Zur Bemusterungen der vorgesehenen Materialien, Bauteile und Oberflächen sowie Farben,
sind dem AG vor Ausführung folgende Muster zur Genehmigung vorzulegen:
- 3 x Objektbezogenes Flächenmuster Kautschuk >0,1m², mit verschiedenen Einstreuungen und
Helligkeitsabstufungen gem. den nachfolgenden Gestalterischen Vorgaben:
(technische Qualität gemäß Positionsbeschrieb)
Als gestalterische Vorgabe gelten gemäß nachstehender Abbildung:
- hellgrüner Grundton (NSC S 2020-G80Y) sowie leichte Farbabstufungen in Helligkeit und Sättigung.
- Lichtreflexionsgrad (LRV) (Y10-value) = 48,0 - 54,0
- cremefarbene Einstreuungen (mittlere Größe der Einstreuung 4-8mm²)
- hellbraune Einstreuungen (mittlere Größe der Einstreuung 4-8mm²)
- grüne Einstreuungen
- Oberflächenanteil der Einstreuungen (in Summe) 20-30%
- 3 x Holz-Sockelleisten je 1m gemäß Positionsbeschrieb, lasiert, mit unterschiedlich starker Pigmentierung
- 1 x Abschlussleiste Aluminium gem. Pos. 3.50, Länge: 1m
- 1 x Bewegungsfugenprofil Aluminium gem. Pos. 3.60, Länge: 1m
- 3 x Farbvarianten Dichtstoffe, farbig angepasst zum Bodenbelag
(Nachweis der optischen Anforderungen: Farbgebung, Farben der Einstreuung, Anteil der Einstreuung)
Die Bemusterung ist binnen 6 Wochen nach der Beauftragung vorzulegen (Übergabe auf der Baustelle oder Versand an den AG
3.0 VORBEMERKUNGEN KAUTSCHUK-BODENBELAG
1. Verarbeitungsrichtlinien
Die Verarbeitungsrichtlinien des Belagsherstellers sind einzuhalten.
2. Verschnitt
Der Verschnitt ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
4. Reinigung/Pflege
Um die Wirtschaftlichkeit des einzubauenden Bodenbelags während der gesamten Nutzungsdauer
sicherzustellen, wird aus Kosten- und Umweltgründen ein Reinigungs- und Pflegesystem ohne Beschichtung
vorgeschrieben.
Der angebotene Bodenbelag muss deshalb über eine so dichte, geschlossene und leicht zu reinigende
Oberflächenbeschaffenheit verfügen, dass eine zusätzliche Beschichtung, werksseitig oder vor Ort nachträglich
aufgebracht, nicht erforderlich ist. Der Bieter hat nachzuweisen, dass der Belagshersteller diese Eigenschaft über
die gesamte Nutzungsdauer hinweg gewährleistet.
5. Rutschsicherheit
Die geforderte Rutschsicherheitseinstufung nach EN 16165 muss durch die produkteigene Beschaffenheit des
Bodenbelags erreicht werden. Eine nachträgliche Beschichtung des Bodenbelags zum Erreichen der
Rutschsicherheitsklasse wird aus Umwelt-, Kosten- und Sicherheitsgründen nicht akzeptiert.
6. sonstige technische Anforderungen (an alle ausgeschriebenen Bodenbeläge)
- Frei von chlorhaltigen Polymeren und potenziell allergieauslösenden Duftstoffen.
- Elektrostatisches Verhalten beim Begehen nach EN 1815: antistatisch, Aufladung < 2 kV
- Brandtoxikologisch unbedenklich nach DIN 53436
- Trittschallverbesserungsmaß nach ISO 10140-3: >5 dB
- Abriebfestigkeit ? 150 mm³, bei 5N Auflast (ISO 4649, Verfahren A)
III. Umweltverträglichkeit Kautschukbodenbeläge / Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien
Zur Vorbeugung und Vermeidung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch flüchtige organische
Verbindungen (VOC) und gesundheitsschädliche Stoffe sind nach dem Stand der Technik sehr emissionsarme
Kautschukbodenbeläge einzusetzen.
3.10 Kautschuk-Bodenbelag, 2mm, grün, unverfugt, R9
Bodenbelag aus Kautschuk DIN EN 1817, homogen, granulatgemustert, Einstufung DIN EN ISO 10874
Gewerblich/Industriell: Klasse 34/42, geeignet für Stuhlrollen DIN EN 12529 Typ W, Brandverhaltensklasse DIN
EN 13501-1 CFL-s1, Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 9 ASR A1.5/1,2,
Dicke 2 mm, Bahnenbreite 1,2-1,3m, Oberfläche glatt, beschichtungs- und lackfrei, geeignet für unverfugte
Verlegung, Baustoffklasse B1 (schwerentgflammbar),
sonstige technische Eigenschaftn gem. "VORBEMERKUNGEN KAUTSCHUK-BODENBELAG",
auf vollflächig gespachtelten Untergrund, mit Fußbodenheizung, Spachtelung wird gesondert vergütet,
unverfugte Verlegung, vollflächig kleben,
Grundfarbe, Lichtreflextionsgrad und Granulateinstreuung gem. Bemusterung (Pos. 1.10)
3.20 Bodenbelag aus Kautschuk DIN EN 1817, homogen, granulatgemustert, Einstufung DIN EN ISO 10874
Gewerblich/Industriell: Klasse 34/42, geeignet für Stuhlrollen DIN EN 12529 Typ W, Brandverhaltensklasse DIN
EN 13501-1 CFL-s1, Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 10 ASR A1.5/1,2,
Dicke 2 mm, Bahnenbreite 1,2-1,3m, Oberfläche strukturiert, beschichtungs- und lackfrei, Baustoffklasse B1
(schwerentgflammbar),
sonstige technische Eigenschaften gem. "VORBEMERKUNGEN KAUTSCHUK-BODENBELAG", auf vollflächig gespachtelten Untergrund, mit Fußbodenheizung, Spachtelung wird gesondert vergütet,
vollflächig kleben, verfugte Verlegung/Fugenversieglung (Position inkl. Verfugung)
Fräsen und Ausfugen der Belagnähte, Fugenverschluss durch verschweißen mit Schweißdraht/Thermoschnur,
Grundfarbe, Lichtreflextionsgrad und Granulateinstreuung gem. Bemusterung (Pos. 1.10)