Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges/Automatik- Drehleiter (DLA(K) 23/12) für d...
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterinformation; Beantwortung von Bieteranfragen (hier: Pos. 34, 56, 60 u. 139) Datum: 18.09.2024 - 12:10 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im laufenden Verfahren erreichten uns nachstehende Bieteranfragen, die wir Ihnen, zusammen mit den entsprechenden Stellungnahmen, zur Kenntnisnahme weiterleiten.

Bieteranfragen:
1. Zu Pos. 34: das vorhandene Radio ist kein Digitalradio ab Werk, dass DAB Radio könnte jedoch nachgerüstet werden. Weiterhin ist uns kein Navigationssystem ab Werk bekannt. Dies könnten wir ebenfalls nachrüsten lassen. Wird das von Ihnen akzeptiert?

2. Zu Pos. 56: Die Feststellbremsen auf der Vorderachse sind keine Federspeicher, sondern funktionieren pneumatisch. Wird das von Ihnen akzeptiert?

3. Zu Pos. 60: Es ist eine Reifengröße "385" ausgeschrieben. Diese ist nicht lieferbar. Werden Reifen mit dem Typ "305/70 R 19,5" akzeptiert?

4. Zu Pos. 139: Die Heckblitzer sind nach neuer StVZO nicht mehr in Kombination mit Frontblitzern zulässig. Zulässig sind entweder die Frontblitzer in Kombination mit der Heckwarneinrichtung oder die Heckblitzer. Welche Variante dürfen wir Ihnen anbieten?

Stellungnahmen:
Zu 1.:
Die Nachrüstlösungen werden akzeptiert.

Zu 2.:
Die pneumatische Zuspannung der Vorderradbremsen wird akzeptiert, sofern uneingeschränkt sichergestellt ist, dass die Vorderräder während des Leiterbetriebes gebremst sind. Eine steuerungstechnische Fehlfunktion muss ausgeschlossen sein.

Zu 3.:
Im Beschreibungstext handelt es sich um einen Schreibfehler. Es wird hier eine Mindestreifengröße von 285/.... gefordert. Insofern entspricht die Reifengröße 305/70 R 19,5 den Anforderungen und wird akzeptiert.

Zu 4.:
Bei den hier beschriebenen Heckblitzern handelt es sich um blaue Kennleuchten als Bestandteil der Sondersignalanlage, die während der Alarmfahrt notwendig sind um eine Sichtbarkeit von 360° zu gewährleisten (hier: Abstrahlung nach hinten). Sollten die heckseitigen blauen Blitzkennleuchten nicht in der beschriebenen Form zulassungsfähig sein, dann sind andere blaue LED-Kennleuchten zu verbauen. Dies könnten auch RKL der Form B1 sein (gemäß DIN 14620-B1-24-blau-LED), deren Lichtabstrahlung zur Seite allerdings nicht durch den Leitersatz behindert werden darf. Ggfs sind dazu am Heck beidseitig des Leitersatzes jeweils eine Kennleuchte der Form B1 zu verbauen. Diese Anforderung würde insbesondere erfüllt durch das Produkt der Fa. Hänsch, Typ Saturn-LED.
Die Forderung zum Einbau von blauen Frontblitzleuchten bleibt zwingend bestehen.

Wir bitten bei Angebotsabgabe um Beachtung der übersendeten Informationen.

Mit freundlichen Grüßen

Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH

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