Mit dem Neubau der Anne-Frank-Realschule plus wird der Schulcampus in 56410 Montabaur mit Landesmusikgymnasium, dem Mons-Tabor-Gymnasium sowie der Heinrich Roth-Schule um einen vierten Baustein erweitert. Für den Neubau steht der kreiseigene Sportplatz zur Verfügung. In dem geplanten, zweigeschossigen Gebäude mit zwei großzügigen Innenhöfen wird in einem Teilbereich die Musikschule integriert werden. Der geplante "Eingangshain" soll durch freie Baumgruppen und Sitzgelegenheiten ebenso wie der großzügige Pausenhof zum Verweilen einladen. Das Zusammenwirken an der Anne-Frank-Realschule plus Montabaur ist geprägt von Respekt und Toleranz. Diese Lernatmosphäre soll durch modern ausgestattete Klassenräume und zukunftsfähige Lernmodelle nun auch bautechnisch ergänzt werden. Zudem ist die Aula zentral im Gebäude positioniert und kann als Gemeinschaftsraum genutzt werden. Die Holz-Hybrid-Bauweise spiegelt den Nachhaltigkeitsgedanken wieder.
Liegenschaft: Schulzentrum MontabaurBauvorhaben: Neubau der Anne-Frank-Realschule plus
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Betonwerksteinarbeiten auf zwei Geschossebenen.
Die Arbeiten umfassen unter anderem die Herstellung von:- ca. 1040m² Betonwerksteinfliesen im Quadratverband- ca. 200m Betonwerkstein-Winkelstufen- ca. 120m taktiles Leitsystem (Noppen und Rippen) aus gefrästen Betonwerksteinfliesen (Breite 30cm)- ca. 220m Sockelleisten- Anschlussfugen, Bewegungsfugen, Sauberlaufsysteme, Stundenlohnarbeiten
Das Baufeld liegt auf einem ehemaligen Sportplatz (Hartplatz) rückwärtig zu den Kreissporthallen I und II.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot ist das preislich Günstigste (welches noch in der Wertung verblieben ist), weil der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist.Der Angebotspreis wird über das konkret unterzeichnete "Angebotsschreiben" ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden markierten Positionen in das "Angebotsfeld" vom Bietenden einzutragen.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze, etc.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden,und- an der der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonti,...) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Für technische Fragen zur Bedienung von "rlp.vergabekommunal.de" steht der Hersteller zur Verfügung: https://support.cosinex.de/unternehmen/Inhaltliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Nachrichtenmodul innerhalb des Vergabeportals an den Auftraggeber zu richten.