Rahmenvertrag Baugrunduntersuchungen/Baukontrolle
Baugrunduntersuchungen (geo-/abfalltechnisch), sowie entsprechende Kontrollprüfungen und Beratung während des Entsorgungsprozesses im Zuge von 27 Sanierungsmaßnahmen im Vollausbau.
Abfallrechtliche Erkundung im Zuge diverser Unterhaltsmaßnahmen im Asphaltbau (Sanierungsflächen ca. 80.000m2)
Zwei Mal stillschweigend jeweils ein Jahr
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Siehe genaue Angaben
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmens- oder leistungsbezogene Unterlagen nachzufordern.
Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Betriebshaftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Betriebshaftpflicht
Mindestumsatz Geschäftsjahre 2023-25
Garantie Abruf/Durchführung einer Leistung Baukontrolle <1 Kalendertag
Nachweis Gerätepool
Nachweis Bevollmächtigung EANV-Verfahren
Nachweis Referenzen Projektleitung
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen