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Verfahrensangaben

Makler Projektversicherung

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.06.2026
23.06.2026 10:00 Uhr
30.06.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH
DE244341325
Koblenzer Straße 115-155
56073
Koblenz
Deutschland
DEB11
GZ-Service / Einkauf - Vergabestelle
maike.brand@gk.de
+49 261 4991031

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

GZ-Service GmbH - Einkauf
t:02614991031
Koblenzer Straße 115-155
56073
Koblenz
Deutschland
DEB11
Vergabestelle
maike.brand@gk.de
+49 261499-1031
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
DE355604198
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
+49 613116-5240

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

66518100-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH betreibt als kommunaler Gesundheitsdienstleister mehrere Krankenhausstandorte im nördlichen Rheinland-Pfalz.
Der Klinikverbund umfasst insgesamt 5 Betriebsstätten und stellt eine zentrale Säule der regionalen stationären Versorgung dar.

Am Standort Kemperhof in Koblenz ist im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung und Modernisierung der Krankenhausinfrastruktur der Neubau eines neuen Klinikums der Maximalversorgung vorgesehen.
Das Bauvorhaben stellt ein Großprojekt mit entsprechend komplexen Risikostrukturen dar.

Zur Absicherung der mit dem Bauvorhaben verbundenen Risiken ist der Abschluss einer Bauprojektversicherung (insbesondere Bauleistungs- und ggf. Haftpflichtversicherung) vorgesehen.
In diesem Zusammenhang erfolgt die Ausschreibung von spezialisierten Maklerdienstleistungen, die insbesondere folgende Leistungen umfassen:
- Beratung bei der Strukturierung des Versicherungskonzeptes
- Erstellung und Aufbereitung der Ausschreibungsunterlagen für Versicherungsleistungen
- Durchführung und Begleitung des Vergabeverfahrens
- Unterstützung bei der Bewertung der Angebote sowie bei der Platzierung der Versicherung am Markt
- Laufende Betreuung während der Projektlaufzeit

Der Leistungszeitraum der auszuschreibenden Maklerdienstleistung erstreckt sich über die gesamte Projektphase und beträgt 6 Jahre (72 Monate).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Verfahrens:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beauftragung eines unabhängigen Versicherungsmaklers zur Beratung, Konzeption, Ausschreibung und Betreuung einer Bauprojektversicherung im Zusammenhang mit dem "Neubau eines neuen Klinikums der Maximalversorgung am Standort Kemperhof, Koblenz".

Das Bauprojekt weist aufgrund seines Umfangs und seiner technischen Komplexität ein erhöhtes Risikopotential auf, welches durch ein geeignetes Versicherungskonzept abzusichern ist.

Ziel der Beauftragung:
- Wirtschaftliche und rechtssichere Strukturierung des Versicherungsschutzes
- Durchführung eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens für Versicherungsleistungen
- Sicherstellung einer bedarfsgerechten Risikoabdeckung über die gesamte Projektlaufzeit

Leistungsumfang:
1. Analyse und Konzeptentwicklung
- Analyse der projektspezifischen Risiken (Bauphase, Schnittstellen, Haftungsrisiken)
- Entwicklung eines Versicherungskonzeptes (insbesondere Bauleistung, Haftpflicht, ggf. weitere Sparten)
- Abstimmung mit internen und externen Projektbeteiligten

2. Vorbereitung der Vergabe der Versicherungsleistungen
- Erstellung der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung, Bewertungsmatrix etc.)
- Festlegung geeigneter Zuschlagskriterien
- Beratung zur Wahl der Vergabeart

3. Durchführung des Vergabeverfahrens
- Marktansprache und Einholung von Angeboten
- Beantwortung von Bieterfragen in Abstimmung mit dem Auftraggeber
- Bewertung der Angebote (fachlich und wirtschaftlich)
- Erstellung eines Verabevorschlags

4. Implementierung
- Unterstützung bei Vertragsabschluss
- Abstimmung mit Versicherern und Projektbeteiligten
- Sicherstellung eines reibungslosen Übergangs in die Versicherungasphase

5. Laufende Betreuung
- Begleitung während der Bauphase
- Unterstützung im Schadenfall
- Laufende Anpassung des Versicherungsschutzes (z. B. bei Projektänderungen)

Besondere Anforderungen / Compliance:
- Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften (GWB, VgV)
- Wahrung der Vertraulichkeit
- Vermeidung von Interessenkonflikten
- Dokumentationspflicht sämtlicher Verfahrensschritte

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
72
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Koblenzer Straße 115-155
56073
Koblenz
Deutschland
DEB11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis
(niedrigster Preis / angebotener Preis) x 20 Punkte

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Qualität
1. Referenzen
1.1 Anzahl der Projekte in vergleichbarer Größenordnung
1.2 Nachweise / Plausibilisierung
1.3 Projektvolumen / Leistungszeitraum
1.4 Vorgehen Vergabeverfahren Versicherung

2. Branchenkenntnisse
2.1 Erfahrung in der vergaberechtlichen Betreuung mit versicherungsspezifischer Kompetenz
2.2 Erfahrung öffentlicher Auftraggeber
2.3 Markzugang Versicherer

3. Versicherungsspezifisches Betreuungskonzept
3.1 Qualifikation Schlüsselpersonen
3.2 Verfügbarkeit und Betreuungskonzept
3.3 Vertretungsregelung

Ausführlichere Angaben zur Bewertungsmatrix sind im Leistungsverzeichnis ab Angebotsaufforderung zu finden.

Gewichtung
70,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

In der ersten Phase - Teilnahmewettbewerb - wird die Eignung der Bieter geprüft.
3-5 der am besten geeigneten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Angebote sollen in einer oder mehreren Runden verhandelt werden.
Der Zuschlag auf das Erstangebot bleibt vorbehalten.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Deutsches Vergabeportal (dtvp) / Vergabemarktplatz Kommunen Rheinland-Pfalz

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YDXYEG2

Einlegung von Rechtsbehelfen

Informationen über die Überprüfungsfristen:
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen (§ 160 Abs. Nr. 1 GWB) zu rügen.

Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) nach Eingang der Mitteilung bei der Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist elektronisch - nur über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.
Hinsichtlich der Eigenerklärungen kann der Nachweis vorläufig durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung geführt werden.
Maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der Bekanntmachung.
2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt.
Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich.
3. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch, der Informations-Schreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform.
4. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, wenn dies aus Gründen eines ausreichenden Wettbewerbs erforderlich ist, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Nach
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe,
§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und
§ 125 GWB Selbstreinigung

Nach
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe,
§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und
§ 125 GWB Selbstreinigung

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Der Teilnahmeantrag ist vollständig und fristgerecht einzureichen.

Alle geforderten Angaben, Nachweise und Unterlagen (insbesondere Anbieterinformationen) sind dem Teilnahmeantrag beizufügen.

1. Anbieterinformationen
Der Bewerber hat im Teilnahmeantrag folgende Unternehmensinformationen einzureichen:
- Vollständige Unternehmensbezeichnung, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner
- Angaben zur Größe des Unternehmens
- Angabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer bzw. die jeweilige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

2. Gewerbean- / ummeldung
Der Bewerber / Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag / Angebot einen aktuellen Nachweis über die ordnungsgemäße Anmeldung seines Gewerbes gemäß § 14 GewO vorzulegen.

Akzeptiert werden insbesondere:
- eine Gewerbeanmeldung (bei neu aufgenommenen Gewerbe),
- eine Gewerbeummeldung (bei Änderung des Tätigkeitsbereichs oder des Betriebssitzes),
- oder ein gleichwertiger behördlicher Nachweis, aus dem hervorgeht, dass der Bewerber zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen berechtigt ist.

Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Ausstellungsdatum sein und muss die tatsächlich für die Leistungserbringung relevante Tätigkeit abdecken.

Fehlt dieser Nachweis, ist älter als 12 Monate ab Ausstellungsdatum oder ist die gemeldete Tätigkeit nicht einschlägig, gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt.

3. Handelsregisterauszug
Ist der Bewerber / Bieter eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag / Angebot einen aktuellen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Der Nachweis muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Der Auszug darf nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum sein.
- Er muss aus dem zuständigen Registergericht stammen oder als amtlicher elektronischer Ausdruck aus dem Handelsregisterportal vorgelegt werden.
- Er muss die tatsächlichen Vertretungsberechtigten des Bewerbers ausweisen.
- Bei Bewerbern / Bietern, die nicht im Handelsregister eingetragen sind (z. B. Kleingewerbetreibende), ist ein gleichwertiger Nachweis über die Unternehmensverhältnisse vorzulegen (z. B. Gewerbeanmeldung, Gesellschafterliste, Vollmachten).

Wird der Handelsregisterauszug nicht vorgelegt, ist älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum oder enthält er Angaben, die den formalen Anforderungen an die Teilnahme nicht entsprechen (z. B. fehlende Vertretungsberechtigung), gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt.

4. Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Der Bewerber / Bieter hat mit dem Teilnahmeantrag / Angebot einen aktuellen Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle vorzulegen, sofern das ausgeschriebene Gewerk ein zulassungspflichtiges Handwerk gemäß Anlage A der Handwerksordnung (HwO) betrifft.

Der Nachweis muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Die Eintragung muss für das konkret ausgeschriebene Gewerk bestehen.
- Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.

Akzeptiert werden:
- eine Bescheinigung der Handwerkskammer über die Eintragung in die Handwerksrolle,
- ein Auszug aus der Handwerksrolle,
- oder ein gleichwertiger behördlicher Nachweis.

Unternehmen, die nicht der Eintragungspflicht nach HwO unterliegen (z. B. zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe), haben einen gleichwertigen Nachweis vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass keine Eintragungspflicht besteht (z. B. Bestätigung der Handwerkskammer oder nachvollziehbare Eigenerklärung mit Begründung).

Wird der Nachweis nicht vorgelegt oder ergibt sich daraus, dass das Unternehmen nicht zur Ausführung des ausgeschriebenen Handwerks berechtigt ist, gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt.

Werden die Leistungen von einer Bieter- / Arbeitsgemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bewerber / Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
20,00

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen
Der Bewerber / Bieter hat mit dem Teilnahmeantrag / Angebot eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der für ihn zuständigen tariflichen Sozialkasse vorzulegen (z. B. SOKA-BAU, ULAK, ZVK oder eine vergleichbare Einrichtung).
Damit erklärt er, dass die entsprechenden Beiträge (Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung) gezahlt wurden.

Die Bescheinigung muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Sie darf nicht älter als 6 Monate sein.
- Sie muss bestätigen, dass keine Beitragsrückstände bestehen bzw. dass alle tariflichen Sozialkassenbeiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden.
- Sie muss von der für den Betrieb zuständigen Sozialkasse ausgestellt sein.
- Unternehmen, die nicht unter eine tariflichen Sozialkassenpflicht fallen, haben einen gleichwertigen Nachweis vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass für sie keine Beitragspflicht besteht (z. B. schriftliche Bestätigung der Sozialkasse oder eine nachvollziehbare Eigenerklärung mit Begründung).

Wird die Bescheinigung nicht vorgelegt, ist älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum oder weist sie erhebliche Beitragsrückstände aus, gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt.

6. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Der Bewerber / Bieter hat eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen.

Die Bescheinigung muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Sie darf nicht älter als 12 Monate sein.
- Sie muss bestätigen, dass keine steuerlichen Rückstände bestehen bzw. dass steuerliche Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden.
- Sie muss vom für das Unternehmen zuständigen Finanzamt ausgestellt sein.
- Es werden gleichwertige Nachweise anderer zuständiger Behörden akzeptiert, sofern dies dieselben Informationen enthalten.

Wird diese Bescheinigung nicht vorgelegt oder weist sie erhebliche steuerliche Rückstände aus, gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt.

7. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen
Ist der Bewerber / Bieter zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet, hat er mit seinem Teilnahmeantrag / Angebot eine entsprechende aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft vorzulegen.

Die Bescheinigung muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Sie darf nicht älter als 12 Monate sein.
- Sie muss bestätigen, dass keine Beitragsrückstände bestehen und dass das Unternehmen seinen Pflichten zur gesetzlichen Unfallversicherung ordnungsgemäß nachkommt.
- Sie muss von der zuständigen Berufsgenossenschaft ausgestellt sein (z. B. BG Bau, BG Verkehr, BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, usw.).
- Unternehmen, die nicht der gesetzlichen Unfallversicherungspflicht unterliegen, haben einen gleichwertigen Nachweis vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass keine Mitgliedschaftspflicht besteht (z. B. schriftliche Bestätigung der BG oder nachvollziehbare Eigenerklärung mit Begründung).

Wird die Bescheinigung nicht vorgelegt, ist sie älter als 12 Monate ab Ausstellungsdatum oder weist sie erhebliche Beitragsrückstände aus, gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt.

8. Formular 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen
Der Bewerber / Bieter hat mit dem Teilnahmeantrag / Angebot das Formular 124 LD Eigenerklärung zur Eignung vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben vorzulegen.

Die Eigenerklärung muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Sie muss vollständig ausgefüllt sein und alle geforderten Angaben zur fachlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Leistungsfähigkeit enthalten.
- Sie muss eine rechtsverbindliche Unterschrift des vertretungsberechtigten Unternehmensvertreters tragen.
- Sie muss die Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB bestätigen.
- Sie muss die Einhaltung steuerlicher, sozialversicherungsrechtlicher und berufsgenossenschaftlicher Pflichten erklären.
- Sie muss Angaben zu Referenzen, Umsätzen, Beschäftigtenzahlen oder sonstigen geforderten Eignungsmerkmalen enthalten, soweit diese im Formular vorgesehen sind.
- Sofern der Auftraggeber den späteren Nachweis durch präqualifizierte Unternehmen zulässt, ist alternativ die Angabe der PQ-Nummer möglich.

Zusatz:
Die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, wird durch die Erklärung des Bewerbers im Formular 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen unterschrieben, dass durch die Person oder das Verhalten des Bewerbers oder dem Bewerber zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und § 19 MiLoG begründet sind.

Hinweis:
§ 124 GWB enthält auch die Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation.

Wird das Formular nicht vorgelegt, unvollständig ausgefüllt oder nicht ordnungsgemäß unterschrieben, gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt.

Werden die Leistungen von einer Bieter- / Arbeitsgemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bewerber / Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
20,00

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

9. Erklärung Bezug zu Russland
Die Erklärung des Bewerbers / Bieters, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen VO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört.

Gehört der Bewerber / Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag / Angebot zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft.

Fehlt diese Eigenerklärung oder erklärt das Unternehmen eine Zugehörigkeit zu oben genannter Verordnung, gilt dieses Eignungskriterium als nicht erfüllt.

Werden die Leistungen von einer Bieter- / Arbeitsgemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bewerber / Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
20,00

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

10. Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
Der Bewerber / Bieter hat mit dem Teilnahmeantrag / Angebot einen aktuellen Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen, die den Anforderungen des ausgeschriebenen Auftrags entspricht.

Der Nachweis muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Die Versicherung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestehen und den relevanten Tätigkeitsbereich abdecken.
- Die Deckungssummen müssen mind. folgende Werte erreichen:
für Personen- und Sachschäden: mind. 3 Mio. Euro
- Die Bescheinigung darf nicht älter als 12 Monate sein.
- Sofern die geforderten Deckungssummen aktuell nicht erreicht werden ist eine verbindliche Erklärung des Versicherers vorzulegen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden.

Der Nachweis kann erfolgen durch:
- eine Versicherungsbestätigung des Versicherers,
- eine Kopie des Versicherungsscheins,
- oder eine Deckungszusage für den Fall der Zuschlagserteilung.

Wird der Nachweis nicht vorgelegt, ist älter als 12 Monate ab Ausstellungsdatum oder erfüllt die Versicherung die Mindestanforderungen nicht, gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt.

Werden die Leistungen von einer Bieter- / Arbeitsgemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bewerber / Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
20,00

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

11. Nachweis nach § 34 d GewO
Der Bewerber / Bieter hat seine Befähigung zur Berufsausübung durch den Nachweis einer gültigen Erlaubnis nach § 34 d Gewerbeordnung (GewO) (Versicherungsvermittler / - berater) nachzuweisen.

Als Nachweis ist vorzulegen:
- Erlaubnisurkunde nach § 34 d GewO
- sowie ein aktueller Auszug aus dem Vermittlerregister nach § 11a GewO.

Der Nachweis muss zum Zeitpunkt des Ablaufes der Teilnahmefrist gültig sein.

Wird der Nachweis nicht vorgelegt, ist zum Zeitpunkt des Ablaufes der Teilnahmefrist ungültig, gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt.

Werden die Leistungen von einer Bieter- / Arbeitsgemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bewerber / Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
20,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung