Neubau Betriebshof EB67_BT3/4_Zimmererarbeiten
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: 01_Ergänzung Vertragsstrafen und Sicherheitsleistungen Datum: 31.01.2025 - 15:05 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Mitteilung erhalten Sie zusätzliche Angaben zum Leistungsverzeichnis:

Übertragung folgender Daten aus der Aufforderung in die Bekanntmachung:

§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

Sicherheitsleistung Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Für Mängelansprüche ist Sicherheit in Höhe von drei Prozent der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B) ist nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche.

§ 11 VOB/B Vertragsstrafen
Bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung für jeden Werktag des Verzuges
0,3 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne USt begrzt



Diese Mitteilung wird Vertragsbestandteil und ist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.

Bereits eingegangene/versendete Angebote werden durch die ZVS gesammelt. Über deren Verbleib entscheidet der Bieter.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der ZVS Koblenz

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