Fördergebiet Lebendige Innenstadt_integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept...
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.11.2024
19.11.2024 08:30 Ortszeit
19.11.2024 08:31 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Stadt Koblenz
071110000000-001-50
Willi-Hörter-Platz 1
56068
Koblenz
Deutschland
DEB11
09 - ZVS
angebote.zvs@stadt.koblenz.de
+49 261-1290
+49 261-1291010

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
DE355604198
Stiftstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
+49 6131-160

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Koblenz beabsichtigt im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Lebendige Zentren" für das Programmgebiet "Lebendige Innenstadt" folgende Leistungen zu vergeben:

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

A. integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
B. Innenstadtmanagement

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
3

Der Leistungszeitraum wird auf 3 Jahre befristet, bis zum 31.12.2027, danach evaluiert und gegebenenfalls die Ausrichtung angepasst. Aufgrund der Förderrichtlinien behält sich der Auftraggeber eine weitergehende Beauftragung nach §14 Abs. 4 Nr. 9 VgV nach einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vor.

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stadtgebiet Koblenz
56068
Koblenz
Deutschland
DEB11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistungsfähigkeit (25 %)

Angaben zur Mitarbeiterzahl
Angaben der Namen und berufliche Qualifikation der/des Leistungserbringers/Projektteams
Angaben zu den Referenzprojekten

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität des Angebotes und der Vorgehensweise (40 %)

Qualität und Plausibilität der strukurellen Herangehensweise (Gesamtprojektaufbau, Zusammenspiel ISEK/Innenstadtmanagement und Zeitplanung)

Qualität des gesamtstrategischen und inhaltlichen Ansatzesin der Erstellung des ISEK (Berücksichtigung der Leistungs-beschreibung und Voreinschätzung der inhaltlichen Schwerpunkte)

Qualität des inhaltlichen Bearbeitungs-ansatz im Beteiligungsprozess (ISEK)(Berücksichtigung der Leistungs-beschreibung und der Beteiligung im Rahmen des Innenstadtkonzeptes)

Qualität des strukturellen Aufbaus und gesamtstrategischen Ansatzes für das Innenstadtmanagement (Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen wesentlichen Aufgabenbereiche)

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Preis
Wirtschaftlichkeit des Angebotes (20 %)

Wirtschaftlichkeit Angebot Teil A: ISEK
Wirtschaftlichkeit Angebot Teil B: Innenstadtmanagement

Fester Wert (pro Einheit)
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Gesamteindruck Bietergespräch (15 %)

Präsenz und Zusammenspiel des Projektteams / Qualität des Vortrags (Kommunikationsfähigkeit)
Konkludente Aussagen /Eindrücke im Rahmen der Präsentation im Verhältnis zu den Angebotsunterlagen

Es wird nur zum Bietergespräch eingeladen, wer rechnerisch nach Auswertung der bis dahin wertbaren 90% Punkte auch Aussicht auf Erteilung des Zuschlags hat.

Gewichtung
15,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Die in Auftrag gegebenen Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen umfassen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHYBLV

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen

Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 - 4 GWB hin.
Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Elektronische Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.

Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

29
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Stadtverwaltung Koblenz
Zentrale Vergabestelle
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
über
www.rlp.vergabekommunal.de

Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.

Nachforderung

Fehlende Bieterunterlagen können nach Fristablauf nicht nachgereicht werden

Hiervon ausgenommen sind nachfolgende Unterlagen, die von der Vergabestelle nachgefordert werden können:
- Mustererklärung nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG)
- Formblatt 124 LD
- Formblätter 234, 235 und 236
- Erklärung zur EU-Verordnung EU-RUS
- Formblatt 633 mit Ausnahme der rechtsverbindlichen Unterschrift/Signatur an der bezeichneten Stelle

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auch für die nachfolgenden Ausschlussgründe richtet sich deren Anwendung nach den Regelungen des GWB, §122 ff., sowie §57 VgV

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
LTTG

Mit dem Angebot sind einzureichen:
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
PQ

Mit dem Angebot sind einzureichen:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen.
o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal
o Gewerbeanmeldung
o Handelsregisterauszug
o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer
o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)
o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Eignungskriterium

Sonstiges

Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX:
Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot
eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.
Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung
herangezogene Preis
a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H.,
b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H.
berücksichtigt.
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die
bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist
der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben.

Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich
gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der
Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Aus-bildungsplätze bereitstellt oder sich an der
beruflichen Erstausbildung beteiligt.
Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine
Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem
ausländischen Bieter abgegeben wurde.

Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich
gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der
Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der
Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt.
Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine
Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem
ausländischen Bieter abgegeben wurde.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind
- Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Rechtsform Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die geforderten Nachweisen sind von jedem Bieter der
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.
- Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
- Eigenerklärung EU_Verordnung

- Angabe der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl in den letzten 3 Jahren (2022 -2024)
- Angaben der Namen und berufliche Qualifikation der Leistungserbringer bzw. des Projektteams für ISEK und Innenstadtmanagment (Zusatz für Arbeits- und Bietergemeinschaften: Hier sind im Angebot die Mitgliederder Gemeinschaft und das federführende Büro zu benennen)
- Honorarangebot
- Darstellungen gem. Auflistung auf Seite B8 und B9 der Beschreibung der Leistung

Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung