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Projekt "Energie und Wärme vor Ort": Bereitstellung von digitalen energetischen Ge...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Peter-Altmeier-Platz 1
56410
Montabaur
Deutschland
Zentrale Vergabestelle (1-10)
Frau J. Schmidt
+49 2602124-637
+49 2602124-385
zentrale-vergabestelle@westerwaldkreis.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYGYCHT

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYGYCHT/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Der Westerwaldkreis hat 2026 gemeinsam mit den Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Höhr-Grenzhausen, Hachenburg, Montabaur, Ransbach-Baumbach, Rennerod, Selters und Westerburg das IKZ (Interkommunale Zusammenarbeit) - Projekt "Energie und Wärme vor Ort" beschlossen.

Im Rahmen des gemeinsamen Projektes sollen die Bürgerinnen und Bürgern des Westerwaldkreises bei der Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung aktiv unterstützt und die Informationslage für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer verbessert werden. Gleichzeitig soll die regionale Wertschöpfung gestärkt und private Investitionen aktiviert werden.

Die beiden zentralen Instrumente für dieses Vorhaben sind zum einen die Bereitstellung von digitalen energetischen Gebäudeteckbriefen und zum anderen eine Photovoltaik-Bündelungskation für die Bürgerinnen und Bürger des Westerwaldkreises. Beide zentralen Instrumente sollen von einem spezialisierten Dienstleister als Gesamtpaket zur Verfügung gestellt werden.

Eine Pilotförderung wurde bei der ADD Rheinland-Pfalz gestellt und wurde inzwischen zugesagt. Der Westerwaldkreis ist als Vertreter für alle finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten von allen IKZ-Projektpartnern festgelegt worden.

Haupterfüllungsort

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Peter-Altmeier-Platz 1
56410
Montabaur

Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Höhr-Grenzhausen, Hachenburg, Montabaur, Ransbach-Baumbach, Rennerod, Selters und Westerburg (Interkommunale Zusammenarbeit)

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

1 Jahr

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Eignung
Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise auf Verlangen zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt.

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Das Formular 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) ist vollständig auszufüllen mit Angaben zu:
a) Eintragungen in Berufsregister und Angabe Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
b) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
c) Erklärungen zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB
d) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. Beiträgen zur Sozialversicherung

2. Eigenerklärung des Bieters, dass das Unternehmen die Bestimmungen des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG), zur Kenntnis genommen hat und im Auftragsfall einhalten wird (Mustererklärungen 1 und 3 sind den Vergabeunterlagen beigefügt).

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1. Leistung Teil A (Energetischer digitaler Gebäudesteckbrief) und Teil B (Photovoltaik-Bündelungsaktion) müssen aus einer Hand, also von einem Anbieter geleistet werden.
2. Beide Leistungspakete (Teil A und Teil B) müssen allen Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern des Westerwaldkreises zur Verfügung gestellt werden.
3. Berechnung des Wärme- und Energiebedarfs muss nach Norm DIN V 1899 und nicht nach einem vereinfachten Verfahren vorgenommen werden.
4. Gebäudesteckbriefe müssen adressscharf und auf Informationen der kommunalen Wärmeplanung abgestimmt sein.

Referenzen:
- Nachgewiesene Erfahrung in der Durchführung von interkommunalen Bündelungsaktionen in mindestens 8 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren.

- Nachgewiesene Erfahrung mit mind. 25 Partnerkommunen im Bereich von energetischen Gebäudeinformationen und/oder Wärmewendeaktivierung aus den vergangenen 3 Jahren unter Nennung der Ansprechpartner mit Kontaktdaten der jeweiligen Kommunen. Mindestens ein Referenzprojekt muss eine Betrachtung von mindestens 65.000 Wohngebäuden vorweisen.

Die Referenzliste ist mit Angebotsabgabe einzureichen!

Sonstige

Die Vergabestelle weist daraufhin, dass Sie im Rahmen der Eignungsfeststellungen, insb. auf etwaige Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB, eine Wettbewerbsregisterabfrage über das Bundeskartellamt durchführen wird.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Wir bitten Sie, uns ab sofort nur noch elektronische Rechnungen zu senden und dies über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) zu tun. Seit dem 01.04.2025 sind Rechnungssteller dazu verpflichtet, für alle Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in RLP elektronische Rechnungen zu verschicken. Dies ist in §1 sowie §3 der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) geregelt und gilt unabhängig vom Auftragswert.

Inhalt der E-Rechnung:
Neben den bekannten Pflichtangaben einer Rechnung ist die Angabe der Leitweg-ID essentiell. Ohne die Leitweg-ID kann die Rechnung nicht zugestellt werden.

Die Leitweg-ID lautet:
Behördenname: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Leitweg-ID: 071430000000-001-02

Für die interne Verteilung bitten wir Sie außerdem, die Organisationseinheit (Abteilung/Referat) und bei Bedarf die Ansprechperson, mit der Sie von unserer Seite in Kontakt standen, in der Rechnung anzugeben.

Rechnungen per E-Mail müssen unter Angabe der Organisationseinheit bzw. Ansprechperson an folgende Mailadresse geschickt werden:

ZRE-rlp@Poststelle.rlp

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

16.11.2026 09:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

30.12.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der
Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies
gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere
alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter
weitergeleitet.
Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen.
Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte
Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von
der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierenden Bieters, sich über
Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Die Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zugelassen

Der Auftraggeber wendet die Regelungen der Verwaltungsvorschrift "Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz" in der jeweils geltenden Fassung an.

Der Auftraggeber wendet die Regelungen des "Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG)" in der jeweils geltenden Fassung an.

Dieses Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen. Bieter müssen erkannte oder erkennbare Verstöße
innerhalb der jeweils geltenden Fristen des § 10 Abs. 3 dieser Verordnung gegenüber dem Auftraggeber rügen, anderenfalls können sie vor der Vergabeprüfstelle in der Sache nicht gehört werden.

Vergabeprüfstelle, an die der Auftraggeber eventuelle Beanstandungen des Bieters weiterleitet, sofern der Bieter nicht ausdrücklich auf eine Weiterleitung verzichtet hat:

Vergabeprüfstelle beim Ministerium für Wirtschaft, Tourimus, Energie und Klima, Stiftstraße 9,
55116 Mainz

Vergabeprüfstelle für Beanstandungsverfahren
(Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen, GVBI. S. 123)

Vergabeprüfstelle Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Tourimus, Energie und Klima
Stiftsstraße 9 55116, Mainz

Auf die Rügeobliegenheit von Bietern und Bewerbern aus § 10 Abs. 3 der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabe-verfahren durch Vergabeprüfstellen vom 26. Februar 2021 weisen wir vorsorglich hin.

Ferner unterliegen Vergabeverfahren unterliegen der Rechts- und Fachaufsicht. Diese wird in folgenden Fällen von der ADD wahrgenommen:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
vertreten durch ADD-Präsident Thomas Linnertz
Willy-Brandt-Platz 3
D-54290 Trier

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