Beschaffung von Büromobiliar für den Anbau des Kreishauses der Kreisverwaltung des...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.05.2025
19.05.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
071430000000001
Peter-Altmeier-Platz 1
56410
Montabaur
Deutschland
DEB1B
Zentrale Vergabestelle (1-10)
zentrale-vergabestelle@westerwaldkreis.de
+49 2602124-505
+49 2602124-385

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
USt-ID: DE355604198
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
n.n.
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
+49 06131160

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

39130000-2
39121000-6
39122000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises mit Sitz in 56410 Montabaur beabsichtigt, die im Folgenden näher beschriebenen Leistungen im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung zu vergeben:

Der Anbau des Kreishauses befindet sich in der finalen Bauphase. Mit einer Fertigstellung ist in den nächsten Monaten zu rechnen. Es wurden ca. 44 neue Büroräume geschaffen, die nun mit einer funktionalen und ergonomischen Möblierung ausgestattet werden sollen. Insgesamt sollen ca. 100 neue ergonomische Arbeitsplätze entstehen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Teil des Auftrages ist die Lieferung, das Vertragen sowie die fachgerechte Montage der im Leistungsverzeichnis genannten Büromöbel.

Näheres ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Peter-Altmeier-Platz 1
56410
Montabaur
Deutschland
DEB1B

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.
Das wirtschaftlichste Angebot ist das preislich Günstigste (welches noch in der Wertung verblieben ist), weil der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist.
Der Angebotspreis wird über das konkret unterzeichnete "Angebotsschreiben" ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden markierten Positionen in das "Angebotsfeld" vom Bietenden einzutragen.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze, etc.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen.

Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden,
und
- an der der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonti,...) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtenmodul des Portals "www.rlp.vergabekommunal.de" zu stellen. Für technische Fragen zur Bedienung von "rlp.vergabekommunal.de" steht der Hersteller zur Verfügung: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Inhaltliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Nachrichtenmodul innerhalb des Vergabeportals an den Auftraggeber zu richten.

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYGYBVG

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3):

Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift
Stiftsstraße 9
Postleitzahl
55116
Ort
Mainz
Land
Deutschland
Telefon
Fax
E-Mail
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Internet-Adresse (URL)
www.mwvlw.rlp.de
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift
Stiftsstraße 9
Postleitzahl
55116
Ort
Mainz
Land
Deutschland
Telefon
Fax
E-Mail
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Internet-Adresse (URL)
www.mwvlw.rlp.de

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift
Stiftsstraße 9
Postleitzahl
55116
Ort
Mainz
Land
Deutschland
Telefon
Fax
E-Mail
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Internet-Adresse (URL)
www.mwvlw.rlp.de

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

-elektronisch über die Vergabeplattform -
Bei der:
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur
Zimmer B 030

Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt.

Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis (bspw. dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" der Industrie- und Handelskammer) eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Präqualifizierung), werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Der öffentliche Auftraggeber kann mit Blick auf die Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen die gesonderte Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung verlangen.
Auf Verlangen geforderte Nachweise sind unverzüglich nach Aufforderung vollständig vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder ersatzweise eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).

Bei Einsatz von anderen Unternehmen (insb. Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

***Wichtig***
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten:

- Bescheinigung der Eintragung in das Handelsregister (nicht älter als 12 Monate)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

***Wichtig***
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten:

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 12 Monate)

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Auf gesondertes Verlangen:

- Vorlage einer Referenzliste für vergleichbare Leistungserbringungen
mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben sowie die dazugehörigen schriftlichen Bestätigungen der Auftraggeber über die ordnungsgemäße Leistungserbringung.

***Wichtig***
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung