In der Stadt Mülheim-Kärlich, der Verbandsgemeinde Weißenthurm soll in der Gemarkung Mülheim, Flur 4 ein Baugebiet entstehen. Das Plangebiet ist ca. 10,1 ha groß und liegt auf dem ehemaligen Werksgelände der Dr. Carl Riffer Baustoffwerke GmbH & Co. KG. Das Gelände liegt im Inneren tiefer als an den Rändern.Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Landstraße L 121. Es sind zwei Anbindungen geplant, die dort liegen wo sich aktuell bereits Zufahrten zum Gelände befinden. Dadurch ist gewährleistet, dass die Anbindung auch von der Höhenlage umsetzbar ist. Die innere Erschließung ist abgestuft aufgebaut. Weitere Informationen hierzu sind der Anlage 6, ("Begründung mit Umweltbericht", Kapitel 1.6.2 Erschließung des Plangebiets) zu entnehmen.
Zur Förderung der Grundwasserneubildung und der Entlastung des Kanalnetztes wird angestrebt die Niederschlagswasserbewirtschaftung/Straßenentwässerung in die Grünflächen zu integrieren oder unterirdisch vorzunehmen. Von der Errichtung oberirdischer technischer Bauwerke ist abzusehen.
Die hier angefragten Leistungen umfassen die Leistungsphasen 1-3, sowie 5-8 nach HOAI für die Objektplanung der Verkehrsanlagen
Für die Bauleistungen wurden derzeit folgende anrechenbaren Kosten (Kostengruppen nach DIN 276) geschätzt: - KG 500 - Verkehrsanlagen 3.329.400,00 Euro (netto)
Die Planungsleistungen für die Objektplanung sowie die Technische Ausrüstung der KG 410-430 (HLS) sowie KG 470 erfolgt in Eigenleistung durch die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm.
Die Stadt Mülheim-Kärlich entwickelt im Ortsteil Urmitz/Bhf. ein Neubaugebiet "Urmitz-Bahnhof Mitte".Die Planung zur Erschließung des Baugebietes ist in zwei Lose aufgeteilt.Vergeben werden mit dieser Ausschreibung zunächst die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Verkehrsanlagen.Die Vergabe erfolgt in zwei Losen:Los 1 - Objektplanungsleistungen für die Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI in den Leistungsphasen 1-8. Die örtliche Bauüberwachung wird durch die Verbandsgemeinde Weißenthurm durchgeführt. Eine stufenweise Beauftragung ist beabsichtigt:
Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 - 4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung), Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5 - 9 (Ausführungsplanung bis Objektbetreuung)
Die Punktevergabe für den angebotenen Preis erfolgt in Relation zur internen Honorarschätzung. Die interne Schätzung erhält den Mittelwert von 5 Punkten. Angebote, die 50 Prozent oder mehr über der Schätzung liegen werden mit 0 Punkten bewertet. Angebote, die 50 Prozent oder mehr unter der Schätzung liegen mit 10 Punkten. Im Preisspektrum wird interpoliert. In die Wertung Ihres Angebots fließen die Zeithonorare mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen ein: - 10 Stunden Geschäftsführer/Partner/Inhaber - 10 Stunden angestellte Architekt/Ingenieure - 20 Stunden Technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen.
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Qualitäts- und Terminsicherung in der Planung und während der Bauphase" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, bei dem auf ein Qualitätsmanagement kein oder nur wenig Wert gelegt wird. Eine Beurteilung von 4-6 Punkten erhält ein Angebot, bei dem ein Qualitätsmanagement durch eine systematische Abarbeitung des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI erfolgt. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem Methoden des Qualitätsmanagements vorgestellt werden, die über ein systematisches Abarbeiten des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI hinaus gehen.
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Intensität der Bauüberwachung und Baubetreuung" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, dass nur eine sporadische Präsenz der Bauleitung vorsieht oder erwarten lässt. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das eine regelmäßige deutliche Anwesenheit der Bauleitung erwarten lässt, die eine mindestens mehr als stichpunktartige Kontrolle vorsieht. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine durchgehende Anwesenheit der Bauleitung, insb. Bauüberwachung mit entsprechender Dokumentation verspricht.
Hinsichtlich des Wertungskriterium "Akzeptanz des Vertrages hinsichtlich der nicht preislichen Bedingungen" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, das zu einer sehr ungünstigen Verteilung von Pflichten und Risiken zulasten des Auftraggebers führt, zum Beispiel durch die Vereinbarung von haftungsbeschränkenden Vereinbarungen, der Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche oder eine Reduzierung der Leistungspflichten. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, dass zu einer ungünstigen Pflichten- und Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, beispielsweise durch die Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche. 7 Punkte enthält ein Angebot, das keine wesentlichen oder gar keine Abweichungen vom vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt. 8-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine für den Auftraggeber günstigere Verteilung von Pflichten und Risiken vorsieht, als der vorgeschlagene Vertragsentwurf.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Zunächst werden als erste Leistungsstufe die Leistungsphasen 1-3 nach HOAI beauftragt, in einer zweiten Leistungsstufe die Leistungsphasen 4-9 nach HOAI. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Leistungsstufe besteht nicht.
In der ersten Phase - Teilnahmewettbewerb - wird die Eignung der Bieter geprüft. 3-5 geeignete Bieter werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote sollen in einer oder mehreren Runden verhandelt werden. Der Zuschlag auf das Erstangebot bleibt vorbehalten.
Macht der Bewerber von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Teilnahmeanträge zu kontrollieren, ob die vergebende Stelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, eventuelle Bieterbriefe oder Terminverschiebungen auf der mitgeteilten Internetseite bekannt gemacht hat.
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei folgender Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen:Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 955116 MainzDeutschlandE-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.deTel.: +49 6131 / 165240Fax: +49 6131 / 162113
1. Die Teilnahmeanträge sind innerhalb der Teilnahmefrist ausschließlich elektronisch über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Den Anträgen sind die geforderten Erklärungen und Nachweise beizufügen. Hierfür kann das bereitgestellte Teilnahmeformular verwendet werden. Eigenerklärungen können vorläufig durch die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht werden. Maßgeblich für den Umfang der einzureichenden Unterlagen ist der Inhalt dieser Bekanntmachung.2. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die Vergabeplattform durchgeführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform dient als elektronischer Zugangskanal und gilt als verbindlicher "elektronischer Briefkasten" für sämtliche Mitteilungen, Erklärungen, Nachforderungen und sonstigen Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens.3. Die Übermittlung der Einladungen zu Verhandlungsgesprächen, der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB sowie sämtlicher weiterer Schriftverkehr, insbesondere Nachforderungen, erfolgt über das bieterindividuelle Postfach der Vergabeplattform.4. Abweichend hiervon kann das Zuschlagsschreiben vom Auftraggeber unmittelbar an die vom Bieter benannte E-Mail-Adresse übermittelt werden.5. Bewirbt sich eine Arbeits- oder Bietergemeinschaft, wird die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich mit dem von der Arbeits-/Bietergemeinschaft benannten bevollmächtigten Partner geführt6. Sofern die Leistungen im Rahmen einer Bietergemeinschaft angeboten werden, sind die geforderten Auskünfte für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft zu erteilen. Beabsichtigt der Bieter, zur Leistungserbringung auf die Kapazitäten oder Leistungen Dritter zurückzugreifen, sind die entsprechenden Auskünfte auf Anforderung auch von diesen Dritten vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV.
Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist.
1. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 2. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständenan Dritte vergeben will.
Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen:
Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers: Es sind mindestens zwei Referenzobjekte anzugeben, die jeweils die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen: 1. Das Referenzobjekt beinhaltet Planungs- und Bauüberwachungsleistungen im Bereich der Planung von Verkehrsanlagen (i.S. des § 45 Nr. 1 HOAI) mit anrechenbaren Kosten für die Objektplanung von mindestens 1,5 Mio. EUR netto2. Die Referenz ist fertiggestellt, nach dem 01.01.2018 und vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. 3. Das Referenzobjekt ist in Betrieb genommen. 4. Bei den Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 nach § 34 HOAI erbrachten worden sein.5. Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit Bauvorhaben für öffentlichen Auftraggeber nachzuweisen. So müssen die Referenzen Bauvorhaben betreffen, im Rahmen deren Realisierung die Bauleistung nach Maßgabe der VOB/A bzw. VOB/A EU vergeben wurde.6. Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. 7.Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. 8. Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Teilnahmeantrag) genutzt werden. Die Beschreibungen müssen aussagekräftig sein und alle maßgeblichen Inhalte enthalten. Eine stichpunktartige Aufzählung ist nicht ungenügend. Maßgeblich bleibt der Inhalt der Bekanntmachung. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
1. Erklärung, inwieweit der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen angehört bzw. inwieweit er mit anderen Unternehmen verknüpft ist.2. Der Bewerber hat zu erklären, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (SanktionenVO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft.
1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung (insbesondere Projektleitung und stellvertretende Projektleitung) in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
a) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Sollten mehr als 5 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig und unter Einhaltung der Mindestanforderungen eingereicht haben, behält sich die Auftraggeberin vor, die Zahl der Teilnehmer zu reduzieren. Dazu wird die höchste Anzahl der Berufserfahrung in Jahre des Projektleiters, wie im Teilnahmeantrag einzutragen, herangezogen. Liegen mehrere Bewerber/innen auf dem 3. bzw. 5 Platz, entscheidet das Los.Hinweis: In jeder Verfahrensstufe können Bewerber/Bieter ausgeschlossen werden.
2. Mindestanforderung an die Büro- und Projektteamgröße:Das Büro muss eine der Maßnahme angemessene Zahl an Mitarbeitern aufweisen. Das Projektteam muss aus mindestens zwei Personen (Projektleitung und Stellvertretung) bestehen. Die Projektleitung muss die Qualifikation "Ingenieur" (Verkehrsanlagen) aufweisen.
Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekt, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Erklärung über den Umsatz des Bewerbers für Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Mindestanforderung:Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 3,0 Millionen EUR , sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 3,0 Millionen EUR sowie für Umweltschäden 3,0 Millionen EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen. Ausreichend ist eine Bescheinigung, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung steht. Die geforderten Nachweise sind in Textform und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein ungeeigneter Versicherungsnachweis kann nicht nachgebessert werden.
Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrageinen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.