Beschaffung von 2 Computertomographen (CT) und 2 Digitalen Substraktionsangiographieanlagen (DSA) in 2 Kombinationslosen jeweils inklusive 10-Jahres-Wartungsverträge und Baumaßnahmen.Von den vier Losen werden die Lose 1 und 2 zum festen Kombinationslos A sowie die Lose 3 und 4 zum festen Kombinationslos B zusammengefasst, d.h. die Lose 1 und 2 einerseits und die Lose 3 und 4 andererseits werden zwingend an denselben Bieter vergeben. (Die Losunterteilung der Lose 1 und 2 sowie der Lose 3 und 4 ist aus technischen Gründen der Darstellungsweise des Vergabeportals erforderlich, da ansonsten die Zuschlagskriterien nicht korrekt abgebildet werden können.)
Kombinationslos A:Los 1: 1 CT für die Notaufnahme inkl. Wartung (mindestens 10 Jahre)Los 2: 1 CT für die Radiologische Abteilung inkl. Baumaßnahmen und inkl. Wartung (mindestens 10 Jahre)
Kombinationslos B:Los 3: 1 DSA für den Hybrid-OP inkl. Wartung (mindestens 10 Jahre)Los 4: 1 DSA für die Radiologische Abteilung inkl. Baumaßnahmen und inkl. Wartung (mindestens 10 Jahre)
Die Baumaßnahmen in Los 2 und Los 4 in der Radiologischen Abteilung werden vom jeweiligen Auftragnehmer als Generalunternehmer ausgeführt. Aufgrund der bestehenden Verzahnungen der Baumaßnahmen in Los 2 und 4 müssen sich die Auftragnehmer der beiden Lose eng abstimmen und zusammenarbeiten.
Die erforderlichen Baumaßnahmen für den Hybrid-OP und die ZNA werden bauseits durchgeführt, müssen vom Bieter jedoch benannt und die Größenordnung beziffert werden.
Sofern die Geräte nach Ablauf der Laufzeit des jeweiligen Wartungsvertrages noch weiterbetrieben werden können / sollen, kann der Wartungsvertrag bis zur Außerbetriebnahme ggf. mit angepassten Leistungen jeweils um 12 Monate verlängert werden.
Für alle Geräte werden in den Leistungsverzeichnissen diverse Bedarfspositionen für fachspezifische Funktionalitäten abgefragt.
Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind.Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen.Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen.
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen.Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten beider Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Es können alle Unternehmensbezogenen Nachweise / Erklärungen nachgefordert werden.In Ihrem eigenen Interesse - um einen Ausschluss aus dem Verfahren zu vermeiden - fügen Sie jedoch bitte alle geforderten Nachweise / Erklärungen bereits Ihrem Teilnahmeabtrag bei.
In der Angebotsphase können angebotsbezogene Nachweise / Erklärungen / Dokumente nachgefordert werden, sofern sie sich nicht auf Preise beziehen.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird um Vorlage eines Berufs-/Handelsregisterauszuges gebeten. Dieser darf nicht früher als 3 Monate vor dem Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt sein. Um Angabe, ob eine Eintragung in einer Berufsgenossenschaft besteht, wird gebeten.
Zur Beurteilung, ob der Bieter zur Erbringung des Auftrags wirtschaftlich in der Lage ist, möchte sich der Auftraggeber ein allgemeines Bild von dem Bieter machen. Daher reicht der Bieter eine kurze Unternehmensbeschreibung nebst Organigramm der Unternehmens- und gegebenenfalls Konzernstruktur sowie eine Übersicht über etwaige Zweigniederlassungen ein. Zudem ist anzugeben, ob der Bieter ein KMU im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Union ist.
Der Bieter hat JE KOMBINATIONSLOS eine Haftpflichtversicherung mit den im Eignungsformblatt (Anlage 1.2) genanntenBedingungen vorzuhalten (dies sind: Geforderte Versicherungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden: mind. 15 Mio. EURGeforderter Versicherungsumfang: Für mindestens jeweils 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr(2-fache Maximierung der Versicherungssumme)(d.h. mindestens 30 Mio. EUR / Kalenderjahr)
Den Nachweis des Bestehens einer ausreichenden Versicherung hat er durch Erklärung der Angaben zu seiner Versicherung im Eignungsformblatt zu führen. Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers hat er einen Nachweis durch die Versicherung zu erbringen.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
KOMBINATIONSLOS 1: Es wird der kumulierte Nettojahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 Kalenderjahre von mindestens 1.500.000 EURO netto gefordert.KOMBINATIONSLOS 2: Es wird der kumulierte Nettojahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 Kalenderjahre von mindestens 1.500.000 EURO netto gefordert.
Der Auftraggeber möchte sich zur Absicherung der ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung ein Bild von der Zahlungsfähigkeit des Bieters machen. Daher hat der Bieter seinen Liquiditätsstatus durch eine aktuelle Unbedenklichkeitserklärung seines Kreditinstituts oder einer entsprechenden Erklärung seines Steuerberaters (jeweils nicht früher als drei Monate vor Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt) nachzuweisen.
Gefordert wird eine Erklärung zum Lieferkettenmanagement und Lieferkettenüberwachungssystem. Auf Anforderung sind zudem alle Auskünfte und Informationen zu erteilen, die für die gesetzliche Risikoanalyse nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz benötigt werden, gegebenenfalls auch für Vorlieferanten.
Der Auftraggeber hält zur sachgerechten Ausführung des Auftrags eine adäquate Anzahl an Beschäftigten und Führungskräften für erforderlich. Es wird daher um Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren und aktuell gebeten.
Der Auftraggeber hält zur sachgerechten Ausführung des Auftrags eine adäquate Anzahl an Beschäftigten für erforderlich. Es wird daher um Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Belegschaft in den letzten drei Jahren und aktuell gebeten.
Die Leistungen, die für den Bewerber/Bieter durch Unterauftragnehmer erbracht werden, sind zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer sind vorzulegen.
Teil 1.) Mindestanforderungen: - Es müssen je Kombinationslos mindestens drei nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen eingereicht werden. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf die ausgeschriebenen Geräte.- Mindestens ein Referenzgeber weist als Maximalversorger eine Bettenanzahl von mehr als 900 Betten vor. - Als in den letzten drei Jahren erbracht gelten Leistungen, die in diesem Zeitraum beendet, durchgeführt oder begonnen wurden. Sofern innerhalb der letzten drei Jahre mit der Leistung begonnen wurde, muss zumindest die Hälfte der Leistungen zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Erklärung erbracht worden sein.Für jede wertungsfähige Referenz sind folgende Angaben zu machen:- Name des Referenzgebers mit Adresse- Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer- Art des Referenzgebers: öffentlicher oder privater Auftraggeber- Bettenanzahl der Referenzeinrichtung - Zeitraum der erbrachten Leistungen- Auftragswert des Referenzauftrags in EUR netto- Beteiligungsform des Bieters am Referenzprojekt- Kurzbeschreibung des Projekts- Darstellung der Vergleichbarkeit zum Projekt der Vergabestelle
Teil 2.) Mindestanforderungen:- Es muss je Kombinationslos mindestens eine nach Art und Umfang vergleichbare Referenz eingereicht werden. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf die ausgeschriebenen Bauleistungen.Für jede wertungsfähige Referenz sind in der Anlage 1.2A für Kombinationslos A und 1.2B für Kombinationslos B "Eigenerklärung zu den Referenzen" folgende Angaben zu machen:- Name des Referenzgebers mit Adresse- Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer- Art des Referenzgebers: öffentlicher oder privater Auftraggeber- Bettenanzahl der Referenzeinrichtung - Zeitraum der erbrachten Leistungen- Auftragswert des Referenzauftrags in EUR netto- Beteiligungsform des Bieters am Referenzprojekt- ggf. Ausführendes Bauunternehmen und dessen Beteiligungsform am Referenzobjekt- Kurzbeschreibung des Projekts- Darstellung der Vergleichbarkeit zum Projekt der Vergabestelle
Nachweis, dass das Unternehmen gem. DIN EN ISO 13485 und ISO 9001 (oder gleichwertig) zertifiziert ist.Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogene Unternehmen (d.h. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und sämtliche Nachunternehmer) über diese aktuellen Zertifizierungen.
Angaben/Nachweise zur Informationssicherheit Nachweis, dass das Unternehmen gem. DIN EN ISO 27000 (oder gleichwertig) zertifiziert ist.Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogene Unternehmen (d.h. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und sämtliche Nachunternehmer) über diese aktuellen Zertifizierungen.
Investitionskosten Gerät inkl. Installation, Abnahme, Mitarbeitereinweisung
Wartungs-/Instandhaltungsleistungen für 10 Jahre
Der Bieter bepreist die erforderlichen bauseitigen Leistungen, die vom AG durchgeführt werden.
Gerätequalität
Nutzer des Auftraggebers bewerten einen Referenzbesuch.
Der Bieter erbringt die erforderlichen Planungs- und Umbaumaßnahmen selbst.
Der Bieter erbringt die erforderlichen Planungsleistungen und Umbaumaßnahmen.