Die Stadt Mülheim-Kärlich ist Eigentümerin der Rheinlandhalle. Es handelt sich bei dieser Halle um eine zweigeschossige Sport- und Mehrzweckhalle, teilunterkellert, mit einer Hallengröße von ca. 45 x 24 m und einer Bühne von 14 x 8 m. Der Hallenteil ist mittels Trennvorhang in 2 Teile abtrennbar. Einschließlich der Anbauten betragen die Außenmaße ca. 86 x 36 m. Die Halle bietet je nach Bestuhlung Platz für 800 bis 1.000 Menschen. Im Untergeschoss befinden sich neben Technik- und Lagerräumen noch zwei Kegelbahnen.Baurechtlich ist die Halle als Sport- und Versammlungsstätte einzuordnen.Die Rheinlandhalle wurde 1979 in massiver Bauweise errichtet und ist in einem der Nutzung und ihrem Alter entsprechenden Erhaltungszustand. Die Gebäudetechnik ist sanierungsbedürftig, besonders im Hinblick auf die Elektro- sowie die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallationen. Für die Umsetzung der Anforderungen an den Wärmeschutz, Brandschutz, die Barrierefreiheit und der Unfallkasse liegen entsprechende Gutachten und Stellungnahmen vor, welche bei der Generalsanierung zu berücksichtigen sind. Zu Untersuchungen verschiedener Bauteile liegt ein Schadstoffgutachten vor.Im Bereich der Freianlagen sind keine Eingriffe geplant. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten sind hier lediglich Wiederherstellungsarbeiten der Pflanz- u. Saatflächen sowie Anpassungen von Pflasterflächen vorgesehen.Im Erdgeschoss sind Räume eines ehemaligen Restaurants vorhanden, welche durch einen separaten Eingang erschlossen werden. Diese Räume sowie die Seminarräume und weitere Büroräume im Obergeschoss sollen im Rahmen der Generalsanierung umgebaut und durch die VHS genutzt werden. Provisorisch findet dies in einem Teil der Räume bereits derzeit statt.
Die anrechenbaren Kosten werden voraussichtlich betragen (geschätzte ca.-Nettobaukosten im Sinne der DIN 276): - KG 300 - Baukonstruktionen: 6.650.000,-- EUR - KG 410 - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen: 447.950,-- EUR- KG 420 - Wärmeversorgungsanlagen: 562.700,-- EUR- KG 430 - Lufttechnische Anlagen: 970.000,-- EUR - KG 434 - Kühlung: 41.000,-- EUR - KG 470 - Nutzungsspezifische Anlagen (Küche): 110.000,-- EUR- KG 480 - Gebäudeautomation: 200.000,-- EUR
- KG 440 - Starkstromanlagen: 498.500,-- EUR- KG 450 - Informationstechnische Anlagen: 100.000,-- EUR - KG 460 - Förderanlagen: 78.500,-- EUR
Ausgeschrieben werden die Planungsleistungen für die Gebäudeplanung als Los 1 mit dieser Ausschreibung sowie die Fachplanungsleistungen HLS und Elektro als Lose 2 und 3. Die Tragwerksplanungsleistungen wurden gesondert vergeben. Hinsichtlich der Bezeichnung und der Beschreibung der zu erbringenden Leistungen orientiert sich die Auftraggeberin an § 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15.Die Bearbeitung der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) ist bereits erfolgt. Es liegt eine Baugenehmigung der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz vom 03.04.2023 vor. Die Unterlagen werden digital zur Verfügung gestellt und sind als Grundlage für die weiteren Planungen zu verwenden.Die beabsichtige Beauftragung erfolgt ab Leistungsphase 5 HOAI.Die Einarbeitung in die Projektplanung und in die vorliegenden Dokumentationsunterlagen der vorangegangenen Leistungsphasen wird als besondere Leistung vergütet.
Rheinlandhalle Mülheim-KärlichPlatz Chateau-Renault 256218 Mülheim-Kärlich
Die Punktevergabe für den angebotenen Preis erfolgt in Relation zur internen Honorarschätzung. Die interne Schätzung erhält den Mittelwert von 5 Punkten. Angebote, die 50 Prozent oder mehr über der Schätzung liegen werden mit 0 Punkten bewertet. Angebote, die 50 Prozent oder mehr unter der Schätzung liegen mit 10 Punkten. Im Preisspektrum wird interpo-liert. In die Wertung Ihres Angebots fließen die Zeithonorare mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen ein:- die Nebenkos-ten, - die Honorare für die Besonderen Leistungen, die im Angebotsformblatt aufgeführt sind - die Zeithonorare mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen: - 20 Stunden Geschäftsführer - 50 Stunden Architekt/Ingenieur - 40 Stunden Zeichner/Schreibkraft
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Qualitätssicherung in der der Planung und während der Bauphase" erhält ein Ange-bot 0-3 Punkten, bei dem auf ein Qualitätsmanagement kein oder nur wenig Wert gelegt wird und bei dem keine effiziente Kommunikation mit den Beteiligten zu erwarten ist. Eine Beurteilung von 4-6 Punkten erhält ein Angebot, bei dem ein Quali-tätsmanagement durch eine systematische Abarbeitung des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI er-folgt und das Kommunikationsmethoden und -strategien vorsieht, bei denen ein effizienter und fehlerfreier Informations-austausch gewährleistet ist. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem ein Qualitätsmanagement über ein systematisches Ab-arbeiten des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI hinaus erfolgt und das darüber hinaus hinaus posi-tive Effekte auf das Projekt erwarten lässt, sodass eine besondere Qualität der Planung und deren Umsetzung sowie die si-chere Einhaltung des Abschlusstermins für die Leistungsphase 3 (30.09.2019) zu erwarten ist.
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Intensität der Bauüberwachung und Baubetreuung" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, dass nur eine sporadische Präsenz der Bauleitung vorsieht oder erwarten lässt. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das eine regelmäßige deutliche Anwesenheit der Bauleitung erwarten ist, die eine mindestens mehr als stichpunktartige Kontrolle vorsieht. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine durchgehende Anwesenheit der Bauleitung verspricht, idealerweise mit einer örtlichen Einrichtung eines Baubüros.
Hinsichtlich des Wertungskriterium "Akzeptanz des Vertrages" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, das zu einer sehr ungünsti-gen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, zum Beispiel durch die Vereinbarung von haftungsbeschränkenden Vereinbarungen, der Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche oder eine Reduzierung der Leistungspflich-ten. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das zu einer ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, beispiels-weise durch die Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche. 7 Punkte enthält ein Angebot, das keine wesent-lichen oder gar keine Abweichungen vom vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt. 8-10 Punkte erhält ein Angebot, das ei-ne für den Auftraggeber günstigere Risikoverteilung vorsieht, als der vorgeschlagene Vertragsentwurf.
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei folgender Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen:Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 955116 MainzDeutschlandE-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.deTel.: +49 6131 / 165240Fax: +49 6131 / 162113
1. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist elektronisch - nur über das Bietertool der Vergabeplattform - einzureichen. Hinsichtlich der Eigenerklärungen kann der Nachweis vorläufig durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung geführt werden. Maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der Bekanntmachung.2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten", der für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen etc. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich ist.3. Der Versand der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform. 4. Im Falle des Angebots einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz aus-schließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.