Mit Schreiben vom 14.03.2026 wurde der Stadt Weißenthurm vom Ministerium des Inneren und für Sport mitgeteilt, dass sie mit dem Bereich Stadtkern II ab dem Programmjahr 2026 in das Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren-Aktive Stadt" aufgenommen wurde. Als Grundlage für ein 10 -jähriges Handlungsprogramm des Förderprogramms ist ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungsprogramm (ISEK) zu erarbeiten. Dabei sollen die Weichen für die weitere Entwicklung des Projektgebietes gestellt und konkrete Maßnahmen beschrieben werden.
Es ist ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK zu erstellen).Das ISEK ist entsprechend der Richtlinien des Landes Rheinland-Pfalz in enger Abstimmung mit dem Fördermittelgeber zu erstellen. Die Kommunikation mit dem Fördermittelgeber erfolgt über die Stadt Weißenthurm bzw. die Verbandsgemeinde Weißenthurm. Die Gliederung des ISEK muss der Mustergliederung des Landes Rheinland-Pfalz entsprechen.1. Analyse (Gesamtstadt und Fördergebiet)2. Bürgerbeteiligung3. Stärken-Schwächen-Analyse4. Leitbilder/Ziele/Strategien5. Rahmenplanung6. Einzelprojekte7. Zeitplanung8. Umsetzungsmanagement9. Fördergebiet10. KoFi 11. Verstetigung
Angebotenes Honorar für die Erbringung der Leistungen.
Zur Gewährleistung eines nachvollziehbaren und die örtlichen Gegebenheiten, Problemfelder und Ressourcen berücksichtigenden Beratungsansatzes ist ein Kurzkonzept vorzulegen, dass Aussagen insbesondere zu folgendem Punkten beinhalten soll:
- Organisation einer termingerechten Erstellung des ISEK- Darstellung der Moderations- und Kommunikationserfahrungen, Methodenkompetenz, insbesondere für beteiligungsorientierte Planungsprozesse im Bereich der Einbeziehung lokaler Akteure- Organisation des Projekt- /Fördergebietsmanagement- Organisation des Fördermittelmanagements.
Es sind Aussagen zur Sicherstellung einer termingerechten Erledigung zu treffen und ein Entwurf für ein Projektablauf inkl. Zeitplan vorzulegen.
Das Kurzkonzept soll die vorgesehenen Maßnahmen und Qualifikationen (insbesondere bezogen auf die für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeitenden) hinreichend beschreiben. Das Konzept soll den Umfang von 5 Din A 4 Seiten möglichst nicht übersteigen. Das Konzept ist Grundlage der Präsentation vor Ort.
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüberautomatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters.2.) Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform von der unter genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über dieVergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.3.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des Bieters bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.4.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.5.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.6.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche Beizufügen.
Macht der Bewerber von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die vergebende Stelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, eventuelle Bieterbriefe oder Terminverschiebungen auf der mitgeteilten Internetseite bekannt gemacht hat.
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei folgender Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen:Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 955116 MainzDeutschlandE-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.deTel.: +49 6131 / 165240Fax: +49 6131 / 162113
1. Die Teilnahmeanträge sind innerhalb der Teilnahmefrist ausschließlich elektronisch über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Den Anträgen sind die geforderten Erklärungen und Nachweise beizufügen. Hierfür kann das bereitgestellte Teilnahmeformular verwendet werden. Eigenerklärungen können vorläufig durch die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht werden. Maßgeblich für den Umfang der einzureichenden Unterlagen ist der Inhalt dieser Bekanntmachung.2. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die Vergabeplattform durchgeführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform dient als elektronischer Zugangskanal und gilt als verbindlicher "elektronischer Briefkasten" für sämtliche Mitteilungen, Erklärungen, Nachforderungen und sonstigen Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens.3. Die Übermittlung der Einladungen zu Verhandlungsgesprächen, der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB sowie sämtlicher weiterer Schriftverkehr, insbesondere Nachforderungen, erfolgt über das bieterindividuelle Postfach der Vergabeplattform.4. Abweichend hiervon kann das Zuschlagsschreiben vom Auftraggeber unmittelbar an die vom Bieter benannte E-Mail-Adresse übermittelt werden.5. Bewirbt sich eine Arbeits- oder Bietergemeinschaft, wird die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich mit dem von der Arbeits-/Bietergemeinschaft benannten bevollmächtigten Partner geführt6. Sofern die Leistungen im Rahmen einer Bietergemeinschaft angeboten werden, sind die geforderten Auskünfte für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft zu erteilen. Beabsichtigt der Bieter, zur Leistungserbringung auf die Kapazitäten oder Leistungen Dritter zurückzugreifen, sind die entsprechenden Auskünfte auf Anforderung auch von diesen Dritten vorzulegen.
Verbandsgemeinde WeißenthurmStabsstelle Zentrale VergabeKärlicher Straße 656575 Weißenthurm
Die Angebotsöffnung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren Bevollmächtigte dürfen nicht anwesend sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV.
Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist.
Mindestens eine Person in der Projektleitung, die im Rahmen ihrer beruflichen Qualifikation ein fachspezifisches Studium (z.B. Stadtplanung, Raumplanung, Architektur) erfolgreich abgeschlossen hat sowie mindestens zwei Jahre praktische Berufserfahrung im Sinne dieser Bekanntmachung besitzt.
Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 3,0 Millionen EUR und für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 1,0 Millionen EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen. Ausreichend ist eine Bescheinigung, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung steht. Die geforderten Nachweise sind in Textform und mit dem Angebot einzureichen. Ein ungeeigneter Versicherungsnachweis kann nicht nachgebessert werden.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mindestens ein Referenzprojekt vorzulegen, das hinsichtlich Art, Umfang und Aufgabenstellung mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.Als vergleichbar gelten Referenzprojekte über die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) oder eines hinsichtlich der Planungs- und Beratungsanforderungen vergleichbaren integrierten städtebaulichen bzw. räumlichen Entwicklungskonzepts.Das Referenzprojekt muss insbesondere einen integrierten städtebaulichen bzw. räumlichen Entwicklungsansatz sowie konzeptionelle und prozessbegleitende Leistungen umfasst haben.Das Referenzprojekt muss innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen worden sein oder innerhalb dieses Zeitraums in wesentlichen und eigenständig bewertbaren Teilen bearbeitet worden sein.Mit dem Angebot sind zum Referenzprojekt mindestens folgende Angaben einzureichen:- Bezeichnung und kurze Beschreibung des Referenzprojekts,- Auftraggeber,- Leistungszeitraum,- Beschreibung der vom Bieter erbrachten Leistungen,- Angabe, ob ein ISEK oder ein vergleichbares integriertes Entwicklungskonzept erstellt wurde,- Benennung der für die Referenzleistung maßgeblich eingesetzten Personen sowie Darstellung ihres jeweiligen Leistungsanteils.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.