Geforderte Mindeststandards:
Der Bieter hat seine besondere Erfahrung mit mindestens drei geeigneten Referenzen zur angebotenen Dienstleistung von vergleichbaren Aufträgen nachzuweisen. Die Ausführung der Leistungen liegt zumindest anteilig im Zeitraum 2022 bis 2025.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass bei der Darlegung der Referenzen die notwendigen Anforderungen an den Datenschutz durch den Bieter berücksichtigt werden.
Zu allen Referenzen hat der Bieter den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen, die Art der ausgeführten Leistung, den Auftragswert netto pro Jahr sowie den Ausführungszeitraum.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Anlage 10 genutzt werden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der Bekanntmachung.
Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die vorgenannten Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot in Textform zu erklären.