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Vergabeinformation Angebotsaufforderung

Projekt-Daten

Projektname:
301-23
 
Projektbezeichnung:
Ersatzneubau Multifunktionsgebäude Schmitzers Wiese
 

Vergabe-Daten

Art der Ausschreibung:
Öffentliche Ausschreibung
 
Ort der Angebotsabgabe:
 

LV-Daten

LV-Name:
Gerüstarbeiten
 
LV-Bezeichnung:
Gerüstarbeiten
 
Teilschlüsselebenen:
1. Ebene: LV-Ebene, nummerisch (Länge 2 Ziffern)
2. Ebene: LV-Ebene, nummerisch (Länge 2 Ziffern)
3. Ebene: Leistung, nummerisch (Länge 4 Ziffern)
4. Ebene: Index, alphanummerisch (Länge 1 Zeichen)
 
Datum:
25.10.2026
 
 

Inhalt des Leistungsverzeichnisses

Projekt: 301-23 Ersatzneubau Multifunktionsgebäude Schmitzers Wiese
LV: Gerüstarbeiten Gerüstarbeiten
 
Titel
Bezeichnung
   
1

Vorbemerkungen

1.1

Vorbemerkungen

2

Gerüstarbeiten

2.1

Baustelleneinrichtung / Statik

2.2

Fassadengerüste

2.3

Sonstige Leistungen

2.4

Stundensätze

   
 

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 301-23 Ersatzneubau Multifunktionsgebäude Schmitzers Wiese
LV: Gerüstarbeiten Gerüstarbeiten
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
1

Vorbemerkungen

 
1.1

Vorbemerkungen

 
 

Hinweis

Allgemeine Vorbemerkungen

Beschreibung der Gesamtmaßnahme

Bei dem hier vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Multifunktionsgebäudes im Maigesetzweg 11, in 56073 Koblenz. Das Gebäude weist einen rechteckigen l??nglichen Grundriss mit maximalen Abmessungen von circa 55,435 m x 12,64 m auf. Die Gebäudehöhe beträgt etwa 8,74 m. Es gibt ein Erd- und ein Obergeschoss. Im 1. Obergeschoss befinden sich neben diversen Sanitär-, Umkleide- und Technikräumen auch Wohnräume einer Platzwart-Wohnung. Im Erdgeschoss sind großräumige Lagerflächen neben Technik- und Besprechungsräumen zu finden. Sämtliche tragende Bauteile werden in Stahlbetonbauweise hergestellt. Lediglich die umlaufende Attika des Flachdaches wird in Leichtbauweise errichtet. Die Erschließung des Obergeschosses erfolgt über eine vorgelagerte Außentreppe und einen über die gesamte Gebäudelänge führenden Laubengang. Die Wohnung des Platzwartes erhält zusätzlich einen seperaten Eingang auf der Rückseite des Gebäudes. Etwa in Gebäudemitte (Achse 5/6) wird eine Gebäudefuge vorgesehen, um Zwängungen zu reduzieren. Der mit Isokörben angeschlossene Laubengang wird darüber hinaus mit Fugen in insgesamt 4 Teilbereiche zerlegt. Die Außentreppe steht für sich und wird nur konstruktiv mittels Edelstahl-Dornen an den Laubengang angeschlossen, um Differenzverformungen zu unterbinden. Im Rahmen der zukünftigen Entwicklung des Gebäudes wurde eine mögliche Aufstockung mit einem Geschoss in Leichtbauweise berücksichtigt. Entsprechende Lastreserven wurden in die Bodenplatte eingerechnet. Ebenso wurde die jetzige Dachdecke (Decke über 1. OG) direkt für die einer Büronutzung entsprechende Nutzlast bemessen. Das Vordach über dem Laubengang wurde ebenfalls schon für die Vertikallasten einer eventuellen Aufstockung ausgelegt und entspricht somit dem im 1. Obergeschoss befindlichen Laubengang. Die Gründung erfolgt über eine 40 cm starke elastisch gebettete Bodenplatte. Die erforderliche Beschaffenheit des Gründungspolsters ist den Angaben der Baugrundgutachterin zu entnehmen. Zur Ausführung kommt die genannte Flachgründung mit Bodenverbesserung. Das Baufeld ist gut über eine Zufahrtstraße zu erreichen. Eine Baustelleneinrichtungsfläche wird vom Projektleiter zugewiesen. Die Baufläche ist zwingend dauerhaft abzusichern. Die Gesamtmaßnahme wird anhand der unten genannten und dem LV beigefügten Anlagen verdeutlicht.

Besondere Angaben zur Bauausführung

Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses sind die "Gerüstarbeiten":

Das Gerüst wird sowohl als Schutz- als auch als Arbeitsgerüst für Fenster-, Fassaden- und Dacharbeiten genutzt. Alle Leistungen und Nebenleistungen gemäß VOB Teil C, die für eine vollständige, fachgerechte und funktionsfähige Erstellung einer Leistungsposition erforderlich sind, die allen einschlägigen Normen und Richtlinien sowie den anerkannten Regeln der Technik entspricht, sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht erfasst sind.

Dem Leistungsverzeichnis für die Gerüstarbeiten sind Zeichnungen und Planungsunterlagen gemäß nachfolgender Liste als Grundlage zur Kalkulation beigefügt.

01_301-23_Luftbild Baugrundstück

02_301-23_LA5-00_Lageplan EG_Entwässerung_V_2026-09-15

03_301-23_GR5-02 Baugrube mit Entwässerung_V_2026-09-14

04_301-23_GR5-10_Bodenplatte Entwässerung_V_2026-09-14

05_301-23_GR5-11_2-EG_V_2026-09-16

06_301-23_GR5-12_1-OG_V_2026-09-16

07_301-23_GR5-13_Dachaufsicht mit PV-Anlage_V_2026-07-14

08_301-23_SN5-00_Schnitte A_B_C_V_2026-07-23

09_301-23_AN5-01_Ansichten SO_NW_V_2026-08-10

10_301-23_AN5-00_Ansichten SW_NO_V_2026-07-14

11_301-23_580-03_Treppe_STB-Wand_Geländer_V_2026-07-14

12_301-23_530-01_Detail Attika Nord-Ost_V_2026-07-14

13_301-23_530-02_Detail Attika Süd-West, Süd-Ost, Nord-West _V_2026-07-14

14_301-23_530-03_Detail Retentionsdachentwässerung_V_2026-07-14

15_301-23_530-04_Detail Laubengang Isokorb & Entwässerung_V_2026-07-14

Der Aufwand für die logistische und organisatorische Umsetzung der Baumaßnahme, bedingt durch die Erschließung und Beschickung der Baustelle wird nicht gesondert vergütet. Auch der evtl. notwendige Einsatz von Sondermaschinen und -geräten ist in die betreffenden Einheitspreise einzukalkulieren. Planungs- bzw. Ausschreibungsunstimmigkeiten sind dem AG vor der Angebotsabgabe mitzuteilen.

Alternativvorschläge zur Ausführung können in einem Nebenangebot abgegeben werden.

Der Anteil für die erforderliche eigene Baustelleneinrichtung ist durch den AN in die jeweiligen Leistungspositionen einzurechnen und somit mit den Einheitspreisen abgegolten.

Das Angebot wird für den AG kostenfrei erstellt.

Der AN ist verpflichtet öffentliche und private Wege und Verkehrsflächen vor Verschmutzungen und Beschädigungen durch die Bauausführung und den Baustellenverkehr zu schützen bzw. diese auf eigene Kosten bei Verunreinigungen zu reinigen oder bei Beschädigungen, vor Abnahme mit der Stadt, in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

Die tägliche Schutt- und Müllentsorgung ist Sache des AN auf eigene Kosten. Die Baustelle ist täglich sauber zu verlassen. Nach Fertigstellung der eigenen Leistungen ist die Baustelle besenrein zu übergeben. Bei Zuwiderhandlung und nach erfolgter Aufforderung durch den AG bzw. dessen Vertreter, behält sich der AG vor, diesbezüglich eine Ersatzvornahme durchzuführen. Die Kosten werden dementsprechend nach dem Verursacherprinzip angelastet.

Während der Arbeiten auf der Baustelle muss ständig eine gewerkspezifisch qualifizierte, bautechnisch ausgebildete deutsch sprechende Fachkraft als Vorarbeiter zugegen sein und am wöchentlichen Jour-Fix-Termin auf der Baustelle teilnehmen.

Alle Hebezeuge, Hilfsmittel, Maschinen und Geräte und zur Arbeitsausführung erforderlichen Gerüste, deren Arbeitsbühnen nicht höher als 2,00 m über Gelände und Fußboden liegen sind laut VOB Nebenleistungen und gemäß UVV vom AN eigenverantwortlich bereitzustellen inkl. Auf-, Abbau und Vorhaltung. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der AN besitzt eine Baugeräteversicherung für die von ihm eingesetzten Geräte.

Während der Ausführung der Bauarbeiten ist unbedingt darauf zu achten, das der Aufenthalt von Unberechtigten in der Baustelle verhindert wird. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle nach jedem Arbeitstag in der Form abzusichern, das ein Betreten des Baufeldes durch Unberechtigte verhindert wird, und keine Unfallgefahren durch ungesichertes Gerät oder Material entstehen. Dieser Mehraufwand ist in den betreffenden Leistungspositionen mit einzukalkulieren.

Zufahrten zu den Anliegern und angrenzenden Grundstücken dürfen nicht mit Baustellenfahrzeugen oder Geräten verstellt werden. Die Baustelle ist gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Straßenverkehrsordnung zu sichern. Sämtliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen wie die Herstellung von Absperrungen, Schutzgerüsten, Beschilderungen usw. gehen zu Lasten des AN. Die Gefährdungsbeurteilungen der Firmen müssen die Umstände berücksichtigen. Der AG geht davon aus, dass für Lager- und Arbeitsflächen ausschließlich das Baugrundstück genutzt wird. Kosten für Anmietungen öffentlicher Straßenbereiche und verkehrsrechtliche Genehmigungen sind im Angebot einzukalkulieren. Der Platz für die Baustelleneinrichtung und Materiallagerung wird durch die Bauleitung des AG entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten zugewiesen.

Vom Tage der Arbeitsaufnahme auf der Baustelle an, ist dem AG ein Bautagebuch vorzulegen. Daraus gehen der tägliche Ablauf der Arbeiten, die Anzahl der auf der Baustelle Beschäftigten, nach Tätigkeitsmerkmalen unterschieden, und die Witterungsverhältnisse hervor. Die Vorlage der abgeschlossenen Kalenderwoche erfolgt jeweils bis zum 2. Werktag der darauffolgenden Kalenderwoche. Die vollständige Vorlage des Bautagebuches ist Vorrausetzung der Gesamtabnahme und ausdrücklich Leistung des AN. Die Leistung wird nicht zusätzlich vergütet.

Stundenlohnarbeiten sind vom AN vor Beginn dem AG oder seinem Vertreter anzuzeigen und nach Anordnung/Genehmigung durch die Bauleitung auszuführen. Die Stundenzettel sind werktäglich, spätestens 3 Tage nach Ausführung zur Prüfung und Anerkennung vorzulegen. Stellt sich bei Rechnungsprüfung heraus, dass im Stundenlohn berechnete Arbeiten zu Vertragsleistungen oder deren Nebenleistungen gehören, werden die Kosten trotz Anerkennung nicht vergütet. Bei Doppelzahlung besteht Rückerstattungspflicht.

Die Leistungsbeschreibung umfasst die Gerüstarbeiten. Alle Leistungen und Nebenleistungen gemäß VOB Teil C, die für eine vollständige, fachgerechte und funktionsfähige Erstellung einer Leistungsposition erforderlich sind, die allen einschlägigen Normen und Richtlinien sowie den anerkannten Regeln der Technik entspricht, sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht erfasst sind.

Die Leistung des Auftragnehmers umfasst auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe, Befestigungsmittel und Bauteile mit allen Zubehörteilen soweit notwendig, einschließlich Abladen, Lagern auf der Baustelle bzw. an einem trockenen sicheren Lagerort zur Schadensvermeidung, den Transport an die Verwendungsstelle und die Wiedermontage nach Herstellervorschrift.

In den Angebotspreisen sind erforderliche Aufmaße auf der Baustelle enthalten.

Alle Konstruktionen müssen nach den Richtlinien des Systemherstellers geplant und nach dessen Einbaurichtlinien ausgeführt werden. Alle verwendeten Materialien, Werkstoffe und Befestigungsmittel werden aus dem System eines Herstellers verwendet, Mischsysteme sind nicht zulässig.

Alle Maße sind am Bau zu nehmen. Größenangaben für die einzelnen Positionen sind Rohbaurichtmaße und vor Fertigung und Ausführung der Leistung eigenverantwortlich am Bau aufzumessen.

Alle Detailausbildungen, Schnittstellen zu den angrenzenden Gewerken sind vom AN mit dem AG abzustimmen.

Zulassungsbescheide und System-Prüfberichte für die Eignung des ausgeführten Systems, Zertifikate zu Materialeigenschaften und Materialverträglichkeiten, seiner und der im Anschluss liegenden Gewerke, sind rechtzeitig vor Ausführung (hier nur nach Anforderung) nachzuweisen, zu belegen und während der Bauzeit auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten. Die Prüfzeugnisse und Nachweise legt der AN dem AG fristgerecht zur Freigabe vor. Alle Auslagen für möglicherweise erforderlichen Nachweise für geforderte Materialgüten werden vom AN getragen. Alle angebotenen Materialien und Farben sind vor Beauftragung zu bemustern.

Während der Bauzeit ist für ausreichend Oberflächenschutz zu sorgen. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen mit fertigen Oberflächen, Arbeiten anderer Gewerke und Fremdeigentum sind geeignete Schutzvorkehrungen vom AN zu treffen. Aus den Erstellungsarbeiten der Aufzugsanlage herrührende Verschmutzungen sind sofort, gründlich und mit der gebotenen Vorsicht zu beseitigen. Alle Schutzmaßnahmen verstehen sich einschließlich deren späteren Entfernung. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Oberflächen Bauteile anderer Gewerke nicht angreifen. Dazu sind vorab Proben an unsichtbarer Stelle vorzunehmen.

Der AN muss die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zur mängelfreien Erstellung der Leistung besitzen sowie über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel gemäß VOB / A § 16 verfügen. Dieses ist auf Anforderung nachzuweisen.

Die Kosten für die Ausstattung der Tagesunterkünfte für den eigenen Bedarf sind in die Preise einzurechnen. Für den Verschluß von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

Arbeitsunterbrechungen, Veränderungen der vorgesehenen Bauabschnitte und Arbeitsbeschränkungen werden nicht gesondert vergütet. Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechung der eigenen Arbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Umlagerungen von Material auf Anweisung der Bauleitung sind Bestandteil der Gesamtleistung.

Eine Weitergabe von Leistungen an Dritte ist bei der Angebotsabgabe zu benennen und ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Bauherren zugelassen.

Das Anbringen von Firmenschildern an der Baustelle ist untersagt.

Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage

Für die Auftragsabwicklung gelten:

- Die für die ausgeschriebenen Gewerke maßgeblichen Normen.

- Unfallverhütungs-Vorschriften.

- DIN 18202, Teil 1 bis 5, Toleranzen im Hochbau


 
 

Hinweis

TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - GERÜSTBAUARBEITEN

1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage

Für die Auftragsabwicklung gelten:

- VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen).

- Die für diese Gewerke maßgeblichen Normen.

- Unfallverhütungs-Vorschriften.

- DIN 18451 (VOB) für Aufmaß und Abrechnung sowie DIN 4420, DIN EN 12811-1, DIN 18299

- die Zulassungsbescheide sowie die Aufbau- und Verwendungsanleitungen der Gerüsthersteller

- die vorgehefteten Vertragsbedingungen

2. Ausführung

Von den Gerüsten werden Dach- (Holzattika), Klempner-, Dachabdichtungs-, Fassaden und Fensterarbeiten ausgeführt. Zur Ausführung kommen Stahlsystemgerüste mit bauaufsichtlicher Zulassung oder nach statischer Berechnung.

Behinderungen des Fußgänger- und Straßenverkehrs durch die Arbeiten dürfen nicht entstehen.

Gerüstteile können nicht in oder an der Baustelle gelagert werden. Öffentliche Flächen (Fußweg, Straße) dürfen nicht als Lagerfläche dienen. Nachbarschaft und Anwohner dürfen durch die Baustelle nicht belästigt oder gefährdet werden.

Gesonderte An- und Abfahrten bei einer Ausführung in mehreren Abschnitten werden nicht vergütet. Standmöglichkeiten für Lieferfahrzeuge sind eingeschränkt vorhanden. Nachforderungen werden ausgeschlossen.

Die letzte Gerüstlage ist ca. 1,00 m unter der Dachattika nach UVV anzuordnen.

Eventuelle Schäden am Bauwerk durch die Gerüstbauarbeiten werden von einem Fachunternehmen instand gesetzt und dem Bieter in Abzug gebracht.

Die Arbeitsböden sind so aufzubauen und anzuordnen, dass sämtliche Flächen der einzurüstenden Flächen gut erreichbar sind. Evtl. erforderliche Hilfskonstruktionen, wie Konsolen, Gitterträger usw. sind, sofern nicht im nachstehenden LV angegeben, in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.

Beginn der Standzeit ist die mängelfreie Abnahme durch den SiGeKo bzw. durch die BG-Bau mit der Bauleitung.

Die Gerüste sind während der Vorhaltedauer in einem geeigneten Zustand zu unterhalten. Entgegen der VOB DIN 18451 ist ausschließlich der Gerüstauftragnehmer für das Abhandenkommen von Gerüstteilen und den vertragsgemäßen Zustand des Gerüstes verantwortlich.

Die Gerüstbaumonteure haben die erforderliche persönliche Schutzausrüstung nach UVV zu tragen. Arbeiten auf den Dachflächen dürfen nur unter Zuhilfenahme eines Gurtgeschirres ausgeführt werden.

Das Gerüst muss an den Aufgängen mit der Gerüstgruppe usw. nach UVV gekennzeichnet werden.

Es wird ein tragfähiger Untergrund mit Unebenheiten im Bereich von +/-20 cm bereitgestellt. Bedenken hinsichtlich des Untergrundes, der vor gesehenen Ausführung und der Möglichkeit der Verankerung und Abstützung sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Ausführung der Leistung, sich vor Ort mit dem Auftraggeber abzusprechen, um den Gerüstaufbau nach den Belangen der am Bau Beteiligten zu gewährleisten.

Werden Stahlrohrgerüste ausgeschrieben, so steht es dem Bieter grundsätzlich frei, Systemgerüste vorzusehen. Systemgerüste müssen eine Zulassung haben. Sie dürfen nur entsprechend dieser Zulassung errichtet werden. Die freie Wahl des Gerüstes durch den Bieter bzw. Auftragnehmer (Rohrgerüst oder Systemgerüst) ist dann nicht möglich, wenn im Ausschreibungstext auf den entsprechenden Teil der DIN 4420 Bezug genommen wird oder wenn die entsprechenden Kurzbezeichnungen der DIN 4420 verwendet werden.

Die Kennzeichnung der Fassaden-, Raum- und Stützgerüste mit der Bezeichnung der aufstellenden Firma einschl. Telefonnummer sowie des flächenbezogenen Nutzungsgewichtes ist unverzichtbar. Die Kennzeichnung nach DIN 4420-1 wird dadurch nicht ersetzt.

Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden.

Es soll ein Montagepunkt für einen Schwenkarmaufzug angegeben werden. Das Gerüst ist an diesem Punkt zusätzlich zu verstreben und mit der Wand zu verankern.

Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt nach Angabe der Architektenbauleitung von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten.

Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu wählen, daß die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (geputzte Fassade, Fassade mit Thermohaut geputzt, Ziegelsichtmauerwerk, Betonsichtflächen, Metallfassaden, Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt ist.

Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Laubengänge und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, daß die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren.

Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern.

Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen oder über den Unternehmer für die Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene Kosten ausbessern zu lassen. Werden die Schäden, sofern sie gering sind, selbst beseitigt, kann der Auftragnehmer das dazu benötigte Material in Kleinmengen über die Bauleitung anfordern. In jedem Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen.

Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der Bauleitung geschoßweise verlangt werden, um bei ungünstigen Verhältnissen eine Kaminwirkung auszuschließen.

3. Preisinhalte

Das Abstützen der Gerüste über Lichtschächten ist mit den Einheitspreisen abgegolten, ebenso das Überbauen von ebenen Stufen, sofern es systemgerecht möglich ist.

Die Vorlage statischer Nachweise für Systemgerüste - die auf Verlangen zu übergeben sind - gilt, sofern nicht von der Regelausführung abgewichen wird, als Nebenleistung und ist somit in den Einheitspreisen abgegolten.

Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.

Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine statische Berechnung Bestandteil des Preises und ist sie auf Verlangen vorzulegen oder - als Kopie - auszuhändigen, so gehört dieses zu den Nebenleistungen und ist somit in den Einheitspreisen abgegolten.

Hinweise für die Kalkulation

Schutzgerüste als Witterungsschutz über Bauwerken werden analog zu Fassadengerüsten nach der überbauten Gebäudegrundfläche abgerechnet. Das Fassadengerüst wird - auch wenn es nur als Stützkonstruktion dient - gesondert berechnet.

Die Aufmaßbestimmungen für Fassadengerüste gelten unabhängig von den Arbeiten, die von diesem Gerüst aus ausgeführt werden sollen. Wird ein Gebäude mit Flachdach eingerüstet, gilt die Linie der äußeren Begrenzung der Attika als Höhengrenze des Aufmaßes.

Werden Gerüste auf der Baustelle nur umgesetzt, d.h. es entfällt der An- und Abtransport, so gelten - falls dazu keine Positionen im Leistungsverzeichnis ausgewiesen sind - die vereinbarten Preise für Auf- und Abbau sowie An- und Abtransport; der eingesparte Anteil für die Vorhaltung ist sichtbar abzusetzen, sofern er Bestandteil des Preises ist.

Die Angebotspreise sind Festpreise bis zur Fertigstellung.

Die Einheitspreise umfassen (soweit nicht anders erwähnt) Lieferung und Herstellung der Bauleistungen unter Beachtung oben genannter technischer und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften, erforderliche Schutz- und Montagegerüste sind in die Angebotspreise miteinzukalkulieren, soweit sie zur Durchführung der Leistungen des AN notwendig sind und nicht separat ausgeschrieben sind.

Ergänzend zu den in der VOB/C genannten Leistungen gelten folgend aufgeführte Leistungen als Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet. Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren:

- Einhaltung der Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmungen

- Vorlage einer Gefährdungsbeurteilung für die eigenen Leistungen

- Verunreinigungen und Schuttreste sind rückstandsfrei zu entfernen.

- witterungsbedingte Erschwernisse, mit denen bei Abgabe des Angebots während der Ausführungszeit normalerweise gerechnet werden muss

- Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechung der eigenen Arbeiten

- Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des Arbeitsbereiches

- Schutz anderer Bauteile durch geeignete Maßnahmen

- Liefern und Einbauen der beschriebenen Bauteile

- Umlagern auf Anweisung der Bauleitung

- sämtliche Befestigungsmittel und Montagematerialien

- Schutz von bereits eingebauten und vorhandenen Einbauteilen vor Beschädigung und Verschmutzung

KALKULATIONS-HINWEIS ABSCHNITTSWEISE AUSFÜHRUNG

Die Gerüststellung erfolgt als Arbeitsgerüst für die Rohbau-, Dach-, Fassaden- und Fensterarbeiten. Grundsätzlich ist das Gerüst so vor der Wand zu positionieren, dass die o.g. Arbeiten ausgeführt werden können.

Bei Ausführungsverschiebungen bis zu 8 KW entstehen keinerlei Ansprüche auf Änderung der Einheitspreise [VOB/B, §2, Nr. 5], die Geltenmachung von baubetrieblichen Mehrkosten sowie Verlängerung der Ausführungsfrist [VOB/B, §6, Nr. 4] oder sonstige Vergütungsansprüche durch den AN [VOB/B, §6, Nr. 6].

Der Leistungen der Bauabschnitte werden jeweils mind. 1 KW vor Leistungsbeginn durch die örtliche Bauleitung abgerufen. Die örtliche Leistungsbereitschaft bzw. örtliche Arbeitsaufnahme ist seitens des AN innerhalb von 1 KW sicherzustellen. Dies ist in die Einheitspreise einzurechnen.


 
 
Summe 1.1
 

Vorbemerkungen


 
Summe 1
 

Vorbemerkungen


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
2

Gerüstarbeiten

 
 

Hinweis

Hinweis

Die Gerüststellung erfolgt sowohl als Schutzgerüst als auch als Arbeitsgerüst für nachfolgend aufgeführte Arbeiten:

1.Zimmerarbeiten I Herstellung der Holzattika. (Die Außenfassade wird mit Stahlbetonwänden ausgeführt. Die Attika sowie die abschließende Flachdachdecke werden in Ortbeton ausgeführt. Die Dicke der Bodenplatte beträgt 40 cm. das Gerüst wird auf dem Niveau ca. UK Bodenplatte aufgestellt)

2. Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten

3. Fenster, Raffstores und Fensterbänke

4. Fassadenarbeiten (Aufbau vor der Rohbauwand im Standard ca. 32 cm WDVS inkl. Putz im Bereich rückwärtige Laubengangwand, im Bereich Hauptfassade vorne, seitlich und hanglage 30 cm Dämmung und 10 cm vorghängte Fassade z.B. Holzverschalung). Die Einrüstung im Bereich vordere Laubengangansicht erfolgt in zwei Ebenen. die 1. Ebene rüstet die rückspringende Gebäudewand im Laubengang ein (im EG und 1.OG auf dem Laubengang, höhe im EG ca. 3,26 m, im 1.OG 3,46 m). Die zweite Ebene rüstet vor dem Laubengang ein und gewährleistet insbesondere die Herstellung der Holzattika und die Dacharbeiten. Die Gesamthöhe des Gerüstes umlaufend beträgt vor Arbeitsraumverfüllung ab UK Bodenplatte bis OK Rohbetondecke Flachdach ca. 7,60 m zzgl. Attikahöhe 1,40 m.

Um eine behinderungsfreie Montage der Fenster sowie Ausführung der WDVS - Fassade und hinterlüftete Vorhangfassade zu gewährleisten, soll das Hauptgerüst > 50-60 cm von der Wand weggerückt montiert werden. Daher sind Innenkonsolen im Rohbauzustand vorzusehen, die sukzessive Zug um Zug in Abstimmung mit den Nachfolgegewerken zurückgebaut werden müssen. Dachüberstände sind keine vorhanden.

Die Gerüstmontage kann aufgrund der überschaubaren und zweigeschossigen Maßnahme in einem Abschnitt montiert werden. Etwaige Zusatz- bzw. Umbauleistungen wie z.B. Rückbau Innenkonsole sind selbstverständlich zeitversetzt auszuführen. Das Gebäude hat einen rechteckigen Grundriss und wird in einen Hang positioniert. Falls vor Gerüststellung Arbeitsraumverfüllungen erfolgen, sind dieeinzelnen Arbeitsebenen mit der Oberbauleitung abzustimmen. Die derzeitigen Mengenangaben beziehen sich auf eine Gerüststellung ohne Arbeitsraumverfüllung. Mindermengen bei durch den AG vorgegebenen alternativen Ausführungen werden nicht gesondert vergütet, d.h. der Einheitspreis wird nicht angepasst. Für die o.g Arbeiten ist zusätzlich ein Treppenaufgang vorgesehen, da die Materiallieferungen Erschwernisse darstellen.


 
2.1

Baustelleneinrichtung / Statik

 
 
2.1.1

Baustelleneinrichtung

Einrichten, Herrichten und Vorhalten der Baustelleneinrichtung, für alle im Leistungsverzeichnis enthaltenen Arbeiten, einschl. Räumung der Baustelle und Wiederherstellung des Geländes.

Einzurechnen sind (sofern nicht separat beschrieben) u.a.:

- Verkehrssicherung

- Maschinen, Hilfsmittel und Geräte für die Gerüsterstellung gemäß allgemeinen Vorschriften

- Lager- und Arbeitsplatz

- Gemeinkosten und Nebenkosten

- sämtliche Aufwendungen für die Beachtung der Arbeitsschutzvorschriften (Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenrichtlinien), insbesondere § 45 bis 49 ArbStättV.

- Flächen nach Fertigstellung der Arbeiten räumen


   
       
    1  St
 
 
2.1.2
*** Pauschalposition

Statik Fassadengerüst und Sonderbauteile

Pauschalpreis für das Erstellen der erforderlichen statischen Nachweise zur Montage der Fassadengerüste inkl. aller erforderlichen Ausführungszeichnungen. Die Unterlagen sind jeweils entsprechend vor der Ausführung bei der BL in Schriftform einzureichen.


   
       
    1  psch
 
 
Summe 2.1
 

Baustelleneinrichtung / Statik


2.2

Fassadengerüste

 
 
2.2.1

Fassadengerüst, Arb.gerüst, LK 3,W06,H1, Auf- und Abbau

Aufbau und Abbau eins Arbeits- und Schutzgerüstes als längenorientiertes Standgerüst, gemäß DIN EN 12811-1 und DIN EN 12810-1; Der Aufbau gilt als abgeschlossen mit der gebrauchsfertigen Abnahme.

Ausführung

Konstruktionsart: Systemgerüst

Höhe einzurüstender Fläche: gem??ß beiliegender Ansichtspläne ca. 9,0 m. OK Attika (7,60 m bis OK Rohdecke Fachdach) von UK Bodenplatte im Standard.

Standfläche: eben, normal belastbar

Verwendungszweck: Arbeits- und Sicherungsgerüst für Zimmerer (Attika)-, Fassaden-, Dach- und Fensterarbeiten

Höhenklasse: H1

Breitenklasse: W06

Lastklasse: 200 kg/m2 zulässiges flächenbezogenes Nutzgewicht

In dem Gerüst müssen Leitergänge gem. den Richtlinien der Bau BG, jedoch mindestens 1 durchgehender Leitergang pro Fassade und nach den Bestimmungen der VOB eingebaut werden.


   
       
    1.600  m²
 
 
2.2.2

Fassadengerüst, Gebrauchsüberlassung, LK3, W06, H1

Gebrauchsüberlassung des vorgenannten Fassadengerüstes LK3, W06, H1. Abrechnung je qm Gerüst pro Vorhaltewoche.


   
       
    48.000  m²Wo
 
 
2.2.3

Fassadengerüst, Arb.ger., LK 4, W09, H1, als Zulage

Gerüst wie Vorposition 02.02.0001 beschrieben, jedoch

Belagsbreite : W09

Lastklasse: 300 kg/m² zulässiges flächenbezogenes Nutzgewicht

Mehrkosten für Auf- und Abbau zur Position 02.02.0001


   
       
    1.600  m²
 
 
2.2.4

Fassadengerüst, Gebrauchsüberlassung, LK4, W09, H1, als Zulage

Gebrauchsüberlassung des vorgenannten Fassadengerüstes LK4, W09, H1. Abrechnung je qm Gerüst pro Vorhaltewoche.

Mehrkosten für Gebrauchsüberlasuung zur Position 02.02.0002


   
       
    48.000  m²Wo
 
 
2.2.5

Gerüstverbreiterung innen, B=0,30 m, Auf- und Abbau

Auf- und Abbau einer Belagverbreiterung innenseitig für vorbeschriebene Fassadengerüste

Maß der Verbreiterung: B=0,3 m


   
       
    550  m
 
 
2.2.6

Gerüstverbreiterung innen, Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung der vorbeschriebenen Gerüst- verbreiterung innen, B= 0,30 m, Abrechnung je m/ Woche


   
       
    8.800  mWo
 
 
2.2.7

Absturzsicherung/Innengeländer, Auf- und Abbau

Aufbau und Abbau von Innengeländern als wandseitige Absturzsicherung an Fassadengerüsten, bestehend aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett. Das Geländer ist überall dort anzubringen, wo der Abstand zur Wand mehr als 30cm beträgt.

Abstand zur Wand: bis ca. 50 cm


   
       
    550  m
 
 
2.2.8

Absturzsicherung / Innengeländer, Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung von Innengeländern als wandseitige Absturzsicherung an Fassadengerüsten wie vor beschrieben.

Abrechnung je lfm Innengeländer pro Vorhaltewoche


   
       
    8.800  mWo
 
 
2.2.9

Treppenturm, Höhe ca. 7,60 m, Auf- und Abbau

Aufbau und Abbau von Treppentürmen am Gerüst mit Stahlrohrrahmengerüst und Aluminiumtreppen mit Ruhepodesten sowie einem Umlauffeld der Lastklasse 3,

2,0 KN/m², Breitenklasse W 06, einschließlich Außen- und lnnengeländer mit entsprechenden Halterungen nach

DIN 12811 -1. Höhe ca. 7,60 m


   
       
    2  St
 
 
2.2.10

Gebrauchsüberlassung Treppenturm, Höhe ca. 7,60 m

Gebrauchsüberlasung der vorbeschriebenen "Treppentürme" Abrechnung nach Stück / angefangener Woche


   
       
    384  mWo
 
 
2.2.11

Gerüstunterbau, geneigte Flächen, Zulage

Unterbau für aufzustellende Gerüste auf bis zu 10% geneigten Flächen als Zulage zur Grundposition für die Dauer der Nutzung. Untergrund: z.B. Erdplanum, Kiesschicht


   
       
    25  m
 
 
2.2.12

Seitenschutz am Flachdach, Auf- und Abbau, als Zulage

Aufbau und Abbau eines umlaufenden Seitenschutzes am Flachdach in Verbindung mit einem Standgerüst, als Zulage zu den Positionen Fassadengerüste.


   
       
    145  m
 
 
2.2.13

Gebrauchsüberlassung Seitenschutz am Flachdach

Gebrauchsüberlassung des vorbeschriebenen Setinschutzes in Verbindung mit einem Standgerüst.

Abrechnung nach lfm Seitenschutz je Vorhaltewoche


   
       
    3.190  mWo
 
 
2.2.14
*** Pauschalposition

Gerüst reinigen

Gerüst vor dem Abbau von Gegenständen, Müll, Abfall, Materialresten reinigen. Ausführung auch in Teilflächen / zeitversetzt nach Abbauabschnitten.

Standflächen kehren, Schutt beseitigen und ordnungsgemäß entsorgen. Die Leistung gilt für die Gesamtbaumaßnahme und nicht nur für das eigene Gewerk.


   
       
    1  psch
 
 
Summe 2.2
 

Fassadengerüste


2.3

Sonstige Leistungen

 
 
2.3.1

Schutzfolie, 280 g/m², unter Gerüst auf Gelände

Schutzabdeckung im Aufstellbereich der Fassadengerüste auf allen Standflächen bestehend aus einer geeigneten PE-Folie, d mind. 0,5 mm, zur Auffangung von bauseitigen Materialien, liefern, einbauen, vorhalten und nach Abschluss der Arbeiten ausbauen und fachgerecht entsorgen.

Breite: mind. 2,00 m [ab Außenkante Rohbaugebäude] Im Preis ist die Vorhaltung für die Dauer der Bauzeit einzukalkulieren.

Stöße gegen Verrutschen sichern.

Folie: mind. 280 g/m²


   
       
    280  m²
 
 
2.3.2

Auf- und Abbau Gerüstaufzug als Zahnstangenaufzug, 500 kg

Aufbau und Abbau eines Zahnstangenaufzuges mit Stahlsegmentmast, verzinkt und angebaut an Absetzplattform.

Tragfähigkeit:      500 kg

Förderhöhe:        bis OK Dach bzw. Attika

                                     ca. 8,70 m ab Aufstellfläche

Stromanschluss: 3,0/6,1 kW/400 V/50 Hz/16 A

Hubgeschwindigkeit:24 m/min

  • Inkl. zugehörige Etagensicherungstüren nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG je Ladestelle
  • Größe der Lastbühne (mm) mind.: 1,60 x 1,40 m
  • Verankerung an bauseitig freistehender Absetzplattform
  • Inkl. erforderlicher Zuleitung und Anschlussarbeiten an bauseitigen Baustromverteiler, Entfernung bis zu 75,0m
  • ggf. erforderlicher statischer Nachweise

Materialaufzug mit 2 Be- und Entadestellen entsprechend der Absetzplattform sowie einem ebenerdigen Zugang betriebsfertig erstellen, vorhalten, in Stand halten und abbauen.


   
       
    1  St
 
 
2.3.3

Gebrauchsüberlassung Gerüstaufzug, 500 kg

Gebrauchsüberlassung des vorbeschriebenen Zahnstangen- aufzuges, einschl. Unterhaltung, Abrechnung nach Stück Aufzug je Vorhaltewoche


   
       
    20  StWo
 
 
2.3.4

Auf- und Abbau Gerüstträger bis 5,00m

Aufbau und Abbau von Gerüstträgern als Gitterkonstruktion für die Überbrückung von Durchfahrten, Eingängen, nicht tragfähigen Bauteilen u. dgl. in der Gerüstkonstruktion, einschl. vollflächigem Gerüstbelag.

Einheitspreis gilt für beide Gitterträger einer Überbrückung.

Öffnungsbreite: bis 5,00 m

Belagsbreite 0,90 m

Lastklasse 4

Ausführung auch zeitversetzt Bauabschnitt (Abruf)


   
       
    25  m
 
 
2.3.5

Gerüstträger bis 5,00m, Gebrauchsüberlassung

Gerüstträger bis 5,0m, Lastklasse 4

Abrechnung nach lfm / Gerüstträger je Vorhaltewoche


   
       
    500  mWo
 
 
2.3.6

zusätzliche An-/ Abfahrt

Zusätzliche An-/Abfahrt für Gerüstumbauten.

Hinweis:

Zwei An-/Abfahrten für Gerüstmontagearbeiten sind als Grundeinsatz in den Einheitspreisen abgegolten (Demontagearbeiten gelten nicht als separate Anfahrt gemäß Vorbemerkungen und werden nicht gesondert vergütet!). Es werden nur zusätzliche Einsätze über die zwei Grundeinsätze hinausgehend in dieser Position berücksichtigt. Eine zusätzliche An-/Abfahrt gilt nur dann, wenn eine Montageunterbrechung bauseits verschuldet ist. Bei zusammenhängend möglichen Montagen, die nicht an einem Tag abgeschlossen werden, werden zusätzliche Anfahrten an weiteren Tagen nicht vergütet. Die zusätzliche An-/Abfahrt gilt nicht für Demontagearbeiten! Demontagearbeiten werden nicht zusätzlich vergütet.


   
       
    2  St
 
 
2.3.7

Gerüstumbau für Dritte

Gerüstumbau für Zwecke anderer Unternehmer nach Angabe der Bauleitung.


   
       
    100  m²
 
 
2.3.8

Gerüstverankerung umsetzen

Umsetzen der ursprünglich vorhandenen Gerüstverankerung auf neu zu montierend Ankerösen, einschl. erforderlicher Gerüstrohrkonstruktion, falls die neuen Ankerösen nicht im Bereich der Gerüst-Stellrahmen liegen. Ohne zusätzliche Vergütung für das eingebaute Material. Die Arbeiten können nicht in einem Zug ausgeführt werden.


   
       
    20  St
 
 
2.3.9

Auslegerarm für Seilzug

Ausleger für Kleingüterseilzug (Aufzug), drehbar, an oberer Gerüstlage montieren und nach Baufertigstellung wieder beseitigen.

Belastung: mind. 2 kN


   
       
    1  St
 
 
Summe 2.3
 

Sonstige Leistungen


2.4

Stundensätze

 
 
2.4.1

Stundensatz Facharbeiter - Gerüstbau

Nachfolgende Stundenpositionen kommen nur zur Ausführung, wenn Sie vor der Ausführung vom AN schriftlich angezeigt und vom AG beauftragt wurden.

Stundenlohnarbeiten sind nur nach Anmeldung durch den AN und Genehmigung durch die Bauleitung/AG vor Durchführung der Arbeiten auszuführen. Die Stundenlohnzettel sind der Bauleitung spätestens 3 AT nach Durchführung der Arbeiten vorzulegen. Verspätet vorgelegte Rapporte werden nicht anerkannt. Es werden nur die vor Ort geleisteten Stunden abgerechnet. Mit der Unterschrift erklärt der Bieter gleichzeitig, dass die Verrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurden und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gelten. In den Stundenverrechnungssätzen der Stundenlohnarbeiten sind außer den Lohn- und Gehaltskosten, die Gemeinkostenanteile, die Sozialkassenbeiträge, die vermögenswirksamen Leistungen sowie sämtliche Lohn- und Gehaltsnebenkosten enthalten.

Fachwerker - Gerüstbau


   
       
    25  h
 
 
2.4.2

Stundensatz Helfer - Gerüstbau

Nachfolgende Stundenpositionen kommen nur zur Ausführung, wenn Sie vor der Ausführung vom AN schriftlich angezeigt und vom AG beauftragt wurden.

Stundenlohnarbeiten sind nur nach Anmeldung durch den AN und Genehmigung durch die Bauleitung/AG vor Durchführung der Arbeiten auszuführen. Die Stundenlohnzettel sind der Bauleitung spätestens 3 AT nach Durchführung der Arbeiten vorzulegen. Verspätet vorgelegte Rapporte werden nicht anerkannt. Es werden nur die vor Ort geleisteten Stunden abgerechnet. Mit der Unterschrift erklärt der Bieter gleichzeitig, dass die Verrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurden und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gelten. In den Stundenverrechnungssätzen der Stundenlohnarbeiten sind außer den Lohn- und Gehaltskosten, die Gemeinkostenanteile, die Sozialkassenbeiträge, die vermögenswirksamen Leistungen sowie sämtliche Lohn- und Gehaltsnebenkosten enthalten.

Helfer - Gerüstbau


   
       
    25  h
 
 
Summe 2.4
 

Stundensätze


 
Summe 2
 

Gerüstarbeiten


 
 

Zusammenstellung

Projekt: 301-23 Ersatzneubau Multifunktionsgebäude Schmitzers Wiese
LV: Gerüstarbeiten Gerüstarbeiten
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
1

Vorbemerkungen

 
1.1

Vorbemerkungen

 
 
Summe 1
 

Vorbemerkungen


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
2

Gerüstarbeiten

 
2.1

Baustelleneinrichtung / Statik

 
2.2

Fassadengerüste

 
2.3

Sonstige Leistungen

 
2.4

Stundensätze

 
 
Summe 2
 

Gerüstarbeiten


 
           
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
LV
Gerüstarbeiten
 
1

Vorbemerkungen

 
2

Gerüstarbeiten

 
  LV  Gerüstarbeiten