Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden; Rathausumfeld - Landwirtschaftsgärtnerische Pf...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden
Neue Allee 2
67292
Kirchheimbolanden
Deutschland
+49 63524004408
+49 63524004600
vergabestelle@kirchheimbolanden.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXVHY4YDYHD32QBA

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXVHY4YDYHD32QBA/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten

Umfang der Leistung
Pflegearbeiten für die Dauer von 3 Jahren
Mehrere Pflegegänge im Jahr
Pflege der Pflanzflächen 500m2
Wässern Pflanzflächen und Gehölze 750m2
Wässern Bäume und Großsträucher 50 Stück
Gehölzschnitt 200lfdm
Formschnitt 20lfdm
Schnitt Dachlinden 4 Stück
Schnitt Rosenhochstämme 4 Stück
Mulch- und Düngearbeiten

Haupterfüllungsort

Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden
Neue Allee 2
67292
Kirchheimbolanden

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2027
31.12.2029

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2027
31.12.2029

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Grundsätzlich ist dem Angebot das Formblatt 124_LD Eigenerklärung oder alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung zur Eignung (EEE) ausgefüllt vorzulegen.

Kommt Ihr Angebot in die engere Wahl können zur Überprüfung folgende Unterlagen nachgefordert werden:

- Insolvenzplan: Ein rechtskräftig bestätigt Insolvenzplan (falls zutreffend)

- Unbedenklichkeitsbescheinigung: Eine aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes bzw. in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen erstellt

- Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie
der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind.

Die oben aufgeführten Unterlagen und Nachweise sind auch von jedem eingesetzten Unterauftragnehmer vorzulegen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Grundsätzlich ist dem Angebot das Formblatt 124_LD Eigenerklärung oder alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung zur Eignung (EEE) ausgefüllt vorzulegen.

Kommt Ihr Angebot in die engere Wahl können zur Überprüfung folgende Unterlagen nachgefordert werden:

- drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben zu benennen: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum

Die oben aufgeführten Unterlagen und Nachweise sind auch von jedem eingesetzten Unterauftragnehmer vorzulegen.

Sonstige

Dem Angebot ist eine ausgefüllte Mustererklärung 1 und/oder 3 nach LTTG beizulegen.

Die oben aufgeführten Unterlagen und Nachweise sind auch von jedem eingesetzten Unterauftragnehmer vorzulegen.

Vorzulegende Nachweise:
FB124_LD Eigenerklärung zur Eignung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung mit dem Auftragnehmer erfolgt nach einwandfreier und abgenommener Leistungserbringung auf
Rechnung. Nach den einschlägigen Haushaltsbestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz dürfen Zahlungen grundsätzlich nur für
bereits erbrachte Lieferungen / Leistungen erfolgen.

Rechnungen sind als E-Rechnungen über den Zentralen E-Rechnungseingang des Landes RLP (https://e-rechnung.service.rlp.de/)
einzureichen. Die zur Einreichung von E-Rechnungen erforderliche Leitweg-ID sowie evtl. weitere auszufüllende Mindestinhalte können unter https://www.kirchheimbolanden.de/de/vg-kirchheimbolanden-rathaus-finanzen/e-rechnungsverordnung-rheinland-pfalz.html eingesehen werden.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 18 VOL/B)
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.

Vertragsstrafen (§ 11 VOL/B)
Auf Vertragsstrafen wird verzichtet

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

05.11.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

23.12.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

- Das Angebot ist ausschließlich elektronisch, in verschlüsselter Form über die genutzte Vergabeplattform einzureichen (§ 9 bis § 11 VgV / § 7 UVgO / § 11a EU VOB/A). Die Einreichung von Angeboten in schriftlicher Form (Postweg oder persönliche Abgabe) sowie per E-Mail oder Fax ist unzulässig. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht über die Vergabeplattform eingehen, werden zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV / § 42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO / § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A).

- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen (gem. § 9 bis § 11 VgV / § 7 UVgO / § 11a EU VOB/A). Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten, sollten die Fragen spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist vorliegen. Bei verspätetem Eingang kann eine Beantwortung vor Fristende nicht mehr garantiert werden (vgl. § 20 Abs. 3 VgV / § 13 Abs. 4 UVgO / § 12a EU Abs. 3 VOB/A). Die Antworten werden anonymisiert und für alle Bieter einsehbar auf der Plattform bereitgestellt. Bieter sind im Sinne des Transparenzgebots verpflichtet, die Plattform bis zum Fristende regelmäßig selbstständig auf Aktualisierungen zu prüfen.

- Bieter, die die Vergabeunterlagen gemäß § 41 Abs. 1 VgV / § 29 Abs. 1 UVgO / § 11 Abs. 3 EU VOB/A ohne Registrierung anonym von der Vergabeplattform herunterladen, sind im Sinne der verfahrensrechtlichen Holschuld verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist fortlaufend selbstständig auf der Plattform über Bieterinformationen, Antworten auf Bieteranfragen oder Aktualisierungen der Vergabeunterlagen zu informieren. Eine Benachrichtigung oder Weiterleitung dieser Informationen durch die Vergabestelle erfolgt in diesem Fall nicht.

- Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit der Angebote sind Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sowie dem Leistungsverzeichnis unzulässig (§ 53 Abs. 7 VgV / § 40 Abs. 4 UVgO / § 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A). Bestehen aus Sicht des Bieters Unklarheiten, Widersprüche oder Regelungslücken in den Vergabeunterlagen, ist dieser verpflichtet, diese unverzüglich und zwingend vor Abgabe des Angebots mittels einer elektronischen Bieteranfrage über die Vergabeplattform mit der Vergabestelle aufzuklären. Wird eine rechtzeitige Anfrage zur Klarstellung unterlassen, geht dies zu Lasten des Bieters; ein nachträglicher Einwand ist im Oberschwellenbereich gemäß § 160 Abs. 3 GWB präkludiert und kann im Unterschwellenbereich nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ausgeschlossen sein. Dem Angebot dürfen keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder abweichende vertragliche Konditionen zugrunde gelegt werden. Ein Verstoß gegen diese Vorgaben - einschließlich eigenmächtiger Änderungen zur vermeintlichen Bereinigung von Unklarheiten - führt zwingend zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Verfahren (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV / § 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO / § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).

Bitte warten...