Schülerbeförderung: Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Schwerpunkt-Grundsch...
VO: UVgO Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung (§ 30 Abs. 1) Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Peter-Altmeier-Platz 1
56410
Montabaur
Deutschland
Zentrale Vergabestelle (1-10)
+49 2602124-637
+49 2602124-385
zentrale-vergabestelle@westerwaldkreis.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Leistungsbeschreibung

Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr: Hin- und Rückfahrten zum Unterrichts-Beginn (Ankunft frühes-tens 07:30 Uhr und spätestens 07:35 Uhr) und nach Unterrichts-Ende 12:40 Uhr (Abfahrt 12:45 Uhr bis 12:55 Uhr) für SchülerInnen der Schwerpunkt-Grundschule St. Barbara, Zehntgrafstraße 12, 56462 Höhn.

Nach Angabe der Grundschule St. Barbara (SPS) müssen ab dem Schuljahr 2026/2027 fünf SchülerInnen zwischen Ihren Wohnorten und der Schule befördert werden.

nach/von GS Höhn:
Hinfahrt Montag-Freitag: 5 Schüler*innen

von/nach Ortsgemeinde:
Rotenhain (Hausabholung Auf der Esch) - 1 Schüler*in
Westerburg (Hst. Langenhahner Straße) - 1 Schüler*in
Gemünden (Hst. Hauptstraße) - 1 Schüler*in
Elsoff (Hst. Mittelhofer Straße) - 1 Schüler*in
Rennerod (Busbahnhof) - 1 Schüler*in

Im Angebot ist der Fahrplan bis/ab Standort der Grundschule auszuweisen.

Erster Fahrtag ist Montag, 10.08.2026. Es ist von 190 Fahrtagen im Schuljahr 2026/2027 auszugehen.

In den Wohnorten sind die im Fahrplan angegebenen öffentlichen Linienhaltestellen zu bedienen; in Höhn die Haltestelle an der Grundschule St. Barbara.
Die genaue Adresse der Hausabholung in Rotenhain wird nach Zuschlagerteilung mitgeteilt.

Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfol-ge ist zulässig.

Je nach angebotenem Fahrzeug sind, soweit gesetzlich gefordert, vom Unternehmer geeignete Rückhaltevorrichtungen (Sitzerhöhungen/Kindersitze) vorzuhalten.

Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern eingesetzt werden" ist Bestandteil der Ausschreibung und wird Bestandteil des abzuschließenden Beförderungsvertrages.

Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.

Haupterfüllungsort

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Peter-Altmeier-Platz 1
56410
Montabaur

Siehe Fahrtenplan.

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich bis zu drei Mal um jeweils ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.

Erster Fahrtag: Montag, 10.08.2026

Es ist von 190 Fahrtagen im Kindergartenjahr auszugehen.

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

Avatar GmbH
56414
DE
Deutschland

Sonstige Angaben

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Vergabeprüfstelle:

Vergabeprüfstelle für Beanstandungsverfahren
(Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen, GVBI. S. 123)

Vergabeprüfstelle Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
55116, Mainz

Auf die Rügeobliegenheit von Bietern und Bewerbern aus § 10 Abs. 3 der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabe-verfahren durch Vergabeprüfstellen vom 26. Februar 2021 weisen wir vorsorglich hin.

Ferner unterliegen Vergabeverfahren unterliegen der Rechts- und Fachaufsicht. Diese wird in folgenden Fällen von der ADD wahrgenommen:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
vertreten durch ADD-Präsident Thomas Linnertz
Willy-Brandt-Platz 3
D-54290 Trier

Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der
Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies
gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere
alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter
weitergeleitet.

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