Berichtigungen

Neubau der Anne-Frank-Realschule plus in 56410 Montabaur; Gewerk: 21 Bodenbelagarb...

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Berichtigungen

Änderung/en
23.09.2026 08:12 Uhr
Fehlerhafte Angaben korrigiert

Das der Ausschreibung mit Auftragsbekanntmachung vom 27.08.2026 zugrundeliegende Leistungsverzeichnis enthält in den Positionen 3.40 und 3.70 einen Teil der zu erbringenden Leistung und beschreibt dort die geforderte Fugenmasse. Nachfolgend erlauben wir uns, die betroffene Positionen zusammen zu betrachten. Die Text aus dem Leistungsverzeichnis beschreibt die gewünschten technischen Eigenschaften, wie folgt:

"Zulage für das sorgfältige, exakte Anarbeiten der Kautschuk-Bodenbeläge der Vorpositionen an aufgehende oder höhengleich angrenzende Bauteile an denen keine Sockelleisten zur Ausführung kommen.
Die Anschlussfuge zwischen Kautschukbelag und aufgehendem oder höhengleich angrenzendem Bauteil bleibt sichtbar. Der Kautschukbelag ist so exakt zu dem Bauteil abzuschneiden, dass die Anschlussfuge über die gesamte Bauteillänge eine einheitliche, gleichbleibende Fugenbreite von ca. 5 mm aufweist.
Abschließend Fuge vollvolumig mit geeigneter dauerelastischer, silikonfreier 1-K Fugenmasse mit einer Shore Härte von 70-80 Shore A nach ISO 7619, ohne zusätzlich erforderliche Versiegelung, abgestimmt auf den Bodenbelag der Vorposition, nach Empfehlung des Herstellers hinterfüllen."

Der zweite Absatz beschreibt die gewünschte Fugenversiegelung wie folgt:
"Anschlüsse an aufgehende Bauteile oder Bodenprofile, etc. mit geeigneter dauerelastischer, silikonfreier Fugenmasse mit einer Shore Härte von 70-80 Shore A nach ISO 7619, ohne zusätzlich erforderliche Versiegelung, abgestimmt auf den Bodenbelag der Vorposition, nach Empfehlung des Herstellers verfugen. Einbaubereiche: z.B. an Übergängen zu anderen Bodenbelägen"

Die vorgenannten spezifischen Leistungsvorgaben sind mithin im vorliegenden Fall durch den Auftragsgegenstand gem. § 7 EU Abs. 2 Satz 1 VOB/A gerechtfertigt. Dies ist der Fall, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Einschätzung, ob spezifische, wettbewerbseinengende Vorgaben gerechtfertigt sind, ein Beurteilungsspielraum zu. Er trägt für das Vorliegen der Gründe die Darlegungslast.

Die angegebene Leistungsspezifikation ist erforderlich, da es sich bei dem zugrundeliegenden Neubau um einen Schulneubau in nachhaltiger Bauweise und mit einem aufeinander abgestimmten Farb- und Gestaltungskonzept handelt. An die zu verbauende Produkte sind daher besondere Anforderungen an Nachhaltigkeit und Standfestigkeit zu stellen. Der Boden ist im Zuge seiner Nutzungsdauer einer erheblichen Beanspruchung, insbesondere durch herumtobende Kinder in ausreichend großer Zahl ausgesetzt und muss dieser dauerhaft standhalten können.

Das Leistungsverzeichnis wurde in der Vergangenheit hinsichtlich des Bodenmaterials bereits angepasst. Im Zuge dessen wurde es leider versäumt, auch die Daten zum Fugenmaterial an die neu geforderten Eigenschaften des Bodens anzupassen.

Das Leistungsverzeichnis wurde unter Abwägung dieser Kriterien überarbeitet und die mit Stand der Auftragsbekanntmachung geforderten Leistungsspezifikationen nunmehr weiter gefasst. Hierzu werden wir der Ausschreibung ein neues Leistungsverzeichnis zu Grunde legen, in der es inhaltliche Änderungen zu den betroffenen Leistungspositionen geben wird. In den Positionen 3.40 und 3.70 wurde die Angabe "Shore Härte von 70-80 Shore A" entfernt. Um die Produktvielfalt zu erhöhen, werden nunmehr Dichtstoffe mit einer Härte von > 40 Shore-A zugelassen.

Position 2.70
schließen von Löchern und Unebenheiten bis 0,3m²
Löcher und Unebenheiten bis 15 mm ausgleichen mit einer zementären Spachtelmasse, emissionsarm (enentspr.
GEV-EMICODE EC 1 oder gleichwertig), sowie nachfolgendes Vorstreichen mit nachbeschr. Grundierung.

Position 2.80
Unebenheiten/Toleranzen, spachteln/ausgleichen, flächig, Ebenheitsklasse E3
Ganzflächiges Spachteln des Untergrundes mit einer stuhlrollengeeigneten, zementären, selbstverlaufenden,
(entspr. GEV-EMICODE EC 1 oder gleichwertig) emissionsarmen und kaseinfreien Spachtelmasse in der
Rakeltechnik gemäß Herstellerangaben.
Zur Einhaltung der Ebenheitsklasse E3 nach Merkblatt 02 des Zentralverbands Parkett- und Fußbodentechnik
sowie Bundesverbands Estrich und Belag e.V., Schichtdicke mindestens 3 mm.
Entlüften der frisch eingebrachten Spachtelschicht mit einer Stachelwalze zur Erzielung einer optimalen
Oberfläche.
Zwischenschliff der gespachtelten Flächen mit einer geeigneten Einscheibenmaschine, danach gründliches
Reinigen mit einem geeigneten Industriestaubsauger.

Position 2.90
Vorstrich/Grundierung
Voranstrich/Grundiereung für nachbeschriebenen Kautschuk-Bodenbelag als Haftbrücke gemäß
Herstellerangaben vorstreichen, lösemittelfrei, emissionsarm (entspr. GEV-EMICODE EC 1 oder gleichwertig)

Position 3.40
Anarbeiten Kautschuk-Bodenbelag an Bauteile ohne Sockelleiste inkl. Verfugung
Zulage für das sorgfältige, exakte Anarbeiten der Kautschuk-Bodenbeläge der Vorpositionen an aufgehende
oder höhengleich angrenzende Bauteile an denen keine Sockelleisten zur Ausführung kommen.
Die Anschlussfuge zwischen Kautschukbelag und aufgehendem oder höhengleich angrenzendem Bauteil bleibt
sichtbar. Der Kautschukbelag ist so exakt zu dem Bauteil abzuschneiden, dass die Anschlussfuge über die gesamte
Bauteillänge eine einheitliche, gleichbleibende Fugenbreite von ca. 5 mm aufweist.
Abschließend Fuge vollvolumig mit geeigneter dauerelastischer silikonfreier 1-K Fugenmasse, Farbton gem.
Bemusterung, mit einer Shore Härte von >40 A nach ISO 7619, ohne zusätzlich erforderliche Versiegelung,
abgestimmt auf den Bodenbelag der Vorposition, nach Empfehlung des Herstellers hinterfüllen

Position 3.70
Fugenversieglung
Anschlüsse an an Aufgehende Bauteile oder Bodenprofile, etc. mit geeigneter dauerelastischer silikonfreier 1-K
Fugenmasse, Farbton gem. Bemusterung, mit einer Shore Härte von >40 A nach ISO 7619, ohne zusätzlich
erforderliche Versiegelung, abgestimmt auf den Bodenbelag der Vorposition, nach Empfehlung des Herstellers
hinterfüllen.

22.09.2026
Änderung/en
29.08.2026 15:10 Uhr
Fehlerhafte Angaben korrigiert

Das der Ausschreibung mit Auftragsbekanntmachung vom 17.08.2026 zugrundeliegende Leistungsverzeichnis enthält in den Positionen 3.10 und 3.20 einen wesentlichen Teil der zu erbringenden Leistung und beschreibt dort die geforderten Bodenbeläge. Da sich die Positionen nur in Hinblick auf die Rutschfestigkeit unterscheiden, erlauben wir uns nachfolgend die betroffene Position zusammen zu betrachten. Die ersten beiden Absätze der Position beschreiben ausschließlich die gewünschten technischen Eigenschaften, wie folgt:
"Bodenbelag aus Kautschuk DIN EN 1817, homogen, granulatgemustert, Einstufung DIN EN ISO 10874 Gewerblich/Industriell: Klasse 34/42, geeignet für Stuhlrollen DIN EN 12529 Typ W, Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 CFL-s1, Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 9 ASR A1.5/1,2, Dicke 2 mm, Bahnenbreite 1,2-1,3m, Oberfläche glatt, beschichtungs- und lackfrei, geeignet für unverfugte Verlegung, Baustoffklasse B1 (schwerentflammbar),sonstige technische Eigenschaften gem. "VORBEMERKUNGEN KAUTSCHUK-BODENBELAG" auf vollflächig gespachtelten Untergrund, mit Fußbodenheizung, Spachtelung wird gesondert vergütet, unverfugte Verlegung, vollflächig kleben,"

Der dritte Absatz beschreibt die gewünschten optischen und gestalterischen Eigenschaften, so wie sie im Materialkonzept des der Ausschreibung zugrundeliegenden Neubaus mit allen umliegenden Materialien geplant und vorgesehen sind:
"Grundfarbe: NSC S 2020-G80Y, Lichtreflexionsgrad (LRV) (Y10-value) = 50,73 Kontrastierte Granulateinstreuung, dreifarbig, hellgrün/beige/braun, Oberflächenanteil der kontrastierten Einstreuung 30%"
Bei den gestalterischen Beschreibungen soll es sich nicht um "exakte" Vorgaben, sondern um Richtwerte handeln. Ebenso soll es sich bei der Angabe "Noraplan Signa 7060" oder gleichwertig" nicht um eine Einschränkung auf ein einzelnes Farbmuster eines einzelnen Herstellers handeln, sondern lediglich auf das gewünschte optische Erscheinungsbild verwiesen werden. Dies erklärt sich aus unserer Sicht auch aus dem Umstand, dass in der Bemusterungsposition Pos. 1.10 hervorgeht, dass "3 x Flächenmuster Kautschuk (Farbabstufungen grün, "noraplan Signa Farbe 7060" o. gleichwertig)" vorzulegen sind.
Die vorgenannten spezifischen Leistungsvorgaben sind mithin im vorliegenden Fall durch den Auftragsgegenstand gem. § 7 EU Abs. 2 Satz 1 VOB/A gerechtfertigt. Bei dem zugrundeliegenden Neubau handelt es sich um einen Schulneubau in nachhaltiger Bauweise und mit einem aufeinander abgestimmten Farb- und Gestaltungskonzept. An die zu verbauende Produkte sind daher besondere Anforderungen an Nachhaltigkeit und Standfestigkeit zu stellen. Der Boden ist im Zuge seiner Nutzungsdauer einer erheblichen Beanspruchung, insbesondere durch herumtobende Kinder in ausreichend großer Zahl ausgesetzt und muss dieser dauerhaft standhalten können. Um die Wirtschaftlichkeit des einzubauenden Bodenbelags während der gesamten Nutzungsdauer sicherzustellen, wird aus Kosten- und Umweltgründen ein Reinigungs- und Pflegesystem ohne Beschichtung vorgeschrieben. Der angebotene Bodenbelag muss deshalb über eine so dichte, geschlossene und leicht zu reinigende Oberflächenbeschaffenheit verfügen, dass eine zusätzliche Beschichtung, werksseitig oder vor Ort nachträglich aufgebracht, nicht erforderlich ist. Die geforderte Rutschsicherheitseinstufung nach EN 16165 muss durch die produkteigene Beschaffenheit des Bodenbelags erreicht werden.
Das Leistungsverzeichnis wurde unter Abwägung dieser Kriterien überarbeitet und die mit Stand der Auftragsbekanntmachung geforderten Leistungsspezifikationen nunmehr weitergefasst. Hierzu werden wir der Ausschreibung ein neues Leistungsverzeichnis zu Grunde legen, in der es inhaltliche Änderungen zu den betroffenen Leistungspositionen geben wird. In den Positionen 1.10, 3.10, 3.20 sowie den "VORBEMERKUNGEN KAUTSCHUK-BODENBELAG" unter Gliederungspunkt 3 sind die gestalterischen Parameter und technischen Eigenschaften auf ein verträgliches Maß entschärft. Die Angabe "Noraplan Signa 7060 oder gleichwertig" wurde entfernt. Der geforderte Nachweis der Lebensdauer wurde ersetzt durch die Angabe der Abriebklasse. Hervorzuheben ist, dass weiterhin nur Bodenbeläge, ohne Beschichtung aus den n. g. Gründen zugelassen werden. Diese Entscheidung ist darin begründet, dass keine "Abnutzungsschichten" gewünscht sind, welche im Laufe der Nutzung erneuert werden müssen oder durch ungleichmäßige Abnutzung die Optik des Bodenbelags beeinträchtigen.

Zur Bemusterungen der vorgesehenen Materialien, Bauteile und Oberflächen sowie Farben,
sind dem AG vor Ausführung folgende Muster zur Genehmigung vorzulegen:
- 3 x Objektbezogenes Flächenmuster Kautschuk >0,1m², mit verschiedenen Einstreuungen und
Helligkeitsabstufungen gem. den nachfolgenden Gestalterischen Vorgaben:
(technische Qualität gemäß Positionsbeschrieb)
Als gestalterische Vorgabe gelten gemäß nachstehender Abbildung:
- hellgrüner Grundton (NSC S 2020-G80Y) sowie leichte Farbabstufungen in Helligkeit und Sättigung.
- Lichtreflexionsgrad (LRV) (Y10-value) = 48,0 - 54,0
- cremefarbene Einstreuungen (mittlere Größe der Einstreuung 4-8mm²)
- hellbraune Einstreuungen (mittlere Größe der Einstreuung 4-8mm²)
- grüne Einstreuungen
- Oberflächenanteil der Einstreuungen (in Summe) 20-30%
- 3 x Holz-Sockelleisten je 1m gemäß Positionsbeschrieb, lasiert, mit unterschiedlich starker Pigmentierung
- 1 x Abschlussleiste Aluminium gem. Pos. 3.50, Länge: 1m
- 1 x Bewegungsfugenprofil Aluminium gem. Pos. 3.60, Länge: 1m
- 3 x Farbvarianten Dichtstoffe, farbig angepasst zum Bodenbelag
(Nachweis der optischen Anforderungen: Farbgebung, Farben der Einstreuung, Anteil der Einstreuung)
Die Bemusterung ist binnen 6 Wochen nach der Beauftragung vorzulegen (Übergabe auf der Baustelle oder Versand an den AG

3.0 VORBEMERKUNGEN KAUTSCHUK-BODENBELAG

1. Verarbeitungsrichtlinien
Die Verarbeitungsrichtlinien des Belagsherstellers sind einzuhalten.
2. Verschnitt
Der Verschnitt ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
4. Reinigung/Pflege
Um die Wirtschaftlichkeit des einzubauenden Bodenbelags während der gesamten Nutzungsdauer
sicherzustellen, wird aus Kosten- und Umweltgründen ein Reinigungs- und Pflegesystem ohne Beschichtung
vorgeschrieben.
Der angebotene Bodenbelag muss deshalb über eine so dichte, geschlossene und leicht zu reinigende
Oberflächenbeschaffenheit verfügen, dass eine zusätzliche Beschichtung, werksseitig oder vor Ort nachträglich
aufgebracht, nicht erforderlich ist. Der Bieter hat nachzuweisen, dass der Belagshersteller diese Eigenschaft über
die gesamte Nutzungsdauer hinweg gewährleistet.
5. Rutschsicherheit
Die geforderte Rutschsicherheitseinstufung nach EN 16165 muss durch die produkteigene Beschaffenheit des
Bodenbelags erreicht werden. Eine nachträgliche Beschichtung des Bodenbelags zum Erreichen der
Rutschsicherheitsklasse wird aus Umwelt-, Kosten- und Sicherheitsgründen nicht akzeptiert.
6. sonstige technische Anforderungen (an alle ausgeschriebenen Bodenbeläge)
- Frei von chlorhaltigen Polymeren und potenziell allergieauslösenden Duftstoffen.
- Elektrostatisches Verhalten beim Begehen nach EN 1815: antistatisch, Aufladung < 2 kV
- Brandtoxikologisch unbedenklich nach DIN 53436
- Trittschallverbesserungsmaß nach ISO 10140-3: >5 dB
- Abriebfestigkeit ? 150 mm³, bei 5N Auflast (ISO 4649, Verfahren A)
III. Umweltverträglichkeit Kautschukbodenbeläge / Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien
Zur Vorbeugung und Vermeidung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch flüchtige organische
Verbindungen (VOC) und gesundheitsschädliche Stoffe sind nach dem Stand der Technik sehr emissionsarme
Kautschukbodenbeläge einzusetzen.

3.10 Kautschuk-Bodenbelag, 2mm, grün, unverfugt, R9
Bodenbelag aus Kautschuk DIN EN 1817, homogen, granulatgemustert, Einstufung DIN EN ISO 10874
Gewerblich/Industriell: Klasse 34/42, geeignet für Stuhlrollen DIN EN 12529 Typ W, Brandverhaltensklasse DIN
EN 13501-1 CFL-s1, Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 9 ASR A1.5/1,2,
Dicke 2 mm, Bahnenbreite 1,2-1,3m, Oberfläche glatt, beschichtungs- und lackfrei, geeignet für unverfugte
Verlegung, Baustoffklasse B1 (schwerentgflammbar),
sonstige technische Eigenschaftn gem. "VORBEMERKUNGEN KAUTSCHUK-BODENBELAG",
auf vollflächig gespachtelten Untergrund, mit Fußbodenheizung, Spachtelung wird gesondert vergütet,
unverfugte Verlegung, vollflächig kleben,
Grundfarbe, Lichtreflextionsgrad und Granulateinstreuung gem. Bemusterung (Pos. 1.10)

3.20 Bodenbelag aus Kautschuk DIN EN 1817, homogen, granulatgemustert, Einstufung DIN EN ISO 10874
Gewerblich/Industriell: Klasse 34/42, geeignet für Stuhlrollen DIN EN 12529 Typ W, Brandverhaltensklasse DIN
EN 13501-1 CFL-s1, Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 10 ASR A1.5/1,2,
Dicke 2 mm, Bahnenbreite 1,2-1,3m, Oberfläche strukturiert, beschichtungs- und lackfrei, Baustoffklasse B1
(schwerentgflammbar),
sonstige technische Eigenschaften gem. "VORBEMERKUNGEN KAUTSCHUK-BODENBELAG", auf vollflächig gespachtelten Untergrund, mit Fußbodenheizung, Spachtelung wird gesondert vergütet,
vollflächig kleben, verfugte Verlegung/Fugenversieglung (Position inkl. Verfugung)
Fräsen und Ausfugen der Belagnähte, Fugenverschluss durch verschweißen mit Schweißdraht/Thermoschnur,
Grundfarbe, Lichtreflextionsgrad und Granulateinstreuung gem. Bemusterung (Pos. 1.10)

27.08.2026