Bieter/Bewerber müssen den Nachweis der Fachkunde. Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß den Angaben des § 6a VOB/A führen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung), alternativ durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht werden.
Hinweis: Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle benannten Frist vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Sämtliche mit dem Angebot einzureichende Nachweise sind in einem den Vergabeunterlagen beigefügten Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Nachweisliste) gem. § 8 Abs. Nr. 5 VOB/A aufgeführt.
Gegebenenfalls auf gesondertes Verlangen vorzulegende Nachweise sind in der Angebotsaufforderung unter Buchstabe D, Ziffer 3.4, sowie dem Formblatt 216 (Nachweisliste; Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) zu entnehmen.
Beurteilung der Eignung
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch
das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A
begründet sind.
2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
3.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
4.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
5.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren.
6.) Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte.
7.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer
Unternehmen bedient.
8.) Erklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den
Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124)
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger
Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt
werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und
Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen
entsprechende weitere Nachweise vorzulegen, wie:
- Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister wie Handelsregister,
Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle
- eine Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung
von Steuern, die nicht älter als 13 Monate sein darf,
- gültige Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und
Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 13 Monate sein
dürfen.
- Drei Referenzen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung;
Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen
Leistungsumfanges,
- Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra
ausgewiesenem Leitungspersonal.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung
der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom
Dritten abzugeben.
Sämtliche einzureichenden Nachweise sind in den Vergabeunterlagen sowie im beigefügten Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Formblatt 216) aufgeführt.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der Technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen.
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind für die nachstehend angegebenen Beurteilungsgruppen zu erfüllen AK2 / AK3 Dichtheitsprüfung D, mit Angabe der Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu ergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderten Beurteilungsgruppen) nachweist.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderten Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der
Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige Eigenüberwachung gemäß den Anforderungen des Güteschutz Kanalbau e.V.; dabei ist eine Eigenüberwachung (z.B. Baustofflabor) und eine Fremdüberwachung (z.B. Güteschutz Kanalbau) nachzuweisen.
DVGW-Zertifikat mind. W1 nach GW 301, oder gleichwertiger Nachweis. Zum Nachweis der Eignung können auch gleichwertige Zertifikate von akkreditierten Stellen vorgelegt werden. Unabhängig der Frage, von welcher Stelle entsprechende Zertifikate vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, sich die dem jeweiligen Zertifikat zu Grunde liegenden Unterlagen und Prüfberichte vorlegen zu lassen. Der Bieter muss über qualifiziertes Personal nach DVGW GW 330 oder gleichwertigen Nachweis verfügen.