Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung für die energetische Sanierung der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster- und Fassadenerneuerung, Sonnenschutz) sowie die Modernisierung der technischen Gebäudeausrüstung (Luft-Wasser-Wärmepumpe, GModG-konforme Gebäudeleittechnik, dezentrale Lüftungsanlagen mit Kühlung).
Ergänzend umfasst das Projekt separat abzurechnende, nicht geförderte Maßnahmen wie die Sanierung der Sanitäranlagen im Erdgeschoss, die Integration einer Photovoltaikanlage sowie Fassadenöffnungen mit Schulhofausgängen im Untergeschoss.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Fachplanungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung für die energetische Sanierung und Modernisierung eines Schulgebäudes. Umfang der Baumaßnahmen und planerischen Anforderungen:Gebäudehülle: Erneuerung und statische Berücksichtigung der kompletten Fassaden- und Dachaufbauten (Wärmedämmung), Austausch aller Fenster, Pfosten-Riegel-Fassaden sowie Außentüren einschließlich des Rückbaus integrierter Brüstungselemente. Einbau von Sonnenschutzanlagen (Jalousien südseitig, Sonnenschutzverglasung nordseitig) sowie Vergrößerung von Fensteröffnungen im Untergeschoss für direkte Schulhofausgänge. Technische Gebäudeausrüstung (TGA): Modernisierung der Heizungstechnik durch Umstellung von Gas auf Luft-Wasser-Wärmepumpe, Installation einer Gebäudeleittechnik (GModG-konform) inkl. digitaler Thermostatventile sowie Einbau dezentraler Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, CO2-Steuerung und Kühlfunktion in den Klassensälen/Lehrerzimmern bzw. Einzelraumlüftern in Büroräumen. Ergänzende Maßnahmen: Sanierung der Sanitäranlagen im Erdgeschoss sowie Einbindung einer Photovoltaikanlage zur Eigenstromnutzung. Ziel der Beschaffung ist die Beauftragung eines fachkundigen Tragwerksplaners zur statischen Bewertung, Ertüchtigung und Durchdurchführung der konstruktiven Schnittstellenplanung für die Förder- und Nichtfördermaßnahmen.
Preis
Projektplanung
Projektabwicklung
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWBVerwiesen.Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
1. Unter der angegebenen Internetadresse sind nicht nur die Ausschreibungsunterlagen abrufbar, sondern es werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie gegebenenfalls aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen daher eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere rechtzeitig vor Angebotsabgabe und Ablauf der Angebotsabgabefrist prüfen, ob auf der Vergabeplattform Antworten zu Interessentenfragen und/oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Angebotsabgabe zu beachten sind.2. Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe in Textform (§126b BGB) über die genannte Vergabeplattform zugelassen. Andere Angebotsabgaben oder andere Übermittlungsarten der Angebote, wie etwa per Post, per Telefax oder per E-Mail sind ausgeschlossen. In diesem Fall müsste das Angebot schon mangels Formwahrung zwingend ausgeschlossen werden, ohne dass eine Nachforderungsmöglichkeit besteht.Bei der Angebotsabgabe über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nimmt. Es ist daher ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf der Vergabeplattform einzukalkulieren. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Angebote, bei denen eine Darstellung/Konzept zu den Zuschlagskriterien komplett fehlt, sind gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung auszuschließen. Fehlen einzelne Angaben innerhalb einer vorgelegten Darstellung/Konzept, führt dies zwar nicht zum Angebotsausschluss, kann sich aber negativ auf die Bewertung auswirken. Ein Nachfordern einer komplett fehlenden Darstellung/Konzept ist ebenso wenig möglich und zulässig wie das Nachfordern einzelner Angaben innerhalb der Darstellung/Konzept (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Qualifikation Ingenieur (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Ingenieur" berechtigt ist, durchVorlage des Eintragungsnachweises in die Ingenieurliste oder einer entsprechendenBescheinigung der Ingenieurkammer.Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für dieDurchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Ingenieur"benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage desEintragungsnachweises in die Ingenieurliste oder einer entsprechenden Bescheinigung derIngenieurkammer nachweist.
Jahresgesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Jahresumsätze" - desJahresgesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre; mindestens Jahresgesamtumsatz von netto 300 000 EUR als Durchschnittswert aus den letzten 3 Geschäftsjahren. Bei Bietergemeinschaften genügt zum Nachweis des Mindest-Jahresumsatzes, wenn die Addition der nachgewiesenen Umsätze der Mitglieder derBietergemeinschaft die geforderte Mindest-Summe erreicht.
Jahresumsätze Technische Ausrüstung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung - des Jahresumsatzes im Leistungsbild Technische Ausrüstung der Anlagegruppen gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlage 15 Nr. 15.1; mindestens Jahresumsatz Technische Ausrüstung von netto 185 000EUR als Durchschnittswert aus den letzten 3 Geschäftsjahren.Bei Bietergemeinschaften genügt zum Nachweis des Mindest-Jahresumsatzes, wenn die Addition der nachgewiesenen Umsätze der Mitglieder derBietergemeinschaft die geforderte Mindest-Summe erreicht.
Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung; zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehende Mindest-Deckungssummen für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schädenvon jeweils 2 000 000 EUR. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5Jahren vorzusehen.Alternativ genügt eine schriftliche Bestätigung der Versicherung, die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Summen erreicht.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzleistungen des Bieters aus den letzten 5 Geschäftsjahren mit vergleichbaren Projekten. Als vergleichbar werden Planungsleistungen im Bereich Technische Ausrüstung definiert.
Projektleiter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorstellung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters
Bauleiter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorstellung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters
Referenzen
Eignung Projektleiter
Eignung Bauleiter
1. Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Ingenieur" berechtigt ist, durchVorlage des Eintragungsnachweises in die Ingenieurliste oder einer entsprechendenBescheinigung der Ingenieurkammer.Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für dieDurchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Ingenieur"benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage desEintragungsnachweises in die Ingenieurliste oder einer entsprechenden Bescheinigung derIngenieurkammer nachweist.2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" - dassdem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied derBewerbergemeinschaft zu erbringen.