Verfahrensangaben

Beschaffung von drei (3) Feuerwehrfahrzeugen - TSF-W

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Verbandsgemeinde Bad Marienberg
071435001000-001-90
Kirburger Straße 4
56470
Bad Marienberg
Deutschland
DEB1B
vergabestelle@bad-marienberg.de
0266162680
026616268201

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
07-0001801100000-05
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
+49 6131-16-2234
+49 6131-16-2113

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144210-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschaffung von drei TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wasser)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Fahrzeuge umfassen Fahrgestell, feuerwehrtechnischen Aufbau mit 1.000-Liter-Löschwassertank, umfangreiche Beladungs- und Ausrüstungslagerungen sowie die erforderliche feuerwehr- und straßenverkehrstechnische Ausstattung gemäß DIN EN 14530-17.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
422.310,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
56470 Bad Marienberg
Deutschland
DEB1B

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Preis/Grundpreis

Der Preis wird zu 40 % bewertet.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Technische Merkmale und Bedingungen

Die technischen Merkmale und Bedingungen werden zu 30 % bewertet.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Vergleichsinspektion

Die Vergleichsinspektionen werden zu 30 % bewertet.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.

Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierenden Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.

Die Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zugelassen.

Bieterfragen müssen ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform. Bieterfragen können nur bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig auf der Vergabeplattform registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf der Vergabeplattform zu registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlich auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen oder ein Austausch der Vergabeunterlagen stattgefunden hat. Unabhängig davon haben auch die registrierten Bieter die Pflicht (Holschuld) regelmäßig auf der Vergabeplattform nach Informationen/ Nachrichten/Änderungen des Auftraggebers Ausschau zu halten. Eine Benachrichtigung per E-Mail über neue Nachrichten/Informationen/Änderungen mittels der Bieterkommunikation über die Vergabeplattform kann nicht garantiert werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftersuchens trägt der anfragende Bieter. Die Angebote sind fristgerecht und ausschließlich elektronisch verschlüsselt über die Vergabeplattform einzureichen. Der Bieter verpflichtet sich mit Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber dem Auftraggeber, das Nachrichtenpostfach (Bieterkommunikation) für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem jeweiligen Vergabeverfahren zu nutzen und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers unerheblich sind.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

2
2

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Brandschutztechnik Görlitz GmbH, 02826 Görlitz
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Brandschutztechnik Görlitz GmbH
DE140509828
Mittleres Unternehmen
Dr.-Kahlbaum-Allee 15
02826
Görlitz
Deutschland
DED2D
info@btg-goerlitz.com
035816540
03581654180
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

28.09.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

422.310,00
EUR

Angaben zum Angebot

1 - 598568
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung