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Vergabeinformation Angebotsaufforderung

Projekt-Daten

Projektname:
301-23
 
Projektbezeichnung:
Ersatzneubau Multifunktionsgebäude Schmitzers Wiese
 

Vergabe-Daten

Art der Ausschreibung:
Öffentliche Ausschreibung
 
Ort der Angebotsabgabe:
 

Auftraggeber-Daten

Firma:
Stadtverwaltung Koblenz
 
Zentrales Gebäudemanagement
 
Straße:
Bahnhofstraße 47
 
Ort:
56068 Koblenz am Rhein
 

LV-Daten

LV-Name:
Erd- und Rohbauarbei
 
LV-Bezeichnung:
Erd- und Rohbauarbeiten
 
Teilschlüsselebenen:
1. Ebene: LV-Ebene, nummerisch (Länge 2 Ziffern)
2. Ebene: LV-Ebene, nummerisch (Länge 2 Ziffern)
3. Ebene: Leistung, nummerisch (Länge 4 Ziffern)
4. Ebene: Index, alphanummerisch (Länge 1 Zeichen)
 
Datum:
28.10.2026
 
 

Inhalt des Leistungsverzeichnisses

Projekt: 301-23 Ersatzneubau Multifunktionsgebäude Schmitzers Wiese
LV: Erd- und Rohbauarbei Erd- und Rohbauarbeiten
 
Titel
Bezeichnung
   
1

Vorbemerkungen

1.1

Vorbemerkungen

2

Vorbereitende Arbeiten / Erdarbeiten

2.1

Geländevorbereitung / Erdarbeiten

2.2

Kampfmittelerkundung

3

Baustelleneinrichtung / Rohbauarbeiten

3.1

Baustelleneinrichtung

4

Entwässerungkanalarbeiten

4.1

Rohrgraben- und Schachtaushub und -verfüllung

4.2

Grundleitungen - unterhalb der Bodenplatte bis 1 m außerhalb

4.3

Grundleitungen Fetthaltig unter Bodenplatte

4.4

Betriebseinrichtungen

4.5

Hauseinführung Elektro und Leerrohre unter Bodenplatte

4.6

Besondere Leistungen

4.7

Drainarbeiten

5

Mauerarbeiten

5.1

Innenwände

6

Betonarbeiten

6.1

Fundamente / Füllbeton

6.2

Bodenplatte

6.3

Decken

6.4

Stützen

6.5

Stürze / Unterzüge / Überzüge

6.6

Wände / Wandscheiben

6.7

Bewehrung / Einbauteile

7

Betoneinlegearbeiten I Erdungsanlage I Blitzschutz

7.1

Betoneinlegearbeiten I Erdungsanlage I Blitzschutz

8

Abdichtungs- und Dämmarbeiten

8.1

Abdichtungsarbeiten

8.2

Dämmarbeiten unter der Bodenplatte

8.3

Dämmarbeiten im Sockel- und erdberührendem Bereich

8.4

Sonstige Dämmarbeiten / Abdichtungsarbeiten

9

Sonstige Arbeiten

9.1

Sonstige Arbeiten

10

Stundenlohnarbeiten / Material + Geräte

10.1

Stundenlohnarbeiten / Material + Geräte

   
 

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 301-23 Ersatzneubau Multifunktionsgebäude Schmitzers Wiese
LV: Erd- und Rohbauarbei Erd- und Rohbauarbeiten
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
1

Vorbemerkungen

 
1.1

Vorbemerkungen

 
 

Allgemeine Vorbemerkungen

Allgemeine Vorbemerkungen

Beschreibung der Gesamtmaßnahme

Bei dem hier vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Multifunktionsgebäudes im Maigesetzweg 11, in 56073 Koblenz. Das Gebäude weist einen rechteckigen länglichen Grundriss mit maximalen Abmessungen von circa 55,435 m x 12,64 m auf. Die Gebäudehöhe beträgt etwa 8,74 m. Es gibt ein Erd- und ein Obergeschoss. Im 1. Obergeschoss befinden sich neben diversen Sanitär-, Umkleide- und Technikräumen auch Wohnräume einer Platzwart-Wohnung. Im Erdgeschoss sind großräumige Lagerflächen neben Technik- und Besprechungsräumen zu finden. Sämtliche tragende Bauteile werden in Stahlbetonbauweise hergestellt. Lediglich die umlaufende Attika des Flachdaches wird in Leichtbauweise errichtet. Die Erschließung des Obergeschosses erfolgt über eine vorgelagerte Außentreppe und einen über die gesamte Gebäudelänge führenden Laubengang. Die Wohnung des Platzwartes erhält zusätzlich einen seperaten Eingang auf der Rückseite des Gebäudes. Etwa in Gebäudemitte (Achse 5/6) wird eine Gebäudefuge vorgesehen, um Zwängungen zu reduzieren. Der mit Isokörben angeschlossene Laubengang wird darüber hinaus mit Fugen in insgesamt 4 Teilbereiche zerlegt. Die Außentreppe steht für sich und wird nur konstruktiv mittels Edelstahl-Dornen an den Laubengang angeschlossen, um Differenzverformungen zu unterbinden. Im Rahmen der zukünftigen Entwicklung des Gebäudes wurde eine mögliche Aufstockung mit einem Geschoss in Leichtbauweise berücksichtigt. Entsprechende Lastreserven wurden in die Bodenplatte eingerechnet. Ebenso wurde die jetzige Dachdecke (Decke über 1. OG) direkt für die einer Büronutzung entsprechende Nutzlast bemessen. Das Vordach über dem Laubengang wurde ebenfalls schon für die Vertikallasten einer eventuellen Aufstockung ausgelegt und entspricht somit dem im 1. Obergeschoss befindlichen Laubengang. Die Gründung erfolgt über eine 40 cm starke elastisch gebettete Bodenplatte. Die erforderliche Beschaffenheit des Gründungspolsters ist den Angaben der Baugrundgutachterin zu entnehmen. Zur Ausführung kommt die genannte Flachgründung mit Bodenverbesserung. Das Baufeld ist gut über eine Zufahrtstraße zu erreichen. Eine Baustelleneinrichtungsfläche wird vom Projektleiter zugewiesen. Die Baufläche ist zwingend dauerhaft abzusichern. Die Gesamtmaßnahme wird anhand der unten genannten und dem LV beigefügten Anlagen verdeutlicht.

Besondere Angaben zur Bauausführung

Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses "Rohbauarbeiten" sind u.a. nachfolgende Leistungen:

- Lieferung, Unterhaltung, Vorhaltung und Demontage der Baustelleneinrichtungs- und Andienungsfläche für alle am Baubeteiligten Firmen

- Kampfmittelsondierung und Begleitung der Erdaushubarbeiten

- Erdarbeiten zur Plattengründung des Gebäudes nach erfolgtem bauseitigem Abbruch von Bestandsgebäuden inkl. Fundamente, Erdarbeiten mit Bodenverbesserung (Krotzenlage) und Herstellung von Gründungspolster, kleine Fundamentaushubarbeiten an Außentreppen und Garagen, Herstellen des Erdplanums inkl. Einbringen der Gründungspolsterschicht aus 0/32 Material o.ä, d=ca. 100cm, lagenweise verdichtet

- optionale Herstellung einer Böschungssicherung nach Örtlichkeit gemäß Bodengutachten

- Herstellen von kleineren Stahlbeton Streifenfundamenten

- Herstellen einer Abdichtung für Wassereinwirkungsklassen nach DIN 18 533 Teil 1 für W1.2-E (Bodenfeuchte/nichtdrückendes Wasser bei wenig wasserdurchlässigen Böden) bei Einbau einer Drainage nach DIN 4095, alternativ für W2.1-E (Einwirkung von mäßig drückendem Wasser bis 3m Eintauchtiefe) ohne Dränung

- Herstellen einer Perimeterdämmung im erdberührenden sowie Sockelbereich der Außenwände (hier ist die Leistungsabgrenzung zu den WDVS - Arbeiten zu koordinieren). Die Perimeterdämmung erhält systemabhängig eine Armierungsschicht / 2xSchlämmanstrich. Vor die Perimeterdämmung wird eine Noppendrainfolie als Schutz vorgesehen inkl. Filtervlies und Sickerschicht. Herstellen einer Drainageleitung 3-seitig. Inkl. Verfüllung des Arbeitsraumes.

- Herstellen einer Wärmedämmung mit Extruderschaumplatten lastverteilend unter der Bodenplatte

- Herstellen der Entwässerungskanalarbeiten inkl. Drainage hangseitig

- Herstellen der tragenden Stahlbetonbodenplatte gemäß Statik

- Herstellen der Stahlbetoninnen- und -außenwände, -decken und -treppen in Ortbeton gemäß Statik

- Herstellen eines Aufzugschachtes

- Herstellen der Mauerwerkswände innen

- Herstellen von sonstigen Stahlbetonbauteilen wie z.B. Stützen, Ringanker, Stürze etc. inkl. Bauteildämmung unterhalb des Wärmedämmverbundsystems

- Herstellen der Stahlbetondecke als Gebäudeabschluss

- Herstellen von statischen Einbauteilen insbesondere von Isokörben gemäß Statik

- Herstellung von Erdungs- und Blitzschutzmaßnahmen

- Liefern und Einbauen von Einbauteilen für Elektro- und Haustechnische Anlagen

- Gerüstarbeiten für die eigenen Leistungen (Gerüstarbeiten sind in einer separaten Ausschreibung beschrieben)

Insbesondere ist ein enges Zusammenarbeiten und Abstimmen mit dem Elektriker und der Haustechnikfirma notwendig, z.B. bei Verlegung der Erdungsleitungen, sowie mit den beteiligten Fachingenieuren (Bodengutachter, Statiker etc.)

Dem Leistungsverzeichnis für die Erd- und Rohbauarbeiten sind Zeichnungen, Planungsunterlagen und statische Positionspläne gemäß nachfolgender Liste als Grundlage zur Kalkulation beigefügt.

01_301-23_Luftbild Baugrundstück

02_301-23_LA5-00_Lageplan EG_Entwässerung_V_2026-09-15

03_301-23_GR5-02 Baugrube mit Entwässerung_V_2026-09-14

04_301-23_GR5-10_Bodenplatte Entwässerung_V_2026-09-14

05_301-23_GR5-13_Dachaufsicht mit PV-Anlage_V_2026-07-14

06_301-23_GR5-11_2-EG_V_2026-09-16

07_301-23_GR5-12_1-OG_V_2026-09-16

08_301-23_SN5-00_Schnitte A_B_C_V_2026-07-23

09_301-23_540-00_Aufzug_V_2026-07-14

10_301-23_AN5-01_Ansichten SO_NW_V_2026-08-10

11_301-23_AN5-01_Ansichten SO_NW_V_2026-07-14

12_301-23_580-03_Treppe_STB-Wand_Geländer_V_2026-07-14

13_301-23_530-01_Detail Attika Nord-Ost_V_2026-07-14

14_301-23_530-02_Detail Attika Süd-West, Süd-Ost, Nord-West _V_2026-07-14

15_301-23_530-03_Detail Retentionsdachentwässerung_V_2026-07-14

16_301-23_530-04_Detail Laubengang Isokorb & Entwässerung_V_2026-07-14

17_301-23_530-00_Detail Dachausstieg mit Aluminiumtreppe_V_2026-07-14

18_301-23_520-00_Detail Fassadenschnitte_V_2026-07-14

19_301-23_2021-10-19_Baugrundgutachten

20_19 142 3_2 250829 Bericht Standsicherheit Böschungen

21_22067A_20260424_Nachweis_innerer_Schallschutz

22_22067_P_1_Positionsplan_Attika

23_22067_P_2_Positionsplan_1-Obergeschoss

24_22067_P_3_Positionsplan_Erdgeschoss

25_22067_P_4_Positionsplan_Bodenplatte

Der Aufwand für die logistische und organisatorische Umsetzung der Baumaßnahme, bedingt durch die Erschließung und Beschickung der Baustelle wird nicht gesondert vergütet. Auch der evtl. notwendige Einsatz von Sondermaschinen und -geräten ist in die betreffenden Einheitspreise einzukalkulieren. Planungs- bzw. Ausschreibungsunstimmigkeiten sind dem AG vor Angebotsabgabe mitzuteilen.

Alternativvorschläge zur Ausführung können in einem Nebenangebot abgegeben werden.

Der Anteil für die erforderliche eigene Baustelleneinrichtung ist durch den AN in die jeweiligen Leistungspositionen einzurechnen und somit mit den Einheitspreisen abgegolten.

Das Angebot wird für den AG kostenfrei erstellt.

Der AN ist verpflichtet öffentliche und private Wege und Verkehrsflächen vor Verschmutzungen und Beschädigungen durch die Bauausführung und den Baustellenverkehr zu schützen bzw. diese auf eigene Kosten bei Verunreinigungen zu reinigen oder bei Beschädigungen, vor Abnahme mit der Stadt, in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

Die tägliche Schutt- und Müllentsorgung ist Sache des AN auf eigene Kosten. Die Baustelle ist täglich sauber zu verlassen. Nach Fertigstellung der eigenen Leistungen ist die Baustelle besenrein zu übergeben. Bei Zuwiderhandlung und nach erfolgter Aufforderung durch den AG bzw. dessen Vertreter, behält sich der AG vor, diesbezüglich eine Ersatzvornahme durchzuführen. Die Kosten werden dementsprechend nach dem Verursacherprinzip angelastet.

Während der Arbeiten auf der Baustelle muss ständig eine gewerkspezifisch qualifizierte, bautechnisch ausgebildete deutsch sprechende Fachkraft als Vorarbeiter zugegen sein und am wöchentlichen Jour-Fix-Termin auf der Baustelle teilnehmen.

Alle Hebezeuge, Hilfsmittel, Maschinen und Geräte und zur Arbeitsausführung erforderlichen Gerüste, deren Arbeitsbühnen nicht höher als 2,00 m über Gelände und Fußboden liegen sind laut VOB Nebenleistungen und gemäß UVV vom AN eigenverantwortlich bereitzustellen inkl. Auf-, Abbau und Vorhaltung. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der AN besitzt eine Baugeräteversicherung für die von ihm eingesetzten Geräte.

Während der Ausführung der Bauarbeiten ist unbedingt darauf zu achten, das der Aufenthalt von Unberechtigten in der Baustelle verhindert wird. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle nach jedem Arbeitstag in der Form abzusichern, das ein Betreten des Baufeldes durch Unberechtigte verhindert wird, und keine Unfallgefahren durch ungesichertes Gerät oder Material entstehen. Dieser Mehraufwand ist in den betreffenden Leistungspositionen mit einzukalkulieren.

Zufahrten zu den Anliegern und angrenzenden Grundstücken dürfen nicht mit Baustellenfahrzeugen oder Geräten verstellt werden. Die Baustelle ist gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Straßenverkehrsordnung zu sichern. Sämtliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen wie die Herstellung von Absperrungen, Schutzgerüsten, Beschilderungen usw. gehen zu Lasten des AN. Die Gefährdungsbeurteilungen der Firmen müssen die Umstände berücksichtigen. Der AG geht davon aus, dass für Lager- und Arbeitsflächen ausschließlich das Baugrundstück genutzt wird. Kosten für Anmietungen öffentlicher Straßenbereiche und verkehrsrechtliche Genehmigungen sind im Angebot einzukalkulieren. Der Platz für die Baustelleneinrichtung und Materiallagerung wird durch die Bauleitung des AG entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten zugewiesen.

Vom Tage der Arbeitsaufnahme auf der Baustelle an, ist dem AG ein Bautagebuch vorzulegen. Daraus gehen der tägliche Ablauf der Arbeiten, die Anzahl der auf der Baustelle Beschäftigten, nach Tätigkeitsmerkmalen unterschieden, und die Witterungsverhältnisse hervor. Die Vorlage der abgeschlossenen Kalenderwoche erfolgt jeweils bis zum 2. Werktag der darauffolgenden Kalenderwoche. Die vollständige Vorlage des Bautagebuches ist Vorrausetzung der Gesamtabnahme und ausdrücklich Leistung des AN. Die Leistung wird nicht zusätzlich vergütet.

Stundenlohnarbeiten sind vom AN vor Beginn dem AG oder seinem Vertreter anzuzeigen und nach Anordnung/Genehmigung durch die Bauleitung auszuführen. Die Stundenzettel sind werktäglich, spätestens 3 Tage nach Ausführung zur Prüfung und Anerkennung vorzulegen. Stellt sich bei Rechnungsprüfung heraus, dass im Stundenlohn berechnete Arbeiten zu Vertragsleistungen oder deren Nebenleistungen gehören, werden die Kosten trotz Anerkennung nicht vergütet. Bei Doppelzahlung besteht Rückerstattungspflicht.

Die Leistungsbeschreibung umfasst die Erd- und Rohbauarbeiten. Alle Leistungen und Nebenleistungen gemäß VOB Teil C, die für eine vollständige, fachgerechte und funktionsfähige Erstellung einer Leistungsposition erforderlich sind, die allen einschlägigen Normen und Richtlinien sowie den anerkannten Regeln der Technik entspricht, sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht erfasst sind.

Die Leistung des Auftragnehmers umfasst auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe, Befestigungsmittel und Bauteile mit allen Zubehörteilen soweit notwendig, einschließlich Abladen, Lagern auf der Baustelle bzw. an einem trockenen sicheren Lagerort zur Schadensvermeidung, den Transport an die Verwendungsstelle und die Wiedermontage nach Herstellervorschrift.

In den Angebotspreisen sind erforderliche Aufmaße auf der Baustelle enthalten.

Alle Konstruktionen müssen nach den Richtlinien des Systemherstellers geplant und nach dessen Einbaurichtlinien ausgeführt werden. Alle verwendeten Materialien, Werkstoffe und Befestigungsmittel werden aus dem System eines Herstellers verwendet, Mischsysteme sind nicht zulässig.

Alle Maße sind am Bau zu nehmen. Größenangaben für die einzelnen Positionen sind Rohbaurichtmaße und vor Fertigung und Ausführung der Leistung eigenverantwortlich am Bau aufzumessen.

Alle Detailausbildungen, Schnittstellen zu den angrenzenden Gewerken sind vom AN mit dem AG abzustimmen.

Zulassungsbescheide und System-Prüfberichte für die Eignung des ausgeführten Systems, Zertifikate zu Materialeigenschaften und Materialverträglichkeiten, seiner und der im Anschluss liegenden Gewerke, sind rechtzeitig vor Ausführung (hier nur nach Anforderung) nachzuweisen, zu belegen und während der Bauzeit auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten. Die Prüfzeugnisse und Nachweise legt der AN dem AG fristgerecht zur Freigabe vor. Alle Auslagen für möglicherweise erforderlichen Nachweise für geforderte Materialgüten werden vom AN getragen. Alle angebotenen Materialien und Farben sind vor Beauftragung zu bemustern.

Während der Bauzeit ist für ausreichend Oberflächenschutz zu sorgen. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen mit fertigen Oberflächen, Arbeiten anderer Gewerke und Fremdeigentum sind geeignete Schutzvorkehrungen vom AN zu treffen. Alle Schutzmaßnahmen verstehen sich einschließlich deren späteren Entfernung. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Oberflächen Bauteile anderer Gewerke nicht angreifen. Dazu sind vorab Proben an unsichtbarer Stelle vorzunehmen.

Der AN muss die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zur mängelfreien Erstellung der Leistung besitzen sowie über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel gemäß VOB / A § 16 verfügen. Dieses ist auf Anforderung nachzuweisen.

Die Kosten für die Ausstattung der Tagesunterkünfte für den eigenen Bedarf sind in die Preise einzurechnen. Für den Verschluß von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

Arbeitsunterbrechungen, Veränderungen der vorgesehenen Bauabschnitte und Arbeitsbeschränkungen werden nicht gesondert vergütet. Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechung der eigenen Arbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Umlagerungen von Material auf Anweisung der Bauleitung sind Bestandteil der Gesamtleistung.

Eine Weitergabe von Leistungen an Dritte ist bei der Angebotsabgabe zu benennen und ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Bauherren zugelassen.

Das Anbringen von Firmenschildern an der Baustelle ist untersagt.

Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage

Für die Auftragsabwicklung gelten:

- Die für die ausgeschriebenen Gewerke maßgeblichen Normen.

- Unfallverhütungs-Vorschriften.

- DIN 18202, Teil 1 bis 5, Toleranzen im Hochbau


 
 

ZTV Sicherheits- und Baustelleneinrichtung

TECHNISCHE VORBEMERKUNG - SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG

Baustelleneinrichtung

1. Mitgeltende Normen und Regeln

Allgemeines

Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.

Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: (oder gleichwertig), immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

DIN 18920

Vegetationstechnik im Landschaftsbau I Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen

DIN EN IEC 61439-5; VDE 0660-600-5

Niederspannung-Schaltgerätekombinationen I Teil 5: Schaltgerätekombinationen in öffentlichen Energieverteilungsnetzen

ASR

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

ASR A5.2

Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr I Straßenbaustellen

BaustelleneinrVV HA

Technische Baubestimmungen; Baustelleneinrichtungen; Sicherheitsregeln für die Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen

RSA 21

Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)

2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen

Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen

3. Angaben zur Ausführung

Allgemeines

Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für Materiallagerungen.

Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern.

Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen.

Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft.

Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:

Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren.

Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:

Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen.

Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:

Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, falls nichts anderes vereinbart ist.

Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen.

4. Angaben zur Abrechnung

In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht vom Auftragnehmer zu tragen sind.

Vom Auftraggeber zu tragende Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung werden gegen Nachweis erstattet.

5. Sonstige Angaben

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.

Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.


 
 

ZTV Erdarbeiten

TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN | ERDARBEITEN

Mitgeltende Normen und Regeln

Allgemeines

Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.

Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: ?oder gleichwertig?, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

DIN 18127

Baugrund, Untersuchung von Bodenproben - Proctorversuch

DIN EN 16907-1

Erdarbeiten - Teil 1: Grundsätze und allgemeine Regeln

DIN EN 16907-2

Erdarbeiten - Teil 2: Materialklassifizierung

DIN EN 16907-3

Erdarbeiten - Teil 3: Ausführung von Erdarbeiten

DIN EN 16907-4

Erdarbeiten - Teil 4: Bodenbehandlung mit Kalk und/oder hydraulischen Bindemitteln

DIN EN 16907-5

Erdarbeiten - Teil 5: Qualitätskontrolle und Überwachung

DIN EN 16907-6

Erdarbeiten - Teil 6: Landgewinnung mit nassgebaggertem Einbaumaterial

DIN EN ISO 22476-2

Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Felduntersuchungen - Teil 2: Rammsondierungen

BG Bau Broschüre

SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe

Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)

DVGW GW 315

Hinweise für Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten

Herausgeber: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.

FGSV 516

Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unterbaues im Straßenbau

Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen

FGSV 526

M HifüBau - Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke

Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen

FGSV 535

M Geok E - Merkblatt über die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaus

Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen

FGSV 551

Merkblatt über Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen mit Bindemitteln

Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen

FGSV 559

Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen im Erdbau

Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen

Angaben zur Baustelle

Baugrund

Es liegt ein Sachverständigengutachten vor. Es ist diesem Leistungsverzeichnis vollständig als Kopie beigefügt. Es ist in vollem Umfang zu beachten.

Angaben zu Stoffen und Bauteilen

Das auf der Baustelle anfallende und nicht zum Verfüllen benötigte Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer vor der Abfuhr gemäß den Deponieklassen bzw. Abfallschlüsseln der AVV zu separieren.

Das auf der Baustelle anfallende und nicht zum Verfüllen benötigte Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer auf eine Deponie seiner Wahl abzutransportieren, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist.

Wird vom Auftraggeber eine Kippe als Zwischenlager oder Deponie vorgegeben, so ist das für die Angebotsabgabe verbindlich.

Falls das Leistungsverzeichnis keine Festlegung enthält, ist über wieder verwertbares Aushubmaterial (z.B. Humus, Kies, Sand, Lehm, Natursteinmaterial) vor der Verfügung eine Vereinbarung zu treffen.

Angaben zur Ausführung

Allgemeines

Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.

Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.

Weil die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen und sonstiger Hindernisse vor der Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden kann, hat der Auftragnehmer das Vorhandensein und die Lage entsprechend Abschnitt 3 der ATV zu erkunden.

Diese Besondere Leistung ist in die Angebotspreise einzurechnen.

Falls erforderlich, ist das vorhandene Gelände vor Ausführung der Arbeiten gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber im Hinblick auf Lage und Höhe zu vermessen und das Ergebnis im Protokoll festzuhalten.

Erdarbeiten, Straßenaufbruch

Grasnarben und Oberbodenaushub sind nach Absprache mit dem Auftraggeber an geeigneter Stelle und auf geeigneter Lagerfläche getrennt zu lagern.

Auf der Baustelle wieder benötigter Oberboden ist in trapezförmigen Mieten, Höhe max. 1,50 m, zu lagern; die Böschungen sind abzugleichen. Die Mieten sind bei Bauvorhaben mit längerer Bauzeit mit Lippenblütlern zu bepflanzen.

Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweichende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten Umstände ein, durch die die vorgeschriebenen Aushubarbeiten nicht durchgeführt werden können, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen.

Bei Auftreten von bindigem Boden im Bereich oberhalb der Gründungssohle ist vom Auftragnehmer rechtzeitig die Bauleitung zu verständigen und zunächst zu klären, ob eine Schutzschicht über der Gründungssohle verbleiben soll, wenn eine solche nicht bereits in der Leistungsbeschreibung gefordert worden ist. Ein Aufweichen der geplanten Gründungssohle, auch durch Niederschläge, ist unbedingt zu vermeiden.

Zur Herstellung des Planums der Baugrubensohle in homogenen bindigen Böden sind zur Vermeidung von Auflockerung glatte Baggerschaufeln zu verwenden.

Hat der Auftragnehmer die Lockerung des Bodens im Bereich der Gründungssohle zu vertreten, besteht für ihn kein Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungsdichte.

Bei feuchten bindigen Böden darf das Planum nicht nachträglich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeiden.

Bei Straßenaufbrüchen sind die Ränder gebundener Schichten vor Beginn der Erdarbeiten geradlinig zu beschneiden. Der Aufbruch hat so zu erfolgen, dass der nach Abzug einer eventuellen Böschung verbleibende Rand unterhalb der Tragschicht noch ca. 20 cm breit ist. Wird die Fahrbahndecke unterspült, ist nachträglich entsprechend zu verfahren. Die Tragschicht ist vor dem Schließen der Deckschicht fachgerecht in vergleichbarer Qualität wieder herzustellen. Ein Verfüllen mit Kies genügt diesem Anspruch nicht

Entwässerungsmaßnahmen, zu denen der Auftragnehmer gemäß ATV DIN 18300 oder Vertrag verpflichtet ist, sind so auszuführen, dass der Baugrund und der zum Einbau bestimmte Boden nicht unzulässig durchfeuchtet wird. Werden die notwendigen zwischenzeitlichen Entwässerungsmaßnahmen unterlassen oder unsachgemäß ausgeführt oder werden die planmäßig herzustellenden Entwässerungsanlagen nicht rechtzeitig hergestellt, darf dadurch unbrauchbar gewordener Boden nicht verwendet werden und ist ggf. auszutauschen.

Bei Erdarbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Grenzbebauungen, Leitungen, Kabeln, Dränagen und Kanälen ist die Bauleitung sofort zu verständigen, wenn andere Verhältnisse angetroffen werden, als aus den Bestandsplänen zu ersehen ist. Von dieser Forderung wird auch nicht abgesehen, wenn die Situation vom Statik-Büro alternativ vorgesehen oder in Augenschein genommen worden ist.

Werden vorhandene Leitungen beschädigt, hat der Auftragnehmer sofort das zuständige Versorgungsunternehmen sowie die Bauleitung des Auftraggebers zu verständigen.

Bei Erdbauwerken und Hinterfüllungen ist darauf zu achten, dass der für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Boden oder Fels eingebaut wird. Bestehen berechtigte Zweifel an der Verdichtungsfähigkeit von durch den Auftraggeber vorgegebenem Material, ist der Auftraggeber oder dessen Bauleiter zu informieren.

Kies- und Sandmaterial, das beim Aushub der Rohrleitungsgräben gewonnen wird und sich zur Auf- und Hinterfüllung der Rohrleitungen eignet, ist seitlich zur Wiederverwendung zu lagern.

Das Verdichten der Rohrleitungsauffüllungen und Hinterfüllungen durch Einschlämmen ist grundsätzlich nicht zulässig.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Verfüllung von Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum frei von Bauschutt, Müll u. dgl. ist. Trifft das nicht zu, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.

Rohrgrabenverfüllung

Für Rohrleitungen ist ohne besondere Vergütung die Oberfläche der Sohle von Abtrag und Auffüllung mit folgenden max. zulässigen Abmaßen herzustellen: Rohplanum +/- 5,0 cm, Feinplanum +/- 2,5 cm. Unter den Rohrleitungen ist das Feinplanum so genau herzustellen, dass das geforderte Gefälle der Leitungen erreicht wird.

Rohrenden sind während der Bauzeit gegen das Eindringen von Erde und Fremdkörpern zu sichern.

Verkehrssicherung

Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültigmachen von Verkehrszeichen).

Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren.

Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem Abstand zu sichern.

Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden.

Behelfsmäßige Überfahrten in Grundstücke müssen rutschsicher sein und die zu erwartenden Horizontalkräfte aufnehmen können.

Behelfsmäßige Fußgängerbrücken dürfen keine Stolper- oder Absturzgefährdungen aufweisen. Sie müssen auch für Behinderte und Rollstuhlfahrer nutzbar sein. Sie sind bei Aufgrabungen vor Hauseingängen, bei Querungen von Fußwegen sowie an absturzgefährdeten Stellen zu errichten.

Angaben zur Abrechnung

Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers.

Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Handschachtung wird nur für solche Leistungen vergütet, bei denen aus objektiven Gründen kein Bagger (auch kein Kleinbagger) eingesetzt werden kann (Engstellen, Leitungskreuzungen, Suchschachtung, Querschläge u.ä.).

Durch Verschulden des Auftragnehmers zu viel abgefahrene oder ausgehobene Aushubmassen sind durch gleichwertige Massen zu ersetzen.

Eine Vergütung dafür erfolgt nicht.

Durch unsachgemäßen Verbau, unzureichende Böschungen oder durch Witterungseinflüsse, mit denen im Allgemeinen zu rechnen ist, entstandene Mehrarbeiten werden nicht vergütet.

Sonstige Angaben

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.

Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.


 
 

ZTV Entwässerungskanalarbeiten

TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN | ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN

Mitgeltende Normen und Regeln

Allgemeines

Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.

Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: (oder gleichwertig), immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

DIN 4045

Abwassertechnik - Grundbegriffe

DIN 18920

Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen

DIN EN 14457

Allgemeine Anforderungen an Bauteile, die bei grabenlosem Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen verwendet werden

AGI-TIB Z 1

Kanalinstandhaltungs-, -sanierungsarbeiten - Anforderungen an Injektionen

Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)

AGI-TIB Z 3

Kanalinstandhaltungs-, -sanierungsarbeiten - Dichtheitsnachweis von Abwasserkanalsystemen

Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)

AGI-TIB Z 5

Kanalisationssysteme in der Industrie - Qualitätssicherung bei Inliner-Verfahren mit Werkstoffen aus GFK und PE-HD

Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)

AGI-TIB Z 6

Kanalisationssysteme in der Industrie - Kanalanschlüsse, Detaillösungen.

Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)

BG Bau Broschüre

SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe

Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)

DWA-A 139

Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen

Herausgeber: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA)

DWA-A 143

Arbeitsblattreihe: Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden

Herausgeber: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA)

DWA-A 157

Bauwerke der Kanalisation

Herausgeber: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA)

DWA-A 166

Bauwerke der zentralen Regenwasserbehandlung und -rückhaltung - Konstruktive Gestaltung und Ausrüstung

Herausgeber: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA)

DWA-M 167

Merkblattreihe: Abscheider und Rückstausicherungsanlagen in der Grundstücksentwässerung: Einbau, Betrieb, Wartung und Kontrolle

Herausgeber: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA)

RAL-GZ 961

Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen - Gütesicherung

Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.

Angaben zur Ausführung

Allgemeines

Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.

Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken und dergleichen sind vor Arbeitsbeginn vom Auftragnehmer zu sichern.

Nach Abschnitt 8.6.2 DIN EN 1610 darf eine Einbaukorrektur der Höhen- und Seitenlage nicht durch örtliches Unterstopfen/Verdichten erfolgen.

Rohrverlegearbeiten

Nach dem Herstellen der Grund- und Kanalleitungen hat, soweit die örtlichen Vorschriften es bestimmen, eine Abnahme durch die zuständige Behörde zu erfolgen. Diese Abnahme ist vom Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen. Ohne Genehmigung der Bauleitung darf kein Bauteil verfüllt werden.

Rohrdurchgänge durch Fundamente und Wände sind äußerst sorgfältig auszuführen; soweit möglich und erforderlich, hat dies mit Spezial-Dichtmanschetten zu erfolgen.

Zur späteren Verbindung vorgesehene Rohrenden und -anschlüsse sind wasserdicht zu verschließen, einzumessen und an der Grabenoberfläche zu markieren.

Für Rohrleitungen ist ohne besondere Vergütung die Oberfläche der Sohle von Abtrag und Auffüllung mit folgenden max. zulässigen Abmaßen herzustellen: Rohplanum +/- 5,0 cm, Feinplanum +/- 2,5 cm. Unter den Rohrleitungen ist das Feinplanum so genau herzustellen, dass das geforderte Gefälle der Leitungen erreicht wird.

Rohrenden sind während der gesamten Bauzeit gegen das Eindringen von Erde und Fremdkörpern zu sichern.

Verkehrssicherung

Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültigmachen von Verkehrszeichen).

Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren.

Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem Abstand zu sichern.

Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden.

Behelfsmäßige Überfahrten in Grundstücke müssen rutschsicher sein und die zu erwartenden Horizontalkräfte aufnehmen können.

Behelfsmäßige Fußgängerbrücken dürfen keine Stolper- oder Absturzgefährdungen aufweisen. Sie müssen auch für Behinderte und Rollstuhlfahrer nutzbar sein. Sie sind bei Aufgrabungen vor Hauseingängen, bei Querungen von Fußwegen sowie an absturzgefährdeten Stellen zu errichten.

Angaben zur Abrechnung

Die Wasserhaltung gemäß Abschnitt 6.6 DIN EN 1610 zählt zu den Besonderen Leistungen, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt 4.1.10 DIN 18299.

Sonstige Angaben

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.

Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.


 
 

ZTV Betonarbeiten

TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN | BETONARBEITEN

Mitgeltende Normen und Regeln

Allgemeines

Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.

Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: (oder gleichwertig), immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

DIN 4109-1

Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen

DIN 4109-2

Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen

DIN 4123

Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude

DIN 4235-1

Verdichten von Beton durch Rütteln; Rüttelgeräte und Rüttelmechanik

DIN 7865-1

Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung von Fugen in Beton - Teil 1: Formen und Maße

DIN 7865-2

Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung von Fugen in Beton - Teil 2: Werkstoff-Anforderungen und Prüfung

DIN 18197

Abdichten von Fugen in Beton mit Fugenbändern

DIN 18218

Frischbetondruck auf lotrechte Schalungen

DIN 18532-1

Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton - Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze

DIN 18532-2

Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton - Teil 2: Abdichtung mit einer Lage Polymerbitumen-Schweißbahn und einer Lage Gussasphalt

DIN 18532-3

Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton - Teil 3: Abdichtung mit zwei Lagen Polymerbitumenbahnen

DIN 18532-4

Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton - Teil 4: Abdichtung mit einer Lage Kunststoff- oder Elastomerbahn

DIN 18532-5

Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton - Teil 5: Abdichtung mit einer Lage Polymerbitumenbahn und einer Lage Kunststoff- oder Elastomerbahn

DIN 18532-6

Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton - Teil 6: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen

DIN 18535-1

Abdichtung von Behältern und Becken - Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze

DIN 18535-2

Abdichtung von Behältern und Becken - Teil 2: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen

DIN 18535-3

Abdichtung von Behältern und Becken - Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen

DIN 18540

Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen

DIN 18541-1

Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffen zur Abdichtung von Fugen in Beton - Teil 1: Begriffe, Formen, Maße, Kennzeichnung

DIN 18541-2

Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffen zur Abdichtung von Fugen in Beton - Teil 2: Anforderungen an die Werkstoffe und Prüfung

DIN EN 823

Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Dicke

DIN EN 824

Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rechtwinkligkeit

DIN EN 826

Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung

DIN EN 1051-2

Glas im Bauwesen - Glassteine und Betongläser - Teil 2: Konformitätsbewertung/Produktnorm

DIN EN 1168

Betonfertigteile - Hohlplatten

DIN EN 1602

Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rohdichte

DIN EN 1607

Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene

DIN EN 10088-1

Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle

DIN EN 12089

Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Biegebeanspruchung

DIN EN 12620

Gesteinskörnungen für Beton

DIN EN 13162

Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) - Spezifikation

DIN EN 13163

Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS) - Spezifikation

DIN EN 13164

Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) - Spezifikation

DIN EN 13165

Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Polyurethan-Hartschaum (PU) - Spezifikation

DIN EN 13166

Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Phenolharzschaum (PF) - Spezifikation

DIN EN 13167

Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Schaumglas (CG) - Spezifikation

DIN EN 13168

Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzwolle (WW) - Spezifikation

DIN EN 13169

Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Blähperlit (EPB) - Spezifikation

DIN EN 13171

Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzfasern (WF) - Spezifikation

DIN EN 13747

Betonfertigteile - Deckenplatten mit Ortbetonergänzung

DIN EN 14199

Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau - Mikropfähle

DIN EN 14844

Betonfertigteile - Hohlkastenelemente

DIN EN 15037-1

Betonfertigteile - Balkendecken mit Zwischenbauteilen - Teil 1: Balken

DIN EN 15037-4

Betonfertigteile - Balkendecken mit Zwischenbauteilen - Teil 4: Zwischenbauteile aus Polystyrolhartschaum

DIN EN 15037-5

Betonfertigteile - Balkendecken mit Zwischenbauteilen - Teil 5: Leichte Zwischenbauteile für einfache Schalungen

DIN EN 15191

Betonfertigteile - Klassifizierung der Leistungseigenschaften von Glasfaserbeton

DIN EN 15258

Betonfertigteile - Stützwandelemente

DIN EN 15564

Betonfertigteile - Kunstharzbeton - Anforderungen und Prüfverfahren

DIN EN ISO 29465

Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Länge und Breite

BG Bau Broschüre

SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe

Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)

DAfStb-Richtlinie

Richtlinie Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton (Alkali-Richtlinie)

Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)

DAfStb-Richtlinie

Richtlinie Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620

Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)

DAfStb-Richtlinie

Richtlinie Herstellung und Verwendung von Trockenbeton und Trockenmörtel (Trockenbeton-Richtlinie)

Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)

DAfStb-Richtlinie

Richtlinie Selbstverdichtender Beton (SVB-Richtlinie)

Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)

DAfStb-Richtlinie

Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)

Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)

DAfStb-Richtlinie

Richtlinie Massige Bauteile aus Beton

Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)

DAfStb-Richtlinie

Richtlinie Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel

Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)

DAfStb-Richtlinie

Richtlinie für die Herstellung von Beton unter Verwendung von Restwasser, Restbeton und Restmörtel

Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)

DAfStb-Richtlinie

Richtlinie Stahlfaserbeton

Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)

DAfStb-Richtlinie

Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen

Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)

DAfStb-Richtlinie

Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton)

Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)

DAfStb-Richtlinie

Richtlinie Qualität der Bewehrung ? Ergänzende Festlegungen zur Weiterverarbeitung von Betonstahl und zum Einbau der Bewehrung

Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)

DAfStb-Richtlinie

Richtlinie Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung

Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)

DAfStb-Richtlinie

Richtlinie Wärmebehandlung von Beton

Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)

DBV-Merkblatt

Sichtbeton

Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)

DBV-Merkblatt

Abstandhalter nach Eurocode 2

Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)

DBV-Merkblatt

Unterstützungen nach Eurocode 2

Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)

DBV-Merkblatt

Rückbiegen von Betonstahl und Anforderungen an Verwahrkästen nach Eurocode 2

Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)

DBV Merkblatt

Betondeckung und Bewehrung. Sicherung der Betondeckung beim Entwerfen, Herstellen und Einbauen der Bewehrung sowie des Betons nach Eurocode 2

Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)

DBV-Merkblatt

Injektionsschlauchsysteme und quellfähige Einlagen für Arbeitsfugen

Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)

DBV-Merkblatt

Beton und Betonstahl

Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)

DBV-Merkblatt

Begrenzung der Rissbildung im Stahlbeton- und Spannbetonbau

Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)

DBV-Merkblatt

Sommer- und Winterbetonagen

Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)

DBV-Merkblatt

Betonschalungen und Ausschalfristen

Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)

DBV-Merkblatt

Gleitbauverfahren

Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)

DBV-Merkblatt

Hochdruckwasserstrahlen im Betonbau

Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)

DBV-Merkblatt

Nachbehandlung von Beton

Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)

FDB-Merkblatt Nr. 1

Sichtbetonflächen von Fertigteilen aus Beton und Stahlbeton

Herausgeber: Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.V.

IVD-Merkblatt Nr. 6

Fugenabdichtung an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)

IVD-Merkblatt Nr. 27:

Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen

Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)

IVD-Merkblatt Nr. 28:

Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade

Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)

MB 866

Merkblatt 866: Nichtrostender Betonstahl

Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei

Porenbeton-Handbuch

Herausgeber: Bundesverband Porenbeton

Porenbeton Bautechnische Daten

Mauerwerksprodukte aus Porenbeton

Herausgeber: Bundesverband Porenbeton

WTA-Merkblatt 5-17-21/D

Schutz und Instandsetzung von Beton: Instandsetzungskonzepte

Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)

Zement-Merkblatt B 2

Gesteinskörnungen für Normalbeton

Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH

Zement-Merkblatt B 3

Betonzusätze. Zusatzmittel und Zusatzstoffe

Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH

Zement-Merkblatt B 4

Frischbeton. Eigenschaften und Prüfungen

Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH

Zement-Merkblatt B 5

Überwachen von Beton auf Baustellen

Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH

Zement-Merkblatt B 6

Transportbeton - Festlegung, Bestellung, Lieferung, Abnahme

Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH

Zement-Merkblatt B 7

Bereiten und Verarbeiten von Beton

Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH

Zement-Merkblatt B 8

Nachbehandlung und Schutz des jungen Betons

Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH

Zement-Merkblatt B 9

Expositionsklassen für Betonbauteile im Geltungsbereich des EC2

Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH

Zement-Merkblatt B 11

Massige Bauteile aus Beton

Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH

Zement-Merkblatt B 12

Unterwasserbeton

Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH

Zement-Merkblatt B 13

Leichtbeton

Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH

Zement-Merkblatt B 14

Infraleichtbeton

Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH

Zement-Merkblatt B 18

Risse im Beton

Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH

Zement-Merkblatt B 27

Ausblühungen

Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH

Zement-Merkblatt B 29

Selbstverdichtender Beton - Eigenschaften und Prüfungen

Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH

Zement-Merkblatt B 30

Beton mit rezyklierter Gesteinskörnung ? R-Beton

Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH

Zement-Merkblatt H 8

Sichtbeton - Techniken der Flächengestaltung

Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH

Zement-Merkblatt H 10

Wasserundurchlässige Betonbauwerke

Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH

Angaben zu Stoffen und Bauteilen

Im Beton dürfen keine organischen Verunreinigungen (Holz, Kohle u. dgl.) enthalten sein.

Betonschalungssteine dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung verwendet werden, falls diese Leistung nicht ausdrücklich ausgeschrieben ist.

Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen.

Die Lagerung von Zement auf der Baustelle hat nach Abschnitt 1 Zement-Merkblatt B 7 Ausgabe 8.2013 zu erfolgen.

(Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines)

Zement-Merkblatt B 7

Bereiten und Verarbeiten von Beton

Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH

Im Bereich sich kreuzender Bewehrung (Haupt- und Nebenunterzug mit Stützen) sowie für die darunter zu betonierenden Bauteile ist das Größtkorn entsprechend zu begrenzen. Diese Regelung geht dem Einhalten der genormten Anteile von Überkorngrößen vor.

Der Einsatz von Dichtungsmitteln (DM) für wasserundurchlässigen Beton bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitung.

Angaben zur Ausführung

Allgemeines

Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.

Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.

Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, die Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile zu bestimmen. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen, wie Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse, Abstellungen, gelten als Nebenleistungen.

Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im Besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei niedrigen Temperaturen verlängern sich die Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken entsprechend.

Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind gegen Niederschlagswasser während der Rohbauarbeiten provisorisch abzudichten.

Vor dem Betonieren sind die Hohlräume von Hochlochziegeln so abzudecken, dass kein Beton in die Hohlräume eindringen kann.

Das Verlegen von Rohren, z.B. Leerrohre für elektrische Leitungen, sanitäre Installationen, und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten und spezielle Anker und Befestigungsunterteile soll entweder unter Anwesenheit der betreffenden Unternehmen erfolgen oder ist diesen zu gestatten. Auf die entsprechende Fixierung ist zu achten.

Tragende Innenwände sollen zusammen mit den Außenwänden hergestellt werden.

Beim Einziehen von Stahlbetondecken in vorhandene Bausubstanz sind die statischen Berechnungen für die Auflager - falls nicht Bestandteil der Ausführungsunterlagen - anzufordern. Falls aus den Unterlagen nicht ersichtlich, sind die technologischen Vorgänge, Größe und Tiefe der Aussparungen im Bereich der Auflager sowie die Maßnahmen für den kraftschlüssigen Verbund mit Tragwerksplaner und Bauleitung abzustimmen. Einfüllöffnungen für die Auflager sind nach oben abzuschrägen.

Die Flächen von Konstruktionsteilen, die Gleitlager aufnehmen sollen, sind grundsätzlich eben und glatt herzustellen.

Dafür sind die statischen Vorgaben einzusehen.

Weil die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen und sonstiger Hindernisse vor der Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden kann, hat der Auftragnehmer das Vorhandensein und die Lage entsprechend Abschnitt 3 der ATV zu erkunden.

Diese Besondere Leistung ist in die Angebotspreise einzurechnen.

Schalung

Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind dazu vorzulegen.

Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen.

Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalungeingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für Aussparungen ist untersagt.

Hilfsstützen sind grundsätzlich als verbleibende Teile der Schalung auszubilden. Ein nachträgliches Einziehen ist nur mit Zustimmung der Bauleitung zulässig.

Tragende Bauteile wie Balken und Unterzüge, die durch die Schalung und das zu betonierende Bauteil belastet werden und die noch nicht die erforderliche Tragfähigkeit erreicht haben, sind abzustützen.

Sichtbeton

Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anders angegeben wird, ist Sichtbeton in der Sichtbetonklasse SB 2 gemäß DBV-Merkblatt Sichtbeton auszuführen.

(Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines)

DBV-Merkblatt

Sichtbeton

Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)

Eine nachträgliche Ausbesserung von Fehlstellen ist ohne vorherige Abstimmung mit der Bauleitung untersagt.

Bewehrung

Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt Abstandhalter entsprechen.

(Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines)

DBV-Merkblatt

Abstandhalter nach Eurocode 2

Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)

Die Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten werden, geeignete Laufstege sind vorzusehen.

Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung sind den Ausführungsplänen für die Bewehrung und den Schalungszeichnungen zu entnehmen. Aus Gründen des Brandschutzes oder der Gefahr der schnellen Karbonatisierung des Betons können wesentlich höhere Werte als die Mindestwerte nach EC2 gefordert sein.

Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung so aufzubiegen, dass auch im Bereich von Tropfkanten oder gefasten Kanten die Mindestbetondeckung garantiert ist.

Wird (spätestens) beim Einbau der Bewehrung im Bereich von Kreuzungspunkten, z.B. an Stützen mit Unterzügen oder Haupt- und Nebenunterzügen, erkannt, dass ein ordnungsgemäßes Einbringen oder Verdichten des Betons nicht möglich ist und keine Vorgaben für Rüttellücken und Betoniergassen in den Ausführungsunterlagen vorhanden sind, ist unverzüglich der Tragwerksplaner zu konsultieren, um solche festzulegen.

Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine für vorgeschriebene Abnahmen mit der Baubehörde bzw. dem Statiker oder Prüfingenieur. Die Bauleitung ist darüber zu informieren.

Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergeben.

Stahlbetonfertigteile

Für Stahlbetonfertigteile hat der Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung den Lieferschein nach DIN 1045-4 der Bauleitung vorzulegen. Konstruktionszeichnungen sind auf Verlangen zu liefern.

Werden statische Nachweise vom Auftragnehmer gefordert, so umfasst die Leistung auch:

- Anforderungen an die Auflager

- Berücksichtigung der Anhängelasten

- Angabe der Verbindungsmittel

- Befestigungspunkte für provisorische Umwehrungen

- Montageabsteifungen einschließlich Befestigungspunkte oder -linien

Kennzeichnungen nach 1045-4 müssen im Montagezustand lesbar sein.

Gründungen

Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder kapillarbrechenden Schichten ist grundsätzlich die Zustimmung der Bauleitung einzuholen.

Es darf nur auf ein ungestörtes Planum bzw. eine Fundamentsohle aus gewachsenem Erdreich gegründet werden. Die Fläche ist von losen Bestandteilen zu befreien.

Stellt sich beim Aushub des Erdreichs für Fundamente heraus, dass wegen ungeeigneten Untergrundes die in den Plänen vorgegebene Gründungstiefe nicht eingehalten werden kann, ist die Bauleitung davon zu unterrichten. Vor dem Betonieren ist mit der Bauleitung ein gemeinsames Aufmaß der Fundamenttiefe durchzuführen.

Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet werden. Aussparungen sind vorzunehmen.

Anschlussbögen für Grundleitungen in Bodenplatten sind mit einer flexiblen Umhüllung zu versehen.

Vor der Durchführung von Unterfangungen ist die Bauleitung rechtzeitig zu verständigen, damit eine unmittelbare Überwachung vorgenommen werden kann.

(Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines)

DIN 4123

Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude

Bei Unterfangungen bestehender Fundamente ist der Beton über höherliegende Einfüllöffnungen einzubringen und intensiv zu verdichten. Nach 30 - 45 Minuten ist zwecks Schließung der eventuellen Setzung ohne nochmalige Verdichtung fließfähiger Beton nachzufüllen oder Quellmörtel zu verwenden. Vertikale Trennfugen sind anzuordnen.

Fugen

Wenn in den Projektunterlagen nichts anderes gefordert wird, bleibt die Herstellung von Arbeitsfugen dem Grunde nach dem Auftragnehmer überlassen. Das Zement-Merkblatt B 22 Arbeitsfugen ist zu beachten. Wenn sie bei Sichtbeton nicht vermieden werden können, sind sie in Abstimmung mit der Bauleitung anzuordnen.

(Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines)

Zement-Merkblatt B 22

Arbeitsfugen

Herausgeber: Bundesverband der Deutschen Zementindustrie e.V.

Transportbeton

Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung abgestimmten Stellen auf der Baustelle erfolgen.

(Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines)

Zement-Merkblatt B 6

Transportbeton - Festlegung, Bestellung, Lieferung, Abnahme

Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH

Verkehrssicherung

Zum Leistungsumfang der nach ATV Abschnitt 4.1 als Nebenleistung durch den Auftragnehmer herzustellenden Abdeckungen und Umwehrungen zählen auch deren Überprüfung und deren Erhalt im ordnungsgemäßen Zustand bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber nach Fertigstellung der eigenen Arbeiten.

Angaben zur Abrechnung

Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers.

Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton, die nach dem Längenmaß abgerechnet werden, ist die gemäß Zeichnung oder Angabe auszuschneidende Länge für die Abrechnung maßgebend. Technologische Zwischenschnitte werden nicht gesondert abgerechnet.

Für Stahlbetonfertigteile gilt der Angebotspreis für Herstellung, Lieferung und Montage einschließlich Hilfs- und Schutzgerüste.

Sonstige Angaben

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.

Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.


 
 

ZTV Mauerarbeiten

TECHNISCHE VORBEMERKUNG - MAUERARBEITEN

1. Mitgeltende Normen und Regeln

Allgemeines

Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.

Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: (oder gleichwertig), immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

DIN 1025

Normenreihe: Warmgewalzte I-Träger

DIN 4108-3

Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden I Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz I Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung

DIN 4109-1

Schallschutz im Hochbau I Teil 1: Mindestanforderungen

DIN 4109-2

Schallschutz im Hochbau I Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen

DIN 18100

Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172

DIN 18515-1

Außenwandbekleidungen I Grundsätze für Planung und Ausführung I Teil 1: Angemörtelte Fliesen oder Platten

DIN EN 771-5

Festlegungen für Mauersteine I Teil 5: Betonwerksteine

DIN EN 771-6

Festlegungen für Mauersteine I Teil 6: Natursteine

DIN EN 772-7

Prüfverfahren für Mauersteine I Teil 7: Bestimmung der Wasseraufnahme von Mauerziegeln für Feuchteisolierschichten durch Lagerung in siedendem Wasser

DIN EN 1051-1

Glas im Bauwesen I Glassteine und Betongläser I Teil 1: Begriffe und Beschreibungen

DIN EN 1051-2

Glas im Bauwesen I Glassteine und Betongläser I Teil 2: Konformitätsbewertung/Produktnorm

IVD-Merkblatt Nr. 27

Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen

Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)

IVD-Merkblatt Nr. 28

Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade

Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)

IVD-Merkblatt Nr. 30

Montageklebstoffe für Klebungen und Abdichtungen

Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)

IVD-Merkblatt Nr. 32

Bewehrte Wandplatten aus Porenbeton I Dimensionierung und Abdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen

Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)

Lehmbau Regeln

Die Lehmbau Regeln, Begriffe I Baustoffe I Bauteile

Herausgeber: Dachverband Lehm e.V.

MB 876

Merkblatt 876: Edelstahl Rostfrei im Mauerwerksbau

Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei (ISER)

Merkblatt

Mauerwerk mit Dünnbettmörtel (Dünnbettmauerwerk)

Herausgeber: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V. (VDPM)

Porenbetonbericht 9

Ausmauerung von Holzfachwerk

Herausgeber: Bundesverband Porenbeton

Porenbetonbericht 14

Mauerwerk aus Porenbeton I Beispiele zur Bemessung nach Eurocode 6

Herausgeber: Bundesverband Porenbeton

Porenbetonbericht 25

Brandschutz mit Porenbeton

Herausgeber: Bundesverband Porenbeton

Porenbetonbericht 27

Schallschutz mit Porenbeton

Herausgeber: Bundesverband Porenbeton

Porenbetonbericht 28

Bekleidungen auf Porenbetonmauerwerk

Herausgeber: Bundesverband Porenbeton

Porenbetonbericht 29

Wärmeschutz mit Porenbeton

Herausgeber: Bundesverband Porenbeton

Porenbeton-Handbuch

Herausgeber: Bundesverband Porenbeton

Porenbeton Bautechnische Daten

Mauerwerksprodukte aus Porenbeton

Herausgeber: Bundesverband Porenbeton

RAL-GZ 517

Schornsteinsanierung I Gütesicherung

Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.

WTA-Merkblatt 4-5-99/D

Beurteilung von Mauerwerk I Mauerwerksdiagnostik

Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)

WTA-Merkblatt 4-7-24/D

Nachträgliche mechanische Horizontalsperre

Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)

WTA-Merkblatt 4-9-19/D

Nachträgliches Abdichten und Instandsetzen von Gebäude- und Bauteilsockeln

Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)

WTA-Merkblatt 6-16-19/D

Technische Trocknung durchfeuchteter Bauteile: Planung, Ausführung und Kontrolle

Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)

WTA-Merkblatt 7-1-18/D

Erhaltung und Instandsetzung von Mauerwerk I Konstruktion und Tragfähigkeit

Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)

WTA-Merkblatt 7-4-21/D

Ermittlung der Druckfestigkeit von Bestandsmauerwerk aus künstlichen kleinformatigen Steinen

Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)

WTA-Merkblatt 8-3-22/D

Fachwerkinstandsetzung nach WTA III: Ausfachungen von Sichtfachwerk

Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)

WTA-Merkblatt 8-5-18/D

Fachwerkinstandsetzung nach WTA V: Innendämmungen

Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)

WTA-Merkblatt 8-6-20/D

Fachwerkinstandsetzung nach WTA VI: Beschichtungen von Sichtfachwerkfassaden ? Ausfachungen/Putze

Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)

WTA-Merkblatt 8-7-20/D

Fachwerkinstandsetzung nach WTA VII: Beschichtungen von Sichtfachwerkfassaden ? Holz

Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)

Abgasanlagen

DIN EN 13384-1

Abgasanlagen I Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren I Teil 1: Abgasanlagen mit einer Verbrennungseinrichtung

DIN EN 13384-2

Abgasanlagen I Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren I Teil 2: Abgasanlagen mit mehreren Verbrennungseinrichtungen

2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen

Stein-/Ziegelpakete sind bei der Anlieferung auf Paletten, Bohlengelege oder Ähnlichem abzusetzen und zu lagern.

Auf der Baustelle lagernde Baustoffe, auch Steine und Ziegel, sind durch Abdecken mit Folie, Planen oder dergleichen gegen Niederschläge zu schützen.

Steine/Ziegel unterschiedlicher Festigkeitsklassen, Rohdichte, Wärmeleitfähigkeit sind auf der Baustelle eindeutig gekennzeichnet getrennt zu lagern.

3. Angaben zur Ausführung

Allgemeines

Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.

Wände dürfen nur aus dem in der Leistungsbeschreibung, dem Standsicherheitsnachweis und den Ausführungszeichnungen angegebenen Steinen ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch verwenden einzelner von den Vorgaben abweichender Steine ist unzulässig.

Sofern die Hersteller für das zu verwendende großformatige Steinmaterial Passstücke anbieten, sind diese grundsätzlich zu verwenden.

Wenn Steine für Passstücke getrennt werden müssen, weil die Industrie für das zu verwendende Steinmaterial keine fertigen Passstücke anbietet, dann ist das Trennen nur durch materialgerechte Verfahren, z.B. Sägen bei Porenbeton oder Leichtziegel, zulässig.

Wenn bei Wänden, deren Dicke ein Steinmaß beträgt, die bündige Seite nicht aus den Ausführungsunterlagen entnommen werden kann, ist die betreffende Angabe vor Beginn der Ausführung beim Auftraggeber oder dessen Objektüberwacher zu erfragen.

Nicht tragende innere Trennwände, die nicht zur Gebäudeaussteifung herangezogen werden, sind grundsätzlich erst nach Fertigstellung des Rohbaus einzubauen, soweit baustellenbezogen nichts anderes festgelegt ist. Im Regelfall bleibt die Wahl der starren Wandanschlüsse (Nut, Verzahnung, Anker) dem Auftragnehmer überlassen. Werden bei Stumpfstoßtechnik Flachstahlanker eingebaut, so sind sie grundsätzlich mit einer Einzellänge von 30 cm und im Abstand von maximal 25 cm mittig in die Lagerfuge einzubauen.

Nichtragende innere Trennwände dürfen auch nach Fertigstellung und Ingebrauchnahme dauerhaft keinen Belastungen aus Deckenplatten, Unterzügen, Balken und dergleichen ausgesetzt werden. Deshalb ist darauf zu achten, dass es zu keiner starren Verbindung der Wand zu Decke, Unterzug, Balken oder dergleichen kommt und ein der noch zu erwartenden Durchbiegung dieser Bauteile entsprechender gleitender Deckenanschluss ausgebildet wird.

Brüstungsmauerwerk ist immer gemeinsam mit dem Wandmauerwerk aufzumauern.

Die Ausführung von Stoßfugen hat nach den Herstellervorschriften zu erfolgen. Das Schließen breiterer Stoßfugen durch nachträgliches Ausmörteln gilt insbesondere bei Außenwänden aus hochdämmenden Steinen als schwerwiegender Mangel.

Die freien Enden von Drahtankern bei zweischaligem Mauerwerk sind bis zum Anbringen der Wärmedämmung und dem Aufmauern der Verblendung an der Außenseite der tragenden Schale um 90° abzubiegen, damit diese keine Verletzungsgefahr darstellen können.

Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen.

Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste oder das Befestigen von Schalung) sind vor Aufbringen des Putzes oder einer anderen Außenhaut materialgerecht zu schließen.

Mauersteinversetzungsgeräte (?Deckenkräne?) dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung eingesetzt werden, es sei denn, die Decken haben ihre projektierte Tragfähigkeit erreicht und die zulässigen Einzellasten werden durch das Gerät nicht überschritten.

Horizontale Mauerwerksdichtungen sind unabhängig von der Planung dann in ihrer Höhenlage zu verändern, wenn sich bei der Bauausführung eine Änderung der Höhe des Geländes, z.B. durch Anschüttung, Wegebau, erkennen lässt, die von der Planung abweicht. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall vor Ausführung die Bauleitung zu verständigen.

Abtreppungen in horizontalen Mauerwerksdichtungen - auch im Bereich zweischaliger Wände - sind nur über ausgerundete Mörtelkehlen und -kanten zu führen.

Zweischalige Haustrennwände müssen zur Vermeidung von Körperschallübertragung an jeder Stelle - auch im Bereich der Deckenauflager und der Brandwände über der Dachhaut - schalltechnisch entkoppelt sein. Um das Eindringen von Deckenbeton in die Hohlräume zu verhindern, sind die Fugen mit Folie abzudecken, falls eine Abmauerung nicht ausreichend ist. Die Folie ist nach Erhärten des Betons zu entfernen. Dämmungen sind beim Aufmauern fortlaufend einzubauen. Beim Abstreichen des Mörtels darf dieser nicht in den Zwischenraum fallen.

Nach Möglichkeit sind Dünnbettfugen auszubilden.

Lose Ausblühungen sind durch trockenes Bürsten (keine Metallbürsten) zu beseitigen.

Ungeschützte Bauteile aus Aluminium dürfen keinen Kontakt mit Zement- oder Kalkmörtel haben. Nicht korrosionsgeschützte Stahlteile dürfen nur mit reinem Zementmörtel eingesetzt oder umhüllt werden.

Für Kabel- oder ähnliche Abschottungen in Mauer- und Deckenöffnungen mit Brandschutzforderungen sind spezielle quellfähige Brandschutzmörtel zu verwenden. Die Eignung ist nachzuweisen. Das gilt entsprechend für Dichtungsmassen in Randbereichen und für Ringspalten sowie für Leerschotte und Nachinstallationselemente (Keile o.ä.)

Rücklagemauerwerk für Dichtungen gegen drückendes Wasser, welches wieder abzubrechen ist, darf nur mit Mörtel der Klasse M 1 gemauert werden. Wird auf der wasserabgewandten Seite der vertikalen Dichtung konstruktives Mauerwerk erstellt, so ist zwischen Dichtung und Mauerwerk ein 5 cm breiter Zwischenraum zu belassen, der beim Aufmauern schichtweise mit Mörtel der Klasse M 10 zu verfüllen und vorsichtig zu verdichten ist.

Vor dem Einmauern von Badewannen und Duschwannen ist das Vorhandensein des Potentialausgleichs bzw. der Erdung zu überprüfen.

Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch die Bauleitung geschlossen werden.

Ziegelmauerwerk

Die gezahnte Fläche von Zahnziegeln darf nicht in der Ansichtsfläche von zu verputzenden Außenwänden zu sehen sein. Das nachträgliche Verstreichen mit Mörtel ist ein Mangel. Das gilt analog für die entsprechenden Schnittflächen von Hochlochziegeln.

Wände, Fensterbrüstungen u. dgl. aus Hochlochziegeln, bei denen eine vertikale Verbindung zwischen mehreren Steinschichten besteht, sind grundsätzlich vor zu erwartenden starken Niederschlägen und bei Arbeitsunterbrechungen, z.B. Ende des Arbeitstages, durch Folie oder dergleichen zum Schutz vor Durchnässung oberseitig abzudecken. Diese Abdeckung ist durch geeignete Maßnahmen, z.B. Auflegen von Brettern, vor Verrutschen und Verwehen zu schützen.

Vor Aufbringen von Ortbeton, z.B. für Decken, sind die Hohlräume von Hochlochziegeln grundsätzlich abzudecken.

Stürze und Leibungen

Sind Ziegelflachstürze ausgeschrieben, dürfen alternativ Stahlbetonstürze mit Ziegel-U-Schalen als verlorene Schalung eingebaut werden.

Vor Einbringen von Ortbeton sind Ziegelschalen abzusteifen und vorzunässen.

Fertigstürze sind so abzusteifen, dass sie beim Betonieren von Decken u.ä. nicht aus ihrer Lage gedrückt werden können oder unzulässigen Belastungen vorübergehend ausgesetzt sind.

Fertigstürze müssen mindestens 11,5 cm Auflager auf jeder Seite haben. Die Auflager sind mit Mörtel herzustellen.

Bei nachträglich einzubauenden Sturzträgern sind die Auflager nicht zu stemmen, sondern zur Erhaltung der Altbausubstanz zu sägen oder zu fräsen.

Leibungen von Außenwandöffnungen sind mit Fugenglattstrich auszuführen, damit ein späteres luftdichtes Anschließen der Fenster und Türen an das Mauerwerk sicher möglich ist.

Verkehrssicherung

Zum Leistungsumfang der nach ATV Abschnitt 4.1 als Nebenleistung durch den Auftragnehmer herzustellenden Abdeckungen und Umwehrungen zählen auch deren Überprüfung und deren Erhalt im ordnungsgemäßen Zustand bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber nach Fertigstellungder eigenen Arbeiten.

4. Angaben zur Abrechnung

Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton, die nach dem Längenmaß abgerechnet werden, ist die gem??ß Zeichnung oder Angabe auszuschneidende Länge für die Abrechnung maßgebend. Technologische Zwischenschnitte werden nicht gesondert abgerechnet.

Die Abrechnung von Schüttgütern, z.B. losen Schüttungen, nach dem Raummaß [m³] erfolgt nach dem Volumen der Schüttgüter am Einbauort. Wenn die Ermittlung der Menge am Einbauort nicht möglich ist, erfolgt die Abrechnung nach dem nachgewiesenen Aufmaß in den Transportmitteln, z.B. durch den Nachweis der verbrauchten Säcke und dem darauf angegebenen Volumen des Inhalts.

5. Sonstige Angaben

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.

Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.


 
 

ZTV Abdichtungsarbeiten

TECHNISCHE VORBEMERKUNG - ABDICHTUNGSARBEITEN

1. Mitgeltende Normen und Regeln

Allgemeines

Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.

Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: (oder gleichwertig), immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

DIN 18531-1

Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen I Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer ? Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze

DIN 18531-3

Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen I Teil 3: Nicht genutzte und genutzte Dächer ? Auswahl, Ausführung und Details

DIN 18531-4

Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen I Teil 4: Nicht genutzte und genutzte Dächer ? Instandhaltung

DIN EN 12591

Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel I Anforderungen an Straßenbaubitumen

DIN EN 12597

Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel I Terminologie

DIN EN 13074-1

Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel I Rückgewinnung des Bindemittels aus Bitumenemulsion oder verschnittenen oder gefluxtem Bitumen ? Teil 1: Rückgewinnung durch Verdunstung

DIN EN 13074-2

Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel I Rückgewinnung des Bindemittels aus Bitumenemulsion oder verschnittenen oder gefluxtem Bitumen ? Teil 2: Stabilisierung nach Rückgewinnung durch Verdunstung

BFS Merkblatt Nr. 3

Beschichtungen für Balkone, Loggien und Laubengänge sowie vergleichbar genutzte Flächen aus Beton mit oder ohne Estrich

Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)

BWA-Richtlinien

BWA-Richtlinien für Bauwerksabdichtungen

Reihe: Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen

Herausgeber: BFA-BWA I Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

IVD-Merkblatt Nr. 3-1

Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in Sanitär- und Feuchträumen. Teil 1: Abdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen

Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)

IVD-Merkblatt Nr. 3-2

Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in Sanitär- und Feuchträumen. Teil 2: Abdichtung von Wannen und Duschwannen in Verbindung mit flexiblen Zargenbändern/Wannenrand-Dichtbändern

Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)

IVD-Merkblatt Nr. 4

Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern

Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)

IVD-Merkblatt Nr. 5

Abdichtungen mit Butylbändern

Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)

IVD-Merkblatt Nr. 6

Fugenabdichtung an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)

IVD-Fachinformation zu Merkblatt Nr. 14

Fachinformation zu Merkblatt Nr. 14: Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall. Ursachen ? Vorbeugung ? Sanierung

Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)

IVD-Merkblatt Nr. 17

Anschlussfugen im Schwimmbadbau

Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)

IVD-Merkblatt Nr. 21

Elastische Fugenabdichtungen im Lebensmittelbereich

Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)

IVD-Merkblatt Nr. 27

Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen

Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)

IVD-Merkblatt Nr. 28

Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade

Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)

IVD-Merkblatt Nr. 30

Montageklebstoffe für Klebungen und Abdichtungen

Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)

Merkblatt

Hinweise für die Ausführung von Abdichtungen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innenbereich

Herausgeber: Fachverband Fliesen und Naturstein im ZDB

Richtlinie

Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit mineralischen Dichtungsschlämmen (MDS)

Herausgeber: Deutsche Bauchemie e.V.

Richtlinie

Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit polymermodifizierten Bitumendickbeschichtungen (PMBC)

Herausgeber: Deutsche Bauchemie e.V.

Richtlinie

Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit flexiblen polymermodifizierten Dickbeschichtungen (FPD)

Herausgeber: Deutsche Bauchemie e.V.

vdd Technische Regeln

Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen

Herausgeber: vdd-Industrieverband Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e.V.

VdS 2008

Feuergefährliche Arbeiten; Richtlinien für den Brandschutz

Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

VdS 2021

Baustellen I Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept

Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

VdS 2047

Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten

Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

WTA-Merkblatt 4-5-99/D

Beurteilung von Mauerwerk I Mauerwerksdiagnostik

Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)

WTA-Merkblatt 4-6-14/D

Nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile

Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)

WTA-Merkblatt 4-7-24/D

Nachträgliche mechanische Horizontalsperre

Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)

WTA-Merkblatt 4-9-19/D

Nachträgliches Abdichten und Instandsetzen von Gebäude- und Bauteilsockeln

Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)

WTA-Merkblatt 4-10-24/D

Injektionsverfahren mit zertifizierten Injektionsstoffen gegen kapillaren Feuchtetransport

Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)

WTA-Merkblatt 4-11-16/D

Messung des Wassergehalts bzw. der Feuchte von mineralischen Baustoffen

Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)

WTA-Merkblatt 4-12-21/D

Ziele und Kontrolle von Schimmelpilzschadensanierungen in Innenräumen

Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)

ZVDH-Fachregel

Regeln für Abdichtungen ? mit Flachdachrichtlinie -

Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.

2. Angaben zur Ausführung

Allgemeines

Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.

Der Beginn der Abdichtungsarbeiten ist der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen, damit eine Überwachung der Arbeiten sichergestellt werden kann.

Bevor Abdichtungen durch weitere Arbeiten, z.B. durch Vorstellen von Schutzschichten, verdeckt werden, muss die Leistung durch den Auftraggeber abgenommen werden. Die Bauleitung ist entsprechend frühzeitig zu informieren.

Kelleraußenwände mit Dichtungsschichten sind stets vor dem Einhängen von Fertigteilen (Lichtschächte etc.) bis zu den Fertigteil-Innenkanten zu beschichten.

Die Überprüfung des Untergrundes umfasst auch den Hinweis auf vorstehende Teile, z.B. Drähte, Rundstahlenden, Anker und dergleichen sowie auf unverschlossene Öffnungen von Spanndrähten, Verbindungsstäben und dergleichen.

Der Anschluss Sohle zur Wand im Außenbereich ist bzgl. Sauberkeit entsprechend der Anforderungen des geplanten Abdichtungssystems zu untersuchen und ggf. von Mörtelresten u. dgl. mechanisch zu befreien.

Zur schnelleren Trocknung bei kühler Witterung dürfen unter Beachtung der Herstellervorschriften nur Warmluftgebläse eingesetzt werden. Offene Flammen und Infrarotstrahler sind verboten.

Vor dem Aufbringen oder Vorstellen von Schutzschichten muss die Dichtung durchgetrocknet sein.

Beim Kehlenstoß von Dichtungsbahnen als Übergang von waagerechten zu senkrechten Flächen sind die Stoßüberdeckungen an der senkrechten Fläche anzuordnen.

Beim Kantenstoß von Dichtungsbahnen als Übergang von waagerechten zu senkrechten Flächen ist darauf zu achten, dass die Abdichtungslagen der waagerechten Fläche die entsprechenden Abdichtungslagen der senkrechten Fläche überdecken, damit das Wasser nicht gegen den Stoß läuft.

Das Einstellen der Wasserhaltung, um die Funktionsfähigkeit der Dichtung nachweisen zu können, sowie die Sicherung gegen Auftrieb ist mit dem Auftraggeber abzusprechen.

Bituminöse Abdichtungen, die beim Verlegen von Bewehrungsstahl gefährdet werden können, sind mit einem Anstrich aus Zementmilch zu versehen, um mechanische Beschädigungen erkennen zu können.

Bituminöse Abdichtungen, die im vertikalen oder stark geneigten Bereich starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, sind mit einem Anstrich aus Zementmilch zu versehen oder mit Planen abzuhängen, um ein Erwärmen und Abrutschen der Dichtung zu verhindern.

3. Sonstige Angaben

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.

Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.


 
 
Summe 1.1
 

Vorbemerkungen


 
Summe 1
 

Vorbemerkungen


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
2

Vorbereitende Arbeiten / Erdarbeiten

 
 

Hinweis

Dem diesem LV beiliegende "Anlage 17 Baugrundgutachten GN19 142 3 von Dr. Netta vom 19.01.2021" ist zwingend zu beachten. Es sind sämtliche Vorgaben, Arbeits- und Handlungsanweisungen sowie Anforderungen, die im Baugrundgutachten genannt sind, zu beachten und in die Positionen einzukalkulieren, auch wenn diese nicht explizit in den Positionen genannt sind. Eine zusätzliche Vergütung erfolgt nicht.

Insbesondere sind nachfolgende Leistungen zu beachten und einzukalkulieren:

Auf dem Gelände steht bis dato ein älteres Umkleidegebäude mit Platzwart-Wohnung. Der Altbestand wird vollständig zurückgebaut und durch den Neubau ersetzt. Hierbei werden auch Fundamentabbrüche durchgeführt. Die Fehlstellen müssen durch Bodenverbesserungen in Absprache mit der Oberbauleitung und dem Bodengutachter aufgefüllt werden. Die Massen werden über die "Auffüll- und Bodenverbesserungspositionen" abgerechnet.

Grundsätzlich gilt, dass sämtliche Aushub- und Planungsebenen vom Bodengutachter zu sichten und abzunehmen sind. Die Koordinierung dieser Arbeiten erfolgt auch eigenverantwortlich durch den AN (Hinweispflicht!). Mangelhaft ausgeführte Erdarbeiten, die nicht durch den Baugrundgutachter I Architekten abgenommen oder gesichtet worden sind, werden auf Kosten des AN rückgebaut und müssen mangelfrei hergestellt werden.

Es wird eine tragende Bodenplatte, d=40 cm, gemäß Statik als Gründungsbauteil auf einer druckfesten Unterbodenplattendämmung ausgeführt. Der Unterbau muss entsprechend einwandfrei hergestellt werden.

Das Urgelände ist mäßig bis stark nach Nordwesten geneigt. Für den Sportplatz wurde teils in den Hang eingeschnitten, teils künstlich angeschüttet. Das Multifunktionsgebäude ist teilweise in die Böschung des südwestlichen Einschnitts eingebettet.

Das Bauvorhaben befindet sich zwischen Mosel und Rhein im unteren nordwestlichen Hang der Hochfläche der Koblenzer Karthause. Im Untergrund sind mächtige Hangablagerungen aus Schuttdecken und Hanglehm zu erwarten. Diese bilden ein Gemisch aus allen Schichten, die auf der Karthause vertreten sind: quartäre Lockersedimente aus Bims- und Lössanwehungen, Kiessande der Flussterrassen, weiterhin tertiäre Lockersedimente aus Ton, der mesozoisch tertiären Verwitterungsrinde des Grundgebirges und Gesteinsschutt des darunter anstehenden Felses aus Schiefern und Quarziten des devonischen Grundgebirges.

Am untersuchten Standort befinden sich im Boden mächtige Schichten aus Hangschutt und Hanglehm über der geneigten Felsoberfläche des südöstlichen Abhangs der Koblenzer Karthause. Die Schichten sind inhomogen, teils bindig, teils gemischtkörnig, selten nichtbindig und setzen sich aus einem Gemisch wechselnder Anteile der auf der Karthause vorkommenden Schichten zusammen.

Nachfolgende Schichten sind erkundet:

Schicht 1 a = Homogenbereich 1

Auffüllung: Umgelagerter Mutterboden und gemischter Erdaushub

Schicht 1 b = Homogenbereich 2

Auffüllung: Anschüttungen unter befestigten Flächen

Schicht 2 = Homogenbereich 3

Lehmdeckschicht

Schicht 3 = Homogenbereich 3

Laacher-See-Tephra

Schicht 4 = Homogenbereich 3

Hangschutt

Schicht 5 = Homogenbereich 3

Hanglehm

Sämtliche Schichten sind den Bodenklassen 3 und 4 nach DIN 18300 zugeordnet.

Die Gründungs- und Baugrubensohle weißt extrem unterschiedliche Untergründe vor. Bergseits liegt in einem kurzen Abschnitt in der Gründungssohle Fels, talseits stehen in nicht vorhersagbarer, unregelmäßiger Abfolge Hangablagerungen von mäßig bis gut tragfähigen gemischtkörnigen Schichten bis zu in

Teilbereichen weichen bindigen Schichten an. Die weichen Bodenschichten zeichnen sich durch eine hohe Setzungsbereitschaft aus, so dass ohne ausgleichende stabilisierende Maßnahmen sehr ungleichmäßige Setzungen im Gebäude zu erwarten wären. Zur Realisation des Bauvorhabens ist die vorgenannte angedachte Gründung auf einer tragenden, elastisch gebetteten Bodenplatte über einem Gründungspolster von ca. 1 m Dicke geplant.

In Bereichen, in denen bindiger Hanglehm in der Ausschachtungssohle ansteht, muss tiefer geschachtet werden und eine 30 cm dicke Krotzenlage eingebaut werden. Hierfür werden ca. 10 bis 20 cm dicke Steine (Vorzugsweise Lavakrotzen, die sich aufgrund ihrer rauhen kantigen Form gut verzahnen) einzeln in den Boden eingedrückt, bis der Boden keine Steine mehr aufnimmt und kein Lehm mehr zwischen den Steinen hochquillt. Mit einer dünnen Lage Lava 0-32 werden Hohlräme aufgefüllt und die Oberfläche geglättet. Die Festlegung der Bereiche, in denen eine Krotzenlage erforderlich ist, sollte nach Freilegen der Baugrubensohle in Absprache mit dem Bodengutachter und unter Zuhilfenahme von Lastplattendruckversuchen (s.u.) erfolgen.

Der Bodenaustausch für das Gründungspolster ist mit sehr gut verdichtungsfähigem, gut verzahnendem Material, mit Frostschutzqualität, z.B. Schotter oder Kiessand vorzunehmen. Das Gründungspolster ist in Lagen von nicht mehr als 40 cm Schütthöhe einzubauen und zu verdichten. Die Größe des Gründungspolsters ist mit seitlichem Überstand an der Sohle so zu bemessen, dass innerhalb des Bodenpolsters ein Lastausbreitungswinkel von 45° gewährleistet ist. Zur Vermeidung des Einstaus von Schichtwasser oder Tagwasser auf den bindigen Schichten in der Aushubsohle ist das Planum mit einem schwachen Gefälle zu einer Seite zu versehen und eine Ablaufmöglichkeit, z.B. durch einen Drainagestrang zu schaffen.

Die Verdichtungsanforderungen auf OK Gründungspolster nach ZTVE sind:

Dpr = 97%

Ev2 >80 MN/m²

Ev2/Ev1 < 2,5

Auf dem verbesserten Erdplanum (Krotzenlage) wird gefordert:

Ev2 > 45 MN/m² und Ev2/Ev1 < 3,0

Die Erfüllung der genannten Verdichtungsanforderungen ist nur möglich, wenn die Konsistenz des Lehms in der Aushubsohle steif bis halbfest oder besser bleibt, d.h. wenn z.B. im Lastplattendruckversuch auf dem Erdplanum ein Ev2 > 45 MN/m² und Ev2/Ev1 > 3,00 nachgewiesen wird. Sollte sich die Konsistenz verschlechtern, beispielsweise durch Einwirken von Niederschlägen, kann eine Tieferschachtung und Erhöhung der Mächtigkeit des Gründungspolsters erforderlich werden. Die Witterungsbedingungen sind während der Arbeiten durch den AN zu beobachten und die Arbeiten in Abstimmung mit dem Bodengutachter entsprechend zu takten. Schutzmaßnahmen der Aushubsohlen sind ggf. vorzunehmen. Die Bodenschichten im Gründungsbereich des Bauvorhabens enthalten bindige Anteile (Schichten 4 und 5) und reagieren auf mechanische Bearbeitung im durchfeuchteten Zustand mit Konsistenzverschlechterung und rastischer Herabsetzung der Tragfähigkeit des Baugrundes. Das Befahren des ungeschützten Erdplanums ist strikt zu vermeiden, feinkörnige Böden sind in Tagesleistung zu bearbeiten und bei Regen abzudecken. Die bindigen Böden sind in rückschreitender Arbeitsweise "vor Kopf" oder mittels Tieflöffelbagger von außen zu schachten. Zum Schachten wird die Verwendung eines Baggerlöffels mit Schneide empfohlen, um unnötige Lockerung des Planums durch Reißen zu vermeiden. Bei anhaltend nasser Witterung sind die Erdarbeiten einzustellen. Langfristig offenliegende Böschungen sind durch Abdecken mit Folie vor Witterungseinflüssen zu schützen. Böschungsausbrüche durch saisonal auftretende schichtwasserführende Zonen sind durch flacheres Böschen oder Andecken mit Grobsteinen oder Betonkies zu sichern.

Die Baugrube wird sämtliche beschriebenen Schichten anschneiden. Sämtliche Schichten sind bindig oder gemischtkörnig, sie werden als vorübergehend standfest beurteilt und können unter < 60° geböscht werden. Die Böschungswinkel im Fels dürfen zunächst mit 60° an die restlichen Böschungen angepasst

werden. In Abhängigkeit vom Verlauf des Trennflächengefüges können nach gutachterlicher Prüfung im günstigsten Fall senkrechte Abschachtungen erlaubt werden.

Zur Ableitung von Tagwasser wird im Baufeld und im Bereich der Geländeeinschnitte eine offene Wasserhaltung empfohlen. Da an der Erdoberfläche schlecht dränfähige Böden vorliegen, ist insbesondere auch nach Baufertigstellung zum Schutz der Gebäude auf die Oberflächen-Wasserhaltung gesteigerter

Wert zu legen. Oberflächen sind grundsätzlich mit Gefälle vom Haus weg vorzusehen, die Vorflut ist vor Schachtungsbeginn stets sicherzustellen. Das geplante Bauwerk liegt mindestens > 50cm über dem Grundwasserspiegel. Die umgebenden Böden sind schwach bis mäßig durchlässig (kf < 10 E-04).

Die erkundeten Böden enthalten nach der organoleptischen Ansprache der Schichten 2 bis 6 nur geogene mineralische Bestandteile und können daher als nicht belasteter Bodenaushub verwertet oder verbracht werden.


 
2.1

Geländevorbereitung / Erdarbeiten

 
 
2.1.1
*** Pauschalposition

Dokumentation I Abrechnungsmanagement

Erstellung eines Nivellements des Urgeländes und eines Nivellements der späteren Gründungebene als Abrechnungsbasis für die Abrechnung von zu bewegenden Erdmassen durch einen externen Vermessungingenieur. Aufzunehmen sind alle Höhen/Übergänge der Freiflächen in einem 2,5 m Raster mit Bezug auf einen Geländefestpunkt sowie NN-Höhen. Die Höhen müssen dem AG in bearbeitbarer Datenform [DXF- und PDF-Format] sowie 2-fach in Papierform übergeben werden. Spätestens mit Stellung der Schlußrechnung sind alle Entsorgungsnachweise dem Auftraggeber vorzulegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Prüfung und Freigabe der Schlußrechnung erst nach vollständiger Vorlage der geforderten und notwendigen Entsorgungsnachweise erfolgen kann.


   
       
    1  psch
 
 
2.1.2
*** Pauschalposition

Fotodokumentation Bestand

Vor Baubeginn Bestandsaufnahmen mittels Farbfotos von Grundstückszufahrten, Eingängen, Einfriedungen usw. aufzunehmen. Digitale Bilder mit Angabe von Lage und Datum beschriften und auf USB-Stick digital der Bauüberwachung übergeben.

Hinweis / Lage:

Abrechnung: 1 x pauschal für die Bauarbeiten

Bildanzahl ca. 100

Inkl. Datumsangabe sowie Positionsangabe mit Planbezug


   
       
    1  psch
 
 
2.1.3

Folie zur Böschungssicherung | Abdeckung Boden

FOLIE zur Böschungssicherung | Abdeckung Boden nach ausdrücklicher Angabe der Bauleitung. Die Folie ist gegen Wind zu sichern. Die Folie muss nach Fertigstellung entfernt und entsorgt werden.


   
       
    500  m2
 
 
2.1.4

Probenentnahme | Vollanalyse

Probenentnahme aus den Erdmassen des anfallenden Aushubs gemäss den einschlägigen Vorschriften, abfüllen des Probematerials in geeignete Probenahmegefäße, bereitstellen der Gläser, verpacken, beschriften und Transport zum Analyselabor inkl. zeichnerischer Dokumentation und Protokollierung der

Probenahme und Vollanalyse gem. Tab. II 1.2-4 / -5 nach Parameterumfang LAGA M20 Stand 2004. Die Dokumentation muss dem AG in Datenform [PDF-Format] sowie 2-fach in Papierform übergeben werden.


   
       
    2  St
 
 
2.1.5

Probenentnahme | Mindestuntersuchungsprogramm

Probenentnahme aus den Erdmassen des anfallenden

Aushubs gemäss den einschlägigen Vorschriften,

abfüllen des Probematerials in geeignete

Probenahmegefäße, bereitstellen der Gläser, verpacken,

beschriften und Transport zum Analyselabor inkl.

zeichnerischer Dokumentation und Protokollierung der

Probenahme und Mindestuntersuchungsprogramm gem. Tab.

II 1.2-1 nach Parameterumfang LAGA M20 Stand 2004.

Die Dokumentation muss dem AG in Datenform

[PDF-Format] sowie 2-fach in Papierform übergeben

werden.


   
       
    2  St
 
 
2.1.6

Mutterboden, Homogenbereich 1, abtragen und entsorgen

Umgelagerter Mutterboden und gemischter Aushub

(Schicht 1a gemäß Baugrundgutachten, Homogenbereich 1),

Schwach feucht bis stark feucht

Konsistenz: steif

Bodenklasse 4 nach DIN 18300

Bodengruppe OH, UL-TL, SU* nach DIN 18196

mit Raseneinwuchs, Unkraut oder niedrigen Bodendeckern [bis 30 cm] ausheben, entfernen und abtransportieren, inkl. Entsorgung. Rodung größerer Gehölze in separater Position beschrieben bzw. bauseits erfolgt inkl. Deponiegebühr.

Abtragungsdicke Oberboden: bis ca. 20 - 50 cm

Mengenermittlung [m3] nach Aufmaß an der Entnahmestelle.

Ausbauort im Bereich Baugrube


   
       
    400  m3
 
 
2.1.7

Baum fällen, Stammdurchmesser 10 - 20 cm

Baum fällen, inkl. Roden des Wurzelstockes. Baum entasten, komplettes Material zur zugelassenen Deponie/Entsorgungsstelle transportieren inkl. Deponiegebühr.

Standortbedingung: frei stehender Einzelbaum in Hangneigugn, durch relativ geringe Höhe unbehindertes Fällen in Richtung Grundstück/Baugrube möglich.

Stammdurchmesser: ab 20 cm bis 60 cm [gemessen 1,00 m über OKG]

Baumhöhe: bis ca. 10,00 m


   
       
    4  St
 
 
2.1.8

Einzelnen Strauch roden, entsorgen, d bis 1,0 m, Höhe bis 1,0 m

Strauch einschl. Wurzelstock roden, anfallendes Material laden, abfahren und entsorgen, inkl. Kippgebühren.

Durchmesser: bis 1,00 m

Höhe: bis 1,00 m


   
       
    10  St
 
 
2.1.9

Roden Wurzelwerk, 20cm

Roden von Wurzelwerk von bauseits gefällten Bäumen. Holz wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen.

Stammdurchmesser: bis 20 cm [gemessen 0,10 m über GOK]


   
       
    5  St
 
 
2.1.10

Roden Wurzelwerk, 40cm

Roden von Wurzelwerk von bauseits gefällten Bäumen. Holz wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen.

Stammdurchmesser: bis 40 cm [gemessen 0,10 m über GOK


   
       
    3  St
 
 
2.1.11

Beton im Boden, abbrechen, laden, entsorgen

Hindernis im Boden aus Beton und Stahlbeton [Fundamente, Grundungsbauteile, etc.] als Zulage zu den Erdaushubpositionen, abbrechen mit Kompressor o.ä., Räumgut geht in Eigentum des AN über und ist fachgerecht zu entsorgen. Nur auf ausdrückliche Freigabe und Abstimmung mit der Bauleitung. Die Vergütung dieser Massen erfolgt nur auf gesonderten Nachweis durch den AN. Die Nachweise sind zur späteren Abrechnung vom AN nachvollziehbar zu dokumentieren und arbeitstäglich der Bauleitung vorzulegen. Nicht vorgelegte Massen werden ausdrücklich nicht vergütet. In verschiedenen Größen.


   
       
    10  m3
 
 
2.1.12

Mauerwerk im Boden, abbrechen, laden, entsorgen

Hindernis im Boden aus zusammenhängendem Mauerwerk in Zementmörtelmauerung als Zulage zu den Erdaushubpositionen, abbrechen mit Kompressor o.ä., Räumgut geht in Eigentum des AN über und ist fachgerecht zu entsorgen. Nur auf ausdrückliche Freigabe und Abstimmung mit der Bauleitung. Die Vergütung dieser Massen erfolgt nur auf gesonderten Nachweis durch den AN. Die Nachweise sind zur späteren Abrechnung vom AN nachvollziehbar zu dokumentieren und arbeitstäglich der Bauleitung vorzulegen. Nicht vorgelegte Massen werden ausdrücklich nicht vergütet.


   
       
    5  m3
 
 
2.1.13

Findling im Boden aufnehmen, abfahren

Hindernis im Boden aus Einzelsteinen [Findling] in unterschiedlichen Größen als Zulage zu den Erdaushubpositionen, aufnehmen, Räumgut nach Vorgabe der örtlichen Bauleitung abfahren. Abrechnung für Steine von über 0,50 m3 Rauminhalt in Stück. Nur auf ausdrückliche Freigabe und Abstimmung mit der Bauleitung. Die Vergütung dieser Massen erfolgt nur auf gesonderten Nachweis durch den AN. Die Nachweise sind zur späteren Abrechnung vom AN nachvollziehbar zu dokumentieren und arbeitstäglich der Bauleitung vorzulegen. Nicht vorgelegte Massen werden ausdrücklich nicht vergütet.


   
       
    5  St
 
 
2.1.14

Hindernisse aus Stahl aufnehmen, Übergang in Eigentum AN

Hindernisse im Boden aus Stahl und Profilstahl als Zulage zu den Erdaushubpositionen, aufnehmen, Räumgut geht in Eigentum des AN über und ist fachgerecht zu entsorgen. Abrechnung nach Gewicht in kg. Nur auf ausdrückliche Freigabe und Abstimmung mit der Bauleitung. Die Vergütung dieser Massen erfolgt nur auf gesonderten Nachweis durch den AN. Die Nachweise sind zur späteren Abrechnung vom AN nachvollziehbar zu dokumentieren und arbeitstäglich der Bauleitung vorzulegen. Nicht vorgelegte Massen werden ausdrücklich nicht vergütet.


   
       
    250  kg
 
 
2.1.15

Vorhandenes Pflaster [8 / 16 bis 10 / 20] inkl. UK aufnehmen, laden, entsorgen

Aufnehmen des vorhandenen Pflasterbelages in Teilflächen, nach Angabe in den Planunterlagen oder Angabe der Bauleitung. Der Pflasterbelag ist zu laden, abzutransportieren und zu entsorgen [inkl. der Kippgebühren], einschl. des Unterbaus.

Pflasterart: Beton Verbundsteinpflaster o.ä. ca. 10 cm dick, bis ca. 10 / 20 cm, inkl. 5 cm Sandbett, inkl. 30 cm Tragschicht


   
       
    850  m2
 
 
2.1.16

Kantensteine | Bordsteine im Bestand abbrechen, entsorgen

In Beton gesetzte Randsteine in Teillängen ausbauen und fachgerecht entsorgen, einschl. Aufbrechen, Ausbau und Entsorgung der Betonunterlage sowie der hierzu erforderlichen Erdarbeiten. Ausgebautes Material laden und zur zugelassenen Deponie / Entsorgungsstelle transportieren, inkl. Deponiegebühr.


   
       
    50  m
 
 
2.1.17

Wirtschaftsgegenstände abräumen

Wirtschaftsgegenstände, wie Fahnenmasten, Rankgestelle, Wäschepfähle, Pflanzbehälter, Bänke, Schilder, Beleuchtungsmasten, Poller o.ä., einschl. der Fundamente, abräumen und entsorgen.


   
       
    10  St
 
 
2.1.18

Bodenaushub für Suchgräben bis 1,25 m

Bodenaushub für Suchgräben, vorhandene Hindernisse, z.B. Leitungen, nach Lage und Höhe einmessen und protokolieren.

Aushubtiefe: bis 1,25 m

Boden wieder einbauen und verdichten. Ausführung nach Aufforderung und Angabe duch die örtliche Bauleitung.


   
       
    15  m3
 
 
2.1.19

Bodenaushub für Suchgräben in Handschachtung

Bodenaushub für Suchgräben in Handschachtung, vorhandene Hindernisse, z.B. Leitungen, nach Lage und Höhe einmessen und protokolieren.

Aushubtiefe: bis 1,25 m

Boden wieder einbauen und standfest nach ZTVE-Stb 94 verdichten. Ausführung nach Aufforderung und Angabe duch die örtliche Bauleitung.


   
       
    15  m3
 
 
2.1.20

Baugrubenaushub, Homogenbereich 2

Baugrubenaushub nach Abbruch bzw. Abtrag Mutterboden bis Gründungssohle / Aufbausohle Tragschicht, Gründungspolster ausheben, verladen und fachgerecht entsorgen.

Homogenbereich 2 / Schicht 1b gemäß Bodengutachten,

(Anschüttungen, befestigte Flächen)

Schwach feucht bis feucht

Konsistenz: locker bis halbfest

Bodenklasse 3,4 nach DIN 18300

Bodengruppe GU / GU* nach DIN 18196

Belastung: Zuordnung nach LAGA

Zuordnungsklasse: Z 0 / Z 0*

Abfallschlüssel 17 05 04 [Boden und Steine, mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* fallen]

Baugrube: mehrseitig ohne Verbau

Aushubtiefe: bis ca. 3,00 m, profilgerecht lösen

Aushub in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen. In den EP sind die Erschwernisse und Mehraufwendungen einzurechnen, die sich aus dem abschnittsweisen Herstellen der Baugrube ergeben. Abrechnung nach Abtragsprofil sowie Abrechnungs-Nivellement.


   
       
    400  m3
 
 
2.1.21

Baugrubenaushub, Homogenbereich 3

Baugrubenaushub nach Abbruch bzw. Abtrag Mutterboden bis Gründungssohle / Aufbausohle Tragschicht, Gründungspolster ausheben, verladen und fachgerecht entsorgen.

Homogenbereich 3, gemäß Bodengutachten bestehend aus:

  • Schicht 2, (Lehmdeckschicht), Schwach feucht bis feucht, Konsistenz: steif bis halbfest, Bodenklasse 3 nach DIN 18300, Bodengruppe UL-GU* nach DIN 18196
  • Schicht 3, (Laacher-See-Tephra), feucht bis nass, Konsistenz: --, Bodenklasse 3 nach DIN 18300, Bodengruppe SE-SW / SU nach DIN 18196
  • Schicht 4, (Hangschutt, lehmig), schwach feucht bis feucht, Konsistenz: steif, Bodenklasse 3 nach DIN 18300, Bodengruppe SU / GU* (bis UL) nach DIN 18196
  • Schicht 5, (Hanglehm), schwach feucht bis stark feucht, Konsistenz: weich bis halbfest, Bodenklasse 3 nach DIN 18300, Bodengruppe UL-TL, SU* nach DIN 18196

Belastung: Zuordnung nach LAGA

Zuordnungsklasse: Z 0 / Z 0*

Abfallschlüssel 17 05 04 [Boden und Steine, mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* fallen]

Baugrube: mehrseitig ohne Verbau

Aushubtiefe: bis ca. 3,00 m, profilgerecht lösen

Aushub in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen. In den EP sind die Erschwernisse und Mehraufwendungen einzurechnen, die sich aus dem abschnittsweisen Herstellen der Baugrube ergeben. Abrechnung nach Abtragsprofil sowie Abrechnungs-Nivellement.


   
       
    1.200  m3
 
 
2.1.22

Zulage zum Aushub - Bodenaushub, Zuordnungs-Klasse <=Z 1.2

Zulage zum Aushub der Vorposition für die Entsorgung von kontaminierten Erdmassen.

Material: Bodenaushub Abfallschlüssel 17 05 04 [Boden und Steine, mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* fallen]

Belastung: Zuordnung nach LAGA

Zuordnungsklasse: > Z 0* bis Z 1.2

Es wird lediglich der nachgewiesene Entsorgungsmehrpreis der Deponie zuzüglich der AN-internen Verwaltungs- und Dispositionskosten vergütet.

Die Vergütung dieser Massen erfolgt nur auf gesonderten Nachweis durch den AN. Die Nachweise sind zur späteren Abrechnung vom AN nachvollziehbar zu dokumentieren und arbeitstäglich der Bauleitung vorzulegen. Nicht vorgelegte Massen werden ausdrücklich nicht vergütet.


   
       
    50  m3
 
 
2.1.23

Zulage zum Aushub - Bodenaushub, Zuordnungs-Klasse Z 2 bis >=Z 2

Zulage zum Aushub der Vorposition für die Entsorgung von kontaminierten Erdmassen.

Material: Bodenaushub Abfallschlüssel 17 05 04 [Boden und Steine, mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* fallen]

Bodenklasse 3-5

Belastung: Zuordnung nach LAGA

Zuordnungsklasse: > Z 1.2 bis > = Z 2

Es wird lediglich der nachgewiesene Entsorgungsmehrpreis der Deponie zuzüglich der AN-internen Verwaltungs- und Dispositionskosten vergütet.

Die Vergütung dieser Massen erfolgt nur auf gesonderten Nachweis durch den AN. Die Nachweise sind zur späteren Abrechnung vom AN nachvollziehbar zu dokumentieren und arbeitstäglich der Bauleitung vorzulegen. Nicht vorgelegte Massen werden ausdrücklich nicht vergütet


   
       
    50  m3
 
 
2.1.24

Zulage zum Aushub - Bodenaushub, Abfallschlüssel 17 05 03*, DK 1

Zulage zum Aushub der Vorposition für die Entsorgung von kontaminierten Erdmassen.

Material: Bodenaushub Abfallschlüssel 17 05 03* [Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten] gefährlicher Abfall

Bodenklasse 3 bis 4

Deponieklasse: DK 1

Es wird lediglich der nachgewiesene Entsorgungsmehrpreis der Deponie zuzüglich der AN-internen Verwaltungs- und Dispositionskosten vergütet.

Die Vergütung dieser Massen erfolgt nur auf gesonderten Nachweis durch den AN. Die Nachweise sind zur späteren Abrechnung vom AN nachvollziehbar zu dokumentieren und arbeitstäglich der Bauleitung vorzulegen. Nicht vorgelegte Massen werden ausdrücklich nicht vergütet.


   
       
    25  m3
 
 
2.1.25

Zulage zum Aushub - Bodenaushub, Abfallschlüssel 17 05 03*, DK 2

ZULAGE zum AUSHUB der Vorposition für die Entsorgung von kontaminierten Erdmassen.

Material: Bodenaushub Abfallschlüssel 17 05 03* [Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten] gefährlicher Abfall

Bodenklasse 3 bis 5

Deponieklasse: DK 2

Es wird lediglich der nachgewiesene Entsorgungsmehrpreis der Deponie zuzüglich der AN-internen Verwaltungs- und Dispositionskosten vergütet.

Die Vergütung dieser Massen erfolgt nur auf gesonderten Nachweis durch den AN. Die Nachweise sind zur späteren Abrechnung vom AN nachvollziehbar zu dokumentieren und arbeitstäglich der Bauleitung vorzulegen. Nicht vorgelegte Massen werden ausdrücklich nicht vergütet.


   
       
    25  m3
 
 
2.1.26

Rohrleitungen bis DN 200 mm aufnehmen und entsorgen

Rohrleitungen unterschiedlicher Materialien [PVC, GG, Beton und STZ Rohre] DN 200 mm als Zulage zu den Erdaushubpositionen aufnehmen und entsorgen. Abrechnung nach Länge in m. Nur auf ausdrückliche Freigabe und Abstimmung mit der Bauleitung. Die Vergütung dieser Massen erfolgt nur auf gesonderten Nachweis durch den AN. Die Nachweise sind zur späteren Abrechnung vom AN nachvollziehbar zu dokumentieren und arbeitstäglich der Bauleitung vorzulegen. Nicht vorgelegte Massen werden ausdrücklich nicht vergütet.


   
       
    20  m
 
 
2.1.27

Rohrleitungen bis DN 300 mm aufnehmen und entsorgen

Rohrleitungen unterschiedlicher Materialien [PVC, GG, Beton und STZ Rohre] DN 300 mm als Zulage zu den Erdaushubpositionen aufnehmen und entsorgen. Abrechnung nach Länge in m Nur auf ausdrückliche Freigabe und Abstimmung mit der Bauleitung. Die Vergütung dieser Massen erfolgt nur auf gesonderten Nachweis durch den AN. Die Nachweise sind zur späteren Abrechnung vom AN nachvollziehbar zu dokumentieren und arbeitstäglich der Bauleitung vorzulegen. Nicht vorgelegte Massen werden ausdrücklich nicht vergütet.


   
       
    20  m
 
 
2.1.28

Planum herstellen, +/-2cm, 1%

Feinplanum nach STVE-Stb 94 profil- und fachgerecht herstellen zul. Abweichung: +/- 1 cm [von der Sollhöhe]

Verformungsmodul: mind. EV2 85 MN/m2

Neigung: ca. 1%

Die Ausführung erfolgt auf Gründungspolster zur späteren Ausführung der Bodenplatte.


   
       
    800  m2
 
 
2.1.29

Krotzen / Grobschlag

mineralische Krotzen / Grobschlag liefern und als Verbesserung der Standfestigkeit des Bodenverbesserungsplanums einbauen. Nur nach ausdrücklicher Anordnung der Oberbauleitung.

Körnung ca. 100-200 mm

Material: Lavakrotzen o.glw.

Einbaustärke: bis ca. 30 cm

inkl. Verfüllung der Hohlräume mit 0-32 Lava und Glättung der Oberfläche.

Die Krotzenausführung ist in Vorabstimmung mit der Objektüberwachenden Stelle (Architektenbauleitung) festzulegen.

Anmerkung: Es darf ausdrücklich kein Recyclingmaterial verwendet werden!


   
       
    150  m3
 
 
2.1.30

Bodeneinbau aus Frostschutzmaterial 0/32, 0/45 oder 0/56, Gründungspolster

Bodeneinbau aus Mineralgemisch als kapillarbrechende Schicht, Fliterschicht als Frostschutzmaterial, als Gründungspolster der Flachgründung.

Bodeneinbau aus Mineralgemisch als Filterschicht aus Frostschutzmaterial unter der Bodenplatte, Eignungsprüfung durch Abnahme des Bodengutachters, Lagenweiser, verdichteter Einbau [Schütthöhe < 30 cm], Proctordichte mind. 98%, Körnung 0/32, 0/45 oder 0/56, [feinteilfreie, kornabgestufte und witterungsbeständige Erdbaustoffe, Bodengruppen nach DIN 18196: GW, GI] inkl. Planum. Abnahme des Planums erfolgt durch den Bodengutachter. Eine Tragfestigkeit von EV2 >= 45 MN/m2 [Ev2/EV1 <= 2,5] ist gefordert. Ein EV2 >= 80 MN/m2 ist nachzuweisen. Einbauhöhe: bis ca. 100 cm [im Standard] als Bodenverbesserung für die Flachgründung "Bodenplatte" einschließlich Lieferung. Der Einbau hat bei trockener Witterung stattzufinden. Ein nachträgliches Aufweichen der Gründungssohle ist zu vermeiden.

Anmerkung: Es darf ausdrücklich kein Recyclingmaterial verwendet werden!


   
       
    1.000  m3
 
 
2.1.31

Planum Aushubsohle

Planum Aushubsohle herstellen nach ZTVE-Strb 76, Profilgenauigkeit +/- 2 cm


   
       
    900  m2
 
 
2.1.32

Auf- und Hinterfüllung Bauwerke, Liefermaterial

Auf- und Hinterfüllung von Bauwerken (Arbeitsraum) mit geeignetem tragfähigen und frostsicherem Liefermaterial gemäß Bodengutachten, Material profilgerecht einbauen und lagenweise verdichten.

Höhe Auffüllung: bis ca. 3,00 m, profiliert, geböscht

Einbauort: Arbeitsraum, insbesondere Hangseitig

Material: abgestuftes Natursteinmaterial der Körnung 0/32 bis 0/100 mm

Verdichtungsgrad DPr.: >=98%

Tragfestigkeitsvorgabe: EV2 >=80MN/m2


   
       
    400  m3
 
 
2.1.33

Füllstoffe, Verkehrsflächen, Schotter 0/32

Füllstoffe für Verkehrsflächen profilgerecht einbauen und verdichten, mit zu liefernden Stoffen, Arbeiten mit Gerät.

Zul. Abweichung von Sollhöhe: +/- 3 cm

Verdichtungsgrad DPr: 98 %

Füllstoff: Schottertragschicht

Körnung: 0/32

Einbauhöhe : >=50 cm


   
       
    250  m3
 
 
2.1.34

Lastplattendruckversuche herstellen

Prüfungen zur Ermittlung der Verdichtungs- bzw. Tragfähigkeitswerte mittels Lastplattendruckversuch durch unabhängigen Baugrundgutachter durchführen; Prüfprotokolle in dreifacher Ausfertigung, geforderter Verdichtungsgrad DPr 98%.


   
       
    10  St
 
 
2.1.35

Drainage komplett zur Wasserhaltung

Drainage Teilsickerrohr PE-HD DN 100 liefern und verlegen. Inkl. Graben 40x40cm herstellen, Aushub laden und abfahren, 40cm Filtersplitt um das Rohr mit Filtervlies einpacken.


   
       
    210  m
 
 
2.1.36

Pumpensumpf

Pumpensumpf für Drainageleitug herstellen. Pumpensumpf ca. 60cm tief ausheben, Aushub laden und entsorgen. Draiangerohr DN 300 LÄnge 1,50 m einbauen und mit Filtersplitt verfüllen.


   
       
    5  St
 
 
2.1.37

Tauchpumpe

Tauchpumpe in Pumpensumpf einrichten. Tauchpumpe mit einer Leistung von ca. 14m3/h und einer Förderhöhe von ca. 10m, inkl. 50 Meter Kabel und 50 Meter C-Schlauch in den Pumpensumpf einrichten nach Beendigung des Einsatzes wieder abbauen. Vorhaltung in separater Position beschrieben.


   
       
    5  St
 
 
2.1.38

Tauchpumpe vorhalten

Tauchpumpe aus vorposition vorhalten und betreiben. Tägliche Kontrolle der Pumpe. Die Genehmigung zur Einleitung des Wassers in eine öffentliche Kanalisation oder einen Bach muss bauseits beantragt werden.

Preis pro Stück Pumpe und Kalendertag!


   
       
    100  d
 
 
Summe 2.1
 

Geländevorbereitung / Erdarbeiten


2.2

Kampfmittelerkundung

 
 
2.2.1
*** Pauschalposition

Baustelleneinrichtung für Kampfmittelsondierung Fläche

Baustelleneinrichtung und -räumung für die Durchführung der im nachfolgenden beschriebenen Flächensondierungen. In der Pauschale sind folgende Leistungen enthalten:

Auf- und Abbau, An- und Abtransport sowie Vorhaltung aller erforderlichen Geräte, Maschinen, Transportfahrzeuge, Bereitstellen von geeigneten und zugelassenen Behältern, usw., einschl. der hierfür erforderlichen Betriebsstoffe inkl. Mannschaft. Die Abrechnung erfolgt je erforderlichem Einsatz.


   
       
    1  psch
 
 
2.2.2

Kampfmittelsondierung Fläche

Flächensondierung der Aushubflächen in Teilflächen mittels computergestützer, oberflächennaher Feldaufnahme. Ermittlung der ferromagnetischen Belastung ohne Eingriff in das Gelände. Angemessene Verdachtspunkte, Stellungen, Sprengtrichter sind zu kennzeichnen. Inkl . Auswertung, Ergebnisdarstellung und Ausstellung der Bestätigung der Kampfmittelsuche von einer zugelassenen Kampfmittelbeseitigungs-/ räumfirma [Bestätigung Kampfmittelfreiheit gem. ATV DIN 18323, Abschnitt 3.4.2 VOB/C] in Papier - und Dateiformat [DXF- und PDF-Format] sowie 2-facher Übergabe in Papierform an den örtlichen Bauleiter.


   
       
    750  m2
 
 
2.2.3

Verdachtspunkte freilegen | bergen

Angemessene Verdachtspunkte tiefer als 0,40 m bis ca. 2,00 m u. GOK fachgerecht maschinell / manuell mit geeigneten Gerätschaften freilegen, Objekte bzw. Störkörper bergen und für Abtransport lagern bzw. in geeigneten Behältern zur Abholung bereitstellen.


   
       
    5  St
 
 
2.2.4

Kampfmittelüberwachung Aushub | Baubegleitend

Aushubüberwachung durch Feuerwerker und Munitionsfachkundigen mit Sonde zur Beobachtung und Absicherung der Erdarbeiten. Während der Baubegleitung sind Tagesprotokolle über den Arbeitsverlauf und mögliche Funde von Munitions- und Waffenteilen zu führen. Nach Fertigstellung der Maßnahme ist ein Abschlussbericht zu erstellen Dateiformat [PDF-Format] sowie 2-fache Ausfertigung in Papierform und - falls Munitions- oder Waffenteile gefunden wurden - ordnungsgemäße Objektlisten zu übergeben.


   
       
    10  d
 
 
Summe 2.2
 

Kampfmittelerkundung


 
Summe 2
 

Vorbereitende Arbeiten / Erdarbeiten


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
3

Baustelleneinrichtung / Rohbauarbeiten

 
3.1

Baustelleneinrichtung

 
 
3.1.1
*** Pauschalposition

Baustelleneinrichtung und -räumung

Einrichten, Vorhalten über die Leistungszeit des kompletten Projektes (bis 3.Quartal 2027) und nach Beendigung der Leistungen räumen. Mit folgenden in den Pauschalpreis einzurechnenden Leistungen, soweit sie nicht in nachfolgenden Einzelpositionen erfasst sind:

Sämtliche zur vertraglichen Leistungserbringung notwendige Geräte, Maschinen, Betriebsstoffe sowie erforderliche Baustoff- und Werkzeugdepots.

An- und Abreise, auch mehrmalig, des Personals.

Anmerkung:

Das Herstellen, Vorhalten, Unterhalten und Rückbau der erforderlichen temporären Versorgungsanschlüsse [Baustrom und Bauwasser] für die Dauer der gesamten Ausführungszeit [inkl. benötigter Materialien Genehmigungen, Verbrauchskosten, Gebühren] sowie die Baustellenbeleuchtung sind in separaten Positionen beschrieben.

Tagesunterkünfte für den eigenen Leistungsbereich nebst zugehörigen Versorgungsanschlüssen nach Erfordernis.

Sanitäreinrichtungen siehe gesonderte Position.

Koordination der Anlieferung, Transporte, Schwertransporte, Sondergenehmigungen, Sperrungen öffentlicher Bereiche [einschl. Beantragung und möglicher Gebühren].

Klärung, Abstimmung, Erstellung und Erlangung erforderlicher Verkehrsregelungen für die Ein- und Ausfahrten oder Sperrungen [einschl. möglicher Gebühren].

Erforderliche Bauzäune, mobile Absperrelemente, Warnschilder, Beleuchtungen zur Verkehrs- und Gefahrenabsicherung der angrenzenden Flächen und eigener Leistungsbereiche [nach UVV] sowie Passantenschutz nach örtlicher Erfordernis isofern nicht separat beschrieben.

Erforderliche Verkehrsregelungen und Verkehrszeichen nach StVO für die Ein- und Ausfahrten oder Sperrungen sind vom AN eigenverantwortlich mit den Behörden zumklären und auf seine Kosten auszuführen [inkl. eventueller Gebühren und hierfür erforderlicher Materialien | Geräte | Einrichtungen]. Verkehrssicherungseinrichtung einschl. Leistungen zur Verkehrssicherung.

Baustellensicherung gegenüber der öffentlichen Bereiche.

Prüfung der örtlichen Situation sowie Abstimmung der räumlichen Möglichkeiten und Erstellung eines Baustelleneinrichtungsplans zur Freigabe durch die Bauleitung.

Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG und auf der Baustelle zur Einsichtnahme bereithalten.

Baustraßen, befestigte Lagerflächen und provisorische Rampen im kompletten Baufeld für die eigene Leistungserbringung erstellen, vorhalten und rückbauen.

Anfallende Bauschutt- und Sondermüllentsorgung sowie Deponiegebühren.

Zulagen für Überstunden, Erschwernisse, Wochenend- und Feiertagseinsätze, sowie sonstige über die Regellohnkosten hinausgehenden Aufwendungen.

Anmietung von Flächen für Baustelleneinrichtungen, Straßensperrungen, Transportgenehmigungen, inkl. Beantragung und entstehender Gebühren der Stadt Koblenz.

Das durch die einzelnen Bauabschnitte erforderliche Umsetzen von Schutz- und Absperrmaßnahmen, Materialien, Maschinen und Geräten.

Provisorische Treppen außerhalb und innerhalb von Baugruben einschl. Geländer.

Sämtliche Baubehelfe, wie z. B. Gerüste, Arbeitsbühnen, Traggerüste, Hilfsgründungen oder Schutzeinrichtungen gegen Witterung und zum Schutz der Umgebung für die Erbringung der eigenen Leistungen.

Schließdienste [Arbeitsanfang, Arbeitsende]

Erforderlicher Oberflächenschutz angrenzender Verkehrsflächen für schweres Arbeitsgerät, inkl. Dokumentation der Flächen vor und nach Ausführung der Arbeiten.

Alle notwendigen Maßnahmen, wie Absturzsicherungen, Geländer etc., entsprechend den Vorschriften der UVV, BG sofern nicht in nachfolgenden Positionen anders genannt.

Aufstellflächen für Kräne inkl. Herstellen des Ursprungszustandes.

Erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor Frost [Winterbaumaßnahmen].

Der vom AN zu erstellende Baustelleneinrichtungsplan ist rechtzeitig vor Baubeginn mit der Bauleitung abzustimmen.

Nach Abschluss aller Arbeiten ist die Baustelleneinrichtung von allen Geräten, Anlagen und dgl. zu räumen, benutzte Flächen ordnungsgemäß wieder herrichten und wiederherstellen, Verunreinigungen und Fundamente beseitigen. Die Leistungszeit endet nach Abnahme.

Abrechnungsvereinbarung:

60% des Pauschalpreises nach vollständig erbrachter Leistung der Baustelleneinrichtung

40% des Pauschalpreises nach abschließender Räumung durch den AN und Abnahme der Flächen durch die örtliche Bauleitung.

Leistungen, die im weiteren separat beschrieben werden, werden über die Einzelpositionen abgerechnet!


   
       
    1  psch
 
 

Hinweis

Anschluss Wandlerschrank

- Haupt-Baustromverteilerschrank im Erdgeschoss

- Zuleitung H07RN-F 5G70qmm

- Bereitstellung Stromanschluss und Anschluss an das Netz der SW - Koblenz

Anschluss Verteilerschrank im Bauvorhaben

- Verteilerschrank im 1. OG

- von neu errichteter Wandlermessung eingespeist mit Starkstromstecker- und Kupplung CEE 32A an Kabel H07RN-F 5G10qmm


 
 
3.1.2

Miete Wandlerbaustromverteiler

Anzahl: 1 Stück

Liefern, Herstellen, Vorhalten, Rückbauen Anschlussverteilerschrank

Anschlussleistung: ca. 130kVA

nach IEC61439-4 und DIN/VDE 43868/1

Gehäuse (H42) aus elektrolytisch-verzinktem Stahlblech mit schwermetallfreier Kunststoff-Lackierung

Farbe: RAL 2004 -reinorange-

mit Doppeltür und 3-Punkt Stangenschloss

mit Drehknauf und Vorrichtung für Vorhängeschloss

mit Kranösen

inkl. feuerverzinktem Untergestell mit Ösen für Erdnägel

Einbauten bis einschließlich RCD-Schutzschalter im Isolierstoffgehäuse

Schutzart: IP 44

Messeinrichtung Schutzart: IP 54

Größe ca.: 1339 x 1301 x 480mm / H-B-T+ Untergestell-Höhe ca.: 322mm

Anschluss:

1 NH2-Sicherungslasttrennschalter 315A mit Bolzenanschluss M10

Messung:

1 Spannungspfadsicherung 3P 6A -DIAZED-

1 DS-Zählerplatz ohne Zähler nach DIN 43870/2

1 Wandleraufnahmevorrichtung mit Cu-Schienen und ISO-Stützern vorverdrahtet für Einzelwandler

Abgang / Absicherung:

1 NH1-Lasttrennschalter mit Sicherungen 200A

1 RCD-Schutzschalter 4P 125A/500mA -A- mit NH00-Sicherungslasttrennschalter 100A

1 CEE-Anbaudose 125A 5P 400V 6h ohne Vorsicherung -direkt ab RCD-

1 Abgangsklemme 5 x 16-70qmm ohne Vorsicherung -direkt ab RCD-

2 RCD-Schutzschalter 4P 63A/300mA -B- mit je 1 NH00-Sicherungslasttrennschalter 63A

2 CEE-Anbaudosen 63A 5P 400V 6h ohne Vorsicherungen -direkt ab RCD-

1 RCD-Schutzschalter 4P 63A/30mA -B- mit NH00-Sicherungslasttrennschalter 63A

3 CEE-Anbaudosen 32A 5P 400V 6h mit je 1 Leitungsschutzschalter (MCB) 3P 32A -C-

3 CEE-Anbaudosen 16A 5P 400V 6h mit je 1 Leitungsschutzschalter (MCB) 3P 16A -C-

1 RCD-Schutzschalter 4P 40A/30mA -A- mit NH000-Sicherungslasttrennschalter 32A

6 Schutzkontaktsteckdosen 16A 2P 230V mit je 1 Leitungsschutzschalter (MCB) 1P 16A -C-

EP für Mietzeitraum: 1 Monat einschl. Fahrtkosten, Herrichten, Anschluss und Abklemmen der Kabel sowie Demontage

mit allen Anschluss-, Verbindung-,sowie systemgebundenem Zubehör, betriebsfertig montieren.

In der Position sind die komplette Antragstellung des Zählers und Wandlermontage des Verteilnetzbetreibers einzukalkulieren.


   
       
    18  Mt
 
 
3.1.3

Miete Baustromverteiler

Anzahl: 1 Stück

Liefern, Herstellen, Vorhalten, Rückbauen Endverteilerschrank Anschlussleistung: ca. 22kVA

nach IEC61439-4

Gehäuse (H06) aus elektrolytisch-verzinktem Stahlblech mit schwermetallfreier Kunststoff-Lackierung

Farbe: RAL 2004 -reinorange-

mit Einfachtür, Federfallriegel für Vorhängeschloss und Griffmulde

mit Kranösen und seitlichen Tragegriffen

inkl. feuerverzinktem Untergestell mit Ösen für Erdnägel

Schutzart: IP 44

Größe ca.: 739 x 669 x 360mm / H-B-T + Untergestell-Höhe ca.: 323mm

Anschluss:

1 CEE-Anbaugerätestecker 32A 5P 400V 6h mit Phasenwender

Abgang / Absicherung:

1 CEE-Anbaudose 32A 5P 400V 6h als Kabelschleife

1 RCD-Schutzschalter 4P 40A/30mA -B-

3 CEE-Anbaudosen 32A 5P 400V 6h mit je 1 Leitungsschutzschalter (MCB) 3P 32A -C-

1 RCD-Schutzschalter 4P 40A/30mA -A-

6 Schutzkontaktsteckdosen 16A 2P 230V mit je 1 Leitungsschutzschalter (MCB) 1P 16A -C-

Hinweis:

Vor Inbetriebnahme ist zu prüfen, dass kein Fehlerstromschutzschalter Typ A ** oder Typ F vorgeschaltet ist.

EP für Mietzeitraum: 1 Monat einschl. Fahrtkosten, Herrichten, Anschluss und Abklemmen der Kabel sowie Demontage

mit allen Anschluss-, Verbindung-,sowie systemgebundenem Zubehör, betriebsfertig montieren.


   
       
    18  Mt
 
 
3.1.4

Miete von 30m H07RN-F 5G70qmm

H07RN-F - Gummischlauchleitung 5x70qmm

einschließlich Befestigungsmaterial verlegen in einer Länge von 30m

EP für Mietzeitraum: 1 Monat einschl. Fahrtkosten, Herrichten, Anschluss und Abklemmen der Kabel sowie Demontage


   
       
    18  Mt
 
 
3.1.5

Miete von weiteren 10m H07RN-F 5G70qmm

H07RN-F - Gummischlauchleitung 5x70qmm

einschließlich Befestigungsmaterial verlegen

in einer zusätzlichen Länge von 10m

für Mietzeitraum: 1 Monat einschl. Fahrtkosten, Herrichten, Anschluss und Abklemmen der Kabel sowie Demontage


   
       
    18  Mt
 
 
3.1.6

Miete 50m H07RN-F 5G10qmm

H07RN-F - Gummischlauchleitung 5x10qmm

Verbindung zwischen Wandlerschrank und Verteiler

einschließlich Befestigungsmaterial verlegen in einer Länge von 50m

EP für Mietzeitraum: 1 Monat einschl. Fahrtkosten, Herrichten, Anschluss und Abklemmen der Kabel sowie Demontage


   
       
    18  Mt
 
 
3.1.7

Miete von weiteren 10m H07RN-F 5G10qmm

H07RN-F - Gummischlauchleitung 5x10qmm

einschließlich Befestigungsmaterial verlegen

in einer zusätzlichen Länge von 10m

fEP ür Mietzeitraum: 1 Monat einschl. Fahrtkosten, Herrichten, Anschluss und Abklemmen der Kabel sowie Demontage


   
       
    18  Mt
 
 
3.1.8

CEE-Stecker 32A

Ampere 32 A

Pole 5 p

Volt 400 V

Uhrzeitstellung 6 h

Hertz 50-60 Hz

Anschlusstechnik Schneidklemmen oderSchraubklemmen

Schutzart IP 54

Prüfzeichen VDE, EAC

betriebsfertig montieren.


   
       
    2  St
 
 
3.1.9

CEE-Kuplung 32A

Ampere 32 A

Pole 5 p

Volt 400 V

Uhrzeitstellung 6 h

Hertz 50-60 Hz

Anschlusstechnik Schneidklemmen oderSchraubklemmen

Schutzart IP 54

Prüfzeichen VDE, EAC

betriebsfertig montieren.


   
       
    2  St
 
 
3.1.10
*** Pauschalposition

Umsetzen des Baustromverteiler

Pauschale für das Versetzen des Baustromverteilers von einer Etage in die nächste Etage.

Im Einheitspreis ist die Anfahrt und das Befestigungsmaterial einzukalkulieren.


   
       
    1  psch
 
 
3.1.11

monatliche Überprüfung der Baustromverteiler nach VDE

monatliche Überprüfung Bau-Hauptverteiler und Baustromverteiler nach DIN-VDE 0105-100.

inkl. Dokumentation und Nachweise


   
       
    18  St
 
 
3.1.12

Steckdosenverteiler, IP 44, 16 A

Steckdosenverteiler für Baustelleneinsatz im Vollgummigehäuse, als IP44. 3 Monate Grundvorhaltung, unterhalten, warten und nach Beendigung der Arbeiten abbauen.

Ausführung:

steckbare Verteiler mit FI-Schutzschalter

Gehäuse aus Spezial-Hartgummi mit Anschlussleitung

5 Abgänge

Abgänge:

3 x Schuko 16A | 230V, 2 x CEE 5-polig, 16A | 400V

FI-Schalter: 30 mA


   
       
    2  St
 
 
3.1.13

Steckdosenverteiler 16 A, Vorhaltung

Verlängerte Vorhaltung, Unterhaltung und Wartung des Steckdosenverteilers 16 A über die vereinbarte Grundvorhaltezeit hinaus.

Für den Werktag wird 1 | 6 der Woche abgerechnet.


   
       
    60  Wo
 
 
3.1.14

Steckdosenverteiler, IP 44, 32 A

Steckdosenverteiler für Baustelleneinsatz im Vollgummigehäuse, als IP44. 3 Monate Grundvorhaltung,

unterhalten, warten und nach Beendigung der Arbeiten abbauen.

Ausführung

steckbare Verteiler mit FI-Schutzschalter

Gehäuse aus Spezial-Hartgummi mit Anschlussleitung

5 Abgänge

Abgänge:

3 x Schuko 16A | 230V

1 x CEE, 5-polig, 16A | 400V

1 x CEE, 5-polig, 32A | 400V

FI-Schalter: 30 mA


   
       
    2  St
 
 
3.1.15

Steckdosenverteiler 32 A, Vorhaltung

Verlängerte Vorhaltung, Unterhaltung und Wartung des Steckdosenverteilers 32 A über die vereinbarte Grundvorhaltezeit hinaus.

Für den Werktag wird 1 | 6 der Woche abgerechnet.


   
       
    60  Wo
 
 

Hinweis

Für die Hauptverkehrswege (Flure, Laubengänge, TRH, Bautreppen, Aufzugsschacht) ist für die Dauer der Bauzeit eine Allgemeinbeleuchtung einzurichten und vorzuhalten. Die Beleuchtungsstärke muss mindestens 20 Lux betragen nach BGI 759 "Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien und auf Baustellen".

Ebenso sind die Etagen so auszuleuchten, dass die Gewährleistung der Montagearbeiten für sämtliche Gewerke gegeben ist.

Baubeleuchtung wird im Verlauf der Baustelle ergänzt.


 
 
3.1.16
*** Pauschalposition

Zeitschaltuhr und Ausschalter in FR Kleinverteiler für Baubeleuchtung

Zeitschaltuhr und Ausschalter in Feuchtraum - Kleinverteiler für Baubeleuchtung mit bis zu 70 m Leitung H07 RN-F 3G2,5 mm²an bauseitigem Baustromanschlußmit geeigneter Absicherung und FI- Schutzschaltung liefern, anschließen, betriebsfertig montieren und im Anschluss wieder demontieren


   
       
    1  psch
 
 
3.1.17

Mietpreis für Feuchtraum-Wannenleuchte, 1x58 W,

inkl. Leuchtmittel,EVG oder LED

mit Gehäuse aus glasfaserverstärktem Kunststoff,

inkl. Leuchtmittel und Zugentlastungsschellen für Zuleitungen, auf Holzbrett montiert, montieren und anschließen und nach Gebrauch wieder demontieren

EP Mietzeitraum: 1 Monat einschl. Fahrtkosten, Herrichten und Demontage

mit allen Anschluss-, Verbindung-, sowie allem systemgebundenem Zubehör, betriebsfertig montieren.


   
       
    120  St
 
 
3.1.18

Mietpreis Flutlichtstrahler mit einer Leistung von 50 Watt,

Flutlichtstrahler mit einer Leistung von 50 Watt, LED, als Baubeleuchtung einschließlich bis zu 50m Leitung

EP Mietzeitraum: 1 Monat einschl. Fahrtkosten, Herrichten und Demontage

mit allen Anschluss-, Verbindung-,sowie allem systemgebundenem Zubehör, betriebsfertig montieren.


   
       
    36  St
 
 
3.1.19

Bauwasseranschluss mit Messeinrichtung

Bauwasseranschluss mit Messeinrichtung und Zuleitungen, auch für Fremdfirmen nutzbar, herstellen, vorhalten, unterhalten, warten frostsicher verwahren [Winter] und nach Fertigstellung des Bauwerks abbauen.

Die behördlichen Anträge für die Einrichtung und Beseitigung der Anlage sind ohne Mitwirkung des AG zu stellen. Inkl. der Anschlusskosten. Die Aufwendungen hierfür sind einzukalkulieren.

Ausführung wie folgt:

2 Absperrventile

1 Entleerungshahn

1 Erdungsbrücke

Anzahl der Entnahmestellen: 3

Grundvorhaltung: 3 Monate

Der Bauwasseranschluss wird von allen auf der Baustelle tätigen Unternehmen genutzt. Der AG überträgt die Kosten für den Wasserverbrauch auf alle am Baubeteiligten Firmen mit einer pauschalen Umlage.


   
       
    1  St
 
 
3.1.20

Bauwasseranschluss, Vorhaltung

Verlängerte Vorhaltung, Unterhaltung und Wartung des des Bauwasseranschlusses über die vereinbarte Grundvorhaltezeit hinaus.

Für den Werktag wird 1 | 6 der Woche abgerechnet.


   
       
    60  Wo
 
 
3.1.21

Toilettencontainer (stapelbar) mit Unterbau-Fäkalientank

Toilettencontainer (stapelpar) mit Unterbau-Fäkalientank, 7-10 m3, und Zugangstreppe in betriebsfertiger Leistung aufstellen und für die Grundstandzeit von 4 Wochen in folgender Ausführung vorhalten:

Toiletten-Container für Damen und Herren

3 WC-Kabinen Herren | 1 WC-Kabine Damen

Mindestaustattung 4 Toiletten | 3 Urinale | und 2 Handwaschbecken mit Spiegel [nach Arbeitsstättenrichtlinien]

Handwaschbecken mit Mischbatterie für Kalt- | Warmwasser und Untertischspeicher 5 Liter, Elektro-Wandheizlüfter

Maße ca. : 6.00 L x 2.50 B x 2.80 H m, Innenhöhe mind. 2.30 m

inkl. Transport- und betriebsfertige Aufstellkosten, Reinigungskosten für wöchentliche Reinigung, Ergänzung Verbrauchsmaterialien, inkl. aller Anschlüsse für Be- und Entwässerung.

Alle Medienanschlüsse sind vor Angebotsabgabe zu prüfen und erforderliche Maßnahmen einzukalkulieren.

Alle Anschlüsse sind frostsicher auszuführen. Der Sanitärcontainer ist wöchentlich zu reinigen. Vor- und unterhalten für die Zeit der Arbeiten gemäß diesem LV.

Inkl. Versicherungsschutz für Feuer, einschließlich Blitz und Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Diebstahl des Containers, Vandalismus, Gebäudebeschädigung, Einbruch oder Einbruchversuch.

Ausführung:

Baustelleneinrichtungsfläche gemäß Baustelleneinrichtungsplan AN


   
       
    1  St
 
 
3.1.22

Toilettencontainer vorhalten + unterhalten

Toilettencontainer der Vorposition vorhalten und unterhalten.

Die Kosten für Wartung, Prüfung Fäkalientank, Entsorgung Abwässer nach Erfordernis [Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind einzuhalten] sowie wöchentliche Reinigung, Ergänzung Verbrauchsmaterialien und Müllentsorgung, Versicherung sind im Preis enthalten.

Abrechnung pauschal in Monaten

[Abrechnungsvereinbarung bei nicht kompletten Monaten werden Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 des Einheitspreises abgerechnet].


   
       
    20  Mt
 
 
3.1.23

Toilettencontainer umsetzen

Toilettencontainer der Vorposition ausschliesslich und ausdrücklich auf Anordnung der Bauleitung, einschl. aller erforderlichen Massnahmen umsetzen.

Ein umsetzen des Containers aus Gründen AN-interner Erfordernis resultierend aus dem Bauablauf wird nicht mit dieser Position vergütet. Dies ist in der Position der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.


   
       
    1  St
 
 
3.1.24

Toilettencontainer abtransportieren

Toilettencontainer der Vorposition auf Anordnung der Bauleitung ,einschl. aller Anschlüsse zurückbauen und ohne Zwischenlagerung abtransportieren. Die Leistung ist spätestens 10 AT nach schriftlicher Aufforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen.


   
       
    1  St
 
 
3.1.25

Aufenthalts-Container, stapelbar

Aufenthalts-Container ISO-Norm, stapelbar, aufgesetzt auf Toilettencontainer der Vorposition, inkl. Außentreppe mit Podest auf der Stirnseite, Unterbau und Anschluss Haustechnik [Elektro], Nutzung als Aufenthaltsbereich durch örtliche BL bzw. Baustellenbesprechungen, antransportieren, in betriebsfertiger Leistung aufstellen und für die Grundstandzeit von 4 Wochen in folgender Ausführung vorhalten:

Größe: 20 Fuß = ca. 6.058 x 2.438 x 2.810 mm Außenmaß x 2.500 mm lichte Raumhöhe, stabile wärmegedämmte Konstruktion, mit gesicherten Fenstern und Türen, Windfang und Möblierung.

Elektro-Installation:

nach VDE-0100, Sicherungskasten incl. SI-Elementen mit 2 Wandmulden [Eingang | Ausgang] oberhalb des Fensters, rechts mit 1 CEE-Anschlussstecker, links mit 1 CEE Anschlussbuchse mit ca. 1,00 m

Verlängerungskabel für 2. Container

1 Fi-Schutzschalter, 400 V | 0.03 A

2 Schalter

1 Serienschalter, in Trennwand eingebaut

2 Doppel-Spiegelrasterleuchten, 2 x 58 Watt, Raster

Alu-matt

1 Spiegelrasterleuchte, 1 x 36 Watt, Raster Alu-matt

2 Schukosteckdosen, 220 V | 16 A

1 Schukosteckdose, 220 V | 16 A, in Trennwand eingebaut

1 Schukosteckdose, 220 V | 16 A, für Elektro-Heizung

Sonstiges :

2 Zwangsbe- und Entlüftungen mit außenliegendem Kiemenblech und innenliegendem Lüftungsgitter

Einrichtung :

1 Elektro-Wandkonvektor, mit stufenlosem Temperaturwähler und Thermostat, 2.000 Watt, eingebaut

Möblierung:

3 Tische, je ca. 1.200 x 800 x 780 mm

12 Stapelrohrstühle

5 Tür-Schlüssel

Alle Medienanschlüsse sind vor Angebotsabgabe zu prüfen und erforderliche Maßnahmen einzukalkulieren.

Alle Anschlüsse sind frostsicher auszuführen. Der Aufenthaltscontainer ist wöchentlich zu reinigen. Vor- und unterhalten für die Zeit der Arbeiten gemäß diesem LV.

Inkl. Versicherungsschutz für Feuer, einschließlich Blitz und Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Diebstahl des Containers, Vandalismus, Gebäudebeschädigung, Einbruch oder Einbruchversuch.

Ausführung:

Baustelleneinrichtungsfläche gemäß Baustelleneinrichtungsplan AN


   
       
    1  St
 
 
3.1.26

Aufenthaltscontainer vorhalten + unterhalten

Aufenthaltscontainer der Vorposition vorhalten und unterhalten.

Die Kosten für Wartung und wöchentliche Reinigung und Müllentsorgung, Versicherung sind im Preis enthalten.

Abrechnung pauschal in Monaten

[Abrechnungsvereinbarung bei nicht kompletten Monaten werden Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 des Einheitspreises abgerechnet].


   
       
    20  Mt
 
 
3.1.27

Aufenthaltscontainer umsetzen

Aufenthaltscontainer der Vorposition ausschliesslich und ausdrücklich auf Anordnung der Bauleitung, einschl. aller erforderlichen Massnahmen umsetzen. Ein umsetzen des Containers aus Gründen AN-interner Erfordernis resultierend aus dem Bauablauf wird nicht mit dieser Position vergütet. Dies ist in der Position

der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.


   
       
    1  St
 
 
3.1.28

Aufenthaltscontainer abtransportieren

Aufenthaltscontainer der Vorposition auf Anordnung der Bauleitung ,einschl. aller Anschlüsse zurückbauen und ohne Zwischenlagerung abtransportieren.

Die Leistung ist spätestens 10 AT nach schriftlicher Aufforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen.


   
       
    1  St
 
 
3.1.29

Bauzaun, Stahlrahmen, h = 2,00 m, liefern, aufbauen, abbauen

Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen für die Dauer der Arbeiten mit Rundstahlfüllstäben, Stützfüßen aus Beton, inkl. sämtlicher Schraubverbindungen, Kupplungen, Wind-, Sturm- und Vandalismus - sicher, etc., in Teilflächen aufstellen, über die Grundstandzeit von 12 Wochen vorhalten und nach Abschluss aller Bauarbeiten abbauen und entfernen.

Der Bauzaun ist spätestens 10 AT nach schriftlicher Aufforderung durch die örtliche Bauleitung abzubauen.

Zaunhöhe: 2,00 m

Ausführung auch zeitversetzt nach Einzelbauabschnitten.

Ausführung: Alle Bauteile und Bauabschnitte


   
       
    150  m
 
 
3.1.30

Bauzaun, Stahlrahmen, h = 2,00 m, vorhalten

Bauzaun wie vor beschrieben über die Grundstandzeit hinaus vorhalten und unterhalten.

Zaunhöhe: 2,00 m

[Die Abrechnung erfolgt nach Meter pro Woche]

Ausführung: Alle Bauteile und Bauabschnitte


   
       
    9.000  mWo
 
 
3.1.31

Zulage Bauzaun - Tür, Stahlrahmen, b = 1,00 m

Zulage zum Bauzaunzaun der Vorposition für eine Türanlage,

Ausführung: einflügelig

Breite: ca. 1,00 m

herstellen, unterhalten und wieder beseitigen.

Mit der Tormontage ist eine geeignete Verschlusskette mit Vorhängeschloss sowie 5 Schlüssel an die Bauleitung zu übergeben.


   
       
    2  St
 
 
3.1.32

Zulage Bauzaun - Toranlage, 2-flüglig, b = 5,00 m

Zulage zum Bauzaunzaun der Vorposition für eine Toranlage,

Ausführung: zweiflügelig

Breite: ca. 5,00 m

herstellen, unterhalten und wieder beseitigen.

Mit der Tormontage ist eine geeignete Verschlusskette mit Vorhängeschloss sowie 5 Schlüssel an die Bauleitung zu übergeben.


   
       
    2  St
 
 
3.1.33

Bauzaun, Stahlrahmen - umsetzen

Bauzaun der Vorposition, auch in Teilbereichen, nach ausdrücklicher Anweisung der Bauleitung umsetzen. Ein umsetzen aus Gründen AN-interner Erfordernis resultierend aus dem Bauablauf wird nicht mit dieser Position vergütet. Dies ist in der Position der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.

Ausführung auch zeitversetzt nach Einzelbauabschnitten.

Ausführung: Alle Bauteile und Bauabschnitte


   
       
    100  m
 
 
3.1.34

Bauschutt-Container

Bauschuttcontainer aufstellen und nach vollständiger Befüllung abfahren. Für die am Bau beteiligten Unternehmen bereitstellen, einschl. Transport auf die Sondermülldeponien zum Sortieren. Ausführung als Mischschuttcontainer für Steine, Mörtel, Fliesen, Estrich, Holz, Folien, Dämmstoffe, Gipskarton, Metalle. Die Gebühren der Verwertung werden vom AN übernommen. Abgerechnet wird nach Wiegekarten der Verwertungsfirma.

Containerinhalt: 10 m3, mit abschließbarem Deckel [einschl, Vorhängeschlösser mit je 3 Schlüsseln], anliefern und aufstellen lassen, sowie für die Dauer der Baumaßnahme vorhalten. Inkl. den Kosten für das Abfahren und den Deponiekosten.


   
       
    100  t
 
 
3.1.35

Meterriss, Höhenfestpunkt herstellen

Meteriss | Höhenfestpunkt dauerhaft sichtbar z. B. bestehend aus einem Bolzen mit farblich markierten Rundkopf in Räumen nach Angabe der Bauleitung herstellen. Meteriss bezogen auf OKFFB des jeweiligen Geschosses sowie inkl. der Angaben der Absoluthöhe bezogen auf 0,00 m [OKFFB EG]. Die Höhenbezugspunkte werden von allen am Baubeteiligten Firmen verwendet. Die Höhenfestpunkte sind gleich nach Auftragserteilung herzustellen bzw. festzulegen!


   
       
    20  St
 
 
3.1.36
*** Pauschalposition

Schnurgerüst

Stellen eines Schnurgerüstes ringsum das Baufeld des Neubaus solide verstrebt erstellen, die durchgehend angeordneten Horizontaldielen zum Einschneiden für den Geometer müssen waagerecht und mind. 1,00 m über EG FFB. - Höhe angebracht werden und dürfen erst nach erfolgtem Anlegen sämtlicher Umfassungswände im EG entfernt werden. Im EP enthalten sind sämtliche erforderlichen Schnurgerüste sowie das eventuelle Umsetzen dieser. Der Geometer legt einmalig die Hauptachsen fest, dass Einmessen der Fundamente ist Aufgabe des AN.


   
       
    1  psch
 
 
3.1.37

Höhenpunkte herstellen

Höhenfestpunkte, bestehend aus einem Bolzen mit Rundkopf [mind. 10 cm lang] in einem Betonfundament aus C 30 [Querschnitt mind. 0,07 m2] herstellen. Die Lage ist gemeinsam mit dem AG festzulegen. Die Höhenfestpunkte sind gleich nach Auftragserteilung herzustellen und vor Durchführung der ersten

Geländeaufnahme durch den AN auf die vom AG zur Verfügung gestellten Höhenfestpunkte einzumessen. Während und nach Ablauf von Frostperioden sind die Höhenlagen der Festpunkte zu kontrollieren und Veränderungen zu protokollieren.

Gründungstiefe: bis ca. 100 cm


   
       
    2  St
 
 
3.1.38

Öffnungen Fenster behelfsmäßig umwehren

Decken-, Wand-, Fenster- und Bodenöffnung in Teillängen behelfsmäßig umwehren, 3-teilig, mit Brust-, Knie- und Fußbrett. Bretter h = mind. 12 cm, durch Herstellen, Vorhalten, Unterhalten und Beseitigen von Trag- und Unterkonstruktion sowie der erforderlichen Aussteifungen, Absturzsicherungen und Befestigung an

massiven Bauteilen.

Höhe: ca. 1,10 m

Vorhaltedauer: ca. 8 Monate

Abrechnung nach lfdm 3-teiliger Herstellung, inkl. aller Zuschnitt- und Befestigungsarbeiten. Hier insbesondere Bodentiefe Fensteröffnungen.


   
       
    75  m
 
 
3.1.39

Deckenöffnungen abdecken

Deckenöffnungen in Teilflächen mit Kanthölzern und Bohlen abdecken, einschl. der erforderlichen Abstützung; unverschiebbar, begehbar; inkl. vorhalten, unterhalten und beseitigen. Abdeckungen in verschiedenen Größen.

Fläche: größer 1,00 m2

Vorhaltedauer: ca. 8 Monate


   
       
    25  m2
 
 
3.1.40

Abdeckung auf Aussparungen, bis 0,5 m²

Abdeckung in Teilflächen als Sicherheitsmaßnahme auf Aussparungen und Bodenvertiefungen, unverschiebbar und trittsicher anbringen, für die Dauer der Bauarbeiten vorhalten und entfernen.

Abdeckfläche: bis 0,50 m2


   
       
    40  St
 
 
3.1.41

Abdeckung auf Aussparungen, bis 1,0 m²

Abdeckung in Teilflächen als Sicherheitsmaßnahme auf Aussparungen und Bodenvertiefungen, unverschiebbar und trittsicher anbringen, für die Dauer der Bauarbeiten vorhalten und entfernen.

Abdeckfläche: bis 1,00 m2


   
       
    20  St
 
 
3.1.42

Treppengeländer, provisorisch

Treppengeländer sowie Treppenpodest-Umwehrungen in Teillängen aus Holz oder Metall provisorisch

herstellen, vorhalten und beseitigen.

Vorhaltedauer: ca. 8 Monate


   
       
    15  m
 
 
3.1.43

Absturzsicherung an Verkehrswegen

Absturzsicherung in Teillängen als Seitenschutz nach DIN 4420-1 herstellen, für die Dauer der Bauarbeiten vorhalten und entfernen. An Verkehrswegen (Laubengang 1.OG).


   
       
    55  m
 
 
3.1.44

Bautür 1-flg., Rohbauöffnung 2,01 x 2,51 m, verschließbar, EG

Haupteingangstüröffnungen im Rohbauzustand vor Einbau der Eingangstüranlagen und Fenster zur Sicherung der Baustelle schließen.

Bestehend aus einer 1-flg. Stahltür, ca. 1,00 x 2,00 m, inkl. PZ - Schloss und 6 Schlüsseln [Aushändigung an Bauleitung] sowie fester Verschalung der Restöffnung.

Montage an Stahlbetonwände, Anschlusspunkte sind vor Beschädigungen zu schützen.

Ort: Eingänge EG

Öffnungsgröße: im Rohbauzustand ca. 2,01 x 2,51 m

Einbautermin nach Angabe der Bauleitung, Vorhaltung ca. 8 Monate, nach Aufforderung rückstandsfrei demontieren und entsorgen.


   
       
    1  St
 
 
3.1.45

Bautür 1-flg., Rohbauöffnung 2,51 x 2,51 m, verschließbar, EG

Haupteingangstüröffnungen im Rohbauzustand vor Einbau der Eingangstüranlagen und Fenster zur Sicherung der Baustelle schließen.

Bestehend aus einer 1-flg. Stahltür, ca. 1,00 x 2,00 m, inkl. PZ - Schloss und 6 Schlüsseln [Aushändigung an Bauleitung] sowie fester Verschalung der Restöffnung.

Montage an Stahlbetonwände, Anschlusspunkte sind vor Beschädigungen zu schützen.

Ort: Eingänge EG

Öffnungsgröße: im Rohbauzustand ca. 2,51 x 2,51 m

Einbautermin nach Angabe der Bauleitung, Vorhaltung ca. 8 Monate, nach Aufforderung rückstandsfrei demontieren und entsorgen.


   
       
    3  St
 
 
3.1.46

Bautür 1-flg., Rohbauöffnung 1,26 x 2,51 m, verschließbar, EG

Haupteingangstüröffnungen im Rohbauzustand vor Einbau der Eingangstüranlagen und Fenster zur Sicherung der Baustelle schließen.

Bestehend aus einer 1-flg. Stahltür, ca. 1,00 x 2,00 m, inkl. PZ - Schloss und 6 Schlüsseln [Aushändigung an Bauleitung] sowie fester Verschalung der Restöffnung.

Montage an Stahlbetonwände, Anschlusspunkte sind vor Beschädigungen zu schützen.

Ort: Eingänge EG

Öffnungsgröße: im Rohbauzustand ca. 1,26 x 2,51 m

Einbautermin nach Angabe der Bauleitung, Vorhaltung ca. 8 Monate, nach Aufforderung rückstandsfrei demontieren und entsorgen.


   
       
    2  St
 
 
3.1.47

Bautafel-Grundgerüst, 2,00/3,00 m

Bautafel-Grundgerüst wie folgt aufstellen:

- Holz- oder Metallkonstruktion (feuerverzinkt), gestrichen, aus Pfosten, Verbindungsteilen und Streben oder aus Modulbauteilen, stabil und verwindungsfrei, inkl. Betonfundamente, standsicher aufstellen, vorhalten und unterhalten.

- Montage der bauseits gelieferten oder gesondert gelieferten Einzelschilder

- Beseitigung nach Anweisung der Bauleitung wird gesondert vergütet

Abmessung b/h: ca. 2,00/3,00 m

Höhe über OK Gelände: ca. 4,00 m

Vorhaltedauer: 16 Monate


   
       
    1  St
 
 
3.1.48

Bautafel, Schriftplatte

Bautafel als Schriftplatte aus wetterfest verleimter Spanplatte montieren, vorhalten und unterhalten, mit folgenden Angaben:

- Projektbezeichnung

- Bauherr

Aufschrift nach Vorgabe der Planung.

Größe: 2,00/1,50 m

Vorhaltedauer: 16 Monate


   
       
    1  St
 
 
3.1.49

Bautafel entfernen

Bautafel-Grundgerüst einschl. Schriftplatte, Firmenleisten und Fundamente abbauen und entsorgen. Benutzte Fläche entsprechend dem ursprünglichen Zustand wieder herrichten.


   
       
    1  St
 
 
Summe 3.1
 

Baustelleneinrichtung


 
Summe 3
 

Baustelleneinrichtung / Rohbauarbeiten


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
4

Entwässerungkanalarbeiten

 
 

Hinweis

Der Anbieter muss die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Die Anforderungen der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 sind zu erfüllen! Für die Entwässerungsanlage gelten die neue europäische Normreihe DIN EN 12056, 752, 1610 sowie DIN 1986-100. Vor Inbetriebnahme sind die Grundleitungen nach DIN EN 1610 auf Wasserdichtheit zu prüfen und die Prüfung ist zu protokollieren. Die folgenden Positionen beinhalten die Lieferung und plangemäße Verlegung, gemäß EN 1610 (DIN 4033) auf statisch erforderlichem Auflager der Grundleitungen im Erdreich.


 
4.1

Rohrgraben- und Schachtaushub und -verfüllung

 
 
4.1.1

Rohrgraben- und Schachtaushub, bis 1,25 m

Rohrgraben und Schacht ausheben und Material bei Eignung für den späteren Wiedereinbau außerhalb des Rohrgrabens / Schachtaushubes im Baustellenbereich lagern. In den Einheitspreis sind alle Nebenarbeiten, wie zusätzliche Vertiefungen, Planie der Grabensohle sowie der Aushub im Bereich der Schächte und Arbeitsräume für Rohrverbindungen einzurechnen. Abfuhr von nicht brauchbarem Material in gesonderter Position.

Zul. Abweichung von Sollhöhe: +/- 3 cm

Förderweg: max. 50 m, Aushubtiefe: bis 1,25 m

Der Aushub wird auf Basis des Baugrundgutachtens in folgende Homogenbereiche aufgeteilt:

Homogenbereich 1 (voraussichtlicher Mengenanteil 50 m³)

  • Schicht 1a, umgelagerter Mutterboden und gemischter Aushub, Schwach feucht bis stark feucht, Konsistenz: steif, Bodenklasse 4 nach DIN 18300, Bodengruppe OH, UL-TL, SU* nach DIN 18196

Homogenbereich 2 (voraussichtlicher Mengenanteil 40 m³)

  • Schicht 1b gemäß (Anschüttungen, befestigte Flächen) Schwach feucht bis feucht, Konsistenz: locker bis halbfest Bodenklasse 3,4 nach DIN 18300, Bodengruppe GU / GU* nach DIN 18196

Homogenbereich 3 (voraussichtlicher Mengenanteil 80 m³)

  • Schicht 2, (Lehmdeckschicht), Schwach feucht bis feucht, Konsistenz: steif bis halbfest, Bodenklasse 3 nach DIN 18300, Bodengruppe UL-GU* nach DIN 18196
  • Schicht 3, (Laacher-See-Tephra), feucht bis nass, Konsistenz: --, Bodenklasse 3 nach DIN 18300, Bodengruppe SE-SW / SU nach DIN 18196
  • Schicht 4, (Hangschutt, lehmig), schwach feucht bis feucht, Konsistenz: steif, Bodenklasse 3 nach DIN 18300, Bodengruppe SU / GU* (bis UL) nach DIN 18196
  • Schicht 5, (Hanglehm), schwach feucht bis stark feucht, Konsistenz: weich bis halbfest, Bodenklasse 3 nach DIN 18300, Bodengruppe UL-TL, SU* nach DIN 18196


   
       
    170  m3
 
 
4.1.2

Rohrgraben- und Schachtaushub laden, entsorgen

Rohrgraben- und Schachtaushub aus Position 04.01.0001, überschüssiges oder nicht verdichtungsfähiges Material laden und entsorgen inkl. Deponiegebühr


   
       
    170  m3
 
 
4.1.3

Rohrgraben- und Schachtaushub, von Hand

Rohrgrabenaushub der Position 04.01.0001 von Hand und Material seitlich lagern. Die Leistung wird nur dort ausgeführt, wo der Einsatz von Kleinbaggern nicht möglich ist oder wo Handschachtung vom AG ausdrücklich gefordert wird. Zul. Abweichung von Sollhöhe: +/- 3 cm


   
       
    10  m3
 
 
4.1.4

Graben- und Schachtsohle verdichten

Rohrgrabensohle verdichten.

Verdichtungsgrad DPr: 98 %

Verformungsmodul: mind. EV2 45 MN/m²


   
       
    165  m2
 
 
4.1.5

Rohrbettung, Sand, bis 20 cm

Rohrbettung aus Sand, für Sauberkeitsschicht und für Teil- oder Vollummantelung einbauen, verdichten.

Auflager-, Ummantelungsdicke: bis 20 cm

Körnung: bis 2 mm


   
       
    60  m3
 
 
4.1.6

Rohrgrabenverfüllung, bis 1,25 m

Rohrgrabenverfüllung, maschinell, mit seitlich gelagertem Material aus Position 04.01.0001.

Im Bereich der Rohrleitung ist steinfreies Material zu verwenden. Verfüllung schichtweise verdichten. Mehreinbau im Bereich der Schächte und Arbeitsräume für Rohrleitungen ist einzurechnen.

Zul. Abweichung von Sollhöhe: +/- 3 cm

Förderweg: max. 50 m

Einbautiefe: bis 1,25m

Verdichtungsgrad DPr : 98 %

Verformungsmodul: mind.EV2 45MN/m²


   
       
    15  m3
 
 
4.1.7

Schachtverfüllung, über 1,75 m

Schachtverfüllung maschinell, mit seitlich gelagertem Material aus Position 04.01.0004.

Im Bereich der Rohrleitung ist steinfreies Material zu verwenden. Verfüllung schichtweise verdichten. Mehreinbau im Bereich der Schächte und Arbeitsräume für Rohrleitungen ist einzurechnen.

Zul. Abweichung von Sollhöhe: +/- 3 cm

Förderweg: max. 50 m

Einbautiefe: über 1,75m

Verdichtungsgrad DPr: 98 %

Verformungsmodul: mind.EV2 45MN/m²


   
       
    10  m3
 
 
4.1.8

Rohrgrabenverfüllung, Liefermaterial, Kies

Rohrgraben- und Schachtverfüllung, maschinell, mit Liefermaterial. Im Bereich der Rohrleitungen ist steinfreies Material zu verwenden. Verfüllung schichtweise verdichten. Mehreinbau im Bereich der Schächte und Arbeitsräume für Rohrleitungen ist einzurechnen.

Zul. Abweichung von Sollhöhe: +/- 3 cm

Füllmaterial: Kies 0/16

Einbautiefe: bis ca. 1,75 m im Schachtbereich, im Standard ca. 1,25 m

Verdichtungsgrad DPr: 98%

Verformungsmodul : mind.EV45MN/m²

Anmerkung: Diese Position kommt nur zur Ausführung, wenn das Aushubmaterial nicht wiedereinbaufähig ist!


   
       
    70  m3
 
 
Summe 4.1
 

Rohrgraben- und Schachtaushub und -verfüllung


4.2

Grundleitungen - unterhalb der Bodenplatte bis 1 m außerhalb

 
 

Hinweis

Allgemeiner Hinweis (PP-Rohre):

Alle Abflußleitungen und Formstücke müssen der jeweiligen DIN entsprechen und sind gemäßE DIN 1986-100, DIN EN 12056, DIN EN 752, DIN 18381, den ATV-Regelwerken und den Verlegeanleitungen

"PVC-Kanalrohre des Kunstoffrohrverbandes e.V., Bonn und den örtlichen Vorschriften zu verlegen.

Vollwandabwasserrohre und Formstücke aus Polypropylen

(PP-MD) gemäßDIN EN 14758-1

mit werksseitig eingelegter patentierter Lippendichtung. Hoch- lastkanalrohr mit hoher Ringsteifigkeit >10 kN/m²

(durch MPA-Gutachten nach DIN EN ISO 9969 bestätigt),

im Schwerlastbereich (SLW 60) einsetzbar.

Die Rohrleitungen sind unter Beachtung der DIN EN 1610 und der Herstellerverlegeanleitung zu verlegen.

Farbe: verkehrsgrün

System: KG 2000 oder gleichwertig

Kanalrohre zur Verlegung als Grundleitung in vorhandenen Gräben mit Steckmuffe und Gummidichtring.

Unababsichtigtes Verschieben der verlegten Rohrleitungen während der Montagearbeiten ist durch geeignete Maßnahmen

(Wahl des Unternehmers) zu verhindern.

Die Dichtigkeit des Systems ist vor dem Verfüllen gemäßDIN-EN 1610 mit einem Prüfdruck von 0,5 bar zu kontrollieren.

Die Durchdringungen in der Bodenplatte müssen wasserdicht (mit Manschette o.glw.) erfolgen. Die Mehraufwendungen sind in die Positionen einzukalkulieren und werden nicht zusätzlich vergütet.


 
 
4.2.1

Kanalrohr aus PP DN 100

Kanalrohr aus PP wie vor beschrieben,

mit angeformter Steckmuffe, DN 100

liefern und montieren


   
       
    280  m
 
 
4.2.2

Kanalrohr aus PP DN 125

Kanalrohr aus PP wie vor beschrieben,

mit angeformter Steckmuffe, DN 125

liefern und montieren


   
       
    55  m
 
 
4.2.3

Kanalrohr aus PP DN 150

Kanalrohr aus PP wie vor beschrieben,

mit angeformter Steckmuffe, DN 150

liefern und montieren


   
       
    65  m
 
 
4.2.4

Kanalrohr aus PP DN 200

Kanalrohr aus PP wie vor beschrieben,

mit angeformter Steckmuffe, DN 200

liefern und montieren


   
       
    12  m
 
 
4.2.5

Kanal-Bogen aus PP DN 100

Kanal-Bogen aus PP wie vor beschrieben,

DN 100, in verschiedenen Gradzahlen als Zulage

liefern und montieren


   
       
    220  St
 
 
4.2.6

Kanal-Bogen aus PP DN 125

Kanal-Bogen aus PP wie vor beschrieben,

DN 125, in verschiedenen Gradzahlen als Zulage

liefern und montieren


   
       
    14  St
 
 
4.2.7

Kanal-Bogen aus PP DN 150

Kanal-Bogen aus PP wie vor beschrieben,

DN 150, in verschiedenen Gradzahlen als Zulage

liefern und montieren


   
       
    6  St
 
 
4.2.8

Kanal-Bogen aus PP DN 200

Kanal-Bogen aus PP wie vor beschrieben,

DN 200, in verschiedenen Gradzahlen als Zulage

liefern und montieren


   
       
    4  St
 
 
4.2.9

Kanal-Abzweig aus PP DN 100

Kanal-Abzweig aus PP wie vor beschrieben,

DN 100, in verschiedenen Gradzahlen und Abgängen als Zulage

liefern und montieren


   
       
    44  St
 
 
4.2.10

Kanal-Abzweig aus PP DN 125

Kanal-Abzweig aus PP wie vor beschrieben,

DN 125, in verschiedenen Gradzahlen und Abgängen als Zulage

liefern und montieren


   
       
    15  St
 
 
4.2.11

Kanal-Abzweig aus PP DN 150

Kanal-Abzweig aus PP wie vor beschrieben,

DN 150, in verschiedenen Gradzahlen und Abgängen als Zulage

liefern und montieren


   
       
    8  St
 
 
4.2.12

Kanal-Abzweig aus PP DN 200

Kanal-Abzweig aus PP wie vor beschrieben,

DN 200, in verschiedenen Gradzahlen und Abgängen als Zulage

liefern und montieren


   
       
    1  St
 
 
4.2.13

Kanal-Übergangsrohre aus PP DN 125/100

Kanal-Übergangsrohre aus PP

wie vor beschrieben, DN 125/100 als Zulage

liefern und montieren


   
       
    6  St
 
 
4.2.14

Kanal-Übergangsrohre aus PP DN 150/100

Kanal-Übergangsrohre aus PP

wie vor beschrieben, DN 150/100 als Zulage

liefern und montieren


   
       
    2  St
 
 
4.2.15

Kanal-Übergangsrohre aus PP DN 150/125

Kanal-Übergangsrohre aus PP

wie vor beschrieben, DN 150/125 als Zulage

liefern und montieren


   
       
    4  St
 
 
4.2.16

Kanal-Übergangsrohre aus PP DN 200/150

Kanal-Übergangsrohre aus PP

wie vor beschrieben, DN 200/150 als Zulage

liefern und montieren


   
       
    1  St
 
 
4.2.17

Kanal-Doppelmuffen aus PP DN 100

Kanal-Doppelmuffen aus PP wie vor beschrieben,

DN 100 als Zulage

liefern und montieren


   
       
    10  St
 
 
4.2.18

Kanal-Doppelmuffen aus PP DN 125

Kanal-Doppelmuffen aus PP wie vor beschrieben,

DN 125 als Zulage

liefern und montieren


   
       
    2  St
 
 
4.2.19

Kanal-Doppelmuffen aus PP DN 150

Kanal-Doppelmuffen aus PP wie vor beschrieben,

DN 150 als Zulage

liefern und montieren


   
       
    2  St
 
 
4.2.20

Kanal-Doppelmuffen aus PP DN 200

Kanal-Doppelmuffen aus PP wie vor beschrieben,

DN 200 als Zulage

liefern und montieren


   
       
    2  St
 
 
4.2.21

Presstopfen DN 100

Presstopfen DN 100, mit umlaufenden verspannbarer Gummieinlage zur druckfesten Abdichtung der Rohrende,

als Zulage, wie vor beschrieben

liefern und montieren


   
       
    35  St
 
 
4.2.22

Presstopfen DN 125

Presstopfen DN 125, mit umlaufenden verspannbarer Gummieinlage zur druckfesten Abdichtung der Rohrende,

als Zulage, wie vor beschrieben

liefern und montieren


   
       
    4  St
 
 
4.2.23

Presstopfen DN 150

Presstopfen DN 150, mit umlaufenden verspannbarer Gummieinlage zur druckfesten Abdichtung der Rohrende,

als Zulage, wie vor beschrieben

liefern und montieren


   
       
    4  St
 
 
4.2.24

Presstopfen DN 200

Presstopfen DN 200, mit umlaufenden verspannbarer Gummieinlage zur druckfesten Abdichtung der Rohrende,

als Zulage, wie vor beschrieben

liefern und montieren


   
       
    4  St
 
 
4.2.25

Dichtheitsprüfung Regenwasser DN 100 bis 4 Stutzen

Dichtheitsprüfung (Regenwasserleitung)

gemäßden Anforderungen der DIN EN 1610

Dichtheitsprüfung des gesamten neu verlegten

Grundleitungsnetzes einschliesslich der

Revisions- und Kontrollschächte,

Prüfdruck und -dauer gemäß DIN EN 1610,

auch in einzelnen Leistungsabschnitten durchführen und mit einer Niederschrift protokollieren.

Leitungsdurchmesser :DN 100

Leitungslänge :            ca. 20 m

Anzahl Stutzen :          4

Entfernung zum Wasseranschluss:50 m

Prüfmedium :               Wasser

Prüfdruck :                  max. 0,5 bar

Prüfdauer :                  30 Minuten

Vorfüllzeit :                  1 Stunde

Ergänzung 61 des Bieters
gewähltes Prüfmedium: '.............................'

Ergänzung 62 des Bieters
gewählte Prüfdauer: '.............................'

Dichtheitsprüfung (Regenwasserleitung)

gemäßden Anforderungen der DIN EN 1610

Dichtheitsprüfung des gesamten neu verlegten

Grundleitungsnetzes einschliesslich der

Revisions- und Kontrollschächte,

Prüfdruck und -dauer gemäß DIN EN 1610,

auch in einzelnen Leistungsabschnitten durchführen und mit einer Niederschrift protokollieren.

Leitungsdurchmesser :DN 100

Leitungslänge :            ca. 20 m

Anzahl Stutzen :          4

Entfernung zum Wasseranschluss:50 m

Prüfmedium :               Wasser

Prüfdruck :                  max. 0,5 bar

Prüfdauer :                  30 Minuten

Vorfüllzeit :                  1 Stunde

Ergänzung 63 des Bieters
gewähltes Prüfmedium: '.............................'

Ergänzung 64 des Bieters
gewählte Prüfdauer: '.............................'

Ergänzung 65 des Bieters
gewählter Prüfdruck: '.............................'

durchführen und mit einer Niederschrift protokollieren.


   
       
    2  St
 
 
4.2.26

Dichtheitsprüfung Regenwasser DN 150 bis 4 Stutzen

Dichtheitsprüfung (Regenwasserleitung)

gemäß den Anforderungen der DIN EN 1610

Dichtheitsprüfung des gesamten neu verlegten Grundleitungsnetzes einschliesslich der

Revisions- und Kontrollschächte,

Prüfdruck und -dauer gemäßDIN EN 1610,

auch in einzelnen Leistungsabschnitten durchführen und mit einer Niederschrift protokollieren.

Leitungsdurchmesser :DN 150

Leitungslänge :            ca. 20 m

Anzahl Stutzen :          4

Entfernung zum Wasseranschluss:50 m

Prüfmedium :               Wasser

Prüfdruck :                  max. 0,5 bar

Prüfdauer :                  30 Minuten

Vorfüllzeit :                  1 Stunde

Ergänzung 61 des Bieters
gewähltes Prüfmedium: '.............................'

Ergänzung 62 des Bieters
gewählte Prüfdauer: '.............................'

Dichtheitsprüfung (Regenwasserleitung)

gemäß den Anforderungen der DIN EN 1610

Dichtheitsprüfung des gesamten neu verlegten Grundleitungsnetzes einschliesslich der

Revisions- und Kontrollschächte,

Prüfdruck und -dauer gemäßDIN EN 1610,

auch in einzelnen Leistungsabschnitten durchführen und mit einer Niederschrift protokollieren.

Leitungsdurchmesser :DN 150

Leitungslänge :            ca. 20 m

Anzahl Stutzen :          4

Entfernung zum Wasseranschluss:50 m

Prüfmedium :               Wasser

Prüfdruck :                  max. 0,5 bar

Prüfdauer :                  30 Minuten

Vorfüllzeit :                  1 Stunde

Ergänzung 63 des Bieters
gewähltes Prüfmedium: '.............................'

Ergänzung 64 des Bieters
gewählte Prüfdauer: '.............................'

Ergänzung 65 des Bieters
gewählter Prüfdruck: '.............................'

durchführen und mit einer Niederschrift protokollieren.


   
       
    2  St
 
 
4.2.27

Dichtheitsprüfung Regenwasser DN 200 bis 4 Stutzen

Dichtheitsprüfung (Regenwasserleitung)

gemäßden Anforderungen der DIN EN 1610

Dichtheitsprüfung des gesamten neu verlegten

Grundleitungsnetzes einschliesslich der

Revisions- und Kontrollschächte,

Prüfdruck und -dauer gemäßDIN EN 1610,

auch in einzelnen Leistungsabschnitten durchführen und mit einer Niederschrift protokollieren.

Leitungsdurchmesser :DN 200

Leitungslänge :            ca. 20 m

Anzahl Stutzen :          4

Entfernung zum Wasseranschluss:50 m

Prüfmedium :               Wasser

Prüfdruck :                  max. 0,5 bar

Prüfdauer :                  30 Minuten

Vorfüllzeit :                  1 Stunde

Ergänzung 61 des Bieters
gewähltes Prüfmedium: '.............................'

Ergänzung 62 des Bieters
gewählte Prüfdauer: '.............................'

Dichtheitsprüfung (Regenwasserleitung)

gemäßden Anforderungen der DIN EN 1610

Dichtheitsprüfung des gesamten neu verlegten

Grundleitungsnetzes einschliesslich der

Revisions- und Kontrollschächte,

Prüfdruck und -dauer gemäßDIN EN 1610,

auch in einzelnen Leistungsabschnitten durchführen und mit einer Niederschrift protokollieren.

Leitungsdurchmesser :DN 200

Leitungslänge :            ca. 20 m

Anzahl Stutzen :          4

Entfernung zum Wasseranschluss:50 m

Prüfmedium :               Wasser

Prüfdruck :                  max. 0,5 bar

Prüfdauer :                  30 Minuten

Vorfüllzeit :                  1 Stunde

Ergänzung 63 des Bieters
gewähltes Prüfmedium: '.............................'

Ergänzung 64 des Bieters
gewählte Prüfdauer: '.............................'

Ergänzung 65 des Bieters
gewählter Prüfdruck: '.............................'

durchführen und mit einer Niederschrift protokollieren.


   
       
    1  St
 
 
4.2.28

Dichtheitsprüfung Schmutzwasser bis 8 Stutzen

Dichtheitsprüfung (Schmutzwasserleitung)

gemäß den Anforderungen der DIN EN 1610

Dichtheitsprüfung des gesamten neu verlegten

Grundleitungsnetzes einschliesslich der

Revisions- und Kontrollschächte,

Prüfdruck und -dauer gemäßDIN EN 1610,

auch in einzelnen Leistungsabschnitten durchführen und mit einer Niederschrift protokollieren.

Leitungsdurchmesser :DN 100

Leitungslänge :            ca. 40 m

Anzahl Stutzen :          8

Entfernung zum Wasseranschluss:50 m

Prüfmedium :               Wasser

Prüfdruck :                  max. 0,5 bar

Prüfdauer :                  30 Minuten

Vorfüllzeit :                  1 Stunde

Ergänzung 61 des Bieters
gewähltes Prüfmedium: '.............................'

Ergänzung 62 des Bieters
gewählte Prüfdauer: '.............................'

Dichtheitsprüfung (Schmutzwasserleitung)

gemäß den Anforderungen der DIN EN 1610

Dichtheitsprüfung des gesamten neu verlegten

Grundleitungsnetzes einschliesslich der

Revisions- und Kontrollschächte,

Prüfdruck und -dauer gemäßDIN EN 1610,

auch in einzelnen Leistungsabschnitten durchführen und mit einer Niederschrift protokollieren.

Leitungsdurchmesser :DN 100

Leitungslänge :            ca. 40 m

Anzahl Stutzen :          8

Entfernung zum Wasseranschluss:50 m

Prüfmedium :               Wasser

Prüfdruck :                  max. 0,5 bar

Prüfdauer :                  30 Minuten

Vorfüllzeit :                  1 Stunde

Ergänzung 63 des Bieters
gewähltes Prüfmedium: '.............................'

Ergänzung 64 des Bieters
gewählte Prüfdauer: '.............................'

Ergänzung 65 des Bieters
gewählter Prüfdruck: '.............................'

durchführen und mit einer Niederschrift protokollieren.


   
       
    3  St
 
 
4.2.29

Dichtheitsprüfung Schmutzwasser bis 13 Stutzen

Dichtheitsprüfung (Schmutzwasserleitung)

gemäß den Anforderungen der DIN EN 1610

Dichtheitsprüfung des gesamten neu verlegten Grundleitungsnetzes einschliesslich der

Revisions- und Kontrollschächte,

Prüfdruck und -dauer gemäßDIN EN 1610,

auch in einzelnen Leistungsabschnitten durchführen und mit einer Niederschrift protokollieren.

Leitungsdurchmesser :DN 100

Leitungslänge :            ca. 45 m

Anzahl Stutzen :          13

Entfernung zum Wasseranschluss:50 m

Prüfmedium :               Wasser

Prüfdruck :                  max. 0,5 bar

Prüfdauer :                  30 Minuten

Vorfüllzeit :                  1 Stunde

Ergänzung 61 des Bieters
gewähltes Prüfmedium: '.............................'

Ergänzung 62 des Bieters
gewählte Prüfdauer: '.............................'

Dichtheitsprüfung (Schmutzwasserleitung)

gemäß den Anforderungen der DIN EN 1610

Dichtheitsprüfung des gesamten neu verlegten Grundleitungsnetzes einschliesslich der

Revisions- und Kontrollschächte,

Prüfdruck und -dauer gemäßDIN EN 1610,

auch in einzelnen Leistungsabschnitten durchführen und mit einer Niederschrift protokollieren.

Leitungsdurchmesser :DN 100

Leitungslänge :            ca. 45 m

Anzahl Stutzen :          13

Entfernung zum Wasseranschluss:50 m

Prüfmedium :               Wasser

Prüfdruck :                  max. 0,5 bar

Prüfdauer :                  30 Minuten

Vorfüllzeit :                  1 Stunde

Ergänzung 63 des Bieters
gewähltes Prüfmedium: '.............................'

Ergänzung 64 des Bieters
gewählte Prüfdauer: '.............................'

Ergänzung 65 des Bieters
gewählter Prüfdruck: '.............................'

durchführen und mit einer Niederschrift protokollieren.


   
       
    2  St
 
 
4.2.30

Arbeitsstunden für Handschachtarbeiten

Arbeitsstunden für Handschachtarbeiten

zum Nachweis nur auf Anordnung der örtlichen Bauleitung.


   
       
    10  h
 
 
Summe 4.2
 

Grundleitungen - unterhalb der Bodenplatte bis 1 m außerhalb


4.3

Grundleitungen Fetthaltig unter Bodenplatte

 
 

Hinweis

Allgemeiner Hinweis (PP-Rohre):

Alle Abflußleitungen und Formstücke müssen der jeweiligen DIN entsprechen und sind gemäßE DIN 1986-100, DIN EN 12056, DIN EN 752, DIN 18381,

den ATV-Regelwerken und den Verlegeanleitungen

"PVC-Kanalrohre des Kunstoffrohrverbandes e.V.,

Bonn und den örtlichen Vorschriften zu verlegen.

Vollwandabwasserrohre und Formstücke aus Polypropylen

(PP-MD) gemäßDIN EN 14758-1 mit werksseitig eingelegter patentierter Lippendichtung. Hochlastkanalrohr mit hoher Ringsteifigkeit >10 kN/m²(durch MPA-Gutachten nach DIN EN ISO 9969 bestätigt), im Schwerlastbereich

(SLW 60) einsetzbar. Die Rohrleitungen sind unter Beachtung der DIN EN 1610 und der Herstellerverlegeanleitung zu verlegen.

Farbe: verkehrsgrün

System: KG 2000

oder gleichwertig

Kanalrohre zur Verlegung als Grundleitung in vorhandenen Gräben mit Steckmuffe und Gummidichtring.

Unababsichtigtes Verschieben der verlegten Rohrleitungen während der Montagearbeiten ist durch geeignete Maßnahmen

(Wahl des Unternehmers) zu verhindern.

Die Dichtigkeit des Systems ist vor dem Verfüllen gemäßDIN-EN 1610 mit einem Prüfdruck von 0,5 bar zu kontrollieren.


 
 
4.3.1

Kanalrohr aus PP DN 100

Kanalrohr aus PP wie vor beschrieben,

mit angeformter Steckmuffe, DN 100

liefern und montieren


   
       
    40  m
 
 
4.3.2

Kanalrohr aus PP DN 150

Kanalrohr aus PP wie vor beschrieben,

mit angeformter Steckmuffe, DN 150

liefern und montieren


   
       
    4  m
 
 
4.3.3

Kanal-Bogen aus PP DN 100

Kanal-Bogen aus PP wie vor beschrieben,

DN 100, in verschiedenen Gradzahlen als Zulage

liefern und montieren


   
       
    20  St
 
 
4.3.4

Kanal-Bogen aus PP DN 150

Kanal-Bogen aus PP wie vor beschrieben,

DN 150, in verschiedenen Gradzahlen als Zulage

liefern und montieren


   
       
    4  St
 
 
4.3.5

Kanal-Abzweig aus PP DN 100

Kanal-Abzweig aus PP wie vor beschrieben,

DN 100, in verschiedenen Gradzahlen und Abgängen als Zulage

liefern und montieren


   
       
    5  St
 
 
4.3.6

Kanal-Abzweig aus PP DN 150

Kanal-Abzweig aus PP wie vor beschrieben,

DN 150, in verschiedenen Gradzahlen und Abgängen als Zulage

liefern und montieren


   
       
    2  St
 
 
4.3.7

Kanal-Übergangsrohre aus PP DN 150/100

Kanal-Übergangsrohre aus PP

wie vor beschrieben, DN 150/100 als Zulage

liefern und montieren


   
       
    1  St
 
 
4.3.8

Kanal-Doppelmuffen aus PP DN 100

Kanal-Doppelmuffen aus PP wie vor beschrieben,

DN 100 als Zulage

liefern und montieren


   
       
    2  St
 
 
4.3.9

Kanal-Doppelmuffen aus PP DN 150

Kanal-Doppelmuffen aus PP wie vor beschrieben,

DN 150 als Zulage

liefern und montieren


   
       
    1  St
 
 
4.3.10

Presstopfen DN 100

Presstopfen DN 100, mit umlaufenden verspannbarer Gummieinlage zur druckfesten Abdichtung der Rohrende,

als Zulage, wie vor beschrieben

liefern und montieren


   
       
    5  St
 
 
4.3.11

Presstopfen DN 150

Presstopfen DN 150, mit umlaufenden verspannbarer Gummieinlage zur druckfesten Abdichtung der Rohrende,

als Zulage, wie vor beschrieben

liefern und montieren


   
       
    1  St
 
 
4.3.12

Dichtheitsprüfung Schmutzwasser fetthaltig

Dichtheitsprüfung (Schmutzwasserleitung, fetthaltig)

gemäßden Anforderungen der DIN EN 1610

Dichtheitsprüfung des gesamten neu verlegten Grund- leitungsnetzes einschliesslich der Revisions- und Kontroll- schächte, Prüfdruck und -dauer gemäßDIN EN 1610, auch in einzelnen Leistungsabschnitten, durchführen und mit einer Niederschrift protokollieren.

Leitungsdurchmesser :DN 100

Leitungslänge :            ca. 35 m

Anzahl Stutzen :          14

Entfernung zum Wasseranschluss:50 m

Prüfmedium :               Wasser

Prüfdruck :                  max. 0,5 bar

Prüfdauer :                  30 Minuten

Vorfüllzeit :                  1 Stunde

Ergänzung 61 des Bieters
gewähltes Prüfmedium: '.............................'

Ergänzung 62 des Bieters
gewählte Prüfdauer: '.............................'

Dichtheitsprüfung (Schmutzwasserleitung, fetthaltig)

gemäßden Anforderungen der DIN EN 1610

Dichtheitsprüfung des gesamten neu verlegten Grund- leitungsnetzes einschliesslich der Revisions- und Kontroll- schächte, Prüfdruck und -dauer gemäßDIN EN 1610, auch in einzelnen Leistungsabschnitten, durchführen und mit einer Niederschrift protokollieren.

Leitungsdurchmesser :DN 100

Leitungslänge :            ca. 35 m

Anzahl Stutzen :          14

Entfernung zum Wasseranschluss:50 m

Prüfmedium :               Wasser

Prüfdruck :                  max. 0,5 bar

Prüfdauer :                  30 Minuten

Vorfüllzeit :                  1 Stunde

Ergänzung 63 des Bieters
gewähltes Prüfmedium: '.............................'

Ergänzung 64 des Bieters
gewählte Prüfdauer: '.............................'

Ergänzung 65 des Bieters
gewählter Prüfdruck: '.............................'

durchführen und mit einer Niederschrift protokollieren.


   
       
    1  St
 
 
4.3.13

Arbeitsstunden für Handschachtarbeiten,

Arbeitsstunden für Handschachtarbeiten,

zum Nachweis nur auf Anordnung der örtlichen Bauleitung.


   
       
    10  h
 
 
Summe 4.3
 

Grundleitungen Fetthaltig unter Bodenplatte


4.4

Betriebseinrichtungen

 
 

Hinweis

Hinweis Schachtbauwerke:

Die nachfolgenden Kontrollschächte werden nicht vollständig, mit der Verlegung der Grundleitungen eingebaut. Das Schachtunterteil erhält provisorisch, für die Zeit der Rohbauarbeiten einen Betondeckel, befahrbar, Belastungsklasse D400. Die Ausgleichringe, Konus und die endgültige Schachtabdeckung sind im Rahmen der Außenarbeiten zu liefern und einzubauen.

Die Schachtunterteile werden gemäß DIN 4034, Teil 1 für Muffenverbindung mit PVC-Rohren hergestellt. Der Aufbau erfolgt mit Schachtringen, Konus und Abdeckungen.

Material: Betonfertigteile nach DIN 4034

Steigeisen nach DIN 1211, 4 Stck/m einbauen,

Einschließlich SchachtEinstiegshilfe (in eigenverantwortlicher Absprache mit dem zuständigen Entwässerungsbetrieb).

Auflager aus Beton B 15, 20 cm dick, herstellen.

Fuge zwischen Fertigteilen mit Mör­tel MG III nach DIN 1053 füllen.

Die Schachtunterteile müssen wasserdicht mit geradem oder abgewinkeltem Durchfluss auf einer 10 cm dicken Wasserlauf und Podeste werden mit Estrich hergestellt.

Das Gerinne wird bis zum Rohrscheitel ausgebildet.

Die Schachttiefe rechnet sich von OK Deckel bis Sohle abgehendes Rohr.

Erdberührte Flächen 2 mal mit kaltflüssigem, bituminösem Anstrichmittel nach DBTL 918300, Bl.73 beschichten.

In die Position einzurechnen sind Mehraushub, Mehrverfüllung, auch mit Austauschmaterial sowie Mehrverbau.

Weiterhin sind bei allen Schächten die doppelgelenkigen Rohreinbindungen (mit 1,0 m langen Passstücken) auszuführen und einzukalkulieren.


 
 
4.4.1

Schachttopf 1000- gewinkelt DN 100

Schachttopf 1000- gewinkelt DN 100

Schachtgrundposition:

Vorgefertigte wasserdichte Schachtunterteile D = 1000 mm mit gewinkeltem Durchlauf

Komplett herstellen und auf Betonsauberkeitsschicht flucht- und höhengerecht versetzen. Einschließlich Gleitring und Steig- eisen.

Schachttiefe: bis 2,0 m von OK Deckel bis Sohle abgehendes Rohr.

anzuschließende Rohre: KG-Rohr DN 100

abgehendes Rohr: KG-Rohr DN 100

liefern und fachgerecht montieren


   
       
    4  St
 
 
4.4.2

Schachttopf 1000- gerade DN 150 / 2 x Zulauf

Schachttopf 1000- gerade DN 150

Schachtgrundposition:

Vorgefertigte wasserdichte Schachtunterteile D = 1000 mm mit 3 gewinkelten Zuläufen

Komplett herstellen und auf Betonsauberkeitsschicht flucht- und höhengerecht versetzen. Einschließlich Gleitring und Steig- eisen.

Schachttiefe: bis 2,5 m von OK Deckel bis Sohle abgehendes Rohr.

anzuschließende Rohre:

Zulauf 1 KG-Rohr DN 125, 90°

Zulauf 2 KG-Rohr DN 125; 270°

abgehendes Rohr: KG-Rohr DN 150; 180°

liefern und fachgerecht montieren


   
       
    1  St
 
 
4.4.3

Schachttopf 1000- gerade DN 150 / 2 x Zulauf

Schachttopf 1000- gerade DN 225

Schachtgrundposition:

Vorgefertigte wasserdichte Schachtunterteile D = 1000 mm mit 3 gewinkelten Zuläufen

Komplett herstellen und auf Betonsauberkeitsschicht flucht- und höhengerecht versetzen. Einschließlich Gleitring und Steig- eisen.

Schachttiefe: bis 2,5 m von OK Deckel bis Sohle abgehendes Rohr.

anzuschließende Rohre:

Zulauf 1 KG-Rohr DN 150, 0°

Zulauf 2 KG-Rohr DN 150; 270°

abgehendes Rohr: KG-Rohr DN 150; 90°

liefern und fachgerecht montieren


   
       
    1  St
 
 
4.4.4

Schachtring 1000 x 1000

Schachtring 1000 x 1000 mm

gemäßDIN 4034, Teil 1 liefern und wasserdicht nach den Herstellervorschriften auf die Schachtunterteile versetzen

einschließlich Gleitring und Steigeisen

liefern und montieren


   
       
    2  St
 
 
4.4.5

Schachtring 1000 x 500

Schachtring 1000 x 500 mm

gemäß DIN 4034, Teil 1 liefern und wasserdicht nach den Herstellervorschriften auf die Schachtunterteile versetzen

einschließlich Gleitring und Steigeisen

liefern und montieren


   
       
    2  St
 
 
4.4.6

Schachtring 1000 x 250

Schachtring 1000 x 250 mm

gemäß DIN 4034, Teil 1 liefern und wasserdicht nach den Herstellervorschriften auf die Schachtunterteile versetzen

einschließlich Gleitring und Steigeisen

liefern und montieren


   
       
    4  St
 
 
4.4.7

Schachtring 1000 x 100

Schachtring 1000 x 100 mm

gemäß DIN 4034, Teil 1 liefern und wasserdicht nach den Herstellervorschriften auf die Schachtunterteile versetzen

einschließlich Gleitring

liefern und montieren


   
       
    6  St
 
 
4.4.8

Schachtkonus 1000 x 600 x 625

Schachtkonus 1000 x 600 x 625

gemäß DIN 4034,

Teil 1 liefern und wasserdicht nach den Herstellervorschriften versetzen,

einschließlich Steigeisen


   
       
    8  St
 
 
4.4.9

Schachtabdeckung D 400 geruchsdicht

Schachtabdeckung, ent­spre­chend DIN 1229,

Mit lichter Wei­te min. 610 mm und rundem Rahmen, Klasse D 400, Ausführung nach DIN 19 584, mit BEGU-Rahmen,

BEGU-Deckel

Aus Gusseisen mit Beton, mit dämpfender Einlage, geruchsdicht.

Schachtabdeckung auf planmäßige Höhe setzen.

Fuge zwischen Fertigteilen mit Mörtel MG III nach DIN 1053 füllen.

Füllung glattstreichen

liefern und montieren


   
       
    6  St
 
 
4.4.10

Strassenablauf 300 x 300

Sink­kas­ten 30/30 ; 1-­teilig

Aus Beton C 40/50

Belastungsklasse E 600 gemäßDIN EN 1433

Auch für zweiseitigen Rinnenanschluss bis Rinne Nr. 10

einschl. PP-Geruchsverschluss,

einschl. PP-Schlammeimer

einschl. KG-Muffe für Rohranschluss DN 150

Mit feuerverzinktem Combi-Verschluss-Massivstahlrahmen

Länge an Zarge 300 / am Boden 320 mm

Breite an Zarge 300 / am Boden 320 mm

Bauhöhe 420 mm

Verfugung mit SF-Connect,

Nach Einbauanleitung des Herstellers verlegen und an den Kanal anschließen


   
       
    6  St
 
 
4.4.11

Fettabscheider NS 4

Fettabscheideranlage mit integriertem Schlammfang nach DIN EN 1825 und DIN 4040-100

Geprüft nach EN 1825, mit nachgewiesener Abscheideleistung durch Prüfzeugnis

In güteüberwachter Fertigbauweise aus Wasserundurchlässigem, fugenlosem Stahlbeton C35/45 (B45) nach DIN 4281 und DIN 1045, auf Risssicherheit bewehrt, mit typengeprüfter Statik. Hydraulische Wirksamkeit durch unabhängige dritte Stelle typgeprüft, werkseigene Produktionskontrolle fremdüberwacht mit Gütezeichen RAL-GZ 693

Mit normgerechter Innenbeschichtung, mehrschichtig, auf vorbehandelten Untergrund verarbeitet, Abrissfestigkeit mindestens 2,0 N/mm²

Einbauteile aus korrosionsbeständigem Edelstahl 1.4301

werkseitig eingebaute, beständige, zu Kunststoffrohren passende Dichtelemente für den gelenkigen Rohranschluß.

mit Schachtaufbauten entsprechend DIN 4034, Teil 1, einschließlich vorgeschmierter Gleitringdichtung und Lastübertragungsring, für eine Zulauftiefe MaßT,

gemessen von OK-Gelände bis Rohrsohle Zulauf.

Schachtabdeckung nach DIN EN 124 und DIN 1229,

Sand-/Geruchsverschlußlose aufgelegt

 

Technische Daten:

Nenngröße:                 NS 4

Zulassungsnummer:     Z-54.1-443

Schlammfanginhalt:     400 l

Innendurchmesser:      1000 mm

Gesamthöhe               2130 mm

Zulauftiefe:                   700 mm

Fettspeichermenge:     166 l

Schwerstes Einzelgewicht 2.120 kg

Schachtabdeckung:     Klasse D 400

Schachtabdeckung Kl. D 400

geruchsdicht und verschraubt d = 625 mm H = 160 mm

liefern und Versetzen in vorbereitete Baugrube, einschl. Gestellung der Hilfsgeräte zur Montage (Kran oder Bagger)

Ergänzung 61 des Bieters
Angebotenes Fabrikat / Typ: '.............................'


   
       
    1  St
 
 
4.4.12

Probeentnahmeschacht DN 150

Probenahmeschacht DN 150

Probenahmeschacht nach EN 858 / DIN 1999 - 100 zur vorgeschalteten Abscheideranlage.

Zur Entnahme repräsantativer Abwasserproben aus dem fließenden Abwasserstrom ohne Saug-, Pump- oder Umfüllprozesse.

Er dient auch zur Be- und Entlüftung (Verhinderung des Absaugens des Abscheiderinhaltes durch Heber-Wirkung), Kontrolle, Wartung und Reinigung der Abwasserleitungen.

in güteüberwachter Fertigbauweise aus wasserundurchlässigem, fugenlosem Stahlbeton C35/45

(B45) nach DIN 4281 und DIN 1045,

auf Rißsicherheit bewehrt, mit typengeprüfter Statik.

mit Rinnenausbildung und Berme

mit einer Absturzhöhe von 160 mm zur Entnahme der Abwasserprobe.

mit werkseitig eingebauten, beständigen Dichtelementen für den gelenkigen Rohranschlußpassend für Kunststoffrohre (PE-HD, PVC).

mit Schachtaufbauten entspr. DIN 4034, Teil 1,

einschl. vorgeschmierter Gleitringdichtung,

Zulauftiefe gemessen von OK-Gelände bis Rohrsohle.

mit Schachtabdeckung nach DIN EN 124 und DIN 1229, Kl. D 400.

Innendurchmesser       : 1.000 mm

Gesamttiefe                : 1.460 mm

Zulauftiefe                   : 1.980 mm (Schachthals)

Nennweite                   : DN 150

schwerstes Einzelgewicht: 1.220 kg

Gesamtgewicht           : 1.770 kg

Schachtabdeckung: Kl. D 400

Schachtabdeckung Kl. D 400 NEUTRA

geruchsdicht und verschraubt d = 625 mm H = 160 mm

 

liefern und Versetzen in vorbereitete Baugrube, einschl. Gestellung der Hilfsgeräte zur Montage (Kran oder Bagger)


   
       
    1  St
 
 
4.4.13

Aushebe- und Bedienschlüssel

Aushebe- und Bedienschlüssel "Vielzweck"

ausgestattet mit Aushebehaken, Aushebeschaufel, Vierkant- schlüssel sw 17 und sw 22 (für verschraubte Abdeckungen)

lackierte Ausführung


   
       
    1  St
 
 
4.4.14

Absaugvorrichtung

Absaugvorrichtung für Abscheider nach DIN 4040 und

DIN 1999 zur Absaugung des Abscheiderinhaltes durch ein Entsorgungsfahrzeug.

Anschlußkupplung 3 "für Saugschlauch in der Schachtabdeckplatte.

Kernbohrung in der Schachtabdeckung einschlich Abdichtung mittels Gliederkette.

Schachtausgleichsringe zur Erhöhung der Schachtabdeckung

Dadurch Anpassung der Mitgelieferten Straßenkappe


   
       
    1  St
 
 
4.4.15

Generalinspektion

Generalinspektion:

Überprüfung einer Fettabscheideranlage EN 1825 nach DIN 4040-100

- mit behördlicher Zulassung

- Visuelle Begutachtung der leeren und gereinigten Grube mit Bestandsaufnahme

- Setzen von Absperrblasen

- Messwertaufnahme mit einer Drucksonde Messgenauigkeit 0,1 mm

- Prüfbericht in zweifacher Ausfertigung (optional auch als PDF-Dokument per E-mail)

- Dokumentation der Dichtigkeitsprüfung als EDV-Ausdruck

- Bilddokumentation (sofern gewünscht)

Kosten incl. An- und Abfahrt und aller Nebenkosten.

Bauseitige Voraussetzungen:

- Die Behälter müssen für die Entleerung und Prüfung zugänglich sein.

- Die Behälter müssen zum Prüftermin entleert und gereinigt sein.

- Gestellung von Frisch-/Brauchwasser in ausreichender Menge zur Befüllung der Fettabscheider


   
       
    1  St
 
 
4.4.16

Inbetriebnahme

Inbetriebnahme der Abscheideranlage und Einweisung des Betreibers.

Der Betreiber wird in Funktionsweise der Abscheideranlage und betrieblich notwendige Kontroll- und Wartungsarbeiten eingeführt.

Übergabe eines Betriebstagebuches

zum Nachweis der ordnungsgemäßen Betriebes von Abscheideranlagen nach DIN 4040

- mit Registereinteilung

- mit ausführlicher Betriebs- und Wartungsanweisung

- mit Vordrucken


   
       
    1  St
 
 
Summe 4.4
 

Betriebseinrichtungen


4.5

Hauseinführung Elektro und Leerrohre unter Bodenplatte

 
 
4.5.1

Mehrsparten-Hauseinführungspaket 4-fach

Mehrsparten-Hauseinführungspaket

für nicht unterkellerte Gebäude

Gas- und wasserdichte Hauseinführung zum gemeinsamen Einführen und Abdichten aller Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Telekommunikation, optional Gas).

Bestehend aus:

Einbauteil Reihenanordnung 4-fach inkl. Klebeflansch Aufstellvorrichtung inklusive Wassersperrflansch 4 Stück Spiralschlauch inklusive Mantelrohr und aufgezogener 3-Stegdichtung Mehrsparten-Abdichteinheit

4-fach mit Universal-Dichtelementen Elektro, Trinkwasser:

Kommunikation

Blindabdichtung

MSH Zubehör Set3, bestehend aus:

4 Stück Manschettenstopfen

Gleitmittel

Anwendungsbereich: Wassereinwirkungsklasse DIN 18533: W1-E; WU-Richtlinie: Beanspruchungsklasse 1 und 2

Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 1,0 bar

Prüfungen/Normen: DVGW VP 601

Länge Gesamtsystem (m): 25.

Eigenschaften: variable Höhenanpassung an das Fertigfußbodenniveau

Ergänzung 61 des Bieters
Angebotenes Fabrikat Typ: '.............................'

liefern und montieren


   
       
    1  St
 
 
4.5.2

Einsparten-Hauseinführungspaket 1-fach

Einsparten-Hauseinführungspaket 1-fach

für nicht unterkellerte Gebäude

Bauherrenpaket als Einspartenhauseinführung passend für die Sparten Gas, Wasser oder Strom.

Bestehend aus:

Einbauteil inkl. Klebeflansch,

Aufstellvorrichtung inklusive Wassersperrflansch Spiralschlauch,

inklusive Mantelrohr und aufgezogener 3-Stegdichtung Einsparten-Abdichteinheit

Universal - Dichtelement Trinkwasser

Universal - Dichtelement Elektro

Universal-Manschettenstopfen

Gleitmittel

Anwendungsbereich: Wassereinwirkungsklasse DIN 18533: W1-E; WU-Richtlinie: Beanspruchungsklasse 1 und 2

Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 1,0 bar

Prüfungen/Normen: DVGW VP 601

Länge Gesamtsystem (m): 15.0

Eigenschaften: geeignet für den Einsatz aller gängigen Gashauseinführungskombinationen; auf Druckdichtheit geprüftes Leerrohrsystem; einfache Einbindung der Dampfsperre über Klebeflansch

Ergänzung 61 des Bieters
Angebotenes Fabrikat / Typ: '.............................'

liefern und montieren


   
       
    2  St
 
 
4.5.3

Rohranschluss- / Verlängerungsmanschette

Rohranschluss- / Verlängerungsmanschette

für Ein- und Mehrspartenhauseinführung

zur Verlängerung von glatten und gewellten Rohren Øa 75 - 90 mm.

Werkstoff: Manschette: EPDM; Spannbänder: Edelstahl V2A

geeignet für Medienrohr Øa (mm): 75-90

Eigenschaften: gas- und wasserdichte Manschettentechnik

Ergänzung 61 des Bieters
Angebotenes Fabrikat / Typ: '.............................'

liefern und montieren


   
       
    3  St
 
 
4.5.4

Kunststoffspiralschlauch

Kunststoffspiralschlauch

für Hauseinführungen

Für Ein- und Mehrspartenhauseinführungen zur Erstellung eines durchgängigen Schutzrohrsystems bis zu den Hauptversor- gungsleitungen.

Maße: Øi: 78 mm; Øa: 87 mm

Werkstoff: PVC-Hart/PVC-Weich

Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 1,0 bar

Länge (m): 25.0

Eigenschaften: mechanisch stabiler Spiralschlauch

Ergänzung 61 des Bieters
Angebotenes Fabrikat / Typ: '.............................'

liefern und einbauen


   
       
    1  St
 
 
Summe 4.5
 

Hauseinführung Elektro und Leerrohre unter Bodenplatte


4.6

Besondere Leistungen

 
 

Hinweis

Liefern von zusätzlich zur VOB geforderten Technischen Unterlagen und Messungen für die Abnahme und Übergabe der Entwässerungsanlage. Diese Unterlagen sind 2 Wochen vor dem Abnahme/Übergabetermin zu übergeben.


 
 
4.6.1

Kamerabefahrung

Kamerabefahrung

Kamerabefahrung und- inspizierung aller nicht begehbaren Kanäle und Leitungen, auch in einzelnen Leistungsabschnitten, mittels Fernsehkamera. Die Befahrung ist als Videoaufzeichnung zu dokumentieren und als Niederschrift zu protokollieren.

Leitungsdurchmesser: DN 100 - 225


   
       
    460  m
 
 
4.6.2
*** Pauschalposition

Dokumentation

Anfertigung und Übergabe der Revisions-, Wartungs- und Bedienungsunterlagen, Zeichnungserstellung (Lageplan) nach Dokumentationsrichtlinien.

Bei der zeichnerischen Darstellung sind u.a. folgende Punkte zu beachten:

- Rohrleitungsverlauf ist über Gebäude- und Hausfluchten; Winkelpunkte und Schächte sind über Dreieckseinmessung einzutragen.

- Bei den Knotenpunkten sind DIN A4-formatige Ausschnitte in größerem Maßstab zur besseren Übersicht zu erstellen.

- Technische Dokumentation mit Wartungs- und Bedienungsanleitung.

- Übergabe der Technischen Dokumentation und der farbig angelegten Zeichnungen zweifach, in jeweils einem Ordner mit Inhaltsverzeichnis, Register und beschriftetem Rückenschild.

- Übergabe der Zeichnungen zusätzlich auf Datenträger im DWG-Format.


   
       
    1  psch
 
 
4.6.3

Spülen der Grundleitungen

Spülen der Grundleitungen

Spülen des gesamten, außerhalb der Gebäude, neu verlegten Grundleitungsnetzes (Schmutz- und Regenwasserleitungen) mittels eines Hochdruckspülgerätes, auch in einzelnen Leistungsabschnitten, bis zum jeweiligen Anschluss an die öffentliche Kanalisation.

Leitungsdurchmesser:  DN 100 - 160

Leitungslängen: entsprechend den Leitungslängenangaben


   
       
    460  m
 
 
4.6.4

Dichtpackung, Alu-Legierung, DN 50

Dichtpackung in quadratischer Ausführung aus ALU-Legierung für Druckwasser dichte Einführung. Bestehend aus einem Flansch mit Dichtung und Befestigungselemente für Kernbohrungen mit Durchmesser 50 mm.


   
       
    2  St
 
 
4.6.5

Dichtpackung, Alu-Legierung, DN 75

Dichtpackung in quadratischer Ausführung aus ALU-Legierung für Druckwasser dichte Einführung. Bestehend aus einem Flansch mit Dichtung und Befestigungselemente für Kernbohrungen mit Durchmesser 75 mm.


   
       
    2  St
 
 
4.6.6

Dichtpackung, Alu-Legierung, DN 130

Dichtpackung in quadratischer Ausführung aus ALU-Legierung für Druckwasser dichte Einführung. Bestehend aus einem Flansch mit Dichtung und Befestigungselemente für Kernbohrungen mit Durchmesser 130 mm.


   
       
    2  St
 
 
4.6.7

Leerrohr, Kunstst., DN 100, u. Bodenpl. und Fundamenten

Leerrohre für nachträgliche haustechnische Zuleitungen inkl. Zugdraht, Kunststoff, flexibel, unter Bodenplatten und Fundamenten einbauen, einschl. Aushub, Verfüllung und Verdichtung des Rohrgrabens. Auf ausreichende Überdeckung ist zu achten (20 cm mehr als nach DIN notwendig!)

Rohrgröße: DN 100

Tiefe Rohrgraben: bis 0,80 m

Breite Rohrgraben: bis 0,20 m

nach Angabe der Bauleitung

Ausführung auch in Kleinlängen ab ca. 1,50m.


   
       
    10  m
 
 
4.6.8

Kernbohrungen 70 bis 125 mm

Kernbohrungen für Installationen herstellen. Bohrungen in Decken und Wänden, Bauteildicke 15-30 cm. Einschl. aller erforderlichen Personal- und Gerätebereitstellungen. Anfallende Bohrkerne und sonstige Abfälle sind eigenverantwortlich zu entfernen und zu entsorgen. Kühlwasser ist aufzufangen bzw. abzuleiten.

Bohrungen einschl. Zulagen für Stahlschnitte.

Bohrdurchmesser 70 bis 125 mm


   
       
    3  St
 
 
4.6.9

Kernbohrungen 150 bis 200 mm

Kernbohrungen wie vor beschrieben Bohrdurchmesser 150 bis 200 mm


   
       
    2  St
 
 
4.6.10

Kernbohrungen 250 bis 300 mm

Kernbohrungen wie vor beschrieben Bohrdurchmesser 250 bis 300 mm


   
       
    3  St
 
 
Summe 4.6
 

Besondere Leistungen


4.7

Drainarbeiten

 
 
4.7.1

Dränleitung, PVC-U, Vlies+Kies, DN 125

Dränleitung als Stangenware aus flexiblen, gewellten Kunststoff-Teilsickerrohren, mit Vliesfilter und Sickerschicht aus Kies 8/16

Kunststoff: PVC-U

Form: A, DIN 1187

Schlitzbreite: 0,8 - 1,4 mm

Größe: DN 125 - J0,5

Sickerschicht / Querschnitt. 60 / 50 cm


   
       
    95  m
 
 
4.7.2

Drän-Verschlusskappe, Kunststoff,DN 125

Drän-Verschlusskappe zum Verschließen von Dränrohrenden, passend zur Kunststoff-Dränleitung.

Größe: DN 125


   
       
    2  St
 
 
4.7.3

Drän-Winkelstück 45°,Kunststoff,DN 125

Winkelstück aus PVC-Profil für abknickende Kunststoff-Dränleitungen.

Grad: 45°

Größe: DN 125


   
       
    8  St
 
 
4.7.4

Drän-Auslaufstück, Kunststoff, DN 125

Drän-Auslaufstück für Kunststoff-Dränleitungen (Froschklappe).

Größe: DN 125


   
       
    2  St
 
 
4.7.5

Drän-Kontrollschacht,PVC, DN300

Kontroll- und Spülschacht für Dränleitung aus PVC, mit Sandfang, mit zwei Anschlüssen sowie mit Schachtdeckel und drei Blindstopfen.

Einbauort: Tiefpunkt, Übergabeanschluss, Ecken

Belastungsklasse: A15

Größe: DN 300 mm

Durchmesser aussen: 315mm

Anschlüsse: DN 125

Bauhöhe: bis ca. 200 cm

Nutzhöhe: ca. 185 cm


   
       
    2  St
 
 
4.7.6

Dränschachtverlängerung, Kunststoff

Kontroll- bzw. Spülschachtaufsetzrohr aus Kunststoff zur Verlängerung des Schachtes bis zur Geländeoberfläche inkl. Doppelsteckmuffe zur Verbindung der Teile.

Durchmesser: 300 bis 315 mm

Bauhöhe: bis ca. 0,35 m


   
       
    2  St
 
 
4.7.7

Dränschacht, DN 1000

Sickerschacht gem. DIN 4261 T1 bzw. DWA-A 138, aus Betonfertigteilen. mit gelochten Schachtringen einschl. Schachthals und Abdeckung versetzen. Stauhöhe 1,25 m

Ausführung mit:

- 1 Schachtabdeckung Klasse A, begehbar, D=600mm

- 1 Schachtkonus, Bauhöhe 0,6 m / 0,55 m (ab DN 2000)

- 2 Schachtringe, Höhe 0,5 m, inkl. Bohrung für Zulaufrohr

- Durchmesser Zulaufrohr: 125 mm

- 2 Schachtringe, gelocht, Höhe 0,5 m

- 1 Filtersack, zweilagig

- Gesamteinbautiefe: ca. 2,00 m

- Innendurchmesser: 1,00 m

- inkl. Filterschicht, Feinkies

- inkl. Prallplatte, Betonfertigteil auf Filterschicht liegend

- einschl. der Erdarbeiten (Aushub und Wiederverfüllung).


   
       
    1  St
 
 
Summe 4.7
 

Drainarbeiten


 
Summe 4
 

Entwässerungkanalarbeiten


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
5

Mauerarbeiten

 
 

Hinweis Ausführung

Alle notwendigen Gerüste für die "Rohbauarbeiten" des Gebäudes müssen in die Positionen mit einkalkuliert werden. Eine zusätzliche Vergütung für Einrüstungsarbeiten des Gebäudes erfolgt nicht.

Die Gerüstarbeiten für Arbeiten an der Fassade (Fensterarbeiten, WDVS, hinterlüftete Vorhangfassade etc.) sowie für die Dacharbeiten (Dachabdichtung, Klempnerarbeiten und Holzattika) werden gesondert ausgeschrieben.


 
5.1

Innenwände

 
 
5.1.1

Mauerwerk nicht tragender Innenwände, d=24,0 cm, 1.OG

Mauerwerk nichttragender Innenwände nach DIN 1053, Ausführung im EG, aus Blockziegeln, Bimssteinen, KS o.glw.

Mörtelgruppe: IIa

Wanddicke: 24,0 cm

SFK 12

Wärmeschutz ohne Anforderung

Brandschutz F30 inkl. Deckenanschluss

Steinformat: nach Wahl des AG

Ergänzung 61 des Bieters
angeb. Steinformat: '.............................'

Wandhöhe im Standard bis ca. 3,46 m inkl. der erforderlichen Gerüststellung

höhen- und fluchtgerecht gemauert, einschl. Anbindungen gem. DIN und Werksvorschrift an begrenzende Stahlbetonbauteile.

Ergänzung 62 des Bieters
angeb. Fabrikat / Bezeichung: '.............................'

Beispielbezeichnung:

Blz (Blockziegel) 12 - 1,0 - 12 DF


   
       
    75  m2
 
 
5.1.2

Mauerwerk nicht tragender Innenwände, d=11,5 cm, EG und 1.OG

Mauerwerk nichttragender Innenwände nach DIN 1053, Ausführung im EG und 1.OG, aus Blockziegeln, Bimssteinen, KS o.glw.

Mörtelgruppe: IIa

Wanddicke: 11,5 cm

SFK 12

Wärmeschutz ohne Anforderung

Steinformat: nach Wahl des AG

Ergänzung 61 des Bieters
angeb. Steinformat: '.............................'

Wandhöhe im Standard bis ca. 3,46 m inkl. der erforderlichen Gerüststellung

höhen- und fluchtgerecht gemauert, einschl. Anbindungen gem. DIN und Werksvorschrift an begrenzende Stahlbetonbauteile.

Ergänzung 62 des Bieters
angeb. Fabrikat / Bezeichung: '.............................'

Beispielbezeichnung:

Blz (Blockziegel) 12 - 1,0 - 12 DF


   
       
    340  m2
 
 
5.1.3

Schlitz aussparen, Mauerwerk

Schlitze oder Kanäle im Mauerwerk beim Aufmauern aussparen oder mit Formsteinen herstellen, als Zulage zum Mauerwerk der Vorpositionen

Schlitzquerschnitt: bis 200 cm²

Leibungen sind glatt herzustellen.

Anmerkungen: Im Standard werden Schlitze durch den Haustechniker ausgeführt!


   
       
    25  m
 
 
5.1.4

Wanddurchbrüche, bis 0,02 m2

Zulage zu vorgenanntem Mauerwerk (b=11,5cm) für Herstellung von Wanddurchbrüchen, Abmessungen bis ca. 0,02 m2.


   
       
    10  St
 
 
5.1.5

Wanddurchbrüche, 0,02 m2 bis 0,05 m2

Zulage zu vorgenanntem Mauerwerk (b=11,5cm) für Herstellung von Wanddurchbrüchen, Abmessungen von 0,02 m2 bis 0,05 m2.


   
       
    10  St
 
 
5.1.6

Wanddurchbrüche, 0,05 m2 bis 0,125 m2

Zulage zu vorgenanntem Mauerwerk (b=11,5cm) für Herstellung von Wanddurchbrüchen, Abmessungen von 0,05 m2 bis 0,125 m2.


   
       
    10  St
 
 
5.1.7

Wanddurchbrüche, 0,125 m2 bis 0,25 m2

Zulage zu vorgenanntem Mauerwerk (b=11,5cm) für Herstellung von Wanddurchbrüchen, Abmessungen von 0,125 m2 bis 0,25 m2.


   
       
    5  St
 
 
5.1.8

Wanddurchbrüche, 0,25 m2 bis 0,50 m2

Zulage zu vorgenanntem Mauerwerk (b=11,5cm) für Herstellung von Wanddurchbrüchen, Abmessungen von 0,25 m2 bis 0,50 m2.


   
       
    5  St
 
 
5.1.9

Wanddurchbrüche schließen, bis 0,02 m2

vorgenannte Wanddurchbrüche nach Verlegen von Rohrleitungen außerhalb der Hauptleistung etc. komplett und hohlraumfrei ausmauern, und Fugen vermörteln. Wandbreite 11,5 cm, Abmessungen bis ca. 0,02 m2.


   
       
    10  St
 
 
5.1.10

Wanddurchbrüche schließen, 0,02 m2 bis 0,05 m2

vorgenannte Wanddurchbrüche nach Verlegen von Rohrleitungen außerhalb der Hauptleistung etc. komplett und hohlraumfrei ausmauern, und Fugen vermörteln. Wandbreite 11,5 cm, Abmessungen von 0,02 m2 bis 0,05 m2.


   
       
    10  St
 
 
5.1.11

Wanddurchbrüche schließen, 0,05 m2 bis 0,125 m2

vorgenannte Wanddurchbrüche nach Verlegen von Rohrleitungen außerhalb der Hauptleistung etc. komplett und hohlraumfrei ausmauern, und Fugen vermörteln. Wandbreite 11,5 cm, Abmessungen von 0,05 m2 bis 0,125 m2.


   
       
    10  St
 
 
5.1.12

Wanddurchbrüche schließen, 0,125 m2 bis 0,25 m2

vorgenannte Wanddurchbrüche nach Verlegen von Rohrleitungen außerhalb der Hauptleistung etc. komplett und hohlraumfrei ausmauern, und Fugen vermörteln. Wandbreite 11,5 cm, Abmessungen von 0,125 m2 bis 0,25 m2.


   
       
    5  St
 
 
5.1.13

Wanddurchbrüche schließen, 0,25 m2 bis 0,50 m2

vorgenannte Wanddurchbrüche nach Verlegen von Rohrleitungen außerhalb der Hauptleistung etc. komplett und hohlraumfrei ausmauern, und Fugen vermörteln. Wandbreite 11,5 cm, Abmessungen von 0,25 m2 bis 0,50 m2.


   
       
    5  St
 
 
5.1.14

Öffnungen herstellen, bxh = 1,01x2,71m

Öffnungen im Innenmauerwerk einmessen, anlegen und lotrecht herstellen.

Abmessungen: bxh = 1,01x2,71 m

Wanddicke: 11,5 cm

Die Leibungen der Öffnungen sind lotrecht und gerade mit der Steinsäge zu schneiden.

Überdecken der Öffnungen in gesonderter Position (Im Standard als Fertigteilsturz vorgesehen!).


   
       
    13  St
 
 
5.1.15

Öffnungen herstellen, bxh = 0,885x2,71m

Öffnungen im Innenmauerwerk einmessen, anlegen und lotrecht herstellen.

Abmessungen: bxh = 0,885x2,71 m

Wanddicke: 11,5 cm

Die Leibungen der Öffnungen sind lotrecht und gerade mit der Steinsäge zu schneiden.

Überdecken der Öffnungen in gesonderter Position (Im Standard als Fertigteilsturz vorgesehen!).


   
       
    9  St
 
 
5.1.16

Öffnungen überdecken mit FT-Stürzen, b=1,01m, d=11,5cm

Öffnungen der Vorpositionen Überdecken mit Fertigteilstürzen aus Bimsbeton o.glw. Ausführung im Innenmauerwerk.

lichte Breite: bis 1,00 m (Auflager sind einzukalkulieren)

Sturzhöhe: 24 cm

Wanddicke: 11,5 cm

Abrechnung nach Anzahl der Öffnungen


   
       
    13  St
 
 
5.1.17

Öffnungen überdecken mit FT-Stürzen, b=0,885m, d=11,5cm

Öffnungen der Vorpositionen Überdecken mit Fertigteilstürzen aus Bimsbeton o.glw. Ausführung im Innenmauerwerk.

lichte Breite: bis 0,885 m (Auflager sind einzukalkulieren)

Sturzhöhe: 24 cm

Wanddicke: 11,5 cm

Abrechnung nach Anzahl der Öffnungen


   
       
    9  St
 
 
5.1.18

Vormauerung, Porenbetonstein, raumhoch, d=10 cm

Vormauerung vor Installationen, auch in Teilabschnitten und Kleinflächen. Alle Schneidearbeiten, z.B. im Bereich von Leitungen, sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.

Steinart: Porenbeton- / Leichtbetonstein

Wanddicke: 10 cm


   
       
    10  m2
 
 
5.1.19

Vormauerung, Porenbetonstein, raumhoch, d=15 cm

Vormauerung vor Installationen, auch in Teilabschnitten und Kleinflächen. Alle Schneidearbeiten, z.B. im Bereich von Leitungen, sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.

Steinart: Porenbeton- / Leichtbetonstein

Wanddicke: 15 cm


   
       
    80  m2
 
 
5.1.20

Vormauerung, Porenbetonstein, raumhoch, d=20 cm

Vormauerung vor Installationen, auch in Teilabschnitten und Kleinflächen. Alle Schneidearbeiten, z.B. im Bereich von Leitungen, sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.

Steinart: Porenbeton- / Leichtbetonstein

Wanddicke: 20 cm


   
       
    60  m2
 
 
Summe 5.1
 

Innenwände


 
Summe 5
 

Mauerarbeiten


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
6

Betonarbeiten

 
 

Hinweis Ausführung

Alle notwendigen Gerüste für die "Rohbauarbeiten" des Gebäudes müssen in die Positionen mit einkalkuliert werden. Dies gilt auch für Traggerüste der Bemessungsklasse a und in Teilbereichen der Bemessungsklasse b (bei Höhe der Decken-Schalung höher als 3,50m > Standardhöhe 3,26 - 3,46m). Eine zusätzliche Vergütung für Einrüstungsarbeiten des Gebäudes erfolgt nicht.

Die Gerüstarbeiten für Arbeiten an der Fassade (Fensterarbeiten, WDVS, hinterlüftete Vorhangfassade etc.) sowie für die Dacharbeiten (Dachabdichtung, Klempnerarbeiten und Holzattika) werden gesondert ausgeschrieben.

Grundsätzlich sind Ortbetondecken und -wände ausgeschrieben. Für etwaige Alternativvorschläge (z.B. teilelementierte Filigrandecken, Fertigteilwände) des AN müssen die Kosten für Umplanung, statische Umrechnungen, Prüfstatiken, Mehrmassen Bewehrungsstahl etc. vom AN übernommen werden! Die geforderten Sichtbetonklassen sind in jedem Fall einzuhalten!


 
 

Hinweis Oberflächen Sichtbeton

Definition der Oberflächengüten bei Sichtbeton

nachfolgende Anforderungen sind gefordert, wenn die jeweiligen Sichtbetonklassen SB in den Positionen beschrieben sind. Eine zusätzliche Vergütung für die beschriebenen Anforderungen erfolgt nicht.

SB1

Geringe gestalterische Anforderungen, z. B. Kellerbereiche oder Bereiche mit vorwiegend gewerblicher Nutzung

Texturen, Schalelementstöße T1:

- weitgehend geschlossene Zementleim- bzw. Mörtelbetonfläche

- in den Schalelementstößen ausgetretener Zementleim/Feinmörtel bis ca. 20 mm Breite und ca. 10 mm Tiefe ist zulässig

- Rahmenabdruck des Schalelements ist unzulässig

- Aufwand wie bei DIN 1045

Porigkeit P1:

- saugende Schalhaut: max. Porenanteil in mm2: ca. 3000

- nicht saugende Schalhaut: max. Porenanteil in mm2: ca. 3000

- Aufwand wie bei DIN 1045

Farbtongleichmäßigkeit FT1:

- Hell-/Dunkelverfärbungen sind zulässig

- Rost- und Schmutzflecken sind unzulässig

- Aufwand wie bei DIN 1045

Ebenheit E1:

- Ebenheitsanforderung nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 5: ("nichtflächenfertige" Wände und Unterseiten von Rohdecken: 10 mm/1 m)

- Einmessen der Schalung erforderlich

- Maßkoordination bei Verwendung von Schalungen von verschiedenen Herstellern sind vorzunehmen

- Auf ein steifes Bewehrungsgeflecht ist zu achten, einen ausreichende Anzahl von Abstandhaltern ist zu berücksichtigen

- Schalungsanker sind gleichmäßig anzuziehen

- Sicherung von Einbauteilen gegen Verschiebung ist zu berücksichtigen

- ausreichende Abstützung des Schalungssystems ist zu berücksichtigen

Arbeits- und Schalhautfugen AF1:

- Versatz der Flächen zwischen zwei Betonierabschnitten bis ca. 10 mm ist zulässig

- Feinmörtelaustritt auf dem vorhergehenden Betonierabschnitt muss rechtzeitig entfernt werden

- Trapezleiste o.ä. wird empfohlen

- Aufwand wie bei DIN 1045

Erprobungsfläche:

- i.d.R. nicht erforderlich

Schalhautklassen SHK1:

- Kratzer sind zulässig

- Betonreste: in Vertiefungen (Nagellöchern, Kratern etc.) sind zulässig

- Zementschleier ist zulässig

- Ripplings (aufquellen der Schalhaut) ist zulässig

- Reparaturstellen sind zulässig

SB2

Normale gestalterische Anforderungen, z. B. Treppenhausbereiche bzw. Nebenräume, Abstellräume

Texturen, Schalelementstöße T2:

- geschlossene und weitgehend einheitliche Betonfläche

- In den Schalelementstößen ausgetretener Zementleim/Feinmörtel bis ca. 10 mm Breite und ca. 5 mm Tiefe ist zulässig

- Versatz der Elementstöße bis ca. 5 mm ist zulässig

- Höhe verbleibender Grate bis ca. 5 mm ist zulässig

- Rahmenabdruck des Schalelements ist zugelassen

Aufwand wie T1 und zusätzlich

- gleiche Art und Vorbehandlung der Schalhaut ist sicherzustellen

- Sauberkeit der Schalung und dünnen, gleichmäßigen Trennmittelauftrag ist sicherzustellen

- Wechsel der Betonzusammensetzung bzw. der Betonausgangsstoffe ist auszuschließen

- Schalungssystem mit geringer Fertigungstoleranzen ist zu wählen

- bei Trägerschalung ggf. Befestigung der Platten von Rückseite wird vereinbart

- Abdichtung der Schalhautstöße wird vereinbart

- Schalungseinlagen werden vereinbart

- Schalungsanker möglichst fest anziehen

- fachgerechte Lagerung der Schalung ist vorzusehen

- möglichst gleichalte Schalhautplatten sidn zu verwenden

Porigkeit P2:

- saugende Schalhaut: max. Porenanteil in mm2: ca. 2250

- nicht saugende Schalhaut: max. Porenanteil in mm2: ca. 3000

Aufwand wie P1 und zusätzlich

- Betonsorte, Trennmittel und Schalhaut aufeinander abstimmen

- gleiche Art und Vorbehandlung der Schalhaut sicherstellen

- Sauberkeit der Schalhaut und dünnen, gleichmäßigen Trennmittelauftrag sicherstellen

Farbtongleichmäßigkeit FT2:

- gleichmäßige, großflächige Hell-/ Dunkelverfärbungen ist zulässig

- unterschiedliche Arten und Vorbehandlung der Schalaut sowie Ausgangsstoffe verschiedener Art und Herkunft ist unzulässig

Aufwand wie FT1 und zusätzlich

- Betonsorte, Trennmittel und Schalhaut aufeinander sicherstellen

- gleiche Art und Vorbehandlung der Schalhaut ist sicherzustellen

- Sauberkeitd der Schalung und dünnen, gleichmäßigen Trennmittelauftrag ist sicherzustellen

- Wechsel der Betonzusammensetzung bzw. der Betonausgangsstoffe ist auszuschließen

- Verwendung von Restwasser und Restbeton ist auszuschließen

- Mischdauer je Charge mindestens 60 Sekunden

- Lieferung für zusammenhängende Bauteile jeweils aus einer Produktionsstätte (Lieferwerk)

Ebenheit E2:

- Ebenheitsanforderung nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 5: ("nichtflächenfertige" Wände und Unterseiten von Rohdecken: 10 mm/1 m)

- Einmessen der Schalung erforderlich

- Maßkoordination bei Verwendung von Schalungen von verschiedenen Herstellern sind vorzunehmen

- Auf ein steifes Bewehrungsgeflecht ist zu achten, einen ausreichende Anzahl von Abstandhaltern ist zu berücksichtigen

- Schalungsanker sind gleichmäßig anzuziehen

- Sicherung von Einbauteilen gegen Verschiebung ist zu berücksichtigen

- ausreichende Abstützung des Schalungssystems ist zu berücksichtigen

Arbeits- und Schalhautfugen AF2:

- Versatz der Flächen zwischen zwei Betonierabschnitten bis ca. 10 mm ist zulässig

- Feinmörtelaustritt auf dem vorhergehenden Betonierabschnitt muss rechtzeitig entfernt werden

- Trapezleiste o.ä. wird empfohlen

Aufwand wie AF1 und zusätzlich

- Feinmörtel aus dem vorgehenden Betonierabschnitt entfernen

Erprobungsfläche:

- ist erforderlich

Schalhautklassen SHK2:

- Kratzer als Reparaturstellen sind zulässig

- Betonreste sind nicht zulässig

- Zementschleier ist nicht zulässig

- Ripplings (aufquellen der Schalhaut) ist zulässig

- Reparaturstellen sind zulässig

SB3

Hohe gestalterische Anforderungen, z.B. Fassaden im Hochbau bzw. Wohnräume, insbesondere Wohnzimmer

Texturen, Schalelementstöße T3:

- geschlossene und weitgehend einheitliche Betonfläche

- In den Schalelementstößen ausgetretener Zementleim/Feinmörtel bis ca. 10 mm Breite und ca. 5 mm Tiefe ist zulässig

- Versatz der Elementstöße bis ca. 5 mm ist zulässig

- Höhe verbleibender Grate bis ca. 5 mm ist zulässig

- Rahmenabdruck des Schalelements ist zugelassen

- gleiche Art und Vorbehandlung der Schalhaut ist sicherzustellen

- Sauberkeit der Schalung und dünnen, gleichmäßigen Trennmittelauftrag ist sicherzustellen

- Wechsel der Betonzusammensetzung bzw. der Betonausgangsstoffe ist auszuschließen

- Schalungssystem mit geringer Fertigungstoleranzen ist zu wählen

- bei Trägerschalung ggf. Befestigung der Platten von Rückseite wird vereinbart

- Abdichtung der Schalhautstöße wird vereinbart

- Schalungseinlagen werden vereinbart

- Schalungsanker möglichst fest anziehen

- fachgerechte Lagerung der Schalung ist vorzusehen

- möglichst gleichalte Schalhautplatten sidn zu verwenden

Porigkeit P3:

- saugende Schalhaut: max. Porenanteil in mm2: ca. 1500

- nicht saugende Schalhaut: max. Porenanteil in mm2: ca. 2250

Aufwand wie P2 und zusätzlich

- besondere Sorgfalt beim Betonieren von unterschnittenen Schalungen, Deckenschalungen, horizontalen Kanten von Leisten und Einbauteilen ist erforderlich

- Wechsel der Betonzusammensetzung bzw. der Betonausgangsstoffe ist auszuschließen

- Verwendung von Restwasser und Restbeton ist auszuschließen

- Nachverdichtung der obersten Betonierlage ist sicherzustellen

- mindestens 2 Probeflächen sind vorzusehen

Farbtongleichmäßigkeit FT3:

- gleichmäßige, großflächige Hell-/ Dunkelverfärbungen ist zulässig

- unterschiedliche Arten und Vorbehandlung der Schalaut sowie Ausgangsstoffe verschiedener Art und Herkunft ist unzulässig

- Betonsorte, Trennmittel und Schalhaut aufeinander sicherstellen

- gleiche Art und Vorbehandlung der Schalhaut ist sicherzustellen

- Sauberkeitd der Schalung und dünnen, gleichmäßigen Trennmittelauftrag ist sicherzustellen

- Wechsel der Betonzusammensetzung bzw. der Betonausgangsstoffe ist auszuschließen

- Verwendung von Restwasser und Restbeton ist auszuschließen

- Mischdauer je Charge mindestens 60 Sekunden

- Lieferung für zusammenhängende Bauteile jeweils aus einer Produktionsstätte (Lieferwerk)

Ebenheit E3:

- Ebenheitsanforderung nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 6: ("flächenfertige" Wände und Decken: 5 mm/1 m)

- Einmessen der Schalung erforderlich

- Maßkoordination bei Verwendung von Schalungen von verschiedenen Herstellern sind vorzunehmen

- Auf ein steifes Bewehrungsgeflecht ist zu achten, einen ausreichende Anzahl von Abstandhaltern ist zu berücksichtigen

- Schalungsanker sind gleichmäßig anzuziehen

- Sicherung von Einbauteilen gegen Verschiebung ist zu berücksichtigen

- ausreichende Abstützung des Schalungssystems ist zu berücksichtigen

Arbeits- und Schalhautfugen AF3:

- Versatz der Flächen zwischen zwei Betonierabschnitten bis ca. 5 mm ist zulässig

- Feinmörtelaustritt auf dem vorhergehenden Betonierabschnitt muss rechtzeitig entfernt werden

- Trapezleiste o.ä. wird empfohlen

Aufwand wie AF2 und zusätzlich

- Schalungssystem mit geringen Fertigungstoleranzen sind zu benutzen

Erprobungsfläche:

- zwei Erbrobungsflächen sind erforderlich

Schalhautklassen SHK3:

- Kratzer als Reparaturstellen sind zulässig

- Betonreste sind nicht zulässig

- Zementschleier ist nicht zulässig

- Ripplings (aufquellen der Schalhaut) ist nicht zulässig

- Reparaturstellen sind zulässig

SB4

Besonders hohe gestalterische Anforderungen, z.B. repräsentative Bauteile im Hochbau

Texturen, Schalelementstöße T4:

- glatte, geschlossene und weitgehend einheitliche Betonfläche

- In den Schalelementstößen ausgetretener Zementleim/Feinmörtel bis ca. 3 mm Breite ist zulässig

- Versatz der Elementstöße bis ca. 5 mm ist zulässig

- feine, technisch unvermeidbare Grate bis ca. 3 mm sind zulässig

Aufwand wie T3 und zusätzlich

- Anforderungen bezüglich Schalungsstöße und Rahmendruck sind detailliert gemeinsam mit dem AG zu definieren

- Detailplanung der Schalung (Abdichtungen, Stöße, Fußpunkte etc.) sind dem AG zur Freigabe vorzulegen

- Schalung muss bei Lagerung vor Witterungseinflüssen geschützt werden

- Schalungssystem mit sehr kleinen Fertigungstoleranzen muss in Abstimmung mit dem AG gewählt werden

- Versiegelung/Abdichtung der Schnittkanten wird gefordert

- Kantenschutz der Schalelemente ist vorzusehen

- Entwurfsplanung durch den AN ist zur Freigabe vorzulegen

- kurze Zeitspanne zwischen Aufstellen der Schalung und dem Betoneinbau ist zu berücksichtigen

- die Erstellung von Arbeitsanweisungen für den Einbau ist vom AN vorzusehen

- Arbeitsfugen werden in Abstimmung mit dem AG detailliert geplant (Trapezleiste, flächenbündige Fugen u.ä.) und müssen sorgfältig ausgeführt werden

- Fußpunkt: Aufstellen der Schalung auf nichtsaugenden Schaumstoffstreifen oder Abdichten der Schalung am Wandfuß

- Kantenschutz der ausgeschalten Bauteile ist vorzusehen

Porigkeit P4:

- saugende Schalhaut: max. Porenanteil in mm2: ca. 1500

- nicht saugende Schalhaut: max. Porenanteil in mm2: ca. 2250

Aufwand wie P3 und zusätzlich

- besondere Sorgfalt beim Betonieren im Bereich von horizontalen Kanten von Leisten und Einbauteilen ist erforderlich

- keinen unterschnittenen Schalungen und Deckelschalungen vorsehen

- mindestens 3 Probeflächen sind vorzusehen

Farbtongleichmäßigkeit FT4:

- nicht saugende Schalhaut ist zu verwenden

- großflächige Verfärbungen, verursacht durch Ausgangsstoffe verschiedener Art und Herkunft, unterschiedliche Art der Vorbehandlung der Schalhaut, ungeeignete Nachbehandlung des Betons sind unzulässig

- geringe Hell- Dunkelverfärbungen z.B. Wolkenbildung, geringe Farbtonabweichungen sind zulässig

- Rost- und Schmutzflecken, deutlich sichtbare Schüttlagen sowie Verfärbungen sind unzulässig

Aufwand wie FT3 und zusätzlich

- Bauzeitplanung muss witterungsbedingte EInschränkungen/Verzögerungen berücksichtigen

- Bauteilgeometrie und Bewehrungsführung müssen so geplant sein, dass eine einfache und zügige Betonage möglich ist.

- Schalungsstöße, Durchbindungen und Aufstandsflächen sind gegen das Auslaufen von Zementleim abzudichten.

- Betondeckung muss mindestens 30mm sein

- Schalungsanker müssen gleichmäßig angezogen werden

- Aufstellen eines Qualitätssicherungsplans mit Einzelheiten zu Material, Ausführung und Überwachung ist vorzulegen

- kein Betonieren bei starken Regenfällen

- Spülwasserkontrolle vor der Beladung eines jeden Fahrmischers ist vorzusehen

- Einhaltung des Wasserzementwerts auf +- 0,02 genau bzw. Einhaltung der Ausgangskonsistenz a10 auf +-20mm genau

- Einhausung des Bauteils als Nachbehandlungsmaßnahme und zum Schutz vor Witterungseinflüssen sind vorzusehen

Ebenheit E4:

- Ebenheitsanforderung nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 6: ("flächenfertige" Wände und Decken: 5 mm/1 m)

- Einmessen der Schalung erforderlich

- Maßkoordination bei Verwendung von Schalungen von verschiedenen Herstellern sind vorzunehmen

- Auf ein steifes Bewehrungsgeflecht ist zu achten, einen ausreichende Anzahl von Abstandhaltern ist zu berücksichtigen

- Schalungsanker sind gleichmäßig anzuziehen

- Sicherung von Einbauteilen gegen Verschiebung ist zu berücksichtigen

- ausreichende Abstützung des Schalungssystems ist zu berücksichtigen

- geodätische Einmessung der Schalung ist erforderlich

- Prüfung der Maßtoleranzen und der Ebenflächigkeit von Schalhaut und Befestigung vor Ort mit Protokollierung

Arbeits- und Schalhautfugen AF4:

- Versatz der Flächen zwischen zwei Betonierabschnitten bis ca. 5 mm ist zulässig

- Feinmörtelaustritt auf dem vorhergehenden Betonierabschnitt muss rechtzeitig entfernt werden

- Trapezleiste wird gefordert

- Schalungssystem mit geringen Fertigungstoleranzen sind zu benutzen

Erprobungsfläche:

- zwei Erbrobungsflächen sind erforderlich

Schalhautklassen SHK4:

- Kratzer als Reparaturstellen in Abstimmung mit dem AG sind zulässig

- Betonreste sind nicht zulässig

- Zementschleier ist nicht zulässig

- Ripplings (aufquellen der Schalhaut) ist nicht zulässig

- Reparaturstellen in Abstimmung mit dem AG sind zulässig

Hinweis:

Gestalterisch untergeordnete Räume wie z.B. Lager Platzwart, Abstellraum I Lager im EG haben die Anforderung SB 1 an alle sichtbaren Oberflächen. Die freistehende Wand "Treppe außen" sowie im Raum "Besprechung EG" sind SB 3 Anforderungen an alle sichtbaren Oberflächen gefordert. Alle Räume mit mittleren gestalterischen Anforderungen (z.B. Wohn- und Nutzräume Hausmeister) haben SB 2 Anforderungen an alle sichtbaren Oberflächen. Es gilt, dass vor Ausführung sämtliche Sichtbetonoberflächen mit der Oberbauleitung I dem Architekten im Einzelnen besprochen werden müssen und von der Oberbauleitung I dem Arhitekten schriftlich freigegeben werden müssen. Der Bauherr behält sich vor, Abweichungen I Änderungen von in den Positionen beschriebenen Oberflächenanforderungen vorzunehmen. Als Grundposition werden Sichtbetonanforderungen der Klasse SB 1 definiert. Höhergehende Anforderungen werden mit Zulagepositionen beschrieben!


 
6.1

Fundamente / Füllbeton

 
 

Hinweis

Die nachfolgenden Positionen beschreiben die Fundamentarbeiten für die bauseitige Stahltreppe "Ansicht Süd-West" sowie für die bausetig gestellte Garage "Süd-West". Die Arbeiten verstehen sich inkl. notwendiger Fundamentaushubarbeiten. Diese sind in die nachfolgenden Positionen einzukalkulieren und werden nicht zusätzlich vergütet.


 
 
6.1.1

Sauberkeitsschicht C 12/15, bis 5 cm

Sauberkeitsschicht aus unbewehrtem Beton unter Gründungsbauteilen Fundamente (Streifenfundamente).

Betongüte: C12/15

Dicke: bis 5 cm


   
       
    15  m2
 
 
6.1.2

Stahlbeton C25/30, Fundamente

Stahlbeton C25/30, XC2, XD1, XF2, WA für Streifenfundamente o.ä. profilgerecht auf Sauberkeitsschicht in verschiedenen Querschnitten einbringen, inkl. Erdaushubarbeiten. Inkl. dem Verdichten des Betons und dem fachgerechten Nachbehandeln nach DIN 1045. Abgerechnet wird bis UK Bodenplatte / Wand. Schalung und Bewehrung in gesonderten Positionen.

Einbauort: Fundament bauseitige Stahltreppe Südwesten, Fertiggarage Südwesten


   
       
    10  m3
 
 
6.1.3

Unterfangung, Beton C 25/30

Unterfangung nach DIN 4123 aus unbewehrtem Beton, abschnittsweise, unter normalen Einbaubedingungen; inkl. Schalung, Erdarbeiten in gesonderter Position.

Betongüte: C 25/30

Expositionsklassen: XF1

Unterfangungshöhe: über 1,00 bis 1,50 m

Die Leistung erfolgt nur nach ausdrücklicher Freigabe durch die Bauleitung.


   
       
    10  m3
 
 
6.1.4

Schalung, Streifenfundamente

Schalung für Streifenfundamente und längliche Fundamentplatten, rauh, beidseitig. Ein- und Ausschalen.


   
       
    35  m2
 
 
6.1.5

Füllbeton C 12 / 16

Füllbeton, Differenzbeton, unbewehrt, für Auffüllung (z.B. im Bereich Abbruch Altfundamente) / Bodenaustausch etc. im Gründungsbereich; Im Standard Betonage gegen Erdreich. Das Bodengutachten ist zu beachten. (Schalung falls erforderlich in separater Position beschrieben).

Betongüte: C12/16


   
       
    10  m3
 
 
6.1.6

Schalung,f.Ausgl.-/Füllbeton,Abtreppung

Schalung für Ausgleichs- und Füllbeton im Gründungsbereich sowie Fundamentabtreppung als ein- oder zweiseitige Schalung. Ein- und Ausschalen.


   
       
    10  m2
 
 
6.1.7

Rohdurchführungen d=15cm

Rohrdurchführungen d =15 cm

Rohrdurchführungen in Fundamenten herstellen bis DN 150 mm


   
       
    10  St
 
 
Summe 6.1
 

Fundamente / Füllbeton


6.2

Bodenplatte

 
 
6.2.1

Trennlage, PE-Folie 0,3 mm

Trennlage auf verdichtete Filter- / Frostschutzschicht aus Mineralgemisch, mit PE-Folie; Stöße überlappt.

Foliendicke: 0,3mm

Stoßüberlappung: 15 cm


   
       
    575  m2
 
 
6.2.2

Sauberkeitsschicht C 8/10, bis 8 cm

Sauberkeitsschicht aus unbewehrtem Beton unter Gründungsbauteilen aller Art (Bodenplatten / Dämmung unter Bodenplatte).

Betongüte: C8/10

Dicke: bis 8 cm


   
       
    575  m2
 
 
6.2.3

Bodenplatte C 30/37, XC2, WF, WU StB, d=40cm

Tragende Bodenplatte aus Stahlbeton als Gründungsbauteil, als Normalbeton nach DIN 1045-1 gemäß Statik auf Trennlage, Dämmung unter Bodenplatte und/oder Sauberkeitsschicht, Oberfläche abgezogen, Ausführung eben; Schalung und Bewehrung in gesonderten Positionen, inkl. dem Nachverdichten des Betons und dem fachgerechten Nachbehandeln nach DIN 1045

Beton: C 30/37

Expositionsklasse: XC2, WF, WU

Plattendicke: 40 cm

Betonage in mehreren Betonierabschnitten.

Bodenplatte hat gegenüber den aufgehenden Wänden ein ca. 8 cm Bodenplattenüberstand.


   
       
    175  m2
 
 
6.2.4

Aktivierte Bodenplatte C 30/37, XC2, WF, WU StB, d=40cm

Tragende Bodenplatte aus Stahlbeton als Gründungsbauteil, als aktivierte Bodenplatte, als Normalbeton nach DIN 1045-1 gemäß Statik auf Trennlage, Dämmung unter Bodenplatte und/oder Sauberkeitsschicht, Oberfläche abgezogen, Ausführung eben; Schalung und Bewehrung in gesonderten Positionen, inkl. dem Nachverdichten des Betons und dem fachgerechten Nachbehandeln nach DIN 1045

Beton: C 30/37

Expositionsklasse: XC2, WF, WU

Plattendicke: 40 cm

Betonage in mehreren Betonierabschnitten.

Bodenplatte hat gegenüber den aufgehenden Wänden ein ca. 8 cm Bodenplattenüberstand.

Oberflächenbehandlung und Zulage für erhöte Ebenheits- toleranz in separater Position.


   
       
    350  m2
 
 
6.2.5

Bodenplatte C 35/45, XC2, XD1, XF2, WA StB, d=30cm

Tragende Bodenplatte aus Stahlbeton als Gründungsbauteil "Außentreppe", als Normalbeton nach DIN 1045-1 gemäß Statik auf Trennlage, und/oder Sauberkeitsschicht, Oberfläche abgezogen, Ausführung eben; Schalung und Bewehrung in gesonderten Positionen, inkl. dem Nachverdichten des Betons und dem fachgerechten Nachbehandeln nach DIN 1045

Beton: C 35/45

Expositionsklasse: XC2, XD1, XF2, WA

Plattendicke: 30 cm

Bodenplatte für außenliegende Treppe!


   
       
    25  m2
 
 
6.2.6

Bodenplatte, Oberfläche glätten

Oberfläche der Fundament- oder Bodenplatte zur Erreichung einer fertigen Fußbodenoberfläche maschinell glätten mit Teller oder Flügelglättmaschine, inkl. Zulage für erhöhte Anforderungen an die Ebenheit nach DIN 18202.


   
       
    350  m²
 
 
6.2.7

Bodenplattenaussparungen, 20/20, im Standard d=40cm

Zulage zu den Bodenplatten der Vorpositionen für einmessen, anlegen und Herstellen einer Aussparung, eckig

Größe: 20/20 cm

Bodenplattendicke: im Standard 40 cm

für Grundleitungsdurchdringungen, die Grundleitungen müssen mit einer wasserdichten Manschette eingebaut werden.

inkl. Ein- und Ausschalarbeiten


   
       
    45  St
 
 
6.2.8

Bodenplattenaussparungen, 40/20, im Standard d=40cm

Zulage zu den Bodenplatten der Vorpositionen für einmessen, anlegen und Herstellen einer Aussparung, eckig

Größe: 40/20 cm

Bodenplattendicke: im Standard 40 cm

inkl. Ein- und Ausschalarbeiten


   
       
    10  St
 
 
6.2.9

Bodenplattenaussparungen schließen, 20/20, im Standard d=40 cm

Schließen von Aussparungen in Bodenplatten

Größe: 20/20 cm

Bodenplattendicke: im Standard 40 cm

Ausführung nach erfolgten Installations- bzw. Rohrleitungsdurchführungen, incl. Ein- und Ausschalarbeiten, einzukalkulieren ist eine zusätzliche Anfahrt, da die Arbeiten nach Fertigstellung der eigenen Arbeiten ausgeführt werden.

Die Durchdringungen in der Bodenplatte müssen wasserdicht (mit Manschette o.glw.) erfolgen. Die Mehraufwendungen sind in die Positionen einzukalkulieren und werden nicht zusätzlich vergütet


   
       
    45  St
 
 
6.2.10

Bodenplattenaussparungen schließen, 40/20, im Standard d=40 cm

Schließen von Aussparungen in Bodenplatten

Größe: 40/20 cm

Bodenplattendicke: im Standard 40 cm

Ausführung nach erfolgten Installations- bzw. Rohrleitungsdurchführungen, incl. Ein- und Ausschalarbeiten, einzukalkulieren ist eine zusätzliche Anfahrt, da die Arbeiten nach Fertigstellung der eigenen Arbeiten ausgeführt werden.

Das Schließen der Aussparungen muss wasserdicht erfolgen.


   
       
    10  St
 
 
6.2.11

Stahlbeton C30/37 Bodenplattenversprung

Bodenplattenversprung in vorgenannte Bodenplatte, d=40cm, in Achse 5-11 / E-C, h=20cm, herstellen. Es sind sämtliche Mehrleistungen wie Schalung, Betonageabschnitt, Einmessung etc. für den Versprung in diese Position einzukalkulieren.


   
       
    35  m
 
 
6.2.12

Schalung, Plattenränder

Schalung für Plattenränder von Boden- und Fundamentplatten, einhäuptig, Höhe bis 30-40 cm, ein- und wieder ausschalen.


   
       
    70  m2
 
 
6.2.13
*** Pauschalposition

Schacht Hauseinführung, l/b/t = 1,15/1,00/1,50m, i.L.

Schacht Hauseinführung im lichten, l/b/t: 1,15 / 1,00 / 1,50 m

Hauseinführungsschacht aus Stahlbeton als Normalbeton in WU-Beton (wasserundurchlässig) nach DIN 1045-1, bestehend aus Seitenwänden und Bodenplatte, Abmessung Schacht: 1,15 x 1,00 m x 1,50 m (=lichtes Innenmaß),

Betongüte: C30/37

Expositionsklasse: XC2 WF

Dicke der Bodenplatte: d= 25 cm,

Abmessung der Bodenplatte: 1,65x1,50m

Dicke der Wände: d= 25 cm,

lichte Höhe des Schachtes t: h= 150 cm,

incl. ein- u. ausschalen,

incl. Einbau von umlaufenden Fugenblechen in den Anschlüssen an die Bodenplatten unten und oben

inkl. Auflager für bauseitige Blech- / Gitterabdeckung

Bewehrung in gesonderter Position

Kernbohrungen und Dichtsatz für Hauseinführung in separater Position beschrieben!


   
       
    1  psch
 
 
6.2.14
*** Pauschalposition

Aufzugsunterfahrt, l/b/t = 1,63/2,44/0,90m, i.L.

Aufzugsunterfahrt im lichten, l/b/t: 1,63 / 2,44 / 0,90 m

Aufzugsunterfahrt aus Stahlbeton als Normalbeton in WU-Beton (wasserundurchlässig) nach DIN 1045-1, bestehend aus Seitenwänden und Bodenplatte, Abmessung Unterfahrt: 1,63 x 2,44 m x 0,90 m (=lichtes Innenmaß),

Betongüte: C30/37,

Expositionsklasse: XC2, WF, WU

Dicke der Bodenplatte: d= 40 cm,

Abmessung der Bodenplatte: 2,435x3,24m

Dicke der Wände: d= 40,0 cm,

lichte Höhe der Unterfahrt: h= 0,90 cm,

incl. ein- u. ausschalen (2-seitig),

incl. Einbau von umlaufenden Fugenblechen in den Anschlüssen an die Bodenplatten unten und oben

incl. einem Pumpensumpf in der Größe 30 x 30 x 5 cm

Bewehrung in gesonderter Position


   
       
    1  psch
 
 
Summe 6.2
 

Bodenplatte


6.3

Decken

 
 

Hinweis Oberflächen

Definition der Oberflächengüten "sichtbare Untersichten der Decken"

Q1

- sattes Verfüllen von Plattenfugen / Fugen

- Schließen von Fehlstellen

- Abstoßen von überstehenden Kleber- und Mörtelresten

- Ausbildung von Ecken sowie der Anschlüsse ohne Profile

Q2

- die Arbeiten der Qualitätsstufe Q1

- das Nachspachteln / Feinspachteln der Stoß- und Lagerfugen bis zum Erreichen eines stufenlosen Überganges zur Plattenoberfläche

- Bearbeitungsabdrücke, Oberflächenbeschädigungen oder Spachtelgrade dürfen nicht sichtbar sein

- Ausbilden der Innen- und Außenecken mit geeigneten Profilen

Q3

- die Arbeiten der Qualitätsstufe Q2

- das zusätzlich vollflächige Überziehen und Glätten der gesamten Oberfläche mit geeignetem Spachtelmaterial in einem weiteren Arbeitsgang

- im Bedarfsfall das Schleifen und erneute Spachteln der Flächen

Q4

- die Arbeiten der Standardverspachtelungen Q2

- das vollflächige Überziehen und Glätten der gesamten Oberfläche mit einem geeignetem Spachtelmaterial nach Q3

- ein nochmaliges Spachteln und Glätten der gesamten Oberfläche

Oben definierte Anforderungen an die Oberfläche der ausgeschriebenen Bauteile nur dann, wenn in den einzelnen Position ausdrücklich erwähnt.nic

In Räumen mit Abhangdecken sind keine besonderen Anforderungen an die sichtbaren Untersichten der Decken gestellt. In Räumen ohne Abhangdecken (siehe beigelegte Planunterlagen) wird eine Anforderung der Untersichten der Decken von Q1 gefordert. Die Ertüchtigung von Q1 nach Q2 oder Q3 erfolgt bauseits durch den Maler. Nachfolgende Räume erhalten keine Abhangdecken und haben insofern eine Rohbauseitige Q1 Anforderung:

1.OG:

Regelungstechnik

ELT -PV

Flur Technik

Technik Lüftung

Abluft Küche

EG:

Besprechung

Lager Platzwart

Abstell, Lager

Heizung

Werkstatt I Lager

Trinkwasser

Vor Ausführung sind die Rohbauseitigen Qualitäten der Deckenuntersichten mit der Architektenbauleitung festzulegen und von dieser frei zu geben.


 
 

Hinweis Schalung Deckenflächen

In die Positionen "Decken Stb" sind die notwendigen Schalungen mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Position für Deckenschalung wird nicht ausgeschrieben. Dieses gilt auch für Decken, die höher als 3,50 m geschalt werden müssen. Anhand der beiliegenden Pläne ist die jeweilige Situation zu erkennen. Eine zusätzliche Vergütung für Schalungen erfolgt nicht. Bewehrung wird in separater Position abgefragt!


 
 
6.3.1

Decken C25/30, XC1, W0, StB, mit Schalung, d=24 cm, Decke über EG

Decke aus Stahlbeton als Normalbeton nach DIN 1045-1 gemäß Statik, incl. Schalung; Bewehrung und Randschalung in gesonderter Position.

Beton: C25/30

Einbauort: Decke über EG

Expositionsklasse: XC1, XF1, W0

Deckendicke: 24 cm

Deckenhöhe bis ca. 3,46 m

Die Oberfläche ist glatt abzuziehen. Deckengleiche Unterzüge, die in Verbindung mit der Decke betoniert werden, werden nicht zusätzlich vergütet.


   
       
    550  m2
 
 
6.3.2

Decken C25/30, XC3, XF1, WF, StB, wie vor, jedoch auskragend, über EG

Decke aus Stahlbeton als Normalbeton nach DIN 1045-1 gemäß Statik, incl. Schalung; Bewehrung und Randschalung in gesonderter Position.

Beton: C25/30

Einbauort: auskragende Decke über EG "Laubengang" (Auskragung ca. 2,50 m)

Expositionsklasse: XC3, XF1, WF

Deckendicke: 24 cm

Deckenhöhe bis ca. 3,46 m

Die Oberfläche ist glatt abzuziehen. Deckengleiche Unterzüge, die in Verbindung mit der Decke betoniert werden, werden nicht zusätzlich vergütet.

Die Decke muss mit 2 cm Überhöhung im vorderen Bereich ausgeführt werden.


   
       
    145  m2
 
 
6.3.3

Decken C25/30, XC3, XF1, WF, StB, mit Schalung, d=24 cm, Decke über 1.OG

Decke aus Stahlbeton als Normalbeton nach DIN 1045-1 gemäß Statik, incl. Schalung; Bewehrung und Randschalung in gesonderter Position.

Beton: C25/30

Einbauort: Decke über 1.OG (Flachdachabschluss)

Expositionsklasse: XC3, XF1, WF

Deckendicke: 24 cm

Deckenhöhe bis ca. 3,46 m

Die Oberfläche ist glatt abzuziehen. Deckengleiche Unterzüge, die in Verbindung mit der Decke betoniert werden, werden nicht zusätzlich vergütet.


   
       
    550  m2
 
 
6.3.4

Decken C25/30, XC3, XF1, WF, StB, wie vor, jedoch auskragend, über 1.OG

Decke aus Stahlbeton als Normalbeton nach DIN 1045-1 gemäß Statik, incl. Schalung; Bewehrung und Randschalung in gesonderter Position.

Beton: C25/30

Einbauort: auskragende Decke über 1.OG "Flachdach" (Auskragung ca. 2,50 m) > Gebäude ist für eine eventuelle spätere Aufstockung vorgesehen

Expositionsklasse: XC3, XF1, WF

Deckendicke: 24 cm

Deckenhöhe bis ca. 3,46 m

Die Oberfläche ist glatt abzuziehen. Deckengleiche Unterzüge, die in Verbindung mit der Decke betoniert werden, werden nicht zusätzlich vergütet.

Die Decke muss mit 2 cm Überhöhung im vorderen Bereich ausgeführt werden.


   
       
    145  m2
 
 
6.3.5

Deckenuntersicht in Q1 Qualität als Zulage

Deckenuntersicht in Q1 - Qualität als Zulage zur Standarduntersicht ohne Anforderung.


   
       
    425  m2
 
 
6.3.6

Deckenrandschalung, h=25cm

Deckenrandschalung, als rauhe Schalung, h=ca.25cm, inkl. ein- und ausschalen.


   
       
    380  m
 
 
6.3.7

Deckenaussparungen, 30/30, im Standard d=24 cm

Zulage zu den Stahlbetondecken der Vorpositionen für einmessen, anlegen und Herstellen einer Aussparung, eckig

Größe: 30/30 cm

Deckendicke: im Standard 24 cm

inkl. Ein- und Ausschalarbeiten


   
       
    10  St
 
 
6.3.8

Deckenaussparungen, 180/180, im Standard d=24 cm

Zulage zu den Stahlbetondecken der Vorpositionen für einmessen, anlegen und Herstellen einer Aussparung, eckig

Größe: 180/180 cm

Deckendicke: im Standard 24 cm

inkl. Ein- und Ausschalarbeiten


   
       
    1  St
 
 
6.3.9

Deckenaussparungen, 106/106, im Standard d=24 cm

Zulage zu den Stahlbetondecken der Vorpositionen für einmessen, anlegen und Herstellen einer Aussparung, eckig

Größe: 106/106 cm

Deckendicke: im Standard 24 cm

inkl. Ein- und Ausschalarbeiten


   
       
    1  St
 
 
6.3.10

Deckenaussparungen, 164/104, im Standard d=24 cm

Zulage zu den Stahlbetondecken der Vorpositionen für einmessen, anlegen und Herstellen einer Aussparung, eckig

Größe: 164/104 cm

Deckendicke: im Standard 24 cm

inkl. Ein- und Ausschalarbeiten


   
       
    1  St
 
 
6.3.11

Deckenaussparungen, 20/20, im Standard d=24 cm

Zulage zu den Stahlbetondecken der Vorpositionen für einmessen, anlegen und Herstellen einer Aussparung, eckig

Größe: 20/20 cm

Deckendicke: im Standard 24 cm

inkl. Ein- und Ausschalarbeiten


   
       
    10  St
 
 
6.3.12

Deckenaussparungen, 48/56, im Standard d=24 cm

Zulage zu den Stahlbetondecken der Vorpositionen für einmessen, anlegen und Herstellen einer Aussparung, eckig

Größe: 48/56 cm

Deckendicke: im Standard 24 cm

inkl. Ein- und Ausschalarbeiten


   
       
    2  St
 
 
6.3.13

Deckenaussparungen schließen, 30/30, im Standard d=24cm

Schließen von Deckendurchbrüchen in Stahlbetondecken

Größe: 30/30 cm

Deckendicke: im Standard 24 cm

Deckenhöhe bis ca. 3,46 m

Ausführung nach erfolgten Installations- bzw. Rohrleitungsdurchführungen, incl. Ein- und Ausschalarbeiten, einzukalkulieren ist eine zusätzliche Anfahrt, da die Arbeiten nach Fertigstellung der eigenen Arbeiten ausgeführt werden.


   
       
    10  St
 
 
6.3.14

Deckenaussparungen schließen, 20/20, im Standard d=24 cm

Schließen von Deckendurchbrüchen in Stahlbetondecken

Größe: 20/20 cm

Deckendicke: im Standard 24 cm

Deckenhöhe bis ca. 3,46 m

Ausführung nach erfolgten Installations- bzw. Rohrleitungsdurchführungen, incl. Ein- und Ausschalarbeiten, einzukalkulieren ist eine zusätzliche Anfahrt, da die Arbeiten nach Fertigstellung der eigenen Arbeiten ausgeführt werden.


   
       
    10  St
 
 
Summe 6.3
 

Decken


6.4

Stützen

 
 
6.4.1

Stützen C 25/30, XC1, W0 Stb, glatt, 24/24cm, 3,26 m, EG,

Stützen aus Stahlbeton als Normalbeton nach DIN 1045-1, mit rechteckigem Querschnitt, Oberfläche glatt. Schalung und Bewehrung in gesonderter Position.

Betongüte: C 25/30

Expositionsklassen: XC1, W0

Maße: 24/24cm

umlaufend geschalt, freistehend

Einbauort: EG

Einzellänge bis ca. 3,26 m

inkl. der erforderlichen Gerüststellung


   
       
    10  m
 
 
6.4.2

Schalung, Stützen

Schalung für freistehende Stützen mit rechteckigem Querschnitt, glatt, aus nicht saugenden Schalungselmenten für nicht sichtbar bleibende Oberflächen.

Abmessungen: 24x24cm

Höhe:

EG: ca. 3,26m


   
       
    10  m2
 
 
Summe 6.4
 

Stützen


6.5

Stürze / Unterzüge / Überzüge

 
 
6.5.1

Überzüge, Unterzüge etc. C 25/30, Stb

Überzüge / Unterzüge aus Stahlbeton, Schalung und Bewehrung in gesonderter Position.

Betongüte: C25/30

Expositionsklassen: XC3, XF1, WF

verschiedene Querschnitte gemäß beiliegender statischer Schal- und Positionspläne. Abgerechnet werden nicht die statischen Höhen, sondern die tatsächlich ausgeführten. Decken werden durchgerechnet. Gleiches gilt für die Schalflächen.

Einbaubereich: alle Geschosse


   
       
    20  m3
 
 
6.5.2

Schalung, rauh, Unterzüge, Überzüge bis 1000 cm²

Schalung (Ein- und Ausschalen) für Unterzüge, Überzüge, Stahlbetonträger, Aufkantungen

Querschnitt: bis 1000 cm²

Einbaubereich: alle Geschosse


   
       
    115  m2
 
 
6.5.3

Schalung, glatt, Unterzüge, Überzüge bis 1000 cm², Zulage

Schalung (Ein- und Ausschalen) für Unterzüge, Überzüge, Stahlbetonträger, Aufkantungen, glatt, aus nicht saugenden Schalungsplatten.

Querschnitt: bis 1000 cm²

Einbaubereich: alle Geschosse

Nur nach Anweisung der Bauleitung, da im Standard Bauteile verputzt oder gedämmt!

Als Zulage zur Vorposition!


   
       
    10  m2
 
 
6.5.4

Schalung, rauh, Unterzüge, Überzüge über 1000 cm²

Schalung (Ein- und Ausschalen) für Unterzüge, Überzüge, Stahlbetonträger, Aufkantungen

Querschnitt: über 1000 cm²

Einbaubereich: alle Geschosse


   
       
    65  m2
 
 
6.5.5

Schalung, glatt, Unterzüge, Überzüge über 1000 cm², Zulage

Schalung (Ein- und Ausschalen) für Unterzüge, Überzüge, Stahlbetonträger, Aufkantungen, glatt, aus nicht saugenden Schalungsplatten.

Querschnitt: über1000 cm²

Einbaubereich: alle Geschosse

Nur nach Anweisung der Bauleitung, da im Standard Bauteile verputzt oder gedämmt!

Als Zulage zur Vorposition!


   
       
    10  m2
 
 
Summe 6.5
 

Stürze / Unterzüge / Überzüge


6.6

Wände / Wandscheiben

 
 

Hinweis

Öffnungen > 2,5m2 werden abgezogen (Stahlbetonwand, Schalung). Das Anlegen sämtlicher Öffnungen (auch < 2,5m2) wird in separaten Positionen beschrieben und muss in diesen einkalkuliert werden.

Anschluss Ortbetonbauteile an angrenzende Ortbetonbauteile für z.B. Rückbiegung , Einbiegung von Bewehrung, Betonverbund durch Aufrauhung etc. sind in die Positionen mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Diese Position gilt als Standardausführung.

Zusätzlich Einbauteile wie Rückbiegeanschlüsse (siehe Titel Bewehrung) kommen nur nach ausdrücklicher Anweisung durch den Statiker bzw. die Oberbauleitung zur Ausführung).


 
 
6.6.1

Wände / Wandscheiben C 25/30, Stb, d=24 cm, XC 3, XF1, WF, AW

Wände / Wandscheiben aus Stahlbeton als Normalbeton nach DIN 1045-1, Schalung und Bewehrung in gesonderter Position. incl. der erforderlichen Gerüststellung. Betonage in mehreren Abschnitten.

Bauteil: Außenwand OK Bodenplatte Rohbau EG bis 1. OG UK Flachdecke Rohbau

Wandhöhe gesamt bis ca. 7,16 m von OK Rohboden EG

Wandhöhe EG von OK Rohboden bis UK Decke EG bis 3,46 m

Wandhöhe 1.OG von OK Rohboden bis UK Decke 1.OG bis 3,46 m

Betongüte: C25/30

Expositionsklassen: XC3, XF1, WF

Wanddicke: 24 cm


   
       
    850  m2
 
 
6.6.2

Wände / Wandscheibe C 35/45, Stb, d=24 cm, XC 4, XD1, XF2, WA, AW

Wände / Wandscheibe aus Stahlbeton als Normalbeton nach DIN 1045-1, Schalung und Bewehrung in gesonderter Position. incl. der erforderlichen Gerüststellung. Betonage in einem Abschnitt.

Bauteil: Außenwand als Sichtbetonscheibe der Außentreppe

Wandhöhe gesamt ca. 4,78 m von OK Rohboden Fundamentplatte

Wandlänge gesamt ca. 8,52 m

Betongüte: C35/45

Expositionsklassen: XC4, XD1, XF2, WA

Wanddicke: 24 cm


   
       
    45  m2
 
 
6.6.3

Wände / Wandscheiben C 25/30, Stb, d=24 cm, XC 1, W0, IW

Wände / Wandscheiben aus Stahlbeton als Normalbeton nach DIN 1045-1, Schalung und Bewehrung in gesonderter Position. incl. der erforderlichen Gerüststellung. Betonage in mehreren Abschnitten.

Bauteil: Innenwände EG bis 1.OG

Wandhöhe EG von OK Rohboden bis UK Decke EG bis 3,46 m

Wandhöhe 1.OG von OK Rohboden bis UK Decke 1.OG 3,46 m

Betongüte: C25/30

Expositionsklassen: XC1, W0

Wanddicke: 24 cm


   
       
    535  m2
 
 
6.6.4

Wände / Wandscheiben C 25/30, Stb, d=15 cm, XC 1, W0, IW

Wände / Wandscheiben aus Stahlbeton als Normalbeton nach DIN 1045-1, Schalung und Bewehrung in gesonderter Position. incl. der erforderlichen Gerüststellung. Betonage in mehreren Abschnitten.

Bauteil: Innenwände 1.OG

Wandhöhe 1.OG von OK Rohboden bis UK Decke 1.OG 3,46 m

Betongüte: C25/30

Expositionsklassen: XC1, W0

Wanddicke: 15 cm


   
       
    45  m2
 
 
6.6.5

Aufzugsschachtwände C 25/30, Stb, d=24cm, XC1, W0, IW

Aufzugsschachtwände aus Stahlbeton über alle Geschosse als Normalbeton nach DIN 1045-1, Schalung und Bewehrung in gesonderter Position. incl. der erforderlichen Gerüststellung. Betonage in mehreren Abschnitten.

Bauteil: Innenwände EG bis 1.OG

Wandhöhe EG von OK Rohboden bis UK Decke EG bis 3,46 m

Wandhöhe 1.OG von OK Rohboden bis UK Schachtkopf 1.OG 3,96 m

Betongüte: C25/30

Expositionsklassen: XC1, W0

Wanddicke: 24 cm

Die Aufzugsunterfahrt ist in separater Position beschrieben und wird nicht über diese Position abgerechnet.


   
       
    70  m2
 
 
6.6.6

Hauptposition Schalung, rau, Wände

Hauptposition "Schalung"

Schalung für vorbeschriebene Stahlbetonwände, rau, inkl. ein- und ausschalen.


   
       
    3.090  m2
 
 
6.6.7

Sichtfläche der Stahlbetonwände mit SB 1 Anforderung, als Zulage

Stahlbetonwände mit SB 1 (Sichtbetonklasse 1) Anforderung gemäß Vorbemerkung "Definition der Oberflächengüten bei Sichtbeton"

als Zulage zur Hauptposition "Schalung rau"

Der Zulagepreis bezieht sich auf einseitige Sichtfläche (Menge wie Schalung).

Es gilt, dass vor Ausführung sämtliche Sichtbetonoberflächen mit der Oberbauleitung I dem Architekten im Einzelnen besprochen werden müssen und von der Oberbauleitung I dem Architekten schriftlich freigegeben werden müssen.


   
       
    1.400  m2
 
 
6.6.8

Sichtfläche der Stahlbetonwände mit SB 2 Anforderung, als Zulage

Stahlbetonwände mit SB 2 (Sichtbetonklasse 2) Anforderung gemäß Vorbemerkung "Definition der Oberflächengüten bei Sichtbeton"

als Zulage zur Hauptposition "Schalung rau"

Der Zulagepreis bezieht sich auf einseitige Sichtfläche (Menge wie Schalung).

Es gilt, dass vor Ausführung sämtliche Sichtbetonoberflächen mit der Oberbauleitung I dem Architekten im Einzelnen besprochen werden müssen und von der Oberbauleitung I dem Architekten schriftlich freigegeben werden müssen.


   
       
    400  m2
 
 
6.6.9

Sichtfläche der Stahlbetonwände mit SB 3 Anforderung, als Zulage

Stahlbetonwände mit SB 3 (Sichtbetonklasse 3) Anforderung gemäß Vorbemerkung "Definition der Oberflächengüten bei Sichtbeton"

als Zulage zur Hauptposition "Schalung rau"

Der Zulagepreis bezieht sich auf einseitige Sichtfläche (Menge wie Schalung).

Es gilt, dass vor Ausführung sämtliche Sichtbetonoberflächen mit der Oberbauleitung I dem Architekten im Einzelnen besprochen werden müssen und von der Oberbauleitung I dem Architekten schriftlich freigegeben werden müssen.


   
       
    150  m2
 
 
6.6.10

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen b/h = 2,01/2,51 m

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen für Einmessen, Anlegen und Herstellen von Öffnungen, inkl. Leibungsschalung

Abmessungen b/h = ca. 2,01/2,51 m

ein- und wieder ausschalen.

Hinweis: Öffnungen über 2,5m2 sind bei der Wandhauptposition abgezogen worden. Das Anlegen von Öffnungen wie in dieser Position beschrieben wird in jedem Fall abgerechnet.


   
       
    1  St
 
 
6.6.11

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen b/h = 2,51/2,51 m

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen für Einmessen, Anlegen und Herstellen von Öffnungen, inkl. Leibungsschalung

Abmessungen b/h = ca. 2,51/2,51 m

ein- und wieder ausschalen.

Hinweis: Öffnungen über 2,5m2 sind bei der Wandhauptposition abgezogen worden. Das Anlegen von Öffnungen wie in dieser Position beschrieben wird in jedem Fall abgerechnet.


   
       
    2  St
 
 
6.6.12

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen b/h = 1,26/2,51 m

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen für Einmessen, Anlegen und Herstellen von Öffnungen, inkl. Leibungsschalung

Abmessungen b/h = ca. 1,26/2,51 m

ein- und wieder ausschalen.

Hinweis: Öffnungen über 2,5m2 sind bei der Wandhauptposition abgezogen worden. Das Anlegen von Öffnungen wie in dieser Position beschrieben wird in jedem Fall abgerechnet.


   
       
    2  St
 
 
6.6.13

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen b/h = 1,26/2,71 m

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen für Einmessen, Anlegen und Herstellen von Öffnungen, inkl. Leibungsschalung

Abmessungen b/h = ca. 1,26/2,71 m

ein- und wieder ausschalen.

Hinweis: Öffnungen über 2,5m2 sind bei der Wandhauptposition abgezogen worden. Das Anlegen von Öffnungen wie in dieser Position beschrieben wird in jedem Fall abgerechnet.


   
       
    22  St
 
 
6.6.14

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen b/h = 1,20/2,48 m

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen für Einmessen, Anlegen und Herstellen von Öffnungen, inkl. Leibungsschalung

Abmessungen b/h = ca. 1,20/2,48 m

ein- und wieder ausschalen.

Hinweis: Öffnungen über 2,5m2 sind bei der Wandhauptposition abgezogen worden. Das Anlegen von Öffnungen wie in dieser Position beschrieben wird in jedem Fall abgerechnet.


   
       
    2  St
 
 
6.6.15

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen b/h = 1,635/2,71 m

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen für Einmessen, Anlegen und Herstellen von Öffnungen, inkl. Leibungsschalung

Abmessungen b/h = ca. 1,635/2,71 m

ein- und wieder ausschalen.

Hinweis: Öffnungen über 2,5m2 sind bei der Wandhauptposition abgezogen worden. Das Anlegen von Öffnungen wie in dieser Position beschrieben wird in jedem Fall abgerechnet.


   
       
    2  St
 
 
6.6.16

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen b/h = 2,01/1,385 m

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen für Einmessen, Anlegen und Herstellen von Öffnungen, inkl. Leibungsschalung

Abmessungen b/h = ca. 2,01/1,385 m

ein- und wieder ausschalen.

Hinweis: Öffnungen über 2,5m2 sind bei der Wandhauptposition abgezogen worden. Das Anlegen von Öffnungen wie in dieser Position beschrieben wird in jedem Fall abgerechnet.


   
       
    1  St
 
 
6.6.17

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen b/h = 1,885/2,71 m

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen für Einmessen, Anlegen und Herstellen von Öffnungen, inkl. Leibungsschalung

Abmessungen b/h = ca. 1,885/2,71 m

ein- und wieder ausschalen.

Hinweis: Öffnungen über 2,5m2 sind bei der Wandhauptposition abgezogen worden. Das Anlegen von Öffnungen wie in dieser Position beschrieben wird in jedem Fall abgerechnet.


   
       
    2  St
 
 
6.6.18

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen b/h = 3,51/2,71 m

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen für Einmessen, Anlegen und Herstellen von Öffnungen, inkl. Leibungsschalung

Abmessungen b/h = ca. 3,51/2,71 m

ein- und wieder ausschalen.

Hinweis: Öffnungen über 2,5m2 sind bei der Wandhauptposition abgezogen worden. Das Anlegen von Öffnungen wie in dieser Position beschrieben wird in jedem Fall abgerechnet.


   
       
    1  St
 
 
6.6.19

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen b/h = 2,26/2,71 m

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen für Einmessen, Anlegen und Herstellen von Öffnungen, inkl. Leibungsschalung

Abmessungen b/h = ca. 2,26/2,71 m

ein- und wieder ausschalen.

Hinweis: Öffnungen über 2,5m2 sind bei der Wandhauptposition abgezogen worden. Das Anlegen von Öffnungen wie in dieser Position beschrieben wird in jedem Fall abgerechnet.


   
       
    2  St
 
 
6.6.20

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen b/h = 2,01/2,71 m

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen für Einmessen, Anlegen und Herstellen von Öffnungen, inkl. Leibungsschalung

Abmessungen b/h = ca. 2,01/2,71 m

ein- und wieder ausschalen.

Hinweis: Öffnungen über 2,5m2 sind bei der Wandhauptposition abgezogen worden. Das Anlegen von Öffnungen wie in dieser Position beschrieben wird in jedem Fall abgerechnet.


   
       
    1  St
 
 
6.6.21

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen b/h = ca. 1,01/2,71 m

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen für Einmessen, Anlegen und Herstellen von Öffnungen, inkl. Leibungsschalung

Abmessungen b/h = ca. 1,01/2,71 m

ein- und wieder ausschalen.

Hinweis: Öffnungen über 2,5m2 sind bei der Wandhauptposition abgezogen worden. Das Anlegen von Öffnungen wie in dieser Position beschrieben wird in jedem Fall abgerechnet.


   
       
    20  St
 
 
6.6.22

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen DN 125

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen für Einmessen, Anlegen und Herstellen von Öffnungen, rund

Durchmesser bis DN 125


   
       
    15  St
 
 
6.6.23

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen b/h = bis 0,15/0,15m

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen für Einmessen, Anlegen und Herstellen von Öffnungen, inkl. Leibungsschalung

Abmessungen b/h = bis ca. 0,15/0,15 m

ein- und wieder ausschalen.


   
       
    15  St
 
 
6.6.24

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen b/h = bis 0,30/0,30m

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen für Einmessen, Anlegen und Herstellen von Öffnungen, inkl. Leibungsschalung

Abmessungen b/h = von ca. 0,15/0,15 m bis 0,30/0,30 m

ein- und wieder ausschalen.


   
       
    15  St
 
 
6.6.25

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen b/h = bis 0,50/0,50m

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen für Einmessen, Anlegen und Herstellen von Öffnungen, inkl. Leibungsschalung

Abmessungen b/h = von ca. 0,30/0,30 m bis 0,50/0,50 m

ein- und wieder ausschalen.


   
       
    15  St
 
 
6.6.26

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen b/h = bis 0,50/1,00m

Zulage Stahlbetonwände - Öffnungen für Einmessen, Anlegen und Herstellen von Öffnungen, inkl. Leibungsschalung

Abmessungen b/h = von ca. 0,50/0,50 m bis 0,50/1,00 m

ein- und wieder ausschalen.


   
       
    15  St
 
 
Summe 6.6
 

Wände / Wandscheiben


6.7

Bewehrung / Einbauteile

 
 
6.7.1

Betonstahl 500S (B) Material

Betonstahl BST 500 S (Hochduktil) in den erforderlichen Querschnitten frei Baustelle liefern, nach Stahlliste und Biegeplan zuschneiden, biegen und nach den Bewehrungsplänen des Statikers fix und fertig verlegen.

Die Pos. ist nach Material und Lohnpreis zu trennen

Hier Material:


   
       
    40  t
 
 
6.7.2

Betonstahl 500S (B) Lohnpreis

Betonstahl BST 500 S (Hochduktil) in den erforderlichen Querschnitten frei Baustelle liefern, nach Stahlliste und Biegeplan zuschneiden, biegen und nach den Bewehrungsplänen des Statikers fix und fertig verlegen.

Die Pos. ist nach Material und Lohnpreis zu trennen

Hier Lohnpreis:


   
       
    40  t
 
 
6.7.3

Betonstahlmatten Bst 500M (B) Material

Betonstahlmatten Bst 500 M (Hochduktil) in den erforderlichen Querschnitten frei Baustelle liefern, nach Schnittlisten zuschneiden und nach den Bewehrungsplänen des Statikers fix und fertig auf die Schalung verlegen.

Die Pos. ist nach Material und Lohnpreis zu trennen

Hier Material:


   
       
    41  t
 
 
6.7.4

Betonstahlmatten Bst 500M (B) Lohnpreis

Betonstahlmatten Bst 500 M (Hochduktil) in den erforderlichen Querschnitten frei Baustelle liefern, nach Schnittlisten zuschneiden und nach den Bewehrungsplänen des Statikers fix und fertig auf die Schalung verlegen.

Die Pos. ist nach Material und Lohnpreis zu trennen

Hier Lohnpreis:


   
       
    41  t
 
 
6.7.5

Unterstützungskörbe / Abstandhalter o.ä.

Unterstützungskörbe, Abstandhalter für Bewehrung nach DBV - Merkblatt u.ä. für Bauteile aus Stahlbeton der Vorpositionen. Bei Sichtbeton sind Unterstützungskörbe mit Kunststoffabstandhalter zu verwenden. Liefern und Einbauen.


   
       
    2,5  t
 
 
6.7.6

Ankerschienen, verzinkt, Profil 25/15 mm

Ankerschienen als Maueranschlussschienen, feuerverzinkt, bauaufsichtlich zugelassen, in unterschiedlichen Längen in die Schalung von Betonwänden einbauen, inkl. Entfernen der Schaumfüllung nach dem Ausschalen.

Stahlgüte: S235JR

Profil: 25/15 mm

Ergänzung 61 des Bieters
Angebotes Fabrikat: '.............................'

(Maueranschlussanker in separater Position beschrieben)


   
       
    120  m
 
 
6.7.7

Maueranschlussanker, verzinkt, Länge 120 mm

Maueranschlussanker, passend für vorbeschriebene Mauer- anschlussschienen, feuerverzinkt, bauaufsichtlich zugelassen, einbauen, in jede dritte Fuge des Mauerwerks, Länge 120 mm.

Einbau in Stahlbetonwände zum Anschluss von Mauerwerk (Maueranschlussschienen in separater Position beschrieben)


   
       
    120  m
 
 

Hinweis

Die statische Berechnung basiert auf den technischen Angaben des Herstellers Schoeck. Für Alternativ-Produkte müssten aufwendige Umrechnungen durch den Tragwerksplaner erfolgen oder Zulassungen im Einzelfall erwirkt werden.

Deshalb ist hier die Verwendung des als Berechnungs-Basis verwendeten Produktes zwingend erforderlich und von der produktneutralen Ausschreibung wird abgesehen.


 
 
6.7.8

Schöck Isokorb XT Typ K-M8-V1-REI120-CV35-X120-H240-6.2

Schöck Isokorb XT Typ K-M8-V1-REI120-CV35-X120-H240-6.2

mit Dämmkörper. Zur thermischen und trittschalltechnischen Trennung von frei auskragenden Stahlbetonbauteilen vom Gebäude. In unterschiedlichen Längen inkl. Ecken. Lieferung und Einbau nach Angaben des Architekten oder Tragwerksplaners. Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.

Die dem LV beiliegenden Planunterlagen sind zu beachten.

Einbau über EG und 1.OG "Bereich Laubengang"


   
       
    115  m
 
 
6.7.9

Schöck Isokorb XT Typ Q-Z-V3-REI120-CV35-X120-H240-7.0

Schöck Isokorb XT Typ Q-Z-V3-REI120-CV35-X120-H240-7.0 (zwängungsfreier Isokorb)

mit Dämmkörper. Zur thermischen und trittschalltechnischen Trennung von frei auskragenden Stahlbetonbauteilen vom Gebäude. In unterschiedlichen Längen inkl. Ecken. Lieferung und Einbau nach Angaben des Architekten oder Tragwerksplaners. Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.

Die dem LV beiliegenden Planunterlagen sind zu beachten.

Einbau über EG und 1.OG "Bereich Laubengang seitlich"


   
       
    11  m
 
 
6.7.10

Schöck Isokorb XT Typ K-0-M4-V1-REI120-CV35-LR190-X120-H240-7.2

Schöck Isokorb XT Typ K-0-M4-V1-REI120-CV35-LR190-X120-H240-7.2

mit Dämmkörper. Zur thermischen und trittschalltechnischen Trennung von frei auskragenden Stahlbetonbauteilen vom Gebäude. In unterschiedlichen Längen inkl. Ecken. Lieferung und Einbau nach Angaben des Architekten oder Tragwerksplaners. Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.

Die dem LV beiliegenden Planunterlagen sind zu beachten.

Einbau im Bereich Laubengang "Aufzug"


   
       
    4  m
 
 
6.7.11

Schöck Isokorb XT Typ H-NN1-REI120-X120-H240-L150-5.2

Schöck Isokorb XT Typ H-NN1-REI120-X120-H240-L150-5.2

mit Dämmkörper. Zur thermischen und trittschalltechnischen Trennung von frei auskragenden Stahlbetonbauteilen (hier Abtragung von Einzellasten) vom Gebäude. Lieferung und Einbau nach Angaben des Architekten oder Tragwerksplaners. Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.

Die dem LV beiliegenden Planunterlagen sind zu beachten.

Einbau über EG und 1.OG "Bereich Laubengang Einzellasten"


   
       
    16  St
 
 
6.7.12

Schöck Isokorb XT Typ H-VV1-NN1-REI120-X120-H240-L150-5.2

Schöck Isokorb XT Typ H-VV1-NN1-REI120-X120-H240-L150-5.2

mit Dämmkörper. Zur thermischen und trittschalltechnischen Trennung von frei auskragenden Stahlbetonbauteilen (hier Abtragung von Einzellasten) vom Gebäude. Lieferung und Einbau nach Angaben des Architekten oder Tragwerksplaners. Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.

Die dem LV beiliegenden Planunterlagen sind zu beachten.

Einbau über EG und 1.OG "Bereich Laubengang Einzellasten"


   
       
    8  St
 
 
6.7.13

Schöck Lastdorn Stacon Typ LD-Q LD-Q16 S-A4+BSM, Komplettsystem

Schöck Lastdorn Stacon Typ LD-Q LD-Q16 S-A4 + BSM als Komplettsystem

Dornsystem, Durchmesser 16 mm, zur Querkraftübertragung, inkl. Dorn, Hülse und Nagelteller

Dornmaterial: Edelstahl A4 Korrosiosschutzklasse 3

Festigkeitsklasse S690

Hülsenmaterial: Edelstahl A4 Korrosionsschutzklasse 3

Lieferung und Einbau nach Angaben des Architekten oder Tragwerksplaners. Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.

Die dem LV beiliegenden Planunterlagen sind zu beachten.

Einbau über EG und 1.OG "Bereich Laubengang" und "Außenwandscheibe Treppe"


   
       
    16  St
 
 
6.7.14

Schöck Lastdorn Stacon Typ F90 SLD Q350, Komplettsystem

Schöck Schwerkraftlastdorn Stacon Typ F90 SLD-Q350 mit Brandschutzmanschette als Komplettsystem

Dornsystem, Durchmesser 35 mm, zur Querkraftübertragung, inkl. Dorn, Hülse, Nagelteller und Brandschutzmanschette

Dornmaterial: nichtrostender Stahl, Korrosionsschutzklasse 3 gemäß DIN EN 1993-1-4

Festigkeitsklasse S690

Hülsenmaterial:nichtrostender Stahl, Korrosionsschutzklasse 3 gemäß DIN EN 1993-1-4

Lieferung und Einbau nach Angaben des Architekten oder Tragwerksplaners. Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.

Die dem LV beiliegenden Planunterlagen sind zu beachten.

Einbau "Bodenplatte"


   
       
    9  St
 
 
6.7.15

Schöck Lastdorn Stacon Typ F90 SLD Q220, Komplettsystem

Schöck Schwerkraftlastdorn Stacon Typ F90 SLD-Q220 mit Brandschutzmanschette als Komplettsystem

Dornsystem, Durchmesser 35 mm, zur Querkraftübertragung, inkl. Dorn, Hülse, Nagelteller und Brandschutzmanschette

Dornmaterial: nichtrostender Stahl, Korrosionsschutzklasse 3 gemäß DIN EN 1993-1-4

Festigkeitsklasse S690

Hülsenmaterial:nichtrostender Stahl, Korrosionsschutzklasse 3 gemäß DIN EN 1993-1-4

Lieferung und Einbau nach Angaben des Architekten oder Tragwerksplaners. Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.

Die dem LV beiliegenden Planunterlagen sind zu beachten.

Einbau über EG und 1.OG "Decke Bereich Dehnfuge"


   
       
    20  St
 
 
6.7.16

Außenliegendes Fugenband nach DIN 18541-1/-2

Liefern und montieren von außenliegenden Fugenbändern nach DIN 18541-1/-2 zur Abdichtung von Fugen in Bauwerken aus wasserundurchlässigem Beton

Hochelastisches Fugenband aus einem Mischpolymerisat auf PVC-P/NBR Basis zur Abdichtung von Dehnfugen in Betonbauwerken aus wasserundurchlässigem Beton

Planungs- und Verarbeitungsgrundsätze gemäß DIN 18197

Gesamtbreite 330 m

Breite des Dehnteils 104 mm

Sperranker 35 mm

Die dem LV beiliegenden Planunterlagen und die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.

Ergänzung 61 des Bieters
Angebotenes Fabrikat / Typ: '.............................'


   
       
    50  m
 
 
Summe 6.7
 

Bewehrung / Einbauteile


 
Summe 6
 

Betonarbeiten


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
7

Betoneinlegearbeiten I Erdungsanlage I Blitzschutz

 
7.1

Betoneinlegearbeiten I Erdungsanlage I Blitzschutz

 
 

Hinweis

Die nachfolgenden Installationen dienen der rohbauseitigen Vorbereitung für Elektroinstallation in den zu errichtenden Betonteilen.

Die Leistungsbeschreibung enthält die notwendigen Leerrohre, Gerätedosen, Aussparungen für Betonwände und Betondecken.

Der Betonleerrohrinstallation ist durch einen fachkundigen Elektrobetrieb oder durch erfahrene Beton-Leerrohrbauer in Teilabschnitten nach Baufortschritt in Ortbeton-Wände oder bei Betonfertigteilwänden durch den Zulieferer einzubringen.

Die notwendigen Anfahrten sind in die Einheitspreise der nachfolgenden Positionen einzukalkulieren.

In den nachfolgenden Positionen sind die notwendigen Stütz-Halter und Befesti­ungsmateriailien mit einzukalkulieren.


 
 

Hinweis

TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN UND VERTRAGSBEDINGUNGEN TGA

Allgemeines:

Das Leistungsverzeichnis wurde auf der Basis einer Vorplanung erstellt. Wir weisen vorsorglich darauf hin, daß entsprechend den besonderen Vertragsbedingungen Massenmehrungen oder -minderungen nicht zur Veränderung der submittierten Einheitspreise führen.

Geltende Richtlinien:

Für die Ausführung der Bauleistungen gelten neben den in der Leistungsbeschreibung und in der VOB Teil C besonders aufgeführten Normen etc. alle aktuell geltenden Richtlinien sowie jeweils zutreffende Verarbeitungs- und Montagerichtlinien der Produkthersteller.


 
 

Hinweis

DOSEN- UND LEERROHRINSTALLTION

Die nachfolgenden Elektromaterialien sind für die spätere Elektroinstallation vorgesehen. Dosen sind mit Rohren so zu verbinden, dass diese auch beim Betonverguss zusammen bleiben. Die Industrie bietet heute hierzu entsprechende Bauteile an. Die Rohre sind als druckunempfindliche, mittelschwer belastbare Kunststoffrohre ausgelegt. Dennoch ist bei der Anwendung darauf zu achten, dass niemand beim Begehen, insbesondere wenn der Beton eingebracht wird, an hohl liegenden Strecken auf diese treten kann. Die Rohre enden immer mindestens einseitig in einer Dose oder offen, ausserhalb der Schalung. Die Betoneinbaudosen sind so zu montieren, dass diese mit der späteren Öffnung bündig an der Schalung sitzen und formstabil bleiben. Hinweise zur Ausführung der Bewehrung zum Beispiel bei Dosen in Stützen gibt der Statiker.


 
 

Hinweis

Betonbaudosen, VDE-geprüft, für Schraub- und Spreizbefestigung, in vorhandener Schalung zwischen Armierung einschl. Klein- und Befestigungsmaterial einbauen. Die Montage erfolgt nach Grundrissplänen mit Höhenangaben OkRb.


 
 
7.1.1

PVC-Geräteverbindungsdosen

PVC-Geräteverbindungsdosen für Betonbau

nach DIN VDE 0606 als Unterputzdose DIN 49073,

Material Isolierstoff,

für Schraubbestigung,

Einbauöffnung: 60mm

Tiefe: 79mm

für Rohre bis DIN EN 25mm Durchmesser

liefern und montieren


   
       
    205  St
 
 
7.1.2

PVC-Elektronikdose

PVC-Elektronikdose oder Multimediadose für Betonbau

nach DIN VDE 0606 als Unterputzdose DIN 49073,

Material Isolierstoff,

für Schraubbestigung,

Einbauöffnung: 60mm,

Länge: 145mm

Tiefe: 94mm

für Rohre bis DIN EN 25mm Durchmesser

liefern und montieren


   
       
    22  St
 
 
7.1.3

PVC-Wand- und Deckenauslass-Dose

PVC-Wand- u. Deckenauslass-Dose für Betonbau

nach DIN VDE 0606

Material Isolierstoff,

Tiefe: 79mm,

für Rohre bis DIN EN 25mm Durchmesser

liefern und montieren


   
       
    25  St
 
 
7.1.4

PVC-End- und Übergangstülle für Rohr 25mm

PVC-End- und Übergangstülle

- zum Verbinden von Rohren oder als Decken- bzw. Wandauslass

- zur Schalungsseite mit Putzhaut verschlossen

- für alle Schalungsarten geeignet

Durchmesser: 35 mm

sichtbare Fläche: Ø28 mm

für Rohre bis DIN EN 25 mm Durchmesser

liefern und montieren


   
       
    188  St
 
 
7.1.5

PVC-Großrohr-Verbindungsdosen

PVC-Großrohrgeräteverbindungsdosen für Betonbau

nach DIN VDE 0606 als Unterputzdose DIN 49073,

Material Isolierstoff,

für Schraubbestigung,

Einbauöffnung: 60mm

Tiefe: 79mm

für Rohre bis DIN EN 32mm Durchmesser

liefern und montieren


   
       
    10  St
 
 
7.1.6

Betonleerrohr 25mm

Betonleerrohr 25 mm

Außendurchmesser 25 mm

Innendurchmesser 18,6 mm

mittleres Kunststoff-Wellrohr für die Betonleerrohrinstallation aus PVC,

nach VDE 0606

DIN EN 61386-22

Mindestdruckfestigkeit: 750N/5cm

mit hochgleitfähiger Innenschicht,

Kunststoffmantel, nicht flammausbreitend,

inkl. Zugdraht aus verzinktem Stahldraht,

in Teillängen liefern und verlegen


   
       
    950  m
 
 
7.1.7

Betonleerrohr 32mm

Betonleerrohr 32 mm

Außendurchmesser 32 mm

Innendurchmesser 24,3mm

mittleres Kunststoff-Wellrohr für die Betonleerrohrinstallation aus PVC,

nach VDE 0606

DIN EN 61386-22

Mindestdruckfestigkeit: 750N/5cm

mit hochgleitfähiger Innenschicht,

Kunststoffmantel, nicht flammausbreitend,

inkl. Zugdraht aus verzinktem Stahldraht,

in Teillängen liefern und verlegen


   
       
    120  m
 
 
7.1.8

Wand- und Deckenkrümmer 30°für Rohre Durchmesser 25, Ortbeton

Wand- und Deckenkrümmer 30°für Rohre Durchmesser 25, Ortbeton aus Kunststoff, halogenfrei, Feuerbeständigkeit 650°C, zum Verbinden von Installationsrohren oder als Wand- bzw. Deckenauslass, zur Nagelbefestigung, mit Stützelementaufnahme Durchmesser 20 mm für die Installation zur Gegenschalung, zur Schalungsseite mit Putzhaut verschlossen, 2-teilig, für DIN EN Rohre Durchmesser 25 mm, Länge x Breite x Höhe: 72 x 35 x 78 mm, Sichtbare Fläche nach dem Ausschalen Ø28 mm

einschl. systemgebundenen Zubehör, wie Kabelbinder liefern und montieren


   
       
    130  St
 
 
7.1.9

End- und Übergangstülle für Rohre Durchmesser 25 mm,

End- und Übergangstülle für Rohre Durchmesser 25 mm, Ortbeton aus Kunststoff, halogenfrei, Feuerbeständigkeit 650°C, zum Verbinden von Installationsrohren oder als Wand- bzw. Deckenauslass, zur Nagelbefestigung, zur Schalungsseite mit Putzhaut verschlossen, 2-teilig, für DIN EN Rohre Durchmesser 25 mm,

Durchmesser x Höhe: 35 x 36 mm, Sichtbare Fläche nach dem Ausschalen Durchmesser 28 mm

einschl. systemgebundenen Zubehör, wie Kabelbinder liefern und montieren


   
       
    70  St
 
 
7.1.10
*** Pauschalposition

Nebenarbeiten zu Betoneinlegearbeiten

Eintragung der vorgenannten Betonbaudosen als Dokumentation zur Weitergabe an ausführende Elektrofachfirma. Beinhaltet ca. 50 Eintragungen im Grundriss mit Endpunkten der Betondosen und aller Leerrohre.


   
       
    1  psch
 
 

Allgemeine Bemerkungen zur Erdung und zum Blitzschutz

Nachfolgende Positionen fallen an, wenn die ausführende Blitzschutzfachfirma die Trennstellenkästen und Ableiter innerhalb der Betonwände hochführen kann. Das heißt, es wird andernfalls je Schalelement und/oder Arbeitstag eine Anfahrt beim Blitzschutzbauer benötigt.


 
 

ZTV Erdungsanlage

1. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) Erdungsanlage

1.1 Allgemeines

Der Fundamenterder ist durch einen Blitzschutz-Fachbetrieb nach Baufortschritt einzubringen.

Die ersten Arbeiten sind voraussichtlich ab Ende Quartal 4 2026 bis 1.Quartal 2027 auszuführen.

Fertigstellung der gesamten Anlage ist voraussichtlich Ende 3. Quartal 2026.

Die Revisionsunterlagen sind nach Fertigstellung der eigenen Leistungen und vor Stellung der Schlußrechnung vorzulegen.

1.1.2 Montageunterlagen

Vom Auftragnehmer zu erstellende Montageunterlagen sind vor Ausführungsbeginn zur Prüfung vorzulegen.

1.1.3 Herstellung und Montage

Die in Teilabschnitten notwendigen Anfahrten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. U.a. sind nachfolgende Leistungen zu berücksichtigen.

- Funktionsprüfung, Einstellung der Anlage

- Funktionsmessung

- Inbetriebnahme, Abnahme und Übergabe

- Herstellen und Übergabe der Wartungs- und Bestandsunterlagen

1.2 Geltungsbereich

Die ZTV sind Vertragsbedingungen und gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers/Bieters, die Gegenstand der Ausschreibungsunterlagen und seines Auftrages sind.

1.3 Vom Auftragnehmer zu erstellende Montageunterlagen

Auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und der Leistungsbeschreibung hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich die Montageunterlagen zu erstellen.

Der Auftragnehmer ist zur Koordination seiner Leistungen (Montageplanung und Montage) mit den übrigen am Bau beteiligten Gewerken verpflichtet.

Inhalt / Aussagekraft der Montageunterlagen:

Die in die Montageunterlagen eingetragenen Anlagenteile sind mit Ordnungszahlen (Positionen) zu versehen. Mindestens wird für die zeichnerische Darstellung der Grundrisse mit Leitungsführung der Maßstab 1 : 50 gewählt;

Es dürfen nur deutsche Bezeichnungen gewählt werden. Weiter sind für die Zeichnungserstellung bestehende Vorschriften zu beachten und genormte Symbole zu verwenden. Nicht allgemein übliche und allgemein verständliche Abkürzungen sind nicht zu benutzen.

Die Montageunterlagen bestehen in Anlehnung an VOB, Teil C, mind. aus folgenden Unterlagen:

- Fundamenterderpläne

1.4 Herstellung und Montage

Allgemein

1. Die Montage erfolgt nur nach genehmigten Montageunterlagen. Die Folgen einer evtl. Nichtbeachtung wird der Auftragnehmer allein vertreten.

2. Unabhängig von der generellen Verpflichtung des Auftragnehmers/ Bieters, Verunreinigungen aus dem Bereich seiner Lieferungen und Leistungen zu entfernen, obliegt ihm in jedem Fall die besondere Verpflichtung - unabhängig von der allgemeinen Baureinigung - brennbare Verpackungsmaterialien unverzüglich selbst aus dem Gebäude zu entfernen.

3. An die Ausführung der Anlagen hinsichtlich der Betriebssicherheit werden hohe Anforderungen gestellt. Die Prüfungen auf Betriebsfähigkeit und -sicherheit der fertigen Anlage und Anlagenteile erfolgen unter strengen Maßstäben.

4. Vor der Inbetriebnahme sind durch den Auftragnehmer die notwendigen Prüfungen, nach den geltenden VDE Vorschriften und Bestimmungen (z.B. TÜV) durchzuführen bzw. zu veranlassen. Über die Prüfergebnisse sind vom Auftragnehmer Protokolle anzufertigen.

5. Bei gleichzeitiger Nutzung des Fundamenterders als Erder für den Blitzschutz, ist die Mindesterderlänge nach der DIN V VDE V 0185 Teil 3 je nach Schutz­klas­se (I bis IV) zu beachten. Gegebenenfalls sind zusätzliche Erder erforderlich (Tiefenerder). Die Anordnung von Anschlussfahnen für den äußeren Blitzschutz und den Potentialausgleich sowie für den Inneren Blitzschutz / Blitzschutz-Potentialausgleich ist vor Errichtung der Erdungsanlage nochmals vor Ort abzustimmen. Auf die Errichtung einer vermaschten Erdungsanlage ist zu achten.

6. Die Montage muss in Teilabschnitten erfolgen. Die Kosten für mehrmalige Anreisen des Montage- und Aufsichtspersonals sind in den Ein­heits­prei­sen einzukalkulieren.

7. Dem Bieter ist die Möglichkeit gegeben, vor Kalkulation sich über die Anfahrt zur Baustelle, den vorhandenen Platz- und Wegeverhältnissen, die besonderen Montageumstände durch Be­su­che des Montageortes und durch Zeichnungseinsicht zu informieren.

1.5 Funktionsprüfung der Anlage/Prüfungsmaßnahmen

Der Auftragnehmer hat vor Erklärung seiner Abnahmebereitschaft die Anlage auf Funktionsfähigkeit (Sichtprüfung, Prüfung/Kontrolle der technischen Unterlagen) zu prüfen. Hierüber sind Protokolle anzufertigen.

Die vorgenannten Protokolle hat der Auftragnehmer spätestens mit der Erklärung seiner Abnahmebereitschaft der Bauüberwachung zu übergeben.

Danach ist die Anlage einer Abnahmeprüfung zu unterziehen. Die Abnahmeprüfung umfasst:Die Einhaltung der normgerechten Schutzkonzeption

1. Die handwerkliche Ausführung

2. Messungen der Durchgängigkeit der Verbindungen und der Zustand der Erdungsanlage

1.6 Funktionsmessung

Die Funktionsmessungen (z.B. Durchgängigkeit der Verbindungen, Zustand der Erdungsanlage) werden nach Abschluss der Arbeiten durch den Auftragnehmer durchgeführt. Der entsprechende Prüfbericht muss als Original der Objektüberwachung vorgelegt werden.

In dem Preis für das Messen der Anlage sind alle Hilfsmittel und Geräte für die Messungen und das Erstellen von Messprotokollen enthalten. Die Bauleitung ist rechtzeitig zur Teilnahme aufzufordern. Vorstehende Maßnahmen gehören zum Nachweis der zugesicherten Leistungen.

Für die Durchführung von Funktionsmessungen gelten folgende Bedingungen:

Die dafür erforderlichen Messgeräte mit Prüfzeugnissen, Kennlinien, Eichkurven etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen.

Über die zu verwendenden Messgeräte und die anzuwendende Messmethode entscheidet im Zweifelsfall der Auftraggeber.

Über die Messergebnisse ist ein Protokoll anzufertigen.

Der Auftraggeber kann Leistungsmessungen auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchführen. Ferner kann der Leistungsnachweis auch noch nach erfolgter Abnahme - innerhalb der Gewährleistungszeit - verlangt werden, wenn die Zustands- oder Störgrößen zum Zeitpunkt der Abnahme nicht vorhanden waren.

Eine geforderte Leistung gilt als erbracht, wenn die Leistungsmessung keine Minderleistung ausweist oder die gemessene Mehrleistung keine Störung der Gesamtfunktion ergibt. §13, Ziff.2, VOB/B gilt nicht für Leistungsmessungen.

Der Auftragnehmer wird sämtliche Maßnahmen und Arbeiten vorbereiten und durchführen, die für den Nachweis der zugesicherten Leistung notwendig sind.

Können sich beide Vertragspartner evtl. über die durchzuführenden Messungen nicht einigen, hat der Auftraggeber das Recht, mit den Messungen eine neutrale Institution zu beauftragen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer.

1.6 Inbetriebnahme, Abnahme und Übergabe

1.6.1 Allgemeines

Der AN hat eine betriebssichere und funktionstüchtige Anlage zu liefern und verpflichtet sich, die Anlagen einwandfrei nach den derzeit gültigen Vorschriften und Richtlinien zu erstellen.

Der AN verpflichtet sich, dem AG bzw. dessen Beauftragten, 14 Tage vor Inbetriebnahme die Abnahmebereitschaft schriftlich mitzuteilen.

Die Abnahmebereitschaft ist gegeben, wenn festgestellt ist, dass die Anlage:

- mängelfrei, betriebsbereit und funktionstüchtig ist und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern,

- ihre vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat,

- die vertraglich zugesicherten Leistungen erfüllt,

- den anerkannten Regeln der Technik entspricht,

- den behördlichen Vorschriften in vollem Umfang entspricht,

- den VDE-Vorschriften und den einschlägigen Bestimmungen der zuständigen Berufsgenossenschaften entspricht, und

- die vollständigen unter Punkt - Bedienungs- und Wartungsanleitungen -aufgeführten Revisionsunterlagen mit Bestandsplänen vorliegen, und der Umfang der Abnahmemessungen mit dem Fachplaner besprochen und die Messprotokolle fertig gestellt sind.

Der AN ist verpflichtet, sämtliche Soll-Leistungsdaten der elektrischen Anlagen sowie der einzelnen Anlagenkomponenten bei der Abnahme nachzuweisen.

Der Umfang der Abnahmemessungen und die Ausführung der Messprotokolle werden von dem Fachplaner festgelegt und sind nicht auf den in der DIN angegebenen Umfang beschränkt. Für die Abnahme sind vom AN, nach Rücksprache mit dem Fachplaner, spezielle Abnahmeprotokolle anzufertigen, die in logischer Reihenfolge das Durchmessen der Anlage mit allen Zwischenwerten festlegen.

Aufgrund dieser Messprotokolle hat der AN in einer internen Vorabnahme sämtliche Werte zu überprüfen und erst dann den AG und seinen Beauftragten zur Abnahme aufzufordern. Hierbei sind dann sämtliche Leistungen nachzuweisen und in ein gemeinsam unterschriebenes Protokoll einzutragen, wobei eine Messtoleranz von nicht mehr als ±5 % der jeweils zu erbringenden Leistung zugelassen ist

1.6.2 Allgemein gültige Bestimmungen für die Abnahme

Alle Bezeichnungen und Beschriftungen in Zeichnungen und Aufstellungen müssen mit den Beschilderungen, Beschriftungen und Nummerierungen an den Anlagenteilen übereinstimmen.

Spezialwerkzeug, welches zur Anlagenwartung erforderlich ist, muss mitgeliefert werden.

Der Zeitpunkt der vollzogenen Abnahme ist gleichzeitig Zeitpunkt des Gefahrenüberganges der Anlage auf den AG.

Die Anlage gilt erst dann als abgenommen, wenn dies vom Bauherrn schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes bestätigt ist.

Verzögert sich die Abnahme aus Gründen, die vom AN zu vertreten sind, ist der AN auch dann bis zur Abnahme für die ordnungsgemäße Betriebsführung, Wartung und den Unterhalt der Anlagen, kostenfrei für den AG, alleine verantwortlich, auch wenn der AG bereits Nutznießer der Anlagen ist.

Die behördlich vorgeschriebenen Abnahmen hat der AN kostenfrei zu veranlassen und durchzuführen.

Die Abnahme ist kein Verzicht auf spätere Mängelrügen.

Werden Einzelanlagen oder Teilabschnitte von Anlagen vor der Gesamtfertigstellung auf Wunsch des Auftraggebers in Betrieb genommen, so werden diese nach den in diesen Vorbemerkungen festgelegten Richtlinien fertig gestellt und unterliegen den festgelegten Inbetriebnahme- und Abnahmebedingungen sowie den aufgeführten Garantiebedingungen.

Wenn vom AG gefordert wird, dass die Gewährleistungsfrist für alle Anlagen gleichzeitig nach Gesamtfertigstellung aller Anlagen beginnen soll, werden die auf Wunsch des AGs vorzeitig in Betrieb gesetzten Teilabschnitte nach deren Fertigstellung einer technischen Sichtprüfung unterzogen und unterliegen dann den aufgeführten Garantiebedingungen.

Der AN erhält dann das Recht, den zwischen der Sichtprüfung und Abnahme aufgetretenen Verschleiß, zu Lasten des AG zu beseitigen, wobei der Umfang der Leistungen in Abstimmung mit dem Fachplaner zu erfolgen hat. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab rechtsgeschäftlicher Endabnahme durch den Bauherrn.

1.7 Wartungs- und Bestandsunterlagen

1.7.1 Allgemeines

Die Kosten für Bestands- und Revisionspläne sind in separat beschriebener Position zu kalkulieren.

Werden die Unterlagen vom AN nicht fristgerecht überreicht, kann durch den AG die Abnahme verweigert werden.

Bestandteile der Wartungs- und Bestandsunterlagen sind:

a) BESTANDS- UND REVISIONSPLÄNE, die den letztgültigen Ausführungsstand in räumlicher und funktioneller Hinsicht darstellen.

b) ANLAGENSCHEMATA über den Aufbau und die bestimmungsgemäße Funktion der einzelnen Anlagen. Soweit diese Funktion oder der Stillstand der Anlagen durch besondere Umstände beeinflusst wird, ist dieser Sachverhalt genau zu beschreiben.

c) Zusammenstellung aller wichtigen TECHNISCHEN DATEN

d) PROTOKOLLE der im Zusammenhang mit Funktionsprüfungen, Inbetriebnahme durchgeführten Messungen und Einstellungen.

e) BEDIENUNGS- UND WARTUNGSANLEITUNGEN, aus denen der Zeitraum/Intervalle der vollständigen Prüfung bzw. Sichtprüfung hervorgeht. Dabei sind die Kriterien der Betriebssicherheit und der wirtschaftlichen Betriebsführung besonders hervorzuheben.

f) GERÄTE- UND ERSATZTEILLISTE, aus der die Bestelldaten und Bezugsquellen für sämtliche Verbrauchs- und Verschleißteile zu entnehmen sind.

g) BESCHEINIGUNGEN über erfolgreiche Prüfungen und behördliche Abnahmen, die der Auftragnehmer zu veranlassen bzw. durchzuführen hatte.

Bestandspläne enthalten die vollständige Wiedergabe der vom AN gelieferten Anlagen, einschl. der zur Funktion erforderlichen bauseitigen Leistungen und Lieferungen, in leicht erkennbarer Form.

Revisionspläne ergänzen die Bestandspläne durch Angaben und Hinweise über die Funktion der Anlagen und Anlagenteile, einschließlich der zum einwandfreien Betrieb der Anlagen notwendigen Fremdlieferungen, in Übereinstimmung mit den Betriebs


 
 
7.1.11

Rundstahl, Edelstahl V4A, 10mm D als Ringerder

Rundstahl, Durchmesser 10 mm,

Material V4A,

nichtrostend, Werkstoff-Nr. 1.4571/V4A,

als korrisionsfester Ringerder,

teilweise auch in kurzen Stücken als Anschlussfahne

liefern und in Teillängen verlegen


   
       
    290  m
 
 
7.1.12

Rundstahl, Edelstahl V4A, 10mm D als Ableiter

Rundstahl, Durchmesser 10 mm,

Material V4A,

als Ableiter in Betonstützen bis über Dach führen,

nichtrostend, Werkstoff-Nr. 1.4571/V4A,

incl. Verbindungsklemme nach DIN EN 62561-1,

im Abstand von 2m, zum Verbinden des Rundstahls mit der Bewehrung,

liefern und in Teillängen verlegen


   
       
    70  m
 
 
7.1.13

Bandstahl, verzinkt, 30x4mm

Bandstahl, feuerverzinkt, 30x4 mm, DIN EN 62561-2,

Zinküberzug nach DIN 50 976, 70 µm Mittelwert,

incl. Verbindungsklemme nach DIN EN 62561-1,

im Abstand von 2m, zum Verbinden des Rundstahls mit der Bewehrung,

liefern und in Teillängen in Abstimmung mit dem Bauunter- nehmer nach Baufortschritt fachgerecht einbringen.


   
       
    170  m
 
 
7.1.14

Edelstahl-Kreuzverbinder Bandst./Rundst.

Edelstahl-Kreuzverbinder,

mit Zwischenplatte,

mit 4 Schrauben M8,

Klemmbereich für Runddraht 8-10mm

oder für Flachstahl 30/30 mm,

oder wahlweise Rund-/Flachstahl

für Ringerder,

nach DIN EN 62561-1,

incl. Korrsionsschutzbinde,

liefern und montieren


   
       
    30  St
 
 
7.1.15

Edelstahl-Kreuzverbinder 10/10 mm

Edelstahl-Kreuzverbinder 10/10 mm

für Erdleitung,

nach DIN EN 62561-1,

incl. Korrsionsschutzbinde,

liefern und montieren


   
       
    40  St
 
 
7.1.16

MV-Verbindungsklemmen, verzinkt

MV-Verbindungsklemmen

Material Stahl, feuerverzinkt,

nach DIN EN 62561-1,

zum Verbinden von Bewehrungen

in Abstimmung mit dem Bauunternehmer nach Baufortschritt fachgerecht

liefern und montieren


   
       
    110  St
 
 
7.1.17

Erdungsfestpunkt druckwasserdicht

Erdungsfestpunkt Typ M NIRO (V4A) M10/M12

für druckwasserdichte Durchführung,

geeignet für Schalungsbau mit Wassersperre und beidseitigem Doppelgewinde,

Erdungsfestpunkte als korrosionsfreien Anschluss

z.B. der Ableitung an die Bewehrung von Gebäuden oder an die Erdungsanlage für den Schutzpotentialausgleich und/oder den

Funktionspotentialausgleich

Typ M mit Anschlussachse (l = 180 mm, Ø10 mm)

Anschlussgewinde: M10 / M12

Werkstoff Platte: NIRO (V4A)

Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404 / 1.4401

ASTM / AISI: 316Ti / 316L / 316

Werkstoff Achse: St/tZn

Kurzschlussstrom

(AC 50 Hz / DC): 6,5 kA

Normenbezug: DIN EN 62561-1

liefern und montieren


   
       
    5  St
 
 
7.1.18

Erdungsmatten V4A, Maschennetz Schrittspannung

Erdungsmatten V4A, Maschennetz Schrittspannung

Gittermatte zum Schutz vor Schrittspannung

nach DIN VDE 0151, gebeizt und passiviert

Werkstoff : NIRO (V4A)

Abmessung: 2000 x 1000 x 4 mm

Maschenweite: 250 mm


   
       
    85  m2
 
 
7.1.19

V4A-Verbinder zur Verbindung v.g. Erdungsmatten

V4A-Verbinder zur Verbindung v.g. Erdungsmatten

Verbindungsklemme zum Verbinden von Gittermatten

bzw. zum Anschließen von Gittermatten an Erdungssysteme

mit Schraube M8

Werkstoff                    : NIRO (V4A)

Klemmbereich Rd        : 3-10 mm

Anschluss (ein- / mehrdrähtig): 16 mm2

Blitzstoßstromtragfähigkeit

(10/350 µs)                  : 25 kA

Normenbezug              : in Anlehnung an

                                                      DIN EN 62561-1


   
       
    22  St
 
 
7.1.20

Prüfbuch, 2fach

Prüfbuch

mit Revisionszeichnung,

sowie Messprotokoll und Fotodokumentation der Erdungsanlage,

2fach in Ordner mit Trennblättern und Inhaltsverzeichnis,

sowie 2fach auf USB-Stick

liefern und erstellen


   
       
    1  St
 
 
7.1.21

Blitzschutzmonteurstunde

Monteurstunde (Blitzschutzfachkraft),

incl. Gerüst- und Leiterstellung


   
       
    10  Std
 
 
7.1.22
*** Pauschalposition

Nebenarbeiten zu vorgenannten Blitzschutz-Positionen

Eintragung der vorgenannten Blitzschutzkomponenten als Dokumentation zur Weitergabe mit Bilddateien an ausführende Blitzschutzfachfirma. Beinhaltet ca. 50 Eintragungen im Grundriss und Bilddateien auf einem Datenträger.


   
       
    1  psch
 
 
7.1.23

Messen/Prüfen

Messen und Prüfen der Erdungsanlage vor Betonverguss, je Messstelle. Zu messen sind die Widerstandswerte der Betondecken an bis zu fünf Stellen je Betonierabschnitt einer Decke/Bodenplatte. Die Messstellen sind mit dem Elektroplaner abzustimmen und dienen dem Nachweis der durchgängigen Erdungsanlage über alle Bauteile zum Erdreich hin. Gemessene Widerstandswerte auflisten einschl. Prüfbericht DIN 48 831, Anlagenbeschreibung DIN 48 830 und Bestandszeichnung DIN 48 820 in 3 facher Ausfertigung. Zudem als dxf-Datei auf CD. Als Grundlage dienen die Ausführungszeichnungen des Elektroplaners.


   
       
    10  St
 
 
7.1.24
*** Pauschalposition

Dokumentation Erdungsanlage

Die Erdungsanlage ist neben der hier zu kalkulierenden zeichnerischen Darstellung und messtechnischen Erfassung mit Bildern der Verbindungsstellen zu belegen. Die Fotodokumentation ist den Anschlusspunkten zuzuordnen. Die Unterlagen sind dem Bauherren unmittelbar nach

Fertigstellung der Erdungsanlage zu übergeben. Die Unterlagen dienen dem Blitzschutzerrichter als Grundlage zur Bewertung der Anlage und des Trennungsabstandes. Sonst wie vor beschrieben.


   
       
    1  psch
 
 

ZTV Blitzschutzanlage

2. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) Blitzschutzanlage

2.1 Geltungsbereich

Die Blitzschutzarbeiten sind durch einen Blitzschutz-Fachbetrieb nach Baufortschritt herzustellen..

Fertigstellung der gesamten Anlage ist voraussichtlich Ende 3. Quartal 2026.

Die Revisionsunterlagen sind nach Fertigstellung der eigenen Leistungen und vor Stellung der Schlußrechnung vorzulegen.

2.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende Montageunterlagen

Vom Auftragnehmer zu erstellende Montageunterlagen sind vor Ausführungsbeginn zur Prüfung vorzulegen.

2.3 Herstellung und Montage

Die in Teilabschnitten notwendigen Anfahrten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

2.4 Baumuster- und Geräteprüfung

2.5 Funktionsprüfung, Einstellung der Anlage

2.6 Funktionsmessung

2.7 Inbetriebnahme, Abnahme und Übergabe

2.8 Wartungs- und Bestandsunterlagen

2.1Geltungsbereich

Die ZTV sind Vertragsbedingungen und gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers/Bieters, die Gegenstand der Ausschreibungsunterlagen und seines Auftrages sind.

2.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende Montageunterlagen

Auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und der Leistungsbeschreibung hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich die Montageunterlagen einschließlich Berechnungen zu erstellen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftragnehmer ist zur Koordination seiner Leistungen (Montageplanung und Montage) mit den übrigen am Bau beteiligten Gewerken verpflichtet.

Der Auftragnehmer hat die Ausführungszeichnungen und die Berechnungen des Ingenieurs zu prüfen und die Prüfungsergebnisse mit dem Ingenieur vor Ausführung abzustimmen. Die Abstimmungsergebnisse hat der Auftragnehmer für die Erstellung der Montageunterlagen einschließlich Berechnungen zu berücksichtigen.

Die zu erstellenden Unterlagen müssen das Projekt kennzeichnen, sind zu nummerieren und vom Ausführungsingenieur zu unterzeichnen. Sie müssen die vereinbarten Verteilerschlüssel ausweisen.

Geänderte Unterlagen sind kenntlich zu machen und mit Index zu versehen. Bei Planungsänderungen sind die Plannummern beizubehalten.

Nichtgenehmigte Montageunterlagen haben für die Ausführung keine Gültigkeit. Das Genehmigungsverfahren für die Abstimmung mit dem Auftraggeber legt die Bauüberwachung fest.

Montageunterlagen:

Die Montageunterlagen sind spätestens 28 Werktage vor Beginn der Ausführungsarbeiten als Prüfexemplar zur Freigabe vorzulegen (2-fach), in Ordnern abgeheftet und gefaltet.

Die Eintragungen in Prüfexemplaren hat der Auftragnehmer bei Anfertigen der endgültigen Montagepläne zu berücksichtigen. Diese Pläne sind zur Genehmigung 4-fach farbig einzureichen.

Bauliche Änderungen sind in den Montageplänen unmittelbar bei Auftreten der Notwendigkeit von dem Auftragnehmer in die Exemplare der Bauüberwachung des AG in roter Farbe einzutragen, mit allen Maßen, Dimensionen und sonstigen Angaben, die zur einwandfreien Lokalisierung des geänderten Leistungsbestandteils notwendig sind.

Größere Änderungen oder zu viele Änderungsvermerke auf einer Zeichnung bedürfen das Erstellen einer neuen Montagezeichnung, die einem neuen Prüfungsverfahren unterliegt.

Verteilung der genehmigten Montagepläne durch die Bauüberwachung:

1 x für Auftraggeber

1 x für Bauleitung

1 x für Architekten

1 x für Auftragnehmer

Inhalt / Aussagekraft der Montageunterlagen:

Die in die Montageunterlagen eingetragenen Anlagenteile sind mit Ordnungszahlen (Positionen) zu versehen. Mindestens wird für die zeichnerische Darstellung der Grundrisse mit Leitungsführung der Maßstab 1 : 50 gewählt;

Es dürfen nur deutsche Bezeichnungen gewählt werden. Weiter sind für die Zeichnungserstellung bestehende Vorschriften zu beachten und genormte Symbole zu verwenden. Nicht allgemein übliche und allgemein verständliche Abkürzungen sind nicht zu benutzen.

Die Montageunterlagen bestehen in Anlehnung an VOB, Teil C, mind. aus folgenden Unterlagen:

- Grundrisse, Maßstab 1 : 50

- Ansichten

- Fundamenterderpläne

- Werkstatt- und Detailzeichnungen

- Systembeschreibungen

- Blitzschutzverlegepläne

2.3 Herstellung und Montage

Allgemein

1. Die Montage erfolgt nur nach genehmigten Montageunterlagen. Die Folgen einer evtl. Nichtbeachtung wird der Auftragnehmer allein vertreten.

2. Unabhängig von der generellen Verpflichtung des Auftragnehmers/ Bieters, Verunreinigungen aus dem Bereich seiner Lieferungen und Leistungen zu entfernen, obliegt ihm in jedem Fall die besondere Verpflichtung - unabhängig von der allgemeinen Baureinigung - brennbare Verpackungsmaterialien unverzüglich selbst aus dem Gebäude zu entfernen.

3. An die Ausführung der Anlagen hinsichtlich der Betriebssicherheit werden hohe Anforderungen gestellt. Die Prüfungen auf Betriebsfähigkeit und -sicherheit der fertigen Anlage und Anlagenteile erfolgen unter strengen Maßstäben.

4. Vor der Inbetriebnahme sind durch den Auftragnehmer die notwendigen Prüfungen, wenn notwendig durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen nach den geltenden VDE Vorschriften und Bestimmungen (z.B. TÜV) durchzuführen bzw. zu veranlassen. Über die Prüfergebnisse sind vom Auftragnehmer Protokolle anzufertigen.

5. Zum Anbringen von Befestigungen sind Ms-Spreiz- bzw. selbstbohrende Dübel zu verwenden. Schussbolzen sind nicht zulässig.

6. Die Auswahl der Leitungshalter erfolgt nach der Dachform, Art der Dacheindeckung und Wandbekleidung. Bei Dachflächen über 15 - 20 m Län­ge sind Ausgleichsstücke zum Ausgleich der temperaturbedingten Längenänderungen der Leitungen vorgesehen. Die Fangleitung soll nach Möglichkeit ungeschnitten mit der Ableitung verbunden werden.

7. Dachaufbauten aus Metall, mit oder ohne elektrische Einrichtungen (Lüftungskanäle, Ventilatoren, Klimaanlagen, elektrisch betriebene Dachhauben, usw.), sollen nicht direkt mit einer Fangeinrichtung verbunden werden. Kleinere Dachaufbauten können mit einer daneben angebrachten Fangstange und einem Schutzwinkel entsprechend der Schutzklasse geschützt werden (getrennte Fangeinrichtung).

Größere Dachaufbauten können mit einer getrennten Fangeinrichtung z. B. Distanzhalter, oder mit Fangseilen geschützt werden.

Die tatsächlich gebauten Trennungsabstände sind rechnerisch nachzuweisen.

8. Kamine werden mit Fangstangen geschützt.

9. Vorhandene metallene Einfassungen bzw. -abdeckungen können als natürliche Bestandteile der Fangeinrichtung verwendet werden, sofern sie eine Mindestdicke, entsprechend DIN V VDE V 0185 Teil HA 1 Tabelle 4 Wert t, z. B. Kupfer Mindestdicke 5 mm, Stahl 4 mm, aufweisen.

10. Aufhängekonstruktionen an Installationen anderer Gewerke sind nicht zulässig.

11. Die Erdungsanlage wurde bereits eingebracht.

13. Die Montage und die Fertiginstallation muss evtl. zeitlich getrennt

ausgeführt werden. Kosten für mehrmalige Anreisen des Montage- und Aufsichtspersonals sind in den Einheitspreisen enthalten.

14. Dem Bieter ist die Möglichkeit gegeben, vor Kalkulation sich über die Anfahrt zur Baustelle, den vorhandenen Platz- und Wegeverhältnissen, die besonderen Montageumstände durch Besuche des Montageortes und durch Zeichnungseinsicht zu informieren. Kostenfreie Parkplätze werden in ca. 300m zur Baustelle bereitgestellt.

15. Nach Abschluss der Maßnahme dürfen keine brandschutztechnischen Mängel (z.B. durch Führung einer Ableitung in oder hinter einer Wärmedämmung) vorhanden sein. Insbesondere wird hier auf die VDE 0185 Teil 3 hingewiesen.

16. Bei Demontagen sind die die vorhandenen problematischen Abfälle ordnungsgemäßzu entsorgen. Es ist ein schriftlicher Entsorgungsnachweis hierüber vorzulegen.

17. Im Gebäude werden keine Lagermöglichkeiten für Materialien bereitfgestellt.

Der Auftragnehmer hat an den Baubesprechungen teilzunehmen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreis einzukalkulieren.

2.4 Baumuster- und Geräteprüfung

Für alle, in der Anlage zur Verwendung kommenden Einbauteile (Geräte und Materialien), bei denen das Fabrikat nicht besonders ausgeschrieben ist, oder bei Alternativen, muss vom AN vorher ausführliches Prospektmaterial bzw. Datenblätter mit einer Spezifizierung aller technischen Details, zur Freigabe der vorgesehenen Geräte, eingereicht werden.

Der AG und der Fachplaner behalten sich das Recht vor, Leistungsprüfungen und Qualitätskontrollen durch ihre Beauftragten beim Hersteller durchführen zu lassen.

Der AN ist damit einverstanden, dass die vorgesehenen Geräte während der Fertigung im Herstellerwerk durch einen Beauftragten des AGs oder durch den Fachplaner einer Sichtkontrolle unterzogen werden und die Beanstandungen umgehend fachgerecht beseitigt werden.

2.5 Funktionsprüfung der Anlage/Prüfungsmaßnahmen

Der Auftragnehmer hat vor Erklärung seiner Abnahmebereitschaft die Anlage auf Funktionsfähigkeit (Sichtprüfung, Prüfung/Kontrolle der technischen Unterlagen) zu prüfen. Hierüber sind Protokolle anzufertigen.

Die vorgenannten Protokolle hat der Auftragnehmer spätestens mit der Erklärung seiner Abnahmebereitschaft der Bauüberwachung zu übergeben.

Danach erfolgt eine gemeinsame Abnahme mit den Vertreter des Bauherrn.

Die Abnahmeprüfung umfasst:

- Die Einhaltung der normgerechten Schutzkonzeption.

- Die handwerkliche Ausführung

- Messungen der Durchgängigkeit der Verbindungen und der Zustand der Erdungsanlage

2.6 Funktionsmessung

Die Funktionsmessungen (z.B. Durchgängigkeit der Verbindungen, Zustand der Erdungsanlage) werden ggf. durch einen staatlich anerkannten und zugelassenen Sachverständigen nach Abschluss der Arbeiten durchgeführt. Der entsprechende Prüfbericht muss als Original der Objektüberwachung vorgelegt werden. In dem Preis für das Messen der Anlage sind alle Hilfsmittel und Geräte für die Messungen und das Erstellen von Messprotokollen enthalten. Die Bauleitung ist rechtzeitig zur Teilnahme aufzufordern. Vorstehende Maßnahmen gehören zum Nachweis der zugesicherten Leistungen.

Als Sondernachweis von bestimmten Leistungen kann der Auftraggeber die Vornahme einer Funktionsmessung als zusätzliche Leistung zur Abnahmeprüfung verlangen. In diesem Fall erfolgt die Vergütung nach den gesondert in der Ausschreibung vorgesehenen Positionen. Über Art, Ort und Durchführung der Funktionsmessung sind die Festlegungen gemäß LV maßgebend.

Die für die Durchführung von Funktionsmessungen erforderlichen Messgeräte mit Prüfzeugnissen, Kennlinien, Eichkurven etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen.

Über die Messergebnisse ist ein Protokoll anzufertigen.

Der Auftraggeber kann Leistungsmessungen auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchführen. Ferner kann der Leistungsnachweis auch noch nach erfolgter Abnahme - innerhalb der Gewährleistungszeit - verlangt werden, wenn die Zustands- oder Störgrößen zum Zeitpunkt der Abnahme nicht vorhanden waren.

Der Auftragnehmer wird sämtliche Maßnahmen und Arbeiten vorbereiten und durchführen, die für den Nachweis der zugesicherten Leistung notwendig sind.

2.7 Inbetriebnahme, Abnahme und Übergabe

2.7.1 Allgemeines

Der AN hat eine betriebssichere und funktionstüchtige Anlage zu liefern und verpflichtet sich, die Anlagen einwandfrei nach den derzeit gültigen Vorschriften und Richtlinien zu erstellen.

Der AN verpflichtet sich, dem AG bzw. dessen Beauftragten, 14 Tage vor Inbetriebnahme die Abnahmebereitschaft schriftlich mitzuteilen.

Die Abnahmebereitschaft ist gegeben, wenn festgestellt ist, dass die Anlage:

- mängelfrei, betriebsbereit und funktionstüchtig ist und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern,

- ihre vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat,

- die vertraglich zugesicherten Leistungen erfüllt,

- den anerkannten Regeln der Technik entspricht,

- den behördlichen Vorschriften in vollem Umfang entspricht,

- den VDE-Vorschriften und den einschlägigen Bestimmungen der zuständigen Berufsgenossenschaften entspricht, und

- die vollständigen unter Punkt - Bedienungs- und Wartungsanleitungen -aufgeführten Revisionsunterlagen mit Bestandsplänen vorliegen, und der Umfang der Abnahmemessungen mit dem Fachplaner besprochen und die Messprotokolle fertig gestellt sind.

Der AN ist verpflichtet, sämtliche Soll-Leistungsdaten der elektrischen Anlagen sowie der einzelnen Anlagenkomponenten bei der Abnahme nachzuweisen.

Der Umfang der Abnahmemessungen und die Ausführung der Messprotokolle erfolgt gemäßVDE 0185.

Für die Abnahme sind vom AN, nach Rücksprache mit dem Fachplaner, Abnahmeprotokolle anzufertigen, die in logischer Reihenfolge das Durchmessen der Anlage mit allen Zwischenwerten festlegen.

Aufgrund dieser Messprotokolle hat der AN in einer internen Vorabnahme sämtliche Werte zu überprüfen und erst dann den AG und seinen Beauftragten zur Abnahme aufzufordern. Hierbei sind dann sämtliche Leistungen nachzuweisen und in ein gemeinsam unterschriebenes Protokoll einzutragen, wobei eine Messtoleranz von nicht mehr als ±5 % der jeweils zu erbringenden Leistung zugelassen ist.

2.7.2 Allgemein gültige Bestimmungen für die Abnahme

Alle Bezeichnungen und Beschriftungen in Zeichnungen und Aufstellungen müssen mit den Beschilderungen, Beschriftungen und Nummerierungen an den Anlagenteilen übereinstimmen.

Spezialwerkzeug, welches zur Anlagenwartung erforderlich ist, muss mitgeliefert werden.

Der Zeitpunkt der vollzogenen Abnahme ist gleichzeitig Zeitpunkt des Gefahrenüberganges der Anlage auf den AG.

Die Anlage gilt erst dann als abgenommen, wenn dies vom Bauherrn schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes bestätigt ist.

Verzögert sich die Abnahme aus Gründen, die vom AN zu vertreten sind, ist der AN auch dann bis zur Abnahme für die ordnungsgemäße Betriebsführung, Wartung und den Unterhalt der Anlagen, kostenfrei für den AG, alleine verantwortlich, auch wenn der AG bereits Nutznießer der Anlagen ist.

Die behördlich vorgeschriebenen Abnahmen hat der AN kostenfrei zu veranlassen und durchzuführen.

Die Abnahme ist kein Verzicht auf spätere Mängelrügen.

Werden Einzelanlagen oder Teilabschnitte von Anlagen vor der Gesamtfertigstellung auf Wunsch des Auftraggebers in Betrieb genommen, so werden diese nach den in diesen Vorbemerkungen festgelegten Richtlinien fertig gestellt und unterliegen den festgelegten Inbetriebnahme- und Abnahmebedingungen sowie den aufgeführten Garantiebedingungen.

Wenn vom AG gefordert wird, dass die Gewährleistungsfrist für alle Anlagen gleichzeitig nach Gesamtfertigstellung aller Anlagen beginnen soll, werden die auf Wunsch des AGs vorzeitig in Betrieb gesetzten Teilabschnitte nach deren Fertigstellung einer technischen Sichtprüfung unterzogen und unterliegen dann den aufgeführten Garantiebedingungen.

Der AN erhält dann das Recht, den zwischen der Sichtprüfung und Abnahme aufgetretenen Verschleiß, zu Lasten des AG zu beseitigen, wobei der Umfang der Leistungen in Abstimmung mit dem Fachplaner zu erfolgen hat. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab rechtsgeschäftlicher Endabnahme durch den Bauherrn.

2.7.3 Abnahmekosten

Es erfolgt für den Auftragnehmer nur eine kostenlose Abnahmebegehung und eine Nachschau der Mängelbeseitigung.

2.8 Wartungs- und Bestandsunterlagen

2.8.1 Allgemeines

Die Kosten für Bestands- und Revisionspläne sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Sämtliche Wartungs- und Bestandsunterlagen sind so zu erstellen und zu kennzeichnen, dass sie die betreffende Anlage bzw. das betreffende Anlagenteil unverwechselbar und umfassend bezeichnen und darstellen. Einzelheiten bezüglich der Nomenklatur der Wartungs- und Bestandsunterlagen sind mit der Bauüberwachung/Objektüberwachung abzustimmen.

4 Wochen vor Abnahme sind dem AG oder seinem Beauftragten die nachstehend aufgeführten Revisions- und Bestandspläne und Unterlagen zur Prüfung in 2-facher Ausführung in Ordnern DIN A 4 zu übergeben.

Nach Überprüfung und Vergleich mit der Anlage sowie Freigabe durch den AG oder seinen Beauftragten sind dann diese Unterlagen aktualisiert, 4-fach in Papierform sowie 1-fach auf CD-ROM, dem AG 1 Kalenderwoche vor Abnahme zu übergeben.

Werden die Unterlagen vom AN nicht fristgerecht überreicht, kann durch den AG die Abnahme verweigert werden.

Bestandteile der Wartungs- und Bestandsunterlagen sind:               

a) BESTANDS- UND REVISIONSPLÄNE, die den letztgültigen Ausführungsstand in räumlicher und funktioneller Hinsicht darstellen.

b) ANLAGENSCHEMATA über den Aufbau und die bestimmungsgemäße Funktion der einzelnen Anlagen. Soweit diese Funktion oder der Stillstand der Anlagen durch besondere Umstände beeinflusst wird, ist dieser Sachverhalt genau zu beschreiben.

c) Zusammenstellung aller wichtigen TECHNISCHEN DATEN

d) PROTOKOLLE der im Zusammenhang mit Funktionsprüfungen, Inbetriebnahme durchgeführten Messungen und Einstellungen.

e) BEDIENUNGS- UND WARTUNGSANLEITUNGEN, aus denen der Zeitraum/Intervalle der vollständigen Prüfung bzw. Sichtprüfung hervorgeht. Dabei sind die Kriterien der Betriebssicherheit und der wirtschaftlichen Betriebsführung besonders hervorzuheben.

f) GERÄTE- UND ERSATZTEILLISTE, aus der die Bestelldaten und Bezugsquellen für sämtliche Verbrauchs- und Verschleißteile zu entnehmen sind.

g) BESCHEINIGUNGEN über erfolgreiche Prüfungen und behördliche Abnahmen, die der Auftragnehmer zu veranlassen bzw. durchzuführen hatte.

Bestandspläne enthalten die vollständige Wiedergabe der vom AN gelieferten Anlagen, einschl. der zur Funktion erforderlichen bauseitigen Leistungen und Lieferungen, in leicht erkennbarer Form.

Revisionspläne ergänzen die Bestandspläne durch Angaben und Hinweise über die Funktion der Anlagen und Anlagenteile, einschließlich der zum einwandfreien Betrieb der Anlagen notwendigen Fremdlieferungen, in Übereinstimmung mit den Betriebsanweisungen.


 
 

Hinweis

Die Ableitungen sind im Zuge des Rohbaus durch die Betonstützen bis auf das Dach verlegt.

Insgesamt sind 8 Ableitungen vorhanden.

Die nachfolgenden Positionen beinhalten die Blitzschutz-Dachanlage und die noch nicht erfolgten Anschlussarbeiten.


 
 
7.1.25

Rundstahl, Edelstahl V4A, 10mm D, als Anschlussfahne

Rundstahl, Durch­mes­ser 10 mm,

Material V4A,

nichtrostend, Werkstoff-Nr. 1.4571/V4A,

lie­fern und in kurzen Einzellängen als Anschlussfahne verlegen


   
       
    25  m
 
 
7.1.26

Edelstahl-Befestigungsschellen für Rundstahl

Edelstahl-Befestigungsschellen

für Runddraht, Material V4A,

nichtrostend,

incl. Dübel,

liefern und montieren


   
       
    12  St
 
 
7.1.27

Durchbohrung für vorhandene Attika herstellen

Durchbohrung für Blitzschutzleitung an vorhandene Beton-Bauteile herstellen

Material: Stahlbeton

Materialstärke: 250mm


   
       
    10  St
 
 
7.1.28

Fangleitung 8mm D, incl. Dachleitungshalter

Fangleitung aus Runddraht,

Durchmesser 8 mm,

Material Aluminium-Knetlegierung DIN 48 801,

incl. Dachleitungshalter mittels Betonsteinen,

Halterabstand maximal 1 m,

incl. anteiligen Dehnstücken,

liefern und montieren


   
       
    120  m
 
 
7.1.29

Ableitung 8mm, incl. Leitungshalter aus Niro

Ableitung aus Runddraht,

Durchmesser 8 mm,

Material Aluminium-Knetlegierung DIN 48 801,

incl. Leitungshalter aus Edelstahl V2A

liefern und auf Rohbetonwand montieren


   
       
    25  m
 
 
7.1.30

Anschluss an Bleche

Anschlüsse an Bleche,

mittels Anschlusswinkel,

Material Aluminium,

geschraubt oder genietet,

incl. Klemmverbindung mit KS-Verbinder,

Klemmbereich bis 12mm,

Material Edelstahl

zum Anschluss eines Edelstahl Rundleiters 10mm

liefern und montieren


   
       
    20  St
 
 
7.1.31

Trennstellenbezeichnungsschilder Alu

Trennstellenbezeichnungsschilder Alu,

mit eingeprägter Nummer,

mit Überleger geschraubt,

liefern und montieren


   
       
    16  St
 
 
7.1.32

Universal-Verbinder

Universal-Verbinder

für Kreuz-, T- und Parallel-Verbindungen,

Material Aluminium,

liefern und für 3- oder 4fach-Verbindungen montieren


   
       
    22  St
 
 
7.1.33

Anschluss an Stahlträger/Stahltreppen etc.

Anschlüsse für Stahlträger/Stahltreppen oder sonstige größere Metallteile,

mittels Klemmverbindung, incl. Klemme aus TG/tZn,

Klemmbereich bis 12mm,

lie­fern und mon­tie­ren


   
       
    13  St
 
 
7.1.34

Überbrückungslasche

Überbrückungslasche,

DIN 48 841 B, aus Alu, mit Nietverbindung zu den Attikablechen und Fangdraht 30-40 cm lang,

incl. Klemme für Runddraht

liefern und montieren


   
       
    23  St
 
 
7.1.35

Überbrückungsbänder 180mm

Überbrückungsbänder,

Material   : Aluminium,

Länge      : 180 mm,

incl. Nieten oder Schrauben,

liefern und montieren


   
       
    8  St
 
 
7.1.36

Überbrückungsbänder 300mm

Überbrückungsbänder,

Material   : Aluminium,

Länge      : 300 mm,

incl. Nieten oder Schrauben,

liefern und montieren


   
       
    3  St
 
 
7.1.37

Überbrückungsseil 600mm

Überbrückungsseil, fexibel,

mit UV-beständigem Kunststoffmantel,

Leiter-Material: Kupfer, 50 qmm,

mittlere Länge: ca. 600 mm,

incl. 2 Kabelschuhen aus Aluminium,

Nieten oder Schrauben,

liefern und montieren


   
       
    2  St
 
 
7.1.38

ISO-Dachleitungshalter Kunststoff / GFK Länge bis 1.0m

Dachleitungshalter

Kunststoff / GFK Länge bis 1,0m

Dachleitungshalter zur Einhaltung des Trennungsabstandes nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3),

für das Verlegen von Leitungen auf Flachdächern.

Distanzstab aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK)

Ø10 mm,

UV-stabilisiert,

Farbe lichtgrau,

ISO-DachLeitungshalter müssen nach Eurocode

1 (DIN EN 1991-1-4 + DIN EN 1991-1-4/NA) dimensioniert sein.

mit Betonstein mit Unterlegplatte und

Leitungshalter Aufnahme Rd: 8 mm

Werkstoff Dachleitungshalter: Kunststoff / GFK

Dauertemperaturbereich: -30 °C bis +80 °C

max. Böenwindgeschwindigkeit (Sockel 4,6 kg, Halterabstand 1000 mm, Al Ø8 mm): 125 km/h

Normenbezug: in Anlehnung an DIN IEC/TS 62561-8 (VDE V 0185-561-8)

liefern und montieren


   
       
    8  St
 
 
7.1.39

Brücke f. Fangleitung aus Aluminium, Höhe ca. 1,5m, freistehend

Brücke für Fangleitung,

zur Überbrückung von vorhandenen Installationen

und damit Näherungen umgangen werden,

bestehend aus Aluminiumauffangstangen,

Höhe bis 1,5 m ,

incl. 2 Betonsockel mit adaptierter Kunststoffunterlegplatte

und 2 nichtrostender Anschlussklemmen,

liefern und montieren


   
       
    4  St
 
 
7.1.40

Auffangstange aus Aluminium, Länge 1,5m, freistehend

Auffangstange aus Aluminium-Knetlegierung,

Länge bis 1,5 m ,

Gesamtlänge: 1.500 mm

Werkstoff : AlMgSi

Durchmesser Ø: 16 mm

Normenbezug: DIN EN 62561-2

incl. Anschlussklemmen und Betonsockel mit adaptierter Kunststoffunterlegplatte

liefern und montieren


   
       
    3  St
 
 
7.1.41

Auffangstange aus Aluminium, Länge 2,0 m, freistehend

Auffangstangen aus Aluminium-Knetlegierung,

Länge bis 2,0 m, mit Dreibeinstativ,

Gesamtlänge: 2.000 mm

Werkstoff : AlMgSi

Durchmesser Ø: 16 mm

Normenbezug: DIN EN 62561-2

incl. Anschlussklemmen und Betonsockel mit adaptierter Kunststoffunterlegplatten

liefern und montieren


   
       
    5  St
 
 
7.1.42

Auffangstange aus Aluminium, Länge 2,5 m, Traverse

Auffangstangen aus Aluminium-Knetlegierung,

Länge bis 2,5 m, incl. 2 Isotraversen Länge ca. 650mm zur zusätzlichen Befestigung an Metallteilen,

Gesamtlänge: 2.500 mm

Werkstoff : AlMgSi

Durchmesser Ø: 16 mm

Normenbezug: DIN EN 62561-2

incl. Anschlussklemmen und Betonsockel mit adaptierter Kunststoffunterlegplatte

liefern und montieren


   
       
    3  St
 
 
7.1.43

Fangmast freistehend, Länge 4,5 m. Stativ

Fangmast freistehend, Höhe 4500mm

mit klappbarem Dreibeinstativ, doppeltem Betonsockel und Unterlegplatten

Die Fangstangen sind nach Eurocode 1 (DIN EN 1991-1-4 + DIN EN 1991-1-4/NA) für eine max. Böenwindgeschwindigkeit von 186 km/h dimensioniert.

Höhe:      4.500 mm

Radius:    560 mm

mit 6 Sockeln à17 kg für

max. Böenwindgeschwindigkeit 163 km/h

Werkstoff Stativ:          St/tZn

Werkstoff Fangstange: Al

Normenbezug:             DIN EN 62561-(1+2)

Ge­samt­län­ge:           4.500mm

Platzbedarf Stativ:        1.210 x 1.340 mm

Werkstoff Stativ:          St/tZn

Werkstoff Fangstange: Aluminium

Normenbezug:             DIN EN 62561

incl. Anschlussklemmen und Betonsockel mit adaptierter Kunststoffunterlegplatten

liefern und montieren


   
       
    5  St
 
 
7.1.44
*** Pauschalposition

Prüfbuch, 3-fach

Prüfbuch

Der Auftragnehmer erhält ein Messprotokoll der bauseits erstellten Erdungsanlage.

Die Revisionszeichnung der Blitzschutzanlage, incl. Trennungs- abstandberechnung gemäßVDE 0185 und das Messprotokoll der vorhandenen Erdungsanlage und der gesamten Blitzschutz- anlage,

incl. Messung der Erdungswiderständen an 12 vorhandenen Ableitungen, die in bauseitigen Betonstützen mit dem Funda- menterder verbunden sind, sind in dieser Position einzu- kalkulieren.

3-fach in Ordnern ausgedruckt und 2-fach auf CD-Rom

liefern und übergeben


   
       
    1  psch
 
 
7.1.45

Blitzschutzmonteurstunde

Monteurstunde (Blitzschutzfachkraft),

incl. Gerüst- und Leiterstellung


   
       
    10  Std
 
 
Summe 7.1
 

Betoneinlegearbeiten I Erdungsanlage I Blitzschutz


 
Summe 7
 

Betoneinlegearbeiten I Erdungsanlage I Blitzschutz


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
8

Abdichtungs- und Dämmarbeiten

 
8.1

Abdichtungsarbeiten

 
 

Hinweis

Für alle nachfolgend beschriebenen Querschnittsabdichtungen in aufgehenden Wänden gilt:

Als Abdichtung ist eine Bitumen-Schweißbahn G 200 S4 zu verwenden. Diese muss in erster Lage von allen Innenkanten des Mauerwerks mindestens 10 cm überstehen.

Beispiel: Bei einer 24 cm dicken Außenwand muss die Schweißbahn mindestens 34 cm breit sein und 10 cm nach innen überstehen. Bei einer 24 cm dicken Innenwand muss die Schweißbahn mind. 44 cm breit sein und beidseitig 10 cm überstehen. Die zweite Lage kann Flächenbündig ausgeführt werden.


 
 
8.1.1

Querschnittsabdichtung, d=11,5 cm innen

Querschnittsabdichtung in Innenwänden

Wanddicke: 11,5 cm


   
       
    150  m
 
 
8.1.2

Querschnittsabdichtung, d= 24 cm innen

Querschnittsabdichtung in Innenwänden

Wanddicke: 24 cm


   
       
    25  m
 
 
8.1.3

Außenwandabdichtung

Senkrechte Abdichtung der erdberührenden Außenwandflächen aus Stahlbeton gem. DIN 18533

Lastfall W1.2-E (Bodenfeuchte/nichtdrückendes Wasser bei wenig wasserdurchlässigen Böden)

Abdichtung der Außenwände von außen mit kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung als Spachtelmasse, einschl. Grundierung bzw. Vorspachtelung. Ausführung in mind. 3 Arbeitsgängen, Trockenschichtdicke: mind. 3 mm, Untergrund: Stahlbetonwand, Einbauhöhe bis ca. 2,00 m (abhängig von Hanglage siehe z.B. Plananlage Schnitt C-C inkl. Bodenplatte, inkl. Glasseidengewebe

Ergänzung 61 des Bieters
angebotenes Fabrikat: '.............................'


   
       
    200  m2
 
 
8.1.4

Hohlkehlabdichtung

Herstellen von Hohlkehlen am Bodenplattenüberstand-/Wandanschluss.

Ausbildung wie folgt:

Sohlen-Wandübergang mit Dichtungsschlämme vorschlämmen

Hohlkehle aus Zementmörtel MG III unter Zugabe einer Haftemulsion frisch-in-frisch einbringen

angebotenes Fabrikat:


   
       
    140  m
 
 
Summe 8.1
 

Abdichtungsarbeiten


8.2

Dämmarbeiten unter der Bodenplatte

 
 
8.2.1

Trennlage, PE-Folie 0,2 mm

Trennlage auf verdichtete Filterschicht aus Mineralgemisch, mit PE-Folie; Stöße überlappt.

Foliendicke: 0,4 mm

Stoßüberlappung: 15 cm

Verlegung zweilagig!


   
       
    590  m2
 
 
8.2.2

Dämmung unter der Bodenplatte auf Sauberkeitsschicht, d=30cm, mehrlagig

Wärmedämmsystem für die Anwendung unter lastabtragenden Gründungsplatten unter Verwendung von extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten

Extrudierte Polystyrol-Hartschaumplatte mit hoher Druckfestigkeit, glatter Oberfläche und Stufenfalz nach DIN EN 13164 und ETA - 190120

Lastabtragende Perimeter-Dämmung aus Hartschaum-Platte aus extrudiertem Polystyrol unter Gründungsplatten wie folgt herstellen:

Hartschaumplatte mit glatter Oberfläche und umlaufendem Stufenfalz, Gem. DIBt-Zulassung zugelassen als lastabtragende Wärmedämmung unter Gründungsplatten, auch zur mehrlagigen Verlegung, für die Abtragung von Horizontalkräften (z.B.: Windlast, Erddruck) und für den vereinfachten Standsicherheitsnachweis bei Einwirkungen aus Erdbeben zugelassen.

Bezeichnungsschlüssel nach DIN EN 13164;

Normalentflammbar, Euroklasse E nach DIN EN 13501;

Anwendungsgebiet PW und PB nach DIN 4108-10;

Abmessung: 1265 x 615 mm (Plattenmaß), 1250 x 600 mm (Nutzmaß);

Materialtyp: Hartschaum aus extrudiertem Polystyrol

Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit für Anwendungen nach DIN 4108:

Lambda = 0,035 W/(m*K)

Dicke: 3 x 100 mm oder gleichwertig (z.B. 2 x 150 mm)

liefern und mehrlagig (gemäß Zulassung) im Verband lose auf bauseits hergestellte Sauberkeitsschicht (z.B. Beton C 8/10) verlegen und gegen seitliches Verschieben sichern. Inkl. aller Schnitte gemäß Maßangabe in Plananlagen!

Gesamtdicke: d=30cm

Der Bemessungswert der Druckspannung muss mind. 215 kpa betragen und die Horizontalkräfte müssen in die Wärmedämmschicht gemäß Statik eingeleitet werden können!

Ergänzung 61 des Bieters
angebot. Fabrikat: '.............................'

Ergänzung 62 des Bieters
Anzahl der Lagen: '.............................'


   
       
    660  m2
 
 
Summe 8.2
 

Dämmarbeiten unter der Bodenplatte


8.3

Dämmarbeiten im Sockel- und erdberührendem Bereich

 
 
8.3.1

Perimeterdämmung, XPS-PW gesamt 300 mm, mehrlagig

Perimeterdämmung auf Stahlbetonwänden, erdberührenden Bauteilen, als Wärmedämmung aus Polystyrol-Hartschaumplatten mit umlaufendem Stufenfalz. Leistung einschl. Eckausbildung und Herstellen von Ausschnitten für Durchdringungen. Platten mehrlagig und dicht gestoßen mit lösungsmittelfreiem Kleber im Verband auf Untergrund aus Bitumendickbeschichtung verkleben.

Wärmedämmung: XPS

Anwendungsgebiet: PW n. DIN 4108-10

Dämmdicke: gesamt 300 mm

Mehrlagige Verlegung

Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit für Anwendungen nach DIN 4108:

Lambda = 0,036 W/(m*K)

Inkl. aller Schnitte gemäß Maßangabe in Plananlagen!

Gesamtdicke: d=30cm

Ergänzung 61 des Bieters
angebot. Fabrikat: '.............................'

Ergänzung 62 des Bieters
Anzahl der Lagen: '.............................'


   
       
    200  m2
 
 
8.3.2

Perimeterdämmung, Anarbeitung

Anarbeitung der vorgenannten Perimeterdämmung an bauseits hergestellten unteren WDVS - Sockelabschluss.

Arbeitsschritte:

1. Herstellung der erdberührenden I im Spritzbereich befindlichen Perimeterdämmung im Zuge der Rohbauarbeiten vor Arbeitsraumverfüllung durch den AN ohne notwendige Schnitte und Anpassarbeiten

2. Arbeitsraumverfüllung durch AN

3. Bauseitige (WDVS) Herstellung des unteren Abschlusses (inkl. Sockelabschlussprofil) im Zuge der WDVS - Arbeiten

4. Anarbeitung der Perimeterdämmung durch den AN an bauseitigen unteren Sockelabschluss inkl. Schnitt- und Anpassarbeiten

Breite des Anpassstreifens ca. 30 - 50 cm.

Separate Anfahrt und Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt ist einzukalkulieren.

Perimeterdämmung wie vorgenannt.

Perimeterdämmung auf Stahlbetonwänden, erdberührenden Bauteilen, als Wärmedämmung aus Polystyrol-Hartschaumplatten mit umlaufendem Stufenfalz, geschnitten, angearbeitet. Leistung einschl. aller Eckausbildungen und Herstellen von Ausschnitten für Durchdringungen. Platten mehrlagig und dicht gestoßen mit lösungsmittelfreiem Kleber im Verband auf Untergrund aus Bitumendickbeschichtung verkleben.

Wärmedämmung: XPS

Anwendungsgebiet: PW n. DIN 4108-10

Dämmdicke: gesamt 300 mm

Mehrlagige Verlegung

Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit für Anwendungen nach DIN 4108:

Lambda = 0,036 W/(m*K)

Inkl. aller Schnitte gemäß Maßangabe in Plananlagen!

Gesamtdicke: d=30cm

Ergänzung 61 des Bieters
angebot. Fabrikat: '.............................'

Ergänzung 62 des Bieters
Anzahl der Lagen: '.............................'


   
       
    40  m2
 
 
8.3.3

Schutz d. Abd., Kunststoff-Noppenbahn

Noppenfolie mit Filtervlies liefern und an den senkrechten erdberührenden Wand- und Fundamentflächen mit ausreichend Überlappung einbauen.

Ergänzung 61 des Bieters
angeb. Fabrikat: '.............................'


   
       
    240  m2
 
 
Summe 8.3
 

Dämmarbeiten im Sockel- und erdberührendem Bereich


8.4

Sonstige Dämmarbeiten / Abdichtungsarbeiten

 
 
8.4.1

Abdichtung unter Wand, Schlämme, d=24cm

Abdichtung unter Wänden gegen aufsteigende Feuchtigkeit mit flexibler zementgebundener Dichtschlämme einschl. Flächenausgleich und Randschalung. Die systemspezifischen Schichtdicken nach Herstellerangaben sowie die Anwendungsbedingungen sind zu beachten. Bauteil: Übergang Bodenplatte zu Betonwand, Dicke der Betonwand 24cm, inkl. ausreichen seitlichen Überständen

Ergänzung 61 des Bieters
angeb. Fabrikat: '.............................'

   
       
    210  m
 
 
8.4.2

Fugenabdichtung, Fugenblech, horizontal

Fugenabdichtung, mit Fugenbleche gem. WU-Richtlinie, als innenliegendes Fugenblech zur wasserdichten Abdichtung von Arbeitsfugen in Bodenplatten und Außenwänden bei durchlaufender Bewehrung. Das Blech ist in eine Aufkantung Bodenplatte/Wand einzubauen. Die Schalung ist mit einem vorgefertigten Abschalelement herzustellen.

Beanspruchung Bauteil: nicht drückendes Wasser / Nutzungklasse öffentlich, sozial


   
       
    135  m
 
 
8.4.3

Fugenabdichtung, Fugenblech, vertikal

Fugenabdichtung, wie in der Vorposition beschrieben, jedoch am Übergang Wand/Wand, im Erdberührendem Bereich.


   
       
    110  m
 
 
Summe 8.4
 

Sonstige Dämmarbeiten / Abdichtungsarbeiten


 
Summe 8
 

Abdichtungs- und Dämmarbeiten


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
9

Sonstige Arbeiten

 
9.1

Sonstige Arbeiten

 
 
9.1.1

Ankerschienen, 1,55m

Ankerschienen, feuerverzinkt, bauseits geliefert durch den Aufzugsbauer in unterschiedlichen Längen in die Wandschalung des Aufzuschachtes einbauen, inkl. Entfernen der Schaumfüllung nach dem Ausschalen.

Einzellängen: bis ca. 1,55 m


   
       
    8  St
 
 
9.1.2

Ankerschienen, 0,80m

Ankerschienen, feuerverzinkt, bauseits geliefert durch den Aufzugsbauer in unterschiedlichen Längen in die Wandschalung des Aufzuschachtes einbauen, inkl. Entfernen der Schaumfüllung nach dem Ausschalen.

Einzellängen: bis ca. 0,80 m


   
       
    4  St
 
 
9.1.3

Rüsthülsen für Aufzugschacht

Rüsthülsen, feuerverzinkt, bauseits geliefert durch den Aufzugsbauer in die Wandschalung des Aufzuschachtes einbauen.


   
       
    8  St
 
 
9.1.4

Absturzsicherung Aufzugsschacht

Absturzsicherung Aufzugsschacht, bestehend aus Brust-, Knie- und Fußbrett (Brust- und Kniebrett herausnehmbar) inkl. senkrechter Bohlen, L= ca. 1,00m, Bohlenbreite mind. 150mm breit, mind. 30mm dick, Brust-, Knie- und Fußbrett mind. 150mm breit, mind. 30mm dick, seitlicher Überstand aller horizontaler Bohlen mind. 150 mm, Bohlenbefestigung mit 6er Schlagdübeln, Geländerhöhe: mind. 1,00m. Befestigung im Bereich der Öffnungen "Aufzugsschachttüren" an Stahlbetonstirnseiten. Breite der Öffnung ca. 1,50 m. 2 Haltestellen.


   
       
    2  St
 
 
9.1.5

Lastösen für Aufzugschacht

Lastösen, von Aufzugbauer beigestellt, in die Schalung der Decke über dem Aufzugschacht einbauen und mit der Bewehrung verbinden.


   
       
    2  St
 
 
9.1.6

Haftgrundanstrich mit Quarzsand

Haftgrundanstrich mit Quarzsand als Putzgrundvorbereitung.

Putzgrund: MW

Bauteil: Wände Haustechnik


   
       
    150  m2
 
 
9.1.7

Kalkzementputz, 1-lagig,innen,Wände

Kalkzementputz, 1-lagig, im Innenbereich

Putzgrund: MW

Mörtelgruppe: P II

Oberfläche: beschichtungsfähig, malerfertig

Putzdicke: 10 mm

Bauteil: Wände Haustechnik


   
       
    150  m2
 
 
9.1.8

Grundierung, verfestigend, Putz, innen

Grundierung, verfestigend, von Putzflächen im Innenbereich (Haustechnik) mit Putzhärter.

Bauteil: Wände

Art des Putzes: Kalkzementputz


   
       
    150  m2
 
 
9.1.9

Besch.,Putz und Stahlbeton,innen,scheuerbest.,Disp.

Beschichtung auf Kalkzementputz und Stahlbeton im Innenbereich (Haustechnik + Elektro), scheuerbeständig, deckend, mit

Kunststoff-Dispersion wie folgt:

- Grundbeschichtung

- Zwischenbeschichtung

- Schlussbeschichtung

Farbe: weiß oder hell getönt

Bauteil: Wände und Decken


   
       
    400  m2
 
 
9.1.10

Dachgullys, DN 125

Flachdach-Gully, wärmegedämmt, Nenndurchmesser DN 125, als Klemmflanschgully,

Material: PUR

FCKW-frei,

Ablauf senkrecht

incl. Kiesfangkorb, Klemmflansch und Kombidichtung, incl. Aufstockelement mit Flanschpressdichtung, geeignet für Folienabdichtung, liefern und fachgerecht im Untergrund, Dämmung und Abdichtungslage einbauen.

Ergänzung 61 des Bieters
Angebotenes Produkt: '.............................'


   
       
    5  St
 
 
9.1.11

Dachentwässerung provisorisch, Flexrohr

Provisorische Dachentwässerung während Bauarbeiten, mit flexiblem Fallrohr, Durchführung durch Fensteröffnungen, vor Fassade fixiert führen, durch Attika, etc. einschl. notwendiger Anschlüsse, Bögen, inkl. Vorhaltung,, nach Angabe der Bauleitung, Abbau erfolgt bauseits.

Durchmesser: 100 - 150 mm

Material: PVC


   
       
    35  m
 
 
9.1.12

Kernbohrung 50 mm

Kernbohrung 50 mm Durchmesser durch Stahlbeton, Stärke bis ca. 250 mm, inklusive aller Arbeiten, Geräte und Entsorgung des Bauschuttes.


   
       
    5  St
 
 
9.1.13

Kernbohrung 75 mm

Kernbohrung 75 mm Durchmesser durch Stahlbeton, Stärke bis ca. 250 mm, inklusive aller Arbeiten, Geräte und Entsorgung des Bauschuttes.


   
       
    5  St
 
 
9.1.14

Kernbohrung 130 mm

Kernbohrung 130 mm Durchmesser durch Stahlbeton, Stärke bis ca. 250 mm, inklusive aller Arbeiten, Geräte und Entsorgung des Bauschuttes.


   
       
    5  St
 
 
9.1.15
*** Pauschalposition

Überwachung Betoneinbau Überwachungskl. 2

Überwachung des Einbaus von Beton der Überwachungsklasse 2 DIN 1045-3 durch eine anerkannte Prüfstelle. Diese Position gilt für alle im LV genannten Betonpositionen der Betonqualität ab C 30/37.


   
       
    1  psch
 
 
Summe 9.1
 

Sonstige Arbeiten


 
Summe 9
 

Sonstige Arbeiten


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
10

Stundenlohnarbeiten / Material + Geräte

 
10.1

Stundenlohnarbeiten / Material + Geräte

 
 

Hinweis

Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Art und Umfang der Arbeiten ist vor Ausführung abzustimmen sowie arbeitstäglich bei der Bauleitung einzureichen. Nachträglich eingereichete oder später eingereichte Nachweise finden keine Anerkennung. Verrechnungssatz für die jeweilige

Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für nicht separat angeordnete Überstunden

sind einzurechnen. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Fahrtzeiten und Materialbeschaffungszeiten werden nicht gesondert vergütet.


 
 

Hinweis

Der AN hat für die ordnungsgemässe Befüllung sowie die Koordination und somit Bereitsstellung der Container in Abstimmung mit der Bauleitung Sorge zu tragen. In Innenstadtbereichen sind Container vor dem "wilden" Befüllen durch Verschlußmöglichkeit [Deckel] zu schützen. Vorgenannte Massnahmen sowie die zur Vermeidung ungeordneter Schuttablagerungen im Aufstellbereich der Container notwendigen Massnahmen, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die örtlichen Gegebenheiten zur Anlieferung und Entsorgung sind vor Angebotsabgabe zu prüfen. Die Abrechnung der Container erfolgt ausschliesslich ueber die Vorlage eines geeigneten Entsorgungsnachweises mit folgenden

Inhalten:

- Abfuhrdatum

- Baustellenbezeichnung

- Kennzeichen [Transportfahrzeug]

- Tonnen

- Sortierung

Der AG behält sich vor die Erstattung der Entsorgungskosten unmittelbar mit dem Entsorgungsunternehmen abzuwickeln.


 
 
10.1.1

Fachbauleiterstunden

Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen gemäß den vorstehenden ZTV.

Fachbauleiterstunden


   
       
    15  h
 
 
10.1.2

Polierstunden

Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen gemäß den vorstehenden ZTV.

Polierstunden


   
       
    25  h
 
 
10.1.3

Facharbeiterstunden

Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen gemäß den vorstehenden ZTV.

Facharbeiterstunden


   
       
    30  h
 
 
10.1.4

Helferstunden

Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen gemäß den vorstehenden ZTV.

Helferstunden


   
       
    30  h
 
 
10.1.5

Kompressor mit Bedienung

Kompressor, inkl. Bedienung, Leistung über 3 bis 6 m3, mit zwei Bohrhämmer, auf Anordnung und zum Nachweis, inkl. vorhalten.


   
       
    20  h
 
 
10.1.6

Kleingeräte, verschiedener Art [Bohrmaschine, Trennschleifer, etc.]

Kleingeräte, wie z.B. Trennschleifmaschine, Bohrhammer, etc. inkl. Bedienung und Verbrauchsmaterial, auf Anordnung und zum Nachweis, inkl. vorhalten.


   
       
    20  h
 
 
10.1.7

Flächenrüttler [Rüttelverd.], 0,75-1,3 t

Stundensatz für das Gerät, einschl. der Vorhaltekosten [Abschreibung und Verzinsung] sowie Betriebskosten [Betriebs- und Wartungsstoffe, Reparaturkosten] und Lohnkosten für das Bedienungspersonal.

Flächenrüttler [Rüttelverdichter]: 0,75 bis 1,30 t.


   
       
    5  h
 
 
10.1.8

Rüttelplatte 2000 AT

Rüttelplatte 2000 AT mit Bedienung und Betriebsstoffen.


   
       
    5  h
 
 
10.1.9

Hydraulikbagger einschl. Fahrer, Tieflöffel, Inhalt 0,5 m3

Hydraulikbagger einschl. Fahrer, mit Radfahrwerk, und Tieflöffel, Löffel-Korbinhalt 0,5 m3, auf Anordnung und zum Nachweis inkl. Bedienung, vorhalten.


   
       
    5  h
 
 
10.1.10

Hydraulikbagger einschl. Fahrer, Tieflöffel, Inhalt 1,0 m3

Hydraulikbagger einschl. Fahrer, mit Radfahrwerk, und Tieflöffel, Löffel-Korbinhalt 1,0 m3, auf Anordnung und zum Nachweis inkl. Bedienung, vorhalten.


   
       
    5  h
 
 
10.1.11

Radlader einschl. Fahrer, 0,8 m3 Schaufelinhalt

Radlader einschl. Fahrer, Schaufelinhalt 0,8 m3, auf Anordnung und zum Nachweis, vorhalten.


   
       
    5  h
 
 
10.1.12

Lkw bis 8 t

Lkw-Gestellung [Betriebsstunden] mit Bedienung und Betriebsstoffen.

Antrieb: Allrad, mit Kippeinrichtung.

Nutzlast: bis 8 t


   
       
    5  h
 
 
10.1.13

Lkw bis 12 t

Lkw-Gestellung [Betriebsstunden] mit Bedienung und Betriebsstoffen.

Antrieb: Allrad, mit Kippeinrichtung.

Nutzlast: bis 12 t


   
       
    5  h
 
 
10.1.14

Ladegerät

Ladegerät-Gestellung [Betriebsstunden] mit Bedienung und Betriebsstoffen.

Art: luftbereift oder auf Ketten. Leistung: ca. 45-75 KW.


   
       
    5  h
 
 
10.1.15

Schuttcontainer, sortierte Baurestmasse

Schuttcontainer, gedeckelte Ausführung [abschließbar] für sortierte Baurestmasse, nicht schadstoffbelastet, auch außerhalb des eigenen Leistungszeitraums. Als sortierte Baureste gelten Steine, Ziegel, Fliesen, Beton, Putz etc. Container zum Nachweis nach Anforderung BL, 10 cbm Inhalt, innerhalb der BE-Fläche, lt. Baustelleneinrichtungsplan aufstellen, zur Verfügung stellen und abfahren und entsorgen. Abgerechnet werden die Container nach Ausführung der Leistungen von Fremdgewerken, jedoch auf besondere Anweisung der Bauleitung. Die Container sollen genutzt werden für an der Baustelle vorkommende Abfälle und

Reste. Verpackungsmaterial muss von den jeweiligen Unternehmen auf eigene Rechnung zurückgenommen werden. Vorstehender Preis wird als Mischschuttpreis betrachtet. Die Containerpositionen gelten nicht für die Entsorgung der Abbrucharbeiten oder sonstiger Leistungen aus dem eigenen Leistungsbereich.


   
       
    1  St
 
 
10.1.16

Schuttcontainer, Kunststoffabfall

Schuttcontainer, gedeckelte Ausführung [abschließbar], für anfallenden Kunststoffabfall bereitstellen, einschl. Beseitigung auf die entsprechenden Deponien.

Containerinhalt: 7 m3

sonst wie in Vorpostion beschrieben.


   
       
    1  St
 
 
10.1.17

Schuttcontainer, Restmüll

Schuttcontainer, gedeckelte Ausführung [abschließbar], für anfallenden Restmüll bereitstellen, einschl. Beseitigung auf die entsprechenden Deponien.

Als Restmüll gelten Kunststoffe, Fenster, Bodenbeläge, Holz etc.

Containerinhalt: 7 m3

sonst wie in Vorpostion beschrieben.


   
       
    1  St
 
 
Summe 10.1
 

Stundenlohnarbeiten / Material + Geräte


 
Summe 10
 

Stundenlohnarbeiten / Material + Geräte


 
 

Zusammenstellung

Projekt: 301-23 Ersatzneubau Multifunktionsgebäude Schmitzers Wiese
LV: Erd- und Rohbauarbei Erd- und Rohbauarbeiten
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
1

Vorbemerkungen

 
1.1

Vorbemerkungen

 
 
Summe 1
 

Vorbemerkungen


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
2

Vorbereitende Arbeiten / Erdarbeiten

 
2.1

Geländevorbereitung / Erdarbeiten

 
2.2

Kampfmittelerkundung

 
 
Summe 2
 

Vorbereitende Arbeiten / Erdarbeiten


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
3

Baustelleneinrichtung / Rohbauarbeiten

 
3.1

Baustelleneinrichtung

 
 
Summe 3
 

Baustelleneinrichtung / Rohbauarbeiten


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
4

Entwässerungkanalarbeiten

 
4.1

Rohrgraben- und Schachtaushub und -verfüllung

 
4.2

Grundleitungen - unterhalb der Bodenplatte bis 1 m außerhalb

 
4.3

Grundleitungen Fetthaltig unter Bodenplatte

 
4.4

Betriebseinrichtungen

 
4.5

Hauseinführung Elektro und Leerrohre unter Bodenplatte

 
4.6

Besondere Leistungen

 
4.7

Drainarbeiten

 
 
Summe 4
 

Entwässerungkanalarbeiten


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
5

Mauerarbeiten

 
5.1

Innenwände

 
 
Summe 5
 

Mauerarbeiten


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
6

Betonarbeiten

 
6.1

Fundamente / Füllbeton

 
6.2

Bodenplatte

 
6.3

Decken

 
6.4

Stützen

 
6.5

Stürze / Unterzüge / Überzüge

 
6.6

Wände / Wandscheiben

 
6.7

Bewehrung / Einbauteile

 
 
Summe 6
 

Betonarbeiten


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
7

Betoneinlegearbeiten I Erdungsanlage I Blitzschutz

 
7.1

Betoneinlegearbeiten I Erdungsanlage I Blitzschutz

 
 
Summe 7
 

Betoneinlegearbeiten I Erdungsanlage I Blitzschutz


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
8

Abdichtungs- und Dämmarbeiten

 
8.1

Abdichtungsarbeiten

 
8.2

Dämmarbeiten unter der Bodenplatte

 
8.3

Dämmarbeiten im Sockel- und erdberührendem Bereich

 
8.4

Sonstige Dämmarbeiten / Abdichtungsarbeiten

 
 
Summe 8
 

Abdichtungs- und Dämmarbeiten


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
9

Sonstige Arbeiten

 
9.1

Sonstige Arbeiten

 
 
Summe 9
 

Sonstige Arbeiten


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
10

Stundenlohnarbeiten / Material + Geräte

 
10.1

Stundenlohnarbeiten / Material + Geräte

 
 
Summe 10
 

Stundenlohnarbeiten / Material + Geräte


 
           
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
LV
Erd- und Rohbauarbei
 
1

Vorbemerkungen

 
2

Vorbereitende Arbeiten / Erdarbeiten

 
3

Baustelleneinrichtung / Rohbauarbeiten

 
4

Entwässerungkanalarbeiten

 
5

Mauerarbeiten

 
6

Betonarbeiten

 
7

Betoneinlegearbeiten I Erdungsanlage I Blitzschutz

 
8

Abdichtungs- und Dämmarbeiten

 
9

Sonstige Arbeiten

 
10

Stundenlohnarbeiten / Material + Geräte

 
  LV  Erd- und Rohbauarbeiten