7. Formular 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen
Der Bewerber / Bieter hat mit dem Teilnahmeantrag / Angebot das Formular 124 LD Eigenerklärung zur Eignung vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben vorzulegen.
Die Eigenerklärung muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Sie muss vollständig ausgefüllt sein und alle geforderten Angaben zur fachlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Leistungsfähigkeit enthalten.
- Sie muss eine rechtsverbindliche Unterschrift des vertretungsberechtigten Unternehmensvertreters tragen.
- Sie muss die Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB bestätigen.
- Sie muss die Einhaltung steuerlicher, sozialversicherungsrechtlicher und berufsgenossenschaftlicher Pflichten erklären.
- Sie muss Angaben zu Referenzen, Umsätzen, Beschäftigtenzahlen oder sonstigen geforderten Eignungsmerkmalen enthalten, soweit diese im Formular vorgesehen sind.
- Sofern der Auftraggeber den späteren Nachweis durch präqualifizierte Unternehmen zulässt, ist alternativ die Angabe der PQ-Nummer möglich.
Zusatz:
Die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, wird durch die Erklärung des Bewerbers im Formular 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen unterschrieben, dass durch die Person oder das Verhalten des Bewerbers oder dem Bewerber zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und § 19 MiLoG begründet sind.
Hinweis:
§ 124 GWB enthält auch die Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Wird das Formular nicht vorgelegt, unvollständig ausgefüllt oder nicht ordnungsgemäß unterschrieben, gilt das Eignungskriterium als nicht erfüllt.
Werden die Leistungen von einer Bieter- / Arbeitsgemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bewerber / Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.