Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation für Liefer- und Dienstleistungen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur
Eignung" vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Spracheabgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, können die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen nachgefordert werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Spracheabgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.