Die Verbandsgemeinde Weißenthurm beabsichtigt, die Mittagsverpflegung für das Schulzentrum Mülheim-Kärlich - bestehend aus der Realschule plus, dem Mittelrhein-Gymnasium sowie der Realschule plus Außenstelle Weißenthurm - neu zu vergeben.Der Leistungsbeginn ist zum Schuljahr 2026/2027 vorgesehen. Die maximale (optionale) Vertragslaufzeit erstreckt sich bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Die Schulen (Schulzentrum Mülheim-Kärlich und Außenstelle Weißenthurm) besuchen im Schuljahr 2025/2026 derzeit insgesamt 1.573 Schüler/innen.Am Mittagessen in dem Schuljahr 2026/2027 nehmen voraussichtlich ca. 175 Personen teil. Grundsätzlich haben alle Schüler/innen und Lehrer der Schule die Möglichkeit, an der Mittagsverpflegung teilzunehmen.Die Essenszeiten umfassen aktuell folgende Zeiträume:13:00 Uhr - 14:15 Uhr am Standort Weißenthurm (aktuell essen hier pro Tag ca. 60 Personen)13:25 Uhr - 14:10 Uhr am Standort Mülheim-Kärlich (aktuell essen hier pro Tag ca. 100 Personen)
Pro Woche sind 4 Verpflegungstage (Montag bis Donnerstag) vorgesehen. Pro Schuljahr muss für ca. 150 Tage die Verpflegung gewährleistet sein. Während der Ferienzeiten von Rheinland-Pfalz sowie an gesetzlichen Feiertagen und Schließtagen der Schule (z.B. Konzeptions- oder Brückentage) erfolgt keine Verpflegung.
Optionale Verlängerung bis 12.07.2029 (Ende Schuljahr 2028/2029)
Der Anbieter mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die maximale Kriteriums-Punktezahl. Die anderen Bieter erhalten ihre Punkte nach dem Gesamtpreis-Verhältnis (Interpolation).
Der Anbieter mit dem höchsten Anteil an Bioprodukten erhält die maximale Kriteriums-Punktezahl. Die anderen Bieter erhalten ihre Punkte nach dem Gesamtverhältnis von Bioprodukten (Interpolation).
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüberautomatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters.2.) Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform von der unter genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über dieVergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.3.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des Bieters bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.4.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.5.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.6.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei folgender Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen:Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 955116 MainzDeutschlandE-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.deTel.: +49 6131 / 165240Fax: +49 6131 / 162113
1. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist elektronisch - nur über das Bietertool der Vergabeplattform - einzureichen. Hinsichtlich der Eigenerklärungen kann der Nachweis vorläufig durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung geführt werden. Maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der Bekanntmachung.2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten", der für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen etc. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich ist.3. Der Versand der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform. 4. Im Falle des Angebots einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.