklebung bit. Schichten dürfen nur unstabile kationische Bitumenemulsionen und lösungsmittelhaltige Bitumenemulsionen in Mengen zwischen 0,3 und 0,4 kg/m² verwendet werden.

Als Zuschlagsstoffe sind nur die Mineralien Basalt, Melphyr, Gabbro, Granit, Kalkstein, Quarzit und Diabas zugelassen.

Das bit. Mischgut muss auch im Sommer auf dem LKW abgedeckt transportiert werden damit Wärmeverluste oder Oxidation so gering wie möglich gehalten werden.

Die Einbautemperatur des Mischgutes muss bei der Asphalttragschicht und der Asphaltbinderschicht mindestens 120 C° betragen, bei der Asphaltbetondeckschicht mindestens 130 C°. Bei allen Schichten sollte die Temperatur 180 C° nicht überschreiten.

Werden diese Temperaturen unter- oder überschritten darf dieses Mischgut nicht eingebaut werden. Dies berechtigt nicht zu Mehrforderungen.

Die Mindestlufttemperatur für den Einbau von bit. Schichten muss eingehalten werden. Diese beträgt bei der Asphalttragschicht -3 C°, bei der Asphaltbinderschicht 0 C° und bei der Asphaltbetondeckschicht >= 3 cm, +5 C°. Bei Unterschreitung dieser Temperaturen wird ein Einbau der Schichten untersagt.

Bei maschinellen Einbau des bit. Mischgutes ist für die Aufweitungen und Einengungen Handeinbau in den jeweiligen Einheitspreis abgegolten.


 
 
1.9.10

Schottertragschicht herstellen

Schottertragschicht als Frostschutzschicht aus gebrochenen Mineralstoffen (Brechsand-Splitt-Schottergemisch), güteüberwacht nach TL Gestein - StB 04 und gem. den Anforderungen der ZTV Beton-StB 07, TL Beton-StB 07, ZTV Asphalt-StB 07, TL Asphalt-StB 07 sowie ZTV SoB-StB 04.
Einbau in Fahrbahn und Nebenflächen der Belastungsklassen gem. Regelquerschnitt.
Verdichtungsanforderung: Dpr>103 %, Ev2/Ev1 < 2,2
Körnung 0/32 bis 0/56 mm.
Toleranz zur profilgerechten Lage: +/- 2 cm.
Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.
Schichtdicke (verdichtet):

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'33'
cm
Die Lieferung ist durch Wiegescheine zu belegen.


   
       
    240  m3
 
 
1.9.20

Feinplanum herstellen

Feinplanum nach ZTV E-StB 17 profilgerecht

herstellen einschl. verdichten des
Untergrundes.

Planum für Unterbau Tragdeckschicht

Toleranz zur profilgerechten Lage: +/- 2 cm


   
       
    700  m2
 
 
1.9.30

Naht in Asphaltschichten herstellen

StL-Nr. 23.113/907.93.01.99

Nähte in Asphaltbinderschicht, Asphalttragschicht und Asphaltdeckschicht herstellen.
Längs- und Quernähte.

Heiß aufzubringendes, polymermodifiziertes Bitumen auf die Naht volldeckend auftragen bzw. anspritzen.
Menge: 50 g/m je cm Schichtdicke.

Schichtdicke: 27?33 cm.


   
       
    1.100  m
 
 
1.9.40

Asphaltdeckschicht aus AC 11 DS herstellen

Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton für Asphaltdeckschichten

AC 11 D S entsprechend den ZTV Asphalt-StB 07/13 herstellen.

In Verkehrsflächen der Belastungsklasse

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'32'

Einbaudicke = 4 cm.

Bindemittel = 25/55-55.

Aufhellungsgestein = 20% Quarzit in der Groben Gesteinskörnung.

Fremdfüller = Kalksteinfüller Kategorie CC 90.

Grobe Gesteinskörnung = Kategorie PSV 53


   
       
    700  m2
 
 
1.9.50

Asphaltbinderschicht AC 16 BS herstellen

Asphaltbinder ZTV Asphalt-StB 07/13 in Schadenstellen, zur Profilregulierung und zum Angleichen bei Anschlüssen und Übergängen.
Mischgut. AC 16 B S

Einbaudicke = 8 cm.

Bindemittel: 25/55-55.


   
       
    700  m2
 
 
1.9.60

Asphalttragdeckschicht aus AC 16 TS herstellen

Asphalttragdeckschicht aus Asphalttragdeckschichtmischgut

AC 22 TS entsprechend den ZTV Asphalt-StB 07 herstellen. Z ur Profilregulierung und zum Angleichen bei Anschlüssen, Schadenstellen und Übergängen aus gebrochenen Mineralstoffen

Einbaudicke = 15 cm.

Bindemittel = 50/70.

Aufhellungsgestein = 20% Quarzit in der Groben Gesteinskörnung.

Grobe Gesteinskörnung = Kategorie C 90/1, Feine

Gesteinskörnung = Fließkoeffizient Kategorie E CS 35

Mindestanteil 35 M.-v.H.

Fremdfüller = Kalksteinfüller Kategorie CC 90.


   
       
    700  m2
 
 
1.9.70

Abstumpfungsmaßnahme durchführen LFK 1/3*Gestein wie Aufh.
Menge 1 kg/m2

Abstumpfungsmaßnahme zur Erhöhung der Anfangsgriffigkeit durch gleichmäßiges Aufbringen und Einwalzen von Abstreukörnung durchführen. Nicht gebundene Abstreukörnung aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.

Abstreukörnung = Lieferkörnung 1/3.

Aus Gestein wie Aufhellungsgestein in Asphaltdeckschicht.

Abstreumenge = 1 kg/m2.


   
       
    700  m2
 
 
1.9.80

Rinne aus Betonpflastersteinen

Pflasterstreifen als Randeinfassung oder Rinne aus Betonpflastersteinen. DIN 1338.
Pflasterbett aus Beton C 16/20 X0,
Dicke

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'15'
cm.
Pflasterfugen mit Mörtel einschlämmen,
Flächen reinigen. Einschließlich Dehnungsfugenausbildung gem. DIN 18318
Anschlüsse an Einbauten und Begrenzungen sind einzurechnen.
Format :
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'Rechteckrinnenpflaster 24x16x12 cm'

Anzahl der Pflasterzeilen :
Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'1 '

Farbe :
Ergänzung 64 des Ausschreibenden
'grau'

Steinmuster sind vorzulegen


   
       
    10  m
 
 
1.9.90

Bordsteine aus Beton

Bordsteine aus Beton DIN 483, einschichtig. Zuschlag aus gebrochenem Hartgestein als Hochbord/Flachbord verlegen einschl. Absenkungen.
Betonbettung mit Rückenstütze 15 cm. C 16/20, X0 Einschließlich Dehnungsfugenausbildung gem. DIN 18318. Abmessung:

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'30*18'

Steinlänge: 1,00 m.

einschl. aller erforderlichen Schnitte.


   
       
    10  m
 
 
Summe 1.9
 

Tragschichten, Deckschichten, Borde und Rinnen


1.10

Stundenlohnarbeiten

 
 
1.10.10

Stundenlohnarbeiten Polier

Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG.

Angeboten wird ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält.
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind jedoch nicht eingerechnet.
Poliere, Schachtmeister oder dgl.


   
       
    3  h
 
 
1.10.20

Stundenlohnarbeiten Baufachwerker LG 1

Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG.
Angeboten wird ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind jedoch nicht eingerechnet.
Baufachwerker (Lohngruppe LG 1)


   
       
    10  h
 
 
1.10.30

Stundenlohnarbeiten Bauwerker LG 1

Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG.
Angeboten wird ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind jedoch nicht eingerechnet.
Bauwerker (Lohngruppe LG 1)


   
       
    10  h
 
 
1.10.40

Stundenlohnarbeiten Bagger über 0,4 bis 1,0 m3

Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG.
Angeboten wird ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen für den Einsatz enthält, einschl. der Kosten für das Bedienungspersonal.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Bagger über 0,4 bis 1,0 m3 Ladevolumen der Schaufel.


   
       
    3  h
 
 
1.10.50

Stundenlohnarbeiten Bagger über 1,0 m3

Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG.
Angeboten wird ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen für den Einsatz enthält, einschl. der Kosten für das Bedienungspersonal.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Bagger über 1,0 m3 Ladevolumen der Schaufel.


   
       
    3  h
 
 
1.10.60

Stundenlohnarbeiten Frontlader luftbereift bis 75 kw

Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG.
Angeboten wird ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen für den Einsatz enthält, einschl. der Kosten für das Bedienungspersonal.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Frontlader, luftbereift bis 75 kw.


   
       
    3  h
 
 
1.10.70

Stundenlohnarbeiten Kompressor bis 10 m3/min

Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG

Angeboten wird ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendung zum Stemmen enthält, einschl. der Kosten für das

Bedienungspersonal.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Kompressor bis 10 m3/min.


   
       
    3  h
 
 
1.10.80

Stundenlohnarbeiten Bohr- und Abbruchhammer bis 20 kg

Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG

Angeboten wird ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen für den Einsatz enthält, einschl. der Kosten für das Bedienungspersonal.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Bohr- und Abbruchhammer bis 20 kg.


   
       
    3  h
 
 
1.10.90

Stundenlohnarbeiten LKW über 5 bis 12 t

Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG.
Angeboten wird ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen für den Einsatz enthält, einschl. der Kosten für den Fahrer.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
LKW über 5 bis 12 t Nutzlast.


   
       
    3  h
 
 
1.10.100

Stundenlohnarbeiten LKW über 12 t

Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG.
Angeboten wird ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen für den Einsatz enthält, einschl. der Kosten für den Fahrer.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
LKW über 12 t Nutzlast.


   
       
    3  h
 
 
1.10.110

Stundenlohnarbeiten Kleintransporter

Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG.
Angeboten wird ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen für den Einsatz enthält, einschl. der Kosten für den Fahrer.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Kleintransporter ca. 1,5 t Nutzlast.


   
       
    3  h
 
 
Summe 1.10
 

Stundenlohnarbeiten


1.11

Nachweise und Überprüfungen

 
 

Hinweis zu den Positionen "Nachweise und Überprüfungen"

Leistungen aus diesem Titel "Nachweise und Überprüfungen" sind nicht im Formblatt 233 "Nachunternehmerleistungen" aufzuführen.


 
 
1.11.10

Dichtheitsprüfungen-Schacht KS1

Schacht-Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA-A 139 aus Beton, DN

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'1000'

mit Zu- und Ablauf und ggf. seitlichem Zulauf.

Einschl. aller erforderlichen Geräte (Absperrelemente incl. Sicherungen)

Wasserhaltung auf-/abbauen und betreiben Verfahren W, Wasser liefern und schadlos beseitigen.

Zulauf: DN

Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300'

Ablauf: DN

Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'

Tiefe: bis

Ergänzung 65 des Ausschreibenden
'4,37'
m

Es handelt sich um den Schacht mit der Nummer

Ergänzung 66 des Ausschreibenden
'KS1'


   
       
    1  St
 
 
1.11.20

Dichtheitsprüfungen-Schacht KS2

Schacht-Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA-A 139 aus Beton, DN

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'1000'

mit Zu- und Ablauf und ggf. seitlichem Zulauf.

Einschl. aller erforderlichen Geräte (Absperrelemente incl. Sicherungen)

Wasserhaltung auf-/abbauen und betreiben Verfahren W, Wasser liefern und schadlos beseitigen.

Zulauf: DN

Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300'

Ablauf: DN

Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'

Tiefe: bis

Ergänzung 65 des Ausschreibenden
'4,34'
m

Es handelt sich um den Schacht mit der Nummer

Ergänzung 66 des Ausschreibenden
'KS2'


   
       
    1  St
 
 
1.11.30

Dichtheitsprüfungen-Schacht KS3

Schacht-Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA-A 139 aus Beton, DN

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'1000'

mit Zu- und Ablauf und ggf. seitlichem Zulauf.

Einschl. aller erforderlichen Geräte (Absperrelemente incl. Sicherungen)

Wasserhaltung auf-/abbauen und betreiben Verfahren W, Wasser liefern und schadlos beseitigen.

Zulauf: DN

Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300'

Ablauf: DN

Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'

Tiefe: bis

Ergänzung 65 des Ausschreibenden
'4,17'
m

Es handelt sich um den Schacht mit der Nummer

Ergänzung 66 des Ausschreibenden
'KS3'


   
       
    1  St
 
 
1.11.40

Dichtheitsprüfungen-Schacht KS4

Schacht-Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA-A 139 aus Beton, DN

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'1000'

mit Zu- und Ablauf und ggf. seitlichem Zulauf.

Einschl. aller erforderlichen Geräte (Absperrelemente incl. Sicherungen)

Wasserhaltung auf-/abbauen und betreiben Verfahren W, Wasser liefern und schadlos beseitigen.

Zulauf: DN

Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300'

Ablauf: DN

Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'

Tiefe: bis

Ergänzung 65 des Ausschreibenden
'4'
m

Es handelt sich um den Schacht mit der Nummer

Ergänzung 66 des Ausschreibenden
'KS4'


   
       
    1  St
 
 
1.11.50

Dichtheitsprüfungen-Schacht KS5

Schacht-Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA-A 139 aus Beton, DN

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'1000'

mit Zu- und Ablauf und ggf. seitlichem Zulauf.

Einschl. aller erforderlichen Geräte (Absperrelemente incl. Sicherungen)

Wasserhaltung auf-/abbauen und betreiben Verfahren W, Wasser liefern und schadlos beseitigen.

Zulauf: DN

Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300'

Ablauf: DN

Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'

Tiefe: bis

Ergänzung 65 des Ausschreibenden
'3,84'
m

Es handelt sich um den Schacht mit der Nummer

Ergänzung 66 des Ausschreibenden
'KS5'


   
       
    1  St
 
 
1.11.60

Dichtheitsprüfungen-Schacht KS6

Schacht-Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA-A 139 aus Beton, DN

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'1000'

mit Zu- und Ablauf und ggf. seitlichem Zulauf.

Einschl. aller erforderlichen Geräte (Absperrelemente incl. Sicherungen)

Wasserhaltung auf-/abbauen und betreiben Verfahren W, Wasser liefern und schadlos beseitigen.

Zulauf: DN

Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300'

Ablauf: DN

Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'

Tiefe: bis

Ergänzung 65 des Ausschreibenden
'3,63'
m

Es handelt sich um den Schacht mit der Nummer

Ergänzung 66 des Ausschreibenden
'KS6'


   
       
    1  St
 
 
1.11.70

Dichtheitsprüfungen-Schacht KS7

Schacht-Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA-A 139 aus Beton, DN

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'1000'

mit Zu- und Ablauf und ggf. seitlichem Zulauf.

Einschl. aller erforderlichen Geräte (Absperrelemente incl. Sicherungen)

Wasserhaltung auf-/abbauen und betreiben Verfahren W, Wasser liefern und schadlos beseitigen.

Zulauf: DN

Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300'

Ablauf: DN

Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'

Tiefe: bis

Ergänzung 65 des Ausschreibenden
'3,42'
m

Es handelt sich um den Schacht mit der Nummer

Ergänzung 66 des Ausschreibenden
'KS7'


   
       
    1  St
 
 
1.11.80

Dichtheitsprüfungen-Schacht KS8

Schacht-Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA-A 139 aus Beton, DN

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'1000'

mit Zu- und Ablauf und ggf. seitlichem Zulauf.

Einschl. aller erforderlichen Geräte (Absperrelemente incl. Sicherungen)

Wasserhaltung auf-/abbauen und betreiben Verfahren W, Wasser liefern und schadlos beseitigen.

Zulauf: DN

Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300'

Ablauf: DN

Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'

Tiefe: bis

Ergänzung 65 des Ausschreibenden
'3,3'
m

Es handelt sich um den Schacht mit der Nummer

Ergänzung 66 des Ausschreibenden
'KS8'


   
       
    1  St
 
 
1.11.90

Dichtheitsprüfungen-Schacht KS9

Schacht-Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA-A 139 aus Beton, DN

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'1000'

mit Zu- und Ablauf und ggf. seitlichem Zulauf.

Einschl. aller erforderlichen Geräte (Absperrelemente incl. Sicherungen)

Wasserhaltung auf-/abbauen und betreiben Verfahren W, Wasser liefern und schadlos beseitigen.

Zulauf: DN

Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300'

Ablauf: DN

Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'

Tiefe: bis

Ergänzung 65 des Ausschreibenden
' 3,16'
m

Es handelt sich um den Schacht mit der Nummer

Ergänzung 66 des Ausschreibenden
'KS9'


   
       
    1  St
 
 
1.11.100

Dichtheitsprüfungen-Schacht KS10

Schacht-Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA-A 139 aus Beton, DN

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'1000'

mit Zu- und Ablauf und ggf. seitlichem Zulauf.

Einschl. aller erforderlichen Geräte (Absperrelemente incl. Sicherungen)

Wasserhaltung auf-/abbauen und betreiben Verfahren W, Wasser liefern und schadlos beseitigen.

Zulauf: DN

Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300'

Ablauf: DN

Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'

Tiefe: bis

Ergänzung 65 des Ausschreibenden
'2,98'
m

Es handelt sich um den Schacht mit der Nummer

Ergänzung 66 des Ausschreibenden
'KS10'


   
       
    1  St
 
 
1.11.110

Dichtheitsprüfungen-Schacht KS11

Schacht-Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA-A 139 aus Beton, DN

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'1000'

mit Zu- und Ablauf und ggf. seitlichem Zulauf.

Einschl. aller erforderlichen Geräte (Absperrelemente incl. Sicherungen)

Wasserhaltung auf-/abbauen und betreiben Verfahren W, Wasser liefern und schadlos beseitigen.

Zulauf: DN

Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'300'

Ablauf: DN

Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'

Tiefe: bis

Ergänzung 65 des Ausschreibenden
'2,79'
m

Es handelt sich um den Schacht mit der Nummer

Ergänzung 66 des Ausschreibenden
'KS11'


   
       
    1  St
 
 
1.11.120

Dichtheitsprüfungen-Schacht KS12

Schacht-Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA-A 139 aus Beton, DN

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'1000'

mit Zu- und Ablauf und ggf. seitlichem Zulauf.

Einschl. aller erforderlichen Geräte (Absperrelemente incl. Sicherungen)

Wasserhaltung auf-/abbauen und betreiben Verfahren W, Wasser liefern und schadlos beseitigen.

Zulauf: DN

Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'Kein Zulauf'

Ablauf: DN

Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'300'

Tiefe: bis

Ergänzung 65 des Ausschreibenden
'2,58'
m

Es handelt sich um den Schacht mit der Nummer

Ergänzung 66 des Ausschreibenden
'KS12'


   
       
    1  St
 
 
1.11.130

Muffendruckprüfungen-Rohre

Prüfung aller Verbindungen (Muffenprüfung) auf Dichtheit nach DIN EN 1610 Absatz 13.2 in Verbindung mit DWA-A 139 mit Luftüberdruck.

Verfahren LD bis DN 900

Verfahren LC ab DN 1000

Rohrwerkstoff:

DN: 300 STZH

Anforderungen:

  • Angabe der technischen Daten des Packers
  • Oberirdische Nullmessung
  • Referenzmessung des Druckabfalls an drei optisch dichten Rohrstücken
  • Einhaltung der Beruhigungszeit
  • Zul. Druckabfall und Prüfzeiten gem. Tabelle 3
  • Tabellarische Zusammenstellung aller Ergebnisse einschl. Unterschrift des verantwortlichen Prüfers.
  • Prüfverfahren mit negativem Druck werden nicht zugelassen

   
       
    530  m
 
 
Summe 1.11
 

Nachweise und Überprüfungen


1.12

Hausanschlussleitungen

 
 

Hinweis zu den Anschlussleitungen--------------------------------

Hinweis zu den Anschlussleitungen


Anschlussleitungen sind Kanäle vom öffentlichen Straßenkanal bis zur Grundstücksgrenze und werden bis zur Grenze erneuert bzw. hergestellt.

Die Hausanschlussleitungen sind im Zuge der Herstellung des Hauptkanals im ersten Abschnitt so weit in Richtung Straßenmitte herzustellen, dass für die Herstellung der eigentlichen Hausanschlussleitungen keine zusätzlichen Verkehrsphasen und Verkehrssicherungseinrichtungen erforderlich werden. Alle hiermit verbundenen Mehraufwendungen sind in den Titel "Hausanschlussleitungen" einzurechnen und werden nicht zusätzlich vergütet.

Jeder Anschluss ist separat abzurechnen. Zur Dokumentation zu den Aufmaßen je Anschluss 2 Bilder beizufügen aus denen die verwendeten Rohre, Formstücke und Verbindungselemente
zu erkennen sind. Sämtliche Leistungen sind mit Bilder zu dokumentieren.

Bei einer Trennkanalisation ist für den Schmutzwasseranschluss die Farbe Braun , für den Regenwasseranschluss die Farbe Blau für die Anschlussleitungen zu wählen.

Bei einer Mischwasserkanalisation ist die Farbe Braun für den Hauptanschluss zu wählen. Wenn Regenfallrohre bei einem solchen Kanalsystem einen eigenen Anschluss im Hauptkanal erhalten, ist die Farbe der Anschlussleitung in der Farbe Blau auszuführen, um diesen bei einer Kamerabefahrung eindeutig zuordnen zu können.

Fehlende Positionen die zur Ausführung benötigt werden sind im Gesamtleistungsverzeichniss enthalten und werden über dieses abgerechnet.

Die BE wird anteilig über die Anzahl der Hausanschlüsse abgerechnet.


 
 
1.12.10
*** Pauschalposition

Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle

Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle für sämtliche zusätzlich zum Hauptkanal-LV in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen.


   
       
    1  psch
 
 
1.12.20

Hausanschluss einmessen und dokumentieren

Abzweig/Anbohrung, Bögen und Rohrende/Umbindung nach Lage & Tiefe auf Grenzpunkte oder neue Schächte einmessen.

Es sind den Aufmaßen je Anschluss 2 Bilder beizufügen aus denen die verwendeten Rohre, Formstücke und Verbindungselemente zu erkennen sind.


   
       
    4  St
 
 
1.12.30

Grabenabsturzsicherung

Grabena bsturzsicherung (Baken, Schutzzaun, Warnleuchten) für die Absicherung der Kanalhausanschlussgräben und der Baugruben gegen Abstürzen von Personen aufstellen, vorhalten, warten, umsetzen entsprechend Baufortschritt und beseitigen.

Länge der Hausanschlüsse: 4,00m - 6,00m


   
       
    4  St
 
 
1.12.40

Fußgängerhilfsbrücke über Hausanschlussgraben

Graben im Bereich eines Fußweges mit behelfsmäßigem Fußweg als Fußgängerhilfsbrücke für die uneingeschränkte Nutzbarkeit des Fußweges abdecken,
für die Dauer der Kanalhausanschlussverlegung vorhalten, warten und zurückbauen entsprechend Baufortschritt. Mittels Foto zu belegen.
Schutzgeländer beidseitig mit Handlauf.
Nutzbreite: 1,50 m, Länge: 3,00 m

Fußgängerhilfsbrücken bleiben im Eigentum des AN.


   
       
    4  St
 
 
1.12.50

Straßenhilfsbrücke über Hausanschlussgraben

Straßenhilfsbrücke aus Stahlverlegeplatten für öffentlichen Verkehr in Fahrbahnhöhe aufstellen, vorhalten, warten, und zurückbauen entsprechend Baufortschritt.

Ausführung nach Wahl des AN mit
Schutzgeländer. Für Brückenklasse 300 DIN 1072.
Nutzbreite: bis 3,00 m.
Länge: bis 5,00 m.

Verlegeplatten bleiben im Eigentum des AN.


   
       
    4  St
 
 

Hinweis zur Kampfmittelsondierung

Umfang der ausgeschriebenen Leistungen - Kampfmittelsondierung

---------------------------------------------------------------------------

Zur Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit ist der Kanalgraben weitestgehend mittels Bohrlochsondierungen zu überprüfen.

Die Kampfmittelsondierungen ist für die 4 Anschlussleitungen zusammenhängend auszuführen.

Die erforderlichen Leistungen umfassen die Beantragung der für die Sondierung erforderlichen verkehrsrechtlichen Genehmigungen, die dazugehörigen Sicherungsmaßnahmen, die Einrichtung und Räumung der jeweiligen Arbeitsbereiche, die Durchführung der Bohrlochsondierungen einschließlich der erforderlichen Bohrungen sowie die Dokumentation und Vorlage der Untersuchungsergebnisse.

Die für die Durchführung erforderlichen Geräte und das Personal sind vorzuhalten.

Werden Verdachtspunkte festgestellt, sind die erforderlichen Nachuntersuchungen und weiteren Maßnahmen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber und den zuständigen Stellen durchzuführen.

Die Einzelheiten und technischen Anforderungen sind den hierfür vorgesehenen Leistungspositionen des Leistungsverzeichnisses zu entnehmen


 
 
1.12.60

Baustelle einrichten

Baustelle einrichten
Baustelle für die baubegleitende Durchführung einer
abschnittsweisen Kampfmittelsondierung und ggf. dessen
Nachuntersuchungen einrichten.
Alle für die Untersuchungen erforderlichen Geräte,
Werkzeuge und Betriebsmittel zur Baustelle fördern und
für die Dauer der Untersuchungsarbeiten betriebsbereit
vorhalten und unterhalten.
An- u. Abmelden der Arbeiten bei den zuständigen
Behörden in Rheinland-Pfalz gem. §14 Sprengstoffgesetz.
Einrichten der Baustelle für den Berich Hauptkanal / Fritz-Ludwig-Straße.


   
       
    1  Stck
 
 
1.12.70

Baustelle räumen

Baustelle räumen
Räumen der Baustelleneinrichtung nach Abschluß der
Kampfmittelsondierung und ggf. dessen
Nachuntersuchungen.
Alle für die Untersuchungen erforderlichen Geräte,
Werkzeuge und Betriebsmittel räumen.
Räumen der Baustelle für Fritz-Ludwig-Straße


   
       
    1  Stck
 
 
1.12.80

Tagessatz Nachuntersuchung der Verdachtspunkte

Tagessatz Nachuntersuchung der Verdachtspunkte
Nachuntersuchung von ferromagnetischen Anomalien im
Anschluss an die ausgewerteten Bohrlochsondierungen.
Nachuntersuchung innerhalb der Bauabschnitte nach
Rückbau des bituminösen Oberbaus.
Erarbeitung und Durchführung von
Sicherheitsvorkehrungen für das Freilegen der
Verdachtspunkte.

Öffnen von Verdachtspunkte mit und ohne Verbau.
Bereits eingemessene Verdachtspunkte von Hand oder mit
Bagger aufgraben, verifizeiren und bereinigen.

Die Beräumung muss durch einen fachkundigen Feuerwerker
nach § 20 SprengG sowie einem Munitionsräumarbeiter als
auch einen in der Kampfmittelräumung erfahrenen
Baggerfahrer durchgeführt werden. Die Kampfmittel
werden ausschließlich durch den KMRD abgeholt.

Unterbau, Boden oder Aufbruchgut der Aufgrabungen
lagenweise wieder einbauen und verdichten.

Die Abrechnung erfolgt unabhängig von der Anzahl der
untersuchten Anomalien/Verdachtspunkte oder Räumung von
Objekten, sondern anhand der tatsächlich benötigten
Arbeitsszeit ohne Arbeitsunterbrechung, für sämtliche
Aufwendungen an Gerät, Betriebsmittel und Personal. Der
Tagessatz entspricht 8,0 Stunden Arbeitszeit. Leistung
inkl. An- u. Abfahrt.


   
       
    1  Tag
 
 
1.12.90

Stundensatz Nachuntersuchung der Verdachtspunkte

Stundensatz Nachuntersuchung der Verdachtspunkte
Nachuntersuchung von ferromagnetischen Anomalien im
Anschluss an die ausgewerteten Bohrlochsondierungen.
Nachuntersuchung innerhalb aller Bauphasen

Erarbeitung und Durchführung von
Sicherheitsvorkehrungen für das Freilegen der
Verdachtspunkte.

Öffnen von Verdachtspunkte mit und ohne Verbau.
Bereits eingemessene Verdachtspunkte von Hand oder mit
Bagger aufgraben, verifizeiren und bereinigen.

Die Beräumung muss durch einen fachkundigen Feuerwerker
nach § 20 SprengG sowie einem Munitionsräumarbeiter als
auch einen in der Kampfmittelräumung erfahrenen
Baggerfahrer durchgeführt werden. Die Kampfmittel
werden ausschließlich durch den KMRD abgeholt.

Unterbau, Boden oder Aufbruchgut der Aufgrabungen
lagenweise wieder einbauen und verdichten.

Die Abrechnung erfolgt unabhängig von der Anzahl der
untersuchten Anomalien/Verdachtspunkte oder Räumung von
Objekten, sondern anhand der tatsächlich benötigten
Arbeitsszeit ohne Arbeitsunterbrechung, für sämtliche
Aufwendungen an Gerät, Betriebsmittel und Personal.
Leistung inkl. An- u. Abfahrt.

Hinweis und Abrechnungsbasis:
Mehr als 4 Stunden gelten als 1 Tag.


   
       
    4  Std
 
 
1.12.100

An- und Abfahrt splitterfluggeschützter Bagger

An- und Abfahrt splitterfluggeschützter Bagger
An- und Abfahrt eines vor Splitterflug geschützten
Bagger für die Nachuntersuchung der ferromagnetischen
Anomalien auf der Baustelle.
Sämtliche Transportkosten inbegriffen.


   
       
    1  St
 
 
1.12.110

Tagessatz splitterfluggeschützter Bagger

Tagessatz splitterfluggeschützter Bagger
Nachuntersuchung von ferromagnetischen Anomalien mit
Hilfe eines vor Splitterflug geschützten Baggers im
Anschluss an die ausgewerteten Bohrlochsondierungen.

Für die Baggerarbeiten wird ein geschulter
Geräteführer, welcher in der Kampfmittelräumung
erfahrenen und fachkundig ist, vorausgesetzt. Der
tageweise Baggereinsatz erfolgt abschnittsweise für
alle Bauphasen.

Die Abrechnung erfolgt unabhängig von der Anzahl der
untersuchten Anomalien/Verdachtspunkte oder Räumung von
Objekten, sondern anhand der tatsächlich benötigten
Arbeitsszeit ohne Arbeitsunterbrechung, für sämtliche
Aufwendungen an Gerät, Betriebsmittel und Personal. Der
Tagessatz entspricht 8,0 Stunden Arbeitszeit.


   
       
    1  Tag
 
 
1.12.120

Stundensatz splitterfluggeschützter Bagger

Stundensatz splitterfluggeschützter Bagger
Nachuntersuchung von ferromagnetischen Anomalien mit
Hilfe eines vor Splitterflug geschützten Baggers im
Anschluss an die ausgewerteten Bohrlochsondierungen.

Für die Baggerarbeiten wird ein geschulter
Geräteführer, welcher in der Kampfmittelräumung
erfahrenen und fachkundig ist, vorausgesetzt. Der
stundenweise Baggereinsatz erfolgt abschnittsweise für
alle Bauphasen.

Die Abrechnung erfolgt unabhängig von der Anzahl der
untersuchten Anomalien/Verdachtspunkte oder Räumung von
Objekten, sondern anhand der tatsächlich benötigten
Arbeitsszeit ohne Arbeitsunterbrechung, für sämtliche
Aufwendungen an Gerät, Betriebsmittel und Personal.

Hinweis und Abrechnungsbasis:
Mehr als 4 Stunden gelten als 1 Tag.


   
       
    4  Std
 
 
1.12.130

Technische Bearbeitung

Technische Bearbeitung Kampfmittelsondierungen
Technische Bearbeitung der Bohrlochsondierung

Leistungsumfang
- Koordinierung aller Tiefensondierungen, einschl.
Abruf des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes.
- Abstecken und Markieren aller für die
Tiefensondierungen
erforderlichen Bohrungen in der Örtlichkeit.
- Einholen aller erforderlichen Leitungsauskünfte
- Erstellen der Abschlußdokumentation
- Kampfmittelfreiheit ist zu bestätigen


   
       
    1  St
 
 
1.12.140

Bohrlochsondierung durchführen
Elektromagnetik*Baugr.n.Unterl.AG
Tiefe bis 4,50 m*

Bohrlochsondierung nach Unterlagen des AG innerhalb der
Räumstelle durchführen. Bohrloch in Etappen herstellen
und verrohren. Verrohrung nach Abschluss der Sondierung
vollständig ziehen und von der Baustelle entfernen.
Sondierung auswerten, bewerten und Ergebnisse dokumen-
tieren. Die Dokumentation ist dem AG zu übergeben.
Umsetzen der Bohreinrichtung von Bohransatzpunkt zu
Bohransatzpunkt innerhalb der Räumstelle wird nicht ge-
sondert vergütet. Abgerechnet wird die Sondiertiefe bis
zum Freigabehorizont am jeweiligen Bohransatzpunkt.
Durchbohren befestigter Oberflächen und von Hindernis-
sen wird gesondert vergütet.
Sondierverfahren = Elektromagnetik.
Baugrund = nach Unterlagen des AG.
Freigabehorizont unter Geländeoberfläche bis 4,50 m.

Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Bohrgut 'im Baufeld lagern '


   
       
    100  m
 
 
1.12.150

Zulage zu den Bohrungen für Durchbohren der vorhandenen Asphaltschichten/Bituminöse Oberflächenbefestigung

Zulage zu den Bohrungen für Durchbohren der vorhandenen Asphaltschichten/Bituminöse Oberflächenbefestigung aus Asphalt bis 33 cm Dicke.


   
       
    25  St
 
 
1.12.160

Zulage Durchbohrung von Hindernissen

Zulage zu den Bohrungen für Durchbohren von Hindernissen aus Beton/Stahlbeton bis 25 cm Dicke.


   
       
    1  St
 
 
1.12.170

Zulage Durchbohrung von Hindernissen

Zulage zu den Bohrungen für Durchbohren von Hindernissen aus Beton/Stahlbeton bis 50 cm Dicke.


   
       
    1  St
 
 
1.12.180

Zulage Durchbohrung von Hindernissen

Zulage zu den Bohrungen für Durchbohren von Hindernissen aus Mauerwerk bis 25 cm Dicke.


   
       
    1  St
 
 
1.12.190

Zulage Durchbohrung von Hindernissen

Zulage zu den Bohrungen für Durchbohren von Hindernissen aus Mauerwerk bis 50 cm Dicke.


   
       
    1  St
 
 

Erdarbeiten------------------------------------------------------------


 
 

Hinweis zu den Erdarbeiten

Hinweis zu den Erdarbeiten
-------------------------------------------------------------------------------
Beim Aushub von Böden in Bereichen von belasteten Straßenoberlächen mit belastetem Unterbau ist besonders darauf zu achten, dass bei Nachschachtungsarbeiten keine belasteten Teile mit unbelasteten Material vermischt werden. Verunreinigungen von unbelasteten Böden, die auf unsachge-mäße Behandlung und Durchführung der Erd- und Aushubarbeiten zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des AN und werden n i c h t durch den AG übernommen. Um einen kraftschlüssigen Verbau der Baugruben und Leitungsgräben zu erzielen, ist die vorh. Schwarzdecke entsprechend den vorgegebenen Grabenbreiten der Stadtentwässerung anzuschneiden und aufzunehmen. Nach dem Einbau der ungebundenen Tragschichten sind die vorhandenen Asphaltschichten um das Maß der Auflockerung der Randzonen gem. ZTV A-StB 12 zurückzunehmen.

Der AG veranlasst, wenn erforderlich, die Entnahme und Analyse von Bodenproben und übernimmt auch die hieraus resultierenden Kosten, wenn sich im Zuge der Erdarbeiten Abweichungen zu den Erkenntnissen des vorliegenden Baugrundgutachtens ergeben. Die Verwendung von Recyclingbaustoffen wird im Bereich der Wasserschutzzonen I und II nicht zugelassen.

In der Wasserschutzzone III A kann der Verwendung von güteüberwachten Recyclingbaustoffen zugestimmt werden, wenn die Materialien die Zuordnungswerte Z 1.1 der LAGA nicht übersteigen und darüberhinaus die Einbaukriterien der LAGA sowie der TR Boden eingehalten sind.

Hinweise zum Zulassungsverfahren und vertraglichen Auswirkungen bei der Verwendung von RCL-Materialien siehe ZTV ?Zustand von Baustoffen und Bauteilen?

Technische Vorbemerkungen zur mechanischen Bodenverbesserung:
Die im bestehenden Altkanalgraben/im Bereich der Kanaltrasse anstehenden Böden der Verdichtbarkeitsklassen V2 und V3 sind im natürlichen Zustand nicht zum Wiedereinbau als Kanalgrabenverfüllung geeignet. Der Baugrunduntersuchungs- bericht des Büro Immig und Viehmann von 30.04.2020 wird zur Verfügung gestellt und wird Vertragsbestandteil.

Die mechanische Bodenverbesserung sieht die Aufwertung der im Kanalgraben anstehenden Böden zu einem tragfähigen, gut verdichteten Erdbaustoff vor. Die Aufwertung erfolgt durch das gezielte und dosierte Zumischen von Stützkorn aus geeigneten Materialien. Die bodenmechanische Aufbereitung des gem. LAGA als Z0 und >Z2 eingestuften Materials ist von einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW/AbtG durchzuführen. Der Erdbaustoff ist güteüberwacht herzustellen. Ein Konzept zur Durchführung der mechanischen Aufbereitung ist dem AG mind. 10 Arbeitstage vor Baubeginn zur Prüfung und Zustimmung vorzulegen.

Bodenmechanische Anforderungen: Verformungsmodul Ev2>45 MN/m2, Ev2/Ev1<2,2, Proctordichte Dpr>97 %, Wasserdurchlässigkeitsbeiwert kf<1x10E-6 m/s bei Dpr>97 %
Umwelttechnische Anforderungen: LAGA Z0 und >Z2.

Hinweis zu den Verdichtungsarbeiten:

Bei sämtlichen Verdichtungsarbeiten, die im Rahmen der Maßnahme anfallen, ist auf den Einsatz von geeigneten Verdichtungsgeräten zu achten, so dass die Grenzwerte gemäß DIN 4150 zum Schutz von angrenzenden baulichen Anlagen eingehalten sind.

Entsprechende Kontrollmessungen sind nach Anweisung der städt. Bauüberwachung zu veranlassen und werden gesondert vergütet.

Bei entsprechenden Überschreitungen der Grenzwerte ist die Ausführung der Verdichtung abzuändern und den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

Hierfür erfolgt keine gesonderte Vergütung.


 
 

Hinweis zu Verbauarbeiten

Hinweis zu Verbauarbeiten
----------------------------------------------------
Die Verbauart kann vom AN eigenständig gewählt werden. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörenden Stoffe und Bauteile einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Bei Ausführung der Verbauarbeiten abschnittsweise ist die Zwischenlagerung der mehrfach zu
verwendenden Materialien einzurechnen. Durch vorhandene Versorgungsleitungen oder sonstige Einbauten können im Grabenbereich großflächige Verbauelemente nur in Verbindung mit Kammerdielen, Spundbohlen oder klassischem Holzverbau eingesetzt werden. Für den Einbau der tragenden Verbauelemente wird bindend die Verwendung von Geräten vorgeschrieben, die einen geräusch- und erschütterungsarmen Einbau garantieren. Falls sich der AN für Verbauarbeiten mit Rammen entscheidet sind Explosionsrammen ausgeschlossen. Schäden an Anlagen Dritter im Bereich der Verbauwände wie an Gebäuden, innen wie außen, Zäunen, Gartenmauern, Einfahrten etc., aufgrund vom Rammarbeiten, bzw. der gewählten Verbauart werden vom Auftraggeber nicht anerkannt. Die Kosten zur Beseitigung trägt der Auftragnehmer.
Eventuelles Umrüsten von Geräten auf ein anderes Verbausystem während der Verbauarbeiten ist einzurechnen. Wird z.B. bei Einsatz eines Elektrorüttlers mit Haltebagger und
Aggregat die Grenze dieser Einbauart erreicht, die Bohle bzw. der Träger sind noch nicht voll planmäßig niedergebracht, so ist ein anderes Einbaugerät zu wählen, z.B. ein hydraulisch betrie-
bener Rüttler, oder nur auf Anweisung der Bauleitung, ein kompressorbetriebener Schnellschlaghammer etc. Die Gestellung der Geräte hierzu, sowie deren Vorhaltung, muss für die Baustellenabwicklung ohne Störung erfolgen. Kosten hierzu
werden nicht gesondert vergütet. Unterbrechungen
und Ausfallstunden der Rammung aufgrund von begründeten
Anweisungen der Bauleitung, bei Kreuzungen vorhandener Leitungen oder Antreffen von Rammhindernissen werden nicht gesondert vergütet. Die Baustelleneinrichtung und Räumung für den Verbau ist in den Titel 1 "Baustelleneinrichtung, Verkehrsführung" einzurechnen. Sollten über der Straße hängende Beleuchtungskörper umgehängt werden oder müssen
Ausleger von Lichtsignalanlagen entfernt oder in ihrer Lage verändert werden, hat sich der AN direkt an den zuständigen Energieträger zu wenden. Kosten der Umhängung oder Änderung werden nicht gesondert vergütet. Erschwernisse beim Einbau der Rohre unterhalb der Steifen und Gurtungen, besonders in vorgenannten Verbaubereich, sind einzurechnen.
Die statische Berechnung sowie die zugehörigen Konstruktionspläne sind vor Baubeginn der Verbauarbeiten geprüft zur Genehmigung vorzulegen. Alle Ausgangswerte für die statische Berechnung sind den "Bodenmechanischen Untersuchungen" zu entnehmen, siehe beigefügte CD.

Schleppverbau wird nicht zugelassen.


 
 
1.12.200

Bit. Oberbau anschneiden, bis 35cm

Bit. Oberbau anschneiden bzw. nachschneiden (Rückschnitt) mit Fugenschneidgerät.

Restdicke trennen nach Wahl des AN.

Gesamtdicke bis

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'35'
cm.


   
       
    40  m
 
 
1.12.210

Bit. Befestigung aufnehmen, bis 35cm

Bit. Befestigung aufbrechen, aufnehmen und abtransportieren.

Dicke der Asphaltbefestigung bis 35cm.

Aufbruch ist entsprechend den einschlägigen Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen.

Abrechnung als Zulage zum Aushub.


   
       
    24  m2
 
 
1.12.220

Boden ausheben für Gräben BM-O bis BM-F1

Gräben für Kanäle, Schächte und Bauwerke profilgerecht ab Geländeoberfläche/Schwarzdecke ausheben, laden und verwerten.

Der verdrängte Boden - gem. Analytik der beigefügten Baugrunderkundung des Büro

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
' Immig & Viehmann'
vom
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
' 09.04.2025'
ist entsprechend den einschlägigen Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben zu verwerten.

Der Auftragnehmer hat den geplanten Verwertungsweg vor Baubeginn aufzuzeigen.

Die Gebühren der Abfallentsorgung sind gem. der ZTV des AG in den EP einzurechnen.

Anmerkung:

Sollte die vom AN vorgesehene Annahmestelle die vom AG zur Verfügung gestellten Analysen auf Grund des Erstellungsdatums nicht anerkennen, sind zusätzliche Analysen durch den AN zu veranlassen. Die damit einhergehenden Kosten sind in die Aushubposition einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Abgerechnet wird nach den entsprechenden Abtragsprofilen. Die Verwertung ist über Lieferscheine der Annahmestelle nachzuweisen.

Abfallschlüsselnummer 17 05 04

Zuordnungswert nach EBV:

Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'BM-O* und BM-F1'

Zuordnungswert nach EBV BM-O* Anteil ca.

Ergänzung 65 des Ausschreibenden
'15'
%

Zuordnungswert nach EBV BM-F1 Anteil ca.

Ergänzung 67 des Ausschreibenden
'85'
%

                    Art des Bodens:

Ergänzung 70 des Ausschreibenden
'GW, GI, GU, SW, SI, SE, SU, GE und GU'

Schichten:

Ergänzung 71 des Ausschreibenden
'1a, 1b, 1c, 2 und 3'

                    Homogenbereich:

Ergänzung 72 des Ausschreibenden
'LB1 und LB2'

Aushubtiefe von ca.

Ergänzung 73 des Ausschreibenden
'0,30 m '
bis ca.
Ergänzung 74 des Ausschreibenden
'4,60 m'

Aushubbreite bis

Ergänzung 75 des Ausschreibenden
'1,2 m '


   
       
    90  m3
 
 
1.12.230

Verbau nach DIN 4124

Verbau nach DIN 4124 in Kombination mit DIN 18303, lückenloser und kraftschlüssiger Verbau für Baugruben und Leitungsgraben im Absenkverfahren mittels randgestützten Verbauboxen nach DIN EN 13331.

Verbau ausführen und nach Herstellung der Einbauten mit dem Zufüllen fortschreitend zurückbauen.

Lichte Breite des Grabens/ der Baugrube: 1,20m

Tiefe: von 2,50m bis 3,50m


   
       
    150  m2
 
 
1.12.240

Boden ausheben für Suchgräben

Boden ausheben für Suchgräben.

Aushub seitlich lagern, wiedereinbauen, verfüllen und verdichten.


   
       
    5  m3
 
 
1.12.250

Boden ausheben unter Grabensohle

Nicht tragfähiger Boden in allen Tiefen unterhalb der Grabensohle ausbauen.

Der verdrängte Boden - gem. Analytik der beigefügten Baugrunderkundung des Büro

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'Immig & Viehmann'
vom
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'09.04.2025'
ist entsprechend den einschlägigen Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen.

Der Auftragnehmer hat den geplanten Entsorgungsweg vor Baubeginn aufzuzeigen.

Die Gebühren der Abfallentsorgung sind gem. der ZTV des AG in den EP einzurechnen.

Anmerkung:

Sollte die vom AN vorgesehene Annahmestelle die vom AG zur Verfügung gestellten Analysen auf Grund des Erstellungsdatums nicht anerkennen, sind zusätzliche Analysen durch den AN zu veranlassen. Die damit einhergehenden Kosten sind in die Aushubposition einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Abgerechnet wird nach den entsprechenden Abtragsprofilen. Die Entsorgung ist über Lieferscheine der Annahmestelle nachzuweisen.

Abfallschlüsselnummer 17 05 04

Zuordnungswert nach EBV:

Ergänzung 63 des Ausschreibenden
'BM-F1'

                    Art des Bodens:

Ergänzung 70 des Ausschreibenden
'GW, GI, GE und GU'

Schichten:

Ergänzung 71 des Ausschreibenden
'3'

                    Homogenbereich:

Ergänzung 72 des Ausschreibenden
'LB1'

Stärke des zusätzlichen Aushubes

Ergänzung 74 des Ausschreibenden
'30 '
cm

Aushubbreite bis

Ergänzung 75 des Ausschreibenden
'1,2 m '


   
       
    10  m3
 
 
1.12.260

Zulage zum Aushub, für Hindernis

Zulage zum Aushub für Hindernis aus Mauerwerk,
Beton, Stahlbeton.


   
       
    10  m3
 
 
1.12.270

Zulage zum Aushub, Abbruch Kanal

Zulage zum Aushub für Abbruch eines Entwässerungskanals

aus Rohren DN 150 - 200


   
       
    1  m
 
 
1.12.280

Umgang mit Telekomleitungen - quer

Mehraufwendungen im Bereich von querenden Kabeln und Kabelpaketen der Telekommunikationsunternehmen im Grabenbereich

Hinweis:

Es sind alle im Nachfolgenden näher bezeichneten Erschwernisse, sowie ggf. erforderliche Handschachtung einzurechnen. Eine Handschachtung wird deshalb in der Position Suchgräben nicht gesondert abgerechnet oder vergütet.
Versorgungsleitungen die innerhalb einer Querschnittsfläche von max. 50 x 50 cm liegen, gelten als 1 Stück.

Die maximal zu berücksichtigende Abweichung von der Kanalachse beträgt 45°.

  • Kabel/Kabelpakete nach Angaben der Netzbetreiber suchen; vorsichtig freilegen; für die Dauer der Kanalbauarbeiten sichern; im Zuge der Grabenverfüllung mit Sand ummanteln
  • Zulage für den Aushub ab Unterkante Kabel/Kabelpaket bis zur planmäßigen Grabentiefe
  • Zulage für entsprechende Aufwendungen zur Herstellung, Unterhaltung und den Rückbau des Verbaus i. B. der Querung
  • Zulage für die Herstellung des Auflagers im Bereich der Querung
  • Zulage für den Rohreinbau im Bereich der Querung
  • Zulage für die Rohrgrabenverfüllung im Bereich der Querung
  • Trassenband auslegen

Grabenbreite bis: 1,2 m

Grabentiefe bis: 3,5 m


   
       
    4  St
 
 
1.12.290

Umgang mit ENM Leitungen - quer

Mehraufwendungen im Bereich von querenden Versorgungsleitungen bzw. Kabeln der ENM im Grabenbereich

Hinweis:

Es sind alle im Nachfolgenden näher bezeichneten Erschwernisse, sowie ggf. erforderliche Handschachtung einzurechnen. Eine Handschachtung wird deshalb in der Position Suchgräben nicht gesondert abgerechnet oder vergütet.
Versorgungsleitungen die innerhalb einer Querschnittsfläche von max. 50 x 50 cm liegen, gelten als 1 Stück.

Die maximal zu berücksichtigende Abweichung von der Kanalachse beträgt 45°.

  • Versorgungsleitungen/Kabeln der ENM nach Angaben der Netzbetreiber suchen; vorsichtig freilegen; für die Dauer der Kanalbauarbeiten sichern; im Zuge der Grabenverfüllung mit Sand ummanteln
  • Zulage für den Aushub ab Unterkante Kabel/Kabelpaket bis zur planmäßigen Grabentiefe
  • Zulage für entsprechende Aufwendungen zur Herstellung, Unterhaltung und den Rückbau des Verbaus i. B. der Querung
  • Zulage für die Herstellung des Auflagers im Bereich der Querung
  • Zulage für den Rohreinbau im Bereich der Querung
  • Zulage für die Rohrgrabenverfüllung im Bereich der Querung
  • Trassenband auslegen

Grabenbreite bis: 1,2 m

Grabentiefe bis: 3,5 m


   
       
    4  St
 
 
1.12.300

Umgang mit Telekomleitungen - längs

Mehraufwendungen im Bereich von längsverlaufenden Kabeln und Kabelpaketen der Telekommunikationsunternehmen im Grabenbereich

Hinweis:

Es sind alle im Nachfolgenden näher bezeichneten Erschwernisse, sowie ggf. erforderliche Handschachtung einzurechnen. Eine Handschachtung wird deshalb in der Position Suchgräben nicht gesondert abgerechnet oder vergütet.
Versorgungsleitungen die innerhalb einer Querschnittsfläche von max. 50 x 50 cm liegen, gelten als 1 Stück.

Die maximal zu berücksichtigende Abweichung von der Kanalachse beträgt zwischen 45° und 90°.

  • Kabel/Kabelpakete nach Angaben der Netzbetreiber suchen; vorsichtig freilegen; für die Dauer der Kanalbauarbeiten sichern; im Zuge der Grabenverfüllung mit Sand ummanteln
  • Zulage für den Aushub ab Unterkante Kabel/Kabelpaket bis zur planmäßigen Grabentiefe
  • Zulage für entsprechende Aufwendungen zur Herstellung, Unterhaltung und den Rückbau des Verbaus i. B. der Querung
  • Zulage für die Herstellung des Auflagers im Bereich der Querung
  • Zulage für den Rohreinbau im Bereich der Querung
  • Zulage für die Rohrgrabenverfüllung im Bereich der Querung
  • Trassenband auslegen

Grabenbreite bis: 1,2 m

Grabentiefe bis: 3,5 m


   
       
    5  m
 
 
1.12.310

Umgang mit ENM Leitungen - längs

Mehraufwendungen im Bereich von längsverlaufenden Versorgungsleitungen bzw. Kabeln der ENM im Grabenbereich

Hinweis:

Es sind alle im Nachfolgenden näher bezeichneten Erschwernisse, sowie ggf. erforderliche Handschachtung einzurechnen. Eine Handschachtung wird deshalb in der Position Suchgräben nicht gesondert abgerechnet oder vergütet.
Versorgungsleitungen die innerhalb einer Querschnittsfläche von max. 50 x 50 cm liegen, gelten als 1 Stück.

Die maximal zu berücksichtigende Abweichung von der Kanalachse beträgt zwischen 45° und 90°.

  • Versorgungsleitungen/Kabeln der ENM nach Angaben der Netzbetreiber suchen; vorsichtig freilegen; für die Dauer der Kanalbauarbeiten sichern; im Zuge der Grabenverfüllung mit Sand ummanteln
  • Zulage für den Aushub ab Unterkante Kabel/Kabelpaket bis zur planmäßigen Grabentiefe
  • Zulage für entsprechende Aufwendungen zur Herstellung, Unterhaltung und den Rückbau des Verbaus i. B. der Querung
  • Zulage für die Herstellung des Auflagers im Bereich der Querung
  • Zulage für den Rohreinbau im Bereich der Querung
  • Zulage für die Rohrgrabenverfüllung im Bereich der Querung
  • Trassenband auslegen

Grabenbreite bis: 1,2 m

Grabentiefe bis: 3,5 m


   
       
    5  m
 
 
1.12.320

Trassenband auslegen

Trassenband bauseits beigestellt über Versorgungs- leitungen/Kabel auslegen.


   
       
    25  m
 
 
1.12.330

Rohrleitung zur Weiterverlegung freilegen

Rohrleitungen zur Weiterverlegung freilegen. Zulage zu den Aushubpositionen, wenn Hausanschluss- und Straßenablauf-
leitungen durch den Bauablauf in 2 Abschnitten hergestellt werden müssen.
Die Pos. beinhaltet die Erschwernisse für Sicherung, Aushub und Freilegung der bereits verlegten Rohrleitungen
aus Rohren DN 150 bis DN 200.


   
       
    4  St
 
 
1.12.340

Untergrabung herstellen

Hausanschlussleitungen bis DN 250 unter bestehendem kreuzendem Hauptkanal, Fundamenten,
Mauern oder der seitlichen verbauten Grabenwand von min. 0,50m bis max. 1,50 m untergrabend verlegen.

Der angebotene Einheitspreis enthält alle Erschwernisse
die beim Aushub, Verbau, Rohrverlegung und
Wiederverlegung anfallen.


   
       
    8  St
 
 

Rohrleitung------------------------------------------------------------


 
 
1.12.350

Anschlussleitungen aus PVC-U SN 10 DN 160

Anschlussleitung verlegen, Hochlast-Kanalrohr, wandverstärkt aus PVC-U SN 10 vollwandig, nicht kerngeschäumt,
nach DIN EN 1401-1. Ringsteifigkeit SN: >10 KN/m2.
Mit Steckmuffe und ML-Sicherheitsdichtsystem
nach DIN V19534, höhen- und fluchtgerecht auf
vorhandenes Auflager in vorhandene Gräben
für Anschlusskanäle verlegen.
Farbe: braun
Verlegetiefe bis 4,50 m
DN: 160

Einschl. aller Rohrschnitte.


   
       
    28  m
 
 
1.12.360

Zulage zum PVC-U-Rohr für KGUSM Steinzeugmuffe DN 160

Zulage zum PVC-U-Rohr für KGUSM Steinzeugmuffe DN 160

Zulage für Formstücke zu Anschlussleitung verlegen.

KGUSM für Übergang von Steinzeug-Abzweig auf PVC-U-Rohr, wandverstärkt.
SN:

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'10 '

DN:
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'160 '


   
       
    4  St
 
 
1.12.370

Zulage zum PVC-U-Rohr für Bögen DN 160, braun

Zulage für Formstücke zu Anschlussleitung verlegen.
Bögen KGB passend zu den Rohren
PVC_U. wandverstärkt.
Bögen in allen Gradzahlen.

Farbe: braun
SN: 10
DN: 160


   
       
    12  St
 
 
1.12.380

Zulage Überschiebemuffe DN 160, braun

Zulage für Formstücke zu Anschlussleitung verlegen.
Überschiebmuffe KGU passend zu den
Rohren PVC-U, wandverstärkt.

Farbe: braun

SN:

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
' 10'

DN 
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'160 '


   
       
    8  St
 
 
1.12.390

Rohrauflager für Rohr PVC

Rohrauflager DIN EN 1610 Bettung Typ 1,
siehe ATV-Arbeitsblatt A 139, Bild 3 (a=10 cm + 1/5 DN, mind. 15 cm)
Sand/Kiesauflager für PVC-U DN 100 bis Rohre DN 200

Auflagerwinkel: 90 Grad


   
       
    28  m
 
 
1.12.400

Nachträgliches anbohren eines Stzg-Rohres

Nachträgliches Anbohren eines Stzg.-Rohres und Einbau

eines Anschlussstutzens für Stzg.-Rohre.
Dichtung mittels Bohrring (B-Ring).
DN des Hauptrohres

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
' 300'

DN des Stutzens
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
'160 '


   
       
    1  St
 
 
1.12.410

Sicherungsbeton C 12/15

Beton C12/15; X0 zu Sicherung
Der Nachweis erfolgt durch Lieferschein.


   
       
    1  m3
 
 

Verfüllung--------------------------------------------------------------


 
 
1.12.420

Verdichtungsfähiges Füllmaterial liefern und einbauen

Verdichtungsfähiges Füllmaterial nach DIN EN 1610 zur Verfüllung der Leitungszone liefern und einbauen.
Einbetten der Rohre bis 30 cm über Rohrscheitel.
Material: Kiessand bzw. Lava oder gebrochenes Basaltmaterial.

Korngröße gem. DIN EN 1610 Punkt 5.2.1

Die Lieferung ist durch Wiegescheine zu belegen.

Abgerechnet wird nach Abtragsprofil, abzüglich eingebauter Leitung und eventueller Teilfüllung.


   
       
    13  m3
 
 
1.12.430

Austauschboden liefern und einbauen

Geeigneten Boden nach besonderer Anordnung des AG und den Forderungen der DIN EN 1610 und DWA-A 139 liefern, in Leitungsgraben oberhalb der Leitungszone einbauen und verdichten.

Hauptgrabenverfüllung oberhalb der Leitungszone.

Bodenaushub und Entsorgung wird über die Aushubposition vergütet.
Material: Kiessand bzw. Lava oder gebrochenes Basaltmaterial.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofil, abzüglich eventueller Teilfüllung.
Die Lieferung ist durch Wiegescheine zu belegen.


   
       
    60  m3
 
 
1.12.440

Bodenaustausch unter Grabensohle

Bodenaustausch unter Grabensohle

Geeigneten Boden nach DIN EN 1610 liefern und unter Auflagersohle einbauen und verdichten. Schichtstärke nach der Verdichtung 30 cm.

Material: Körnung der Größe 0 bis 64 mm.

Die Abrechnung erfolgt nach anerkannten Lieferscheinen.


   
       
    10  m3
 
 
1.12.450

Schottertragschicht für Zwischeneinbau Bereich bit. Oberbau

Schottertragschicht für den zwischenzeitlichen Einbau bis OK Fahrbahn zur Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs.
Einzurechnen sind im einzelnen Lieferung,
Einbau und Rückbau der Schottertragschicht in der Stärke des herzustellenden bituminösen Oberbaus, Herstellung des Feinplanums der Schottertragschicht nach erfolgtem Rückbau.
Das Material der Schottertragschicht darf nur dann weiterverwendet werden, wenn keine Verunreinigungen eingebracht werden.


   
       
    30  m2
 
 
1.12.460

Schottertragschicht herstellen

Schottertragschicht als Frostschutzschicht aus gebrochenen Mineralstoffen (Brechsand-Splitt-Schottergemisch), güteüberwacht nach TL Gestein - StB 04 und gem. den Anforderungen der ZTV Beton-StB 07, TL Beton-StB 07, ZTV Asphalt-StB 07, TL Asphalt-StB 07 sowie ZTV SoB-StB 04.
Einbau in Fahrbahn und Nebenflächen der Belastungsklassen gem. Regelquerschnitt.
Verdichtungsanforderung: Dpr>103 %, Ev2/Ev1 < 2,2
Körnung 0/32 bis 0/56 mm.
Toleranz zur profilgerechten Lage: +/- 2 cm.
Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.
Schichtdicke (verdichtet):

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'33'
cm
Die Lieferung ist durch Wiegescheine zu belegen.


   
       
    10  m3
 
 
1.12.470

Planum herstellen

Planum nach ZTVE - StB 09 profilgerecht herstellen einschl. verdichten auf der Frostschutzschicht bzw. der Schottertragschicht.

Die Standfestigkeit ist im Rahmen der Eigenüberwachung nachzuweisen.

Geforderter Tragfähigkeitswert im LP- Versuch: 120 MPa/m²


   
       
    30  m2
 
 
1.12.480

Asphaltdeckschicht aus AC 11 DS herstellen

Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton für Asphaltdeckschichten

AC 11 D S entsprechend den ZTV Asphalt-StB 07/13 herstellen.

In Verkehrsflächen der Belastungsklasse

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'32'

Einbaudicke = 4 cm.

Bindemittel = 25/55-55.

Aufhellungsgestein = 20% Quarzit in der Groben Gesteinskörnung.

Fremdfüller = Kalksteinfüller Kategorie CC 90.

Grobe Gesteinskörnung = Kategorie PSV 53


   
       
    24  m2
 
 
1.12.490

Asphaltbinderschicht AC 16 BS herstellen

Asphaltbinder ZTV Asphalt-StB 07/13 in Schadenstellen, zur Profilregulierung und zum Angleichen bei Anschlüssen und Übergängen.
Mischgut. AC 16 B S

Einbaudicke = 8 cm.

Bindemittel: 25/55-55.


   
       
    24  m2
 
 
1.12.500

Asphalttragdeckschicht aus AC 16 TS herstellen

Asphalttragdeckschicht aus Asphalttragdeckschichtmischgut

AC 22 TS entsprechend den ZTV Asphalt-StB 07 herstellen. Z ur Profilregulierung und zum Angleichen bei Anschlüssen, Schadenstellen und Übergängen aus gebrochenen Mineralstoffen

Einbaudicke = 15 cm.

Bindemittel = 50/70.

Aufhellungsgestein = 20% Quarzit in der Groben Gesteinskörnung.

Grobe Gesteinskörnung = Kategorie C 90/1, Feine

Gesteinskörnung = Fließkoeffizient Kategorie E CS 35

Mindestanteil 35 M.-v.H.

Fremdfüller = Kalksteinfüller Kategorie CC 90.


   
       
    24  m2
 
 
1.12.510

Abstumpfungsmaßnahme durchführen LFK 1/3*Gestein wie Aufh.
Menge 1 kg/m2

Abstumpfungsmaßnahme zur Erhöhung der Anfangsgriffigkeit durch gleichmäßiges Aufbringen und Einwalzen von Abstreukörnung durchführen. Nicht gebundene Abstreukörnung aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.

Abstreukörnung = Lieferkörnung 1/3.

Aus Gestein wie Aufhellungsgestein in Asphaltdeckschicht.

Abstreumenge = 1 kg/m2.


   
       
    24  m2
 
 
1.12.520

Bordsteine aufbrechen

Bordsteine aufbrechen und aufnehmen einschl. Unterbeton und

Rückenstütze. Zur Wiederverwendung säubern und seitlich lagern. Nicht mehr verwendbare Stoffe werden Eigentum des AN und sind zu beseitigen.
Abmessung:

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'8*20 '

Steinlänge: 1,00 m


   
       
    8  m
 
 
1.12.530

Bordsteine aufbrechen

Bordsteine aufbrechen und aufnehmen einschl. Unterbeton und

Rückenstütze. Zur Wiederverwendung säubern und seitlich lagern. Nicht mehr verwendbare Stoffe werden Eigentum des AN und sind zu beseitigen.
Abmessung:

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'12/15*25 '

Steinlänge: 1,00 m


   
       
    8  m
 
 
1.12.540

Bordsteine aufbrechen

Bordsteine aufbrechen und aufnehmen einschl. Unterbeton und

Rückenstütze. Zur Wiederverwendung säubern und seitlich lagern. Nicht mehr verwendbare Stoffe werden Eigentum des AN und sind zu beseitigen.
Abmessung:

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'15*22 '

Steinlänge: 1,00 m


   
       
    2  m
 
 
1.12.550

Bordsteine auf der Baustelle lagernd einbauen

Borde auf der Baustelle lagernd als Tiefborde verlegen. Betonbettung C 16/20, X0 Mit Rückenstütze.

Fugenausbildung gem. DIN 18318
Abmessung:

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'8*20 '

Steinlänge: 1,00 m
einschl. aller erforderlichen Schnitte.


   
       
    8  m
 
 
1.12.560

Bordsteine auf der Baustelle lagernd einbauen

Borde auf der Baustelle lagernd als Hochborde verlegen. Betonbettung C 16/20, X0 Mit Rückenstütze.

Fugenausbildung gem. DIN 18318
Abmessung:

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'12/15*25 '

Steinlänge: 1,00 m
einschl. aller erforderlichen Schnitte.


   
       
    8  m
 
 
1.12.570

Bordsteine auf der Baustelle lagernd einbauen

Borde auf der Baustelle lagernd als Rundborde verlegen. Betonbettung C 16/20, X0 Mit Rückenstütze.

Fugenausbildung gem. DIN 18318
Abmessung:

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'15*22 '

Steinlänge: 1,00 m
einschl. aller erforderlichen Schnitte.


   
       
    2  m
 
 
1.12.580

Bordsteine aus Beton

Bordsteine aus Beton DIN 483, einschichtig. Zuschlag aus
gebrochenem Hartgestein als Tiefbord verlegen einschl. Absenkungen.
Betonbettung mit Rückenstütze 15 cm. C 16/20, X0
Fugenausbildung gem. DIN 18318
Abmessung:

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'8*20 '

Steinlänge: 1,00 m
einschl. aller erforderlichen Schnitte.


   
       
    2  m
 
 
1.12.590

Bordsteine aus Beton

Bordsteine aus Beton DIN 483, einschichtig. Zuschlag aus
gebrochenem Hartgestein als Hochbord/Flachbord verlegen einschl. Absenkungen.
Betonbettung mit Rückenstütze 15 cm. C 16/20, X0
Fugenausbildung gem. DIN 18318
Abmessung:

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
'12/15*25 '

Steinlänge: 1,00 m
einschl. aller erforderlichen Schnitte.


   
       
    2  m
 
 
1.12.600

Pflaster aufnehmen

Pflaster aufnehmen

Pflaster aufnehmen, in Sand verlegt. Zur Wiederverwendung säubern und seitlich lagern. Nicht verwendbare Stoffe werden Eigentum des AN und sind zu beseitien.

Art des Pflaster: SF-Verbundsteinpflaster

Pflasterstärke: '10' cm


   
       
    5  m2
 
 
1.12.610

Pflaster auf der Baustelle lagernd einbauen

Seitlich gelagertes Pflaster aufnehmen und entsprechend der ursprünglichen Ausführung wiedereinbauen. Pflasterbett mit Basaltsand einschlämmen.

Art des Pflasters: SF-Verbundsteinpflaster

Pflasterstärke: 10cm


   
       
    5  m2
 
 
1.12.620

Rinnenplatten aufbrechen und aufnehmen

Rinnenplatten aufbrechen und aufnehmen einschl. Unterbeton. Zur Wiederverwendung säubern und seitlich lagern. Nicht mehr verwendbare Stoffe werden Eigentum des AN und sind zu beseitigen.

Rinnenplatten: 15 * 25 cm

Anzahl der Plattenzeilen: 1


   
       
    4,8  m
 
 
1.12.630

Rinnenplatten auf der Baustelle lagernd einbauen

Seitlich gelagerte Rinnenplatten aufnehmen und entsprechend der ursprünglichen Ausführung wiedereinbauen. Pflasterbett aus Beton C 16/20 X0.

Fugen mit Mörtel einschlämmen, Flächen reinigen.

Dehnungsfugenausbildung gem. DIN 18318

Anschlüsse an Einbauten und Begrenzungen sind einzurechnen.

Art der Rinnenplatten: 15 * 25 cm

Anzahl der Plattenzeilen: 1


   
       
    4,8  m
 
 
1.12.640

Dichtheitsprüfung Anschlussleitungen vom Hauptkanal

Dichtheitsprüfung Anschlussleitungen vom Hauptkanal

Dichtheitsprüfung einer Anschlussleitung nach DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA A 139 mit Luft (Verfahren LC oder LD) oder mit Wasser. Während der Prüfung ist ein Druckschreiber anzuschließen. Der Prüfvorgang sowie die Ergebnisse sind zu protokollieren und dem AG vom Prüfer unterschrieben zu übergeben.

Die Prüfung erfolgt vom Hauptkanal aus.

Dimension Hauptkanal:

DN 300 bis DN 400, Haltungslänge bis 60,00 m.

Dimension Anschlussleitung:

DN 150 bis DN 200, mit Einzellängen bis zu 12,00 m

In die Position sind die Ab- und Abfahrten, das Bedienpersonal, alle Umrüst- und Umsetzarbeiten, sowie sämtliche Nebenarbeiten, Geräte und Betriebsstoffe einzurechnen.


   
       
    4  St
 
 

Stundenlohnarbeiten


 
 
1.12.650

Stundenlohnarbeiten Kompressor bis 10 m3/min

Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG

Angeboten wird ein Verrechnungssatz, der

sämtliche Aufwendung zum Stemmen

enthält, einschl. der Kosten für das

Bedienungspersonal.
Abgerechnet wird nach tatsächlich

geleisteten Arbeitsstunden.
Kompressor bis 10 m3/min.


   
       
    1  h
 
 
1.12.660

Stundenlohnarbeiten Bohr- und Abbruchhammer bis 20 kg

Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG

Angeboten wird ein Verrechnungssatz, der

sämtliche Aufwendungen für den Einsatz

enthält, einschl. der Kosten für das

Bedienungspersonal.
Abgerechnet wird nach tatsächlich

geleisteten Arbeitsstunden.
Bohr- und Abbruchhammer bis 20 kg.


   
       
    1  h
 
 
1.12.670

Stundenlohnarbeiten Handschiebekamera

Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG.

Angeboten wird ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen für den Einsatz enthält, einschl. der Kosten für das Bedienpersonal und Helfer sowie das Vorhalten der Kamera

auf der Baustelle während der gesamten Bauzeit.

Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

Handschiebekamera


   
       
    1  h
 
 
Summe 1.12
 

Hausanschlussleitungen


 
Summe 1
 

Kanalbau


 
 

Zusammenstellung

Projekt: 0085845 Kanalerneuerung Charlottenstraße
LV: 1 Schmutzwasserkanalisation Fritz-Ludwig-Straße
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
1

Kanalbau

 
1.1

Baustelleneinrichtung und Verkehrsreglung

 
1.2

Kampfmittelsondierung

 
1.3

Herstellung Bereich KS1-KS2

 
1.4

Auf- und Abbrucharbeiten

 
1.5

Erdarbeiten Kanal

 
1.6

Verbauarbeiten

 
1.7

Schächte und Bauwerke Kanal

 
1.8

Rohre und Formstücke

 
1.9

Tragschichten, Deckschichten, Borde und Rinnen

 
1.10

Stundenlohnarbeiten

 
1.11

Nachweise und Überprüfungen

 
1.12

Hausanschlussleitungen

 
 
Summe 1
 

Kanalbau


 
           
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
LV
1
 
1

Kanalbau

 
  LV  Schmutzwasserkanalisation Fritz-Ludwig-Straße