Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Dienstleistung von Flockungsmittel für das Klärwerk Koblenz. Die Kläranlage Koblenz behandelt hauptsächlich kommunales Abwasser. Laut Bescheid hat sie eine Ausbaugröße von 320.000 EW. Mit einem Einwohnerwert von rund 154.000 EW (in 2022) behandelt sie jedoch weniger Fracht als ursprünglich vorgesehen. 126.000 Einwohner sind reell angeschlossen (Einwohnerzahl EZ). Die restlichen 28.000 Einwohnergleichwerte (EWG) sind industriellen Ursprungs (EZ+EWG=EW). Damit ergibt sich ein Industrieanteil des zu behandelnden Abwassers von rund 18%. Haupteinleiter sind die Papierindustrie, das Metallgewerbe und eine Mälzerei.Die maschinelle Faulschlammentwässerung erfolgt mit zwei Dekantern (X4E-4/454, BJ 2023). Die Entwässerung soll mit bestmöglichem Austrags TR bei optimalem Polymerbrauch durchgeführt werden. Der Abscheidegrad liegt bei > 98% (gem. DWA M-383); das Zentrat wird zurück zur Kläranlage geleitet. Für die Eindickung und Entwässerung wird ein Emulsionspolymer eingesetzt.Der anfallende Überschussschlamm wird mit drei Zentrifugen (GEA UCD 346 BJ 2012) unter Einsatz von Emulsionspolymeren maschinell eingedickt.
Lieferung und Dienstleistung von Flockungsmittel
Die Punkte ergeben sich aus den im Leistungs- und Preisverzeichnis gemachten Angaben jedes Bieters. Diese Angaben sind im Auftragsfall bindend und werden Vertragsbestandteil. Die maximal erreichbare Punktzahl sind 10 Punkte
Die Punkteermittlung erfolgt für den Anwendungsfall " Faulschlammentwässerung mit Zentrifuge " .Alle Produktproben werden im Vergleich zur aktuell auf dem Klärwerk eingesetzten Produktkombination ( Referenz ) hinsichtlich ihrer Eignung für den Anwendungsfall beurteilt. Die maximal erreichbare Punktzahl ist 35 Punkte.
Ein Ergebnis von 0 Punkten führt zum direkten Ausschluss an diesem Vergabeverfahren.
Das Angebot mit den niedrigsten Jahreskosten erhält die maximal erreichbare Punktzahl von 55 Punkten. Die Punkteverteilung aller weiteren Angebote wird zur niedrigsten Wertungssumme ins Verhältnis gesetzt und errechnet sich wie folgt:Erreichte Punktzahl = (55 x niedrigste "Jahreskosten" ) / " Jahreskosten" des eigenen AngebotsDie Jahreskosten in Euro/ a werden durch den AG durch Bildung des Produktes aus dem Nettoangebotspreis in Euro/ k gHW laut Punkt 7 des Leistungs- und Preisverzeichnisses, dem durch die externe Gutachterin ermittelten Polymerbedarf in kgHW / MgTM laut Punkt 11 der Leistungsbeschreibung und der entwässerten Schlammmenge ( Schlammaustrag) von 37.626 MgTM/ a ( Durchschnitt 2024/2025) ermittelt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 - 4 GWB hin.Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
Elektronische Kommunikation:Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Datenschutzgrundverordnung:Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Stadtverwaltung KoblenzZentrale VergabestelleWilli-Hörter-Platz 156068 Koblenzüberwww.rlp.vergabekommunal.de
Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
Auch für die nachfolgenden Ausschlussgründe richtet sich deren Anwendung nach den Regelungen des GWB, §122 ff., sowie §57 VgV
Mit dem Angebot sind einzureichen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen.o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonalo Gewerbeanmeldung o Handelsregisterauszug o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Angebot sind einzureichen:Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.
Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX:Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angeboteines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertungherangezogene Preisa) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H.,b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H.berücksichtigt.Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den diebevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe istder Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben.
Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlichgleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt derAusschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Aus-bildungsplätze bereitstellt oder sich an derberuflichen Erstausbildung beteiligt.Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. EineAnwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einemausländischen Bieter abgegeben wurde.
Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen:Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlichgleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt derAusschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung derGleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt.Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. EineAnwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einemausländischen Bieter abgegeben wurde.
Mit dem Angebot /Auf VerlangenUnterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind- Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Rechtsform Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die geforderten Nachweisen sind von jedem Bieter der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.- Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen- Schlammprobe mit Dokumentation- Eigenerklärung EU_Verordnung- Bieterangaben gem. Bieterangabenverzeichnis sowie S. L1 bis L5
Die Nachforderung von Unterlagen ist ausgeschlossen.
Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen