Stadtgebiet Koblenz_Reinigung und Wartung von Sinkkästen
VO: VOL/A Vergabeart:  Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Verfahrensangaben

Verfügbare Formulare

Dateiname Typ Aktion
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Adressen / Auftraggeber

Adresse der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle

Stadt Koblenz
Willi-Hörter-Platz 1
56068
Koblenz
Deutschland
09 - ZVS
+49 261-1290
+49 261-1291010
angebote.zvs@stadt.koblenz.de
https://www.koblenz.de

Adresse der den Zuschlag erteilenden Stelle

Ja

Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind

Ja

Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können *

Angebote

Angebotsfrist

04.11.2026 / 09:30 Uhr

Art der akzeptierten Angebote

  • Elektronisch in Textform
  • Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur
  • Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur

Nebenangebote

Nein
Auftragsgegenstand

Leistungsbeschreibung

Der Kommunale Servicebetrieb Koblenz (AG) schreibt die Reinigung und Wartung von Sinkkästen im Stadtgebiet Koblenz öffentlich nach UVgO aus.

Leistungsort

Hauptleistungsort

Stadtgebiet Koblenz
56068
Koblenz

Weitere Leistungsorte

Bezeichnung Postanschrift PLZ Ort
Es wurden keine weiteren Leistungsorte angegeben

Ausführungsfristen

Tage ab Auftragsvergabe
Monate ab Auftragsvergabe
18.01.2027 14.12.2027
Bedingungen
Vertragsstrafe gem. § 11 VOL/B
0,2 v. H. für jede vollendete Woche desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann.

Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer begrenzt.
Der AG behält sich vor, die Rechnungsabwicklung in Umsetzung der eRechnung spätestens zum 01.01.2027 elektronisch zu fordern.
Rechnungen sind gemäß den Vorgaben der Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz - ERechVORP) vom 22. Dezember 2023 (GVBl. 2024, 33) in der jeweils geltenden Fassung einzureichen. Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass Rechnungen, die nicht nach den Vorgaben der ERechVORP gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen. Eventuell hieraus entstehende zusätzliche Aufwände sind mit der Angebotserstellung abgegolten und werden nicht gesondert übernommen.

Informationen zur eRechnung siehe beigefügte Anlage "Informationen zum Einreichen elektronischer Rechnungen_24.02.2026"
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX:
Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.
Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung herangezogene Preis
a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten
Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H.,
b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von
10 v. H.
berücksichtigt.
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben.

Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt.
Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt.
Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung / der Freigabe der Unterlagen auf der e-Vergabeplattform.


Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen.
o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal
o Gewerbeanmeldung
o Handelsregisterauszug
o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer
o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)
o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
- Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung
- Mustererklärung zum Landestariftreuegesetz-LTTG


Unterlagen, die bei Bedarf vorzulegen sind:
- Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Rechtsform Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Vergabeunterlagen

Angaben zu Preis und Zahlungsbedingungen

Nein
Wertung

Wertungsmethode

Sonstiges

Sonstige Informationen für Bieter / Bewerber

Elektronische Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.

Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet


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