Die Stadt Mülheim-Kärlich schreibt die Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen für ihre Liegenschaften aus.
Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Sonderreinigung für Objekte der Stadt Mülheim-Kärlich, wie im Leistungsverzeichnis angegeben.
Im Gebiet der Stadt Mülheim-Kärlich.
Zuschlagskriterium Angebotspreis (max. 55 Punkte)
Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtjahrespreis (netto) für Unterhaltsreinigungen und Grundreinigungen, den Jahreskosten (netto) für die Objektleitung sowie den in der Kalkulationsdatei benannten "Sonderleistungen" für alle ausgeschriebenen Gebäu-de/Bereiche (netto) erhält die Höchstpunktzahl. Alle anderen Angebote erhalten Punkte im Verhältnis des Angebotspreises zum niedrigsten Preis.
Zuschlagskriterium Anzahl der Reinigungsstunden (max. 45 Punkte)
Das Angebot mit der höchsten Jahresstundenzahl (Produktivstunden für die Unterhaltsreinigung und Grundreinigung aller Gebäude) erhält die Höchstpunktzahl. Alle anderen Angebote erhalten Punkte im Verhältnis der angebotenen Stundenzahl zur höchsten Stundenzahl.
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters.2.) Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform von der unter genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über dieVergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.3.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des Bieters bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.4.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.5.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.6.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.7.) Parallel zu dieser Ausschreibung schreibt die Verbandsgemeinde Weißenthurm die Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen für ihre Liegenschaften und die ihrer Städte und Ortsgemeinden aus. Darauf seien interessierte Bieter gerne hingewiesen.
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei folgender Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen:Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und WeinbauStiftsstraße 955116 MainzDeutschlandE-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.deTel.: +49 6131 / 165240Fax: +49 6131 / 162113
1. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist elektronisch - nur über das Bietertool der Vergabeplattform - einzureichen. Hinsichtlich der Eigenerklärungen kann der Nachweis vorläufig durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung geführt werden. Maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der Bekanntmachung.2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten", der für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen etc. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich ist.3. Der Versand der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform.4. Im Falle des Angebots einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz aus-schließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.