https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YY4YE9K
https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YY4YE9K/documents
Straßenunterhaltungsmaßnahmen in den 10 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Sprendlingen - Gensingen
OG Aspisheim, Badenheim, Gensingen, Grolsheim, Horrweiler, Sankt Johann, Sprendlingen, Welgesheim, Wolfsheim, Zotzenheim sowie VG Sprendlingen-Gensingen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden.Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Gemäß VOB/B
- für Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt- für Mängelansprüche 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
VergabestelleVG-Verwaltung Sprendlingen-GensingenElisabethenstraße 155576 Sprendlingen
Bieter und ihre Bevollmächtigten