Bieter/Bewerber müssen den Nachweis der Fachkunde. Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß
den Angaben des § 6a VOB/A führen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für  Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.  (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124  (Eigenerklärungen zur Eignung), alternativ durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht werden.  
Hinweis: Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die  engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle  innerhalb der von der Vergabestelle benannten Frist vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur  Eignung) ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Sämtliche mit dem Angebot einzureichende Nachweise sind in einem den Vergabeunterlagen beigefügten Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Nachweisliste) gem. § 8  Abs. Nr. 5 VOB/A aufgeführt.
Gegebenenfalls auf gesondertes Verlangen  vorzulegende Nachweise sind in der   Angebotsaufforderung unter Buchstabe D, Ziffer 3.4,  sowie dem Formblatt 216 (Nachweisliste; Verzeichnis  der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)  zu entnehmen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Zusätzlicher Eignungsnachweis für das Los:
- mind. 1 Meister
- mind. 2 gewerbliche Facharbeiter
Die vorstehend beschriebene Mindestpersonalausstattung bezieht sich auf die im eigenen Betrieb beschäftigten gewerblichen Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente).
Sämtliche mit dem Angebot einzureichenden Nachweise sind in einer den Vergabeunterlagen beigefügten Nachweisliste gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 5 VOB/A.
Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung mit einer
Regeldeckungssumme von 2.000.000 EUR für Personenschäden
und 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Für den
Nachweis genügt die Zusicherung des Bewerbers zum Abschluss
dieser Versicherung im Auftragsfall in Verbindung mit einer
schriftlichen Zusicherung des Haftpflichtversicherers über die
Möglichkeit des Abschlusses einer entsprechenden Versicherung
in der geforderten Höhe.