VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im laufenden Verfahren erreichten uns nachstehende Bieteranfragen, die wir Ihnen, zusammen mit den entsprechenden Stellungnahmen, zur Kenntnisnahme weiterleiten.
Bieteranfragen:
1. LV POS 195 Ausführung des Aufbaus: Unsere Aufbaukonstruktion basiert auf einer Aluminium Spatenbauweise. Wird diese Bauweise als Gleichwertig zur Beschreibung in Ihrem LV angesehen? Eine Beschreibung unseres Aufbaukonzeptes wird dem Angebot beigefügt.
2. LV POS 198 Auftritte: Sie fordern in Ihrem LV, das die Auftrittsflächen mit einer Rutschhemmung von R11 ausgeführt werden sollen. Wir erreichen aufgrund unserer Nachhaltigen Ausführung eines Antirutschbelages eine Rutschhemmung von R12. Dieser kann im Bedarfsfall auch mit einfachen Mittel erneuert werden. Wird diese Ausführung als Gleichwertig zum Aluminiumriffelblech angesehen?
3. LV POS 199 Klappbaren Kotflügelauftritt: Sie fordern in Ihrem LV, das die Auftrittsflächen mit einer Rutschhemmung von R11 ausgeführt werden sollen. Wir erreichen aufgrund unserer Nachhaltigen Ausführung eines Antirutschbelages eine Rutschhemmung von R12. Dieser kann im Bedarfsfall auch mit einfachen Mittel erneuert werden. Wird diese Ausführung als Gleichwertig zum Aluminiumriffelblech angesehen?
Stellungnahmen:
Zu 1.: Der Lösungsvorschlag wird als gleichwertig bewertet und steht nicht im Widerspruch der Forderung in der Leistungsbeschreibung; die Materialauswahl muss aber uneingeschränkt der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Zu 2.:
In der Leistungsbeschreibung ist mindestens R11 gefordert, mithin ist eine höherwertige Rutschhemmung nach R12 selbstverständlich zulässig - der Lösungsvorschlag wird akzeptiert.
Zu 3.:
In der Leistungsbeschreibung ist mindestens R11 gefordert, mithin ist eine höherwertige Rutschhemmung nach R12 selbstverständlich zulässig - der Lösungsvorschlag wird akzeptiert.
Wir bitten bei Angebotsabgabe um Beachtung der übersendeten Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im laufenden Verfahren erreichten uns nachstehende Bieteranfragen, die wir Ihnen, zusammen mit den entsprechenden Stellungnahmen, zur Kenntnisnahme weiterleiten.
Bieteranfragen:
1. Sie fordern in Ihren Unterlagen eine Lieferung bis spätestens 31.12.2026. Diesen Liefertermin können wir nicht realisieren. Unsere Lieferzeit liegt aktuell bei mind. 28 Monaten nach Auftragserteilung bis zum 31.12.2024 (Bindefrist). Wir bitten um Mitteilung wie eine längere Lieferzeit gewertet wird oder ob dies zum Ausschluss des Angebots führt.
2. Nach Prüfung der Ausschreibungsunterlagen stellen wir fest, dass Ihre Zahlungsbedingungen für ein mittelständisches Unternehmen nicht oder nur sehr schwer darstellbar sind.
Für die Beschaffung des Feuerwehrlöschfahrzeuges besteht ein erheblicher Vorfinanzierungsaufwand für Fahrgestell, Aggregate und Materialien. Die Vertragsbedingungen sehen keine Vorauszahlungen oder Anzahlungen vor. Die Vorfinanzierung verursacht Kosten, die in die Angebotspreise einzukalkulieren sind. Diese Kosten sind aufgrund des
langen Zeitraums der Kapitalbindung erheblich. Wir würden Ihnen gerne ein besonders wirtschaftliches Angebot unterbreiten und bitten deshalb um Prüfung, ob es
möglich wäre die Zahlungsbedingungen wie folgt zu ändern:
Fahrgestell:
- bei Eingang mit Eigentumsübertragung
Wir bestätigen vorab, dass zum Zeitpunkt des Geldeingangs die Eigentumsübertragung auf den Kunden erfolgt. Sie
sind dann uneingeschränkt Eigentümer des Fahrzeuges ungeachtet der wirtschaftlichen Verhältnisse des Lieferanten.
Direkt im Anschluss senden wir auf Wunsch den Fahrzeugbrief zu oder verwahren ihn bis zur Fertigstellung des
Aufbaus.
Aufbau:
- 1/3 bei Auftragserteilung
- 1/3 bei Rohbauabnahme
- Rest nach Fertigstellung
Zahlungsziel: 30 Tage
Bei einer Bezahlung komplett nach Lieferung bzw. bei Stellung von Bankbürgschaften müssten wir ggf. eine
entsprechende Zwischenfinanzierung einkalkulieren und bitten daher um Prüfung.
3. Für die Beschaffung des Feuerwehrlöschfahrzeuges besteht ein erheblicher Vorfinanzierungsaufwand für Fahrgestell, Aggregate und Materialien. Die Vertragsbedingungen sehen keine Vorauszahlungen oder Anzahlungen vor. Die Vorfinanzierung verursacht Kosten, die in die Angebotspreise einzukalkulieren sind. Diese Kosten sind aufgrund des
langen Zeitraums der Kapitalbindung erheblich. Wir würden Ihnen gerne ein besonders wirtschaftliches Angebot unterbreiten und bitten deshalb um Prüfung, ob es möglich wäre, 30% vom Angebotspreis, gesichert durch eine den Anforderungen des § 18 VOL/B entsprechende selbstschuldnerische, unbefristete, dem deutschen Recht unterliegende
Vorauszahlungsbürgschaft abzusichern und den anteiligen/vollen Angebotspreis bereits zu einem frühen Zeitpunkt, z.B. nach dem Auftragsklärungsgespräch abzurechnen.
Stellungnahme:
Zu 1.: Die geforderte max. Lieferzeit von 24 Monaten bleibt bestehen und ist zwingend einzuhalten.
Zu 2. u. 3.:
Den Anfragen wird zum Teil stattgegeben. Einer Vorauszahlung/Anzahlung wird zugestimmt. Folglich wird nachstehender Passus als besondere Vertragsbedingung hinzugefügt:
Teilzahlungen in Höhe der Fahrgestellkosten (einschl. der damit in Zusammenhang stehenden Nebenkosten) werden nach Überführung des Fahrgestells zum Aufbauhersteller zugelassen. Dabei gilt die Teilzahlung nicht als Abnahme von Teilen der Leistung. Für die Höhe des gezahlten Teilrechnungsbetrages wird eine Bankbürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Geldinstituts verlangt. Im Übrigen wird auf die Regelungen der §§ 17 und 18 VOL/B verwiesen. Ebenso ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2 nach Überführung des Fahrgestells zum Aufbauhersteller an den Auftraggeber zu übersenden.
Wir bitten bei Angebotsabgabe um Beachtung der übersendeten Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im laufenden Verfahren erreichten uns nachstehende Bieteranfragen, die wir Ihnen, zusammen mit den entsprechenden Stellungnahmen, zur Kenntnisnahme weiterleiten.
Bieteranfragen:
1. Pos 8. Sie fordern eine Hinterachslast von mind. 11500 kg Ist die Lieferung mit einer Hinterachslast von 10000kg zulässig wenn die Bauart für den Einsatz ausreichend dimensioniert ist?
2. Pos 62. Sie fordern die Ausführung der Hinterachse mit einer Blattfederung. Ist die Ausführung der Hinterachsfeder auch als Luftferderung zulässig?
Hinweis: durch die Luftgefederte Hinterachse ist bei unserem Fahrgestell ein deutlicher Nutzlastgewinn von ca 600kg darstellbar, auch die Bauhöhe reduziert sich um ca. 160mm.
3. Pos 76. Sie fordern einen Abbiegeassistent mit Bildschirm Ist die Lieferung mit einem optischen und akustischen System - ohne Bildschirm - zulässig?
4. Pos 93. Sie fordern Batterien als GEL-Ausführung Ist die Lieferung auch als AGR Batterie zulässig?
Stellungnahmen:
Zu 1.: Dem Lösungsvorschlag wird stattgegeben.
Zu 2.: Dem Lösungsvorschlag wird stattgegeben.
Zu 3.: Dem Lösungsvorschlag wird stattgegeben.
Zu 4.: Der Forderung der GEL Batterien bleibt bestehen. Mithin wird der Lösungsvorschlag nicht akzeptiert.
Wir bitten bei Angebotsabgabe um Beachtung der übersendeten Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH
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Sehr geehrte Damen und Herren,
im laufenden Verfahren erreichten uns nachstehende Bieteranfragen, die wir Ihnen, zusammen mit den entsprechenden Stellungnahmen, zur Kenntnisnahme weiterleiten.
Bieteranfragen:
1. Pos. 4: Sie fordern eine Mannschaftskabine mit elektrischer Betätigung der Kipphydraulik. Bei unserer Modulkabine ist dies nicht notwendig und somit auch nicht vorhanden.
2. Pos. 211: Sie fordern eine Kontrollleuchte für "Dachkästen offen" im Fahrerhaus. Unsere Kontroll-/Warnanzeige im Fahrerhaus zeigt allgemein geöffnete Rollläden/Dachkästen an.
3. Aufgrund krankheits- und urlaubsbedingter Personalengpässe, möchten wir hiermit Anfragen ob eine Verlängerung der Abgabefrist möglich ist. Um Ihnen ein technisch und kaufmännisch einwandfreies Angebot unterbreiten zu können, bitten wir daher um eine Angebotsabgabefristverlängerung um mindestens 1-2 Wochen und Anpassung der Frist für Bieterfragen.
Stellungnahme:
Zu 1.:
Auf die elektrische Betätigung der Kipphydraulik kann verzichtet werden, wenn die Kabine so konstruiert ist, dass nur das separate Fahrerhaus des Fahrgestells gekippt werden muss. Muss die Mannschaftskabine komplett mit Fahrerhaus gekippt werden, so ist eine elektrische Kipphydraulik zwingend einzubauen.
Zu 2.:
In der Darstellung von geöffneten Rollläden und geöffneten Dachkasten muss eindeutig erkennbar sein, ob es sich um einen Rollladen oder den Dachkasten handelt.
Zu 3.:
Einer Verlängerung der Angebotsfrist wird nicht zugestimmt.
Wir bitten bei Angebotsabgabe um Beachtung der übersendeten Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH
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