| Typ | Code | Beschreibung |
|---|---|---|
| Warnung | 32 | GAEB.GAEBInfo.Version. Der Wert '3.2' ist nicht definiert in GAEB DA XML http://www.gaeb.de/GAEB_DA_XML/200407. |
| Projekt: | 301-23 | Ersatzneubau Multifunktionsgebäude Schmitzers Wiese |
| LV: | Aufzugsanlage | Aufzugsanlage |
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Titel
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Bezeichnung
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1 |
Aufzugsanlage |
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1.1 |
Aufzugsanlage |
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1.99 |
Stundenlohnarbeiten |
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
Die Stadtverwaltung Koblenz, vertreten durch das ZGM, Zentrales Gebäudemanagement der Stadt Koblenz, Amt 65 und das Sport- und Bäderamt der Stadt Koblenz als Betreiber planen den Ersatzneubau für das in den Jahren 1969-1970 errichtete Sportlerheim an der Sportanlage Schmitzers Wiese, Maigesetzweg 11, in 56073 Koblenz
Hierfür wird das aus mehreren Teilgebäuden bestehende Bestandsgebäude im Vorfeld abgebrochen. Das Gebäude ist nicht unterkellert und in wesentlichen Teilen eingeschossig, nur der Bereich der Wohnung für den Platzwart wurde zweigeschossig hergestellt.
Beim Ersatzneubau handelt es sich um ein Multifunktionsgebäudes. Das Gebäude weist einen rechteckigen länglichen Grundriss mit maximalen Abmessungen von circa 55,40 m x 12,64 m auf. Die Gebäudehöhe beträgt etwa 8,75 m. Es gibt ein Erd- und ein Obergeschoss. Im 1. Obergeschoss befinden sich neben diversen Sanitär-, Umkleide- und Technikräumen auch Wohnräume einer Platzwart-Wohnung. Im Erdgeschoss sind großräumige Lagerflächen neben Technik- und Besprechungsräumen zu finden.
Sämtliche tragende Bauteile werden in Massivbauweise (Stahlbeton oder Mauerwerk) hergestellt. Lediglich die umlaufende Attika des Flachdaches wird in Leichtbauweise errichtet. Die Erschließung des Obergeschosses erfolgt über eine vorgelagerte Außentreppe und einen über die gesamte Gebäudelänge führenden Laubengang. Die Wohnung des Platzwartes erhält zusätzlich einen seperaten Eingang auf der Rückseite des Gebäudes.
Die angrenzende Sportanlage ist öffentlich zugänglich und wird durch eine Vielzahl unterschiedlicher Gruppen (Schulen, Hochschule, Vereine, sonstige Freizeitsportler), auch während der geplanten Baumaßnahme genutzt. Der Zugang wird jedoch separat außerhalb des Baufeldes sicher gestellt.
Die Fläche zur Baustelleneinrichtung wird im Bereich zwischen Sportanlage und Bestandsgebäude bzw. Ersatzbneubau vorgesehen und ist strikt begrenzt. Eine Teilfläche des gegenüber liegenden städtischen Parkplatzes (Schotterfläche) kann ggfls. nach Abstimmung mit dem AG ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. Der genaue Bereich wird örtlich festgelegt und ist zwingend zu berücksichtigen.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Für die Auftragsabwicklung gelten:
- VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen)
- VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen).
- Die für diese Gewerke maßgeblichen Normen.
- Unfallverhütungs-Vorschriften.
- DIN 18202, Teil 1 bis 5, Toleranzen im Hochbau
Besondere Vertragsbedingungen
Die evtl. Teilnahme an einem wöchentlichen Jour-Fix-Termin auf der Baustelle ist in den EP´s zu berücksichtigen.
Vertragsbestandteile
Die folgenden Unterlagen (jeweils in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung) sind Vertragsbestandteil:
Die ausgeschriebenen Positionen sind mit sämtlichen Nebenleistungen in fertiger Arbeit anzubieten.
Stundenlohnarbeiten sind vom AN vor Beginn dem Auftraggeber (AG) oder seinem Vertreter anzuzeigen und nur nach Genehmigung durch die Bauleitung auszuführen. Es werden nur die vor Ort geleisteten Stunden abgerechnet. Die Stundenzettel sind werktäglich, spätestens 5 Tage nach Ausführung zur Prüfung und Unterschrift vorzulegen.
Schuttbeseitigung
Der anfallende Bauschutt ist vom Auftragnehmer zu entsorgen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist. Der Nachweis über den Verbleib aller zu entsorgenden Stoffe kann gefordert werden. Ebenso kann ein Nachweis über spezielle Zulassungen beauftragter Dritter (z. B. Transportunternehmen, Deponiebetreiber) verlangt werden. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind streng einzuhalten. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist grundsätzlich untersagt. Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit Planen dicht abzudecken; bei Bedarf ist ein Netzmittel zu verwenden.
Ausführung
Während der Arbeiten muss ständig eine bautechnisch ausgebildete und deutschsprechende Fachkraft als Vorarbeiter zugegen sein.
Alle Hebezeuge, Hilfsmittel, Maschinen und Geräte und zur Arbeitsausführung erforderlichen Gerüste, deren Arbeitsbühnen nicht höher als 2,00 m über Gelände und Fußboden liegen sind laut VOB Nebenleistungen und gem. UVV vom AN eigenverantwortlich bereitzustellen, incl. Auf-/Abbau und Vorhaltung.
Der AN besitzt eine Baugeräteversicherung für die von ihm eingesetzten Geräte.
Vom Tage der Arbeitsaufnahme auf der Baustelle an ist dem AG ein Bautagebuch vorzulegen. daraus gehen der tägliche Ablauf der Arbeiten, die Anzahl der auf der Baustelle Beschäftigten, nach Tätigkeitsmerkmalen unterschieden, und die Witterungsverhältnisse hervor.
Die Vorlage der abgeschlossenen Kalenderwoche erfolgt jeweils bis zum 2. Werktag der darauffolgenden Kalenderwoche. Die vollständige Vorlage des Bautagebuches ist Voraussetzung der Gesamtabnahme und ausdrücklich Leistung des AN, die Leistung wird nicht zusätzlich vergütet.
Die Leistungsbeschreibung umfaßt die Arbeiten für das ausgeschriebene Gewerk in fix und fertiger Arbeit.
Alle Leistungen und Nebenleistungen gem. VOB Teil C, die für eine vollständige, fachgerechte und funktionsfähige Erstellung einer Leistungsposition erforderlich sind, die allen einschlägigen Normen und Richtlinien sowie den anerkannten Regeln der Technik entspricht, sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht erfaßt sind.
Die Leistung des AN umfaßt auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe, Befestigungsmittel und Bauteile für das ausgeschriebene Gewerk mit allen Zubehörteilen. incl. Abladen, Lagern auf der Baustelle, den Transport an die Verwendungsstelle und die Montage nach Herstellervorschrift.
Alle Maße sind am Bau zu nehmen, Größenangaben für die einzelnen Positionen sind Rohbaurichtmaße und vor Fertigung und Ausführung der Leistung eigenverantwortlich an der Baustelle aufzumessen.
Arbeitsunterbrechungen, Veränderungen der vorgesehenen Bauabschnitte und Arbeitsbeschränkungen werden nicht gesondert vergütet.
Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Umlagerungen von Material auf Anweisung der Bauleitung sind Bestandteil der Gesamtleistung.
Abrechnungshinweise
Alle Arbeiten verstehen sich inkl. aller Vor- und Nebenleistungen bis zur fertigen Leistung.
Sämtliche Prüfzeugnisse und Zulassungsbescheinigungen sind auf Anforderung vorzulegen, bzw. zur Weiterleitung an die Behörde zur Verfügung zu stellen.
Werk-, Detail- und Ausführungszeichnungen müssen soweit sie nicht vom Architekten erstellt werden, rechtzeitig beim Architekten zur Genehmigung und Freigabe vorgelegt werden.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Leistungsumfang
Die Leistung des AN umfasst sämtliche Leistungen und Ausrüstungsgegenstände, die zur Erstellung der betriebsfähigen Anlage und zur Erfüllung der behördlichen Auflagen erforderlich sind, auch wenn diese im einzelnen nicht aufgeführt sind. Ausgenommen sind nur die beschriebenen "bauseitigen Leistungen". Der Bieter verpflichtet sich mit seinem Angebot, die Ausführung und die Leistung entsprechend dem LV zu erbringen. Abweichungen von den Vergabeunterlagen führen zum Ausschluss. Unklarheiten am LV oder Unrichtigkeiten sind während der Angebotsfrist der Vergabestelle über den Vergabemarktplatz rechtzeitig mitzuteilen.
Der AN erstellt folgende Unterlagen:
Vorschriften
Netzanschluss
Drehstrom 400 V, 50 Hz mit Mittelleiter, Schutzmaßnahmen VDE 0100 durch Nullung mit getrenntem Schutzleiter.
Materialien
Für Fahrkörbe, Türrahmen und Verkleidungen sind Qualitätsbleche zu verwenden. Edelstahlteile sind aus nichtrostendem Chrom-Nickel-Stahl herzustellen. Sämtliche Stahlteile mit Ausnahme aller funktionsbedingt blanken Flächen sind mit Korrosionsschutz zu versehen. Beschädigungen sind nach Montage auszubessern.
Montage
Die Montage und Montageaufsicht haben durch qualifiziertes Personal zu erfolgen. Die Montageleistung schließt ein: Abladen und Transportarbeiten auf der Baustelle, Beistellen der Hebezeuge, Rüsthülsen und Rüstschuhe, Lieferung und Montage der Abstiegseinrichtungen für die Schachtgruben.
Gefahrenanalyse
Bei Abweichung von den Forderungen der Vorschriften sind durch den AN entsprechende Gefahrenanalysen zu erstellen und geeignete Ersatzmaßnahmen vorzusehen.
Abnahme
Die vorgeschriebene Abnahmeprüfung wird vom AN veranlasst. Erstellung der erforderlichen Unterlagen, Terminvereinbarungen und Durchführung sind Sache des AN. Prüfgewichte stellt der AN. Die Prüfgebühren werden vom AN getragen.
Mängelansprüche
Der AN übernimmt für die Dauer von 24 Monaten nach Fertigstellung der Anlage die Gewährleistung der Ausführung. Beim Abschluss eines geeigneten Wartungsvertrages verlängert sich die Gewährleistung auf 48 Monaten (VOB). Er verpflichtet sich, alle Teile zu ersetzen, die aufgrund mangelhafter Konstruktion oder vorzeitigem Verschleiß in diesem Zeitraum unbrauchbar werden. Ausgenommen sind alle Teile, die mutwillig und durch unsachgemäße Handhabung zerstört werden.
Bauseitige Leistungen
Lieferung von Rüsthülsen und Ankerschienen ist Sache des AN und werden nicht bauseits zur Verfügung gestellt.
Die Anweisungen der Bauleitung sind zwingend zu beachten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme in unmittelbarer Nähe zu einer Sportanlage erfolgt. Die Sicherungsmaßnahmen gegen Betreten der Baustelle und Baustelleneinrichtungsflächen, Absicherung von Geräten und Maschinen gegen unbefugter Benutzung, Gefahr durch Abfälle und sonstige Materialien [z.B. Nägel, spitze Gegenstände etc.] sind hierauf zwingend abzustimmen. Die Gefährdungsbeurteilungen der Firmen müssen alle besonderen Umstände berücksichtigen. Das Sauberhalten der Baustelle von Abfall- und Entsorgungsmaterialien, das Lagern von Maschinen und Baustoffen an den zugewiesenen Flächen ist selbstverständlich und wird täglich durch die Bauleitung kontrolliert. Zuwiderhandlungen werden strikt geahndet [z.B. durch Ersatzvornahmen mit Kostenübertragung].
HINWEISE FÜR DIE KALKULATION
Die Angebotspreise sind Festpreise bis zur Fertigstellung.
Die Einheitspreise umfassen (soweit nicht anders erwähnt) Lieferung und Herstellung der Bauleistungen unter Beachtung oben genannter technischer und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften, erforderliche Schutz- und Montagegerüste sind in die Angebotspreise miteinzukalkulieren, soweit sie zur Durchführung der Leistungen des AN notwendig sind und nicht separat ausgeschrieben sind.
Ergänzend zu den in der VOB/C genannten Leistungen gelten folgend aufgeführte Leistungen als Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet. Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren:
Die Anfahrt zur Baustelle erfolgt über die Beatusstraße und den Sandgaßweg. Bei diesem handelt es sich um eine untergeordnete Anliegerstraße, das Baugelände befindet sich etwa in Höhe der Einmündung des Maigesetzweg, welcher für die Andienung nicht geeignet ist.
Dem Bieter wird dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes vor Ort über alle Unwegsamkeiten zu informieren. Das Gebäudeinnere kann auf Anfrage und nach Abstimmung ebenfalls begangen werden.
Der Mehraufwand für die logistische und organisatorische Umsetzung der Baumaßnahme, bedingt durch die erschwerte Erschließung der Baustelle wird nicht gesondert vergütet. Auch der evtl. notwendige Einsatz von Sondermaschinen und -geräten ist in die Preise einzukalkulieren. Nachforderungen aus Unkenntnis der Örtlichkeit werden nicht gesondert vergütet
Stundenlohnarbeiten sind vom AN vor Beginn dem Auftraggeber [AG] oder seinem Vertreter anzuzeigen und nur nach Genehmigung durch die Bauleitung auszuführen. Es werden nur die vor Ort geleisteten Stunden abgerechnet. (siehe auch Hinweistext zum Titel Stundenlohnarbeiten)
Das nachfolgende Leistungsverzeichnis beinhaltet 1 Stück Aufzugsanlage mit 2 Haltestellen
ÜBERSICHT DER LV-ANLAGEN ZUR KALKULATION
Alle dem Leistumgsverzeichnis als PDF beigefügten Anlagen zur Kalkulation sind nachfolgend einzeln aufgelistet.
01_301-23_Liegenschaftskarte
02_301-23_Luftbild Baugrundstück
03_301-23_GR5-10_Bodenplatte Entwässerung_V_2026-09-14
04_301-23_GR5-11_2-EG_V_2026-09-16
05_301-23_GR5-12_1-OG_V_2026-09-16
06_301-23_GR5-13_Dachaufsicht mit PV-Anlage_V_2026-07-14
07_301-23_SN5-00_Schnitte A_B_C_V_2026-07-23
08_301-23_540-00_Aufzug_V_2026-09-21
09_301-23_510-08_Außentür F-EG_V_2026-08-06
10_301-23_510-09_Außentür F-OG_V_2026-08-06
| Projekt: | 301-23 | Ersatzneubau Multifunktionsgebäude Schmitzers Wiese |
| LV: | Aufzugsanlage | Aufzugsanlage |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
|
Aufzugsanlage |
|
Aufzugsanlage |
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1.1.1
|
Personenaufzug Lieferung und Montage eines Personenaufzuges, ohne Maschinenraum, nach aktuell gültiger EN 81, Mikroprozessor- steuerung, Einknopf-Sammelsteuerung, gemäß nachfolgender Beschreibung:
Maschinenraumloser Personenaufzug
Technische Daten / Allgemeines Aufzugtyp: Personenaufzug ohne Maschinenraum; als Einzelanlage nach EN 81 Antriebsart: Stahlseilaufzug , Mas chine nraumlos Maschinenaufstellung: im Schachtkopf Tragfähigkeit: 1000 kg / 13 Personen Nenngeschwindigkeit: ca. 1 m/s Förderhöhe: 3,70 m Haltestellen: 2, einseitig Zugänge: 2 Schiebetüren, ei nseitig öffnend b x h = 900 mm x 2.100 mm Schachtbreite: ca. 1.635 mm Schachttiefe: ca. 2.440 mm Schachtkopf: Reduziert !: max. 3.260 mm ab OKF Schachtgrube: ca. 1.100 mm Schachtausführung: Betonschacht Kabinenbreite: ca. 1.100 mm Kabinentiefe: ca. 2.100 mm Kabinenhöhe: ca. 2.200 mm Brandschutz E120 nach DIN EN 81-58
Schachtausrüstung
Steckdose in der Grube
Antrieb
als Schutzeinrichtung für den aufwärtsfahrenden Fahrkorb gegen Überschwindigkeit)
Steuerung
Schachttüren
Kabine / Kabinenwände
rechts, zur Wand hin abgerundet
Zur Beachtung: Die Schachtkopfhöhe ab OKF letzte Haltestelle beträgt nur ca. 3.260 mm. Hierfür zur Kompensation notwendige Schutz- maßnahmen nach DIN EN 81-21 sind bei der Kalkulation zu brücksichtigen.
Kabinentableau
Zur Beachtung: Auf Grund der Lage der Aufzugstüren in der Außenfassade werden aus bauhysikalischen Gründen und zum Schutz vor Vandalisms bauseitig Brandschutztüren vor die Schachttüren montiert (Drücker innen, Knauf außen). Diese sind in Abstimmung mit dem Türenlieferanten in die Steuerung der Schachttüren zu integrieren. (Freigabe Türschloss bauseitige Tür bei Anforderungt Kabine und Öffnen der Fahrkorbtür)
Leibungszargen Mit Außenkante bündig vor der Roh-Außenwand werden die vorbeschriebenen bauseitigen Türen gemäß Details in Anlage montiert. Für die Türleibung zwischen Schacht und vorgesetzter Tür sind Edelstahlzargen, d=2,0mm, in Oberfläche der Schachttüren zu liefern und zu montieren
Außentableaus
vorgerichtet für bauseitigen Halbzylinder
vorbeschriebenen Tür
Fahrtrichtungsanzeige
Zugänglichkeit & Sicherheit
Sonderfunktionen
Gefährdungsprävention
Zusätzliches
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| 1 | St |
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1.1.2
|
Schachtentrauchung / Jalousieklappe Schachtentrauchung / Jalousieklappe zum Einbau in die Decke über dem Aufzugschacht (siehe auch Planung Aufzugschacht in Anlage), bestehend aus:
Steuereinheit zum Anschluss von Elementen zur Branderkennung mit
Jalousieklappe zum Einbau in die Öffnung (Decke)
Sonstiges
Liefern und in fix und in fix und fertiger Arbeit passend zur separat beschriebenen Wetterschutzhaube montieren.
|
| 1 | St |
|
1.1.3
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Wetterschutzhaube, verzinkt, wärmegedämmt Eckige Wetterschutzhaube, verzinkt, mit wärmegedämmtem Dachsockel und passend zur Vorposition, bestehend aus einem stabilen Unterbau aus Kanalteil, Vogelschutzgitter und Winkelrahmen, umlaufender 150mm Montagerahmen, der vollflächig aufliegen muss. Umlaufend freier Ansaugbereich, überdeckt für eine regensichere Luftführung.
Rohbau-Deckenöffnung ca. 56 x 64 cm Höhe Dachhaube ab OK-Rohdecke ca. 900mm Freier Querschnitt mind. 0,15 m²
Stoßkanten gedichtet um einen Wassereintritt bei Starkregen durch Kapillarwirkung unter die Dachhaut zu vermeiden. Dachhauben aus 1,5mm verzinktem Stahlblech. Kanalteil umlaufend mit 20mm extrudiertem Polystyrol isoliert. Dämmnung pro Seite 4-fach verschraubt und verklebt. geometrischer Querschnitt passend zur v. g. Jalousieklappe.
Passend zur separat beschriebenen Jalousieklappe liefern und für die bauseitge Montage und Eindichtung durch den Dachdecker bereit stellen.
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| 1 | St |
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1.1.4
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Regelmäßige Wartung / Wartungsvertrag für 4 Jahre Der Auftragnehmer verpflichtet sich, innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (für die Zwecke dieses Vertrages definiert als: Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr, gesetzliche Feiertage sind ausgenommen) die Aufzugsanlage(n) gemäß der technischen Charakteristik und ihrer Nutzung zu prüfen, zu reinigen und zu schmieren, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Er liefert und entsorgt fachgerecht die erforderlichen Schmier- und Reinigungsmittel. Die An- und Abfahrten innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit sind im Vertragspreis enthalten. Die Wartungsintervalle richten sich nach den sich durch die in den Gewährleistungungsbestimmungen festgelegten Häufigkeiten. Die Wartung der vor beschriebenen Aufzugsanlage erfolgt mit den wie folgt beschriebenen Leistungsmerkmalen:
Der angegebene E.P. bezieht sich auf die Kosten für alle Wartungsarbeiten innerhalb eines Jahres.
Hinweis: Die Wartung der Anlage wird mit beauftragt, jedoch erst erst nach Stellung der Schlussrechnung abgerechnet
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| 4 | Jahr |
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Summe 1.1 |
Aufzugsanlage |
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Stundenlohnarbeiten |
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1.99.1
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Dokumentation Für alle relevanten Positionen dieses LVs sind Dokumentation- sunterlagen vom Auftragnehmer zuerstellen und vor der Abnahme in Papierform in 3-facher Ausfertigung und in Digitalform (PDF) in 1-facher Ausfertigung vorzulegen.
Äußere Form: Ordner DIN A4
Inhalt:
Ohne die erforderlichen Unterlagen ist die Leistung des Gewerkes nicht vollständig erbracht und kann vom AG nicht abgenommen werden.
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| 1 | St |
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Hinweis Stundenlohnarbeiten für Zusatzarbeiten oder Arbeiten, die nicht in den Positionen erfasst sind. Die Arbeiten sind nur nach Vorankündigung und ausdrücklicher Anordnung durch die Bauleitung/Bauherrn durchzuführen. Stundenlohnzettel sind werktäglich nach Durchführung der Arbeiten vorzulegen. Verspätet eingereichte Rapporte werden nicht anerkannt. Mit der Unterschrift erklärt der Bieter gleichzeitig, dass die Verrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurden und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gelten. In den Stundenverrechnungssätzen der Stundenlohnarbeiten sind außer den Lohn- und Gehaltskosten, die Gemeinkostenanteile, die Sozialkassenbeiträge, die vermögenswirksamen Leistungen sowie sämtliche Lohn- und Gehaltsnebenkosten enthalten.
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|
1.99.2
|
Stundensatz Meister/Vorarbeiter - Aufzugsanlagen Stundensatz Meister/Vorarbeiter - Aufzugsanlagen
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| 5 | h |
|
1.99.3
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Stundensatz Facharbeiter - Aufzugsanlagen Stundensatz Facharbeiter - Aufzugsanlagen
|
| 5 | h |
|
1.99.4
|
Stundensatz Helfer - Aufzugsanlagen Stundensatz Helfer - Aufzugsanlagen
|
| 5 | h |
|
Summe 1.99 |
Stundenlohnarbeiten |
|
Summe 1 |
Aufzugsanlage |
| Projekt: | 301-23 | Ersatzneubau Multifunktionsgebäude Schmitzers Wiese |
| LV: | Aufzugsanlage | Aufzugsanlage |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
1
|
Aufzugsanlage |
|
1.1
|
Aufzugsanlage |
|
|
1.99
|
Stundenlohnarbeiten |
|
Summe 1 |
Aufzugsanlage |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
LV
|
Aufzugsanlage
|
|
1
|
Aufzugsanlage |
| LV | Aufzugsanlage |