1. Fristen
Die Angebotsfrist wird verlängert auf den 07.11.2024, 15:00 Uhr. Die Frist zur Stellung von Bieteranfragen verlängert sich somit auf den 01.11.2024.
2. Teilzahlungen
Teilzahlungen werden in dem nachfolgend beschriebenen Umfang zugelassen:
Teilzahlungen in Höhe der Fahrgestellkosten (einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten) werden nach Überführung des Fahrgestells zum Aufbauhersteller akzeptiert. Die Teilzahlung gilt nicht als Abnahme von Teilen der Leistung. Für den gezahlten Teilrechnungsbetrag wird eine Bankbürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts verlangt.
Zusätzlich wird eine Teilzahlung in Höhe von einem Drittel des Wertes des Fahrzeugaufbaus nach der Rohbauabnahme gewährt. Die restlichen zwei Drittel werden bei Auslieferung fällig. Eine Teilzahlung bei Auftragsvergabe erfolgt nicht
Im Übrigen gelten die Regelungen der §§ 17 und 18 VOL/B.