Aufgrund des wachsenden Bedarfs der Schule sowie des Anspruchs, Inklusion, Integration und eine qualitativ hochwertige pädagogische Arbeit bestmöglich zu unterstützen, sollen zusätzliche Räumlichkeiten geschaffen werden. Ziel ist es, differenzierte Lernumgebungen bereitzustellen, die eine individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern sowie die Arbeit in kleinen Lerngruppen ermöglichen.Auf Grundlage eines freigegebenen Raumprogramms sind drei neue Unterrichts- und Differenzierungsräume mit Nutzflächen zwischen ca. 30 m² und 70 m² vorgesehen.
TGA-Planung für die Aufstockung 2.OG in Holzbauweise auf Grundlage der Machbarkeitsstudie und gemäß vorliegender Baugenehmigung. TGA-Planung für die Erneuerung der Prallwand in der Sporthalle der Schule.
2.1 Angaben zur Mitarbeiterzahl gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und 8 VgV2.2 Angaben zum Umsatz entspr. Dienstleistungen des Bewerbers gem. § 45 Abs. 4 VgV2.3 Namen/Qualifikationen der Leistungserbringer gem. § 122 Abs. 2 GWB und § 46 VgV
3.1 persönliche Referenzen des Büros
Anwesenheit der BauleitungVertretung und Zeitschiene um zur Baustelle zu gelangen
Welche nachhaltigen Maßnahmen werden umgesetzt?
Wie sieht die Projektorganisation aus?Welche Maßnahmen zur Einhaltung vorgegebener Termine werden getroffen?
Welche Maßnahmen sind vorgesehen zur Einhaltung des vorgegebenen Kostenbudgets?
Darstellung der Arbeitsweise bei vergleichbaren Projekten,
Darstellung der Motivation - Weshalb bewirbt man sich für dieses Projekt ?
Darstellung des Umgangs mit auftretenden Problemen (Nachträge, Terminverschiebung...)
Darstellung des Kommunikationsablaufs im Gesamtprojekts
Darstellung der technischen Ausstattung
Bewertung der Zustimmung zu den Vertragsbedingungen
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 - 4 GWB hin.Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
Elektronische Kommunikation:Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Datenschutzgrundverordnung:Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Stadtverwaltung KoblenzZentrale VergabestelleWilli-Hörter-Platz 156068 Koblenzüberwww.rlp.vergabekommunal.de
Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
Gem. § 56 Abs. 2 VgV wird folgende Regelung angewendet:Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Unterlagen, die im Rahmen der Werungskriterien mit Punkten versehen sind, werden nicht nachgefordert.
Auch für die nachfolgenden Ausschlussgründe richtet sich deren Anwendung nach den Regelungen des GWB, §122 ff., sowie §57 VgV
Unterlagen gemäß Bewerberbogen:1.1 Angaben zur Bewerbung1.2 Angaben zum Bewerber / Bewerbergemeinschaften1.3 Angaben zu möglichen Unteraufträgen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV und § 47 VgV1.4 Erklärung zu Ausschlussgründen nach den §§122 - 124 GWB1.5 Erklärung zu Ausführungs- und Lieferinteressen § 73 Abs. 3 VgV1.6 Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung / Zusammenarbeit1.7 Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen1.8 Berufs- oder Handelsregisterauszug § 44 Abs. 1 VgV1.9 Bescheinigung Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV1.10 Eigenerklärung zur Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorgaben des GWB1.11 Datenschutzgrundverordnung1.12 Bestätigung und Unterschrift
Mit dem Angebot sind einzureichen:Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.
Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX:Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angeboteines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertungherangezogene Preisa) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H.,b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H.berücksichtigt.Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den diebevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe istder Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben.
Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlichgleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt derAusschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Aus-bildungsplätze bereitstellt oder sich an derberuflichen Erstausbildung beteiligt.Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. EineAnwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einemausländischen Bieter abgegeben wurde.
Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen:Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlichgleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt derAusschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung derGleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt.Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. EineAnwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einemausländischen Bieter abgegeben wurde.
Mit dem Angebot /Auf VerlangenUnterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind- Bewerberbogen mit allen erforderlichen Anlagen- Eigenerklärung EU_Verordnung- Mustererklärung nach dem LTTG- Honorarangebot