Beschaffung von drei TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wasser)
Die Fahrzeuge umfassen Fahrgestell, feuerwehrtechnischen Aufbau mit 1.000-Liter-Löschwassertank, umfangreiche Beladungs- und Ausrüstungslagerungen sowie die erforderliche feuerwehr- und straßenverkehrstechnische Ausstattung gemäß DIN EN 14530-17.
Der Preis wird zu 40 % bewertet.
Die technischen Merkmale und Bedingungen werden zu 30 % bewertet.
Die Vergleichsinspektionen werden zu 30 % bewertet.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierenden Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Die Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zugelassen.
Bieterfragen müssen ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform. Bieterfragen können nur bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig auf der Vergabeplattform registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf der Vergabeplattform zu registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlich auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen oder ein Austausch der Vergabeunterlagen stattgefunden hat. Unabhängig davon haben auch die registrierten Bieter die Pflicht (Holschuld) regelmäßig auf der Vergabeplattform nach Informationen/ Nachrichten/Änderungen des Auftraggebers Ausschau zu halten. Eine Benachrichtigung per E-Mail über neue Nachrichten/Informationen/Änderungen mittels der Bieterkommunikation über die Vergabeplattform kann nicht garantiert werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftersuchens trägt der anfragende Bieter. Die Angebote sind fristgerecht und ausschließlich elektronisch verschlüsselt über die Vergabeplattform einzureichen. Der Bieter verpflichtet sich mit Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber dem Auftraggeber, das Nachrichtenpostfach (Bieterkommunikation) für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem jeweiligen Vergabeverfahren zu nutzen und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers unerheblich sind.