Kampfmitteluntersuchungen
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Verbandsgemeindeverwaltung
Am Rathaus 2
66892
Bruchmühlbach-Miesau
Deutschland
tatjana.goetzinger@vgbm.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXVHY4YDYHASSRUA

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXVHY4YDYHASSRUA/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Kampfmitteluntersuchung

Umfang der Leistung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau plant die Ausweisung eines neuen Gewerbegebiets ("Am Harzofen") in Bruchmühlbach-Miesau. Zu dessen Erschließung sind diverse Bodeneingriffe bis in verschiedene Tiefen vorgesehen. Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §9) ist dafür zu sorgen, dass eine Gefährdung durch Kampfmittel ausgeschlossen wird.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau beauftragte ein Ingenieurbüro mit der Bewertung eines potenziellen Kampfmittelverdachtes durch eine Luftbildauswertung mit historischer Recherche durchzuführen.
Laut Abschlussbericht befindet sich das Projektareal in der Nähe eines Bombenabwurfgebiets aus dem Zweiten Weltkrieg sowie von Stellungen und Bunkerbereichen.

Dementsprechend wurde das Baufeld der Kategorie 2 der Baufachlichen Richtlinie Kampfmittelräumung (BFR KMR) zugeordnet. Es besteht weiterer Handlungsbedarf hinsichtlich Kampfmitteluntersuchungen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau beauftragte ein Ingenieurbüro mit der Planung der Kampfmitteluntersuchungen in Form eines Sondier- und Räumkonzeptes entsprechend der BFR KMR und unter Berücksichtigung der landesspezifischen Anforderungen als Grundlage für die Durchführung von Kampfmittelsondierungen und Kampfmittelräumungen im betreffenden Baufeld.

Bundesland: Rheinland-Pfalz
Landkreis: Kaiserslautern
Verbandsgemeinde: Bruchmühlbach-Miesau
Ortsteil: Bruchmühlbach
Objekt: Gewerbegebiet "Am Harzofen"

Das Projektgebiet umfasst die Erschließungsflächen zur Entwicklung des Gewerbegebiets "Am Harzofen" und befindet sich am östlichen Ortsrand der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau. Das Areal weist eine Gesamtgröße von ca. 6,4 ha auf. Die untersuchungsrelevanten Flächen umfassen insgesamt ca. 4.500 m2. Unmittelbar nördlich des Projektgebiets verläuft die Bahnstrecke Homburg -Kaiserslautern. In einer Entfernung von etwa 200 m verläuft nördlich die Bundesautobahn A6. Südlich grenzt die Kaiserstraße / L395 zwischen Bruchmühlbach-Miesau und Hauptstuhl an das Projektgebiet an. Südwestlich schließt die Bruchstraße mit angrenzender Wohnbebauung an. Nördlich der Bahnstrecke befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb.
Der nördliche Teil des L-förmigen Projektareals wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Baufeldflächen im südlichen Teil bestehen überwiegend aus einer niedrigen bis mittelhohen, abschnittsweise auch dichten Vegetation mit Gräsern, krautigen Pflanzen, Sträuchern und einzelnen Gehölzen.
Teilweise handelt es sich um brachgefallene beziehungsweise ehemals landwirtschaftlich genutzte Flächen. In Teilbereichen ist die Vegetation stark verfilzt und weist einen hohen Deckungsgrad auf. Vereinzelt befinden sich kleinere Gehölze
und Buschgruppen innerhalb des Baufeldes oder an dessen Rand. Das Gelände ist insgesamt eben bis schwach geneigt und weist keine befestigten Flächen auf.

Entsprechend des Sondier- und Räumkonzeptes wurden folgende Kampfmittel-sondierungen und -räumungen als effektiv bewertet:

1.Vermessung und Markierung der Untersuchungsfläche.

2. Rodung und Freischnitt der Untersuchungsflächen: Fruchttragende Felder sollten abgeerntet sein, Wurzelstöcke sollten nach Möglichkeit oberflächennah abgetrennt werden, können aber vorerst im Boden verbleiben (Arbeiten erfolgen durch separate Beauftragung eines Unternehmens durch den AG)

3. EDV-gestützte Oberflächensondierung mit Magnetik (ca. 12.500 m2) entsprechend BFR KMR TS A-9.3.9 und nach Vorgaben der Landesarchäologie RLP im Bereich der Kampfmittelverdachtsflächen auf Wiesen-/Ackerflächen mit anschließender Auswertung von kampfmittelverdächtigen Störkörpern sowie potenzieller Überreste von Bunkeranlagen.

4. Einzelpunkträumung entsprechend BFR KMR TS A-9.4.5 auf Grundlage der Ergebnisse der Oberflächensondierung.

5. Durchführung von Suchschürfen im Bereich der Bunkeranlagen unter Begleitung des Denkmalschutzes.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Gewerbegebiet ,,Am Harzofen"
66892
Ortsteil Bruchmühlbach

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Beginn: Schnellstmöglich nach Auftragsvergabe
Ende: bis spätestens 31.03.2027

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Dem Angebot ist das Formblatt 124 Eigenerklärung oder alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung zur Eignung (EEE) ausgefüllt vorzulegen.

Kommt Ihr Angebot in die engere Wahl können zur Überprüfung folgende Unterlagen nachgefordert werden:

- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

-Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

-Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist

Die oben aufgeführten Unterlagen und Nachweise sind auch von jedem eingesetzten Nachunternehmer vorzulegen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Dem Angebot ist das Formblatt 124 Eigenerklärung oder alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung zur Eignung (EEE) ausgefüllt vorzulegen.

Kommt Ihr Angebot in die engere Wahl können zur Überprüfung folgende Unterlagen nachgefordert werden:

- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)

- Unbedenklichkeitsbescheinigung: Eine aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes bzw. in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen erstellt

- Freistellungsbescheinigung

Die oben aufgeführten Unterlagen und Nachweise sind auch von jedem eingesetzten Nachunternehmer vorzulegen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Dem Angebot ist das Formblatt 124 Eigenerklärung oder alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung zur Eignung (EEE) ausgefüllt vorzulegen.

Kommt Ihr Angebot in die engere Wahl können zur Überprüfung folgende Unterlagen nachgefordert werden:

-Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben

- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal

Die oben aufgeführten Unterlagen und Nachweise sind auch von jedem eingesetzten Nachunternehmer vorzulegen.

Sonstige

Die zur Kampfmittelräumung eingesetzte Fachfirma muss mit Abgabe des Angebotes die folgenden Eignungsnachweise erbringen:

- Erlaubnis nach §7 SprengG

- Nachweis über eine Haftpflichtversicherung (mind. 2,0 Mio. EUR
für Personen- und Sachschäden)

- Nachweis der verfügbaren Technologie mit Bezug auf die laut LV einzusetzenden Baumaschinen mit technischer
Schutzausrüstung, Sondiermethoden und
Vermessungsmethoden

- Nachweis der Kapazität an Fachtechnischem
Aufsichtspersonal Kampfmittelräumung mit Befähigung nach §20 SprengG

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B):
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.

Sicherheitsleistung für Mängelansprüche:
Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

03.12.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

30.12.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

03.12.2026 10:00 Uhr

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1. Form und Frist der Angebotsabgabe:
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch, in verschlüsselter Form über die genutzte Vergabeplattform einzureichen (§ 11a Abs. 1 VOB/A). Die Einreichung von Angeboten in schriftlicher Form (Postweg oder persönliche Abgabe) sowie per E-Mail oder Fax ist unzulässig. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht über die Vergabeplattform eingehen, werden zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A).

2. Bieteranfragen und Kommunikation:
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen (§ 11a Abs. 1 VOB/A). Um eine rechtzeitige Bearbeitung sowie die Gleichbehandlung aller Bieter zu gewährleisten, sollen Fragen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist übersandt werden. Fragen, die später als 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nur nach pflichtgemäßem Ermessen beantwortet; eine Beantwortung vor Fristende kann in diesen Fällen nicht garantiert werden (vgl. § 12a Abs. 3 VOB/A). Die Antworten werden in anonymisierter Form für alle Bieter einsehbar auf der Plattform bereitgestellt. Bieter sind im Sinne des Transparenzgebots verpflichtet, die Plattform bis zum Fristende regelmäßig selbstständig auf Aktualisierungen und Bieterinformationen zu prüfen.

3. Informationspflicht bei anonymem Download (Holschuld):
Bieter, die die Vergabeunterlagen ohne Registrierung anonym von der Vergabeplattform herunterladen, sind im Sinne ihrer verfahrensrechtlichen Holschuld verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist fortlaufend selbstständig auf der Plattform über Bieterinformationen, Antworten auf Bieteranfragen oder Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren. Eine Benachrichtigung oder Weiterleitung dieser Informationen durch die Vergabestelle erfolgt in diesem Fall nicht.

4. Unzulässigkeit von Änderungen; Rüge- und Hinweispflicht:
Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit der Angebote sind Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sowie dem Leistungsverzeichnis unzulässig (§ 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A). Angebote, die Änderungen an den Vergabeunterlagen enthalten, werden ausgeschlossen (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). Bestehen aus Sicht des Bieters Unklarheiten, Widersprüche oder Regelungslücken in den Vergabeunterlagen, ist dieser im Sinne der Kooperationsmaxime verpflichtet, die Vergabestelle unverzüglich und zwingend vor Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290
Trier
Deutschland
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