Kanalreinigung, Kanalinspektion (TV-Untersuchung) und Dichtheitsprüfung der Kanalinfrastruktur auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Weißenthurm sowie dem GVZ-Koblenz.
ca. 75 km Kanalreinigungca. 800 h Einsatz Reinigungsfahrzeugca. 20 km Inspektion Hauptkanalca. 9 km Inspektion Hausanschlussleitungenca. 1600 Stk. Inspektion Schachtbauwerkeca. 120 h Einsatz Inspektionsfahrzeugca. 950 m Haltungsdruckprüfungca. 240 Stk. Muffendruckprüfungca. 20 h Einsatz Dichtheitsprüfungsfahrzeug
Laufzeit: 01.07.2026 - 30.06.2028 (siehe unten)
Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren und verlängert sich um 1 weiteres Jahr, wenn nicht 6 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag kann maximal 2-mal verlängert werden (max. Laufzeit 4 Jahre)
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüberautomatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters.2.) Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform von der unter genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über dieVergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.3.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des Bieters bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.4.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.5.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.6.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche Beizufügen.
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei folgender Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen:Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 955116 MainzDeutschlandE-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.deTel.: +49 6131 / 165240Fax: +49 6131 / 162113
1. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist elektronisch - nur über das Bietertool der Vergabeplattform - einzureichen. Hinsichtlich der Eigenerklärungen kann der Nachweis vorläufig durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung geführt werden. Maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der Bekanntmachung.2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten", der für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen etc. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich ist.3. Der Versand der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform. 4. Im Falle des Angebots einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.
Verbandsgemeinde WeißenthurmStabsstelle Zentrale VergabeAußenstelle - NebengebäudeRaum 6 BasisgeschossKärlicher Straße 656575 Weißenthurm
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV.
8. Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 - Beurteilungsgruppen I, R, und D sind während der gesamten Laufzeit der Rahmenvertragsvereinbarung zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderten Beurteilungsgruppen nachweist. Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderten Beurteilungsgruppen nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.
Der Auftragnehmer muss ausreichend versichert sein. Vom Betriebshaftpflichtversicherer ist eine Bestätigungvorzulegen, dass eine Deckungssumme von mind. 5.000.000 EUR für Personen-, Sach-, und Umweltschäden und mind. 1.000.000 EUR für sonstige Vermögensschäden je Schadensfall besteht und die Versicherungsprämie bezahlt ist. Sämtliche Kosten für die Versicherungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.Dies kann durch eine Bescheinigung der Versicherung nachgewiesen werden, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung steht.
Qualifikation für Arbeiten mit verkehrssichernden Maßnahmen Benennung der verantwortlichen Person sowie Vorlage eines gültigen Schulungsnachweises gemäß Schulungsplan MVAS über die Ausbildung nach RSA und ZTV-SA.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Der Auftraggeber wendet die Regelungen der Verwaltungsvorschrift "Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz" in der jeweilsgeltenden Fassung an.